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Berlin, 26.3.2010


Pressemitteilung
Pro Generika zum Eckpunktepapier:
Bittere Pille

Heute haben der Bundesminister für Gesundheit sowie CDU/CSU und FDP das
Eckpunktepapier zur Umsetzung des Koalitionsvertrags für die Arzneimittel-
versorgung vorgelegt.

Peter Schmidt, Geschäftsführer des Branchenverbandes Pro Generika, kom-
mentiert die Vorschläge wie folgt:

„Die Generikaindustrie lehnt die Vorschläge ohne Wenn und Aber ab. Sie sind
teils nicht Ziel führend, teils reichlich nebulös und teils reine Mogelpackun-
gen. Dass vom vollmundigen Versprechen der Koalition zur umfassenden Dere-
gulierung fast nichts übrig geblieben ist, rundet das Bild eines komplett ver-
fehlten Neuordnungsansatzes nur noch ab. Das Koalitionsprogramm folgt unter
dem Strich der Devise, „wir müssen sparen, koste es, was es wolle.“ Es setzt
die unheilvolle gesundheitspolitischen Tradition der letzten Jahre damit
nahtlos fort.

Bei den Passagen über das Festbetragssystem weiß ich nicht, ob ich lachen
oder weinen soll. Jeder Experte weiß, dass die Verknüpfung von Festbeträgen
und Zuzahlungsfreistellungen die Preisdynamik im Festbetragsmarkt außeror-
dentlich beschleunigt hat. Diesen Kellertreppeneffekt hat die Union in ihrem
Positionspapier vor knapp zwei Wochen noch zutreffend beschrieben. Nicht
von ungefähr erwartet der GKV-Spitzenverband aus den Festbetragsanpassun-
gen, die am 01.04. bzw. 01.07.2010 in Kraft treten, dann auch eine Entlastung
von rund 800 Millionen Euro. Ich würde mir daher sehr gerne aus berufenem
Mund erklären lassen, warum und wieso die Kopplung von Festbeträgen und
Zuzahlungsfreistellungen eben diesen Kellertreppeneffekt nun auf einmal ver-
hindert.

Noch gespannter bin ich auf die flankierenden Regelungen zur Erhaltung des
Wettbewerbs, die eine Oligopolisierung des Marktes verhindern sollen. Meine
Fantasie reicht jedenfalls nicht aus, mir einen Steuerungsmechanismus vorzu-
stellen, der dafür sorgt, dass die jetzige Anbietervielfalt beim Fortbestand
selektiver Rabattverträge erhalten bleibt. Diese Vereinbarungen laufen auf
einen rigiden Marktausschluss aller Unternehmen hinaus, die bei der Vergabe
von Rabattverträgen nicht zum Zuge kommen. Die Zuschläge, die Krankenkas-
sen bzw. ihre Dienstleister in der jüngsten Vergangenheit erteilt haben, be-
legen jedenfalls die massive Zurückdrängung unabhängiger mittelständischer
Pharmaunternehmen. Gewinner sind Generikakonzerne einerseits und „Heu-
schrecken-Firmen“ andererseits. Der Koalition wird es unter den Rahmenbe-
dingungen des Vergaberechts und marktexklusiver Rabattverträge nicht gelin-
gen, die Marktkräfte zu bändigen, die das GKV-WSG 2007 entfesselt hat.

Allem Anschein nach will Schwarz-Gelb die ins Haus stehende Oligopolisierung
des Generikamarkts durch die Erstreckung des Kartellrechts auf die Rabatt-
verträge abwenden. Diese Rechnung kann jedoch nicht aufgehen. Der ruinöse
Unterbietungswettbewerb, der auf das Konto selektiver Rabattverträge geht,
ist mithilfe des Kartellrechts nämlich nicht zu stoppen. Krankenkassen haben
ihre Nachfragemacht in einem fragmentierten Markt zwar konsequent ausge-
spielt, ihre Position aber bislang nicht missbraucht. Dass die Zivilgerichte
wieder für vergaberechtliche Streitigkeiten über Rabattverträge zuständig
sein sollen, ist ebenfalls nicht mehr als weiße Salbe. Letztlich wird die Um-
setzung des Eckpunktepapiers dazu führen, dass der pharmazeutische Mit-
telstand in einem ordnungspolitischen heilen Umfeld das Zeitliche segnet.

