Rechtsanwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann Die Weltbank bittet Duane Morris, Infrastruktur Public-Private-Partnerships zu bewerten - was Sie wissen müssen:
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Vietnam - Global Water Intelligence interviewing Dr. Oliver Massmann on persp...Dr. Oliver Massmann
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Dr. Oliver Massmann - Vietnam and the World-240223
Rechtsanwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann Die Weltbank bittet Duane Morris, Infrastruktur Public-Private-Partnerships zu bewerten - was Sie wissen müssen:
1. Rechtsanwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann Die Weltbank bittet Duane
Morris, Infrastruktur Public-Private-Partnerships zu bewerten - was Sie
wissen müssen:
Grundannahmen der Fallstudie:
- Der private Partner (das Projektunternehmen) ist ein Special Purpose Vehicle (SPV), welches
durch eine Gruppe privater Firmen, die in Vietnam tätig sind, gegründet wurde
- Die Vergabestelle ist eine nationale oder föderale vietnamesische Behörde, welche ein
nationales oder föderales Infrastrukturprojekt im Transportsektor (z.B. eine Autobahn), dessen
Design, Bauung, Finanzierung (ganz oder teilweise) und Unterhaltung vergeben möchte. Der
Investmentwert beträgt 150 Millionen USD (oder das Äquivalent in Ihrer Landeswährung).
- Dafür veröffentlicht die Vergabestelle eine öffentliche Ausschreibung
DEFINITIONEN
- „Public-Private-Partnership (PPP)“ nennt man die vertragliche Zusammenarbeit zwischen
einer öffentlichen Stelle und einem privaten Unternehmen bei welchem der private Teil ein
öffentliches Gut oder Dienst bereitstellt und dabei das wirtschaftliche Risiko und die
Verwaltungsaufgaben trägt. Für den Zweck dieser Studie, gilt diese Definition unabhängig von
der Terminologie in dem untersuchten Land oder der Jurisdiktion und gilt sowohl für Betreiber-
als auch Erwerbermodelle.
- Der „Rechtsrahmen“ umfasst alle Gesetze, Regulierungen, Richtlinien, Policies,
Verwaltungsanweisungen, standardisierte PPP-Verträge, andere anwendbare Rechtstexte,
Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit PPPs. „Policies“ steht
hier, für durch die Regierung herausgegebene Dokumente, welche Anteilseigner verpflichten,
ähnlich wie Gesetze durchgesetzt werden und detaillierte Anweisungen zur Umsetzung von
PPPs enthalten. Der Begriff „Policies“ entspricht dabei nicht abstrakten Zielbekundungen der
Regierung. Der Begriff „Rechtsrahmen“ enthält Regelungen, Richtlinien, etc. die sich mit PPPs
beschäftigen (wie der Vergabe von PPPs durch Vergabevorgaben) aber ist nicht auf diese
beschränkt (so können z.B. Planungs- und Budgetfragen auch andere, generelle Gesetzte und
Regulierungen geregelt sein).
- Die „Vergabestelle“ ist das Ministerium oder die Abteilung, die dafür verantwortlich ist, dass
das Gut oder die Dienstleistung durch den privaten Vertragspartner bereitgestellt wird. Es ist
die Stelle, welche die Durchführung des PPPs überwacht und vornimmt also das Problem
identifiziert, den Vergabevorgang vorbereitet, durchführt, den Vertrag vergibt und anschließend
verwaltet.
- Vergabeterminologie: Da sich die Terminologie im Zusammenhang mit Vergaben und
Beschaffungen zwischen Jurisdiktionen, abhängig von der Art der Vergabeprozedur und dem
Status, in dem sich die Vergabe, befindet, werden die Begriffe in der Studie so interpretiert und
verwendet, wie es in den lokalen Gegebenheiten am besten entspricht. So können die folgenden
Begriffe, im Kontext dieser Studie, als weitgehend austauschbar angesehen werden:
o
Ausschreibungsverfahren/Angebotsphase/Bieterverfahren/Beschaffungsverfahren/Vergabeverfahren/V
erdingungsverfahren
o Angebot/Ausschreibung
2. o Angebotseinholung (RFQ)/Angebotsanfrage (RFP – wenn es kein RFQ gibt)
/Ausschreibungsbekanntmachung/Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
o Ausschreibungsunterlagen/Vergabeunterlagen/Angebotsunterlagen/Verdingungsunterlagen
A. Rechtliche und Institutionelle Rahmenbedingungen für PPPs
F1: Erlauben die rechtlichen Rahmenbedingungen in Ihrem Land die Durchführung von PPPs?
A1: Ja. Das Grundprinzip und die Grundregelungen für PPPs sind in dem Dekret 63/2018/ND-CP
der Regierung vom 4. Mai 2018 festgelegt („Dekret 63“).
Laut Dekret 63 sieht die Regierung folgende Richtlinien vor:
(i) Drucksache Nr. 19/2019/TT-BGTVT vom 23. Mai 2019: Detaillierter Leitfaden zu
Investitionsfeldern und Inhalten von Machbarkeitsstudien bei Investitionen in Public-Private-
Partnerships im Transportsektor. („Drucksache 19“)
(ii) Drucksache Nr. 09/2018/TT-BGTVT vom 28 Dezember 2018: Enthält Anleitungen zur
Umsetzung einer Reihe von Artikeln des „Dekret Nr. 63/2018/ND-Cp vom 4. Mai 2018 über
Investitionen in ein PPP („Drucksache 09“)
(iii) Drucksache Nr. 88/2018/TT-BKHĐT vom 28. September 2018: Reguliert
Finanzmanagement und Kosten für die Investorenauswahl bei Investitionsvorhaben bei PPPs.
(„Drucksache 88“)
(iv) Drucksache Nr. 21/2016/TT-BKHDT vom 30. September 2016: Richtlinien für PPPs unter
der Leitung des Ministeriums für Information und Kommunikation („Drucksache 21“).
(v) Drucksache Nr. 16/2016/TT-BKHDT vom 16. Dezember 2016: Richtlinien für Dokumente
vor der Qualifizierung sowie von Ausschreibungsdokumenten für die Auswahl von Investoren, die
Landnutzungsprojekte durchführen. („Drucksache 16“)
(vi) Drucksache Nr. 15/2016/TT-BKHĐT vom 29 September 2016: Richtlinien für Dokumente
vor der Qualifizierung sowie von Ausschreibungsdokumenten für die Auswahl von Investoren, die
PPP-Projekte tragen. („Drucksache 15“)
(vii) Drucksache Nr. 19/2015/TT-BKHDT vom 27. November 2015: Richtlinien zur Aufstellung
eines Bewertungsberichts über das Angebotsauswahlverfahren.
