Die Novelle der EU-Richtlinie zum europäischen Betriebsrat zeigt sowohl Erfolge als auch Herausforderungen in der Praxis. Wichtige Änderungen umfassen die Verbesserung der Definitionen von Information und Konsultation sowie die Notwendigkeit effektiver Sanktionen für die Einhaltung der bestehenden Rechte. Der nationale Umsetzungsprozess in Österreich wird als vorbildlich angesehen, wobei die neuen Standards ab dem 6. Juni 2011 anwendbar sind.