In der Pressekonferenz ist immer wieder von fairen Vertragsverhandlungen
gesprochen worden, wenn es um die Rabattverträge ging. Rabattverträge
kommen aber nicht auf der Grundlage von Verhandlungen auf Augenhöhe zwi-
schen Krankenkasse und pharmazeutischem Hersteller zustande. Vielmehr dik-
tiert die Krankenkasse die Vertragsbedingungen, der Hersteller gibt entweder
sein Angebot ab und weist seine Lieferfähigkeit nach oder er spielt nicht mit.
Das wars. Von Verhandlungen also keine Spur.

Die Mehrkostenregelung ist für viele Patienten nichts anderes als eine Mogel-
packung. Einkommensschwache Patienten werden sich die Mehrausgaben für
die Versorgung mit ihrem gewohnten Arzneimittel nämlich nicht leisten kön-
nen, die noch dazu nicht auf die Belastungsgrenze angerechnet werden. Dar-
über hinaus müssen die Patienten die Kosten des von ihnen gewünschten Arz-
neimittels in voller Höhe vorfinanzieren. Die meisten Rentner und die Hartz
IV-Empfänger und damit das Gros der Arzneimittelkonsumenten werden von
dieser Regelung mit allen Auswirkungen auf die Therapietreue mithin keinen
Gebrauch machen können. Ob das eine weitere Spielart der Zwei-Klassen-
Medizin ist, mögen andere entscheiden.

Für den oder die „Gewinner“ einer Ausschreibung ist die Mehrkostenregelung
in Danaergeschenk. Denn ihre Kalkulationsgrundlage und ihre Planungssicher-
heit werden erschüttert bzw. noch weiter verringert, wenn Patienten gegen
Aufzahlung für ein nicht unter Rabattvertrag stehendes Produkt optieren.

Fazit: Die Eckpunkte setzen den Irrweg fort, der mit dem GKV-WSG einge-
schlagen worden ist. Zentrale Fragen des Neuordnungskonzepts sind offen.
Eines aber ist klar: Der 25.04.2010 ist ein schwarzer Tag sowohl für die Pati-
enten als auch für die Leistungsfähigkeit und Innovationskraft der Generi-
kaindustrie.“

Ansprechpartner:
Thomas Porstner, Pressesprecher, Tel.: (030) 81 61 60 9-40, info@progenerika.de