F2: Sind Ihnen Reformen in Bezug auf PPPs bekannt, welche zwischen, im oder nach Juni
2017 und vor dem 1. Juni 2019 verabschiedet wurden? Sind Ihnen Reformen bekannt, die
nach dem 1. Juni 2019 durchgeführt oder dessen Verabschiedung geplant ist? (Diese Frage
umfasst alle vorgenommenen oder geplanten Änderungen des Rechtsrahmens, also Gesetzte,
Regulierungen, „Policies“, etc. oder die Änderung gängiger Praxis.)
A2: Ja. Zwischen Juni 2017 und dem 1. Juni 2019 wurden zwei Reformen mit Bezug zu PPPs
erlassen. Am 4. Mai wurde das Dekret 63/2018/ND-CP erlassen. Es ersetzte das Dekret
15/2015/ND-CP vom 14. Februar 2015 und regelt Investitionen in der Form von PPPs.
Seit dem 19. Juni 2018 gilt das Dekret 63/2018/ND-CP. In naher Zukunft (unter Umständen 2020)
soll ein Gesetzt erlassen werden, welches alle momentan geltenden Dokumente zu PPPs ersetzt. An
dem Gesetz wird seit Dezember 2018 gearbeitet.
F3: Für welche der folgenden Bereiche gelten die oben erwähnten rechtlichen
Rahmenbedingungen?
3. A3: Die oben genannten Regelungen gelten für:
- Transportwesen (Artikel 4.1(a) nach dem Dekret 63/2018/ND-CP; Artikel 5(1)(a) nach dem
Entwurf des PPP vom 20. Mai 2019 ("Entwurf des PPP Gesetz") )
- Wasserversorgung, Abwasser, Feststoffabfallwirtschaft und Bewässerung (Artikel 4.1(c) des
Dekret 63/2018/ND-CP; Artikel 5(1)(c) nach dem Entwurf des PPP Gesetz)
- Energieerzeugung, Übertragung und Verteilung (Artikel 4.1(b) des Dekret 63/2018/ND-CP;
Artikel 5(1)(b) nach dem Entwurf des PPP Gesetz)
- Informations- und Kommunikationstechnik (Artikel 5(1)(g) nach dem Entwurf des PPP Gesetz)
- Soziale Infrastruktur, wie Krankenhäuser, Bildung, Gefängnisse, Wohnungsbau, etc. (Artikel
4.1(d),(d) des Dekret 63/2018/ND- CP; Artikel 5(1)(d),(e) nach dem Entwurf des PPP Gesetz)
- Andere (Artikel 4.1(g) des Dekret 63/2018/ND-C; Artikel 5(1)(g)) nach dem Entwurf des PPP
Gesetz;
- Infrastruktureinrichtungen welche der Entwicklung von Wissenschaft und Technologie dienen;
kommerzielle Infrastruktur, Infrastruktur von Sonderwirtschaftszonen und Industriegebieten
(Artikel 5.1 (h).(i) des Entwurfs des PPP Gesetz).
F4: Verbieten die rechtlichen Rahmenbedingungen PPPs ausdrücklich in Bereichen, die
Landesverteidigung oder nationalen Sicherheit unterfallen?
A4: Nein. Es existieren in den rechtlichen Rahmenbedingungen keine ausdrücklichen Verbote oder
Einschränkungen für irgendeinen Bereich.
F5: Bitte nennen Sie die Vergabestellen in Vietnam und Website(s) (soweit vorhanden).
A5: Bei den Vergabestellen handelt es sich um Ministerien, Behörden auf Ministerialebene und
provinzielle Volkskomitees.
Liste der Websites der Ministerien: http://chinhphu.vn/portal/page/portal/chinhphu/bonganh -
Liste der Websites der Provinzen:
http://chinhphu.vn/portal/page/portal/chinhphu/cactinhvathanhpho
F6: Gibt es besondere staatliche Einrichtungen, welche das PPP Programm umsetzt („PPP
Unit“)?
A6: Ja. Das PPP Steuerungskomitee ist die „PPP Unit“. Außerdem kann jedes Ministerium, jede
Behörde auf Ministerialebene und jedes provinzielle Volkskomitee eine Einheit zur Koordination
von PPPs einsetzen.
Website: http://ppp.mpi.gov.vn/en/Pages/default.aspx
Gründungsjahr: 2012
Rechtsgrundlage: Entscheidung Nr. 2048/QD -TTg vom 27. Oktober 2016 nach Konsolidierung des
PPP Steuerungskomitees („Entscheidung 2048); Entscheidung Nr. 369/QD-BCDPPP über die
Verkündung der Regulierung von Aktivitäten des PPP-Steuerungskomitees, (ersetzte Entscheidung
Nr. 161/QD- BCDPPP vom 11. Dezember 2012 über die Verkündung der Regulierung von
Aktivitäten des PPP-Steuerungskomitees)
Hauptaufgabe: (Artikel Nr. 2 der Entscheidung Nr. 369/QD-BCDPPP vom 23. November 2016
über die Verkündung der Regulierung des PPP- Steuerungskomitees)
4. - PPP Regulierungen und Richtlinienleitung
- PPP Kapazitätsaufbau für andere öffentliche Einrichtungen
- PPP Förderung im öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft in nationalen und
internationalen Foren
- Identifizierung und Auswahl von anstehenden PPP Projekten
- Kontrolle der PPP Umsetzung
F7: Gibt es einen zusätzlichen Projektentwicklungsfond, also einen
Unterstützungsmechanismus, für die Projektvorbereitung?
A7: Ja. Es gibt den Project Preparation Technical Assistance Fund (PPTAF).
Website: http://pptaf.mpi.gov.vn/pptaf.aspx
Gründungsjahr: 2010
Rechtsgrundlage: Entscheidung Nr. 1968/QD-BKH vom 12. November 2010 (erweitert durch die
Entscheidung Nr. 56/QD-BKHDT vom 19 Januar 2015).
B. Vorbereitung von PPPs
F8: Muss das Finanzministerium oder die zentrale Haushaltsbehörde dem PPP Projekt
zustimmen, bevor der Vergabeprozess beginnt?
A8: Nein.
F9: Muss das Finanzministerium oder die zentrale Haushaltsbehörde dem PPP Projekt
zustimmen, bevor der PPP Vertrag unterschrieben wird?
