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Fusion und Erwerb von Unternehmen
- so wird's gemacht!"
Oliver Massmann
Falls Sie Fragen zu den hieraufgeführten Inhalten haben sollten, wenden Sie sich bitte an den
Autor, Oliver Massmann, unter Uomassmann@duanemorris.comU;
Regulatorisches
Beschränkung ausländischen Eigentums
Politische Entwicklung
2009 betrugen ausländische Investitionen in Myanmar 300 Millionen US$ . Für dieses Jahr
prognostiziert die myanmarische Kommission für Investitionen („Myanmar’s Investment
Commission“ , im Folgendem: MIC), dass das ausländische Investitionsvolumen die Marke von
3,5 Billionen US$ erreichen werde (mehr als das doppelte Investitionsvolumen des
vorangegangenen Jahres).
Diese exponentielle Steigerung der ausländischen Investitionen ist das Ergebnis des politischen
Wandels unter der neuen Regierung TheinSeins im Jahr 2011.
Die Regierung lancierte eine politische Reform, einen neuen Friedensprozess, um ethnischen
Konflikten und regionalen Gewaltausbrüchen zu begegnen, sowie Gesetzesreformen im Bereich
Korruptionsbekämpfung, Geldwechsel, Besteuerung und ausländischen Investitionen. Als
Konsequenz dieser Entwicklung lockerten die USA und Europa die Sanktionen, welche sie über
Myanmar in den Dekaden des Autoritarismus verhängt hatten.
Derzeit fließen ausländische Investitionen aus über 25 Staaten nach Myanmar, wobei mit einem
Anteil von vierzig Prozent an den Gesamtinvestitionen China das Herkunftsland mit den größten
Investitionsanteil darstellt.
Partner – Duane Morris Selvam Myanmar
Das Interesse ausländischer Investoren an Myanmar ist nicht überraschend. Myanmar hat (i)
Bodenschätze in Überfluss, darunter Erdgas, Holz, Schieferkohle, Öl und Edelsteine; (ii) eine
riesige Fläche Kulturboden (Agrarland)–schätzungsweise hat Myanmar die 25 größte Fläche
Agrarland in der Welt; (ii) eine vorteilhafte Demographie – Myanmars Erwerbsbevölkerung liegt
bei geschätzten 46 Millionen Einwohnern gegenüber einer Gesamtbevölkerung von 60
Millionen; (iv) ein beträchtliches Potential die Produktivität zu steigern und schließlich (v) ist
Myanmar in unmittelbarer Nähe von Schlüsselmärkten (sogenannte key markets) gelegen –
McKinsey&Company geht davon aus, dass bis 2025 über die Hälfte der weltweiten
Verbrauchergesellschaft, d.h. Verbraucher mit einem höheren Einkommen als 10 US$ am Tag,
nicht weiter als einen fünf-Stunden-Flug von Myanmar aus angesiedelt sein wird.
Das ausländische Investitionsrecht
Das neue Recht für ausländische Investitionen (ausländische Investitionsrecht), welche das
vorherige ausländische Investitionsrecht von 1988 ersetzt, ist 2012 in Kraft getreten.
Das ausländische Investitionsgesetz beinhaltet keine Regelungen darüber, welche Sektoren im
einzelnen zugänglich für ausländische Investitionen sind, vielmehr sind entsprechende
Bestimmungen im Ausführungsgesetz zum neuen ausländischen Investitionsgesetz enthalten,
bezeichnet als „Notifikation 1/2013“ und „Notifikation 11/2013“, die beide am 31. Januar 2013
ausgefertigt wurden (Ausführungsgesetz zum ausländischen Investitionsgesetz). Das
Ausführungsgesetz zum ausländischen Investitionsgesetz kategorisiert die geschäftlichen
Tätigkeiten in verschiedene Stufen, welche eine unterschiedliche Mitwirkung ausländischer
Investoren vorsehen – fünf solcher Abstufungen werden unterschieden:
- Geschäftstätigkeiten bei denen ausländische Mitwirkung untersagt sind
- Geschäftstätigkeiten bei denen ausländische Investitionen bis zu 80% gestattet sind. Solche
Investitionen sind daher in Form eines Gemeinschaftsprojekt („Joint Venture“) zwischen aus-
und inländischen Investoren durchzuführen. Solch ein „Joint Venture“ bedarf der vorherigen
Zustimmung (Einwilligung) der MIC, eine Prozedur, die derzeit zwischen drei und sechs
Monaten braucht.
- Geschäftstätigkeiten, die einen inländischen Investor bedürfen und deswegen im Wege eines
Joint Venture zwischen in- und ausländischen Investor zu verwirklichen sind. Der Grad der
zulässigen ausländischen Investitionsmöglichkeit hängt von einer Einzelfall Betrachtung ab.
Solch ein „Joint Venture“ bedarf der vorherigen Zustimmung (Einwilligung) der MIC, eine
Prozedur, die derzeit zwischen drei und sechs Monaten braucht.
- Geschäftstätigkeiten, die eine 100% ausländische Investition gestatten, vorausgesetzt
bestimmte Bedingungen werden erfüllt. Solche Bedingungen können beispielhaft die
Einwilligung der zuständigen Regierungs- oder Regulierungsbehörde sein, das Eingehen eines
„Joint Venture“ mit einer Regierungseinrichtung, oder die Verwendung einheimischer
Rohstoffe. Der Grad der Zulässigkeit ausländischer Investitionen für entsprechende
Geschäftstätigkeiten hängt von einer Einzelfallbetrachtung ab; und
- Geschäftstätigkeiten, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen – diese Kategorie
beabsichtigt solche Tätigkeiten zu umfassen, welche typischerweise Umwelteinwirkungen mit
sich bringen, so wie Bau- und Infrastrukturprojekte, Produktionen, die Mineral- und
Metallgewinnung und bestimmte Arten der Öl- und Gaserkundung.
Die „Umweltverträglichkeitsprüfung“ stellt an den Investor die Anforderung, eine Untersuchung
der die Umwelt betreffenden sowie sozialen Auswirkungen des beabsichtigten Projekts
vorzunehmen und einen „Umwelt-Management-Plan“ zu erstellen (mit der Intention, dass das
beabsichtigte Projekt im Einklang mit internationalen Praktiken und letztlich mit dem
Umweltschutz abgewickelt wird).
Die Tabelle im Anhang dieser Ausführungen enthält Beispiele ausländischer
Eigentumsbeschränkungen in bestimmten Schlüsselindustrien, in welchen Unsere Klienten tätig
sind.
Prozessablauf für ausländische Investitionen in Myanmar
Stufe 1: Einreichung des Antrags auf Erlaubnis
Es sind zeitgleich je ein Antrag bei der MIC und dem Direktorat fuer Investitionen und
Unternehmensorganisation („Directorate of Investment and Company Administration“, im
Folgenden: DICA) einzureichen. Während die Anträge zeitgleich einzureichen sind, wird in der
Praxis die DICA sich nicht mit der Sache befassen, bevor die MIC ihre bedingte Erlaubnis
ausgestellt hat, wie unten ausgeführt.
Stufe 2: Antragsprozess bei der MIC
Während der Antrag bei der MIC bearbeitet wird, hat der ausländische Investor zwei
Schlüsselaufgaben: (i) auf etwaige Rückfragen von Seiten der MIC bezüglich weiterer
Informationen oder Klarstellungen den Antrag betreffend Antwort zu leisten; und (ii) das erste
Fachtreffen der MIC zu besuchen, welches für gewöhnlich innerhalb von zwei Wochen ab dem
Tag der Einreichung des Antrages bei der MIC (Stufe 4, siehe unten) abgehalten wird.
