Folien zum Webinar https://www.e-teaching.org/community/communityevents/ringvorlesung/lms-und-rechtsfragen .
Learning-Management-Systeme (LMS) bieten eine Fülle von Möglichkeiten, die Hochschullehre zu organisieren und Lerninhalte bereitzustellen. Jedoch ist nicht alles technisch Mögliche auch erlaubt.
Im Online-Event auf e-teaching.org, zu dem diese Folien gehören, wurden zentrale Fragen zu den Bereichen Datenschutz und Urheberrecht thematisiert. Das Webinar lieferte außerdem interessante Ergebnisse aus einem Pilotprojekt, in dem die für den 01.01.2017 geplante Einzelerfassung von in LMS genutzten Werken bzw. Werksteilen für die VGWort einem Praxistest unterzogen wurde.
Angewandte Philosophie an der Universität Duisburg-Essen.
LMS und Rechtsfragen - Folien Dr. Tobias Thelen
1. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Pilotprojekt zur
Einzelerfassung der Nutzung
von Sprachwerken nach § 52a UrhG
an der Universität Osnabrück
Dr. Tobias Thelen
Zentrum für Informationsmanagement und virtuelle Lehre
Universität Osnabrück
2. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
1. § 52a UrhG
1. § 52a UrhG
2. Pilotversuch im WS 2014/2015
3. Ergebnisse
4. Alternative Workflows
5. Konsequenzen
6. Zusammenfassung
3. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Schranken des Urheberrechts: § 52a UrhG
§ 52a UrhG
4. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Schranken des Urheberrechts: § 52a UrhG
§ 52a UrhG erlaubt
5. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Schranken des Urheberrechts: § 52a UrhG
§ 52a UrhG erlaubt
Zugänglichmachung veröffentlichter Werke
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Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Schranken des Urheberrechts: § 52a UrhG
§ 52a UrhG erlaubt
Zugänglichmachung veröffentlichter Werke
(Buchauszüge < 100 Seiten / < 12 %)
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Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Schranken des Urheberrechts: § 52a UrhG
§ 52a UrhG erlaubt
Zugänglichmachung veröffentlichter Werke
(Buchauszüge < 100 Seiten / < 12 %)
zur Veranschaulichung im Unterricht
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Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Schranken des Urheberrechts: § 52a UrhG
§ 52a UrhG erlaubt
Zugänglichmachung veröffentlichter Werke
(Buchauszüge < 100 Seiten / < 12 %)
zur Veranschaulichung im Unterricht
für die Unterrichtsteilnehmenden
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Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Vergütungspflicht
§52a UrhG
(4) Für die öffentliche Zugänglichmachung nach Absatz 1 ist eine
angemessene Vergütung zu zahlen. Der Anspruch kann nur durch eine
Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.
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Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Auslegungssache…
Frage Position VG Wort Position Länder /
Hochschulen
Rechtsprechung
(BGH, Urteil vom 20. 3. 2013 – I ZR 84/11 –
Gesamtvertrag Hochschul-Intranet)
Was sind „kleine Teile
eines Werkes“?
10% (max. 100 Seiten)
eines Buches
15% (ohne
Seitenbegrenzung)
eines Buches
10% (max. 100 Seiten)
eines Buches
Was ist eine
angemessene
Vergütung?
12,5 ct / Seite /
Teilnehmer
Degressives
Stufenmodell (z.B. 4 €
bei 51-100
Teilnehmern), oder
pauschal:
712.500€/Jahr
Analog Rahmenvertrag
zur Kopiervergütung:
0,08 ct / Seite /
Teilnehmer
Vorrangklausel Angemessenes
Verlagsangebot hat
Vorrang
Keine Vorrangklausel Angemessenes
Verlagsangebot hat
Vorrang
Erfassung der
Nutzungen
Einzelerfassung über
Eingabemaske der VG
Wort
Pauschalzahlung Einzelerfassung über
Eingabemaske der VG
Wort
11. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Auslegungssache…
Frage Position VG Wort Position Länder /
Hochschulen
Rechtsprechung
(BGH, Urteil vom 20. 3. 2013 – I ZR 84/11 –
Gesamtvertrag Hochschul-Intranet)
Was sind „kleine Teile
eines Werkes“?
