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PATIENTENRECHTE
STÄRKENbei Behandlungs- und Pflegefehlern
sowie bei Schäden durch Medizinprodukte
und Arzneimittel
2
Aus Gründen der Lesbarkeit wird in diesem
Dokument darauf verzichtet, geschlechtsspezi-
fische Formulierungen zu verwenden. Soweit
personenbezogene Bezeichnungen nur in
männlicher Form angeführt sind, beziehen sie
sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen.
PATIENTENRECHTE STÄRKEN
3
Den Worten müssen Taten folgen
Um die Rechte und Pflichten von Behandlern und Patienten zusammenzufassen und
transparent zu machen, hat der Gesetzgeber 2013 das Patientenrechtegesetz verabschie-
det. Damit war ein erster wichtiger Schritt getan. In den vergangenen sechs Jahren haben
sich aber in der täglichen Praxis nicht nur Defizite bei der Durchsetzung dieser Patienten-
rechte gezeigt. Es hat sich auch herausgestellt, dass die gesetzlichen Regelungen immer
noch gravierende Lücken aufweisen.
Die AOK-Gemeinschaft macht konkrete Vorschläge, wie diese Lücken zu schließen sind.
Diese Broschüre enthält die wichtigsten und dringendsten Punkte zur Stärkung der Pa-
tientenrechte. Die Vorschläge der AOK-Gemeinschaft zeigen konkret, welche Gesetze
geändert werden müssen, um die Stellung des Patienten im Behandlungsprozess zu stär-
ken, ihn zu unterstützen und seine Rechtsposition zu verbessern. Opfer von Behandlungs-
oder Pflegefehlern sollten genau wie Betroffene von Arznei- oder Medizinprodukteschä-
den schnell und umfassend entschädigt werden. Die fast 20-jährige Erfahrung der AOKs
in der Unterstützung ihrer Versicherten bei Behandlungs- und Pflegefehlern zeigt: Vor
allem bei den Themen Information, Beweislast, Verfahrensdauer und Haftpflicht braucht
es dringend eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen.
Die Stärkung der Patientenrechte ist im Koalitionsvertrag der Großen Koalition als Ziel ver-
einbart worden. Damit haben die Regierungsparteien bereits erkennen lassen, dass sie in
diesem Bereich Nachbesserungsbedarf sehen. Die AOK-Gemeinschaft möchte mit ihren
Vorschlägen nun den Gesetzgebungsprozess anstoßen und ihre Expertise in die notwen-
dige Überarbeitung des Patientenrechtegesetzes einbringen. Es ist an der Zeit, dieses so
wichtige Vorhaben anzugehen und die versprochene Stärkung der Patientenrechte in die
Tat umzusetzen.
4
AGENDA FÜR
MEHR PATIENTEN-
RECHTE:
DAS IST ZU TUN
5
WAS IST
ZU TUN ?
Patienten besser informieren
Warum ist das nötig?
Patienten werden nach heutigem Recht über Behandlungsfehler nur informiert, wenn eine gesund-
heitliche Gefahr besteht oder der Patient explizit danach fragt. Da Patienten medizinische Laien sind
und Behandlungsabläufe und -ergebnisse nicht fachlich bewerten können, muss die Position der
Patienten durch eine Informationspflicht der Behandler gestärkt werden.
Beweismaß absenken
Warum ist das nötig?
Zwischen Behandlern und Patienten besteht ein Wissensgefälle. Dieses Gefälle ist besonders hoch,
wenn Patienten während der Behandlung – zum Beispiel aufgrund von Medikamentengabe oder
Schmerzen – nicht bei vollem Bewusstsein sind oder unter Narkose behandelt werden.
Um Schadensersatzansprüche aus Behandlungsfehlern durchzusetzen, müssen die betroffenen Pa-
tienten bislang nicht nur den Fehler und den Schaden beweisen, sondern auch den ursächlichen
Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden. Der Beweis für diesen ursächlichen Zusammenhang
ist für Patienten aus den genannten Gründen sehr schwer zu führen und gilt erst dann als erbracht,
wenn für die Kausalität eine „weit überwiegende Wahrscheinlichkeit“ festgestellt wird. Deshalb
schrecken viele Patienten davor zurück, ihre Ansprüche geltend zu machen und vor Gericht ein-
zuklagen. Eine Absenkung des Beweismaßes kann dazu beitragen, die Chancen der Patienten auf
Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu verbessern.