Stufe 3: Einbindung zustaendiger Ministerien
Die MIC versendet Kopien des Antrages an das zuständige Ministerium bzw. die zuständigen
Ministerien der betreffenden Fachrichtung, in welche die beantragte Investition fällt.
Stufe 4: Das erste Fachtreffen
An dem ersten Fachtreffen, wie oben unter Stufe zwei erwähnt, nimmt der ausländische Investor,
Vertreter der jeweiligen Fachabteilungen der Ministerien, wie in Stufe drei ausgeführt, und
weitere Vertreter anderer öffentlicher Verwaltungseinrichtungen (so z.B. dies Bau-, Industrie-,
Arbeits- , Handels-, Energie- oder Finanzministeriums) teil, wobei die Vertreter fachbezogene
Fragen über das Vorhaben des ausländischen Investors stellen.
Stufe 5: Antragsprüfung
Im Anschluss an das erste Fachtreffen haben alle involvierten Ministerien nach dem
ausländischen Investitionsgesetz sieben Tage Zeit, um sämtliche Kommentare, Empfehlungen
(oder Einwendungen) hinsichtlich des Investitionsvorhabens einzureichen. Diese Rückmeldung
in Verbindung mit den eigenen Empfehlungen der MIC-Mitgliedern und anderer Beamter bildet
die Grundlage für eine Überprüfung am Maßstab der Anforderungen des ausländischen
Investitionsabkommens. Die MIC verlangt ggf. Änderungen und Ergänzungen des MIC-
Antrages, um etwaigen Belangen zu entsprechen, die während des Überprüfungsprozesses
auftreten. Sollte die MIC zu dem Ergebnis kommen, dass das Investitionsvorhaben den
Bestimmungen des ausländischen Investitionsgesetzes nicht entspricht, würde die MIC bereits
auf dieser Stufe den ausländischen Investor hierüber unter Angabe der zugrunde liegenden
Gründe informieren und mitteilen, dass das Investitionsvorhaben nicht zustimmungsfähig ist.
Stufe 6: Erlaubnis-Treffen
Wurde der ausländische Investor nach einer Prüfung des Antrages nicht darüber informiert, dass
sein Antrag abgelehnt wurde und haben die einzubindenden Ministerien/ öffentlichen Stellen
keine Einwende erhoben, so wird der ausländische Investor binnen sechs bis acht Wochen nach
dem ersten Fachtreffen über die vorgeschlagene Terminierung eines zweiten Treffens, dem
„Erlaubnis-Treffen“, in Kenntnis gesetzt, an welchem für gewöhnlich die MIC-Mitglieder (neun
Mitglieder in Gänze) mit weiteren Fachbeamten und MIC-Mitarbeitern teilnehmen.
Stufe 7: Der Erlaubnisentwurf der MIC
Innerhalb weniger Tage nach dem zweiten Treffen, dem „Erlaubnis-Treffen“, stellt die MIC dem
ausländischen Investor eine Kopie der Erlaubnis aus, so wie die MIC beabsichtigt, die Erlaubnis
am Ende des Entscheidungsprozesses zu erlassen. Diese Version der Erlaubnis enthält sämtliche
Bedingungen, welche die MIC hinsichtlich der Investition verhängen wird.
Stufe 8: Der „Anhang mit Bedingungen“
Im Anschluss an den Erlaubnisentwurf erstellt und übermittelt die DICA dem ausländischen
Investor ein Schreiben, welches einen Anhang mit Bedingungen (Bedingungsbogen) enthält. Der
Bedingungsbogen enthält eine Reihe von Bedingungen und muss von dem Investor
unterschrieben und zurückgesendet werden.
Stufe 9:
Bezahlt der Investor bei Erhalt des Bedingungsbogens die DICA Registrierungsgebühr, stellt die
DICA innerhalb von ein oder zwei Tagen eine vorläufige Erlaubnis zum Handel und eine
Bescheinigung der Inkorporierung aus, welche dem ausländischen Investor ermöglichen
vorbereitende Maßnahmen vorzunehmen, so wie die Eröffnung eines Devisen- Bankkontos bei
gleichzeitiger Autorisierung einer inländischen Bank Devisen-Transaktionen durchzuführen
(siehe unten).
Die vorläufige Erlaubnis zum Handel und die vorläufige Bescheinigung der Inkorporierung sind
jeweils sechs Monate gültig , allerdings erlässt die DICA nach unserer Erfahrung die endgültige
Erlaubnis zum Handel und die endgültige Bescheinigung der Inkorporierung innerhalb einer
kürzeren Zeitspanne als sechs Monate.
Sanktionen
Die Vereinten Staaten von Amerika und Europa haben seit 1990 Sanktionen über Myanmar und
Investitionen in das Land verhängt. Zum Beispiel wurde es Personen aus den USA verboten,
dem Land jegliche „finanzielle Dienstleistungen“ bereitzustellen oder „neue Investitionen“ in
Myanmar durchzuführen. Von November 2012 an wurden die meisten der schwerwiegenden
amerikanischen Sanktionen aufgehoben und Amerikanern ist es nunmehr im Allgemeinen
gestattet (von ein paar begrenzten Ausnahmen abgesehen), neue Investitionen in, und finanzielle
Dienstleistungen nach Myanmar, zu tätigen unter Benutzung der allgemeinen Genehmigung.
Zu den primär verbliebenen Sanktionen zählen, Sanktionen bezüglich Transaktionen, welche das
myanmarische Verteidigungsministerium involvieren, das Verbot Jade und Rubine mit Herkunft
aus Myanmar zu importieren und das Einfrieren von Vermögenswerten und
Wirtschaftsembargos bezogen auf bestimmte Individuen und juristische Personen.
Diese zielgerichteten Sanktionen verfolgen den Zweck, US-Amerikanern zu verbieten, Geschäfte
mit Individuen und Firmen einzugehen, die politische Reformen in Myanmar konterkarieren,
schwergreifende Menschenrechtsverstöße begehen oder militärische Verbindungen mit
Nordkorea propagieren.
Gleichermaßen stimmte im April 2012 die Europäische Union dafür, sämtliche Sanktionen
aufzuheben, außer ein Waffenembargo.
Strategische Sektoren
Aufsichtsbehörden bestimmter Sektoren, wie des Bank- und Versicherungswesens, erlassen
verschiedene Restriktionen in den jeweiligen Sektoren bezogen auf ausländische
Eigentumsrechte. Zum Beispiel erlaubt die Zentralbank von Myanmar derzeit keine
ausländischen Investitionen in inländische Banken. Entsprechend steht derzeit der
Versicherungssektor Ausländern nicht offen.
Bodennutzungsrechte
Ausgangspunkt ist, dass Ausländern verboten ist Grundeigentum in Myanmar zu haben.
Gleichwohl enthält das ausländische Investitionsgesetz eine wichtige Sonderregel dahingehend,
das nunmehr Investoren Grundstücke pachten dürfen für eine Zeitspanne bis zu 50 Jahre, mit der
Option, die Pacht um jeweils zwei Perioden von je 10 Jahren zu verlängern.
Außerdem können ausländische Investoren Pachtverhältnisse eingehen, die von vorneherein
fünfzig Jahre überschreiten, sofern sie in minder entwickelte Gegenden investieren.
Die vorherige Zustimmung durch die MIC ist erforderlich, um Land pachten zu können. Steht
das in Frage stehende Grundstück im Eigentum der Regierung, so bedarf es zusätzlich der
Zustimmung der Regierung.
Die Bewilligung von Ausnahmegenehmigungen von ausländischen Eigentumsrestriktionen.