10% (max. 100 Seiten)
eines Buches
15% (ohne
Seitenbegrenzung)
eines Buches
12% (max. 100 Seiten)
eines Buches
Was ist eine
angemessene
Vergütung?
12,5 ct / Seite /
Teilnehmer
Degressives
Stufenmodell (z.B. 4 €
bei 51-100
Teilnehmern), oder
pauschal:
712.500€/Jahr
Analog Rahmenvertrag
zur Kopiervergütung:
0,08 ct / Seite /
Teilnehmer
Vorrangklausel Angemessenes
Verlagsangebot hat
Vorrang
Keine Vorrangklausel Angemessenes
Verlagsangebot hat
Vorrang
Erfassung der
Nutzungen
Einzelerfassung über
Eingabemaske der VG
Wort
Pauschalzahlung Einzelerfassung über
Eingabemaske der VG
Wort
12. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Auslegungssache…
Frage Position VG Wort Position Länder /
Hochschulen
Rechtsprechung
(BGH, Urteil vom 20. 3. 2013 – I ZR 84/11 –
Gesamtvertrag Hochschul-Intranet)
Was sind „kleine Teile
eines Werkes“?
10% (max. 100 Seiten)
eines Buches
15% (ohne
Seitenbegrenzung)
eines Buches
12% (max. 100 Seiten)
eines Buches
Was ist eine
angemessene
Vergütung?
12,5 ct / Seite /
Teilnehmer
Degressives
Stufenmodell (z.B. 4 €
bei 51-100
Teilnehmern), oder
pauschal:
712.500€/Jahr
Analog
Rahmenvertrag zur
Kopiervergütung:
0,08 ct / Seite /
Teilnehmer
Vorrangklausel Angemessenes
Verlagsangebot hat
Vorrang
Keine Vorrangklausel Angemessenes
Verlagsangebot hat
Vorrang
Erfassung der
Nutzungen
Einzelerfassung über
Eingabemaske der VG
Wort
Pauschalzahlung Einzelerfassung über
Eingabemaske der VG
Wort
13. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Auslegungssache…
Frage Position VG Wort Position Länder /
Hochschulen
Rechtsprechung
(BGH, Urteil vom 20. 3. 2013 – I ZR 84/11 –
Gesamtvertrag Hochschul-Intranet)
Was sind „kleine Teile
eines Werkes“?
10% (max. 100 Seiten)
eines Buches
15% (ohne
Seitenbegrenzung)
eines Buches
12% (max. 100 Seiten)
eines Buches
Was ist eine
angemessene
Vergütung?
12,5 ct / Seite /
Teilnehmer
Degressives
Stufenmodell (z.B. 4 €
bei 51-100
Teilnehmern), oder
pauschal:
712.500€/Jahr
Analog
Rahmenvertrag zur
Kopiervergütung:
0,08 ct / Seite /
Teilnehmer
Vorrangklausel Angemessenes
Verlagsangebot hat
Vorrang
Keine Vorrangklausel Angemessenes
Verlagsangebot hat
Vorrang
Erfassung der
Nutzungen
Einzelerfassung über
Eingabemaske der VG
Wort
Pauschalzahlung Einzelerfassung über
Eingabemaske der VG
Wort
14. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Auslegungssache…
Frage Position VG Wort Position Länder /
Hochschulen
Rechtsprechung
(BGH, Urteil vom 20. 3. 2013 – I ZR 84/11 –
Gesamtvertrag Hochschul-Intranet)
Was sind „kleine Teile
eines Werkes“?
