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Typ: Unternehmensinformation
Kategorie: Medizin | Gesundheit | Wellness
Der Verm�gensschaden durch Retaxationen im Apothekenbetrieb
Der Umfang des Versicherungsschutzes ist entscheidend bei der Absicherung von Retaxierungen
Die aktuelle Corona-Pandemie ist f�r das gesamte Gesundheitswesen in Deutschland eine besondere Belastung. In den
Apotheken erfordert es einen au�ergew�hnlichen Arbeitseinsatz und Extraaufwand, um unter versch�rften Hygiene-
und Vorkehrungsma�nahmen die Versorgung der Bev�lkerung mit Arzneimitteln sicherzustellen. Die Bundesregierung
hat auf diese Ausnahmesituation reagiert und Erleichterungen und Ausnahmeregeln bei der Arzneimittelversorgung
geschaffen, mit der Ma�gabe, dass Retaxierungen solcher Ausnahmeregelungen untersagt sind. Trotzdem wird auch in
Corona-Zeiten mittels Retaxationen auf mehr oder weniger strittigen Ablaufprozessen bestanden, welche die
Versorgung in den Apotheken unn�tig erschweren. Und wenn Retaxationen dabei Ausma�e einer Existenzbedrohung
der Apotheke annehmen, ist in diesen Zeiten die aktuelle Versorgung noch mehr gef�hrdet, als das sonst der Fall w�re.
Sp�testens dann ist aber auch der Punkt erreicht, an dem sich der Apotheker Gedanken machen sollte, wie der
Apothekenbetrieb effektiv gegen Verm�genssch�den durch Retaxationen abgesichert werden kann.
Machen ApothekerInnen bei der Ausgabe von Arzneimitteln Fehler, kann die Krankenkasse im Rahmen der
sogenannten Retaxation die Zahlung f�r das Arzneimittel nachtr�glich k�rzen bzw. auch komplett auf Null setzen. Die
Gr�nde f�r die Ausl�sung dieses Regressverfahrens der gesetzlichen Krankenkassen gegen Apotheker sind vielf�ltig
(Rabattvertr�ge nicht beachtet, reine Formfehler, etc.) und es wird sicher keine Apotheke geben, die davon verschont
geblieben w�re. Retaxationen kosten Arbeit, Zeit und Geld und der entstandene Verm�gensschaden konnte bisher von
den Apotheken so gut wie nicht versichert werden.
Damit der Apotheker auch bei Retaxsch�den auf der "sicheren Seite" ist, hat der Nischenmakler ApoRisk GmbH aus
Karlsruhe in einer Untersuchung in Zusammenarbeit mit Apotheken ermittelt, welche Fehler im Zusammenhang mit
Rezeptbearbeitung und Medikamentenausgabe zu einem Retax f�hren. Auf dieser Basis wurde dann ein
weitestgehender Versicherungsschutz erstellt. Nach den Worten von Gesch�ftsf�hrer G�nder sind alle m�glichen
Retax-F�lle in der PharmaRisk-Police integriert. Zunehmend reagiert auch der Markt und einige Nischenanbieter bieten
Retax-Versicherungen an, wenn auch in abgespeckter Form. Wichtig sei es deshalb darauf zu achten, dass die
Versicherungsbedingungen stimmen, weil die eine oder andere Retaxart eben doch nicht abgedeckt ist und die
Leistungen begrenzt sind, u.a. auch mit hohen Selbstbeteiligungen.
Verm�genssch�den durch Retaxierungen wurden bisher bereits von ApoRisk in ihren Konzepten moderner
Apothekenversicherungen in begrenzter Form ber�cksichtigt. Als
Option kann diese Absicherung aber entscheidend erh�ht werden. In der Allgefahrenversicherung PharmaRisk ist zum
Beispiel eine Versicherungsleistung f�r Retaxsch�den von 60000,-- EUR mit einem Pauschal-Beitrag von 650,-- EUR
versichert und das umsatzunabh�ngig und inklusive der Filialen. Dieser Versicherungsschutz kann bis zu 1 Mill. EUR
erweitert werden.