Derzeit gibt es keine allgemeinen Ausnahmeregelungen von den oben aufgeführten
ausländischen Eigentumsbeschränkungen. Jegliche Ausnahmegenehmigungen werden von der
zuständigen Regierungsbehörde im jeweiligen Einzelfall beurteilt.
Erwartete Änderungen von ausländischen Eigentumsrestriktionen
Es wird weithin erwartet, dass der Banken- und Versicherungssektor sich bald teilweise für
ausländische Investoren öffnen wird.
Devisenkontrolle
Bescheid 11/2013 und das Gesetz über Devisenhandel erlauben Überweisungen in ausländischen
Währungen nach und aus Myanmar heraus. Allerdings müssen solche Überweisungen von
myanmarischen Banken durchgeführt werden, die hierzu ermächtigt sind, und zwar nach
Maßgabe eines vorher festgelegten Wechselkurses. Die Zentralbank Myanmars hält tägliche
Devisen-Auktionen ab, in denen Teilnehmer Bestellungen einreichen können US Dollar zu
kaufen/ verkaufen. Diese Auktionen stehen sämtlichen myanmarischen Banken offen, die über
eine konzessionierte Händlerlizenz verfügen. Die Stichrate („cut-off rate“) der täglichen
Auktionen bildet dann die Grundlage für den Referenzwechselkurs der Zentralbank Myanmars
für den jeweiligen Handelstag.
In der Praxis:
• In Bezug auf ausgehende Auslandsüberweisungen, ist es ausländisch investierten
myanmarischen Firmen erlaubt Bankkonten bei einer lizensierten myanmarischen Bank dotiert
in einer ausländischen Währung (in der Praxis US$) und in Kyat zu eröffnen. Der zu
überweisende Kapitalbetrag wird auf das in Kyat dotierte Bankkonto gezahlt, nach Maßgabe
des vorgegebenen Wechselkurses umgewandelt in die ausländische Währung und so dann auf
das ausländische Konto weitergeleitet, von wo aus die ausländische Überweisung durchgeführt
wird. Es ist zu beachten, dass die Zustimmung durch die MIC tatsächliche Voraussetzung für
eine solche ausgehende Überweisung ist, weil die Zustimmung der MIC erforderlich ist fuer
jegliche (i) Dividendenzahlung; (ii) Zinszahlung auf Darlehen; und (iii) Tilgungszahlungen auf
Darlehen durch eine ausländisch investierte myanmarische Firma bevor die lizensierte
myanmarische Bank die ausgehende Überweisung ausführen wird. Die MIC wird bei der
Entscheidung ihre Zustimmung zu erteilen viele Faktoren miteinbeziehen, so auch, ob die
ausländisch investierte myanmarische Firma ausstehende Steuerschulden hat. Für gewöhnlich
wird die MIC ihre Zustimmung für eine ausgehende Überweisung innerhalb zwei bis vier
Wochen geben; und
• in Bezug auf eingehende Überweisungen, wird die eingehende Kapitalüberweisung auf das
Bankkonto dotiert in der ausländischen Währung bei der lizensierten myanmarischen Bank
gezahlt. Von diesem Bankkonto dotiert in ausländischer Währung, kann das Kapital entweder
auf ein weiteres Bankkonto dotiert in ausländischer Währung weitergeleitet werden, um
Zahlungen für Güter/ Gehälter etc. zu tätigen, oder aber in Kyat konvertiert werden zu dem
vorgegebenen Wechselkurs (und in ein in Kyat dotiertes Konto einbezahlt werden). Es gibt
verschiedene Mitteilungspflichten bezogen auf eingehende Überweisungen, so müssen zum
Beispiel sämtliche solcher Überweisungen der MIC und der Zentralbank von Myanmar
inklusive Beleg solcher Überweisungen angezeigt werden.
Sicherungsmaßnahmen
In Myanmar ist es möglich Sicherheiten über Aktien, Grund, Gebäude und Bankkonten zu
erwerben. Die Zustimmung der MIC ist für sämtliche Formen der Sicherheitsstellung
erforderlich.
Sicherheiten an Aktien
Es gibt wenige Präzedenzfälle hinsichtlich der Form der Sicherheiten, die an Aktien bestellt
werden können. Allerdings scheint die Rechtsprechung nach Billigkeit Pfandrechte (mortgage)
und Zusicherungen (pledge) anzuerkennen. Sämtliche solcher Sicherheiten müssen bei der DICA
innerhalb 21 Tage registriert werden.
Sicherheiten an Grund und Gebäuden
Ein Unternehmen, das im Anwendungsbereich des „Ausländischen Investitionsgesetzes“ tätig
wird, kann Langzeit-Pachtverträge eingehen, vorausgesetzt, die MIC stimmt zu. Die
Zustimmung des Verpächters/ Eigentümers ist ebenfalls erforderlich. Steht das Grundstück im
Eigentum der Regierung, ist außerdem die Zustimmung der Regierung erforderlich.
Die Verpflichtung über unbewegliches Vermögen muss registriert werden beim Grundbuchamt
(innerhalb vier Monate vom Tag der Durchführung an) und bei der DICA (innerhalb 21 Tage).
Bankkonten
Es gibt einen Präzedenzfall in Bezug auf Sicherheiten, die an einem Bankkonto eines Joint-
Venture Unternehmens in Myanmar bestellt wurde. Die Bestellung einer solchen Sicherheit an
einem Unternehmenskontos scheint aber nach myanmarischen Recht vollstreckbar zu sein (auch
wenn bisher ungetestet).
Mögliche Akquise-Strukturen
Investitionsvehikel
Die geläufigen Investitionsvehikel in Myanmar sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
Personengesellschaften (partnerships), Niederlassungen und Repräsentanzen.
Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Im Allgemeinen, gibt es zwei Arten von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, zwischen
denen ein ausländischer Investor in Myanmar wählen kann. Zum einen die Gesellschaft mit
beschränkter Haftung nach dem Gesellschaftsgesetzes von 1914 (dem Gesellschaftsgesetz); zum
anderen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem ausländischen
Investitionsgesetzes. Eine Gesellschaft, die unter dem ausländischen Investitionsgesetzes tätig
wird muss zwar auch unter dem Gesellschaftsgesetz registriert werden, aber berechtigt zu
bestimmten steuerlichen Anreizen (siehe Sektion 6 für mehr Details). In der Praxis wird ein
ausländischer Investor in der Regel eine Registrierung unter dem ausländischen
Investitionsgesetz vornehme, außer der Umfang der geplanten Investition ist gering.
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann entweder als private oder öffentliche
Gesellschaft mit beschränkter Haftung bestehen. Unter der derzeitigen Police sind öffentliche
Gesellschaften nicht zugänglich für ausländische Investitionen.
Eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss zwischen zwei und fünfzig Aktionären
haben. Anteile, die von einer myanmarischen Kapitalgesellschaft gehalten werden, oder
Einzelpersonen einer myanmarischen Kapitalgesellschaft, welche nicht nach dem ausländischen
Investitionsgesetz tätig wird, dürfen nicht in eine ausländische Gesellschaft oder Einzelperson
zurückgeführt werden.
Eine myanmarische Aktiengesellschaft, die unter dem ausländischen Investitionsgesetz tätig
wird, brauch für jeglichen Aktientransfer innerhalb der Gesellschaft die Zustimmung der MIC.
Wenn die MIC-Zustimmung bewilligt wird, muss die MIC-Zustimmung zusammen mit dem
Antrag solch eine Aktienübertragung registrieren zu lassen bei der DICA eingereicht werden. Es
ist unter ausländischen Investoren üblich Anteile an Zweckgesellschaften im Ausland (‚SPV‘) zu
halten, so dass bei Investitionsbedarf der Ausländer, Anteile der Zweckgesellschaft verkaufen
kann, anstatt Anteile einer Gesellschaft im Lande (um den Bedarf der MIC-Zustimmung zu
vermeiden).
