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Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes
24. Oktober 2019, Berlin
AOK fordert Stärkung der Patientenrechte
Seite 1 von 3
Positionspapier veröffentlicht / Repräsentative Befragung
bestätigt Handlungsbedarf
Berlin. Jeder vierte Bundesbürger hat seinen behandelnden Arzt schon einmal darum gebeten, Ein-
sicht in seine Behandlungsunterlagen zu nehmen – und immerhin 15 Prozent dieser Patienten wurde
die gewünschte Einsicht nach eigenen Angaben verweigert. Das hat eine repräsentative Online-Um-
frage des Instituts YouGov unter mehr als 2.000 Personen ergeben. In einem am Donnerstag (24. Ok-
tober) veröffentlichten Papier zur Stärkung der Patientenrechte spricht sich der AOK-Bundesverband
dafür aus, die Position der Patienten bei diesem Thema zu stärken: Wenn Ärzte ihren Patienten die
Einsicht in ihre Behandlungsunterlagen ohne Grund verweigern, soll das für sie in Zukunft rechtliche
Konsequenzen haben. In der YouGov-Befragung stimmen 83 Prozent der Befragten einer solchen
Änderung der gesetzlichen Vorgaben zu.
Dittmar: Dürfen uns mit Status quo nicht zufriedengeben
Das Positionspapier der AOK-Gemeinschaft sieht vor allem eine Verkürzung der Verfahren bei Be-
handlungs- und Pflegefehlern sowie Beweiserleichterungen für Patienten vor. „Die Erfahrungen aus
der täglichen Beratung und Unterstützung unserer Versicherten im Falle vermuteter Behandlungsfeh-
ler zeigen, dass eine Weiterentwicklung des Patientenrechtegesetzes von 2013 notwendig ist“, sagt
der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch. Unterstützt wird das Anliegen
von der SPD. Deren gesundheitspolitische Sprecherin Sabine Dittmar betont: „Mit Blick auf die Si-
tuation der Opfer von Behandlungsfehlern dürfen wir uns mit dem Status quo nicht zufriedengeben.
Nach wie vor gibt es für Patientinnen und Patienten zu hohe Hürden, um im Schadensfall eigene
Rechte durchsetzen zu können. Die im Jahr 2013 getroffenen Regelungen müssen dringend auf den
Prüfstand. Wir werden die Gespräche dazu mit dem Koalitionspartner aufnehmen, so, wie wir das
im Koalitionsvertrag vereinbart haben.“
Die AOK macht in ihrem Papier konkrete Verbesserungsvorschläge, um die Möglichkeiten zur Einsicht
in die Behandlungsunterlagen zu verbessern und die Hürden zum Nachweis von Behandlungsfehlern
zu senken. So muss der Arzt nach bisheriger Rechtslage über Behandlungsfehler nur Auskunft geben,
wenn der Patient aktiv danach fragt. Auf eigene Initiative müssen Behandelnde nur informieren, wenn
sie damit gesundheitliche Gefahren für den Patienten abwenden können. In der YouGov-Umfrage
sprechen sich 90 Prozent der Befragten dafür aus, dass Ärzte gesetzlich dazu verpflichtet werden
www.aok-bv.de
sollten, ihre Patienten auch ohne deren aktive Nachfrage über vermutete Behandlungsfehler zu in-
formieren. Für eine solche Änderung der gesetzlichen Vorgaben plädiert der AOK-Bundesverband in
seinem Positionspapier.