Behandler müssen verpflichtet werden, Patienten über einen Behandlungs-
oder Pflegefehler zu informieren. Das gilt auch für vermutete Fehler –
und zwar unabhängig davon, ob der Patient nachfragt oder nicht.
WAS IST
ZU TUN ?
Um den Zusammenhang zwischen einem Behandlungsfehler und einem
dadurch verursachten Schaden zu beweisen, müssen Patienten bisher
eine „weit überwiegende Wahrscheinlichkeit“ für diese Kausalität bele-
gen. Künftig sollte eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ von mehr als
50 Prozent ausreichen.
6
Haftungsregelung bei Arzneimittelschäden novellieren
Warum ist das nötig?
Nachdem das Schmerzmittel Vioxx® im Jahr 2004 vom Markt genommen wurde, zahlte der Her-
steller in den USA umgerechnet 6,2 Milliarden Euro an die Geschädigten. Die in Deutschland ge-
schädigten Patienten dagegen gingen in diesem wie auch in ähnlichen anderen Fällen leer aus.
Der Gesetzgeber novellierte zwar im Jahr 2002 das Arzneimittelgesetz und regelte die Haftung
neu, um Patienten bei gesundheitlichen Schädigungen den Kausalitätsnachweis zu erleichtern. Die
Praxis hat aber gezeigt, dass die Hersteller der Arzneimittel auch unter den neuen gesetzlichen
Rahmenbedingungen die Schadensersatzansprüche von Patienten grundsätzlich abwehren kön-
nen. Dazu müssen sie lediglich auf eine andere mögliche Schadensursache, wie etwa das fortge-
schrittene Alter des geschädigten Patienten, verweisen. Das hat dazu geführt, dass seit 2002 kein
einziger Hersteller in Deutschland zu Schadensersatzleistungen verurteilt wurde. Den Patienten ist
es praktisch unmöglich, bei Arzneimittelschäden Schadensersatz zu erhalten.
Eigentumsrechte bei Medizinprodukten sichern
Warum ist das nötig?
Wer bei einer Operation beispielsweise eine Hüftprothese erhält, wird damit zum Eigentümer die-
ses Implantats. Auch wenn ein solches Medizinprodukt, etwa aufgrund eines Produktrückrufs,
wieder entfernt werden muss, bleibt es Eigentum des Patienten. Es kommt aber immer wieder vor,
dass möglicherweise fehlerhafte Medizinprodukte vom Hersteller nach einer Wechseloperation im
Rahmen von Untersuchungen zerstört und vernichtet werden – ohne Wissen und Einverständnis
der Patienten. Für die betroffenen Patienten ist es dann nahezu unmöglich, die Mängel des Pro-
dukts nachzuweisen und berechtigte Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
WAS IST
ZU TUN ?
Patienten, die Schäden durch die Einnahme von Arzneimitteln erlit-
ten haben, müssen Schadensersatzansprüche durchsetzen können.
Dafür ist das Arzneimittelgesetz zu ändern.
WAS IST
ZU TUN ?
Die Zerstörung oder Entsorgung fehlerhafter Medizinprodukte, die oft
ohne Einwilligung des Patienten erfolgt, muss unterbunden und be-
straft werden. Um das Eigentumsrecht des Patienten an einem fehler-
haften Medizinprodukt zu sichern, braucht es gesetzliche Regelungen.
7
Produktinformationen übermitteln
Warum ist das nötig?
Wenn Krankenhäuser die Implantation einer Hüftprothese mit den Krankenkassen abrechnen, über-
mitteln sie keine konkreten Informationen zum implantierten Produkt. Wenn sich ein Produkt als
fehlerhaft erweist, haben die Krankenkassen daher keine Möglichkeit, die betroffenen Versicherten
zu informieren und auf die Mängel hinzuweisen. Das kann – zum Beispiel im Falle implantierter De-
fibrillatoren – dramatische Folgen haben: Patienten, die nicht rechtzeitig ärztliche Hilfe in Anspruch
nehmen, können einen gravierenden Schaden erleiden oder sogar sterben. Auch die Durchsetzung
von Regressansprüchen wird durch die fehlenden Informationen erschwert.