A9: Ja. Nach Artikel 19.5, Dekret 63/2018/ND-CP)
F10: Hat das Finanzministerium (oder die Regierung im Allgemeinen) ein spezifisches System
für die Budgetierung von PPP Projekten, die Meldung von Belastungen und der Buchhaltung
von Belastungen?
A10: Ja. Artikel 69 (1) des Dekret 63, umfassen die Aufgaben des Finanzministeriums:
- Die Finanzplanung von PPP Projekten (das umfasst z.B. die geschätzten Gesamtkosten des PPP
Projekts über seine Lebenszeit im Haushaltszyklus)
- Buchführung über Verbindlichkeiten, (explizierter und implizierter Art, direkt und bedingt) die
aus PPPs entstehen können
F11: Welche Alternative beschreibt das Budgetierungssystem in seiner jetzigen Form am
besten?
A11: International Public Sector Accounting Standards (IPSAS). Klausel (II)(2)(a) des
Aktionsplans über die Entscheidung Nr. 3036/QD-BTC vom 27. November 2014 sieht die
Erarbeitung von Lösungen für professionelle Kompetenz in Statistik vor, sowie Lernen und
Einsetzen von Methoden zur Erfassung von Statistiken über die Staatsfinanzen und mit den
Staatsfinanzen verbundenen Finanzen nach IPSAS.
F12: Veröffentlicht das Finanzministerium (oder die Regierung im Allgemeinen) Meldungen
über Belastungen (explizite und implizite, direkter und bedingter Art) auf einer Online
Plattform?
A12: Nein.
5. F13: Gibt es neben den Vergabestellen und dem Finanzministerium oder der zentralen
Haushaltsbehörde, eine oder mehrere Stellen, die dem PPP vor dem Vergabeprozess
zustimmen (z.B. das Kabinett, das Kabinettskomitee, das Parlament, der oberste
Rechnungsprüfer, etc.)?
A13: Ja. Der Premierminister, Ministerien, Behörden auf Ministerialebene und provinzielle
Volkskomitees (Artikel 176 des Dekret 63 über das Recht PPPs zu genehmigen; Artikel 24(2) des
Dekret 63).
F14: Gibt es neben der Vergabestelle und dem Finanzminister oder der zentralen
Haushaltsbehörde eine andere Stelle, welche einer PPP zustimmen muss, bevor der PPP
Vertrag unterschrieben wird?
A14: Nein.
F15: Bitte wählen Sie die Option aus, die am besten beschreibt wie Ihre Regierung sicherstellt,
dass PPP Projekte im Einklang mit anderen Prioritäten der öffentlichen Verwaltung
durchgeführt werden (z.B. im Kontext eines nationalen öffentlichen Investitionssystem, eines
Mehrjahresplans, des mittelfristigen Haushaltsrahmens)?
A15: Der rechtliche Rahmen sieht die Inklusion von PPPs in das nationale Investitionssystem/die
mittelfristige Haushaltsplanung vor und legt eine spezifische Prozedur da, die sicherstellt, dass PPPs
mit anderen Investmentprioritäten übereinstimmen. (Artikel 4(2) und 20(1) des Dekret 63; Artikel
3(4) de Drucksache Nr. 21/2016/TT-BTTTT; Artikel 8 Drucksache Nr. 19/2019/TT-BGTVT)
F16: Welche der folgenden Assessments werden durchgeführt, wenn eine PPP identifiziert
und vorbereitet wird?
A16: Es werden folgende Assessments durchgeführt.
- Sozioökonomische Analyse (Kosten-Nutzen Analyse der sozioökonomischen Folgen des PPP-
Projekt) nach den Artikeln 2 20(1)(a), 24(2)(a) und 29(1)(dd) des Dekret 63.
Die Analyse folgt einer spezifischen Methodik:
Artikel 20(1)(a) des Dekret 63 stellt den Abschluss einer PPP unter die Bedingung, dass sie in
Übereinstimmung zu den Vorgaben des Entwicklungsplan der Sektoren, der Region steht und dem
Plan für die lokale sozioökonomischen Folgen durch eine kompetente Behörde zugestimmt wurde.
Artikel 24(2)(a) verlangt, dass wenn mindestens 2 Investoren 2 Projektvorschläge für dasselbe
Projekt einreichen (unter Beachtung des Artikel 23), das zuständige Ministerium oder das
Volkskomitee der Provinz, den Vorschlag auswählen soll, welcher am machbarsten und effektiv in
Relation zum Investitionsbedarf, zur technischen und finanziellen Umsetzbarkeit, zu den
sozioökonomischen Folgen, den Qualifikationen des Investors und anderen Faktoren ist.
Artikel 29(1)(dd) legt fest, dass der Inhalt der Machbarkeitsstudie, den soziökonomischen Effekt
und die Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt, die Gesellschaft, die Landesverteidigung und
Sicherheit umfasst.
- Analyse der steuerlichen Bezahlbarkeit (enthält die Identifizierung der benötigten langfristigen
Allokation von Steuergeldern, explizierter und implizierter Art, direkt und bedingt) Artikel
18(3)(g) und 29(1)(g) des Dekret 63, Artikel 14(4)(g) des Dekret 19)
Die Analyse folgt einer spezifischen Methodik:
6. Nach Artikel 18(3)(g) und 29(1)(g) des Dekret 63 soll der Machbarkeitsreport des Projekts einen
Projektfinanzplan beinhalten (dazu gehören die in Punkt g Klausel 3 Artikel 18 des Dekrets
festgehaltenen Inhalte).
Artikel 14(4) des Dekret 19 hält fest, dass Projekte, welche die Hilfe der Landeshauptstadt
benötigen, um finanziell durchführbar zu sein, genau spezifizieren müssen, welche Hilfe sie zur
Durchführung des Projekts benötigen. Nach Klausel 1 Sektion IX Appendix III, welche durch die
Drucksache Nr. 09/2018/TT-BKHDT vom 28. Dezember 2018 umfasst wird geschieht, dies
basierend auf dem Finanzierungsmodell des Projekts und den Analysedaten des ausgewählten
Projektvertrags.
