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Pilotprojekt zur
Einzelerfassung der Nutzung
von Sprachwerken nach § 52a UrhG
an der Universität Osnabrück
Dr. Tobias Thelen
Zentrum für Informationsmanagement und virtuelle Lehre
Universität Osnabrück
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1. § 52a UrhG
1. § 52a UrhG
2. Pilotversuch im WS 2014/2015
3. Ergebnisse
4. Alternative Workflows
5. Konsequenzen
6. Zusammenfassung
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Schranken des Urheberrechts: § 52a UrhG
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Zugänglichmachung veröffentlichter Werke
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Zugänglichmachung veröffentlichter Werke
(Buchauszüge < 100 Seiten / < 12 %)
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§ 52a UrhG erlaubt
Zugänglichmachung veröffentlichter Werke
(Buchauszüge < 100 Seiten / < 12 %)
zur Veranschaulichung im Unterricht
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Schranken des Urheberrechts: § 52a UrhG
§ 52a UrhG erlaubt
Zugänglichmachung veröffentlichter Werke
(Buchauszüge < 100 Seiten / < 12 %)
zur Veranschaulichung im Unterricht
für die Unterrichtsteilnehmenden
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Vergütungspflicht
§52a UrhG
(4) Für die öffentliche Zugänglichmachung nach Absatz 1 ist eine
angemessene Vergütung zu zahlen. Der Anspruch kann nur durch eine
Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.
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Auslegungssache…
Frage Position VG Wort Position Länder /
Hochschulen
Rechtsprechung
(BGH, Urteil vom 20. 3. 2013 – I ZR 84/11 –
Gesamtvertrag Hochschul-Intranet)
Was sind „kleine Teile
eines Werkes“?
10% (max. 100 Seiten)
eines Buches
15% (ohne
Seitenbegrenzung)
eines Buches
10% (max. 100 Seiten)
eines Buches
Was ist eine
angemessene
Vergütung?
12,5 ct / Seite /
Teilnehmer
Degressives
Stufenmodell (z.B. 4 €
bei 51-100
Teilnehmern), oder
pauschal:
712.500€/Jahr
Analog Rahmenvertrag
zur Kopiervergütung:
0,08 ct / Seite /
Teilnehmer
Vorrangklausel Angemessenes
Verlagsangebot hat
Vorrang
Keine Vorrangklausel Angemessenes
Verlagsangebot hat
Vorrang
Erfassung der
Nutzungen
Einzelerfassung über
Eingabemaske der VG
Wort
Pauschalzahlung Einzelerfassung über
Eingabemaske der VG
Wort
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Auslegungssache…
Frage Position VG Wort Position Länder /
Hochschulen
Rechtsprechung
(BGH, Urteil vom 20. 3. 2013 – I ZR 84/11 –
Gesamtvertrag Hochschul-Intranet)
Was sind „kleine Teile
eines Werkes“?
10% (max. 100 Seiten)
eines Buches
15% (ohne
Seitenbegrenzung)
eines Buches
12% (max. 100 Seiten)
eines Buches
Was ist eine
angemessene
Vergütung?
12,5 ct / Seite /
Teilnehmer
Degressives
Stufenmodell (z.B. 4 €
bei 51-100
Teilnehmern), oder
pauschal:
712.500€/Jahr
Analog Rahmenvertrag
zur Kopiervergütung:
0,08 ct / Seite /
Teilnehmer
Vorrangklausel Angemessenes
Verlagsangebot hat
Vorrang
Keine Vorrangklausel Angemessenes
Verlagsangebot hat
Vorrang
Erfassung der
Nutzungen
Einzelerfassung über
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Pauschalzahlung Einzelerfassung über
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Auslegungssache…
Frage Position VG Wort Position Länder /
Hochschulen
Rechtsprechung
(BGH, Urteil vom 20. 3. 2013 – I ZR 84/11 –
Gesamtvertrag Hochschul-Intranet)
Was sind „kleine Teile
eines Werkes“?
10% (max. 100 Seiten)
eines Buches
15% (ohne
Seitenbegrenzung)
eines Buches
12% (max. 100 Seiten)
eines Buches
Was ist eine
angemessene
Vergütung?