Obligatorische Haftpflichtversicherung für Behandler einführen
Warum ist das nötig?
Die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland selbstverständlich. Umso erstaun-
licher ist es, dass nicht alle Ärzte und Therapeuten in Deutschland haftpflichtversichert sind oder
über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügen. Ursache hierfür sind unterschiedliche
gesetzliche Vorgaben in den Ländern und gesetzliche Lücken. Dies kann dazu führen, dass Scha-
densersatzansprüche geschädigter Patienten gar nicht oder nicht in voller Höhe befriedigt werden
können. Neben den gesundheitlichen Schäden tragen die Betroffenen dann auch die finanziellen
Mehrbelastungen.
Spätestens seit dem Skandal um die sogenannten PIP-Brustimplantate ist zudem klar, dass auch die
Hersteller von Medizinprodukten zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für ihre Produkte
verpflichtet werden sollten. Das verringert die Gefahr von Insolvenzen infolge fehlerhafter Produkte
und erhöht die Chancen der betroffenen Patienten, eine Entschädigung zu erhalten.
WAS IST
ZU TUN ?
Angaben über die verwendeten Medizinprodukte müssen Bestandteil der
Abrechnungsdaten von Ärzten und Krankenhäusern werden.
WAS IST
ZU TUN ?
Damit geschädigte Patienten ihre Ansprüche auf Schadensersatz überall
in Deutschland durchsetzen können, müssen die Berufsgruppen wie Ärz-
te und Therapeuten durch bundesweite Regelungen verpflichtet werden,
eine angemessene Haftpflichtversicherung abzuschließen. Das gilt auch
für Hersteller von Medizinprodukten.
8
Rechtsstreite verkürzen
Warum ist das nötig?
Rechtsstreite, die geführt werden, um Schadensersatzansprüche im Medizinrecht durchzusetzen,
dauern meistens mehrere Jahre. Obwohl in vielen Fällen bereits Gutachten vorliegen, die schon vor
dem Rechtsstreit erstellt wurden, ist es gängige Praxis, dass oft weitere Sachverständigengutach-
ten in Auftrag gegeben werden. Das führt dazu, dass die Verfahren unnötig in die Länge gezogen
werden. Abgesehen von den psychischen Belastungen, die solche Auseinandersetzungen für die
betroffenen Patienten bedeuten, kommt es vor, dass Geschädigte den Ausgang des von ihnen an-
gestrengten Klageverfahrens gar nicht mehr erleben.
Rechtsverstöße sanktionieren
Warum ist das nötig?
Ob gesetzliche Regelungen umgesetzt und befolgt werden, hängt oft davon ab, ob die Nichtbe-
achtung spürbare rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Das Patientenrechtegesetz macht zwar
eine Vielzahl von Vorgaben, sieht aber oft keine Sanktionen vor. Im Ergebnis werden die Patienten-
rechte nur teilweise oder gar nicht umgesetzt: So erhalten Patienten vielfach keine Einsicht in ihre
Patientenakte, oder ihnen werden die Unterlagen zur Aufklärung nicht ausgehändigt. Auch wenn
Gesundheitsschäden durch Dritte – zum Beispiel durch Hersteller von Medizinprodukten – verur-
sacht wurden, kommen Behandler, denen diese Fehler zum Beispiel im Rahmen einer Nachbehand-
lung auffallen, ihren Informationspflichten nicht nach.
WAS IST
ZU TUN ?
Um jahrelange Auseinandersetzungen zu vermeiden oder zumin-
dest zu verkürzen, sollten Gutachten, die bereits vor einem Rechts-
streit erstellt wurden, stärker berücksichtigt werden – ebenso wie
die Sachverständigen, die diese Gutachten verfasst haben. Auch
eine verpflichtende Mediation könnte Rechtsstreite früher beenden.