Eine Schadensregulierung erfolgt bei jeder Null-Retaxation, Absetzung oder Erstattungsminderung durch die
Krankenkasse oder einem beauftragten Retaxunternehmen/Rezeptpr�fungsunternehmen. Voraussetzung: es muss ein
Fehler durch einen Apothekenmitarbeiter vorliegen und von ihm schriftlich eingestanden werden (g�ltig f�r alle
Rezeptarten und Praxisbedarfsrezepte). Fehler im Sinne des vorherigen Satzes sind auch durch Apothekenmitarbeiter
�bersehene Fehler, die beim Ausf�llen des Rezeptes durch Arzt/Praxis/Klinik entstanden sind.
Welche "Vergehen" k�nnen eine Retaxation ausl�sen?
Welche "Vergehen" f�hren nun konkret zu einer Retaxation? Wichtigste Gr�nde neben Formfehlern sind die
Nichtbeachtung von Arzneimittel-Rabattvertr�gen, die eine Krankenkasse mit bestimmten Herstellern ausgehandelt hat
oder eine Fehlabgabe im
Rahmen der aut-idem-Verordnung. Das hei�t, in aller Regel erh�lt der Patient durchaus das richtige Medikament, der
Krankenkasse entstehen aber keine oder geringere Kosten, obwohl die Leistung erbracht wurde. Durchschnittlich
werden 0,5 Prozent der Rezepte von den gesetzlichen Krankenversicherungen retaxiert.
Eine Retaxation kann z.B. in folgenden F�llen ausgel�st werden:
- wegen einer Falschbedruckung des Rezeptes, z.B. falsche PZN, falsches Datum, fehlende Zusatz-/Spezial- PZN
- bei fehlenden handschriftlichen Erg�nzungen, zu denen die Apotheke verpflichtet ist
- Ablauffrist vom Rezept �bersehen
- Aut idem Kreuz �bersehen
- Zahlendreher nicht bemerkt, oder falsch gelesen, z.B. 150 und 750
- wegen falscher Anzahl pro PZN oder auch wegen unterschiedlicher Interpretation der �rztlich angegebenen Anzahl
- versehentlicher Nichtbeachtung des Rabattvertrages
- versehentlicher Abgabe des nicht als preisg�nstig geltenden Reimports oder Generikums
- bei Belieferung obwohl kein Liefervertrag bestand
- bei versehentlicher Abgabe von unerlaubten Packungsgr��en
- bei versehentlicher Abgabe von Nichtarzneimitteln oder nicht verordnungsf�higen Produkten
- aufgrund einer Rezeptf�lschung, die der Apotheker h�tte erkennen m�ssen
- und wegen unz�hliger weiterer Gr�nde, deren Aufz�hlung den Rahmen hier sprengen w�rde.
In der augenblicklichen Pandemiesituation wurden den Apotheken per Verordnung vom BMG (Bundesministerium f�r
Gesundheit) besondere M�glichkeiten einger�umt, um Patienten auch ohne zus�tzliche Arztkontakte bei
Lieferengp�ssen unb�rokratisch mit den notwendigen Arzneimitteln zu versorgen. Das betrifft insbesondere chronisch
Kranke oder Patienten in Quarant�ne oder h�uslicher Isolation. Die Verordnung sieht z.B. einen Zuschuss f�r
Botendienste vor. Au�erdem haben die Apotheken die M�glichkeit, nicht verf�gbare Arzneimittel einfacher
auszutauschen oder auch Teilmengen einer Packung abzugeben, wozu die Verg�tung entsprechend geregelt ist. Dieser
einfachere Austausch bzw. Ersatz kann von den Krankenkassen bei der Abrechnung nicht retaxiert werden.
Ein erheblicher Verm�gensschaden kann auch durch einen kompletten Rezeptverlust entstehen. Rezeptverluste
erfordern immer viel Arbeit und Zeit f�r die Neubeschaffung, denn bei Krankenkassen kann nur ein Originalrezept
eingereicht werden. In der PharmaRisk-Police ist deshalb der Rezeptverlust, z.B. durch Diebstahl oder Brand, bis zu
einer H�he von 5 Mill. mitversichert. Es handelt sich hierbei um eine Allgefahrenversicherung, die alle M�glichkeiten
eines Verlustes abdeckt.
Entscheidend sind die garantierten Leistungen einer Versicherungspolice
Moderne Apothekenversicherungen, wie die Policen der ApoRisk GmbH, besitzen mit einer Betriebs- bzw.
