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Typ: Unternehmensinformation
Kategorie: Medizin | Gesundheit | Wellness
Rechtsschutz erhalten Sie nicht auf Rezept
Für die Mitglieder von Apotheken-Standesorganisationen gibt es eine innovative Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten
Karlsruhe - Als selbstständiger Apotheker kann man Rechtsstreitigkeiten nicht immer aus dem Weg gehen und gütliche
Einigungen sind auch nicht immer möglich. Das betrifft in den letzten Jahren aufgrund des Lauterkeitsrechtes vermehrt
den sogenannten unlauteren Wettbewerb, für den sich in der Vergangenheit nach ApoRisk-Geschäftsführer Arslan
Günder kaum eine Rechtsschutzversicherung abschließen ließ. Der Makler ApoRisk GmbH (http://www.pharmarisk.de),
tätig im Nischenmarkt der Apotheken, bietet einen Wettbewerbs-Rechtsschutz an, der bis dato in Deutschland eine
Seltenheit ist.
Der Rechtsschutz des Karlsruher Maklers versichert u.a. die gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung
rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht (Recht des unlauteren Wettbewerbs gemäß UWG
(Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)). Auch die Abwehr von Schadenersatzansprüchen ist versichert. Diese
Absicherung gegen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten ist ein Element des Rechtsschutz-Versicherungspaketes
ApoRecht, das speziell für den Apothekenmarkt konzipiert wurde.
Der Rechtsschutz im Bereich des Wettbewerbsrechts ist aber nur eine der speziellen Zusatzleistungen des
umfangreichen und für den Apothekenmarkt konzipierten Rechtsschutz-Versicherungspaketes ApoRecht. Weitere
Leistungen sind:
- Rechtsschutz für Vorverfahren wegen Regressen der Krankenkassen: Die Leistungen des Sozial-Rechtsschutzes sind
dahingehend erweitert, dass Versicherungsschutz auch im Vorverfahren vor sozialgerichtlichen Verfahren wegen
Regressen der kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen besteht.
- Straf-Rechtsschutz: versichert ist die Verteidigung in Straf-, Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, Disziplinar-
und Standesrechtsverfahren, Straf-Rechtsschutz für den Inhaber und seine mitversicherten Familienangehörigen im
Privatbereich, als Arbeitnehmer und auch bei Ausübung eines Ehrenamtes. Die Übernahme der Kosten und Gebühren
erfolgt in angemessener Höhe (Honorarvereinbarungen).
- Versicherungsschutz bei gewerblicher Nebentätigkeit besteht für den Versicherungsnehmer und mitversicherte
Personen im Umfang der versicherbaren gewerblichen Nebentätigkeit.
- Verlängerter Versicherungsschutz nach Vertragsbeendigung durch Berufsaufgabe oder Tod: Versicherungsschutz für
Rechtsschutzfälle, die innerhalb von drei Jahren nach Beendigung des Versicherungsvertrages eintreten.
- Mediation im Vertragsrecht für Apotheken: Versicherungsschutz besteht für die Bewältigung rechtlicher
Interessenskonflikte aus solchen privatrechtlichen Schuldverhältnissen, die auf einem im Rahmen der versicherten
Betriebsart getätigten Rechtsgeschäft beruhen. Methodisch bezieht sich der Versicherungsschutz auf die Durchführung
einer Mediation.
Darüber hinaus gibt es Zusatzleistungen für Beratungs-Rechtsschutz zu Abmahnungen wegen fehlerhafter Gestaltung
des Impressums, zu Beratungs-Rechtsschutz wegen Urheberrechtsverstößen, zu Rechtsberatung bei
Kapitalanlagestreitigkeiten u.a.