Pflichtversicherung für alle Behandelnden einführen
Eine große Mehrheit von 87 Prozent der Befragten stimmt außerdem einer gesetzlichen Verpflichtung
der Ärzte zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung zu, die im Fall von Behandlungsfehlern ein-
springt. Dass es eine solche Verpflichtung bisher nicht gibt, vermuten die Wenigsten: In der Umfrage
gehen 44 Prozent der Befragten davon aus, dass alle praktizierenden Ärzte in Deutschland einen
ausreichen Versicherungsschutz haben, der im Falle eines Behandlungsfehlers den vollen Schadener-
satz für den Patienten sicherstellt. Etwa ein Viertel (27 Prozent) der Befragten gab an, nicht über die
Rechtslage Bescheid zu wissen. Nur knapp 30 Prozent wissen, dass die Entschädigung der Patienten
im Fall von Behandlungsfehlern wegen fehlendem Versicherungsschutz von Ärzten nicht in jedem
Fall sichergestellt ist. Die Einführung einer Pflichtversicherung für Behandelnde ist eine der Kernfor-
derungen im Positionspapier des AOK-Bundesverbandes. „Es kann nicht sein, dass jeder Autofahrer
in Deutschland im Falle eines Unfalls selbstverständlich über die Haftpflicht abgesichert ist, während
es für Ärzte keine verpflichtende Absicherung gibt“, betont AOK-Vorstandschef Martin Litsch.
Dauer der Verfahren verkürzen und Schäden zeitnah regulieren
Die AOK schlägt zudem ein Bündel von Maßnahmen vor, um lange Verfahrensdauern zu verkürzen
und eine zeitnahe Regulierung von Schäden infolge von Behandlungsfehlern sicherzustellen. „Nach
unseren Erfahrungen aus der Beratung schrecken viele Patienten, die einen ärztlichen Behandlungs-
fehler vermuten, davor zurück, ihre Ansprüche – zum Beispiel auf Schadenersatz – geltend zu ma-
chen“, so Litsch. In der YouGov-Befragung vermuten 73 Prozent der Befragten, dass mögliche Kosten
eines Gerichtsverfahrens der wichtigste Grund für diese Zurückhaltung sind. 66 Prozent der Befragten
sehen mangelnde Kenntnis der Patienten über ihre Rechte als Ursache. Weitere relevante Gründe sind
aus Sicht der Befragten die Dauer des Verfahrens (47 Prozent), die psychische Belastung der Patienten
(44 Prozent) sowie eine generelle Angst vor einem Gerichtsverfahren (43 Prozent). Die Störung des
Vertrauensverhältnisses zum Arzt wird mit 36 Prozent weniger oft als Grund genannt. Die Teilnehmer
der Befragung hatten bei dieser Frage auch die Möglichkeit, eigene Begründungen zu schreiben. Da-
bei wurde die mangelnde Aussicht auf Erfolg am häufigsten als Grund genannt – oft verbunden mit
dem Hinweis, dass die Ärzte bei medizinischen Streitfällen ohnehin in einer besseren Position seien.
Ärzte verpflichten, über Nutzen von IGeL zu informieren
Das Positionspapier des AOK-Bundesverbandes enthält auch Vorschläge zur besseren Durchsetzung
von Schadenersatz-Ansprüchen im Falle von Schäden durch Arzneimittel und zum besseren Schutz
der Patienten vor fehlerhaften Medizinprodukten. Darüber hinaus wird in dem Papier das Thema
„individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL) angesprochen: Die AOK fordert, dass Ärzte künftig nicht
Seite 2 von 3
www.aok-bv.de
KONTAKT UND INFORMATION
Kai Behrens | AOK-Bundesverband | 030 346 46 2309 | presse@bv.aok.de
nur über die Kosten, sondern auch über den individuellen Nutzen dieser Leistungen für den jeweiligen
Patienten informieren müssen. Dies soll dazu beitragen, dass Patienten eine informierte Entscheidung
für oder gegen die angebotenen Leistungen treffen können.
Die Befragungsergebnisse zum Thema Patientenrechte beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov
Deutschland GmbH, an der zwischen dem 20. und 22. August 2019 insgesamt 2.031 Personen teil-
nahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab
18 Jahren.
Das Positionspapier des AOK-Bundesverbandes zur Stärkung der Patientenrechte steht zum Down-
load unter www.aok-bv.de.
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Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 15. Juni 2022: Reimann: Honorare ...
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Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 19. Mai 2022: Reimann: Austausch ...
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Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 5. Mai 2022: AOK-Bundesverband z...
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Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 5. Mai 2022: AOK-Umfrage: Jeder ...