12,5 ct / Seite /
Teilnehmer
Degressives
Stufenmodell (z.B. 4 €
bei 51-100
Teilnehmern), oder
pauschal:
712.500€/Jahr
Analog
Rahmenvertrag zur
Kopiervergütung:
0,08 ct / Seite /
Teilnehmer
Vorrangklausel Angemessenes
Verlagsangebot hat
Vorrang
Keine Vorrangklausel Angemessenes
Verlagsangebot hat
Vorrang
Erfassung der
Nutzungen
Einzelerfassung über
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Wort
Pauschalzahlung Einzelerfassung über
Eingabemaske der VG
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Auslegungssache…
Frage Position VG Wort Position Länder /
Hochschulen
Rechtsprechung
(BGH, Urteil vom 20. 3. 2013 – I ZR 84/11 –
Gesamtvertrag Hochschul-Intranet)
Was sind „kleine Teile
eines Werkes“?
10% (max. 100 Seiten)
eines Buches
15% (ohne
Seitenbegrenzung)
eines Buches
12% (max. 100 Seiten)
eines Buches
Was ist eine
angemessene
Vergütung?
12,5 ct / Seite /
Teilnehmer
Degressives
Stufenmodell (z.B. 4 €
bei 51-100
Teilnehmern), oder
pauschal:
712.500€/Jahr
Analog
Rahmenvertrag zur
Kopiervergütung:
0,08 ct / Seite /
Teilnehmer
Vorrangklausel Angemessenes
Verlagsangebot hat
Vorrang
Keine Vorrangklausel Angemessenes
Verlagsangebot hat
Vorrang
Erfassung der
Nutzungen
Einzelerfassung über
Eingabemaske der VG
Wort
Pauschalzahlung Einzelerfassung über
Eingabemaske der VG
Wort
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Auslegungssache…
Frage Position VG Wort Position Länder /
Hochschulen
Rechtsprechung
(BGH, Urteil vom 20. 3. 2013 – I ZR 84/11 –
Gesamtvertrag Hochschul-Intranet)
Was sind „kleine Teile
eines Werkes“?
10% (max. 100 Seiten)
eines Buches
15% (ohne
Seitenbegrenzung)
eines Buches
12% (max. 100 Seiten)
eines Buches
Was ist eine
angemessene
Vergütung?
12,5 ct / Seite /
Teilnehmer
Degressives
Stufenmodell (z.B. 4 €
bei 51-100
Teilnehmern), oder
pauschal:
712.500€/Jahr
Analog
Rahmenvertrag zur
Kopiervergütung:
0,08 ct / Seite /
Teilnehmer
Vorrangklausel Angemessenes
Verlagsangebot hat
Vorrang
Keine Vorrangklausel Angemessenes
Verlagsangebot hat
Vorrang
Erfassung der
Nutzungen
Einzelerfassung über
Eingabemaske der VG
Wort
Pauschalzahlung Einzelerfassung über
Eingabemaske der VG
Wort
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Aktuelle Situation
• Für alle Werkarten außer Sprachwerke gibt es einen Rahmenvertrag
zur Pauschalvergütung (Bildwerke, Filmwerke, Musikwerke, …)
• Akteure bei Aushandlung zukünftiger Lösung:
• VG Wort (für Sprachwerke zuständige Verwertungsgesellschaft)
• Kommission Bibliothekstantieme der KMK (für die Länder)
• Pauschalabrechnung bis einschließlich 2016 vereinbart
• vorauss. Veränderungen für alle (staatlichen) Hochschulen ab
1.1.2017:
• Gesamtvertrag VG Wort und Länder/KMK (derzeit in Aushandlung)
• Einzelmeldung von Sprachwerknutzungen gem. §52a UrhG
• Vorrangige Verlagsangebote müssen berücksichtigt werden
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2. Pilotversuch im
Wintersemester 2014/2015
1. § 52a UrhG
2. Pilotversuch im WS 2014/2015
3. Ergebnisse
4. Alternative Workflows
5. Konsequenzen
6. Zusammenfassung
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Fragestellungen
Evaluation eines technischen und organisatorischen Workflows,
der von der VG Wort und der KMK vorgeschlagen wurde:
• Integration in das LMS der Hochschule (geringerer Aufwand für Lehrende,
Authentifizierung der Hochschule, Datenschutz durch Pseudonymisierung)
• Meldungen der Einzelnutzung durch Bereitsteller der Dateien
(i.d.R. Lehrende oder von Ihnen Beauftragte)
• Rückmeldung seitens der VG Wort bei Vorliegen von vorrangigen
Verlagsangeboten
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Universität Osnabrück
ca. 13.000 Studierende
ca. 1.300 Lehrende
Schwerpunkte:
Lehrerbildung (30%),
BWL, Jura
Keine Ingenieurwiss.,
keine Medizin
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Lern- und Kursmanagement Stud.IP
• seit September 2003 flächendeckend im Einsatz
• Während des Semesters:
• 12.000 Nutzer / Woche (bis 10.000/Tag)
• ca. 70.000 Kursanmeldungen / Semester
• ca. 3.500 Dateien / Woche
ca. 50.000 Dateien / Semester
• Besonderheiten:
• alle Lehrveranstaltungen abgebildet
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Lizenzauswahldialog in Stud.IP
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Übergebene Daten:
Infos über Melder und Kurs sind
verschlüsselt. Geschätzte
Teilnehmerzahl kann geändert
werden.
