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Kategorie: Medizin | Gesundheit | Wellness
Sind Retax-Kürzungen für Sie auch ein Problem?
Den Vermögensverlust durch Retaxationen in Apotheken effektiv versichern
Karlsruhe - Machen ApothekerInnen bei der Ausgabe von Arzneimitteln Fehler, kann die Krankenkasse im Rahmen
der sogenannten Retaxation die Zahlung für das Arzneimittel nachträglich kürzen bzw. auch komplett auf Null setzen.
Die Gründe für die Auslösung dieses Regressverfahrens der gesetzlichen Krankenkassen gegen Apotheker sind
vielfältig (Rabattverträge nicht beachtet, reine Formfehler, etc.) und es wird sicher keine Apotheke geben, die davon
verschont geblieben wäre. Retaxationen kosten Arbeit, Zeit und Geld und der entstandene Vermögensschaden konnte
bisher von den Apotheken so gut wie nicht versichert werden. Deshalb hat die ApoRisk GmbH (https://aporisk.de/), ein
spezialisierter Nischenmakler aus Karlsruhe, ein weitestgehendes Versicherungskonzept entwickelt, mit dem aus
Retaxationen entstandene Schäden aufgefangen werden können.
Fachanwälte zählen Retaxationen zu der kompliziertesten Materie des gesamten deutschen Rechtes. Trotzdem legen
die Apotheker laut Untersuchungen in den weitaus meisten Fällen Einspruch gegen eine Retaxation ein, was vor allem
bei hochpreisigen Arzneimitteln angebracht ist. Aber auch wenn das konkrete "Lehrgeld" im Einzelfall eher gering ist,
Ärger und Arbeit sind immer inkludiert. Ein Weg, mit dem der Apotheker versucht, das Thema in den Griff zu
bekommen, sind verbesserte interne Prüfabläufe, evtl. auch mit dem Einsatz von Geräten und Software, um zumindest
einfache Formfehler frühzeitig zu erkennen.
Eigentlich sollten Retaxationen aufgrund von reinen Formfehlern mit der Neuregelung des Rahmenvertrages zur
Arzneimittelversorgung vom Juni 2016 der Vergangenheit angehören. Das ist aber offensichtlich nicht der Fall, wie das
Urteil des Sozialgerichts Nordhausen von 2020 belegt. Das Gericht beschied, dass die Kasse eine
Ermessensentscheidung treffen muss, das heißt, sie muss erklären, warum sie am Null-Retax festhält, obwohl ihr kein
wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist und der Patient richtig versorgt wurde. Gegenstand der Auseinandersetzung war
ein BtM-Rezept, auf dem das "A" fehlte, obwohl auf ärztliche Anordnung die Höchstmenge überschritten wurde.
Eine Retaxation kann durch viele weitere "Vergehen" des Apothekers ausgelöst werden. Und selbst wenn ein Fehler
primär bei den Ärzten liegt, wird oft die Apotheke bestraft. Wichtigste Gründe neben Formfehlern sind die
Nichtbeachtung von Arzneimittel-Rabattverträgen, die eine Krankenkasse mit bestimmten Herstellern ausgehandelt hat
oder eine Fehlabgabe im Rahmen der aut-idem-Verordnung. Das heißt, in aller Regel erhält der Patient durchaus das
richtige Medikament, der Krankenkasse entstehen aber keine oder geringere Kosten, obwohl die Leistung erbracht
wurde.
Eine Retaxation kommt zum Beispiel in Betracht:
-wenn es an einer formal richtigen ärztlichen Verordnung mangelt, also ein unvollständiges oder falsch ausgestelltes
Rezept vorliegt (z.B. eine fehlende Arztunterschrift, Gültigkeitsüberschreitungen, aut-idem-Kreuz übersehen, etc.)
-wegen versehentlicher Abgabe eines nicht als preisgünstig geltenden Reimports oder Generikums
-wegen einer Reihe möglicher Gesetzesverstöße im Zusammenhang mit der Arzneimittelversorgung (z.B. nicht im
Leistungskatalog der GKV erfasst, Bestimmungen des Arzneimittelliefervertrags nicht beachtet, etc.)