Berufshaftpflicht von 30 Mill. und einer Sachsubstanz- bzw. Werteversicherung von generell 5 Mill. nicht nur hohe
Deckungssummen. Der Makler sichert zus�tzlich z.B. in der Allgefahrenversicherung PharmaRisk-Police mit der
Bestandsgarantie, der Beste-Leistungs-Garantie und der Beste-Marktpreis-Garantie ein Leistungsniveau zu, das nach
Gesch�ftsf�hrer Arslan G�nder in Deutschland momentan seinesgleichen sucht.
Die Bestandsgarantie h�lt vertraglich fest, dass alle Leistungen eines Vorversicherers �bernommen werden,
unabh�ngig von welcher Versicherung der Kunde zu ApoRisk st��t. Die Beste-Leistungs-Garantie sichert zu, dass auch
in Zukunft Leistungen eines anderen Versicherers am deutschen Markt, die �ber den Umfang der versicherten Gefahren
und Sch�den in der PharmaRisk-Familie hinausgehen, ber�cksichtigt werden. Die Beste-Marktpreis-Garantie beinhaltet,
dass bei einem preisg�nstigeren, vergleichbaren Angebot eines anderen Anbieters die Preisdifferenz von ApoRisk
getragen wird. Diese Besserstellungs-Garantien sollen dem Apotheker etwaige Risiken bei einem Versichererwechsel
abnehmen.
�ber ApoRisk GmbH
Die ApoRisk� GmbH ist ein Versicherungsmakler, der sich auf die Bed�rfnisse der Apotheker und ihrer Mitarbeiter spezialisiert hat. Das
Maklerunternehmen arbeitet nach modernem Direktkonzept �ber ein aufwendig gestaltetes Internetportal
( www.aporisk.de / www.pharmarisk.de ), verbunden mit einen Beratungsservice unter kostenloser Infohotline (Tel.: 0800. 919 0000) und kostenlosem
Fax (0800. 919 6666). Das Internetportal bietet nicht nur detaillierte Informationen zu Wirtschafts- und Versicherungsfragen, sondern unter "Aktuell"
auch eine �bersicht der wichtigsten Branchenmeldungen aus dem gesamten Gesundheitsbereich.
Der Wegfall aufwendiger Vertriebsstrukturen schont die Kosten und kommt den Policen zugute. Als Makler ist ApoRisk zudem unabh�ngig von
bestimmten Versicherungsunternehmen und kann somit alle Versicherer auf den Pr�fstand stellen. Mithilfe ausgefeilter Software wird dann aus allen
am Markt verf�gbaren Policen ein optimales, individuell auf die Bed�rfnisse abgestimmtes Angebot erstellt. Das hei�t, die Beratung beschr�nkt sich
nicht nur auf Produkte, sondern hat die tats�chlichen Risiken im Blick.
Das individuelle Angebot kann bei Bedarf alle in der Apotheke auftretenden Gesch�fts- und Privatrisiken sowohl f�r den Apotheker wie f�r seine
Mitarbeiter einbeziehen. Die Allgefahren-Apothekenversicherung PharmaRisk ist zum Beispiel ein m�glicher Ansatz zu einer umfassenden
Gesch�ftsversicherung, die in einer Police die wichtigsten Risiken des Apothekenbetriebs abdeckt (Deckungs�bersicht:
https://pharmarisk.de/apothekenversicherung-checkliste-pharmarisk.html), angefangen von der Betriebshaftpflicht und weiteren Haftungsanspr�chen
Dritter bis zu Sachsubstanzsch�den und Ertragsausf�lle infolge Betriebsunterbrechung. Diese Zusammenfassung der Apothekenrisiken in einem
Vertrag spart ebenfalls Zeit und Kosten: eine Versicherung gegen viele Risiken, ein Ansprechpartner und eine einfache Berechnung des Beitrages.
Genauso umfangreich ist eine Risikoabdeckung auf der privaten Seite m�glich von Gesundheit �ber Vorsorge und Sicherheit bis zu den Finanzen. F�r
die Mitglieder namhafter Standesorganisationen bietet ApoRisk au�erdem besondere Leistungen und Tarife an, die nur im Rahmen einer derartigen
Solidargemeinschaft der Apotheker m�glich sind.