Meldung bei der VG Wort
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Werkeingabe
Angaben zum Werk:
Suche im VLB.
Alternativ: manuelle Eingabe
der Werksdaten.
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Meldung erfolgreich:
Fenster / Tab kann geschlossen
werden.
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Erfolgsbestätigung in Stud.IP
Meldung erfolgreich:
Erst nach erfolgreicher Meldung
kann die Datei von Studierenden
heruntergeladen werden.
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Vorrangiges Verlagsangebot
Vorrangiges Verlagsangebot:
Melder muss abwarten, ob er
innerhalb von 3-Tages-Frist ein
angemessenes Angebot von Verlag
erhält
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3. Ergebnisse
1. § 52a UrhG
2. Pilotversuch im WS 2014/2015
3. Ergebnisse
4. Alternative Workflows
5. Konsequenzen
6. Zusammenfassung
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Relevanz von Literatur in Stud.IP
4% 6%
10%
25%
55%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
gar keine sehr große
Eine wie große Rolle spielte die Bereitstellung von Literatur
zum Download über Stud.IP in Ihrem Studium bislang?
(n= 393 Studierende der UOS)
7%
12%
17%
30%
34%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
gar keine sehr große
Ein wie große Rolle spielt die Bereitstellung von Literatur
zum Download über Stud.IP für Ihre Lehre?
(n= 176 Lehrende der UOS)
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Hochgeladene Dokumente
mit Lizenzangabe
80.39%
6.05%
6.46%
5.58% 1.53%
37843 Dokumente insgesamt
Eigene Werke: 80,39%
Lizenz liegt vor: 6,05%
freie Lizenz: 6,46%
meldepflichtige Sprachwerke § 52a
UrhG: 5,58%
§ 52a UrhG (Abbildungen, Musik
etc.) 1, 53%
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Semestervergleich
8807
19598
9593
23636
10165
26572
11665
27901
15838
22855
0
5000
10000
15000
20000
25000
30000
Studierende Lehrende Studierende Lehrende Studierende Lehrende Studierende Lehrende Studierende Lehrende
WS 2010/11 WS 2011/12 WS 2012/13 WS 2013/14 WS 2014/15
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Meldungen
49%
32%
19%
1%
Gemeldete Werkstypen
(n = 1.029 Meldungen)
Teile aus Büchern
Einzelne Beiträge aus Büchern
Zeitschriftenbeiträge
Sonstiges
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Meldungen in den Fachbereichen
117
163
207
28
0
30
287
182
7
4
0 50 100 150 200 250 300 350
FB 1: Sozialwissenschaften
FB 2: Kultur-& Geowissenschaften
FB 3: Erziehungs-& Kulturwiss.
FB 4: Physik
FB 5: Biologie/Chemie
FB 6: Mathematik/Informatik
FB 7: Sprach-& Literaturwiss.
FB 8: Humanwissenschaften
FB 9: Wirtschaftswissenschaften
FB 10: Rechtswissenschaften
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Gesamtergebnisse
ca.
4.000
Texte
Nutzung §52a
Wintersemester
2013/2014
ca. 1.000
Texte
Meldungen
Wintersemester
2014/2015
Gründe für
Rückgang:
Verzicht auf
Bereitstellung
Schwierigkeiten
bei der
Einordnung
(Eigene Werke,
Internetquellen)
Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Gesamtergebnisse
ca.
4.000
Texte
Nutzung §52a
Wintersemester
2013/2014
ca. 1.000
Texte
Meldungen
Wintersemester
2014/2015
Gründe für
Rückgang:
Verzicht auf
Bereitstellung
Schwierigkeiten
bei der
Einordnung
(Eigene Werke,
Internetquellen)
Aufwand für Studierende deutlich erhöht
1%
5%
32%
36%
26%
sehr viel
geringerer
Aufwand
geringerer
Aufwand
gleicher
Aufwand
höherer
Aufwand
sehr viel höherer
Aufwand
Wie hat sich Ihr Aufwand für
Literaturbeschaffung geändert?
