SlideShare ist ein Scribd-Unternehmen logo
1 von 3
Downloaden Sie, um offline zu lesen
www.aok-bv.de I @AOK_Politik
Seite 1 von 3
18. Februar 2020
Pressemitteilung
„Apps auf Rezept“: AOK sieht Mängel bei
Datenschutz und Nutzennachweis
Kritik am Verordnungs-Entwurf zu digitalen Gesundheitsanwendungen
Berlin. Grundsätzliche Zustimmung zu den neuen „Apps auf Rezept“, aber deut-
liche Kritik an den Regelungen zu Datenschutz und Nutzennachweis – so lässt
sich die Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Referentenentwurf für
die "Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung" (DiGAV) zusammenfas-
sen. „Wir begrüßen die Möglichkeit, dass die gesetzlichen Krankenkassen künf-
tig digitale Gesundheitsanwendungen mit niedrigem Risiko erstatten können“,
betont der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch. Al-
lerdings sieht die AOK in ihrer Stellungnahme zur morgigen Anhörung im Ge-
sundheitsministerium erheblichen Änderungsbedarf bei einzelnen Regelungen
der Verordnung. Das betrifft vor allem den Nutzen der digitalen Anwendungen,
die Patientensicherheit und die Sicherheit der in den Anwendungen gespeicher-
ten Gesundheitsdaten, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinpro-
dukte (BfArM) überprüft werden soll.
„Die Verordnung legt zwar Anforderungen zum Datenschutz fest, aber es ist
nicht vorgesehen, dass das BfArM die Einhaltung dieser Vorgaben auch über-
prüft“, kritisiert Litsch. Das Bundesinstitut solle seine Entscheidungen alleine auf
Basis von Eigenangaben der Hersteller treffen. Außerdem seien bei Verstößen
gegen die Datenschutz-Anforderungen keine Sanktionen vorgesehen. „Zuletzt
haben Gesundheits-Apps immer wieder durch Datenschutzmängel Schlagzeilen
www.aok-bv.de I @AOK_Politik
Seite 2 von 3
gemacht. Deshalb kann es nicht angehen, dass das BfArM bei diesem Thema
als zahnloser Tiger agiert“, so Litsch. Der AOK-Bundesverband fordert, dass
das Institut eine Prüfverantwortung für die Einhaltung der Datenschutz-Rege-
lungen erhält. „Dann könnte es unabhängig überprüfen, dass wirklich keine Da-
ten an Dritte abfließen“, so Litsch. Zudem müsse die Verordnung durch Rege-
lungen ergänzt werden, nach denen alle Möglichkeiten der Daten-Minimierung
ausgeschöpft werden: „Es besteht ja in der Regel keine Notwendigkeit, dem
Anbieter die Identität des Nutzers offenzulegen. Die Übermittlung von Perso-
nendaten an die Hersteller und Plattform-Betreiber sollte nach Möglichkeit ver-
mieden werden“, fordert Litsch.
Richtig ist aus Sicht des AOK-Bundesverbandes die Klarstellung in der Verord-
nung, dass die „Apps auf Rezept“ frei von Werbung sein müssen. „Allerdings ist
es nicht verboten, dass in den Anwendungen In-App-Käufe angeboten werden“,
kritisiert der Verbandschef. So gibt es auf dem Markt beispielsweise Apps für
Patienten mit Diabetes mellitus, in denen Blutzucker-Teststreifen aus dem Mut-
terkonzern des App-Herstellers verkauft werden. „Die Querfinanzierung einer
App durch solche Vertriebswege sollte ausgeschlossen sein, wenn die gesetzli-
chen Kassen die Kosten für die Nutzung durch die Patienten übernehmen.“
Echter medizinischer Nutzen für Patienten entscheidend
Der AOK-Bundesverband begrüßt es, dass die Hersteller von digitalen Gesund-
heitsanwendungen laut DiGAV-Entwurf verpflichtet werden sollen, die positiven
Versorgungseffekte ihrer Anwendung nachzuweisen. „Für die Patienten ist es
aber entscheidend, dass medizinische Anwendungen, die von den Kassen er-
stattet werden, einen echten medizinischen Nutzen bieten. Wenn es nur um ein
bisschen mehr Komfort bei möglicherweise schlechterem medizinischem Nut-
zen geht, sollte das nicht von der Solidargemeinschaft bezahlt werden“, stellt
www.aok-bv.de I @AOK_Politik
Seite 3 von 3
Martin Litsch klar. Beim Nutzennachweis sieht die AOK in der Verordnung drin-
genden Nachbesserungsbedarf: Zum einen könnten auch Studien mit sehr
niedriger Qualität mit ungeeigneten Vergleichsgruppen herangezogen werden,
um den Nutzen zu belegen. Hier müssten die Anforderungen an die Studien ab-
hängig vom Risiko einer digitalen Gesundheitsanwendung präzisiert werden.
Zum anderen können die Hersteller den Nutzen ihre Anwendung laut Verord-
nung auch durch „patientenrelevante Verfahrens- und Strukturverbesserungen
in der Versorgung“ begründen. Dazu gehören zum Beispiel eine leichtere Er-
reichbarkeit des Zugangs zur Versorgung oder die Reduzierung der therapiere-
levanten Aufwände. Viele dieser „Verfahrens- und Strukturverbesserungen“
werden aus Sicht der AOK schon per se von jeder digitalen Anwendung erfüllt.
Zudem betrifft dieses Kriterium vor allem Apps, die medizinische Leistungen er-
setzen sollen. „Hier wird mit zweierlei Maß gemessen, weil diese Apps nicht
nachweisen müssen, dass ihr medizinischer Nutzen mindestens gleich hoch ist
wie bei der medizinischen Maßnahme, die sie ersetzen“, kritisiert Litsch. Als
Beispiel nennt er Frühwarn-Apps bei Hautkrebs. „Eine aktuelle Studie hat ge-
rade erst gezeigt, dass diese Apps der ärztlichen Diagnose unterlegen sind und
sogar schweren Schaden verursachen können, weil vier von dreißig Melano-
men bei der Anwendung nicht erkannt werden. Dann besteht das Risiko, dass
der Nutzer nicht zum Arzt geht und das Melanom Metastasen bildet.“.
KONTAKT UND INFORMATION
Kai Behrens | 030 346 46 23 09 | 0152 015 630 42 | presse@bv.aok.de
AOK-Bundesverband | Rosenthaler Straße 31 | 10178 Berlin

