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Von lokalen Radentscheiden
zum landesweiten Volksbegehren Radentscheid Bayern
Vortrag am 26. Juni 2022 auf der Green World Tour, München
Prof. Dr. Andreas Kagermeier
Ausgangssituation
Oftmals eingezwängt zwischen dem Kfz-Verkehr … oder auf suboptimalen Radverkehrsanlagen
Photos:
Fanny
Wirth
Ausgangssituation
Warum hört der Fahrradweg hier einfach aus? … und warum wird er nicht richtig unterhalten?
Photos:
Andreas
Kagermeier
Quelle
Personenphotos:
https://www.nordbayern.de/region/fahrradstadt-erlangen-hat-die-stadt-ihren-
vorzeige-status-verloren-1.10533059
https://www.tz.de/muenchen/stadt/leadership-award-cycling-promotion-monatzeder-2954409.html
Trotz mancher Ansätze von Verbänden und engagierten
Kommunalpolitker:innen …
Josef (Hep) Monatzeder
1996 bis 2014 3. BM München
Dietmar Hallweg
1972 bis 1996 OB Erlangen
… Radwege sind immer noch meistens „Verkehrswege 2. Wahl“
Bernd Sluka (VCD Bayern)
Quelle:
http://bernd.sluka.de/Radfahren/Prinzip.html
RADENTSCHEIDE: Zivilgesellschaftliche Ansätze zur Dynamisierung
der Förderung des Radverkehrs
• 2015/2016: Ausgangspunkt Berlin
Initiative Volksentscheid Fahrrad
=> Mobilitätsgesetz
• 2017: Follow-Up Bamberg
• 2018: 5 weitere Städte
• 2019: 5 weitere bayerische Städte
(Erlangen, München, Regensburg,
Rosenheim & Würzburg)
insgesamt 15 Radentscheide
• 2020: 30 Radentscheide
• 2021: 46 Radentscheide
Gründung „BundesRad“
• 3/2022: 51 Radentscheide
über 1.000.000 Unterschriften
Quelle:
Karte:
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Leiner,
Felix
(2021):
Die
Radentscheid-bewegung
in
Deutschland
Wien
RADENTSCHEIDE: Zivilgesellschaftliche Ansätze zur Dynamisierung
der Förderung des Radverkehrs
Das Ziel:
„menschenfreundliche, nachhaltige Mobilität
voranzutreiben. Das Radfahren soll für alle
Menschen sicher und attraktiv sein, bundesweit.“
Forderungen
• Vorrang für Fuß-, Fahrrad- und Öffentlichen
Personenverkehr
• Lückenloses Netz
• Förderung von Nachhaltiger Mobilität
• Rechtliche Bevorzugung von Nachhaltiger
Mobilität
(BundesRad)
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Karte:
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RADENTSCHEIDE in Bayern
11 Radentscheide in Städten
Quelle:
Karte:
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0 Radentscheide in Landkreisen !
Grenzen von kommunalen Radentscheiden
• Primär städtischer Fokus
• Grenzen der kommunalen Zuständigkeit
(als Baulastträger => Landkreise, staatliche Bauämter)
• Übergeordnete Verwaltungsebenen
teilweise nur begrenzt fahrradorientiert
(oft mehr Bremser denn Beförderer, z. B. bei T30)
• Finanzierungsrahmen wenig konsistent
(aleatorische Förderprogramme, oft geringe Volumina)
• „Weichere“ Rahmenbedingungen nur
begrenzt beeinflussbar
• Verkehrssicherheit (Kontrollen)
• Mobilitätserziehung
• Betriebliches Mobilitätsmanagement Stand 5/2022
Quelle:
Karte:
https://www.bundesrad.org/das-buendnis
Nächste Stufe: Radentscheide auf Länderebene
• (3 Stadtstaaten)
• Aufbruch Fahrrad NRW
6/2017 – 6/2018 Unterschriftensammlung
12/2019 Übernahme durch Landtag
11/2021 => Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW (FaNaGe)
• Verkehrswende Brandenburg jetzt!