(n=393 Studierende)
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Entwicklungsaufwand LMS
• Programmier- und Test-
Aufwand ca. 3 PM
• Schwierige Frage: Wie kommt
das in die Release-Versionen?
Weitere Probleme:
• Campuslizenzen
(Gefahr der Doppelbezahlung)
• Vorrangige Verlagsangebote
inkl. 3-Tage-Regelung
Aufwände Meldungen
Aufwände
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Abrechnung in der Hochschule
• Meldungen verursachen Kosten
• Durchschnittliche Meldung: ca. 3 €
• Denkbare Extremfälle liegen bei 500-1.000€ pro Meldung (100 Seiten über
~1.000 Teilnehmer)
• Wie wird das abgerechnet?
• Modell 1: Hochschule zahlt Rechnung der VG Wort zentral
• Modell 2: Informationen über Melder liegen auch intern vor -> Aufteilen der
Rechnung auf Fakultäten / Fächer / Institute / Lehrstühle / Personen
• Modell 3: Einsatz von Prepaid-Guthaben
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4. Alternative Workflows
1. § 52a UrhG
2. Pilotversuch im WS 2014/2015
3. Ergebnisse
4. Alternative Workflows
5. Konsequenzen
6. Zusammenfassung
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s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Alternative Workflows
LMS
• Werkunabhängige
Metadaten
vorhanden
• Wichtigster
Bereitstellungsort
• LMS muss
angepasst
werden
VG-Wort-Portal
• Authentifizierung
über verwaltete
Accounts oder
Shibboleth
• Werkunabhängige
Metadaten nur
z.T. vorhanden
• Kein technischer
Aufwand für
Hochschule
Andere Anwendung
• Werkunabhängige
Metadaten z.T.
vorhanden
• Evtl. einfachere
technische
Anpassung
Zentralstelle
• Prüfung und
Meldung über
Zentralstelle, z.B.
Bibliothek
• Geringere
Belastung der
Lehrenden
• Prüfung von
Campuslizenzen
etc. möglich
• Zusätzlicher
Personalaufwand
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Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
5. Konsequenzen
1. § 52a UrhG
2. Pilotversuch im WS 2014/2015
3. Ergebnisse
4. Alternative Workflows
5. Konsequenzen
6. Zusammenfassung
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s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Vereinfachungsvorschlag
• Meldepflicht bleibt grundsätzlich erhalten.
• Meldevorgang soll deutlich vereinfacht werden.
Aufwände Meldungen
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Was passiert, wenn…
Was passiert, wenn eine Hochschule die Einzelmeldungen nicht umsetzt?
 § 52a UrhG kann für Buchauszüge nicht mehr genutzt werden
 Bereitstellung von Buchauszügen über LMS / Intranet nur aufgrund
anderer ggf. zu erwerbender Lizenzen möglich
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Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
6. Zusammenfassung
1. § 52a UrhG
2. Pilotversuch im WS 2014/2015
3. Ergebnisse
4. Alternative Workflows
5. Konsequenzen
6. Zusammenfassung
Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Zusammenfassung
• §52a UrhG erlaubt Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials für den
Unterricht in begrenztem Umfang
• Ab 1.1.2017 wird die Vergütung für Sprachwerknutzungen an (staatlichen)
Hochschulen nicht mehr pauschal erfolgen, sondern auf Einzelmeldungen
beruhen
• Ein Pilotversuch mit Einzelmeldungen hat ergeben:
• Technisch machbar, im Detail aber auch aufwendige Workflows
• Geringe Akzeptanz bei Lehrenden
• Konsequenz für Studierende: Aufwand für Literaturbeschaffung steigt
• Erfassungs- und Verwaltungsaufwand für Hochschulen höher als anfallende Kosten
• Ein Vereinfachungsvorschlag soll die Akzeptanz- und Aufwandsprobleme
verringern:
• Meldevorgang wird vereinfacht
• Alle andere Probleme/Aufwände bleiben unberührt
Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
Projekt-URL
http://www.virtuos.uni-osnabrueck.de/Projekte/Pilot52a
(Detaillierter Abschlussbericht abrufbar)
Kontakt:
tobias.thelen@uni-osnabrueck.de | Tel. +49 541 969-6502
ELAN e.V. – Technische, didaktische und rechtliche Fragen des E-Learnings
http://www.elan-ev.de
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s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
… Diskussion und Fragen
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LMS und Rechtsfragen - Folien Dr. Tobias Thelen

  • 1. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück Pilotprojekt zur Einzelerfassung der Nutzung von Sprachwerken nach § 52a UrhG an der Universität Osnabrück Dr. Tobias Thelen Zentrum für Informationsmanagement und virtuelle Lehre Universität Osnabrück