- Risikoidentifikation, Verteilung und Assessement (risk matrix) (Artikel 29(1)(l) des Dekret 63;
Artikel 3(8) des Dekret 21)
Die Analyse folgt einer spezifischen Methodik:
Nach Artikel 29(1)(l) des Dekret 63 enthält jede Machbarkeitsstudie eine Analyse der Risiken und
der Verantwortungsbereiche bezüglich des Risikomanagements während der Durchführung des
Projekts;
Dekret 21 im Artikel 3(8) hält fest, dass bei der Risikoanalyse genau festgehalten werden soll, welche
Anreize und Garantien vereinbart wurden und welche Konditionen in Bezug auf technisch,
ökonomische und finanzielle Aspekte des Projekts bestehen. Es soll eine Finanzanalyse durchgeführt
werden, um die Risiken und Chancen des Projekts festzuhalten und um zu erkennen, wie die
Kosten/Nutzen Relation der Maßnahmen zur Risikoverringerung ist. Die Machbarkeitsstudie soll
außerdem darlegen, wie die Risiken zwischen den Parteien aufgeteilt ist und wer welches Risiko
während der Durchführung zu verantworten hat, also wie die Risikoverteilung aussieht und wie
Zuschüsse durch die berechtigte Verwaltung verteilt werden.
- Vergleichende Bewertung, um zu Bestimmen, ob ein PPP die beste Option im Vergleich zu
anderen Beschaffungsmaßnahmen ist (z.B Wertanalyse, Wirtschaftlichkeitsvergleich mit dem
öffentlichen Sektor (Artikel 29(1)(a) des Dekret 63; Artikel 3(3)(c) des Dekret 21).
Die Analyse folgt einer spezifischen Methodik:
Nach Artikel 29 (1)(a) des Dekret 63 soll die Machbarkeitsstudie folgenden Punkte enthalten:
Eine detaillierte Analyse des Investmentbedarfs und eine Analyse der Vorteile des Projekts im
Vergleich zu anderen Investitionsformen; Beratung über die Auswirkungen des Projekts mit
einer der folgenden Institutionen: dem Volksrat, dem Volkskomitee, der
Nationalversammlungsdelegation der Provinz oder Stadt in dem/der das Projekt durchgeführt
wird.
Nach Artikel 3(3)(c) des Dekret 21 muss die Machbarkeitsstudie eine Analyse zu den Vorteilen
des PPP Modell enthalten.
- Finanzielle Tragfähigkeit oder Bankfähigkeitsuntersuchung (Artikel 29(1)(g) des Dekret 63)
Die Analyse folgt einer spezifischen Methodik:
Nach Artikel 29(1)(g) des Dekret 63 soll die Machbarkeitsstudie einen Finanzplan enthalten
(inklusive der unter Punkt g Klausel 3 Artikel 18 des Dekret beschrieben Inhalte.)
- Beschaffungsstrategie (schnelle Bewertung, um den Angebotsprozess bereits im Voraus so zu
planen, dass er seinen Zweck erfüllt) (Artikel 8(3), 9(2), 19(2) des Dekret 63).
7. Die Analyse folgt einer spezifischen Methodik:
Nach Artikel 8(3) des Dekret 63 soll das Ministerium eine Tochtergesellschaft zuteilen, das
Volkskomitee der Provinz soll eine Tochtergesellschaft oder Fachagentur oder das
Volkskomitee des Distrikts zuweisen, um das PPP Projekt vorzubereiten. Die Vorbereitung
beinhaltet eine Vorstudie, eine Machbarkeitsstudie und Auswahl der bevorzugten Anbieter in
Übereinstimmung mit dem Rechtsrahmen und dem „law on bidding“.
Artikel 9(2) des Dekret 63 legt allerdings hinaus fest, dass in Hinsicht auf Group C Projekte,
Vorstudie und die Zustimmung zu Projektinvestitionsvorschlägen im Gegensatz zur Regelung
in Punkt 1 der Klausel nicht benötigt wird. Das Projekt muss allerdings verkündet, werden
sobald die Machbarkeitsstudie genehmigt wurde.
Artikel 19(2) des Dekret 63 legt fest, dass zu den Dokumenten, die benötigt werden, um sich
zur Genehmigung des Projektvorschlags zu bewerben, eine Vorstudie gehört.
- Marktsondierung beinhaltet potenzielle Interessen von Vertragspartnern und die
Marktkapazität zur Durchführung des Vertrages (Artikel 29(1)(h) des Dekret 63)
Die Analyse folgt einer spezifischen Methodik:
Nach Artikel 29(1(h) des Dekret 63 soll die Machbarkeitsstudie Angaben zu
Kapitalmobilisation für das Projekt, eine Bewertung des Liquiditätsvolumen und zum Bedarf
des Marktes sowie eine Umfrage über die Interessen von Investoren und Kreditgebern enthalten
- Umweltverträglichkeitsprüfung (Artikel 18(3)(dd), 20(1)(e) und 29(1)(dd) des Dekret 63,
Sektion C Appendix I des Drucksache 09)
Die Analyse folgt einer spezifischen Methodik:
Nach Artikel 20(1)(e) ist die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsprüfung Voraussetzung für
die Genehmigung.
Nach Artikel 18(3)dd besteht die Grundlage dieser Prüfung aus der erwarteten
sozioökonomischen Auswirkung; die Prüfung wird im Einklang mit dem Gesetz zum
Umweltschutz durchgeführt.
Eine ähnliche Regelung findet sich im Artikel (29)(1)(D): Die Machbarkeitsstudie soll die
sozioökonomischen Auswirkungen sowie die Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt, die
Gesellschaft, die Landesverteidigung und nationale Sicherheit untersuchen.
Nach Sektion C Appendix I des Drucksache 09 unter welchem geregelt ist, welche Dokumente
für eine Bewerbung erforderlich sind, wird festgehalten dass die Umweltverträglichkeitsanalyse
im Volltext, Teil dieser Dokumente ist und diese im Einklang mit dem Umweltschutzgesetz
erstellt werden muss.
- Sozialverträglichkeitsprüfung (Artikel 29(1)(dd) des Dekret 63; Sektion III(2) Appendix III
der Drucksache 09)
Die Analyse folgt einer spezifischen Methodik:
Entsprechend der Regelung des Artikel 29(1)(dd) des Dekret 63 soll die Machbarkeitsstudie die
Auswirkungen auf die Umwelt, die Gesellschaft, die Landesverteidigung und nationale
Sicherheit untersuchen.
8. Nach Sektion III(2) Appendix III Drucksache 09 soll die Auswertung der Machbarkeitsstudie
eine Interpretation der Folgen des Projekts auf die Gesellschaft beinhalten. Untersucht werden
sollen z.B. Umsiedlungshilfe, Gleichstellung, Arbeitsplatzbeschaffung und Maßnahmen zur
Minimierung negativer Auswirkungen
F17: Beinhaltet die Ausschreibung die durchführten Untersuchungen?
A17: Nein.