1/2021: Übergabe Unterschriften (Phase 1)
4/2021: Kompromiss für Ausarbeitung
eines Mobilitätsgesetzes
• Verkehrswende Hessen
Start 9/2021
• Ziele: Rahmenbedingungen auf Länderebene
verbessern, um
• Flächenhafte Radverkehrsförderung
(insbesondere für interkommunale Verbindungen)
• Umsetzung kommunale Radentscheid-Städte unterstützen
Quelle:
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Stand
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Vorläuferaktivitäten für aktuelle bayerische Initiative
Quelle:
https://www.radgesetz-bayern.de/forderungen/
https://www.vcd.org/bundesmobilitaetsgesetz/page
Kommunale Radentscheide in Bayern in der Umsetzung:
Verzögerungen & Constraints
Quelle:
https://changing-cities.org/radentscheide/
Stand
5/2022
Juni 2022: Start Volksbegehren
„Radentscheid Bayern“
Quelle:
https://changing-cities.org/radentscheide/
Stand
5/2022
Kommunale Radentscheide in Bayern in der Umsetzung:
Verzögerungen & Constraints
Überblick zum Radentscheid Bayern
Vertiefende Informationen findet Ihr auf unsere Homepage
www.radentscheid-bayern.de
In den Sozialen Medien
https://www.facebook.com/radentscheid.bayern
https://www.instagram.com/radentscheid_by/
https://twitter.com/radentscheid_by
https://www.linkedin.com/company/radentscheidby/
TRÄGER
BÜNDNISPARTNER
Radentscheid Bayern – Wer sind wir?
Radentscheid Bayern – Wer sind wir?
Die Staatsregierung hat 2017 versprochen bis 2025 den bayernweiten
Radverkehrsanteil auf 20 % zu verdoppeln.
• Mit einer Zunahme von mageren 1 % seither ist das Versprechen kläglich gescheitert.
• Das ist kein Wunder, denn Radwege, Abstellanlagen, Radmitnahmemöglichkeiten
fehlen oder sind dürftig und unsicher, sodass sie keineswegs zum Radfahren einladen.
• Es gibt auch kein Alltagsradwegenetz.
• Auf dem Land radelt man entweder auf holprigen Feldwegen oder eng an eng mit
schweren Kfz auf der Landstraße. Radmitnahme im ÖV ist oft nicht möglich oder
kostspielig und nicht garantiert.
Radlland Bayern? Wohl eher nicht!
Warum gibt es den Radentscheid Bayern?
In 11 bayerischen Städten wurden bereits über 240.000 Unterschriften für eine bessere
und sichere Radinfrastruktur gesammelt.
Die Umsetzung geht aber kaum voran – weil Ressourcen fehlen und weil die längst
nicht mehr zeitgemäßen Richtlinien und Straßenverkehrsgesetze eine bessere
Radinfrastruktur verhindern.
Das wollen wir ändern – mit einem Radgesetz, das die Staatsregierung verpflichtet,
nicht nur von umweltfreundlicher Mobilität zu reden, sondern diese auch rasch zu
ermöglichen.
Bayern kann's besser. Wir schalten einen Gang hoch!
Warum gibt es den Radentscheid Bayern?
.
Mit dem Radentscheid Bayern setzen wir ein bayerisches
Radgesetz durch.
Dazu bringen wir ein Volksbegehren auf den Weg:
• Damit Bayern seine Ziele bei der Verkehrswende und beim
Klimaschutz erreicht, braucht es ein Radgesetz!
• Denn: Ein Radgesetz wirkt flächendeckend in ganz Bayern. Es
erzwingt längst überflüssige Verbesserungen und macht sie
einklagbar.
Radfairkehr für alle – Wir sind dabei
Warum gibt es den Radentscheid Bayern?
Kern-Ziele unseres Radgesetzes
Ziel 1: 25 Prozent Radverkehrsanteil bis 2030
Der Radverkehrsanteilam Gesamtverkehrsollbis2030bayernweit25Prozent betragen.