Weitere ähnliche Inhalte

Ähnlich wie Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 18. Februar 2020: „Apps auf Rezept“: AOK sieht Mängel bei Datenschutz und Nutzennachweis

Ähnlich wie Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 18. Februar 2020: „Apps auf Rezept“: AOK sieht Mängel bei Datenschutz und Nutzennachweis (20)

Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes: AOK-Umfrage zur digitalen Gesundhe...
Pressemitteilung  des AOK-Bundesverbandes: AOK-Umfrage zur digitalen Gesundhe...Pressemitteilung  des AOK-Bundesverbandes: AOK-Umfrage zur digitalen Gesundhe...
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes: AOK-Umfrage zur digitalen Gesundhe...
 
amnog[1].pdf
amnog[1].pdfamnog[1].pdf
amnog[1].pdf
 
JP│KOM News-Service 3/15: Auf dem Weg zur digitalen Gesundheitswirtschaft
JP│KOM News-Service 3/15: Auf dem Weg zur digitalen GesundheitswirtschaftJP│KOM News-Service 3/15: Auf dem Weg zur digitalen Gesundheitswirtschaft
JP│KOM News-Service 3/15: Auf dem Weg zur digitalen Gesundheitswirtschaft
 
Korruption im Gesundheitswesen
Korruption im GesundheitswesenKorruption im Gesundheitswesen
Korruption im Gesundheitswesen
 
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 3. Juni 2020: Internetportal der...
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 3. Juni 2020: Internetportal der...Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 3. Juni 2020: Internetportal der...
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 3. Juni 2020: Internetportal der...
 