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Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 2.Mai 2022: Reimann: Vorschläge d...
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Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 8. April 2022: Reimann: "Jetzt i...
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Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 5. April 2022: Reimann zum Krank...
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Pressemitteilung des WIdO vom 5. April 2022: Krankenhaus-Report 2022: Starker...
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Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 24.10.2019: AOK fordert Stärkung der Patientenrechte

  • 1. www.aok-bv.de Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes 24. Oktober 2019, Berlin AOK fordert Stärkung der Patientenrechte Seite 1 von 3 Positionspapier veröffentlicht / Repräsentative Befragung bestätigt Handlungsbedarf Berlin. Jeder vierte Bundesbürger hat seinen behandelnden Arzt schon einmal darum gebeten, Ein- sicht in seine Behandlungsunterlagen zu nehmen – und immerhin 15 Prozent dieser Patienten wurde die gewünschte Einsicht nach eigenen Angaben verweigert. Das hat eine repräsentative Online-Um- frage des Instituts YouGov unter mehr als 2.000 Personen ergeben. In einem am Donnerstag (24. Ok- tober) veröffentlichten Papier zur Stärkung der Patientenrechte spricht sich der AOK-Bundesverband dafür aus, die Position der Patienten bei diesem Thema zu stärken: Wenn Ärzte ihren Patienten die Einsicht in ihre Behandlungsunterlagen ohne Grund verweigern, soll das für sie in Zukunft rechtliche Konsequenzen haben. In der YouGov-Befragung stimmen 83 Prozent der Befragten einer solchen Änderung der gesetzlichen Vorgaben zu. Dittmar: Dürfen uns mit Status quo nicht zufriedengeben Das Positionspapier der AOK-Gemeinschaft sieht vor allem eine Verkürzung der Verfahren bei Be- handlungs- und Pflegefehlern sowie Beweiserleichterungen für Patienten vor. „Die Erfahrungen aus der täglichen Beratung und Unterstützung unserer Versicherten im Falle vermuteter Behandlungsfeh- ler zeigen, dass eine Weiterentwicklung des Patientenrechtegesetzes von 2013 notwendig ist“, sagt der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch. Unterstützt wird das Anliegen von der SPD. Deren gesundheitspolitische Sprecherin Sabine Dittmar betont: „Mit Blick auf die Si- tuation der Opfer von Behandlungsfehlern dürfen wir uns mit dem Status quo nicht zufriedengeben. Nach wie vor gibt es für Patientinnen und Patienten zu hohe Hürden, um im Schadensfall eigene Rechte durchsetzen zu können. Die im Jahr 2013 getroffenen Regelungen müssen dringend auf den Prüfstand. Wir werden die Gespräche dazu mit dem Koalitionspartner aufnehmen, so, wie wir das im Koalitionsvertrag vereinbart haben.“ Die AOK macht in ihrem Papier konkrete Verbesserungsvorschläge, um die Möglichkeiten zur Einsicht in die Behandlungsunterlagen zu verbessern und die Hürden zum Nachweis von Behandlungsfehlern zu senken. So muss der Arzt nach bisheriger Rechtslage über Behandlungsfehler nur Auskunft geben, wenn der Patient aktiv danach fragt. Auf eigene Initiative müssen Behandelnde nur informieren, wenn sie damit gesundheitliche Gefahren für den Patienten abwenden können. In der YouGov-Umfrage sprechen sich 90 Prozent der Befragten dafür aus, dass Ärzte gesetzlich dazu verpflichtet werden