WAS IST
ZU TUN ?
Verstöße von Behandlern gegen gesetzliche Vorgaben müssen spür-
bare rechtliche Konsequenzen haben.
9
Über den Nutzen Individueller Gesundheitsleistungen aufklären
Warum ist das nötig?
Nach wie vor werden in Arztpraxen zahlreiche IGeL angeboten, die keinen nachgewiesenen Nut-
zen haben oder sogar als tendenziell negativ eingestuft werden. Mehr als jedem vierten gesetzlich
Krankenversicherten werden inzwischen Individuelle Gesundheitsleistungen angeboten. Etwa drei
Viertel nehmen diese auch in Anspruch. Knapp ein Fünftel der Patienten gibt aber an, keine aus-
reichende Bedenkzeit für die Entscheidung gehabt und Entscheidungsdruck durch den Arzt oder
Praxismitarbeiter erlebt zu haben.
WAS IST
ZU TUN ?
Die Informationspflicht des Arztes zum konkreten Nutzen Individueller
Gesundheitsleistungen (IGeL) muss gesetzlich verankert werden. Nur
dann können Patienten sich ohne Zeitdruck informieren und sich für oder
gegen IGeL entscheiden.
10
Impressum:
Herausgeber: AOK-Bundesverband GbR
KomPart Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG,
Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin
Redaktion: Karola Schulte (verantwortlich), Annegret Himrich
Creative Director: Sybilla Weidinger
Druck: Buch- und Offsetdruckerei H.Heenemann GmbH & Co.KG Berlin
Stand: Oktober 2019
HINWEIS
Die ausführliche Version des Positionspapiers
finden Sie unter: www.aok-bv.de/positionen/
Diese Langversion enthält zudem detaillierte
Hinweise, welche Gesetze aus Sicht der AOK-
Gemeinschaft geändert werden müssten.
11
www.aok-bv.de

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Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 8. Juli 2022: AOK sieht Eckpunkte...
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Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 28. Juni 2022: Reimann zu den Pl...
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Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 22. Juni 2022: AOK begrüßt gepla...
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Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 15. Juni 2022: Reimann: Honorare ...
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Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 19. Mai 2022: Reimann: Austausch ...
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Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 5. Mai 2022: AOK-Bundesverband z...
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Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 5. Mai 2022: AOK-Umfrage: Jeder ...
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Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 2.Mai 2022: Reimann: Vorschläge d...
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Pressemitteilung des WIdO vom 21. April 2022: Mandeloperationen: Pandemie lie...
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Pressestatement des AOK-Bundesverbandes vom 8. April 2022: Reimann: "Jetzt i...
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Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 5. April 2022: Reimann zum Krank...
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Patientenrechte stärken - Zusammenfassung des Positionspapiers der AOK-Gemeinschaft

  • 1. PATIENTENRECHTE STÄRKENbei Behandlungs- und Pflegefehlern sowie bei Schäden durch Medizinprodukte und Arzneimittel
  • 2. 2 Aus Gründen der Lesbarkeit wird in diesem Dokument darauf verzichtet, geschlechtsspezi- fische Formulierungen zu verwenden. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen. PATIENTENRECHTE STÄRKEN