Pressestatement von Martin Litsch (Vorstandsvorsitzender AOK-Bundesverband) z...
Pressestatement von Martin Litsch (Vorstandsvorsitzender AOK-Bundesverband) z...Pressestatement von Martin Litsch (Vorstandsvorsitzender AOK-Bundesverband) z...
Pressestatement von Martin Litsch (Vorstandsvorsitzender AOK-Bundesverband) z...
 
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 2. Juli 2019: Wichtige Weichenst...
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 2. Juli 2019: Wichtige Weichenst...Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 2. Juli 2019: Wichtige Weichenst...
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 2. Juli 2019: Wichtige Weichenst...
 
Europa: Modernisierung der Verbraucherrichtlinien mit Transparenz
Europa: Modernisierung der Verbraucherrichtlinien mit TransparenzEuropa: Modernisierung der Verbraucherrichtlinien mit Transparenz
Europa: Modernisierung der Verbraucherrichtlinien mit Transparenz
 
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 5. November 2020: AOK-Karte zeig...
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 5. November 2020: AOK-Karte zeig...Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 5. November 2020: AOK-Karte zeig...
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 5. November 2020: AOK-Karte zeig...
 
Sicher vernetzen, besser versorgen: Das Digitale Gesundheitsnetzwerk – Eine I...
Sicher vernetzen, besser versorgen: Das Digitale Gesundheitsnetzwerk – Eine I...Sicher vernetzen, besser versorgen: Das Digitale Gesundheitsnetzwerk – Eine I...
Sicher vernetzen, besser versorgen: Das Digitale Gesundheitsnetzwerk – Eine I...
 
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 30. November 2020: Neuer AOK-Ges...
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 30. November 2020: Neuer AOK-Ges...Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 30. November 2020: Neuer AOK-Ges...
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 30. November 2020: Neuer AOK-Ges...
 
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 4. Oktober 2021: Für mehr Orient...
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 4. Oktober 2021: Für mehr Orient...Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 4. Oktober 2021: Für mehr Orient...
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 4. Oktober 2021: Für mehr Orient...
 
Gesundheits Apps - Zwischen Hype und echten Potenzialen für die Versorgung
Gesundheits Apps - Zwischen Hype und echten Potenzialen für die VersorgungGesundheits Apps - Zwischen Hype und echten Potenzialen für die Versorgung
Gesundheits Apps - Zwischen Hype und echten Potenzialen für die Versorgung
 
Patientenrechte stärken - Zusammenfassung des Positionspapiers der AOK-Gemein...
Patientenrechte stärken - Zusammenfassung des Positionspapiers der AOK-Gemein...Patientenrechte stärken - Zusammenfassung des Positionspapiers der AOK-Gemein...
Patientenrechte stärken - Zusammenfassung des Positionspapiers der AOK-Gemein...
 
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 18. November: AOK fordert Reform...
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 18. November: AOK fordert Reform...Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 18. November: AOK fordert Reform...
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 18. November: AOK fordert Reform...
 
Pressestatement von Martin Litsch (Vorstandsvorsitzender AOK-Bundesverband) z...
Pressestatement von Martin Litsch (Vorstandsvorsitzender AOK-Bundesverband) z...Pressestatement von Martin Litsch (Vorstandsvorsitzender AOK-Bundesverband) z...
Pressestatement von Martin Litsch (Vorstandsvorsitzender AOK-Bundesverband) z...
 
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 28. Juni 2021: AOK für Integrati...
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 28. Juni 2021: AOK für Integrati...Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 28. Juni 2021: AOK für Integrati...
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 28. Juni 2021: AOK für Integrati...
 
Pressestatement von Martin Litsch (Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverban...
Pressestatement von Martin Litsch (Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverban...Pressestatement von Martin Litsch (Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverban...
Pressestatement von Martin Litsch (Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverban...
 
InfoSocietyDays2016_Pascal_Strupler
InfoSocietyDays2016_Pascal_StruplerInfoSocietyDays2016_Pascal_Strupler
InfoSocietyDays2016_Pascal_Strupler
 
cit erläutert Voraussetzungen für hohe Fallzahlen in E-Government-Anwendungen
cit erläutert Voraussetzungen für hohe Fallzahlen in E-Government-Anwendungencit erläutert Voraussetzungen für hohe Fallzahlen in E-Government-Anwendungen
cit erläutert Voraussetzungen für hohe Fallzahlen in E-Government-Anwendungen
 

Mehr von AOK-Bundesverband

Mehr von AOK-Bundesverband (20)

Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 28. Juli 2022: Reimann: „Keine Ma...
Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 28. Juli 2022: Reimann: „Keine Ma...Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 28. Juli 2022: Reimann: „Keine Ma...
Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 28. Juli 2022: Reimann: „Keine Ma...
 
Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 28. Juli 2022: Reimann: „Sozial b...
Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 28. Juli 2022: Reimann: „Sozial b...Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 28. Juli 2022: Reimann: „Sozial b...
Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 28. Juli 2022: Reimann: „Sozial b...
 
Pressemitteilung des WIdO vom 28. Juli 2022: WIdOmonitor: Kinder von Alleine...
Pressemitteilung des WIdO vom 28. Juli 2022:  WIdOmonitor: Kinder von Alleine...Pressemitteilung des WIdO vom 28. Juli 2022:  WIdOmonitor: Kinder von Alleine...
Pressemitteilung des WIdO vom 28. Juli 2022: WIdOmonitor: Kinder von Alleine...
 
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 27. Juli 2022: Kabinettsbeschlus...
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 27. Juli 2022: Kabinettsbeschlus...Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 27. Juli 2022: Kabinettsbeschlus...
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 27. Juli 2022: Kabinettsbeschlus...
 
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 11. Juli 2022: 25 Prozent der Pf...
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 11. Juli 2022: 25 Prozent der Pf...Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 11. Juli 2022: 25 Prozent der Pf...
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 11. Juli 2022: 25 Prozent der Pf...
 
2Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 8. Juli 2022: AOK bemängelt ung...
2Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 8. Juli 2022: AOK bemängelt ung...2Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 8. Juli 2022: AOK bemängelt ung...
2Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 8. Juli 2022: AOK bemängelt ung...
 
Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 8. Juli 2022: AOK sieht Eckpunkte...
Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 8. Juli 2022: AOK sieht Eckpunkte...Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 8. Juli 2022: AOK sieht Eckpunkte...
Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 8. Juli 2022: AOK sieht Eckpunkte...
 
Pressemappe von AOK-BV und WIdO vom 5. Juli 2022: Pflege-Report zeichnet Bild...
Pressemappe von AOK-BV und WIdO vom 5. Juli 2022: Pflege-Report zeichnet Bild...Pressemappe von AOK-BV und WIdO vom 5. Juli 2022: Pflege-Report zeichnet Bild...
Pressemappe von AOK-BV und WIdO vom 5. Juli 2022: Pflege-Report zeichnet Bild...
 
Ergebnisse forsa-Befragung des AOK-Bundesverbandes zur Gesundheitsversorgung ...
Ergebnisse forsa-Befragung des AOK-Bundesverbandes zur Gesundheitsversorgung ...Ergebnisse forsa-Befragung des AOK-Bundesverbandes zur Gesundheitsversorgung ...
Ergebnisse forsa-Befragung des AOK-Bundesverbandes zur Gesundheitsversorgung ...
 
Ergebnisse forsa-Befragung des AOK-Bundesverbandes zur Gesundheitsversorgung ...
Ergebnisse forsa-Befragung des AOK-Bundesverbandes zur Gesundheitsversorgung ...Ergebnisse forsa-Befragung des AOK-Bundesverbandes zur Gesundheitsversorgung ...
Ergebnisse forsa-Befragung des AOK-Bundesverbandes zur Gesundheitsversorgung ...
 
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 28. Juni 2022: Reimann zu den Pl...
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 28. Juni 2022: Reimann zu den Pl...Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 28. Juni 2022: Reimann zu den Pl...
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 28. Juni 2022: Reimann zu den Pl...
 
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 22. Juni 2022: AOK begrüßt gepla...
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 22. Juni 2022: AOK begrüßt gepla...Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 22. Juni 2022: AOK begrüßt gepla...
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 22. Juni 2022: AOK begrüßt gepla...
 
Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 15. Juni 2022: Reimann: Honorare ...
Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 15. Juni 2022: Reimann: Honorare ...Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 15. Juni 2022: Reimann: Honorare ...
Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 15. Juni 2022: Reimann: Honorare ...
 
Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 19. Mai 2022: Reimann: Austausch ...
Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 19. Mai 2022: Reimann: Austausch ...Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 19. Mai 2022: Reimann: Austausch ...
Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 19. Mai 2022: Reimann: Austausch ...
 
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 5. Mai 2022: AOK-Bundesverband z...
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 5. Mai 2022: AOK-Bundesverband z...Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 5. Mai 2022: AOK-Bundesverband z...
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 5. Mai 2022: AOK-Bundesverband z...
 
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 5. Mai 2022: AOK-Umfrage: Jeder ...
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 5. Mai 2022: AOK-Umfrage: Jeder ...Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 5. Mai 2022: AOK-Umfrage: Jeder ...
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 5. Mai 2022: AOK-Umfrage: Jeder ...
 
Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 2.Mai 2022: Reimann: Vorschläge d...
Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 2.Mai 2022: Reimann: Vorschläge d...Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 2.Mai 2022: Reimann: Vorschläge d...
Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 2.Mai 2022: Reimann: Vorschläge d...
 
Pressemitteilung des WIdO vom 21. April 2022: Mandeloperationen: Pandemie lie...
Pressemitteilung des WIdO vom 21. April 2022: Mandeloperationen: Pandemie lie...Pressemitteilung des WIdO vom 21. April 2022: Mandeloperationen: Pandemie lie...
Pressemitteilung des WIdO vom 21. April 2022: Mandeloperationen: Pandemie lie...
 
Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 8. April 2022: Reimann: "Jetzt i...
Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 8. April 2022:  Reimann: "Jetzt i...Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 8. April 2022:  Reimann: "Jetzt i...
Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 8. April 2022: Reimann: "Jetzt i...
 
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 5. April 2022: Reimann zum Krank...
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 5. April 2022: Reimann zum Krank...Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 5. April 2022: Reimann zum Krank...
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 5. April 2022: Reimann zum Krank...
 

Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 18. Februar 2020: „Apps auf Rezept“: AOK sieht Mängel bei Datenschutz und Nutzennachweis