F18: Werden die Ausschreibungsdokumente online veröffentlicht?
A18: Nein.
F19: Enthalten die PPP Ausschreibungsdokumente einen Vertragsentwurf?
A19: Ja. Nach den grundsätzlichen Regelungen zu Projektverträgen des Gesetzes zu PPP
Investitionen soll die zuständige Person der Ausschreibungsbehörde einen Vertragsentwurf zu den
Ausschreibungsdokumenten hinzufügen. Der Vertragsentwurf dient als Basis für erste
Verhandlungen und enthält eine klare Aufteilung der Verantwortungsbereiche, Risiken, Rechte und
Rechtsinteressen der Parteien in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht. (Drucksache Nr.
15/2016/TT-BKHDT enthält Richtlinien für die Vorqualifizierungsdokumente, Angebotsunterlagen
und die Auswahl von Investoren und Trägern für PPPs.)
F20: Gibt es standardisierte PPP Verträge?
A20: Ja, zu finden in Drucksache Nr. 16/2016/TT-BKHDT (Form 11), Drucksache 09/2018/TT-
BKHDT (Annexes V.A and V.B)
F21: Ist die Vergabestelle an der Vergabe der benötigten Umweltgenehmigungen, der
Besitzerlangung des benötigten Landes oder der Einrichtung von Wegerechten beteiligt?
A21: Die Vergabestelle ist an der Besitzerlangung des benötigten Landes beteiligt. Nach Artikel 49
(1) des Dekret 63, ist das Provinzialvolkskomitee verantwortlich für Beräumungsmaßnahmen und
für die Vergabe oder Vermietung des Landes im Einklang mit dem „Law on Land“, dem
Projektvertrag und anderen zugehörigen Verträgen. Das zuständige Volkskomitee ist allerdings
nicht zwingend auch die Vergabestelle.
C. Vergabe von PPS
F22: Was beschreibt am besten die erforderlichen Qualifikationen der Mitglieder der
Vergabekomission?
A22: Es existieren festgelegte Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Vergabekomission. Im
Detail:
a) Mitglieder brauchen ein Zertifikat über ihre Kenntnis in der Ausschreibungspraxis
b) Mitglieder müssen Erfahrung in der Ausschreibungspraxis aufweisen
c) Mitglieder müssen mindestens 3 Jahre Erfahrung in dem Gebiet haben, dem sie zugewiesen
sind. Für Ausschreibungen in abgelegenen oder stark benachteiligten Gebieten reicht ein Jahr an
Erfahrung.
d) Mitglieder müssen Englisch auf einem Sprachniveau sprechen, welches ihnen erlaubt, an
internationalen Ausschreibungen teilzunehmen
e) Mitgleider Müssen die Vereinbarung im Anhang unterschrieben haben
9. f) Bei der Erstellung von Dokumenten zum EOI Request, zur Vorqualifizierung und der
Ausschreibung dürfen sich Mütter, Väter, Schwiegermütter, Schwiegerväter, Kinder, adoptierte
Kinder, Schwiegertöchter und Schwiegersöhne, Brüder und Schwestern der involvierten Personen
nicht beteiligen.
g) Bei der Bewertung von Dokumenten zur EOI Response, technischen Vorschlägen, und
Auswahlergebnissen dürfen sich Mütter, Väter, Schwiegermütter, Schwiegerväter, Kinder,
adoptierte Kinder, Schwiegertöchter und Schwiegersöhne, Brüder und Schwestern der involvierten
Personen nicht beteiligen.
F23: Gibt die Vergabestelle eine Ausschreibungsbekanntmachung für PPP Projekte heraus?
A23: Ja. Nach Artikel 8.1, Vergaberecht muss die Vergabestelle die Bekanntmachung im
Nationalen Ausschreibungssystem veröffentlichen (www.muasamcong.mpi.gov.vn).
F24: Wird die Ausschreibungsbekanntmachung online veröffentlicht?
A24: Ja unter www.muasamcong.mpi.gov.vn.
F25: Welchen Einschränkungen unterliegen ausländische Unternehmen, wenn sie am
Ausschreibungsprozess teilnehmen?
A25: Ausländische Unternehmen müssen eine Joint Venture mit einem oder mehreren
vietnamesischen Unternehmen gründen, wenn sie an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen
wollen. (Artikel 5(1)(h) Vergaberecht)
F26: Gibt die Vergabestelle den potenziellen Anbietern eine Mindestzeit zur Einreichung
ihrer Angebote?
A26: Ja. Nach den Artikeln 6 (5) und (6) und Dekret 30/2015/ND-CP beträgt die Frist für die
Formulierung von Vorschlägen mindestens 30 Tage von dem Tag der Bekanntgabe der gesetzten
Anforderungen an die Ausschreibung, bevor die Ausschreibung geschlossen werden kann. Die Frist
für die Formulierung von Angeboten beträgt mindestens 60 Tage für inländische Angebote und 90
Tage für internationale Angebote ab dem Tag des Beginnss des Bieterverfahrens. Investoren müssen
ihre Angebote vor dem Ablauf der 60 bzw. 90 Tagesfrist einreichen.
F27: Wie läuft ein standardmäßiges Vergabeverfahren ab?
A27: Ein standardmäßiges PPP Vergabeverfahren durchläuft folgenden Stufen:
- Eröffnung des öffentlichen Ausschreibungsverfahrens (Artikel 37 des Dekret 63; Artikel 9 des
Dekret 30)
- Vorauswahl der Submittenten (Artikel 16.1 des Dekret 30)
- Mehrstufiges Bieterverfahren mit Shortlistings für die oder den endgültigen Kandidaten (Artikel
30-31 des Vergaberecht)
- Wettbewerblicher Dialog (Artikel 38.3 des Vergaberecht, Artikel 58-59 des Dekret 63)
- Direkte Verhandlungen (Artikel 22 des Vergaberecht)
- Sonstiges (Artikel 24-25 des Vergaberecht)
F28: Wenn direkte Verhandlungen entweder eine mögliche oder die standardmäßige Option
sind, beschränken die rechtlichen Rahmenbedingungen das Prozedere auf besondere
Bedingungen und Umstände (so wie Fälle von Einzelanbietern oder bestimmten
Mindestgrenzen)?
A28: Ja, nach Artikel 9(3) des Dekret 30.
F29: Enthalten die Ausschreibungsdokumente den Ablauf des Ausschreibungsprozesses und
dieselben Informationen für alle Bieter?