  • 3. 3 Den Worten müssen Taten folgen Um die Rechte und Pflichten von Behandlern und Patienten zusammenzufassen und transparent zu machen, hat der Gesetzgeber 2013 das Patientenrechtegesetz verabschie- det. Damit war ein erster wichtiger Schritt getan. In den vergangenen sechs Jahren haben sich aber in der täglichen Praxis nicht nur Defizite bei der Durchsetzung dieser Patienten- rechte gezeigt. Es hat sich auch herausgestellt, dass die gesetzlichen Regelungen immer noch gravierende Lücken aufweisen. Die AOK-Gemeinschaft macht konkrete Vorschläge, wie diese Lücken zu schließen sind. Diese Broschüre enthält die wichtigsten und dringendsten Punkte zur Stärkung der Pa- tientenrechte. Die Vorschläge der AOK-Gemeinschaft zeigen konkret, welche Gesetze geändert werden müssen, um die Stellung des Patienten im Behandlungsprozess zu stär- ken, ihn zu unterstützen und seine Rechtsposition zu verbessern. Opfer von Behandlungs- oder Pflegefehlern sollten genau wie Betroffene von Arznei- oder Medizinprodukteschä- den schnell und umfassend entschädigt werden. Die fast 20-jährige Erfahrung der AOKs in der Unterstützung ihrer Versicherten bei Behandlungs- und Pflegefehlern zeigt: Vor allem bei den Themen Information, Beweislast, Verfahrensdauer und Haftpflicht braucht es dringend eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen. Die Stärkung der Patientenrechte ist im Koalitionsvertrag der Großen Koalition als Ziel ver- einbart worden. Damit haben die Regierungsparteien bereits erkennen lassen, dass sie in diesem Bereich Nachbesserungsbedarf sehen. Die AOK-Gemeinschaft möchte mit ihren Vorschlägen nun den Gesetzgebungsprozess anstoßen und ihre Expertise in die notwen- dige Überarbeitung des Patientenrechtegesetzes einbringen. Es ist an der Zeit, dieses so wichtige Vorhaben anzugehen und die versprochene Stärkung der Patientenrechte in die Tat umzusetzen.
  • 5. 5 WAS IST ZU TUN ? Patienten besser informieren Warum ist das nötig? Patienten werden nach heutigem Recht über Behandlungsfehler nur informiert, wenn eine gesund- heitliche Gefahr besteht oder der Patient explizit danach fragt. Da Patienten medizinische Laien sind und Behandlungsabläufe und -ergebnisse nicht fachlich bewerten können, muss die Position der Patienten durch eine Informationspflicht der Behandler gestärkt werden. Beweismaß absenken Warum ist das nötig? Zwischen Behandlern und Patienten besteht ein Wissensgefälle. Dieses Gefälle ist besonders hoch, wenn Patienten während der Behandlung – zum Beispiel aufgrund von Medikamentengabe oder Schmerzen – nicht bei vollem Bewusstsein sind oder unter Narkose behandelt werden. Um Schadensersatzansprüche aus Behandlungsfehlern durchzusetzen, müssen die betroffenen Pa- tienten bislang nicht nur den Fehler und den Schaden beweisen, sondern auch den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden. Der Beweis für diesen ursächlichen Zusammenhang ist für Patienten aus den genannten Gründen sehr schwer zu führen und gilt erst dann als erbracht, wenn für die Kausalität eine „weit überwiegende Wahrscheinlichkeit“ festgestellt wird. Deshalb schrecken viele Patienten davor zurück, ihre Ansprüche geltend zu machen und vor Gericht ein- zuklagen. Eine Absenkung des Beweismaßes kann dazu beitragen, die Chancen der Patienten auf Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu verbessern. Behandler müssen verpflichtet werden, Patienten über einen Behandlungs- oder Pflegefehler zu informieren. Das gilt auch für vermutete Fehler – und zwar unabhängig davon, ob der Patient nachfragt oder nicht. WAS IST ZU TUN ? Um den Zusammenhang zwischen einem Behandlungsfehler und einem dadurch verursachten Schaden zu beweisen, müssen Patienten bisher eine „weit überwiegende Wahrscheinlichkeit“ für diese Kausalität bele- gen. Künftig sollte eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ von mehr als 50 Prozent ausreichen.