10% (max. 100 Seiten)
eines Buches
15% (ohne
Seitenbegrenzung)
eines Buches
12% (max. 100 Seiten)
eines Buches
Was ist eine
angemessene
Vergütung?
12,5 ct / Seite /
Teilnehmer
Degressives
Stufenmodell (z.B. 4 €
bei 51-100
Teilnehmern), oder
pauschal:
712.500€/Jahr
Analog
Rahmenvertrag zur
Kopiervergütung:
0,08 ct / Seite /
Teilnehmer
Vorrangklausel Angemessenes
Verlagsangebot hat
Vorrang
Keine Vorrangklausel Angemessenes
Verlagsangebot hat
Vorrang
Erfassung der
Nutzungen
Einzelerfassung über
Eingabemaske der VG
Wort
Pauschalzahlung Einzelerfassung über
Eingabemaske der VG
Wort
15. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Aktuelle Situation
• Für alle Werkarten außer Sprachwerke gibt es einen Rahmenvertrag
zur Pauschalvergütung (Bildwerke, Filmwerke, Musikwerke, …)
• Akteure bei Aushandlung zukünftiger Lösung:
• VG Wort (für Sprachwerke zuständige Verwertungsgesellschaft)
• Kommission Bibliothekstantieme der KMK (für die Länder)
• Pauschalabrechnung bis einschließlich 2016 vereinbart
• vorauss. Veränderungen für alle (staatlichen) Hochschulen ab
1.1.2017:
• Gesamtvertrag VG Wort und Länder/KMK (derzeit in Aushandlung)
• Einzelmeldung von Sprachwerknutzungen gem. §52a UrhG
• Vorrangige Verlagsangebote müssen berücksichtigt werden
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Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
2. Pilotversuch im
Wintersemester 2014/2015
1. § 52a UrhG
2. Pilotversuch im WS 2014/2015
3. Ergebnisse
4. Alternative Workflows
5. Konsequenzen
6. Zusammenfassung
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Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Fragestellungen
Evaluation eines technischen und organisatorischen Workflows,
der von der VG Wort und der KMK vorgeschlagen wurde:
• Integration in das LMS der Hochschule (geringerer Aufwand für Lehrende,
Authentifizierung der Hochschule, Datenschutz durch Pseudonymisierung)
• Meldungen der Einzelnutzung durch Bereitsteller der Dateien
(i.d.R. Lehrende oder von Ihnen Beauftragte)
• Rückmeldung seitens der VG Wort bei Vorliegen von vorrangigen
Verlagsangeboten
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Universität Osnabrück
ca. 13.000 Studierende
ca. 1.300 Lehrende
Schwerpunkte:
Lehrerbildung (30%),
BWL, Jura
Keine Ingenieurwiss.,
keine Medizin
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Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Lern- und Kursmanagement Stud.IP
• seit September 2003 flächendeckend im Einsatz
• Während des Semesters:
• 12.000 Nutzer / Woche (bis 10.000/Tag)
• ca. 70.000 Kursanmeldungen / Semester
• ca. 3.500 Dateien / Woche
ca. 50.000 Dateien / Semester
• Besonderheiten:
• alle Lehrveranstaltungen abgebildet
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Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Lizenzauswahldialog in Stud.IP
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Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
23. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
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Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Übergebene Daten:
Infos über Melder und Kurs sind
verschlüsselt. Geschätzte
Teilnehmerzahl kann geändert
werden.
Meldung bei der VG Wort
24. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
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Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Werkeingabe
Angaben zum Werk:
Suche im VLB.
Alternativ: manuelle Eingabe
der Werksdaten.
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Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Meldung erfolgreich:
Fenster / Tab kann geschlossen
werden.
26. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
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Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Erfolgsbestätigung in Stud.IP
Meldung erfolgreich:
Erst nach erfolgreicher Meldung
kann die Datei von Studierenden
heruntergeladen werden.