  • 2. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück 1. § 52a UrhG 1. § 52a UrhG 2. Pilotversuch im WS 2014/2015 3. Ergebnisse 4. Alternative Workflows 5. Konsequenzen 6. Zusammenfassung
  • 3. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück Schranken des Urheberrechts: § 52a UrhG § 52a UrhG
  • 4. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück Schranken des Urheberrechts: § 52a UrhG § 52a UrhG erlaubt
  • 5. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück Schranken des Urheberrechts: § 52a UrhG § 52a UrhG erlaubt Zugänglichmachung veröffentlichter Werke
  • 6. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück Schranken des Urheberrechts: § 52a UrhG § 52a UrhG erlaubt Zugänglichmachung veröffentlichter Werke (Buchauszüge < 100 Seiten / < 12 %)
  • 7. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück Schranken des Urheberrechts: § 52a UrhG § 52a UrhG erlaubt Zugänglichmachung veröffentlichter Werke (Buchauszüge < 100 Seiten / < 12 %) zur Veranschaulichung im Unterricht
  • 8. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück Schranken des Urheberrechts: § 52a UrhG § 52a UrhG erlaubt Zugänglichmachung veröffentlichter Werke (Buchauszüge < 100 Seiten / < 12 %) zur Veranschaulichung im Unterricht für die Unterrichtsteilnehmenden
  • 9. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück Vergütungspflicht §52a UrhG (4) Für die öffentliche Zugänglichmachung nach Absatz 1 ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.
  • 10. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück Auslegungssache… Frage Position VG Wort Position Länder / Hochschulen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 20. 3. 2013 – I ZR 84/11 – Gesamtvertrag Hochschul-Intranet) Was sind „kleine Teile eines Werkes“? 10% (max. 100 Seiten) eines Buches 15% (ohne Seitenbegrenzung) eines Buches 10% (max. 100 Seiten) eines Buches Was ist eine angemessene Vergütung? 12,5 ct / Seite / Teilnehmer Degressives Stufenmodell (z.B. 4 € bei 51-100 Teilnehmern), oder pauschal: 712.500€/Jahr Analog Rahmenvertrag zur Kopiervergütung: 0,08 ct / Seite / Teilnehmer Vorrangklausel Angemessenes Verlagsangebot hat Vorrang Keine Vorrangklausel Angemessenes Verlagsangebot hat Vorrang Erfassung der Nutzungen Einzelerfassung über Eingabemaske der VG Wort Pauschalzahlung Einzelerfassung über Eingabemaske der VG Wort
  • 11. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück Auslegungssache… Frage Position VG Wort Position Länder / Hochschulen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 20. 3. 2013 – I ZR 84/11 – Gesamtvertrag Hochschul-Intranet) Was sind „kleine Teile eines Werkes“? 10% (max. 100 Seiten) eines Buches 15% (ohne Seitenbegrenzung) eines Buches 12% (max. 100 Seiten) eines Buches Was ist eine angemessene Vergütung? 12,5 ct / Seite / Teilnehmer Degressives Stufenmodell (z.B. 4 € bei 51-100 Teilnehmern), oder pauschal: 712.500€/Jahr Analog Rahmenvertrag zur Kopiervergütung: 0,08 ct / Seite / Teilnehmer Vorrangklausel Angemessenes Verlagsangebot hat Vorrang Keine Vorrangklausel Angemessenes Verlagsangebot hat Vorrang Erfassung der Nutzungen Einzelerfassung über Eingabemaske der VG Wort Pauschalzahlung Einzelerfassung über Eingabemaske der VG Wort
  • 12. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück Auslegungssache… Frage Position VG Wort Position Länder / Hochschulen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 20. 3. 2013 – I ZR 84/11 – Gesamtvertrag Hochschul-Intranet) Was sind „kleine Teile eines Werkes“? 10% (max. 100 Seiten) eines Buches 15% (ohne Seitenbegrenzung) eines Buches 12% (max. 100 Seiten) eines Buches Was ist eine angemessene Vergütung? 12,5 ct / Seite / Teilnehmer Degressives Stufenmodell (z.B. 4 € bei 51-100 Teilnehmern), oder pauschal: 712.500€/Jahr Analog Rahmenvertrag zur Kopiervergütung: 0,08 ct / Seite / Teilnehmer Vorrangklausel Angemessenes Verlagsangebot hat Vorrang Keine Vorrangklausel Angemessenes Verlagsangebot hat Vorrang Erfassung der Nutzungen Einzelerfassung über Eingabemaske der VG Wort Pauschalzahlung Einzelerfassung über Eingabemaske der VG Wort