  • 2. www.aok-bv.de sollten, ihre Patienten auch ohne deren aktive Nachfrage über vermutete Behandlungsfehler zu in- formieren. Für eine solche Änderung der gesetzlichen Vorgaben plädiert der AOK-Bundesverband in seinem Positionspapier. Pflichtversicherung für alle Behandelnden einführen Eine große Mehrheit von 87 Prozent der Befragten stimmt außerdem einer gesetzlichen Verpflichtung der Ärzte zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung zu, die im Fall von Behandlungsfehlern ein- springt. Dass es eine solche Verpflichtung bisher nicht gibt, vermuten die Wenigsten: In der Umfrage gehen 44 Prozent der Befragten davon aus, dass alle praktizierenden Ärzte in Deutschland einen ausreichen Versicherungsschutz haben, der im Falle eines Behandlungsfehlers den vollen Schadener- satz für den Patienten sicherstellt. Etwa ein Viertel (27 Prozent) der Befragten gab an, nicht über die Rechtslage Bescheid zu wissen. Nur knapp 30 Prozent wissen, dass die Entschädigung der Patienten im Fall von Behandlungsfehlern wegen fehlendem Versicherungsschutz von Ärzten nicht in jedem Fall sichergestellt ist. Die Einführung einer Pflichtversicherung für Behandelnde ist eine der Kernfor- derungen im Positionspapier des AOK-Bundesverbandes. „Es kann nicht sein, dass jeder Autofahrer in Deutschland im Falle eines Unfalls selbstverständlich über die Haftpflicht abgesichert ist, während es für Ärzte keine verpflichtende Absicherung gibt“, betont AOK-Vorstandschef Martin Litsch. Dauer der Verfahren verkürzen und Schäden zeitnah regulieren Die AOK schlägt zudem ein Bündel von Maßnahmen vor, um lange Verfahrensdauern zu verkürzen und eine zeitnahe Regulierung von Schäden infolge von Behandlungsfehlern sicherzustellen. „Nach unseren Erfahrungen aus der Beratung schrecken viele Patienten, die einen ärztlichen Behandlungs- fehler vermuten, davor zurück, ihre Ansprüche – zum Beispiel auf Schadenersatz – geltend zu ma- chen“, so Litsch. In der YouGov-Befragung vermuten 73 Prozent der Befragten, dass mögliche Kosten eines Gerichtsverfahrens der wichtigste Grund für diese Zurückhaltung sind. 66 Prozent der Befragten sehen mangelnde Kenntnis der Patienten über ihre Rechte als Ursache. Weitere relevante Gründe sind aus Sicht der Befragten die Dauer des Verfahrens (47 Prozent), die psychische Belastung der Patienten (44 Prozent) sowie eine generelle Angst vor einem Gerichtsverfahren (43 Prozent). Die Störung des Vertrauensverhältnisses zum Arzt wird mit 36 Prozent weniger oft als Grund genannt. Die Teilnehmer der Befragung hatten bei dieser Frage auch die Möglichkeit, eigene Begründungen zu schreiben. Da- bei wurde die mangelnde Aussicht auf Erfolg am häufigsten als Grund genannt – oft verbunden mit dem Hinweis, dass die Ärzte bei medizinischen Streitfällen ohnehin in einer besseren Position seien. Ärzte verpflichten, über Nutzen von IGeL zu informieren Das Positionspapier des AOK-Bundesverbandes enthält auch Vorschläge zur besseren Durchsetzung von Schadenersatz-Ansprüchen im Falle von Schäden durch Arzneimittel und zum besseren Schutz der Patienten vor fehlerhaften Medizinprodukten. Darüber hinaus wird in dem Papier das Thema „individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL) angesprochen: Die AOK fordert, dass Ärzte künftig nicht Seite 2 von 3
  • 3. www.aok-bv.de KONTAKT UND INFORMATION Kai Behrens | AOK-Bundesverband | 030 346 46 2309 | presse@bv.aok.de nur über die Kosten, sondern auch über den individuellen Nutzen dieser Leistungen für den jeweiligen Patienten informieren müssen. Dies soll dazu beitragen, dass Patienten eine informierte Entscheidung für oder gegen die angebotenen Leistungen treffen können. Die Befragungsergebnisse zum Thema Patientenrechte beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der zwischen dem 20. und 22. August 2019 insgesamt 2.031 Personen teil- nahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren. Das Positionspapier des AOK-Bundesverbandes zur Stärkung der Patientenrechte steht zum Down- load unter www.aok-bv.de. Seite 3 von 3