Personengesellschaften
Nach derzeitiger Gesetzeslage erlaubt die Regierung keinen ausländischen Einzelpersonen oder
Gesellschaften eine Personengesellschaft zu gründen, weil die Regierung erachtet, dass im
Gegensatz zum Gesellschaftsgesetz, welches Gesellschaften mit beschränkter Haftung reguliert,
der DICA nur unzureichende Bestimmungen zur Verfügung stehen, die Personalgesellschaften
hinreichend zu kontrollieren.
Repräsentanzen
Eine Repräsentanz wird durch eine ausländische Gesellschaft nach dem Gesellschaftsgesetz
statuiert und ist nicht befugt Geschäftsaktivitäten nachzugehen im Sinne einer kommerziellen
oder Umsatz generierenden Struktur (das Buero kann zum Beispiel kein Handel treiben in
Myanmar). Gleichwohl ist es der Repräsentanz erlaubt als Kontaktperson für ihre Zentrale
aufzutreten und Marktforschung und -analyse zu betreiben.
Nach dem Gesellschaftsgesetz bedarf die Repräsentanz der Erlaubnis und Registrierung durch
die DICA. Die erforderlichen Dokumente, die eingereicht werden müssen, um die Erlaubnis der
DICA zu erhalten, sind: (i) ein Bewilligungsbeschluss des Aufsichtsrates der ausländischen
Gesellschaft in Myanmar ein Buero einzurichten und (ii) Fotokopien der Reisepässe eines jeden
Geschäftsführers und Aktionärs (soweit es sich um Einzelpersonen handelt). Außerdem müssen
die Geschäftsführer der ausländischen Gesellschaft eine Zusage unterschreiben, in Myanmar
keinen Handel zu betreiben. Nach derzeitiger Rechtslage ist die Erlaubnis fünf Jahre ab dem tag
der Ausstellung gültig und muss alle fünf Jahre erneuert werden. Im allgemeinen dauert es etwa
sechs Monate, um eine Repräsentanz zu eröffnen.
Derzeit eröffnen eine Reihe von Banken und Versicherungsunternehmen Repräsentanzen, weil
es ihnen noch nicht gestattet ist in Myanmar Handel zu treiben.
Niederlassungen
Der Prozess zur Errichtung einer Repräsentanz sowie zur Errichtung einer Niederlassung in
Myanmar ist der selbe. Der einzige Unterschied liegt darin, dass die Repräsentanz in Myanmar
keinen Handel treiben darf.
Mindestgesellschaftskapital
Grundsätzlich gibt es in Myanmar keine Anforderungen im Sinne eines
Mindestgesellschaftskapitals.
Akquisitionsstrukturen
Eine Unternehmenskauf (Akquise) in Myanmar kann entweder in Form eines Ankaufs der
Wirtschaftsgüter oder Aktien erfolgen. Indessen wird die Akquise aber in der Regel als
Aktienkauf durchgeführt. Wie oben dargelegt, bedarf die Akquise von Aktienanteilen der
Einwilligung der MIC.
Bei der Akquise von Stammaktien kann der ausländischer Käufer entweder bereits existierende
Aktien erwerben oder neue Aktien an der Ziel-Gesellschaft zeichnen lassen, oder eine Mischung
aus beiden vornehmen. Beim Ankauf von Wirtschaftsgüter durch einen ausländischen Investor,
kann der Kauf durch die Übertragung der Titel an den jeweiligen Wirtschaftsgütern, inklusive
Abtretung oder Novation etwaiger Verträge.
Es ist darauf hinzuweisen, dass bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern für gewöhnlich die
vorherige Zustimmung der Belegschaft zum Übergang ihres Beschäftigungsverhältnisses sowie
des Vertragspartners einzuholen ist.
Veränderung des Aktienkapitals
Für jegliche Änderungen der Kapitalstruktur in dem Unternehmen, ist die Zustimmung der MIC
erforderlich. In der Praxis, gilt dies für jegliche Kapitalreduzierung sowie –erhöhung, inklusive
der Umwandlung eines Wandelkredites in Stammkapital (equity capital). Hinsichtlich des Falles,
dass Kapital ins Ausland/ Inland fliest, verweisen wir auf den obigen Abschnitt
Devisenkontrolle.
In Bezug auf Joint-Venture Vereinbarungen, erfordert jede Kapitalreduzierung durch ein
inländisches Joint-Venture Unternehmen zusätzlich eine besondere Beschluss, welche durch ein
myanmarisches Gericht zu bestätigen ist. Gläubiger des inländischen Joint-Venture
Unternehmens steht es frei gegen die Kapitalreduzierung Einspruch einzulegen. Voraussichtlich
wird es 10 bis zwölf Monate dauern, um eine entsprechende Entscheidung durch das Gericht zu
erwirken.
Optionsgeschäfte (“put and call options”)
Optionsgeschäfte werden in Myanmar anerkannt.
Vorzugsaktien und unterschiedliche Aktienklassen
Das Aktienkapital einer myanmarischen Gesellschaft kann in verschiedene Klassen eingeteilt
werden – zum Beispiel in Vorzugsaktien, welche in Myanmar anerkannt werden. Ein
ausländischer Investor kann jedoch keine Vorzugsaktien halten, welche umwandelbar in normale
Aktien sind.
Ein Ausländer kann Aktien mit dem Recht auf Stimmengewichtung halten.
„Nominee“ Strukturen
„Nominee“ Strukturen (Gebilde, nach denen Personen Aktien für Dritte halten) sind in Myanmar
nicht zulässig.
Unternehmensverfassung
Unternehmensführung und Beschlussfassung
Die Mustersatzung, welche von den Behörden in Myanmar verwendet wird, wird zumeist durch
die Gesellschaften übernommen.
Die Unternehmensführung einer Gesellschaft wird im allgemeinen durch den Vorstand ausgeübt.
Nichtsdestotrotz können bestimmte Angelegenheiten nach dem Gesellschaftsgesetz an die
Zustimmung der Aktionäre gebunden werden, darunter: Abänderung des
Gesellschaftsmemorandums; Abänderung des Gesellschaftsvertrages; Änderung des
Gesellschaftsnamens; Minderung der autorisierten Gesellschaftskapitals; Reorganisation des
Gesellschaftskapitals; freiwillige oder durch Gericht angeordnete Abwicklung der Gesellschaft;
Ersetzung eines Geschäftsführers; Festlegung der Vergütung der Geschäftsführer; Fassung des
Dividendenbeschlusses.
Nationalität- / Wohnsitzanforderungen an Geschäftsführer einer Gesellschaft
Es existiert keine Vorschrift dahingehend, dass Geschäftsfüherer Staatsangehörige oder
Bewohner Myanmars sein müssen.
Gewährleistung einer effektiven Kontrolle über die Gesellschaft
Soweit im Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist, ist die Anwesenheit und
Abstimmung der Mehrheit der Gesellschafter erforderlich, um gewöhnliche Aktionärsbeschlüsse
zu fassen. Aktionäre, die mehr als 50% der Stimmrechte halten, sind daher in der Lage die
Meisten Angelegenheiten der Gesellschaft, inklusive der Benennung der Geschäftsführer,
effektiv zu kontrollieren.
Allerdings bedürfen bestimmte Aktionärsbeschlüsse einer Zweidrittelmehrheit, so die
Amtsenthebung eines Geschäftsführers, die Reduktion des Aktienkapitals und Änderungen des
Gesellschaftsvertrages.