Ziel 2: Ein sicheres und komfortables Radwegenetz
Schluss mit den Holperpisten, die jahrelang nicht erneuert werden. Kontinuierlicher
Unterhalt und Sanierung der Radwege. Schluss mit der Pseudo-Radinfrastruktur wie
schmale Schutzstreifen oder für den Radverkehr freigegebene Gehwege!
Ziel 3: Vision Zero im Straßenverkehr
Das Ziel der „Vision Zero“ soll endlich Realität werden.
Der Freistaat soll konsequent das Ziel verfolgen, dass sich in Bayern keine
Verkehrsunfälle mit schweren Personenschäden oder Todesfolgen mehr ereignen
(Vision Zero).
Kern-Ziele unseres Radgesetzes
Ziel 4: Förderung des Umweltverbunds
Die Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Fuß-, Rad-, und Öffentlicher
Personenverkehr) sollen ausgebaut werden und gut kombinierbar sein (z. B. durch
den vermehrten Bau von Fahrradstationen).
Ziel 5: Mehr Radschnellverbindungen
Nach dem Vorbild der Niederlande und von Bundesländern wie Nordrhein-
Westfalen sollen auch in Bayern endlich kreuzungsfreie und direkte Überland-
Radwege (sog. Radschnellverbindungen) geschaffen werden.
Ziel 6: Flächenversiegelung wird sorgfältig abgewogen
Bei Neubau, Umbau, Ausbau und Sanierung von Straßen und Radwegen ist darauf zu
achten, dass möglichst wenig Fläche in Anspruch genommen wird und diese
möglichst wenig versiegelt wird.
 Bei einem bayernweiten Volksbegehren muss ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.
Gesetzliche Vorgaben für den Ablauf eines Volksbegehren regeln strikt den Inhalt. Mit einem
Volksbegehren können die Wahlberechtigten in Bayern die Politik beeinflussen.
 Dafür müssen sie einen Entwurf für ein Landesgesetz vorlegen, der nicht in den Staatshaushalt
eingreift (sog. Finanztabu) und der nur ein Rechtsgebiet behandeln darf (sog.
Koppelungsverbot, weil z. B. nicht Straßenverkehrsrecht und Baurecht in einem Volksbegehren
„gekoppelt“ werden dürfen).
 Auch muss dass Konnexitätsprinzip ( „wer bestellt, bezahlt“ ) beachtet werden: es dürfen (wg.
Finanztabu keine Vorgaben für kommunales Handeln gemacht werden, für die das Land Bayern
die Kommunen entsprechend finanziell ausstatten müsste
 Wir haben mit der gleichen Kanzlei zusammengearbeitet wie die Grüne Landtagsfraktion. Dabei
wurden Elemente aus dem Grünen und dem SPD Entwurf sowie aus anderen Bundesländern
übernommen.
 Der genaue Text ist auf www.radentscheid-bayern.de nachzulesen.
Was ist der Inhalt des Gesetzentwurfs? (Limitierungen)
[viele Unsicherheiten]
~ März 2023
16.06. - Ende Oktober 2022 (?)
Der Volksentscheid läuft in 3 Stufen ab
– wir sind gerade am Anfang
Ziel: 35.000 Unterschriften
1: Zulassungsantrag
mindestens 25.000
Unterschriften in freier
Sammlung (ohne Frist)
Jetzt hier unterschreiben!!
2: Volksbegehren
ca. 1 Mio Unterschriften
Frist: 14 Tage in Rathäusern
des Hauptwohnsitzes
Hier ein 2. Mal unterschreiben
3: Volksentscheid
Abstimmung im Wahllokal/ per
Briefwahl (außer der Landtag
übernimmt den Begehrenstext)
Abstimmen gehen !!!
Radfairkehr für alle – sei dabei !
Gemeinsam sind wir stark wie ein Löwenrudel!

