Transition of governance approaches in rural tourism in Southern Morocco
Herausforderungen eines attraktiven ÖPNV im Ländlichen Raum
1. Herausforderungen eines attraktiven
ÖPNV im Ländlichen Raum
Vortrag Prof. Dr. Andreas Kagermeier, VCD Landesverband Bayern
beim Klimaentscheid Deggendorf am 12. April 2024
ϭ
Infrastrukturkonferenz
Vorbemerkung zur ÖPNV-Strategie 2030
Quelle Abbildung: https://www.stmb.bayern.de/med/aktuell/archiv/2022/221208oepnvstrategie/
„Ziel ist es, die Fahrgastzahlen im ÖPNV gegen-
über 2019 bis zum Jahr 2030 zu verdoppeln.“
ÖPNV-Strategie 2030 für den Freistaat Bayern, 2022, S. 1
ϭϮ͘ƉƌŝůϮϬϮϰ
2. Vorbemerkung zur ÖPNV-Strategie 2030
Fast ein déjà vue :
„Wir wollen erreichen, dass bis zum Jahr 2025 der
Radverkehrsanteil am Gesamt-verkehr von rund 11 %
auf 20 % der Zahl der Wege steigt.“
Für ein bürgernahes Bayern. Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2018-2023, S. 50
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„Ziel ist es, die Fahrgastzahlen im ÖPNV gegen-
über 2019 bis zum Jahr 2030 zu verdoppeln.“
ÖPNV-Strategie 2030 für den Freistaat Bayern, 2022, S. 1
Herausforderungen eines attraktiven
ÖPNV im Ländlichen Raum
ϭϮ͘ƉƌŝůϮϬϮϰ ϰ
¾ Ausgangssituation: ÖPNV im Ländlichen Raum
¾ Status Quo Nachfrageseite
¾ ÖPNV-Gesetz als Handlungsrahmen für NVPs der Aufgabenträger
¾ Good Practise (bei entsprechendem politischen Willen)
¾ Flexible Bedienformen: was können sie und was nicht
¾ Bürgerbusse
¾ Synergien mit Freizeitverkehren
¾ Herausforderungen
3. „Ländlicher Raum“
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‡ Niedrige Bevölkerungsdichte / große Flächen
‡ Heterogenität sog. „Ländlicher Räume“
‡ Spezifische Lösungen
‡ Privates Auto hat in den letzten 100 Jahren zentrale
Stellung für das Leben im ländlichen Raum erobert
Aktuelle Lebensstile oftmals autoabhängig (Berufspendler,
Versorgung, Freizeit)
‡ Auto auch als kulturelles Symbol:
Diskussion über die Rolle des privaten Pkws wird oftmals
emotional begegnet, als Angriff auf privaten Lebensstil
verstanden
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4. „Ländlicher Raum“
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‡Ausdünnungen der traditionellen Versorgungsnetze
(Einzelhandel, private Dienstleistungen, Schulen) in den letzten
Jahrzehnten = Notwendigkeit zur Überwindung größerer Distanzen
‡Erreichbarkeit für nicht MIV-Bevölkerungsgruppen sichern:
‡ ĞŵŽŐƌĂƉŚŝƐĐŚĞƌtĂŶĚĞů
‡ :ƺŶŐĞƌĞĞǁŽŚŶĞƌ͗ŝŶŶĞŶ
‡ÖPNV als Daseinsvorsorge, kaum Ansätze für Angebotsorientierung
Rahmenbedingungen ÖPNV
im ländlichen Raum (außerhalb Verdichtungräume)
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− Niedrige Bevölkerungsdichten
− Geringe Verkehrsspannung
− nur ansatzweise punkt-axial, diffuse Orientierungen
Nachfrage diametral zu Stärken des ÖPNV
überproportionale Pkw-Dichte
ŸHohe MIV-Affinität
ŸÖPNV Kunden: Captives
5. Privater Pkw im Ländlichen Raum dominant
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10,1% 12,5% 14,0% 14,0% 14,5% 13,2%
29,7%
38,1%
47,5% 50,7% 55,3%
45,3%
18,6%
10,7%
6,6%
6,8%
5,8%
9,3%
16,3% 14,8%
11,4% 9,6% 7,0%
11,4%
25,0% 23,6% 20,2% 18,7% 17,1% 20,5%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
MIV (Mitfahrer) MIV (Fahrer) ÖPV Fahrrad zu Fuß
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ÖPNV als Option Ländlichen Raum wenig präsent