10. A29: Ja, nach Artikel 26.2 des Dekret 30.
F30: Enthalten die Ausschreibungsdokumente eindeutige, zur Qualifizierung (und
gegebenenfalls Vorqualifizierung) erforderlichen Anforderungen für alle potenziellen
Anbieter als Teil der öffentlichen Bekanntmachung?
A30: Ja, nach Artikel 26.2 des Dekret 30.
F31: Existieren irgendwelche Parameter, welche sicherstellen, dass qualifizierte Bieter nicht
auf unangemessene Art und Weise eingeschränkt werden?
A31: Nein.
F32: Können potenzielle Bieter Fragen einreichen, um Klarheit über einzelne Bedingungen
der öffentlichen Ausschreibung/den Angebotsdokumenten zu erlangen?
A32: Ja nach Artikel 30.3 des Dekret 30.
F33: Wenn ja, können Bieter der Vergabestelle Vorschläge zur Verbesserung ihrer
Ausschreibungsdokumente (z.B. zu Qualitätssteuerung oder zur technologischen Neutralität)
machen?
A33: Nein,
F34: Wenn ja, gibt es eine Frist zur Einreichung solcher Vorschläge?
A34: Nein.
F35: Wenn ja, teilt die Vergabestelle, unabhängig von vertraulichen Informationen in Bezug
auf die Bieter, allen potenziellen Bietern die Fragen und Antworten mit?
A35: Ja, nach Artikel 30(3) des Dekret 30.
F36: Wenn ja, verlängert die Vergabestelle die Frist zur Einreichung von Vorschlägen falls
die Ausschreibungsdokumente sich ändern?
A36: Nein.
F37: Kann die Vergabestelle neben Fragen und Klarstellungen eine Konferenz vor dem
Bieterverfahren abhalten („pre-bid conference“)?
A37: Ja, nach Artikel 16 des Dekret 30.
F38: Wenn ja, teilt die Vergabestelle, unabhängig von vertraulichen Informationen in Bezug
auf die Bieter, allen Bietern die Antworten in der pre-bid conference die Bieter aufgeworfenen
Fragen mit?
A38: Ja nach Artikel 18.2(c) des Dekret 30.
F39: Verlangt die Vergabestelle von den Bietern die Erstellung eines Finanzierungsmodells
mit der Einreichung ihrer Gebote?
A39: Ja, nach den Artikeln 25.4, 45.4, 56.4 und 70.1(b) des Dekret 30.
F40: Bewertet die Vergabestelle die Angebote einzig und allein nach Anforderungen, welche
in den Bewertungsmaßstäben der Ausschreibungsunterlagen festgelegt wurden?
A40: Ja, nach den Artikeln 33(1), 47, 58, 72 und 78 des Dekret 30.
F41: Können auch andere Kriterien als der Preis benutzt werden, wenn die Angebote zum
Abschluss eines PPP Vertrags bewerte werden?
11. A41: Ja, in Übereinstimmung mit den Artikeln 41, 53, 67, 73 und 79 des Dekret 30.
F42: Wenn andere Kriterien als der Preis benutzt werden, müssen diese gerechtfertigt,
objektiv und quantifizierbar sein?
A42: Ja, nach den Artikeln 27, 36, 39, 58.2, and 58.3 des Dekret 30.
F43: Bietet die Vergabestelle eine Kostenschätzung an, wenn der Preis als eines der
Evaluationskriterium genutzt wird?
A43: Ja, nach Artikeln 41.4, 53.4, 67.4, 73.4 and 79.4.
F44: Wie verfährt die Vergabestelle, wenn nur ein Vorschlag eingereicht wird?
A44: Die Vergabestelle folgt in dem Fall einer spezifischen Prozedur, bevor sie den PPP Vertrag
abschließt. Es gilt die unmittelbare Bestellung. (Artikel 22.4 des Vergaberecht, Artikel 9.3 des
Dekret 30)
F45: Veröffentlicht die Vergabestelle eine Bekanntmachung über die Auftragsvergabe?
A45: Ja. Das genaue Vorgehen ist nicht bekannt, aber die Meldung sollte online unter
muasamcong.mpi.gov.vn veröffentlicht werden. (Artikel 42 (6) des Dekret 30.)
F46: Wenn ja, wird die Bekanntmachung über die Auftragsvergabe online veröffentlicht?
A46: Ja, auf der Website muasamcong.mpi.gov.vn.
F47: Informiert die Vergabestelle alle Bieter über den Ausgang des Vergabeverfahrens?
A47: Ja, nach Artikel 42 (6) des Dekret 30.
F48: Enthält die Bekanntmachung über das Ergebnis eine Angabe von Gründen für die
Auswahl des erfolgreichen Bieters?
A48: Ja, nach Artikel 42 (6) (b) des Dekret 30.
F49: Gibt die Vergabestelle den unterlegenen Bietern die Gelegenheit zur Durchführung eines
„debriefing Meeting“, um zu erörtern warum ihr Angebot nicht ausgewählt wurde?
A49: Nein.
F50: Gibt es eine Stillhaltefrist nach der Vergabe des Vertrags und vor der Unterzeichnung,
um den unterlegenen Bietern die Möglichkeit zu geben die Vergabe anzugreifen
A50: Ja, nach Artikel 92.2 des Vergaberecht. Die Frist beträgt 10 Kalendertage.
F51: Wird über Stillhaltefrist in der Benachrichtigung über die Vertragsvergabe informiert?
A51: Ja
F52: Beschränken die rechtlichen Rahmenbedingungen ,die Möglichkeiten des Gewinners,
den Vertrag in wesentlichen Punkten (z.B. Preis oder Umfang) zwischen der Vergabe und der
Unterzeichnung zu ändern?
A52: Ja, nach Artikel 43.2 des Dekret 30.
F53: Erlauben die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Möglichkeit Beschwerden im Bezug
auf den Vergabeprozess einzulegen?
A53: Ja, nach Artikel 92.1 des Vergaberecht.
F54: Gibt es eine Frist, in der Beschwerden abgeholfen wird?
12. A54: Ja, die Frist beträgt 7 Tage nach Artikel 92.1(b) des Vergaberecht,
F55: Können die Entscheidungen angegriffen werden?
A55: Ja, nach Artikel 92.1(c) des Vergaberecht.
F56: Wird eine Beschwerde durch eine Unabhängige Stelle, welche nicht an der Vergabe
beteiligt war oder ein Gericht ist, überprüft?
A56: Ja, nach den Artikel 82.2(c), 84.3 und 92.1(c)-(d) des Vergaberecht. Bei den
Genehmigungsbehörden handelt es sich um die Regierung, den Premierminister, die Ministerien,
Ministerialbehörden und die Volkskomitees auf allen Ebenen.