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RE-BY_Praesentation-Green-World-Tour-Muenchen_VCD-Kagermeier_Entwurf_Stand_2022-06-23.pdf

  • 1. Von lokalen Radentscheiden zum landesweiten Volksbegehren Radentscheid Bayern Vortrag am 26. Juni 2022 auf der Green World Tour, München Prof. Dr. Andreas Kagermeier Ausgangssituation Oftmals eingezwängt zwischen dem Kfz-Verkehr … oder auf suboptimalen Radverkehrsanlagen Photos: Fanny Wirth
  • 2. Ausgangssituation Warum hört der Fahrradweg hier einfach aus? … und warum wird er nicht richtig unterhalten? Photos: Andreas Kagermeier Quelle Personenphotos: https://www.nordbayern.de/region/fahrradstadt-erlangen-hat-die-stadt-ihren- vorzeige-status-verloren-1.10533059 https://www.tz.de/muenchen/stadt/leadership-award-cycling-promotion-monatzeder-2954409.html Trotz mancher Ansätze von Verbänden und engagierten Kommunalpolitker:innen … Josef (Hep) Monatzeder 1996 bis 2014 3. BM München Dietmar Hallweg 1972 bis 1996 OB Erlangen
  • 3. … Radwege sind immer noch meistens „Verkehrswege 2. Wahl“ Bernd Sluka (VCD Bayern) Quelle: http://bernd.sluka.de/Radfahren/Prinzip.html RADENTSCHEIDE: Zivilgesellschaftliche Ansätze zur Dynamisierung der Förderung des Radverkehrs • 2015/2016: Ausgangspunkt Berlin Initiative Volksentscheid Fahrrad => Mobilitätsgesetz • 2017: Follow-Up Bamberg • 2018: 5 weitere Städte • 2019: 5 weitere bayerische Städte (Erlangen, München, Regensburg, Rosenheim & Würzburg) insgesamt 15 Radentscheide • 2020: 30 Radentscheide • 2021: 46 Radentscheide Gründung „BundesRad“ • 3/2022: 51 Radentscheide über 1.000.000 Unterschriften Quelle: Karte: https://www.bundesrad.org/das-buendnis Leiner, Felix (2021): Die Radentscheid-bewegung in Deutschland Wien
  • 4. RADENTSCHEIDE: Zivilgesellschaftliche Ansätze zur Dynamisierung der Förderung des Radverkehrs Das Ziel: „menschenfreundliche, nachhaltige Mobilität voranzutreiben. Das Radfahren soll für alle Menschen sicher und attraktiv sein, bundesweit.“ Forderungen • Vorrang für Fuß-, Fahrrad- und Öffentlichen Personenverkehr • Lückenloses Netz • Förderung von Nachhaltiger Mobilität • Rechtliche Bevorzugung von Nachhaltiger Mobilität (BundesRad) Quelle: Karte: https://www.bundesrad.org/das-buendnis RADENTSCHEIDE in Bayern 11 Radentscheide in Städten Quelle: Karte: https://www.bundesrad.org/das-buendnis 0 Radentscheide in Landkreisen !
