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Geschichte und Entwicklung - deutsches Wettbewerbsrecht
Schutz für den Wettbewerb durch das Bundeskartellamt und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Gastbeitrag von Valentin Markus
Schulte, Volkswirt
Valentin Markus Schulte: Deutsches Wettbewerbsrecht
Im Zuge der deutschen Industrialisierung im 19. Jahrhundert kam es in Deutschland vermehrt zur Bildung von Kartellen.
Das Reichsgericht (zu der Zeit der Oberste Gerichtshof Deutschlands) kam 1897 zum Ergebnis, dass eine
Kartellbildung im Sinne der Vertragsfreiheit allgemein zulässig sei. In Folge dessen bildeten sich in der deutschen
Wirtschaft umfangreichen Kartelle. In der Zeit des Nationalsozialismus waren Kartelle weit verbreitet und von der
Regierung zum Zweck der Lenkung und Kontrolle der Wirtschaft angeordnet. Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges
erließen die Alliierten Gesetze, welche die Verflechtungen der deutschen Wirtschaft aufhoben.
Neubeginn: Das geltende Bundesgesetz und seine Novellierungen
Im Jahr 1958 folgte in der Bundesrepublik Deutschland das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Das Gesetz
stützt sich auf die Annahme, dass ein funktionierender Wettbewerb wichtig für eine Demokratie ist und der Staat in der
Pflicht ist diesen aufrecht zu erhalten. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen enthält das Kartellverbot, die
Organisation des Bundeskartellamtes sowie Bestimmungen gegen den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen
und Stellungen zu den Fusionskontrollen.
Das Bundeskartellamt: Schutzfunktion
Die Träger des deutschen Wettbewerbsrechts sind das Bundeskartellamt, welches das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen in Deutschland seit 60 Jahren durchsetzt. Mit Sitz in Bonn als eine unabhängige und
selbstständige Bundesoberbehörde mit 345 Mitarbeitern. Zu den Aufgaben des Bundeskartellamtes gehören:
1. Durchsetzung des Kartellverbots
2. Fusionskontrolle
3. Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende bzw. marktstarke Unternehmen
4. Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes
5. Verbraucherschutz
Entscheidungen des Bundeskartellamtes werden vom Oberlandesgericht Düsseldorf überprüft. Auf regionaler Ebene
gibt es weitere Landeskartellbehörden, die für regionale Wettbewerbsbeschränkungen zuständig sind.
Bei geplanten Unternehmensfusionen hat der Wirtschaftsminister ein Wörtchen mitzureden und erlaubt im Nachgang
mit Hilfe einer Ministererlaubnis vom Bundeskartellamt verbotene Fusionen. Dies geschieht, wenn ein überragendes
Interesse der Allgemeinheit die Fusion rechtfertigt oder die gesamtwirtschaftlichen Vorteile der Fusion die Nachteile
aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung ausgleichen. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen orientiert sich
an den Strategien zur Wettbewerbsbeschränkung der Unternehmen.
Verbote - Marktvorteile - Marktbeherrschende Stellung
Als Reaktion auf die Verhandlungsstrategie von Unternehmen sind Kartelle, wie Vereinbarungen und Absprachen
zwischen Unternehmen, welche den funktionierenden Wettbewerb stören, verboten.
Untersagt wurde die Behinderung anderer Unternehmen beziehungsweise die missbräuchliche Ausnutzung einer
marktbeherrschenden Stellung. Hierbei überprüft das Bundeskartellamt erst ob eine marktbeherrschende Stellung eines
Unternehmens auf dem relevanten Markt gegeben ist. Sollte dieser Zustand vorherrschen wird geprüft inwiefern dieses
Unternehmen andere Unternehmen behindert oder diskriminiert. Solch eine Behinderung ist zum Beispiel der
Ausschluss von anderen Unternehmen zu wesentlichen Infrastruktureinrichtungen zu einem angemessenen Preis.
Zudem wird der Ausbeutungsmissbrauch untersucht. Dabei verlangt ein marktbeherrschendes Unternehmen Entgelt
oder Geschäftsbedingen, welche ohne die marktbeherrschende Stellung nicht realistisch sind. Verboten sind Liefer- und
Bezugssperren beziehungsweise ein Boykott, falls andere Unternehmen in ihrem Geschäftszweck behindert werden.
Die Fusionskontrolle des Bundeskartellamtes zielt darauf ab marktbeherrschende Stellungen von Unternehmen, die sich
aus Zusammenschlüssen ergeben nicht aufkommen zu lassen. Liegt eine marktbeherrschende Stellung vor wird mit der
Fusionskontrolle verhindert, dass diese Unternehmen mit Hilfe von Zukauf von Konkurrenten ihre Marktmacht weiter
ausbauen.
Fazit: Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sorgt in Deutschland für ein Existieren eines funktionierenden
Wettbewerbes.
Allerdings gibt es einzelne Ausnahmen. Die Landwirtschaft ist vom Kartellverbot ausgenommen, in der Pressebranche
besteht eine Ausnahme für die Preisbindung bei Zeitungen, öffentliche Unternehmen wie zum Beispiel die
Wasserwirtschaft sind zum Teil vom Verbot der wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen ausgenommen und für
Sparkassen oder genossenschaftliche Banken gelten Sonderregeln im Bereich der Fusionskontrolle.