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4XHOOHHLJHQH $XVZHUWXQJ0RELOLWlWLQ'HXWVFKODQGí0L'
13,0%
26,8%
43,5% 45,2%
59,4%
39,1%
17,4%
25,0%
27,4% 26,6%
23,3%
24,1%
23,9%
19,9%
13,4% 13,6%
7,7%
15,2%
20,6%
13,7%
7,2% 6,4%
3,4%
9,6%
24,9%
14,4%
8,2% 8,0% 5,9%
11,6%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
täglich bzw. fast täglich
an 1-3 Tagen pro Woche
an 1-3 Tagen pro Monat
seltener als monatlich
nie bzw. fast nie
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7. Globale Erwärmung als Herausforderung
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Globale Erwärmung als Herausforderung
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8. ÖPNV-Gesetze als Rahmen für Nahverkehrspläne
ϭϱ
ÖPNVG-BAYERN
Art 8 Aufgabenträger
(1) Die Planung, Organisation und Sicherstellung des allgemeinen öffentlichen
Personennahverkehrs ist eine freiwillige Aufgabe der Landkreise und kreisfreien
Gemeinden im eigenen Wirkungskreis.
Art 12 Durchführung der Aufgabe
Die Aufgabenträger des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs können,
soweit es Landkreise und kreisfreie Gemeinden betrifft, für ihr Gebiet Pläne über
1.die Ordnung der Nahverkehrsbeziehungen und den Bedarf an
Nahverkehrsleistungen (Nahverkehrsplan),
2.den Bedarf an Nahverkehrsinvestitionen (ÖPNV-Investitionsplan) einschließlich
der Kosten
aufstellen.
ϭϮ͘ƉƌŝůϮϬϮϰ
ÖPNV-Gesetze als Rahmen für Nahverkehrspläne
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ÖPNVG BADEN-WÜRTTEMBERG
§ 6 Aufgabenträger
Träger der freiwilligen Aufgabe nach § 5 sind … die Stadt- und Landkreise in
eigener Verantwortung.
§ 11 Nahverkehrsplan
1) Die Aufgabenträger nach § 6 Abs. 1 Satz 1 haben für ihr Gebiet zur Sicherung
und zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs einen
Nahverkehrsplan im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG aufzustellen (weisungsfreie
Pflichtaufgabe). Benachbarte Aufgabenträger können einen gemeinsamen
Nahverkehrsplan aufstellen.
ϭϮ͘ƉƌŝůϮϬϮϰ
9. ÖPNV-Gesetze als Rahmen für Nahverkehrspläne
ϭϳ
ÖPNVG-HESSEN
§ 5 Aufgabenträger
(1) Aufgabenträger sind die Landkreise sowie die kreisfreien Städte und die
Sonderstatus-Städte nach § 4a der Hessischen Gemeindeordnung . Sie nehmen die
Aufgabe des öffentlichen Personennahverkehrs als Selbstverwaltungsaufgabe
wahr.
(2) Die Aufgabenträger stellen eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit
Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr im Rahmen des
betreffenden Nahverkehrsplanes nach § 14 sicher. Sie sind zuständig für die
Planung, Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs.
§ 14 Nahverkehrspläne
(1) Zur Sicherung und Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs
werden durch die Verkehrsverbünde verbundweite Nahverkehrspläne für den
Schienenpersonennahverkehr, den Verbundbusverkehr und den regionalen
Busnahverkehr erstellt.
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ÖPNV-Gesetze als Rahmen für Nahverkehrspläne
ϭϴ
ÖPNVG NORDRHEIN-WESTFALEN
§ 3 Aufgabenträger
(1) Die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV ist eine Aufgabe der
Kreise und kreisfreien Städte, sowie - mit Ausnahme des SPNV - von mittleren und
großen kreisangehörigen Städten die ein eigenes ÖPNV-Unternehmen betreiben oder
an einem solchen wesentlich beteiligt sind.