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Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Vorrangiges Verlagsangebot
Vorrangiges Verlagsangebot:
Melder muss abwarten, ob er
innerhalb von 3-Tages-Frist ein
angemessenes Angebot von Verlag
erhält
28. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
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Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
3. Ergebnisse
1. § 52a UrhG
2. Pilotversuch im WS 2014/2015
3. Ergebnisse
4. Alternative Workflows
5. Konsequenzen
6. Zusammenfassung
29. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
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Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Relevanz von Literatur in Stud.IP
4% 6%
10%
25%
55%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
gar keine sehr große
Eine wie große Rolle spielte die Bereitstellung von Literatur
zum Download über Stud.IP in Ihrem Studium bislang?
(n= 393 Studierende der UOS)
7%
12%
17%
30%
34%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
gar keine sehr große
Ein wie große Rolle spielt die Bereitstellung von Literatur
zum Download über Stud.IP für Ihre Lehre?
(n= 176 Lehrende der UOS)
30. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Hochgeladene Dokumente
mit Lizenzangabe
80.39%
6.05%
6.46%
5.58% 1.53%
37843 Dokumente insgesamt
Eigene Werke: 80,39%
Lizenz liegt vor: 6,05%
freie Lizenz: 6,46%
meldepflichtige Sprachwerke § 52a
UrhG: 5,58%
§ 52a UrhG (Abbildungen, Musik
etc.) 1, 53%
32. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
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Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Meldungen
49%
32%
19%
1%
Gemeldete Werkstypen
(n = 1.029 Meldungen)
Teile aus Büchern
Einzelne Beiträge aus Büchern
Zeitschriftenbeiträge
Sonstiges
34. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Gesamtergebnisse
ca.
4.000
Texte
Nutzung §52a
Wintersemester
2013/2014
ca. 1.000
Texte
Meldungen
Wintersemester
2014/2015
Gründe für
Rückgang:
Verzicht auf
Bereitstellung
Schwierigkeiten
bei der
Einordnung
(Eigene Werke,
Internetquellen)
35. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Gesamtergebnisse
ca.
4.000
Texte
Nutzung §52a
Wintersemester
2013/2014
ca. 1.000
Texte
Meldungen
Wintersemester
2014/2015
Gründe für
Rückgang:
Verzicht auf
Bereitstellung
Schwierigkeiten
bei der
Einordnung
(Eigene Werke,
Internetquellen)
Aufwand für Studierende deutlich erhöht
1%
5%
32%
36%
26%
sehr viel
geringerer
Aufwand
geringerer
Aufwand
gleicher
Aufwand
höherer
Aufwand
sehr viel höherer
Aufwand
Wie hat sich Ihr Aufwand für
Literaturbeschaffung geändert?
(n=393 Studierende)
36. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Entwicklungsaufwand LMS
• Programmier- und Test-
Aufwand ca. 3 PM
• Schwierige Frage: Wie kommt
das in die Release-Versionen?
Weitere Probleme:
• Campuslizenzen
(Gefahr der Doppelbezahlung)
• Vorrangige Verlagsangebote
inkl. 3-Tage-Regelung
Aufwände Meldungen
Aufwände
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Abrechnung in der Hochschule
• Meldungen verursachen Kosten
• Durchschnittliche Meldung: ca. 3 €
• Denkbare Extremfälle liegen bei 500-1.000€ pro Meldung (100 Seiten über
~1.000 Teilnehmer)
• Wie wird das abgerechnet?