Das Lauterkeitsrecht ist ein Teil des Wettbewerbsrechts
Das Lauterkeitsrecht ist in Deutschland - gemeinsam mit dem Kartellrecht - ein Teil des Wettbewerbsrechts. Unter der
Bezeichnung Lauterkeitsrecht fasst man eine Reihe von gesetzlichen Regelungen gegen verschiedene Arten unlauterer
geschäftlicher Handlungen in einer wirtschaftlichen Konkurrenzsituation zusammen. Zum Lauterkeitsrecht gehören vor
allem das "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb" (UWG) sowie der gewerbliche Rechtsschutz, soweit dieser
immaterielle Güter, wie Erfindungen, beziehungsweise vor unlauterer Ausbeutung eingetragener Marken im Patent- und
Markenrecht schützt. Während also im gewerblichen Rechtsschutz Ausschließlichkeitsrechte wie Patente und Marken
geschützt werden, ist die Zielrichtung des UWG, Aktionen einzelner Unternehmen im Wettbewerb als unlauter und
unzulässig zu verbieten.
Wettbewerb zwischen Mitbewerbern in einem freien Markt ist zwar üblich und gewollt, doch es gibt eine ganze Reihe an
Formen, die unzulässig sind. Dann ist die Fairness im Wettbewerb nicht mehr gegeben und die sogenannten "guten
Sitten" sind verletzt. Im UWG sind u.a. sinngemäß genannt:
-Aggressive Verkaufsmethoden
-Herabsetzung/Verunglimpfung eines Erwerbsgeschäftes eines Mitbewerbers
-Nachahmung der Waren und Dienstleistungen eines Mitbewerbers, wenn zum Beispiel der Abnehmer dann über die
betriebliche Herkunft getäuscht wird
-Gezielte Behinderung eines Mitbewerbers
-Geschäftliche Verleumdung
-Unwahre Angaben in der Werbung oder vergleichende Werbung
-Verletzung von Geschäftsgeheimnissen
-etc .....
Als eine unlautere Werbung ist zum Beispiel anzusehen, wenn in einem Werbeprospekt die Identität oder die
Geschäftsanschrift des Unternehmens nicht angegeben ist [OLG Hamm, 13.10.2011, I-4 W 84/11]. Auch viele
Online-Händler haben sich heute bereits mit diesem Thema befassen müssen, weil sie zum Beispiel mit einer
Abmahnung und Unterlassungserklärung eines Konkurrenten, wenn nicht gar mit Schadensersatz oder
Gewinnabschöpfung, konfrontiert wurden. Neidvolle Konkurrenz soll auch im dichtbesiedelten urbanen Apothekenmarkt
nicht fremd sein. Allerdings ist zu beachten, dass Beschwerden wegen angeblich unlauterem Wettbewerb begründet
sein müssen. Wenn sie lediglich dazu dienen, einen unliebsamen Konkurrenten mit hohen Anwalts- und Abmahnkosten
zu belasten, kann ein Gericht sie zurückweisen.
Wie die obigen Ausführungen zeigen, wer eine Rechtsschutzversicherung abschließen will, sollte unbedingt
-die Anbieter vergleichen,
-eine Eigenbeteiligung vereinbaren,
-den bestmöglichen Versicherungsumfang mit Zusatzleistungen ergänzen.
Denn sowohl die Versicherungsprämien der Versicherer als vor allem auch die Leistungen sind für gleichartige
Rechtsschutzversicherungen sehr unterschiedlich. Auch bereits bestehende Versicherungsverträge sollten überprüft
werden, wobei Altverträge jedoch andere Konditionen und Prämien aufweisen können.
Über ApoRisk GmbH
Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler, der sich auf die Bedürfnisse der Apotheker und ihrer Mitarbeiter spezialisiert hat. Das
Maklerunternehmen arbeitet nach modernem Direktkonzept über ein aufwendig gestaltetes Internetportal
( www.aporisk.de / www.pharmarisk.de ), verbunden mit einen Beratungsservice unter kostenloser Infohotline (Tel.: 0800. 919 0000) und kostenlosem
Fax (0800. 919 6666). Das Internetportal bietet nicht nur detaillierte Informationen zu Wirtschafts- und Versicherungsfragen, sondern unter "Aktuell"
auch eine Übersicht der wichtigsten Branchenmeldungen aus dem gesamten Gesundheitsbereich.