Pers�nliche Beratung:
Tel.: 0800. 919 00 00
Fax: 0800. 919 66 66
Kontakt
ApoRisk GmbH
Arslan G�nder
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Tel.: Tel.: 0721. 16 10 66-0
E-Mail: info@aporisk.de
Web: http://www.pharmarisk.de
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Der Vermögensschaden durch Retaxationen im Apothekenbetrieb

  • 1. Typ: Unternehmensinformation Kategorie: Medizin | Gesundheit | Wellness Der Verm�gensschaden durch Retaxationen im Apothekenbetrieb Der Umfang des Versicherungsschutzes ist entscheidend bei der Absicherung von Retaxierungen Die aktuelle Corona-Pandemie ist f�r das gesamte Gesundheitswesen in Deutschland eine besondere Belastung. In den Apotheken erfordert es einen au�ergew�hnlichen Arbeitseinsatz und Extraaufwand, um unter versch�rften Hygiene- und Vorkehrungsma�nahmen die Versorgung der Bev�lkerung mit Arzneimitteln sicherzustellen. Die Bundesregierung hat auf diese Ausnahmesituation reagiert und Erleichterungen und Ausnahmeregeln bei der Arzneimittelversorgung geschaffen, mit der Ma�gabe, dass Retaxierungen solcher Ausnahmeregelungen untersagt sind. Trotzdem wird auch in Corona-Zeiten mittels Retaxationen auf mehr oder weniger strittigen Ablaufprozessen bestanden, welche die Versorgung in den Apotheken unn�tig erschweren. Und wenn Retaxationen dabei Ausma�e einer Existenzbedrohung der Apotheke annehmen, ist in diesen Zeiten die aktuelle Versorgung noch mehr gef�hrdet, als das sonst der Fall w�re. Sp�testens dann ist aber auch der Punkt erreicht, an dem sich der Apotheker Gedanken machen sollte, wie der Apothekenbetrieb effektiv gegen Verm�genssch�den durch Retaxationen abgesichert werden kann. Machen ApothekerInnen bei der Ausgabe von Arzneimitteln Fehler, kann die Krankenkasse im Rahmen der sogenannten Retaxation die Zahlung f�r das Arzneimittel nachtr�glich k�rzen bzw. auch komplett auf Null setzen. Die Gr�nde f�r die Ausl�sung dieses Regressverfahrens der gesetzlichen Krankenkassen gegen Apotheker sind vielf�ltig (Rabattvertr�ge nicht beachtet, reine Formfehler, etc.) und es wird sicher keine Apotheke geben, die davon verschont geblieben w�re. Retaxationen kosten Arbeit, Zeit und Geld und der entstandene Verm�gensschaden konnte bisher von den Apotheken so gut wie nicht versichert werden. Damit der Apotheker auch bei Retaxsch�den auf der "sicheren Seite" ist, hat der Nischenmakler ApoRisk GmbH aus Karlsruhe in einer Untersuchung in Zusammenarbeit mit Apotheken ermittelt, welche Fehler im Zusammenhang mit Rezeptbearbeitung und Medikamentenausgabe zu einem Retax f�hren. Auf dieser Basis wurde dann ein weitestgehender Versicherungsschutz erstellt. Nach den Worten von Gesch�ftsf�hrer G�nder sind alle m�glichen Retax-F�lle in der PharmaRisk-Police integriert. Zunehmend reagiert auch der Markt und einige Nischenanbieter bieten Retax-Versicherungen an, wenn auch in abgespeckter Form. Wichtig sei es deshalb darauf zu achten, dass die Versicherungsbedingungen stimmen, weil die eine oder andere Retaxart eben doch nicht abgedeckt ist und die Leistungen begrenzt sind, u.a. auch mit hohen Selbstbeteiligungen. Verm�genssch�den durch Retaxierungen wurden bisher bereits von ApoRisk in ihren Konzepten moderner Apothekenversicherungen in begrenzter Form ber�cksichtigt. Als Option kann diese Absicherung aber entscheidend erh�ht werden. In der Allgefahrenversicherung PharmaRisk ist zum Beispiel eine Versicherungsleistung f�r Retaxsch�den von 60000,-- EUR mit einem Pauschal-Beitrag von 650,-- EUR versichert und das umsatzunabh�ngig und inklusive der Filialen. Dieser Versicherungsschutz kann bis zu 1 Mill. EUR erweitert