Öffentlicher Markt
Myanmar hat einen direkten Börsenhandelsplatz, dass myanmarischen Zentrum für Wertpapier-
Handel (MSEC). Derzeit sind lediglich zwei Firmen im MSEC gelistet und deren Aktien werden
nur selten gehandelt.
Das Wertpapierhandelsgesetz von 2013 ist vor kurzen ergangen und ermächtigt, MSEC durch
einer neuen Börse zu ersetzen, die voraussichtlich 2015 eröffnen wird. Unter diesem Gesetz
werden auch Börsenregularien erarbeitet. Das Wertpapiergesetz regelt nicht, ob es Ausländer
erlaubt sein wird, an der neuen Börse zu handeln. Noch wurden keine Regularien gemäß dem
Gesetz veröffentlicht.
Kartellrecht und Zusammenschlusskontrollrechte
Derzeit gibt es in Myanmar weder ein branchenübergreifendes Wettbewerbsrecht, noch
Zusammenschlusskontrollregularien, obwohl die Regierung aktuell die Einführung solcher
Regularien erwägt. Mit der Mitgliedschaft bei ASEAN, hat sich Myanmar verpflichtet
Wettbewerbsregularien bis 2015 einzuführen.
Besteuerung
Körperschaftsteuer
Ortsansässige Gesellschaften werden nach ihren Welteinkommen besteuert, inklusive
Einkommen aus Quellen außerhalb Myanmars.
Eine ortsansässige Gesellschaft ist jede Gesellschaft, festgelegt und begründet nach dem
Gesellschaftsgesetz. Gesellschaften die gemäß dem Gesellschaftsgesetz registriert wurden,
werden als ortsansässige Gesellschaften behandelt. Allerdings werden Gesellschaften registriert
gemäß dem ausländischen Investitionsgesetz nicht auf Grundlage ihres ausländischen
Einkommens besteuert.
Nicht-ortsansässige Gesellschaften werden nur nach Maßgabe ihres Einkommens besteuert,
welches sie in Myanmar generiert haben. Grundsätzlich werden Niederlassungen und
Repräsentanzen als nicht ortsansässige Gesellschaften qualifiziert.
Der Tarif der Kapitalsteuer hängt von dem Typus des Steuerzahlers ab.
Unternehmens- / Gesellschaftstypus Steuertarif
Ortsansässige Gesellschaft (im Sinne des
Gesellschaftsgesetzes oder des Ausländischen
Investitionsgesetzes)
25%
Niederlassung/ Repräsentanz, welche nach
Maßgabe des ausländischen
Investitionsgesetzes operiert
25%
Niederlassung/ Repräsentanz, welche nicht
nach Maßgabe des ausländischen
Investitionsgesetzes operiert
35%
Kapitalsteuer
Einkommen abgeleitet aus sämtlichen Vermögenswerten innerhalb Myanmars, etwa Gewinne
aus dem Verkauf oder der Übertragung von Vermögenswerten (z.B. Grund, Gebäude, Fahrzeuge
oder Vermögenswerte einer Gesellschaft, die wiederum in Aktien, Schuldscheinen und ähnlichen
Konstruktionen bestehen können), wird qualifiziert als Einkommen generiert in Myanmar.
Dieses Einkommen ist nach den folgenden Tarifen besteuerbar.
Unternehmens- / Gesellschaftstypus Steuertarif
Kapitalsteuer (außer der Übertragung von
Aktien innerhalb einer Öl und Gas Firma, für
die ein Steuersatz zwischen 40% und 50% gilt)
∙ Ortsansässige Gesellschaften
∙ Nicht ortsansässige Niederlassungen/
Repräsentanzen
10%
40%
Quellensteuer
Im Folgenden Beispiele auf welche sich die Quellensteuer bezieht:
∙ Zinsen – Keine Steuer wird einbehalten auf Zinsen, die an eine ortsansässige Firma gezahlt
werden; der Tarif für Zinsen, welche an eine nicht ortsansässige Firma gezahlt wird, beträgt
15%.
∙ Lizenz-Tantiemen - Lizenz-Tantiemen, die an eine ortsansässige Firma gezahlt werden
unterliegen einer Quellensteuer in Höhe von 15%; der Tarif beträgt 20% für Lizenz-
Tantiemen, die an eine nicht ortsansässige Firma gezahlt werden.
∙ Niederlassungsremittanz-Steuer (branch remmittance tax)- es wird keine entsprechende Steuer
erhoben.
∙ Sonstiges – Beträge gezahlt an ortsansässige Firmen für die Beschaffung von Güter innerhalb
des Landes und die Darbietung von Dienstleistungen unterliegen einer 2% Quellensteuer; der
Tarif beträgt 3,5%, wenn die Zahlung an eine nicht ortsansässige Firma erfolgte.
Ausschuettungen
Eine Quellensteuer auf Ausschüttungen an ortsansässige oder nicht ortsansässige Firmen wird
nicht erhoben.
Stempelsteuer und Verrechnungspreise
Eine Stempelsteuer wird auf verschiedene Instrumente erhoben, etwa auf den Verkauf oder die
Übertragung von unbeweglichen Vermögen, Aktien oder Schuldscheinen. Die Stempelsteuer
variiert, abhängig von dem jeweiligen Instrumenten-Typus, welches besteuert wird. So zum
Beispiel beträgt die Besteuerung beim Transferieren von Aktien 0,3% des Gesamtwertes der
Aktien, die übertragen wurden.
Derzeit gibt es keine Verrechnungsprei-Gesetze in Myanmar.
Steuerfreijahre
Gemäß den Vorschiften des ehemaligen ausländischen Investitionsgesetzes von 1988, wurden
den Investoren drei Steuerfreijahre gewährt. Die drei Steuerfreijahre wurden auf fünf Jahre
erhöht, beginnend mit der Aufnahme der Geschäfte gemäß dem ausländischen Investitionsgesetz
und für Gesellschaften gegründet nach dem ausländischen Investitionsgesetz. Zusätzlich können
Exportunternehmen eine 50% Steuererleichterung gewährt werden und zwar auf Profite, die
durch Exportgüter entstanden sind. Verluste, die in den ersten zwei Jahren nach dem Ende der
Steuerfreijahre angefallen sind, können bis zu weitere drei Jahre mitgenommen werden.
Doppelbesteuerungsabkommen
Myanmar hat Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Vereintem Königreich, Malaysia,
Singapur, Vietnam, Thailand, Korea, Laos und Indien abgeschlossen und ratifiziert. Außerdem
ist Myanmar Doppelbesteuerungsabkommen mit min Indonesien und Bangladesch eingegangen,
allerdings müssen diese noch ratifiziert werden.
Offshore-Aktienübertragungen
Offshore-Aktienübertragungen in eine Offshore-Beteiligungsgesellschaft, welche Aktien an einer
myanmarischen Gesellschaft hält, sind derzeit nicht steuerpflichtig in Myanmar.
Anti-Korruption
Myanmar wird allgemeinhin wahrgenommen als ein Land mit einem hohen Mass an Korruption.
Der Transparancy International (TI) Korruptionswahrnehmungsindex, welcher Staaten danach
einstuft, nach welchem Masse der öffentliche Sektor als korrupt empfunden wird, rangiert
Myanmar auf Platz 157 von 177 Ländern begutachtet in 2013. Daraus ergibt sich eine
bescheidene Verbesserung gegenueber 2007, als Myanmar als der korrupteste Staat geführt
wurde. TI charakterisiert Myanmar als ein Land, dass „großen Herausforderungen einheimischer
Korruption“ gegenüber stehe; auch wenn Daten bezüglich des Ausmaßes der Korruption im
Lande Mangelware bleiben.