§ 8 Nahverkehrsplan
(1) Die Kreise, kreisfreien Städte und Zweckverbände stellen zur Sicherung und zur
Verbesserung des ÖPNV jeweils einen Nahverkehrsplan auf. Dieser soll die
öffentlichen Verkehrsinteressen des Nahverkehrs konkretisieren und den mittel- bis
langfristig angestrebten Anteil des OPNV am Gesamtverkehr (modal split) benennen.
Bei der Aufstellung sind vorhandene Verkehrsstrukturen und die Ziele der Raum-
ordnung und Landesplanung sowie das SPNV-Netz … zu beachten; die Belange des
Klima- und Umweltschutzes, des Rad- und Fußverkehrs, der Barrierefreiheit …, des
Städtebaus und der Quartiersentwicklung sowie die Vorgaben des ÖPNV-Bedarfs-
plans und des ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplans sind zu berücksichtigen.
ϭϮ͘ƉƌŝůϮϬϮϰ
11. ÖPNV-Qualitätsindikatoren aus Nutzersicht
Ϯϭ
Um neue Fahrgäste zu akquirieren und bestehende Fahrgäste zu halten,
müssen die wichtigsten Leistungsmerkmale des ÖPNV erfüllt und vor
allem kommuniziert werden:
¾ Regelmäßige Bedienung
¾ Möglichst kurze Reisezeiten
¾ Anschluss- und Übergangssicherheit
¾ Pünktlichkeit
¾ Sicherheit
¾ Sauberkeit
¾ Aktuelle Fahrgastinformationen
¾ Leicht zugängliches und transparentes Fahrpreis- und Vertriebssystem
¾ Ausreichende Kapazitäten
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Implikationen für Angebotsgestaltung
ϮϮ
Bei der Ausgestaltung des ÖPNV-Systems bedeutet die ausdrückliche
Berücksichtigung der Belange aller Nutzergruppen angesichts ihres
unterschiedlichen Verkehrs- und Mobilitätsverhaltens die Formulierung
einer Reihe konkreter operativer Anforderungen an bauliche Anlagen,
laufenden Betrieb und Kundenkommunikation:
9 Bereitstellung von Verkehrsangeboten für alle Nutzergruppen und für
alle Fahrtzwecke der Daseinsgrundfunktionen im Nahbereich
(innergemeindlich, zwischenörtlich), auch in verkehrsschwachen Zeiten
(ggf. durch Einführung alternativer Betriebsformen)
9 Gewährleistung der räumlichen und zeitlichen Erreichbarkeit von
Dienstleistungs- und Einkaufszentren, medizinischen Einrichtungen,
Kinderbetreuungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Sport- und
Freizeiteinrichtungen sowie Arbeitsplatzschwerpunkten.
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12. Minimalvorgaben
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Ambitioniertere Angebotsgestaltung (PAF)
Ϯϰ
Als Mindestangebot im Sinne einer kreisweiten
Mobilitätsgarantie sind dabei folgende Bedienungszeiträume
vorgesehen:
™ Montag-Freitag: 06:00-20:00 Uhr Stundentakt
™ Samstag: 06:00-20:00 Uhr Zweistundentakt
™ Sonn- und Feiertage: 06:00-20:00 Uhr Zweistundentakt
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14. Retardierendes Moment: Konzessionen (nach §42 PBefG)
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Flexible Bedienformen als ERGÄNZUNG
Ϯϴ
Einen weiteren Konzeptbaustein stellt daher die Einführung eines
flächendeckenden Rufbus-Systems im Landkreis mit Rufbussen dar, mit der sich
Fahrtwünsche der Bevölkerung bündeln lassen.