• Modell 1: Hochschule zahlt Rechnung der VG Wort zentral
• Modell 2: Informationen über Melder liegen auch intern vor -> Aufteilen der
Rechnung auf Fakultäten / Fächer / Institute / Lehrstühle / Personen
• Modell 3: Einsatz von Prepaid-Guthaben
38. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
4. Alternative Workflows
1. § 52a UrhG
2. Pilotversuch im WS 2014/2015
3. Ergebnisse
4. Alternative Workflows
5. Konsequenzen
6. Zusammenfassung
39. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Alternative Workflows
LMS
• Werkunabhängige
Metadaten
vorhanden
• Wichtigster
Bereitstellungsort
• LMS muss
angepasst
werden
VG-Wort-Portal
• Authentifizierung
über verwaltete
Accounts oder
Shibboleth
• Werkunabhängige
Metadaten nur
z.T. vorhanden
• Kein technischer
Aufwand für
Hochschule
Andere Anwendung
• Werkunabhängige
Metadaten z.T.
vorhanden
• Evtl. einfachere
technische
Anpassung
Zentralstelle
• Prüfung und
Meldung über
Zentralstelle, z.B.
Bibliothek
• Geringere
Belastung der
Lehrenden
• Prüfung von
Campuslizenzen
etc. möglich
• Zusätzlicher
Personalaufwand
40. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
5. Konsequenzen
1. § 52a UrhG
2. Pilotversuch im WS 2014/2015
3. Ergebnisse
4. Alternative Workflows
5. Konsequenzen
6. Zusammenfassung
41. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Vereinfachungsvorschlag
• Meldepflicht bleibt grundsätzlich erhalten.
• Meldevorgang soll deutlich vereinfacht werden.
Aufwände Meldungen
42. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Was passiert, wenn…
Was passiert, wenn eine Hochschule die Einzelmeldungen nicht umsetzt?
§ 52a UrhG kann für Buchauszüge nicht mehr genutzt werden
Bereitstellung von Buchauszügen über LMS / Intranet nur aufgrund
anderer ggf. zu erwerbender Lizenzen möglich
43. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
6. Zusammenfassung
1. § 52a UrhG
2. Pilotversuch im WS 2014/2015
3. Ergebnisse
4. Alternative Workflows
5. Konsequenzen
6. Zusammenfassung
44. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Zusammenfassung
• §52a UrhG erlaubt Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials für den
Unterricht in begrenztem Umfang
• Ab 1.1.2017 wird die Vergütung für Sprachwerknutzungen an (staatlichen)
Hochschulen nicht mehr pauschal erfolgen, sondern auf Einzelmeldungen
beruhen
• Ein Pilotversuch mit Einzelmeldungen hat ergeben:
• Technisch machbar, im Detail aber auch aufwendige Workflows
• Geringe Akzeptanz bei Lehrenden
• Konsequenz für Studierende: Aufwand für Literaturbeschaffung steigt
• Erfassungs- und Verwaltungsaufwand für Hochschulen höher als anfallende Kosten
• Ein Vereinfachungsvorschlag soll die Akzeptanz- und Aufwandsprobleme
verringern:
• Meldevorgang wird vereinfacht
• Alle andere Probleme/Aufwände bleiben unberührt
45. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Projekt-URL
http://www.virtuos.uni-osnabrueck.de/Projekte/Pilot52a
(Detaillierter Abschlussbericht abrufbar)
Kontakt:
tobias.thelen@uni-osnabrueck.de | Tel. +49 541 969-6502
ELAN e.V. – Technische, didaktische und rechtliche Fragen des E-Learnings
http://www.elan-ev.de
46. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
… Diskussion und Fragen
http://www.flickr.com/photos/snejb/4484330071 CC-BY-SA
Vielen Dank!
Hinweis der Redaktion
Im Dateibereich kann ich Ordner anlegen und Dateien hochladen.
Es erscheint ein Upload-Dialog, in dem ich zuerst eine Datei von meiner Festplatte auswähle.
Nach dem Upload kann die Datei noch nicht genutzt werden, weil die Datei noch nicht gemeldet wurde.
Nach Klick auf „Meldung vornehmen“ öffnet sich das vorausgefüllte Meldeformular in einem neuen Tab / Fenster.