Myanmar hat einen Flickenteppich an Regularien bezogen auf Korruption, und Bestechung ist
seit dem Antikorruptionsrecht von 1948 ein Verbrechen. Darüberhinaus hat Myanmar die UN-
Konvention gegen Korruption (UNAC) unterschrieben und 2012 ratifiziert. In Übereinstimmung
mit seinen Verpflichtungen nach der UNAC, hat Myanmar 2013 ein Antikorruptionsgesetz
erlassen. Dieses Gesetz zielt auf die Beseitigung von Bestechung ab und stellt einen
schlüssigeren Ansatz dar, als der früher geltende Flickenteppich an Regelungen bezüglich
Korruption. Während das Gesetz zwar grundsätzlich das Bestechen oder die Annahme von
Bestechungshingaben durch Beamte von Myanmar verbietet, ist es zu früh, um beurteilen zu
können, in welchem Masse das Gesetz tatsächlich durchgesetzt werden wird.
Firmen, die Geschäfte in Myanmar vornehmen müssen Acht geben, damit sie nicht versehentlich
lokale oder auch andere Antikorruptionsbestimmungen verletzen, welche exterritoriale Wirkung
entfalten. Soweit möglich, sollten Firmen in besonderer Weise die im Verkehr erforderliche
Sorgfalt (due diligence) einhalten in Bezug auf Mittler, Zwischenhändler und anderen Joint-
Venture Partnern, und zwar sowohl beim eingehen als auch bei der Realisierung von
Geschäftsbeziehungen. Eine weitere Hürde derer sich Firmen bewusst werden sollten, ist die
genaue Vorstellung darüber, mit wem sie zu tun haben (insbesondere ob der Verbreitung von
Staat und Militär in Handelsfirmen), um zu vermeiden unbewusst gegen geltendes Recht (so zum
Beispiel das „US Foreign Corrupt Practices Act“) zu verstoßen, welches im Speziellen den
Umgang mit Staatsbediensteten bedient.
Verschiedenes
Öffentlich verfügbare Information
Eine einfache Firmensuche ist auf der Internetseite von DICA möglich, wo die folgenden
Informationen gesammelt werden können: Name der Gesellschaft, Registrierungsnummer,
Verfallsdatum des Gesellschaftszertifikats, Geschäftsaktivitäten und Name der Geschäftsführer.
Neue Entwicklungen
New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer
Schiedssprüche
2013 trat Myanmar dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung
ausländischer Schiedssprüche von 1958 bei. Sobald die Regierung die Konvention implementiert
hat - indem sie entsprechende inländische Gesetze adaptiert - sind myanmarische Gerichte
verpflichtet internationale Schiedsklauseln anzuerkennen sowie internationale Schiedssprüche,
die in anderen Mitgliedsstaaten erlassen wurden, durchzusetzen. Ausländische Investoren in
Myanmar haben dann die Möglichkeit im Vorfeld ein neutrales Schiedstribunal im Ausland zu
ernennen, um jegliche potentielle Streitigkeiten beizulegen. Voraussichtlich wird die Regierung
entsprechende nationale Regelungen noch in diesem Jahr (2014) erlassen.
Neufassung des Gesellschaftsrechtsgesetzes
In Juli 2013 hat die myanmarische Regierung angekündigt, das Gesellschaftsrechtsstatut von
1914 zu überarbeiten und neuzufassen. Der Zweck der Neufassung liegt darin, das Gesetz mit
internationalen Standards in Einklang zu bringen.
Es wird erwartet, dass ein Entwurf des neuen myanmarischen Gesellschaftsrechtsstatuts dem
Parlament zur ersten Lesung in 2014 vorgelegt werden wird.
Beispiele an UGeschäftstätigkeitenU vorbehaltlich ausländischer Eigentumsbeschränkungen
Finanzinstitutionen
Banken Gesperrt für ausländische Investitionen. Jedoch
können ausländische Banken Repräsentanzen
eröffnen.
Versicherungen Gesperrt für ausländische Investitionen. Jedoch
können ausländische Versicherungen
Repräsentanzen eröffnen.
Wertpapiere Gesperrt für ausländische Investitionen.
Energie
Elektrizitaet Gasbetriebene Kraftwerke sind für gewöhnlich
in ein „Errichten-Betreiben-Transferieren
Regime“ (BOT) eingegliedert, wobei
ausländische Investoren 100% der
myanmarischen Einrichtung besitzen kann,
welche in das BOT-Regime mit der Regierung
eintritt.
Oel und Gas Die Erforschung, Entwicklung und Produktion
von Öl und Gas steht ausländischen Öl-Firmen
bei einem Vertragsschluss mit der Öl- und
Gas-Firma offen. Blöcke werden zuerkannt
gemäß einer öffentlichen und kompetitiven
Ausschreibung.
Infrastruktur, Bergbau und Rohstoffe
Infrastruktur Ausländische Investitionen sind grundsätzlich
erlaubt, allerdings mit der Bestimmung, dass
die nachfolgenden Bauprojekte im Rahmen
eines Joint-Ventures mit einer inländischen,
myanmarischen Firma/ Myanmarer
durchzuführen sind:
- Verkehrsentwicklung, etwa die
Errichtung von Brücken, Straßen und
Unterführungen
- Die Errichtung von Golfplätzen und -
resorts
- Die Errichtung von Wohn- und
Apartmenthäusern zum Verkauf
- Die Errichtung von Buero- und
Geschäftszentren zum Verkauf
- Die Errichtung von Wohnhäusern in
Wohngebieten im Zusammenhang mit
Industriegebieten zum Verkauf oder zur
Vermietung
- die Errichtung kostengünstiger
Gebäude; und
- die Errichtung neuer Städte
Geschäftstätigkeiten im Bereich Infrastruktur
und Bauprojekten bedürfen der Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Bergbau Ausländische Investitionen in großangelegte
Bergbauprojekte sind gestattet (z.B.
kommerzielle Produktion von Mineralien, die
erhebliche Investitionen und Aufwendungen
erfordert, oder spezielles technisches Wissen
und Methoden). Andere Bergbauprojekte sind
ausländischen Investitionen nicht zugänglich.
Ein jedes Bergbauprojekt bedarf der
Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung und dem
Erwerb einer Bergbaugenehmigung, welche für
gewöhnlich auf 15 Jahre beschränkt ist mit der
Option sie bis zu viermal erneuern zu lassen
(jede Erneuerung kann bis zu einer Länge von
5 Jahren erteilt werden).
Beispiele an Geschäftstätigkeiten vorbehaltlich ausländischer Eigentumsbeschränkungen
Technologie und Innovation
Medien Ausländische Investitionen sind erlaubt,
allerdings kann ein ausländischer Investor nur
Anteile an einem Geschäft halten, das
entweder auf Printmedien oder Rundfunk
ausgerichtet ist, nicht aber beide Aktivitäten
nachgeht.
Einzelhandel Ausländische Investitionen in diesem Sektor
werden voraussichtlich nach 2015 erlaubt
werden, jedoch mit einer Mindestinvestition
von 30 Millionen US Dollar.
Forstwirtschaft
Holzverarbeitung Ausländische Investoren können im Wege
eines Joint-Ventures mit einem Myanmaren/
einer Firma in myanmarischen Eigentum bis zu
25 % des Kapitals eines Geschäfts halten, das
Holzverarbeitung betreibt.
Weiter- und halbverarbeitete Produkte Ausländische Investoren können im Wege
eines Joint-Ventures mit einem Myanmaren/
einer Firma in myanmarischen Eigentum bis zu
35 % des Kapitals eines Geschäfts halten, das
Weiter und halbverarbeitete Produkte herstellt.