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  • 1. Berlin, 26.3.2010 Pressemitteilung Pro Generika zum Eckpunktepapier: Bittere Pille Heute haben der Bundesminister für Gesundheit sowie CDU/CSU und FDP das Eckpunktepapier zur Umsetzung des Koalitionsvertrags für die Arzneimittel- versorgung vorgelegt. Peter Schmidt, Geschäftsführer des Branchenverbandes Pro Generika, kom- mentiert die Vorschläge wie folgt: „Die Generikaindustrie lehnt die Vorschläge ohne Wenn und Aber ab. Sie sind teils nicht Ziel führend, teils reichlich nebulös und teils reine Mogelpackun- gen. Dass vom vollmundigen Versprechen der Koalition zur umfassenden Dere- gulierung fast nichts übrig geblieben ist, rundet das Bild eines komplett ver- fehlten Neuordnungsansatzes nur noch ab. Das Koalitionsprogramm folgt unter dem Strich der Devise, „wir müssen sparen, koste es, was es wolle.“ Es setzt die unheilvolle gesundheitspolitischen Tradition der letzten Jahre damit nahtlos fort. Bei den Passagen über das Festbetragssystem weiß ich nicht, ob ich lachen oder weinen soll. Jeder Experte weiß, dass die Verknüpfung von Festbeträgen und Zuzahlungsfreistellungen die Preisdynamik im Festbetragsmarkt außeror- dentlich beschleunigt hat. Diesen Kellertreppeneffekt hat die Union in ihrem Positionspapier vor knapp zwei Wochen noch zutreffend beschrieben. Nicht von ungefähr erwartet der GKV-Spitzenverband aus den Festbetragsanpassun- gen, die am 01.04. bzw. 01.07.2010 in Kraft treten, dann auch eine Entlastung von rund 800 Millionen Euro. Ich würde mir daher sehr gerne aus berufenem Mund erklären lassen, warum und wieso die Kopplung von Festbeträgen und Zuzahlungsfreistellungen eben diesen Kellertreppeneffekt nun auf einmal ver- hindert. Noch gespannter bin ich auf die flankierenden Regelungen zur Erhaltung des Wettbewerbs, die eine Oligopolisierung des Marktes verhindern sollen. Meine Fantasie reicht jedenfalls nicht aus, mir einen Steuerungsmechanismus vorzu- stellen, der dafür sorgt, dass die jetzige Anbietervielfalt beim Fortbestand selektiver Rabattverträge erhalten bleibt. Diese Vereinbarungen laufen auf einen rigiden Marktausschluss aller Unternehmen hinaus, die bei der Vergabe von Rabattverträgen nicht zum Zuge kommen. Die Zuschläge, die Krankenkas- sen bzw. ihre Dienstleister in der jüngsten Vergangenheit erteilt haben, be- legen jedenfalls die massive Zurückdrängung unabhängiger mittelständischer Pharmaunternehmen. Gewinner sind Generikakonzerne einerseits und „Heu- schrecken-Firmen“ andererseits. Der Koalition wird es unter den Rahmenbe-
  • 2. dingungen des Vergaberechts und marktexklusiver Rabattverträge nicht gelin- gen, die Marktkräfte zu bändigen, die das GKV-WSG 2007 entfesselt hat. Allem Anschein nach will Schwarz-Gelb die ins Haus stehende Oligopolisierung des Generikamarkts durch die Erstreckung des Kartellrechts auf die Rabatt- verträge abwenden. Diese Rechnung kann jedoch nicht aufgehen. Der ruinöse Unterbietungswettbewerb, der auf das Konto selektiver Rabattverträge geht, ist mithilfe des Kartellrechts nämlich nicht zu stoppen. Krankenkassen haben ihre Nachfragemacht in einem fragmentierten Markt zwar konsequent ausge- spielt, ihre Position aber bislang nicht missbraucht. Dass die Zivilgerichte wieder für vergaberechtliche Streitigkeiten über Rabattverträge zuständig sein sollen, ist ebenfalls nicht mehr als weiße Salbe. Letztlich wird die Um- setzung des Eckpunktepapiers dazu führen, dass der pharmazeutische Mit- telstand in einem ordnungspolitischen heilen Umfeld das Zeitliche segnet. In der Pressekonferenz ist immer wieder von fairen Vertragsverhandlungen gesprochen worden, wenn es um die Rabattverträge ging. Rabattverträge kommen aber nicht auf der Grundlage von Verhandlungen auf Augenhöhe zwi- schen Krankenkasse und pharmazeutischem Hersteller zustande. Vielmehr dik- tiert die Krankenkasse die Vertragsbedingungen, der Hersteller gibt entweder sein Angebot ab und weist seine Lieferfähigkeit nach oder er spielt nicht mit. Das wars. Von Verhandlungen also keine Spur. Die Mehrkostenregelung ist für viele Patienten nichts anderes als eine Mogel- packung. Einkommensschwache Patienten werden sich die Mehrausgaben für die Versorgung mit ihrem gewohnten Arzneimittel nämlich nicht leisten kön- nen, die noch dazu nicht auf die Belastungsgrenze angerechnet werden. Dar- über hinaus müssen die Patienten die Kosten des von ihnen gewünschten Arz- neimittels in voller Höhe vorfinanzieren. Die meisten Rentner und die Hartz IV-Empfänger und damit das Gros der Arzneimittelkonsumenten werden von dieser Regelung mit allen Auswirkungen auf die Therapietreue mithin keinen Gebrauch machen können. Ob das eine weitere Spielart der Zwei-Klassen- Medizin ist, mögen andere entscheiden. Für den oder die „Gewinner“ einer Ausschreibung ist die Mehrkostenregelung in Danaergeschenk. Denn ihre Kalkulationsgrundlage und ihre Planungssicher- heit werden erschüttert bzw. noch weiter verringert, wenn Patienten gegen Aufzahlung für ein nicht unter Rabattvertrag stehendes Produkt optieren. Fazit: Die Eckpunkte setzen den Irrweg fort, der mit dem GKV-WSG einge- schlagen worden ist. Zentrale Fragen des Neuordnungskonzepts sind offen. Eines aber ist klar: Der 25.04.2010 ist ein schwarzer Tag sowohl für die Pati- enten als auch für die Leistungsfähigkeit und Innovationskraft der Generi- kaindustrie.“ Ansprechpartner: Thomas Porstner, Pressesprecher, Tel.: (030) 81 61 60 9-40, info@progenerika.de