  • 13. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück Auslegungssache… Frage Position VG Wort Position Länder / Hochschulen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 20. 3. 2013 – I ZR 84/11 – Gesamtvertrag Hochschul-Intranet) Was sind „kleine Teile eines Werkes“? 10% (max. 100 Seiten) eines Buches 15% (ohne Seitenbegrenzung) eines Buches 12% (max. 100 Seiten) eines Buches Was ist eine angemessene Vergütung? 12,5 ct / Seite / Teilnehmer Degressives Stufenmodell (z.B. 4 € bei 51-100 Teilnehmern), oder pauschal: 712.500€/Jahr Analog Rahmenvertrag zur Kopiervergütung: 0,08 ct / Seite / Teilnehmer Vorrangklausel Angemessenes Verlagsangebot hat Vorrang Keine Vorrangklausel Angemessenes Verlagsangebot hat Vorrang Erfassung der Nutzungen Einzelerfassung über Eingabemaske der VG Wort Pauschalzahlung Einzelerfassung über Eingabemaske der VG Wort
  • 14. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück Auslegungssache… Frage Position VG Wort Position Länder / Hochschulen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 20. 3. 2013 – I ZR 84/11 – Gesamtvertrag Hochschul-Intranet) Was sind „kleine Teile eines Werkes“? 10% (max. 100 Seiten) eines Buches 15% (ohne Seitenbegrenzung) eines Buches 12% (max. 100 Seiten) eines Buches Was ist eine angemessene Vergütung? 12,5 ct / Seite / Teilnehmer Degressives Stufenmodell (z.B. 4 € bei 51-100 Teilnehmern), oder pauschal: 712.500€/Jahr Analog Rahmenvertrag zur Kopiervergütung: 0,08 ct / Seite / Teilnehmer Vorrangklausel Angemessenes Verlagsangebot hat Vorrang Keine Vorrangklausel Angemessenes Verlagsangebot hat Vorrang Erfassung der Nutzungen Einzelerfassung über Eingabemaske der VG Wort Pauschalzahlung Einzelerfassung über Eingabemaske der VG Wort
  • 15. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück Aktuelle Situation • Für alle Werkarten außer Sprachwerke gibt es einen Rahmenvertrag zur Pauschalvergütung (Bildwerke, Filmwerke, Musikwerke, …) • Akteure bei Aushandlung zukünftiger Lösung: • VG Wort (für Sprachwerke zuständige Verwertungsgesellschaft) • Kommission Bibliothekstantieme der KMK (für die Länder) • Pauschalabrechnung bis einschließlich 2016 vereinbart • vorauss. Veränderungen für alle (staatlichen) Hochschulen ab 1.1.2017: • Gesamtvertrag VG Wort und Länder/KMK (derzeit in Aushandlung) • Einzelmeldung von Sprachwerknutzungen gem. §52a UrhG • Vorrangige Verlagsangebote müssen berücksichtigt werden
  • 16. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück 2. Pilotversuch im Wintersemester 2014/2015 1. § 52a UrhG 2. Pilotversuch im WS 2014/2015 3. Ergebnisse 4. Alternative Workflows 5. Konsequenzen 6. Zusammenfassung
  • 17. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück Fragestellungen Evaluation eines technischen und organisatorischen Workflows, der von der VG Wort und der KMK vorgeschlagen wurde: • Integration in das LMS der Hochschule (geringerer Aufwand für Lehrende, Authentifizierung der Hochschule, Datenschutz durch Pseudonymisierung) • Meldungen der Einzelnutzung durch Bereitsteller der Dateien (i.d.R. Lehrende oder von Ihnen Beauftragte) • Rückmeldung seitens der VG Wort bei Vorliegen von vorrangigen Verlagsangeboten
  • 18. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück Universität Osnabrück ca. 13.000 Studierende ca. 1.300 Lehrende Schwerpunkte: Lehrerbildung (30%), BWL, Jura Keine Ingenieurwiss., keine Medizin
  • 19. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück Lern- und Kursmanagement Stud.IP • seit September 2003 flächendeckend im Einsatz • Während des Semesters: • 12.000 Nutzer / Woche (bis 10.000/Tag) • ca. 70.000 Kursanmeldungen / Semester • ca. 3.500 Dateien / Woche ca. 50.000 Dateien / Semester • Besonderheiten: • alle Lehrveranstaltungen abgebildet
  • 20. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück Lizenzauswahldialog in Stud.IP
  • 21. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
  • 22. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück
  • 23. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück Übergebene Daten: Infos über Melder und Kurs sind verschlüsselt. Geschätzte Teilnehmerzahl kann geändert werden. Meldung bei der VG Wort
  • 24. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück Werkeingabe Angaben zum Werk: Suche im VLB. Alternativ: manuelle Eingabe der Werksdaten.