High-Tech Fabrikation, welche eine große
Investitionssumme erfordert
Ausländische Investoren können im Wege
eines Joint-Ventures mit einem Myanmaren/
einer Firma in myanmarischen Eigentum bis zu
49 % des Kapitals eines Geschäfts halten, das
High-Tech Fabrikationen nachgeht, welche
eine große Investitionssumme erfordern.
Myanmar _ Merger and Ccquisition Law in Myanmar(Ger)

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Myanmar _ Merger and Ccquisition Law in Myanmar(Ger)

  • 1. Fusion und Erwerb von Unternehmen - so wird's gemacht!" Oliver Massmann Falls Sie Fragen zu den hieraufgeführten Inhalten haben sollten, wenden Sie sich bitte an den Autor, Oliver Massmann, unter Uomassmann@duanemorris.comU; Regulatorisches Beschränkung ausländischen Eigentums Politische Entwicklung 2009 betrugen ausländische Investitionen in Myanmar 300 Millionen US$ . Für dieses Jahr prognostiziert die myanmarische Kommission für Investitionen („Myanmar’s Investment Commission“ , im Folgendem: MIC), dass das ausländische Investitionsvolumen die Marke von 3,5 Billionen US$ erreichen werde (mehr als das doppelte Investitionsvolumen des vorangegangenen Jahres). Diese exponentielle Steigerung der ausländischen Investitionen ist das Ergebnis des politischen Wandels unter der neuen Regierung TheinSeins im Jahr 2011. Die Regierung lancierte eine politische Reform, einen neuen Friedensprozess, um ethnischen Konflikten und regionalen Gewaltausbrüchen zu begegnen, sowie Gesetzesreformen im Bereich Korruptionsbekämpfung, Geldwechsel, Besteuerung und ausländischen Investitionen. Als Konsequenz dieser Entwicklung lockerten die USA und Europa die Sanktionen, welche sie über Myanmar in den Dekaden des Autoritarismus verhängt hatten. Derzeit fließen ausländische Investitionen aus über 25 Staaten nach Myanmar, wobei mit einem Anteil von vierzig Prozent an den Gesamtinvestitionen China das Herkunftsland mit den größten Investitionsanteil darstellt. Partner – Duane Morris Selvam Myanmar
  • 2. Das Interesse ausländischer Investoren an Myanmar ist nicht überraschend. Myanmar hat (i) Bodenschätze in Überfluss, darunter Erdgas, Holz, Schieferkohle, Öl und Edelsteine; (ii) eine riesige Fläche Kulturboden (Agrarland)–schätzungsweise hat Myanmar die 25 größte Fläche Agrarland in der Welt; (ii) eine vorteilhafte Demographie – Myanmars Erwerbsbevölkerung liegt bei geschätzten 46 Millionen Einwohnern gegenüber einer Gesamtbevölkerung von 60 Millionen; (iv) ein beträchtliches Potential die Produktivität zu steigern und schließlich (v) ist Myanmar in unmittelbarer Nähe von Schlüsselmärkten (sogenannte key markets) gelegen – McKinsey&Company geht davon aus, dass bis 2025 über die Hälfte der weltweiten Verbrauchergesellschaft, d.h. Verbraucher mit einem höheren Einkommen als 10 US$ am Tag, nicht weiter als einen fünf-Stunden-Flug von Myanmar aus angesiedelt sein wird. Das ausländische Investitionsrecht Das neue Recht für ausländische Investitionen (ausländische Investitionsrecht), welche das vorherige ausländische Investitionsrecht von 1988 ersetzt, ist 2012 in Kraft getreten. Das ausländische Investitionsgesetz beinhaltet keine Regelungen darüber, welche Sektoren im einzelnen zugänglich für ausländische Investitionen sind, vielmehr sind entsprechende Bestimmungen im Ausführungsgesetz zum neuen ausländischen Investitionsgesetz enthalten, bezeichnet als „Notifikation 1/2013“ und „Notifikation 11/2013“, die beide am 31. Januar 2013 ausgefertigt wurden (Ausführungsgesetz zum ausländischen Investitionsgesetz). Das Ausführungsgesetz zum ausländischen Investitionsgesetz kategorisiert die geschäftlichen Tätigkeiten in verschiedene Stufen, welche eine unterschiedliche Mitwirkung ausländischer Investoren vorsehen – fünf solcher Abstufungen werden unterschieden: - Geschäftstätigkeiten bei denen ausländische Mitwirkung untersagt sind - Geschäftstätigkeiten bei denen ausländische Investitionen bis zu 80% gestattet sind. Solche Investitionen sind daher in Form eines Gemeinschaftsprojekt („Joint Venture“) zwischen aus- und inländischen Investoren durchzuführen. Solch ein „Joint Venture“ bedarf der vorherigen Zustimmung (Einwilligung) der MIC, eine Prozedur, die derzeit zwischen drei und sechs Monaten braucht. - Geschäftstätigkeiten, die einen inländischen Investor bedürfen und deswegen im Wege eines Joint Venture zwischen in- und ausländischen Investor zu verwirklichen sind. Der Grad der zulässigen ausländischen Investitionsmöglichkeit hängt von einer Einzelfall Betrachtung ab. Solch ein „Joint Venture“ bedarf der vorherigen Zustimmung (Einwilligung) der MIC, eine Prozedur, die derzeit zwischen drei und sechs Monaten braucht. - Geschäftstätigkeiten, die eine 100% ausländische Investition gestatten, vorausgesetzt bestimmte Bedingungen werden erfüllt. Solche Bedingungen können beispielhaft die Einwilligung der zuständigen Regierungs- oder Regulierungsbehörde sein, das Eingehen eines „Joint Venture“ mit einer Regierungseinrichtung, oder die Verwendung einheimischer
  • 3. Rohstoffe. Der Grad der Zulässigkeit ausländischer Investitionen für entsprechende Geschäftstätigkeiten hängt von einer Einzelfallbetrachtung ab; und - Geschäftstätigkeiten, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen – diese Kategorie beabsichtigt solche Tätigkeiten zu umfassen, welche typischerweise Umwelteinwirkungen mit sich bringen, so wie Bau- und Infrastrukturprojekte, Produktionen, die Mineral- und Metallgewinnung und bestimmte Arten der Öl- und Gaserkundung. Die „Umweltverträglichkeitsprüfung“ stellt an den Investor die Anforderung, eine Untersuchung der die Umwelt betreffenden sowie sozialen Auswirkungen des beabsichtigten Projekts vorzunehmen und einen „Umwelt-Management-Plan“ zu erstellen (mit der Intention, dass das beabsichtigte Projekt im Einklang mit internationalen Praktiken und letztlich mit dem Umweltschutz abgewickelt wird). Die Tabelle im Anhang dieser Ausführungen enthält Beispiele ausländischer Eigentumsbeschränkungen in bestimmten Schlüsselindustrien, in welchen Unsere Klienten tätig sind. Prozessablauf für ausländische Investitionen in Myanmar Stufe 1: Einreichung des Antrags auf Erlaubnis Es sind zeitgleich je ein Antrag bei der MIC und dem Direktorat fuer Investitionen und Unternehmensorganisation („Directorate of Investment and Company Administration“, im Folgenden: DICA) einzureichen. Während die Anträge zeitgleich einzureichen sind, wird in der Praxis die DICA sich nicht mit der Sache befassen, bevor die MIC ihre bedingte Erlaubnis ausgestellt hat, wie unten ausgeführt. Stufe 2: Antragsprozess bei der MIC Während der Antrag bei der MIC bearbeitet wird, hat der ausländische Investor zwei Schlüsselaufgaben: (i) auf etwaige Rückfragen von Seiten der MIC bezüglich weiterer Informationen oder Klarstellungen den Antrag betreffend Antwort zu leisten; und (ii) das erste Fachtreffen der MIC zu besuchen, welches für gewöhnlich innerhalb von zwei Wochen ab dem Tag der Einreichung des Antrages bei der MIC (Stufe 4, siehe unten) abgehalten wird. Stufe 3: Einbindung zustaendiger Ministerien Die MIC versendet Kopien des Antrages an das zuständige Ministerium bzw. die zuständigen Ministerien der betreffenden Fachrichtung, in welche die beantragte Investition fällt. Stufe 4: Das erste Fachtreffen An dem ersten Fachtreffen, wie oben unter Stufe zwei erwähnt, nimmt der ausländische Investor, Vertreter der jeweiligen Fachabteilungen der Ministerien, wie in Stufe drei ausgeführt, und