Der Wegfall aufwendiger Vertriebsstrukturen schont die Kosten und kommt den Policen zugute. Als Makler ist ApoRisk zudem unabhängig von
bestimmten Versicherungsunternehmen und kann somit alle Versicherer auf den Prüfstand stellen. Mithilfe ausgefeilter Software wird dann aus allen
am Markt verfügbaren Policen ein optimales, individuell auf die Bedürfnisse abgestimmtes Angebot erstellt. Das heißt, die Beratung beschränkt sich
nicht nur auf Produkte, sondern hat die tatsächlichen Risiken im Blick.
Das individuelle Angebot kann bei Bedarf alle in der Apotheke auftretenden Geschäfts- und Privatrisiken sowohl für den Apotheker wie für seine
Mitarbeiter einbeziehen. Die Allgefahren-Apothekenversicherung PharmaRisk ist zum Beispiel ein möglicher Ansatz zu einer umfassenden
Geschäftsversicherung, die in einer Police die wichtigsten Risiken des Apothekenbetriebs abdeckt (Deckungsübersicht:
https://pharmarisk.de/apothekenversicherung-checkliste-pharmarisk.html), angefangen von der Betriebshaftpflicht und weiteren Haftungsansprüchen
Dritter bis zu Sachsubstanzschäden und Ertragsausfälle infolge Betriebsunterbrechung. Diese Zusammenfassung der Apothekenrisiken in einem
Vertrag spart ebenfalls Zeit und Kosten: eine Versicherung gegen viele Risiken, ein Ansprechpartner und eine einfache Berechnung des Beitrages.
Genauso umfangreich ist eine Risikoabdeckung auf der privaten Seite möglich von Gesundheit über Vorsorge und Sicherheit bis zu den Finanzen. Für
die Mitglieder namhafter Standesorganisationen bietet ApoRisk außerdem besondere Leistungen und Tarife an, die nur im Rahmen einer derartigen
Solidargemeinschaft der Apotheker möglich sind.
Persönliche Beratung:
Tel.: 0800. 919 00 00
Fax: 0800. 919 66 66
Kontakt
ApoRisk GmbH
Arslan Günder
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Tel.: Tel.: 0721. 16 10 66-0
E-Mail: info@aporisk.de
Web: http://www.pharmarisk.de
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  • 1. Typ: Unternehmensinformation Kategorie: Medizin | Gesundheit | Wellness Rechtsschutz erhalten Sie nicht auf Rezept Für die Mitglieder von Apotheken-Standesorganisationen gibt es eine innovative Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten Karlsruhe - Als selbstständiger Apotheker kann man Rechtsstreitigkeiten nicht immer aus dem Weg gehen und gütliche Einigungen sind auch nicht immer möglich. Das betrifft in den letzten Jahren aufgrund des Lauterkeitsrechtes vermehrt den sogenannten unlauteren Wettbewerb, für den sich in der Vergangenheit nach ApoRisk-Geschäftsführer Arslan Günder kaum eine Rechtsschutzversicherung abschließen ließ. Der Makler ApoRisk GmbH (http://www.pharmarisk.de), tätig im Nischenmarkt der Apotheken, bietet einen Wettbewerbs-Rechtsschutz an, der bis dato in Deutschland eine Seltenheit ist. Der Rechtsschutz des Karlsruher Maklers versichert u.a. die gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht (Recht des unlauteren Wettbewerbs gemäß UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)). Auch die Abwehr von Schadenersatzansprüchen ist versichert. Diese Absicherung gegen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten ist ein Element des Rechtsschutz-Versicherungspaketes ApoRecht, das speziell für den Apothekenmarkt konzipiert wurde. Der Rechtsschutz im Bereich des Wettbewerbsrechts ist aber nur eine der speziellen Zusatzleistungen des umfangreichen und für den Apothekenmarkt konzipierten Rechtsschutz-Versicherungspaketes ApoRecht. Weitere Leistungen sind: - Rechtsschutz für Vorverfahren wegen Regressen der Krankenkassen: Die Leistungen