werden. Eine Schadensregulierung erfolgt bei jeder Null-Retaxation, Absetzung oder Erstattungsminderung durch die Krankenkasse oder einem beauftragten Retaxunternehmen/Rezeptpr�fungsunternehmen. Voraussetzung: es muss ein Fehler durch einen Apothekenmitarbeiter vorliegen und von ihm schriftlich eingestanden werden (g�ltig f�r alle Rezeptarten und Praxisbedarfsrezepte). Fehler im Sinne des vorherigen Satzes sind auch durch Apothekenmitarbeiter �bersehene Fehler, die beim Ausf�llen des Rezeptes durch Arzt/Praxis/Klinik entstanden sind. Welche "Vergehen" k�nnen eine Retaxation ausl�sen? Welche "Vergehen" f�hren nun konkret zu einer Retaxation? Wichtigste Gr�nde neben Formfehlern sind die Nichtbeachtung von Arzneimittel-Rabattvertr�gen, die eine Krankenkasse mit bestimmten Herstellern ausgehandelt hat oder eine Fehlabgabe im Rahmen der aut-idem-Verordnung. Das hei�t, in aller Regel erh�lt der Patient durchaus das richtige Medikament, der
  • 2. Krankenkasse entstehen aber keine oder geringere Kosten, obwohl die Leistung erbracht wurde. Durchschnittlich werden 0,5 Prozent der Rezepte von den gesetzlichen Krankenversicherungen retaxiert. Eine Retaxation kann z.B. in folgenden F�llen ausgel�st werden: - wegen einer Falschbedruckung des Rezeptes, z.B. falsche PZN, falsches Datum, fehlende Zusatz-/Spezial- PZN - bei fehlenden handschriftlichen Erg�nzungen, zu denen die Apotheke verpflichtet ist - Ablauffrist vom Rezept �bersehen - Aut idem Kreuz �bersehen - Zahlendreher nicht bemerkt, oder falsch gelesen, z.B. 150 und 750 - wegen falscher Anzahl pro PZN oder auch wegen unterschiedlicher Interpretation der �rztlich angegebenen Anzahl - versehentlicher Nichtbeachtung des Rabattvertrages - versehentlicher Abgabe des nicht als preisg�nstig geltenden Reimports oder Generikums - bei Belieferung obwohl kein Liefervertrag bestand - bei versehentlicher Abgabe von unerlaubten Packungsgr��en - bei versehentlicher Abgabe von Nichtarzneimitteln oder nicht verordnungsf�higen Produkten - aufgrund einer Rezeptf�lschung, die der Apotheker h�tte erkennen m�ssen - und wegen unz�hliger weiterer Gr�nde, deren Aufz�hlung den Rahmen hier sprengen w�rde. In der augenblicklichen Pandemiesituation wurden den Apotheken per Verordnung vom BMG (Bundesministerium f�r Gesundheit) besondere M�glichkeiten einger�umt, um Patienten auch ohne zus�tzliche Arztkontakte bei Lieferengp�ssen unb�rokratisch mit den notwendigen Arzneimitteln zu versorgen. Das betrifft insbesondere chronisch Kranke oder Patienten in Quarant�ne oder h�uslicher Isolation. Die Verordnung sieht z.B. einen Zuschuss f�r Botendienste vor. Au�erdem haben die Apotheken die M�glichkeit, nicht verf�gbare Arzneimittel einfacher auszutauschen oder auch Teilmengen einer Packung abzugeben, wozu die Verg�tung entsprechend geregelt ist. Dieser einfachere Austausch bzw. Ersatz kann von den Krankenkassen bei der Abrechnung nicht retaxiert werden. Ein erheblicher Verm�gensschaden kann auch durch einen kompletten Rezeptverlust entstehen. Rezeptverluste erfordern immer viel Arbeit und Zeit f�r die Neubeschaffung, denn bei Krankenkassen kann nur ein Originalrezept eingereicht werden. In der PharmaRisk-Police ist deshalb der Rezeptverlust, z.B. durch Diebstahl oder Brand, bis zu einer H�he von 5 Mill. mitversichert. Es handelt sich hierbei um eine Allgefahrenversicherung, die alle M�glichkeiten eines Verlustes abdeckt. Entscheidend sind die garantierten Leistungen einer Versicherungspolice Moderne Apothekenversicherungen, wie die Policen der ApoRisk GmbH, besitzen mit einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflicht von 30 Mill. und