  • 25. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück Meldung erfolgreich: Fenster / Tab kann geschlossen werden.
  • 26. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück Erfolgsbestätigung in Stud.IP Meldung erfolgreich: Erst nach erfolgreicher Meldung kann die Datei von Studierenden heruntergeladen werden.
  • 27. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück Vorrangiges Verlagsangebot Vorrangiges Verlagsangebot: Melder muss abwarten, ob er innerhalb von 3-Tages-Frist ein angemessenes Angebot von Verlag erhält
  • 28. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück 3. Ergebnisse 1. § 52a UrhG 2. Pilotversuch im WS 2014/2015 3. Ergebnisse 4. Alternative Workflows 5. Konsequenzen 6. Zusammenfassung
  • 29. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück Relevanz von Literatur in Stud.IP 4% 6% 10% 25% 55% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% gar keine sehr große Eine wie große Rolle spielte die Bereitstellung von Literatur zum Download über Stud.IP in Ihrem Studium bislang? (n= 393 Studierende der UOS) 7% 12% 17% 30% 34% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% gar keine sehr große Ein wie große Rolle spielt die Bereitstellung von Literatur zum Download über Stud.IP für Ihre Lehre? (n= 176 Lehrende der UOS)
  • 30. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück Hochgeladene Dokumente mit Lizenzangabe 80.39% 6.05% 6.46% 5.58% 1.53% 37843 Dokumente insgesamt Eigene Werke: 80,39% Lizenz liegt vor: 6,05% freie Lizenz: 6,46% meldepflichtige Sprachwerke § 52a UrhG: 5,58% § 52a UrhG (Abbildungen, Musik etc.) 1, 53%
  • 31. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück Semestervergleich 8807 19598 9593 23636 10165 26572 11665 27901 15838 22855 0 5000 10000 15000 20000 25000 30000 Studierende Lehrende Studierende Lehrende Studierende Lehrende Studierende Lehrende Studierende Lehrende WS 2010/11 WS 2011/12 WS 2012/13 WS 2013/14 WS 2014/15
  • 32. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück Meldungen 49% 32% 19% 1% Gemeldete Werkstypen (n = 1.029 Meldungen) Teile aus Büchern Einzelne Beiträge aus Büchern Zeitschriftenbeiträge Sonstiges
  • 33. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück Meldungen in den Fachbereichen 117 163 207 28 0 30 287 182 7 4 0 50 100 150 200 250 300 350 FB 1: Sozialwissenschaften FB 2: Kultur-& Geowissenschaften FB 3: Erziehungs-& Kulturwiss. FB 4: Physik FB 5: Biologie/Chemie FB 6: Mathematik/Informatik FB 7: Sprach-& Literaturwiss. FB 8: Humanwissenschaften FB 9: Wirtschaftswissenschaften FB 10: Rechtswissenschaften
  • 34. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück Gesamtergebnisse ca. 4.000 Texte Nutzung §52a Wintersemester 2013/2014 ca. 1.000 Texte Meldungen Wintersemester 2014/2015 Gründe für Rückgang: Verzicht auf Bereitstellung Schwierigkeiten bei der Einordnung (Eigene Werke, Internetquellen)
  • 35. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück Gesamtergebnisse ca. 4.000 Texte Nutzung §52a Wintersemester 2013/2014 ca. 1.000 Texte Meldungen Wintersemester 2014/2015 Gründe für Rückgang: Verzicht auf Bereitstellung Schwierigkeiten bei der Einordnung (Eigene Werke, Internetquellen) Aufwand für Studierende deutlich erhöht 1% 5% 32% 36% 26% sehr viel geringerer Aufwand geringerer Aufwand gleicher Aufwand höherer Aufwand sehr viel höherer Aufwand Wie hat sich Ihr Aufwand für Literaturbeschaffung geändert? (n=393 Studierende)
  • 36. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück Entwicklungsaufwand LMS • Programmier- und Test- Aufwand ca. 3 PM • Schwierige Frage: Wie kommt das in die Release-Versionen? Weitere Probleme: • Campuslizenzen (Gefahr der Doppelbezahlung) • Vorrangige Verlagsangebote inkl. 3-Tage-Regelung Aufwände Meldungen Aufwände