-bei einer fehlenden Gebrauchsanweisung auf dem Rezeptur-Rezept
-aufgrund einer Rezeptfälschung, die der Apotheker hätte erkennen müssen
-und wegen unzähliger weiterer Gründe, deren Aufzählung den Rahmen hier sprengen würde.
Vermögensschäden durch Retaxierungen wurden bisher bereits von ApoRisk in ihren Konzepten moderner
Apothekenversicherungen in begrenzter Form berücksichtigt. Als Option kann diese Absicherung aber jetzt
entscheidend erhöht werden. In der Allgefahrenversicherung PharmaRisk-Flex ist zum Beispiel eine
Versicherungsleistung von 60000,-- EUR mit einem Pauschal-Beitrag von 650,-- EUR versichert und das
umsatzunabhängig und inklusive der Filialen. Dieser Versicherungsschutz kann bis zu 1 Mill. EUR erweitert werden.
Eine Schadensregulierung erfolgt bei jeder Null-Retaxation, Absetzung oder Erstattungsminderung durch die
Krankenkasse oder einem beauftragten Retaxunternehmen/Rezeptprüfungsunternehmen. Voraussetzung: es muss ein
Fehler durch einen Apothekenmitarbeiter vorliegen und von ihm schriftlich eingestanden werden (gültig für alle
Rezeptarten und Praxisbedarfsrezepte). Ein Fehler im Sinne des vorherigen Satzes sind auch durch
Apothekenmitarbeiter übersehene Fehler, die beim Ausfüllen des Rezeptes durch Arzt/Praxis/Klinik entstanden sind.
Moderne Apothekenversicherungen, wie die Policen der ApoRisk GmbH, besitzen mit einer Betriebs- bzw.
Berufshaftpflicht von 30 Mill. und einer Sachsubstanz- bzw. Werteversicherung von generell 5 Mill. nicht nur hohe
Deckungssummen. Der Makler sichert zusätzlich z.B. in der Allgefahrenversicherung PharmaRisk-OMNI mit der
Bestandsgarantie, der Beste-Leistungs-Garantie und der Beste-Marktpreis-Garantie ein Leistungsniveau zu, das nach
Geschäftsführer Arslan Günder in Deutschland momentan seinesgleichen sucht.
Die Bestandsgarantie hält vertraglich fest, dass alle Leistungen eines Vorversicherers übernommen werden,
unabhängig von welcher Versicherung der Kunde zu ApoRisk stößt. Die Beste-Leistungs-Garantie sichert zu, dass auch
in Zukunft Leistungen eines anderen Versicherers am deutschen Markt, die über den Umfang der versicherten Gefahren
und Schäden in PharmaRisk-OMNI hinausgehen, berücksichtigt werden. Die Beste-Marktpreis-Garantie beinhaltet, dass
bei einem preisgünstigeren, vergleichbaren Angebot eines anderen Anbieters, die Preisdifferenz von ApoRisk getragen
wird.
Über ApoRisk GmbH
Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler, der sich auf die Bedürfnisse der Apotheker und ihrer Mitarbeiter spezialisiert hat. Das
Maklerunternehmen arbeitet nach modernem Direktkonzept über ein aufwendig gestaltetes Internetportal
( www.aporisk.de / www.pharmarisk.de ), verbunden mit einen Beratungsservice unter kostenloser Infohotline (Tel.: 0800. 919 0000) und kostenlosem
Fax (0800. 919 6666). Das Internetportal bietet nicht nur detaillierte Informationen zu Wirtschafts- und Versicherungsfragen, sondern unter "Aktuell"
auch eine Übersicht der wichtigsten Branchenmeldungen aus dem gesamten Gesundheitsbereich.