  • 5. Grenzen von kommunalen Radentscheiden • Primär städtischer Fokus • Grenzen der kommunalen Zuständigkeit (als Baulastträger => Landkreise, staatliche Bauämter) • Übergeordnete Verwaltungsebenen teilweise nur begrenzt fahrradorientiert (oft mehr Bremser denn Beförderer, z. B. bei T30) • Finanzierungsrahmen wenig konsistent (aleatorische Förderprogramme, oft geringe Volumina) • „Weichere“ Rahmenbedingungen nur begrenzt beeinflussbar • Verkehrssicherheit (Kontrollen) • Mobilitätserziehung • Betriebliches Mobilitätsmanagement Stand 5/2022 Quelle: Karte: https://www.bundesrad.org/das-buendnis Nächste Stufe: Radentscheide auf Länderebene • (3 Stadtstaaten) • Aufbruch Fahrrad NRW 6/2017 – 6/2018 Unterschriftensammlung 12/2019 Übernahme durch Landtag 11/2021 => Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW (FaNaGe) • Verkehrswende Brandenburg jetzt! 1/2021: Übergabe Unterschriften (Phase 1) 4/2021: Kompromiss für Ausarbeitung eines Mobilitätsgesetzes • Verkehrswende Hessen Start 9/2021 • Ziele: Rahmenbedingungen auf Länderebene verbessern, um • Flächenhafte Radverkehrsförderung (insbesondere für interkommunale Verbindungen) • Umsetzung kommunale Radentscheid-Städte unterstützen Quelle: https://changing-cities.org/radentscheide/ Stand 5/2022
  • 6. Vorläuferaktivitäten für aktuelle bayerische Initiative Quelle: https://www.radgesetz-bayern.de/forderungen/ https://www.vcd.org/bundesmobilitaetsgesetz/page Kommunale Radentscheide in Bayern in der Umsetzung: Verzögerungen & Constraints Quelle: https://changing-cities.org/radentscheide/ Stand 5/2022
  • 7. Juni 2022: Start Volksbegehren „Radentscheid Bayern“ Quelle: https://changing-cities.org/radentscheide/ Stand 5/2022 Kommunale Radentscheide in Bayern in der Umsetzung: Verzögerungen & Constraints Überblick zum Radentscheid Bayern Vertiefende Informationen findet Ihr auf unsere Homepage www.radentscheid-bayern.de In den Sozialen Medien https://www.facebook.com/radentscheid.bayern https://www.instagram.com/radentscheid_by/ https://twitter.com/radentscheid_by https://www.linkedin.com/company/radentscheidby/
  • 8. TRÄGER BÜNDNISPARTNER Radentscheid Bayern – Wer sind wir? Radentscheid Bayern – Wer sind wir?
  • 9. Die Staatsregierung hat 2017 versprochen bis 2025 den bayernweiten Radverkehrsanteil auf 20 % zu verdoppeln. • Mit einer Zunahme von mageren 1 % seither ist das Versprechen kläglich gescheitert. • Das ist kein Wunder, denn Radwege, Abstellanlagen, Radmitnahmemöglichkeiten fehlen oder sind dürftig und unsicher, sodass sie keineswegs zum Radfahren einladen. • Es gibt auch kein Alltagsradwegenetz. • Auf dem Land radelt man entweder auf holprigen Feldwegen oder eng an eng mit schweren Kfz auf der Landstraße. Radmitnahme im ÖV ist oft nicht möglich oder kostspielig und nicht garantiert. Radlland Bayern? Wohl eher nicht! Warum gibt es den Radentscheid Bayern? In 11 bayerischen Städten wurden bereits über 240.000 Unterschriften für eine bessere und sichere Radinfrastruktur gesammelt. Die Umsetzung geht aber kaum voran – weil Ressourcen fehlen und weil die längst nicht mehr zeitgemäßen Richtlinien und Straßenverkehrsgesetze eine bessere Radinfrastruktur verhindern. Das wollen wir ändern – mit einem Radgesetz, das die Staatsregierung verpflichtet, nicht nur von umweltfreundlicher Mobilität zu reden, sondern diese auch rasch zu ermöglichen. Bayern kann's besser. Wir schalten einen Gang hoch! Warum gibt es den Radentscheid Bayern?