des Sozial-Rechtsschutzes sind dahingehend erweitert, dass Versicherungsschutz auch im Vorverfahren vor sozialgerichtlichen Verfahren wegen Regressen der kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen besteht. - Straf-Rechtsschutz: versichert ist die Verteidigung in Straf-, Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitsverfahren, Disziplinar- und Standesrechtsverfahren, Straf-Rechtsschutz für den Inhaber und seine mitversicherten Familienangehörigen im Privatbereich, als Arbeitnehmer und auch bei Ausübung eines Ehrenamtes. Die Übernahme der Kosten und Gebühren erfolgt in angemessener Höhe (Honorarvereinbarungen). - Versicherungsschutz bei gewerblicher Nebentätigkeit besteht für den Versicherungsnehmer und mitversicherte Personen im Umfang der versicherbaren gewerblichen Nebentätigkeit. - Verlängerter Versicherungsschutz nach Vertragsbeendigung durch Berufsaufgabe oder Tod: Versicherungsschutz für Rechtsschutzfälle, die innerhalb von drei Jahren nach Beendigung des Versicherungsvertrages eintreten. - Mediation im Vertragsrecht für Apotheken: Versicherungsschutz besteht für die Bewältigung rechtlicher Interessenskonflikte aus solchen privatrechtlichen Schuldverhältnissen, die auf einem im Rahmen der versicherten Betriebsart getätigten Rechtsgeschäft beruhen. Methodisch bezieht sich der Versicherungsschutz auf die Durchführung einer Mediation. Darüber hinaus gibt es Zusatzleistungen für Beratungs-Rechtsschutz zu Abmahnungen wegen fehlerhafter Gestaltung des Impressums, zu Beratungs-Rechtsschutz wegen Urheberrechtsverstößen, zu Rechtsberatung bei Kapitalanlagestreitigkeiten u.a. Das Lauterkeitsrecht ist ein Teil des Wettbewerbsrechts Das Lauterkeitsrecht ist in Deutschland - gemeinsam mit dem Kartellrecht - ein Teil des Wettbewerbsrechts. Unter der Bezeichnung Lauterkeitsrecht fasst man eine Reihe von gesetzlichen Regelungen gegen verschiedene Arten unlauterer geschäftlicher Handlungen in einer wirtschaftlichen Konkurrenzsituation zusammen. Zum Lauterkeitsrecht gehören vor allem das "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb" (UWG) sowie der gewerbliche Rechtsschutz, soweit dieser immaterielle Güter, wie Erfindungen, beziehungsweise vor unlauterer Ausbeutung eingetragener Marken im Patent- und Markenrecht schützt. Während also im gewerblichen Rechtsschutz Ausschließlichkeitsrechte wie Patente und Marken geschützt werden, ist die Zielrichtung des UWG, Aktionen einzelner Unternehmen im Wettbewerb als unlauter und unzulässig zu verbieten.
  • 2. Wettbewerb zwischen Mitbewerbern in einem freien Markt ist zwar üblich und gewollt, doch es gibt eine ganze Reihe an Formen, die unzulässig sind. Dann ist die Fairness im Wettbewerb nicht mehr gegeben und die sogenannten "guten Sitten" sind verletzt. Im UWG sind u.a. sinngemäß genannt: -Aggressive Verkaufsmethoden -Herabsetzung/Verunglimpfung eines Erwerbsgeschäftes eines Mitbewerbers -Nachahmung der Waren und Dienstleistungen eines Mitbewerbers, wenn zum Beispiel der Abnehmer dann über die betriebliche Herkunft getäuscht wird -Gezielte Behinderung eines Mitbewerbers -Geschäftliche Verleumdung -Unwahre Angaben in der Werbung oder vergleichende Werbung -Verletzung von Geschäftsgeheimnissen -etc ..... Als eine unlautere Werbung ist zum Beispiel anzusehen, wenn in einem Werbeprospekt die Identität oder die Geschäftsanschrift des Unternehmens nicht angegeben ist [OLG Hamm, 13.10.2011, I-4 W 84/11]. Auch viele Online-Händler haben sich heute bereits mit diesem Thema befassen müssen, weil sie zum Beispiel mit einer Abmahnung und Unterlassungserklärung