Der Wegfall aufwendiger Vertriebsstrukturen schont die Kosten und kommt den Policen zugute. Als Makler ist ApoRisk zudem unabhängig von
bestimmten Versicherungsunternehmen und kann somit alle Versicherer auf den Prüfstand stellen. Mithilfe ausgefeilter Software wird dann aus allen
am Markt verfügbaren Policen ein optimales, individuell auf die Bedürfnisse abgestimmtes Angebot erstellt. Das heißt, die Beratung beschränkt sich
nicht nur auf Produkte, sondern hat die tatsächlichen Risiken im Blick.
Das individuelle Angebot kann bei Bedarf alle in der Apotheke auftretenden Geschäfts- und Privatrisiken sowohl für den Apotheker wie für seine
Mitarbeiter einbeziehen. Die Allgefahren-Apothekenversicherung PharmaRisk ist zum Beispiel ein möglicher Ansatz zu einer umfassenden
Geschäftsversicherung, die in einer Police die wichtigsten Risiken des Apothekenbetriebs abdeckt (Deckungsübersicht:
https://pharmarisk.de/apothekenversicherung-checkliste-pharmarisk), angefangen von der Betriebshaftpflicht und weiteren Haftungsansprüchen Dritter
bis zu Sachsubstanzschäden und Ertragsausfälle infolge Betriebsunterbrechung. Diese Zusammenfassung der Apothekenrisiken in einem Vertrag
spart ebenfalls Zeit und Kosten: eine Versicherung gegen viele Risiken, ein Ansprechpartner und eine einfache Berechnung des Beitrages. Genauso
umfangreich ist eine Risikoabdeckung auf der privaten Seite möglich von Gesundheit über Vorsorge und Sicherheit bis zu den Finanzen. Für die
Mitglieder namhafter Standesorganisationen bietet ApoRisk außerdem besondere Leistungen und Tarife an, die nur im Rahmen einer derartigen
Solidargemeinschaft der Apotheker möglich sind.
Persönliche Beratung:
Tel.: 0800. 919 00 00
Fax: 0800. 919 66 66
Kontakt
ApoRisk GmbH
Arslan Günder
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Tel.: Tel.: 0721. 16 10 66-0
E-Mail: info@aporisk.de
Web: http://www.pharmarisk.de
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  • 2. Leistungskatalog der GKV erfasst, Bestimmungen des Arzneimittelliefervertrags nicht beachtet, etc.) -bei einer fehlenden Gebrauchsanweisung auf dem Rezeptur-Rezept -aufgrund einer Rezeptfälschung, die der Apotheker hätte erkennen müssen -und wegen unzähliger weiterer Gründe, deren Aufzählung den Rahmen hier sprengen würde. Vermögensschäden durch Retaxierungen wurden bisher bereits von ApoRisk in ihren Konzepten moderner Apothekenversicherungen in begrenzter Form berücksichtigt. Als Option kann diese Absicherung aber jetzt entscheidend erhöht werden. In der Allgefahrenversicherung PharmaRisk-Flex ist zum Beispiel eine Versicherungsleistung von 60000,-- EUR mit einem Pauschal-Beitrag von 650,-- EUR versichert und das umsatzunabhängig und inklusive der Filialen. Dieser Versicherungsschutz kann bis zu 1 Mill. EUR erweitert werden. Eine Schadensregulierung erfolgt bei jeder Null-Retaxation, Absetzung oder Erstattungsminderung durch die Krankenkasse oder einem beauftragten Retaxunternehmen/Rezeptprüfungsunternehmen. Voraussetzung: es muss ein Fehler durch einen Apothekenmitarbeiter vorliegen und von ihm schriftlich eingestanden werden (gültig für alle Rezeptarten und Praxisbedarfsrezepte). Ein Fehler im Sinne des vorherigen Satzes sind auch durch Apothekenmitarbeiter übersehene Fehler, die beim Ausfüllen des Rezeptes durch Arzt/Praxis/Klinik entstanden sind. Moderne Apothekenversicherungen, wie die Policen der ApoRisk GmbH, besitzen mit einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflicht von 30 Mill. und einer