  • 10. . Mit dem Radentscheid Bayern setzen wir ein bayerisches Radgesetz durch. Dazu bringen wir ein Volksbegehren auf den Weg: • Damit Bayern seine Ziele bei der Verkehrswende und beim Klimaschutz erreicht, braucht es ein Radgesetz! • Denn: Ein Radgesetz wirkt flächendeckend in ganz Bayern. Es erzwingt längst überflüssige Verbesserungen und macht sie einklagbar. Radfairkehr für alle – Wir sind dabei Warum gibt es den Radentscheid Bayern? Kern-Ziele unseres Radgesetzes Ziel 1: 25 Prozent Radverkehrsanteil bis 2030 Der Radverkehrsanteilam Gesamtverkehrsollbis2030bayernweit25Prozent betragen. Ziel 2: Ein sicheres und komfortables Radwegenetz Schluss mit den Holperpisten, die jahrelang nicht erneuert werden. Kontinuierlicher Unterhalt und Sanierung der Radwege. Schluss mit der Pseudo-Radinfrastruktur wie schmale Schutzstreifen oder für den Radverkehr freigegebene Gehwege! Ziel 3: Vision Zero im Straßenverkehr Das Ziel der „Vision Zero“ soll endlich Realität werden. Der Freistaat soll konsequent das Ziel verfolgen, dass sich in Bayern keine Verkehrsunfälle mit schweren Personenschäden oder Todesfolgen mehr ereignen (Vision Zero).
  • 11. Kern-Ziele unseres Radgesetzes Ziel 4: Förderung des Umweltverbunds Die Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Fuß-, Rad-, und Öffentlicher Personenverkehr) sollen ausgebaut werden und gut kombinierbar sein (z. B. durch den vermehrten Bau von Fahrradstationen). Ziel 5: Mehr Radschnellverbindungen Nach dem Vorbild der Niederlande und von Bundesländern wie Nordrhein- Westfalen sollen auch in Bayern endlich kreuzungsfreie und direkte Überland- Radwege (sog. Radschnellverbindungen) geschaffen werden. Ziel 6: Flächenversiegelung wird sorgfältig abgewogen Bei Neubau, Umbau, Ausbau und Sanierung von Straßen und Radwegen ist darauf zu achten, dass möglichst wenig Fläche in Anspruch genommen wird und diese möglichst wenig versiegelt wird.  Bei einem bayernweiten Volksbegehren muss ein Gesetzentwurf vorgelegt werden. Gesetzliche Vorgaben für den Ablauf eines Volksbegehren regeln strikt den Inhalt. Mit einem Volksbegehren können die Wahlberechtigten in Bayern die Politik beeinflussen.  Dafür müssen sie einen Entwurf für ein Landesgesetz vorlegen, der nicht in den Staatshaushalt eingreift (sog. Finanztabu) und der nur ein Rechtsgebiet behandeln darf (sog. Koppelungsverbot, weil z. B. nicht Straßenverkehrsrecht und Baurecht in einem Volksbegehren „gekoppelt“ werden dürfen).  Auch muss dass Konnexitätsprinzip ( „wer bestellt, bezahlt“ ) beachtet werden: es dürfen (wg. Finanztabu keine Vorgaben für kommunales Handeln gemacht werden, für die das Land Bayern die Kommunen entsprechend finanziell ausstatten müsste  Wir haben mit der gleichen Kanzlei zusammengearbeitet wie die Grüne Landtagsfraktion. Dabei wurden Elemente aus dem Grünen und dem SPD Entwurf sowie aus anderen Bundesländern übernommen.  Der genaue Text ist auf www.radentscheid-bayern.de nachzulesen. Was ist der Inhalt des Gesetzentwurfs? (Limitierungen)
  • 12. [viele Unsicherheiten] ~ März 2023 16.06. - Ende Oktober 2022 (?) Der Volksentscheid läuft in 3 Stufen ab – wir sind gerade am Anfang Ziel: 35.000 Unterschriften 1: Zulassungsantrag mindestens 25.000 Unterschriften in freier Sammlung (ohne Frist) Jetzt hier unterschreiben!! 2: Volksbegehren ca. 1 Mio Unterschriften Frist: 14 Tage in Rathäusern des Hauptwohnsitzes Hier ein 2. Mal unterschreiben 3: Volksentscheid Abstimmung im Wahllokal/ per Briefwahl (außer der Landtag übernimmt den Begehrenstext) Abstimmen gehen !!! Radfairkehr für alle – sei dabei ! Gemeinsam sind wir stark wie ein Löwenrudel!