  • 1. www.aok-bv.de I @AOK_Politik Seite 1 von 3 18. Februar 2020 Pressemitteilung „Apps auf Rezept“: AOK sieht Mängel bei Datenschutz und Nutzennachweis Kritik am Verordnungs-Entwurf zu digitalen Gesundheitsanwendungen Berlin. Grundsätzliche Zustimmung zu den neuen „Apps auf Rezept“, aber deut- liche Kritik an den Regelungen zu Datenschutz und Nutzennachweis – so lässt sich die Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Referentenentwurf für die "Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung" (DiGAV) zusammenfas- sen. „Wir begrüßen die Möglichkeit, dass die gesetzlichen Krankenkassen künf- tig digitale Gesundheitsanwendungen mit niedrigem Risiko erstatten können“, betont der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch. Al- lerdings sieht die AOK in ihrer Stellungnahme zur morgigen Anhörung im Ge- sundheitsministerium erheblichen Änderungsbedarf bei einzelnen Regelungen der Verordnung. Das betrifft vor allem den Nutzen der digitalen Anwendungen, die Patientensicherheit und die Sicherheit der in den Anwendungen gespeicher- ten Gesundheitsdaten, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinpro- dukte (BfArM) überprüft werden soll. „Die Verordnung legt zwar Anforderungen zum Datenschutz fest, aber es ist nicht vorgesehen, dass das BfArM die Einhaltung dieser Vorgaben auch über- prüft“, kritisiert Litsch. Das Bundesinstitut solle seine Entscheidungen alleine auf Basis von Eigenangaben der Hersteller treffen. Außerdem seien bei Verstößen gegen die Datenschutz-Anforderungen keine Sanktionen vorgesehen. „Zuletzt haben Gesundheits-Apps immer wieder durch Datenschutzmängel Schlagzeilen
  • 2. www.aok-bv.de I @AOK_Politik Seite 2 von 3 gemacht. Deshalb kann es nicht angehen, dass das BfArM bei diesem Thema als zahnloser Tiger agiert“, so Litsch. Der AOK-Bundesverband fordert, dass das Institut eine Prüfverantwortung für die Einhaltung der Datenschutz-Rege- lungen erhält. „Dann könnte es unabhängig überprüfen, dass wirklich keine Da- ten an Dritte abfließen“, so Litsch. Zudem müsse die Verordnung durch Rege- lungen ergänzt werden, nach denen alle Möglichkeiten der Daten-Minimierung ausgeschöpft werden: „Es besteht ja in der Regel keine Notwendigkeit, dem Anbieter die Identität des Nutzers offenzulegen. Die Übermittlung von Perso- nendaten an die Hersteller und Plattform-Betreiber sollte nach Möglichkeit ver- mieden werden“, fordert Litsch. Richtig ist aus Sicht des AOK-Bundesverbandes die Klarstellung in der Verord- nung, dass die „Apps auf Rezept“ frei von Werbung sein müssen. „Allerdings ist es nicht verboten, dass in den Anwendungen In-App-Käufe angeboten werden“, kritisiert der Verbandschef. So gibt es auf dem Markt beispielsweise Apps für Patienten mit Diabetes mellitus, in denen Blutzucker-Teststreifen aus dem Mut- terkonzern des App-Herstellers verkauft werden. „Die Querfinanzierung einer App durch solche Vertriebswege sollte ausgeschlossen sein, wenn die gesetzli- chen Kassen die Kosten für die Nutzung durch die Patienten übernehmen.“ Echter medizinischer Nutzen für Patienten entscheidend Der AOK-Bundesverband begrüßt es, dass die Hersteller von digitalen Gesund- heitsanwendungen laut DiGAV-Entwurf verpflichtet werden sollen, die positiven Versorgungseffekte ihrer Anwendung nachzuweisen. „Für die Patienten ist es aber entscheidend, dass medizinische Anwendungen, die von den Kassen er- stattet werden, einen echten medizinischen Nutzen bieten. Wenn es nur um ein bisschen mehr Komfort bei möglicherweise schlechterem medizinischem Nut- zen geht, sollte das nicht von der Solidargemeinschaft bezahlt werden“, stellt
  • 3. www.aok-bv.de I @AOK_Politik Seite 3 von 3 Martin Litsch klar. Beim Nutzennachweis sieht die AOK in der Verordnung drin- genden Nachbesserungsbedarf: Zum einen könnten auch Studien mit sehr niedriger Qualität mit ungeeigneten Vergleichsgruppen herangezogen werden, um den Nutzen zu belegen. Hier müssten die Anforderungen an die Studien ab- hängig vom Risiko einer digitalen Gesundheitsanwendung präzisiert werden. Zum anderen können die Hersteller den Nutzen ihre Anwendung laut Verord- nung auch durch „patientenrelevante Verfahrens- und Strukturverbesserungen in der Versorgung“ begründen. Dazu gehören zum Beispiel eine leichtere Er- reichbarkeit des Zugangs zur Versorgung oder die Reduzierung der therapiere- levanten Aufwände. Viele dieser „Verfahrens- und Strukturverbesserungen“ werden aus Sicht der AOK schon per se von jeder digitalen Anwendung erfüllt. Zudem betrifft dieses Kriterium vor allem Apps, die medizinische Leistungen er- setzen sollen. „Hier wird mit zweierlei Maß gemessen, weil diese Apps nicht nachweisen müssen, dass ihr medizinischer Nutzen mindestens gleich hoch ist wie bei der medizinischen Maßnahme, die sie ersetzen“, kritisiert Litsch. Als Beispiel nennt er Frühwarn-Apps bei Hautkrebs. „Eine aktuelle Studie hat ge- rade erst gezeigt, dass diese Apps der ärztlichen Diagnose unterlegen sind und sogar schweren Schaden verursachen können, weil vier von dreißig Melano- men bei der Anwendung nicht erkannt werden. Dann besteht das Risiko, dass der Nutzer nicht zum Arzt geht und das Melanom Metastasen bildet.“. KONTAKT UND INFORMATION Kai Behrens | 030 346 46 23 09 | 0152 015 630 42 | presse@bv.aok.de AOK-Bundesverband | Rosenthaler Straße 31 | 10178 Berlin