  • 6. 6 Haftungsregelung bei Arzneimittelschäden novellieren Warum ist das nötig? Nachdem das Schmerzmittel Vioxx® im Jahr 2004 vom Markt genommen wurde, zahlte der Her- steller in den USA umgerechnet 6,2 Milliarden Euro an die Geschädigten. Die in Deutschland ge- schädigten Patienten dagegen gingen in diesem wie auch in ähnlichen anderen Fällen leer aus. Der Gesetzgeber novellierte zwar im Jahr 2002 das Arzneimittelgesetz und regelte die Haftung neu, um Patienten bei gesundheitlichen Schädigungen den Kausalitätsnachweis zu erleichtern. Die Praxis hat aber gezeigt, dass die Hersteller der Arzneimittel auch unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen die Schadensersatzansprüche von Patienten grundsätzlich abwehren kön- nen. Dazu müssen sie lediglich auf eine andere mögliche Schadensursache, wie etwa das fortge- schrittene Alter des geschädigten Patienten, verweisen. Das hat dazu geführt, dass seit 2002 kein einziger Hersteller in Deutschland zu Schadensersatzleistungen verurteilt wurde. Den Patienten ist es praktisch unmöglich, bei Arzneimittelschäden Schadensersatz zu erhalten. Eigentumsrechte bei Medizinprodukten sichern Warum ist das nötig? Wer bei einer Operation beispielsweise eine Hüftprothese erhält, wird damit zum Eigentümer die- ses Implantats. Auch wenn ein solches Medizinprodukt, etwa aufgrund eines Produktrückrufs, wieder entfernt werden muss, bleibt es Eigentum des Patienten. Es kommt aber immer wieder vor, dass möglicherweise fehlerhafte Medizinprodukte vom Hersteller nach einer Wechseloperation im Rahmen von Untersuchungen zerstört und vernichtet werden – ohne Wissen und Einverständnis der Patienten. Für die betroffenen Patienten ist es dann nahezu unmöglich, die Mängel des Pro- dukts nachzuweisen und berechtigte Schadensersatzansprüche durchzusetzen. WAS IST ZU TUN ? Patienten, die Schäden durch die Einnahme von Arzneimitteln erlit- ten haben, müssen Schadensersatzansprüche durchsetzen können. Dafür ist das Arzneimittelgesetz zu ändern. WAS IST ZU TUN ? Die Zerstörung oder Entsorgung fehlerhafter Medizinprodukte, die oft ohne Einwilligung des Patienten erfolgt, muss unterbunden und be- straft werden. Um das Eigentumsrecht des Patienten an einem fehler- haften Medizinprodukt zu sichern, braucht es gesetzliche Regelungen.
  • 7. 7 Produktinformationen übermitteln Warum ist das nötig? Wenn Krankenhäuser die Implantation einer Hüftprothese mit den Krankenkassen abrechnen, über- mitteln sie keine konkreten Informationen zum implantierten Produkt. Wenn sich ein Produkt als fehlerhaft erweist, haben die Krankenkassen daher keine Möglichkeit, die betroffenen Versicherten zu informieren und auf die Mängel hinzuweisen. Das kann – zum Beispiel im Falle implantierter De- fibrillatoren – dramatische Folgen haben: Patienten, die nicht rechtzeitig ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, können einen gravierenden Schaden erleiden oder sogar sterben. Auch die Durchsetzung von Regressansprüchen wird durch die fehlenden Informationen erschwert. Obligatorische Haftpflichtversicherung für Behandler einführen Warum ist das nötig? Die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland selbstverständlich. Umso erstaun- licher ist es, dass nicht alle Ärzte und Therapeuten in Deutschland haftpflichtversichert sind oder über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügen. Ursache hierfür sind unterschiedliche gesetzliche Vorgaben in den Ländern und gesetzliche Lücken. Dies kann dazu führen, dass Scha- densersatzansprüche geschädigter Patienten gar nicht oder nicht in voller Höhe befriedigt werden können. Neben den gesundheitlichen Schäden tragen die Betroffenen dann auch die finanziellen Mehrbelastungen. Spätestens seit dem Skandal um die sogenannten PIP-Brustimplantate ist zudem klar, dass auch die Hersteller von Medizinprodukten zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für ihre Produkte verpflichtet werden sollten. Das verringert die Gefahr von Insolvenzen infolge fehlerhafter Produkte und erhöht die Chancen der betroffenen Patienten, eine Entschädigung zu erhalten. WAS IST ZU TUN ? Angaben über die verwendeten Medizinprodukte müssen Bestandteil der Abrechnungsdaten von Ärzten und Krankenhäusern werden. WAS IST ZU TUN ? Damit geschädigte Patienten ihre Ansprüche auf Schadensersatz überall in Deutschland durchsetzen können, müssen die Berufsgruppen wie Ärz- te und Therapeuten durch bundesweite Regelungen verpflichtet werden, eine angemessene Haftpflichtversicherung abzuschließen. Das gilt auch für Hersteller von Medizinprodukten.
