11. Zukunftsfähige Mobilität Mobilität, so wie wir sie heute praktizieren, ist nicht zukunftsfähig. Jedenfalls nicht, wenn wir uns über die nächsten 20 Jahre, 30 Jahre hinaus denken. Unser Planet würde es gar nicht aushalten, wenn die Menschen überall auf der Welt so viel im Auto durch die Gegend fahren würden, wie wir das hier bei uns tun,. ….Um in Zukunft mobil zu bleiben – und auch, um die Mobilität von Menschen in ärmeren Ländern zu verbessern – müssen wir umdenken. Und zwar grundlegend. (Horst Köhler, 14.10.2010) 5
14. Der BVWP enthält wesentlich mehr Projekte, als überhaupt finanziert werden können. Die Länder melden beim Bund möglichst viele Projekte an, um sie nicht selbst finanzieren zu müssen.
15. Es wird nicht zwischen wichtigen und unwichtigen Projekten unterschieden. Welche Projekte wann verwirklicht werden, ist nicht abzuschätzen.
16. Die Auswahl der zu bauenden Projekte folgt keinem transparenten Schema, sondern ist willkürlich.
17. Der Neubau gering belasteter Ortsumgehungen im Wahlkreis einflussreicher Abgeordneter werden oft dem Ausbau hoch belasteter Engpässe vorgezogen. Die Verwirklichung solcher Projekte, verhindert den sinnvollen Ausbau andernorts.
19. Projekte, die zu Zersiedelung und hohen Flächenverbrauchführen, werden begünstigt.7
20. Unser Konzept Neuausrichtung der Bundesverkehrswegeplanung (BVWP) als Teil eines integrierten Bundesmobilitätsplans Priorisierung Eine Priorisierung ist im Sinne einer Dringlichkeitsreihung bzw. Rangfolge der Projekte vorzunehmen. Nutzen-Kosten-Bewertung Die Nutzen-Kosten-Analyse muss die Nutzenberechnungen auf realistischer Basis durchführen, Umwelteffekte gegenüber Beschleunigungseffekten stärker gewichten und Parallelplanungen sowie Varianten einbeziehen. 8
24. Finanzierung Das Projektvolumen eines zukünftigen BVWP ist mit einer realistischen Finanzplanung zu unterlegen. Umweltrisiko Die strategische Umweltprüfung soll alle Projekte identifizieren, für die ein hohes Umweltrisiko besteht. Kann dieses Umweltrisiko vor der Aufstellung des neuen BVWP nicht ausgeräumt werden, dürfen diese Projekte nicht in den BVWP aufgenommen werden. Neuordnung der Zuständigkeiten für Bundesverkehrswege Die Zuständigkeiten für alle Bundesverkehrswege werden in einer Bundesinfrastrukturgesellschaft gebündelt. 10
25. Binnenwasserstraßen Aus ökologischen und ökonomischen Gründen soll es einen Ausbaustopp für Bundeswasserstraßen mit Ausnahme des Nord-Ostsee-Kanals und des Baus bestimmter Schleusen geben. Die Wasserschifffahrtsdirektionen werden grundlegend umstrukturiert und erhalten auch ökologische Aufgaben. Integrierte Verkehrspolitik Aufbau einer Bundesinfrastrukturgesellschaft nach Abstufung nur regional bedeutsamer Bundesverkehrswege. Ausbaukriterien Die Verkehrsplanung braucht andere Kriterien, damit das gebaut wird, was wirtschaftlich ist und tatsächlich benötigt wird. 11
26. Demographischer Wandel Berücksichtigung des demographischen Wandels bei der Infrastrukturplanung Erhaltungszustand der Verkehrsinfrastruktur Die Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur muss vor Neubau gehen. Umwelt- und Klimaschutz Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur muss sich am Klimaschutz orientieren. Hafenhinterlandverkehre Projekte des Hafenhinterlandverkehrs sind stärker zu priorisieren. 12
27. Planungsbeschleunigung Eine effektivere Bürgerbeteiligung ist sicherzustellen, die Rechtswegverkürzung ist aufzuheben, Vorratsplanfeststellungen sind zu unterlassen. 13
28. Wir Grünen plädieren für eine grundlegende Reform BVWP. Dabei muss sich ein neuer BVWP insbesondere an den neuen Anforderungen durch Klimawandel und demografischem Wandel orientieren. Ein neuer BVWP muss ökologische Maßstäbe ansetzen, Alternativen prüfen, auch Nullvarianten, Prioritäten setzen und Entscheidungen herbeiführen. 14
35. „Die Floristische und Faunistische Sonderuntersuchung als Teil der Fachlichen Eingriffsprüfung hat ergeben, dass es zu erheblichen Beeinträchtigungen im FFH-Gebiet bereits bei einem zweispurigen Ausbau kommen würde. Einen Ausbau wird es deshalb auf absehbare Zeit nicht geben.“ (Wirtschaftsminister Hendrik Hering) 21