Die Revision der EBR-Richtlinie 2009/38/EG zielt darauf ab, die Qualität und Verbindlichkeit der transnationalen Informationen und Anhörungen in Unternehmen zu verbessern, indem strategische Informationen zeitgerecht bereitgestellt und Kommunikationsdefiziten entgegengewirkt werden. Wichtige Änderungen umfassen klarere Definitionen von 'Information' und 'Konsultation' sowie die Erhöhung der Sitzungen und Infrastruktur für Betriebsräte. Die neuen Regelungen sollen auch die Durchsetzbarkeit und Kontrolle der EBR-Rechte stärken, allerdings bleiben Herausforderungen wie die Vereinbarkeit bestehender EBR-Vereinbarungen bestehen.