eines Konkurrenten, wenn nicht gar mit Schadensersatz oder Gewinnabschöpfung, konfrontiert wurden. Neidvolle Konkurrenz soll auch im dichtbesiedelten urbanen Apothekenmarkt nicht fremd sein. Allerdings ist zu beachten, dass Beschwerden wegen angeblich unlauterem Wettbewerb begründet sein müssen. Wenn sie lediglich dazu dienen, einen unliebsamen Konkurrenten mit hohen Anwalts- und Abmahnkosten zu belasten, kann ein Gericht sie zurückweisen. Wie die obigen Ausführungen zeigen, wer eine Rechtsschutzversicherung abschließen will, sollte unbedingt -die Anbieter vergleichen, -eine Eigenbeteiligung vereinbaren, -den bestmöglichen Versicherungsumfang mit Zusatzleistungen ergänzen. Denn sowohl die Versicherungsprämien der Versicherer als vor allem auch die Leistungen sind für gleichartige Rechtsschutzversicherungen sehr unterschiedlich. Auch bereits bestehende Versicherungsverträge sollten überprüft werden, wobei Altverträge jedoch andere Konditionen und Prämien aufweisen können. Über ApoRisk GmbH Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler, der sich auf die Bedürfnisse der Apotheker und ihrer Mitarbeiter spezialisiert hat. Das Maklerunternehmen arbeitet nach modernem Direktkonzept über ein aufwendig gestaltetes Internetportal ( www.aporisk.de / www.pharmarisk.de ), verbunden mit einen Beratungsservice unter kostenloser Infohotline (Tel.: 0800. 919 0000) und kostenlosem Fax (0800. 919 6666). Das Internetportal bietet nicht nur detaillierte Informationen zu Wirtschafts- und Versicherungsfragen, sondern unter "Aktuell" auch eine Übersicht der wichtigsten Branchenmeldungen aus dem gesamten Gesundheitsbereich. Der Wegfall aufwendiger Vertriebsstrukturen schont die Kosten und kommt den Policen zugute. Als Makler ist ApoRisk zudem unabhängig von bestimmten Versicherungsunternehmen und kann somit alle Versicherer auf den Prüfstand stellen. Mithilfe ausgefeilter Software wird dann aus allen am Markt verfügbaren Policen ein optimales, individuell auf die Bedürfnisse abgestimmtes Angebot erstellt. Das heißt, die Beratung beschränkt sich nicht nur auf Produkte, sondern hat die tatsächlichen Risiken im Blick. Das individuelle Angebot kann bei Bedarf alle in der Apotheke auftretenden Geschäfts- und Privatrisiken sowohl für den Apotheker wie für seine Mitarbeiter einbeziehen. Die Allgefahren-Apothekenversicherung PharmaRisk ist zum Beispiel ein möglicher Ansatz zu einer umfassenden Geschäftsversicherung, die in einer Police die wichtigsten Risiken des Apothekenbetriebs abdeckt (Deckungsübersicht: https://pharmarisk.de/apothekenversicherung-checkliste-pharmarisk.html), angefangen von der Betriebshaftpflicht und weiteren Haftungsansprüchen Dritter bis zu Sachsubstanzschäden und Ertragsausfälle infolge Betriebsunterbrechung. Diese Zusammenfassung der Apothekenrisiken in einem Vertrag spart ebenfalls Zeit und Kosten: eine Versicherung gegen viele Risiken, ein Ansprechpartner und eine einfache Berechnung des Beitrages. Genauso umfangreich ist eine Risikoabdeckung auf der privaten Seite möglich von Gesundheit über Vorsorge und Sicherheit bis zu den Finanzen. Für die Mitglieder namhafter Standesorganisationen bietet ApoRisk außerdem besondere Leistungen und Tarife an, die nur im Rahmen einer derartigen Solidargemeinschaft der Apotheker möglich sind. Persönliche Beratung:
  • 3. Tel.: 0800. 919 00 00 Fax: 0800. 919 66 66 Kontakt ApoRisk GmbH Arslan Günder Scheffelplatz | Schirmerstr. 4 76133 Karlsruhe Tel.: Tel.: 0721. 16 10 66-0 E-Mail: info@aporisk.de Web: http://www.pharmarisk.de Verbreitet durch PR-Gateway