  • 8. 8 Rechtsstreite verkürzen Warum ist das nötig? Rechtsstreite, die geführt werden, um Schadensersatzansprüche im Medizinrecht durchzusetzen, dauern meistens mehrere Jahre. Obwohl in vielen Fällen bereits Gutachten vorliegen, die schon vor dem Rechtsstreit erstellt wurden, ist es gängige Praxis, dass oft weitere Sachverständigengutach- ten in Auftrag gegeben werden. Das führt dazu, dass die Verfahren unnötig in die Länge gezogen werden. Abgesehen von den psychischen Belastungen, die solche Auseinandersetzungen für die betroffenen Patienten bedeuten, kommt es vor, dass Geschädigte den Ausgang des von ihnen an- gestrengten Klageverfahrens gar nicht mehr erleben. Rechtsverstöße sanktionieren Warum ist das nötig? Ob gesetzliche Regelungen umgesetzt und befolgt werden, hängt oft davon ab, ob die Nichtbe- achtung spürbare rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Das Patientenrechtegesetz macht zwar eine Vielzahl von Vorgaben, sieht aber oft keine Sanktionen vor. Im Ergebnis werden die Patienten- rechte nur teilweise oder gar nicht umgesetzt: So erhalten Patienten vielfach keine Einsicht in ihre Patientenakte, oder ihnen werden die Unterlagen zur Aufklärung nicht ausgehändigt. Auch wenn Gesundheitsschäden durch Dritte – zum Beispiel durch Hersteller von Medizinprodukten – verur- sacht wurden, kommen Behandler, denen diese Fehler zum Beispiel im Rahmen einer Nachbehand- lung auffallen, ihren Informationspflichten nicht nach. WAS IST ZU TUN ? Um jahrelange Auseinandersetzungen zu vermeiden oder zumin- dest zu verkürzen, sollten Gutachten, die bereits vor einem Rechts- streit erstellt wurden, stärker berücksichtigt werden – ebenso wie die Sachverständigen, die diese Gutachten verfasst haben. Auch eine verpflichtende Mediation könnte Rechtsstreite früher beenden. WAS IST ZU TUN ? Verstöße von Behandlern gegen gesetzliche Vorgaben müssen spür- bare rechtliche Konsequenzen haben.
  • 9. 9 Über den Nutzen Individueller Gesundheitsleistungen aufklären Warum ist das nötig? Nach wie vor werden in Arztpraxen zahlreiche IGeL angeboten, die keinen nachgewiesenen Nut- zen haben oder sogar als tendenziell negativ eingestuft werden. Mehr als jedem vierten gesetzlich Krankenversicherten werden inzwischen Individuelle Gesundheitsleistungen angeboten. Etwa drei Viertel nehmen diese auch in Anspruch. Knapp ein Fünftel der Patienten gibt aber an, keine aus- reichende Bedenkzeit für die Entscheidung gehabt und Entscheidungsdruck durch den Arzt oder Praxismitarbeiter erlebt zu haben. WAS IST ZU TUN ? Die Informationspflicht des Arztes zum konkreten Nutzen Individueller Gesundheitsleistungen (IGeL) muss gesetzlich verankert werden. Nur dann können Patienten sich ohne Zeitdruck informieren und sich für oder gegen IGeL entscheiden.
  • 10. 10 Impressum: Herausgeber: AOK-Bundesverband GbR KomPart Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin Redaktion: Karola Schulte (verantwortlich), Annegret Himrich Creative Director: Sybilla Weidinger Druck: Buch- und Offsetdruckerei H.Heenemann GmbH & Co.KG Berlin Stand: Oktober 2019 HINWEIS Die ausführliche Version des Positionspapiers finden Sie unter: www.aok-bv.de/positionen/ Diese Langversion enthält zudem detaillierte Hinweise, welche Gesetze aus Sicht der AOK- Gemeinschaft geändert werden müssten.
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