einer Sachsubstanz- bzw. Werteversicherung von generell 5 Mill. nicht nur hohe Deckungssummen. Der Makler sichert zus�tzlich z.B. in der Allgefahrenversicherung PharmaRisk-Police mit der Bestandsgarantie, der Beste-Leistungs-Garantie und der Beste-Marktpreis-Garantie ein Leistungsniveau zu, das nach Gesch�ftsf�hrer Arslan G�nder in Deutschland momentan seinesgleichen sucht. Die Bestandsgarantie h�lt vertraglich fest, dass alle Leistungen eines Vorversicherers �bernommen werden, unabh�ngig von welcher Versicherung der Kunde zu ApoRisk st��t. Die Beste-Leistungs-Garantie sichert zu, dass auch in Zukunft Leistungen eines anderen Versicherers am deutschen Markt, die �ber den Umfang der versicherten Gefahren und Sch�den in der PharmaRisk-Familie hinausgehen, ber�cksichtigt werden. Die Beste-Marktpreis-Garantie beinhaltet, dass bei einem preisg�nstigeren, vergleichbaren Angebot eines anderen Anbieters die Preisdifferenz von ApoRisk getragen wird. Diese Besserstellungs-Garantien sollen dem Apotheker etwaige Risiken bei einem Versichererwechsel abnehmen. �ber ApoRisk GmbH Die ApoRisk� GmbH ist ein Versicherungsmakler, der sich auf die Bed�rfnisse der Apotheker und ihrer Mitarbeiter spezialisiert hat. Das Maklerunternehmen arbeitet nach modernem Direktkonzept �ber ein aufwendig gestaltetes Internetportal ( www.aporisk.de / www.pharmarisk.de ), verbunden mit einen Beratungsservice unter kostenloser Infohotline (Tel.: 0800. 919 0000) und kostenlosem Fax (0800. 919 6666). Das Internetportal bietet nicht nur detaillierte Informationen zu Wirtschafts- und Versicherungsfragen, sondern unter "Aktuell"
  • 3. auch eine �bersicht der wichtigsten Branchenmeldungen aus dem gesamten Gesundheitsbereich. Der Wegfall aufwendiger Vertriebsstrukturen schont die Kosten und kommt den Policen zugute. Als Makler ist ApoRisk zudem unabh�ngig von bestimmten Versicherungsunternehmen und kann somit alle Versicherer auf den Pr�fstand stellen. Mithilfe ausgefeilter Software wird dann aus allen am Markt verf�gbaren Policen ein optimales, individuell auf die Bed�rfnisse abgestimmtes Angebot erstellt. Das hei�t, die Beratung beschr�nkt sich nicht nur auf Produkte, sondern hat die tats�chlichen Risiken im Blick. Das individuelle Angebot kann bei Bedarf alle in der Apotheke auftretenden Gesch�fts- und Privatrisiken sowohl f�r den Apotheker wie f�r seine Mitarbeiter einbeziehen. Die Allgefahren-Apothekenversicherung PharmaRisk ist zum Beispiel ein m�glicher Ansatz zu einer umfassenden Gesch�ftsversicherung, die in einer Police die wichtigsten Risiken des Apothekenbetriebs abdeckt (Deckungs�bersicht: https://pharmarisk.de/apothekenversicherung-checkliste-pharmarisk.html), angefangen von der Betriebshaftpflicht und weiteren Haftungsanspr�chen Dritter bis zu Sachsubstanzsch�den und Ertragsausf�lle infolge Betriebsunterbrechung. Diese Zusammenfassung der Apothekenrisiken in einem Vertrag spart ebenfalls Zeit und Kosten: eine Versicherung gegen viele Risiken, ein Ansprechpartner und eine einfache Berechnung des Beitrages. Genauso umfangreich ist eine Risikoabdeckung auf der privaten Seite m�glich von Gesundheit �ber Vorsorge und Sicherheit bis zu den Finanzen. F�r die Mitglieder namhafter Standesorganisationen bietet ApoRisk au�erdem besondere Leistungen und Tarife an, die nur im Rahmen einer derartigen Solidargemeinschaft der Apotheker m�glich sind. Pers�nliche Beratung: Tel.: 0800. 919 00 00 Fax: 0800. 919 66 66 Kontakt ApoRisk GmbH Arslan G�nder Scheffelplatz | Schirmerstr. 4 76133 Karlsruhe Tel.: Tel.: 0721. 16 10 66-0 E-Mail: info@aporisk.de Web: http://www.pharmarisk.de Verbreitet durch PR-Gateway