Valentin Markus Schulte ist Absolvent der Universität Potsdam mit Abschluss als Volkswirt im Jahr 2019. Neben seinem Masterstudium der
Economics ist er Autor und Blogger. Sein besonderes Interesse gilt den internationalen Finanzmärkten. Außerdem begeistert ihn die
Wettbewerbspolitik sowie die geschichtliche Entwicklung der Volkswirtschaftslehre mit ihren Theorien.
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  • 2. Im Jahr 1958 folgte in der Bundesrepublik Deutschland das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Das Gesetz stützt sich auf die Annahme, dass ein funktionierender Wettbewerb wichtig für eine Demokratie ist und der Staat in der Pflicht ist diesen aufrecht zu erhalten. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen enthält das Kartellverbot, die Organisation des Bundeskartellamtes sowie Bestimmungen gegen den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen und Stellungen zu den Fusionskontrollen. Das Bundeskartellamt: Schutzfunktion Die Träger des deutschen Wettbewerbsrechts sind das Bundeskartellamt, welches das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Deutschland seit 60 Jahren durchsetzt. Mit Sitz in Bonn als eine unabhängige und selbstständige Bundesoberbehörde mit 345 Mitarbeitern. Zu den Aufgaben des Bundeskartellamtes gehören: 1. Durchsetzung des Kartellverbots 2. Fusionskontrolle 3. Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende bzw. marktstarke Unternehmen 4. Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes 5. Verbraucherschutz Entscheidungen des Bundeskartellamtes werden vom Oberlandesgericht Düsseldorf überprüft. Auf regionaler Ebene gibt es weitere Landeskartellbehörden, die für regionale Wettbewerbsbeschränkungen zuständig sind. Bei geplanten Unternehmensfusionen hat der Wirtschaftsminister ein Wörtchen mitzureden und erlaubt im Nachgang mit Hilfe einer Ministererlaubnis vom Bundeskartellamt verbotene Fusionen. Dies geschieht, wenn ein überragendes Interesse der Allgemeinheit die Fusion rechtfertigt oder die gesamtwirtschaftlichen Vorteile der Fusion die Nachteile aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung ausgleichen. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen orientiert sich an den Strategien zur Wettbewerbsbeschränkung der Unternehmen.
  • 3. Verbote - Marktvorteile - Marktbeherrschende Stellung Als Reaktion auf die Verhandlungsstrategie von Unternehmen sind Kartelle, wie Vereinbarungen und Absprachen zwischen Unternehmen, welche den funktionierenden Wettbewerb stören, verboten. Untersagt wurde die Behinderung anderer Unternehmen beziehungsweise die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung. Hierbei überprüft das Bundeskartellamt erst ob eine marktbeherrschende Stellung eines Unternehmens auf dem relevanten Markt gegeben ist. Sollte dieser Zustand vorherrschen wird geprüft inwiefern dieses Unternehmen andere Unternehmen behindert oder diskriminiert. Solch eine Behinderung ist zum Beispiel der Ausschluss von anderen Unternehmen zu wesentlichen Infrastruktureinrichtungen zu einem angemessenen Preis. Zudem wird der Ausbeutungsmissbrauch untersucht. Dabei verlangt ein marktbeherrschendes Unternehmen Entgelt oder Geschäftsbedingen, welche ohne die marktbeherrschende Stellung nicht realistisch sind. Verboten sind Liefer- und Bezugssperren beziehungsweise ein Boykott, falls andere Unternehmen in ihrem Geschäftszweck behindert werden. Die Fusionskontrolle des Bundeskartellamtes zielt darauf ab marktbeherrschende Stellungen von Unternehmen, die sich aus Zusammenschlüssen ergeben nicht aufkommen zu lassen. Liegt eine marktbeherrschende Stellung vor wird mit der Fusionskontrolle verhindert, dass diese Unternehmen mit Hilfe von Zukauf von Konkurrenten ihre Marktmacht weiter ausbauen. Fazit: Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sorgt in Deutschland für ein Existieren eines funktionierenden Wettbewerbes. Allerdings gibt es einzelne Ausnahmen. Die Landwirtschaft ist vom Kartellverbot ausgenommen, in der Pressebranche besteht eine Ausnahme für die Preisbindung bei Zeitungen, öffentliche Unternehmen wie zum Beispiel die Wasserwirtschaft sind zum Teil vom Verbot der wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen ausgenommen und für Sparkassen oder genossenschaftliche Banken gelten Sonderregeln im Bereich der Fusionskontrolle. Valentin Markus Schulte ist Absolvent der Universität Potsdam mit Abschluss als Volkswirt im Jahr 2019. Neben seinem Masterstudium der Economics ist er Autor und Blogger. Sein besonderes Interesse gilt den internationalen Finanzmärkten. Außerdem begeistert ihn die Wettbewerbspolitik sowie die geschichtliche Entwicklung der Volkswirtschaftslehre mit ihren Theorien. Firmenkontakt Autor und Blogger Valentin Markus Schulte Malteserstrasse 170 12277 Berlin Tel.: 030 22 19 220 15
  • 4. E-Mail: kontakt@schausitzen-pr.de Web: https://www.schausitzen-pr.de Pressekontakt Schausitzen Berlin PR GmbH Jutta Schulte Malteserstrasse 170 12277 Berlin Tel.: 030 22 19 220 15 E-Mail: office@schausitzen-pr.de Web: https://schausitzen-pr.de Verbreitet durch PR-Gateway