F57: Veröffentlicht die Vergabestelle den PPP Vertrag?
A57: Nein.
D. Vertragsmanagement
F58: Erstellt die durchführende Vergabestelle oder die Vertragsverwaltungsautorität ein
System, um den PPP Vertrag zu verwalten (erstellt sie z.B. Management Tools oder vergibt
Verantwortungsbereiche)?
A58: Ja, nach Artikel 51 des Dekret 63.
F59: Wenn ja, welche Tools beinhaltet das Vertragsmanagement durch die Behörde?
A59: Die anwendbaren Tools sind:
- Einrichtung eines PPP Vertragsmanagementteams (Artikel 8(6)-(7) des Dekret 63)
- Teilnahme der Mitglieder des PPP Vertragsmanagementteams in den PPP
Beschaffungsprozessen und umgekehrt (Artikel 8(7) des Dekret 63)
F60: Was beschreibt die Qualifikation der PPP Vertragsmanagementteammitglieder?
A60: Die Mitglieder von PPP Vertragsmanagementteams müssen ausreichend qualifiziert sein. Der
rechtliche Rahmen enthält dazu keine genauen Vorgaben. (Artikel 8.6 des Dekret 63.)
F61: Erstellt die durchführende Vergabestelle oder die Vertragsverwaltungsautorität ein
Überwachungs- und Bewertungssystem zur Überprüfung des Fortschritts des PPP-Projekt?
A61: Ja, nach Artikel 52 des Dekret 63.
F62: Wird das Ergebnis der Überwachung und Bewertung, der Öffentlichkeit zur Verfügung
gestellt (z.B. durch die Ermöglichung von Anfragen oder desfizielle Verkündungen)?
A62: Nein.
F63: Wird das Ergebnis der Überwachung und Bewertung online veröffentlicht?
A63: Nein.
F64: Erstellt die durchführende Vergabestelle oder die Vertragsverwaltungsautorität,
Überwachungs- und Bewertungssystem zur Überprüfung der Einhaltung der vertraglichen
Verpflichtungen nach Abschluss der Bauarbeiten?
A64: Ja, nach Artikel 53-55 des Dekret 63.
F65: Wenn ja, welche der folgenden Maßnahmen umfasst es?
A65: - Zahlungen werden abhängig von der Leistung gezahlt (Artikel 16.3, 18.1 und 21.1
derDrucksache 88/2018/TT-BTC).
13. - Der private Teil des PPP ist verpflichtet der Vergabestelle oder der
Vertragsverwaltungsautorität periodisch Informationen in wiederkehrenden Abständen über
operative und finanzielle Daten zu übergeben (Artikel 56.2 des Dekret 63).
- Die Vergabestelle oder die Vertragsverwaltungsautorität muss in wiederkehrenden Abständen
Informationen über die Leistungen des PPP Vertrags einholen.
F66: Gibt es eine Technische- oder Finanzaufsicht, welche die Umsetzung der PPP Verträge
überprüft?
A66: Ja. Das Finanzministerium (www.mdes.gov.vn), das Bauministerium (www.mdes.gov.vn)
und das Volkskomitee der Provinzen nach Artikel 69, 72 und 74 des Dekret 63
F67: Wenn ja, welche rechte hat die Finanzaufsichtsbehörde?
A67: - Das Finanzministerium ist politisch unabhängig (durch unabhängige Ernennung des
Direktors und ähnlicher Mechanismen).
- Es ist Verwaltungsunabhängig (Budgetfreiheit)
- Tarifhoheit
- Schlichtungshoheit
F68: Werden ausländische Unternehmen in ihrer Möglichkeit, Gewinne ins Ausland
abzuführen beschränkt?
A68: Nein.
F69: Befassen sich die rechtlichen Rahmenbedingungen ausdrücklich mit einem Wechsel der
Eigentümerstruktur (z.B. stakeholder composition) des privaten Teils?
A69: Ja, nach Artikel 43(1) des Dekret 63.
F70: Wenn ja, welche der folgenden Umstände sind explizit geregelt?
A70: Geregelt sind ein Wechsel der Eigentümer/Vertragszuordnung. Der Neueigentümer muss
genauso qualifiziert sein wie der vorherige Eigentümer (43(2) des Dekret 63.) Ein Wechsel ist nur
nach Baubeendigung (wenn das Projekt eine Bauphase hat) oder nach Inbetriebnahme (wenn das
Projekt keine Bauphase hat) gestattet.
F71: Befassen sich die rechtlichen Rahmenbedingungen ausdrücklich mit der Modifikation
oder der Neuverhandlung des PPP Vertrages nach seinem Abschluss?
A71: Ja nach Artikel 67 des Vergaberecht, Artikel 44 de Dekret 63,
F72: Wenn ja, ist eine Zustimmung der Regierung oder der Vergabestelle notwendig?
A72: Ja, nach den Artikeln 30, 31, 32 and 44 des Dekret 63.
F73: Wenn ja, welche der folgenden Umstände sind explizit geregelt?
A73: Das Gesetz kennt folgende Umstände:
- Ein Wechsel im Umfang des Vertrags oder dem Vertragsziel (Artikel 44 des Dekret 63)
- Ein Wechsel in der Bilanz des Vertrags (Artikel 67.6 des Vergaberecht, Artikel 32.1(b) des
Dekret 63.)
- Ein Wechsel in der Vertragsdauer (Artikel 67.6 des Vergaberecht)
- Ein Wechsel des vereinbarten Preises oder der Gebühr oder der Pacht (Artikel 67.3-5 des
Vergaberecht)
F74: Gibt es eine Grenze ab der ein neuer Vergabeprozess erforderlich ist?
14. A74: Ja, nach Artikel 32 des Dekret 63 soll ein Projekt in den folgenden Fällen angepasst werden,
wenn:
a. Das Projekt durch Vorfälle höherer Gewalt eingeschränkt wird
b. Gründe bestehen, die das Projekt in finanzieller oder sozioökonomischer Hinsicht effektiver
machen
c. Eine Planungsänderung einen Orts-, Ziel- oder Umfangswechsel erforderlich macht
d. Das Projekt nicht genügend Investoren nach der ersten Umfrage, der Vorauswahl oder dem
Vergabeprozess anzieht
e. Andere Fälle nach dem Gesetz oder durch Vorschriften, die durch den Premier Minister erlassen
wurden vorliegen
F75: Kann die Vergabestelle einen PPP Vertrag einseitig verändern?