Der Einsatz von Rufbussen soll mindestens allen Ortschaften mit mehr als 50
Einwohnern dienen, die keinen unmittelbaren Zugang zu den geplanten Taktachsen
haben und eine ganztägige regelmäßige Anbindung an die umliegenden Gemeinden
und Städte ermöglichen. …
Basis der Rufbusbedienung ist eine Zu- und Abbringerfunktion: Indem die
Bedarfsangebote auf die neuen Taktachsen ausgerichtet sind, lässt sich eine
Kannibalisierung mit dem Linien-ÖPNV vermeiden. So sollen die Rufbusse neben
ihrer innergemeindlichen Direktversorgung auch an die bestehenden und geplanten
ÖPNV-Hauptlinien im Bus- und Schienenverkehr anschließen, um eine
Anschlussmobilität an das vorgesehene integrale Taktliniennetz zu den
umliegenden Großstädten, Mittelzentren und in andere Gemeinden zu ermöglichen.
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20. Der Bürgerbus: Merkmale
• ehrenamtliches Fahrpersonal
und örtliche Ressourcen
• keine Konkurrenz zum ÖPNV
oder Taxi, sondern Ergänzung.
• Zielgruppen: Ältere Menschen,
Kindergartenfahrten, Touristen,
weitere je nach Situation
Kooperation von
• engagierten Bürgern
• zivilgesellschaftlichen Organisationen
• Verkehrsunternehmen
• Behörden
• Deutschlandweit ca. 500 Bürgerbusse, davon etwa die Hälfte in NRW und BW
(Rahmenbedingungen der Förderung auf Landesebene als zentraler Enabler)
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ƒ ]DKOUHLFKHNOHLQHUHWRXULVWLVFKH6HKHQVZUGLJNHLWHQLP.UHLV
ƒ JHULQJHVg319$QJHERWLP5HJHOYHUNHKUDP:RFKHQHQGH
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Synergien mit Freizeitverkehren: Touristiklinie Kreis Lippe
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21. Synergien mit Freizeitverkehren: Touristiklinie Kreis Lippe
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)DKUW]ZHFN
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DQGHUHU)DKUW]ZHFN
Synergien mit Freizeitverkehren: Touristiklinie Kreis Lippe
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22. Führerscheinbesitz
40
62
60
38
0%
20%
40%
60%
80%
100%
Besuch von
Sehenswürdigkeiten
anderer Fahrtzweck
nein ja
Synergien mit Freizeitverkehren: Touristiklinie Kreis Lippe
4XHOOH(LJHQH (UKHEXQJHQ 3KRWR.9*/LSSH
ϭϮ͘ƉƌŝůϮϬϮϰ
52 22 9 10
7 13 53 27
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Fahrradmitnahme
keine
Fahrradmitnahme
(fast) täglich mehrmals pro Woche
einmal in der Woche 1-3mal im Monat
seltener nie
ÖPNV-Nutzung
Fahrradbusse in den Kreisen
Paderborn und Höxter 4XHOOH(LJHQH (UKHEXQJHQ
Synergien mit Freizeitverkehren: Fahrradbusse Hochstift
ϭϮ͘ƉƌŝůϮϬϮϰ
23. 4XHOOHKWWSVZZZODQGNUHLVGHJJHQGRUIGHPHGLDODQGNUHLVNDUWHBYHQXVMSJ
Synergien mit Freizeitverkehren: Option auch für DEG?
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Der mühsame und lange Weg zu attraktivem
ÖPNV im Ländlichen Raum: Lessons learned
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¾ Ausgangssituation nachfrageseitig suboptimal
¾ Angebotsqualität (Netzabdeckung, Takt …) für Induzierung von Nachfrage
¾ Systematisches und abgestuftes Angebot notwendig:
Klares Basisnetz, ergänzt um flexible Bedienformen, ggf. auch mit
Unterstützung zivilgesellschaftlichem Engagement
¾ Persistenzmomente durch Konzessionen (sog. eigenwirtschaftliche Verkehre)
¾ Sensibilisierung Bevölkerung/Politik (auf allen Ebenen)
¾ Langer Atem notwendig, aber nur mit entsprechendem politischen Willen
erfolgversprechend
ϭϮ͘ƉƌŝůϮϬϮϰ