Sachsubstanz- bzw. Werteversicherung von generell 5 Mill. nicht nur hohe Deckungssummen. Der Makler sichert zusätzlich z.B. in der Allgefahrenversicherung PharmaRisk-OMNI mit der Bestandsgarantie, der Beste-Leistungs-Garantie und der Beste-Marktpreis-Garantie ein Leistungsniveau zu, das nach Geschäftsführer Arslan Günder in Deutschland momentan seinesgleichen sucht. Die Bestandsgarantie hält vertraglich fest, dass alle Leistungen eines Vorversicherers übernommen werden, unabhängig von welcher Versicherung der Kunde zu ApoRisk stößt. Die Beste-Leistungs-Garantie sichert zu, dass auch in Zukunft Leistungen eines anderen Versicherers am deutschen Markt, die über den Umfang der versicherten Gefahren und Schäden in PharmaRisk-OMNI hinausgehen, berücksichtigt werden. Die Beste-Marktpreis-Garantie beinhaltet, dass bei einem preisgünstigeren, vergleichbaren Angebot eines anderen Anbieters, die Preisdifferenz von ApoRisk getragen wird. Über ApoRisk GmbH Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler, der sich auf die Bedürfnisse der Apotheker und ihrer Mitarbeiter spezialisiert hat. Das Maklerunternehmen arbeitet nach modernem Direktkonzept über ein aufwendig gestaltetes Internetportal ( www.aporisk.de / www.pharmarisk.de ), verbunden mit einen Beratungsservice unter kostenloser Infohotline (Tel.: 0800. 919 0000) und kostenlosem Fax (0800. 919 6666). Das Internetportal bietet nicht nur detaillierte Informationen zu Wirtschafts- und Versicherungsfragen, sondern unter "Aktuell" auch eine Übersicht der wichtigsten Branchenmeldungen aus dem gesamten Gesundheitsbereich. Der Wegfall aufwendiger Vertriebsstrukturen schont die Kosten und kommt den Policen zugute. Als Makler ist ApoRisk zudem unabhängig von bestimmten Versicherungsunternehmen und kann somit alle Versicherer auf den Prüfstand stellen. Mithilfe ausgefeilter Software wird dann aus allen am Markt verfügbaren Policen ein optimales, individuell auf die Bedürfnisse abgestimmtes Angebot erstellt. Das heißt, die Beratung beschränkt sich nicht nur auf Produkte, sondern hat die tatsächlichen Risiken im Blick. Das individuelle Angebot kann bei Bedarf alle in der Apotheke auftretenden Geschäfts- und Privatrisiken sowohl für den Apotheker wie für seine Mitarbeiter einbeziehen. Die Allgefahren-Apothekenversicherung PharmaRisk ist zum Beispiel ein möglicher Ansatz zu einer umfassenden Geschäftsversicherung, die in einer Police die wichtigsten Risiken des Apothekenbetriebs abdeckt (Deckungsübersicht: https://pharmarisk.de/apothekenversicherung-checkliste-pharmarisk), angefangen von der Betriebshaftpflicht und weiteren Haftungsansprüchen Dritter bis zu Sachsubstanzschäden und Ertragsausfälle infolge Betriebsunterbrechung. Diese Zusammenfassung der Apothekenrisiken in einem Vertrag spart ebenfalls Zeit und Kosten: eine Versicherung gegen viele Risiken, ein Ansprechpartner und eine einfache Berechnung des Beitrages. Genauso umfangreich ist eine Risikoabdeckung auf der privaten Seite möglich von Gesundheit über Vorsorge und Sicherheit bis zu den Finanzen. Für die Mitglieder namhafter Standesorganisationen bietet ApoRisk außerdem besondere Leistungen und Tarife an, die nur im Rahmen einer derartigen Solidargemeinschaft der Apotheker möglich sind. Persönliche Beratung:
  • 3. Tel.: 0800. 919 00 00 Fax: 0800. 919 66 66 Kontakt ApoRisk GmbH Arslan Günder Scheffelplatz | Schirmerstr. 4 76133 Karlsruhe Tel.: Tel.: 0721. 16 10 66-0 E-Mail: info@aporisk.de Web: http://www.pharmarisk.de Verbreitet durch PR-Gateway