A75: Nein.
F76: Befassen sich die rechtlichen Rahmenbedingungen eindeutig mit folgenden Vorfällen, die
während der Vertragsdauer eintreten können?
A76: Das Gesetz befasst sich mit:
- Höherer Gewalt. (Artikel 67.6 des Vergaberecht)
- Unterverträgen und dem Wechsel von Subunternehmern (Artikel 43 des Dekret 63 zur
Übertragung von Rechten und Pflichten unter dem Projektvertrag)
F77: Erlauben die rechtlichen Rahmenbedingungen alternative Streitbeilegung?
A77: Ja, Artikel 67 des Dekret 63; Punkt 23, Sektion 3, Form 11 des Drucksache Nr. 16/2016/TT-
BKHDT
F78: Ist die Anrufung von Schiedsgerichten möglich?
A78: Ja, sowohl nationale als auch internationale Schiedsgerichte stehen zur Verfügung (Artikel 67
des Dekret 63; Punkt 23, Sektion 3, Form 11 des Drucksache Nr. 16/2016/TT-BKHDT)
F79: Wenn ja, sind Schiedssprüche durch lokale Gerichte durchsetzbar?
A79: Ja, nach Artikel 427 des 2015 der Zivilprozessordnung.
F80: Gibt es andere Streitschlichtungsoptionen (wie Mediation oder
Streitschlichtungsstellen)?
A80: Ja, nach den Artikeln 67(1) and (2) des Dekret 63.
F81: Erlauben die rechtlichen Rahmenbedingungen, Kreditgebern die Übernahme des PPP
Projekts, wenn der private Partner in Zahlungsrückstand oder der PPP Vertrag von der
Kündigung bedroht ist, weil er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt?
A81: Ja, nach Artikel 42 des Dekret 63.
F82: Wenn ja, welche Regelung beschreibt die Eintrittsrechte des Kreditgebers („step in
rights“) am besten?
A82: Die rechtlichen Regelungen beschreiben ausdrücklich die Eintrittsrechte des Kreditgebers
(Artikel 42 des Dekret 63):
15. 1. Kreditgeber haben das Recht, alle Rechte und Pflichten des Investors oder der durch den
Investor gegründeten Special Purpose Entity zu übernehmen oder eine kompetente Organisation
damit zu beauftragen falls der Investor oder die durch den Investor gegründete Special Purpose
Entity nicht dazu in der Lage ist seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen (take-over right).
2. Kreditgeber und die Aufsichtsbehörde oder die Vertragsparteien müssen einen schriftlichen
Vertrag abschließen.
3. Realisiert der Kreditgeber sein Eintrittsrecht, tritt er, oder die durch ihn autorisierte
Organisation, in alle vertraglichen Pflichten aus dem PPP-Vertrag ein.
F83: Enthalten die rechtlichen Rahmenbedingungen (sowie Standartvertragsklauseln)
ausdrückliche Regelungen zu Beendigungsgründen eines PPP Vertrags?
A83: Ja. Projektverträge können beendet werden, wenn die Vertragsdauer abläuft oder vor dem
Ablauf der Vertragsdauer, wenn eine der Parteien die Vertragsbedingungen verletzt und die
Verletzung nicht aufgrund höherer Gewalt oder einer sonstigen vertraglich vereinbarten Ausnahme
beruht. (Artikel 45(2) and (3) des Dekret 63).
F84: Wenn ja, enthalten die rechtlichen Rahmenbedingungen (sowie
Standartvertragsklauseln) auch Regelungen zu Konsequenzen der Beendigung von PPP
Verträgen?
A84: Ja, nach Punkt 22, Sektion 3, Form 11 der Drucksache Nr. 16/2016/TT-BKHDT
E. Unaufgeforderte Vorschläge
F85: Sind unaufgeforderte Vorschläge in Vietnam erlaubt?
A85: Ja. Die Einreichung unaufgeforderter Vorschläge ist explizit erlaubt. (Artikel 22 (1) des Dekret
63, Investoren dürfen Projekte vorschlagen die sich von denen unterscheiden, welche das
Ministerium, die Aufsichtsbehörden oder die Volkskomitees der Provinzen bereits genehmigt
haben.)
F86: Nimmt die Vergabestelle ein Assessment zur Bewertung von unaufgeforderten
Angeboten vor?
A86: Ja, nach Artikel 20.1, 22.2 und 23 des Dekret 63.
F87: Wenn ja, gibt es ein Verfahren, in dem das Angebot überprüft wird und/oder eine
Machbarkeitsanalyse durchgeführt wird, bevor das Angebot umfassend bewertet wird?
A87: Ja, nach Artikel 23 (2) des Dekret 63.
F88: Nach welchem System entscheiden die Vergabestellen darüber, ob unaufgeforderte
Angebot mit existierenden Prioritäten der Regierung zu vereinbaren sind?
A88: Die Vergabestellen folgen einer spezifischen Prozedur, um die Übereinstimmung von PPPs
mit existierenden Prioritäten zu gewährleisten. Artikel 24(1) des Dekret 63 and Artikel 15(1) des
Dekret 15 (Ein Projekt muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um geeignet zur Auswahl in
der Entwicklung als PPP-Investitionsform sein: (a) Übereinstimmung mit dem übergeordneten
Entwicklungsplan und dem Entwicklungsplan für die Abteilung und die Region und dem lokalen
sozio-ökonomischen Entwicklungsplan.)
F89: Beginnt die Vergabestelle mit einem Wettbewerbsverfahren, wenn sie einem
unaufgeforderten Angebot folgt?
A89: Ja, nach Artikel 24.2 des Dekret 63, Artikel 4 der Drucksache Nr. 09/2018/TT-BKHDT.
16. F90: Gibt die Vergabestelle Mitbewerbern eine Mindestzeit zur Vorbereitung ihrer
Angebote?
A90: Nein.
F91: Benutzt die Vergabestelle einen der folgen Anreizmechanismen (BAFO,
Entwicklungsgebühr, Swiss Challenge, Bid Bonus, automatische Shortlistings, etc.), um
unaufgeforderte Angebote zu belohnen oder den Anbieter für seinen Aufwand zu
entschädigen?
A91: Nein.
Bitte wenden Sie sich an Dr. Oliver Massmann (omassmann@duanemorris.com) oder einen
unseren anderen Anwälte, wenn Sie mehr über das Thema wissen möchten. Dr. Oliver Massmann
ist der Generaldirektor von Duane Morris Vietnam LLC.