  • 37. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück Abrechnung in der Hochschule • Meldungen verursachen Kosten • Durchschnittliche Meldung: ca. 3 € • Denkbare Extremfälle liegen bei 500-1.000€ pro Meldung (100 Seiten über ~1.000 Teilnehmer) • Wie wird das abgerechnet? • Modell 1: Hochschule zahlt Rechnung der VG Wort zentral • Modell 2: Informationen über Melder liegen auch intern vor -> Aufteilen der Rechnung auf Fakultäten / Fächer / Institute / Lehrstühle / Personen • Modell 3: Einsatz von Prepaid-Guthaben
  • 38. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück 4. Alternative Workflows 1. § 52a UrhG 2. Pilotversuch im WS 2014/2015 3. Ergebnisse 4. Alternative Workflows 5. Konsequenzen 6. Zusammenfassung
  • 39. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück Alternative Workflows LMS • Werkunabhängige Metadaten vorhanden • Wichtigster Bereitstellungsort • LMS muss angepasst werden VG-Wort-Portal • Authentifizierung über verwaltete Accounts oder Shibboleth • Werkunabhängige Metadaten nur z.T. vorhanden • Kein technischer Aufwand für Hochschule Andere Anwendung • Werkunabhängige Metadaten z.T. vorhanden • Evtl. einfachere technische Anpassung Zentralstelle • Prüfung und Meldung über Zentralstelle, z.B. Bibliothek • Geringere Belastung der Lehrenden • Prüfung von Campuslizenzen etc. möglich • Zusätzlicher Personalaufwand
  • 40. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück 5. Konsequenzen 1. § 52a UrhG 2. Pilotversuch im WS 2014/2015 3. Ergebnisse 4. Alternative Workflows 5. Konsequenzen 6. Zusammenfassung
  • 41. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück Vereinfachungsvorschlag • Meldepflicht bleibt grundsätzlich erhalten. • Meldevorgang soll deutlich vereinfacht werden. Aufwände Meldungen
  • 42. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück Was passiert, wenn… Was passiert, wenn eine Hochschule die Einzelmeldungen nicht umsetzt?  § 52a UrhG kann für Buchauszüge nicht mehr genutzt werden  Bereitstellung von Buchauszügen über LMS / Intranet nur aufgrund anderer ggf. zu erwerbender Lizenzen möglich
  • 43. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück 6. Zusammenfassung 1. § 52a UrhG 2. Pilotversuch im WS 2014/2015 3. Ergebnisse 4. Alternative Workflows 5. Konsequenzen 6. Zusammenfassung
  • 44. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück Zusammenfassung • §52a UrhG erlaubt Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials für den Unterricht in begrenztem Umfang • Ab 1.1.2017 wird die Vergütung für Sprachwerknutzungen an (staatlichen) Hochschulen nicht mehr pauschal erfolgen, sondern auf Einzelmeldungen beruhen • Ein Pilotversuch mit Einzelmeldungen hat ergeben: • Technisch machbar, im Detail aber auch aufwendige Workflows • Geringe Akzeptanz bei Lehrenden • Konsequenz für Studierende: Aufwand für Literaturbeschaffung steigt • Erfassungs- und Verwaltungsaufwand für Hochschulen höher als anfallende Kosten • Ein Vereinfachungsvorschlag soll die Akzeptanz- und Aufwandsprobleme verringern: • Meldevorgang wird vereinfacht • Alle andere Probleme/Aufwände bleiben unberührt
  • 45. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück Projekt-URL http://www.virtuos.uni-osnabrueck.de/Projekte/Pilot52a (Detaillierter Abschlussbericht abrufbar) Kontakt: tobias.thelen@uni-osnabrueck.de | Tel. +49 541 969-6502 ELAN e.V. – Technische, didaktische und rechtliche Fragen des E-Learnings http://www.elan-ev.de
  • 46. Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen s. http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ Autoren: Tobias Thelen, Anne Fuhrmann, Universität Osnabrück … Diskussion und Fragen http://www.flickr.com/photos/snejb/4484330071 CC-BY-SA Vielen Dank!

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