  • 4. weitere Vertreter anderer öffentlicher Verwaltungseinrichtungen (so z.B. dies Bau-, Industrie-, Arbeits- , Handels-, Energie- oder Finanzministeriums) teil, wobei die Vertreter fachbezogene Fragen über das Vorhaben des ausländischen Investors stellen. Stufe 5: Antragsprüfung Im Anschluss an das erste Fachtreffen haben alle involvierten Ministerien nach dem ausländischen Investitionsgesetz sieben Tage Zeit, um sämtliche Kommentare, Empfehlungen (oder Einwendungen) hinsichtlich des Investitionsvorhabens einzureichen. Diese Rückmeldung in Verbindung mit den eigenen Empfehlungen der MIC-Mitgliedern und anderer Beamter bildet die Grundlage für eine Überprüfung am Maßstab der Anforderungen des ausländischen Investitionsabkommens. Die MIC verlangt ggf. Änderungen und Ergänzungen des MIC- Antrages, um etwaigen Belangen zu entsprechen, die während des Überprüfungsprozesses auftreten. Sollte die MIC zu dem Ergebnis kommen, dass das Investitionsvorhaben den Bestimmungen des ausländischen Investitionsgesetzes nicht entspricht, würde die MIC bereits auf dieser Stufe den ausländischen Investor hierüber unter Angabe der zugrunde liegenden Gründe informieren und mitteilen, dass das Investitionsvorhaben nicht zustimmungsfähig ist. Stufe 6: Erlaubnis-Treffen Wurde der ausländische Investor nach einer Prüfung des Antrages nicht darüber informiert, dass sein Antrag abgelehnt wurde und haben die einzubindenden Ministerien/ öffentlichen Stellen keine Einwende erhoben, so wird der ausländische Investor binnen sechs bis acht Wochen nach dem ersten Fachtreffen über die vorgeschlagene Terminierung eines zweiten Treffens, dem „Erlaubnis-Treffen“, in Kenntnis gesetzt, an welchem für gewöhnlich die MIC-Mitglieder (neun Mitglieder in Gänze) mit weiteren Fachbeamten und MIC-Mitarbeitern teilnehmen. Stufe 7: Der Erlaubnisentwurf der MIC Innerhalb weniger Tage nach dem zweiten Treffen, dem „Erlaubnis-Treffen“, stellt die MIC dem ausländischen Investor eine Kopie der Erlaubnis aus, so wie die MIC beabsichtigt, die Erlaubnis am Ende des Entscheidungsprozesses zu erlassen. Diese Version der Erlaubnis enthält sämtliche Bedingungen, welche die MIC hinsichtlich der Investition verhängen wird. Stufe 8: Der „Anhang mit Bedingungen“ Im Anschluss an den Erlaubnisentwurf erstellt und übermittelt die DICA dem ausländischen Investor ein Schreiben, welches einen Anhang mit Bedingungen (Bedingungsbogen) enthält. Der Bedingungsbogen enthält eine Reihe von Bedingungen und muss von dem Investor unterschrieben und zurückgesendet werden. Stufe 9:
  • 5. Bezahlt der Investor bei Erhalt des Bedingungsbogens die DICA Registrierungsgebühr, stellt die DICA innerhalb von ein oder zwei Tagen eine vorläufige Erlaubnis zum Handel und eine Bescheinigung der Inkorporierung aus, welche dem ausländischen Investor ermöglichen vorbereitende Maßnahmen vorzunehmen, so wie die Eröffnung eines Devisen- Bankkontos bei gleichzeitiger Autorisierung einer inländischen Bank Devisen-Transaktionen durchzuführen (siehe unten). Die vorläufige Erlaubnis zum Handel und die vorläufige Bescheinigung der Inkorporierung sind jeweils sechs Monate gültig , allerdings erlässt die DICA nach unserer Erfahrung die endgültige Erlaubnis zum Handel und die endgültige Bescheinigung der Inkorporierung innerhalb einer kürzeren Zeitspanne als sechs Monate. Sanktionen Die Vereinten Staaten von Amerika und Europa haben seit 1990 Sanktionen über Myanmar und Investitionen in das Land verhängt. Zum Beispiel wurde es Personen aus den USA verboten, dem Land jegliche „finanzielle Dienstleistungen“ bereitzustellen oder „neue Investitionen“ in Myanmar durchzuführen. Von November 2012 an wurden die meisten der schwerwiegenden amerikanischen Sanktionen aufgehoben und Amerikanern ist es nunmehr im Allgemeinen gestattet (von ein paar begrenzten Ausnahmen abgesehen), neue Investitionen in, und finanzielle Dienstleistungen nach Myanmar, zu tätigen unter Benutzung der allgemeinen Genehmigung. Zu den primär verbliebenen Sanktionen zählen, Sanktionen bezüglich Transaktionen, welche das myanmarische Verteidigungsministerium involvieren, das Verbot Jade und Rubine mit Herkunft aus Myanmar zu importieren und das Einfrieren von Vermögenswerten und Wirtschaftsembargos bezogen auf bestimmte Individuen und juristische Personen. Diese zielgerichteten Sanktionen verfolgen den Zweck, US-Amerikanern zu verbieten, Geschäfte mit Individuen und Firmen einzugehen, die politische Reformen in Myanmar konterkarieren, schwergreifende Menschenrechtsverstöße begehen oder militärische Verbindungen mit Nordkorea propagieren. Gleichermaßen stimmte im April 2012 die Europäische Union dafür, sämtliche Sanktionen aufzuheben, außer ein Waffenembargo.
  • 6. Strategische Sektoren Aufsichtsbehörden bestimmter Sektoren, wie des Bank- und Versicherungswesens, erlassen verschiedene Restriktionen in den jeweiligen Sektoren bezogen auf ausländische Eigentumsrechte. Zum Beispiel erlaubt die Zentralbank von Myanmar derzeit keine ausländischen Investitionen in inländische Banken. Entsprechend steht derzeit der Versicherungssektor Ausländern nicht offen. Bodennutzungsrechte Ausgangspunkt ist, dass Ausländern verboten ist Grundeigentum in Myanmar zu haben. Gleichwohl enthält das ausländische Investitionsgesetz eine wichtige Sonderregel dahingehend, das nunmehr Investoren Grundstücke pachten dürfen für eine Zeitspanne bis zu 50 Jahre, mit der Option, die Pacht um jeweils zwei Perioden von je 10 Jahren zu verlängern. Außerdem können ausländische Investoren Pachtverhältnisse eingehen, die von vorneherein fünfzig Jahre überschreiten, sofern sie in minder entwickelte Gegenden investieren. Die vorherige Zustimmung durch die MIC ist erforderlich, um Land pachten zu können. Steht das in Frage stehende Grundstück im Eigentum der Regierung, so bedarf es zusätzlich der Zustimmung der Regierung. Die Bewilligung von Ausnahmegenehmigungen von ausländischen Eigentumsrestriktionen. Derzeit gibt es keine allgemeinen Ausnahmeregelungen von den oben aufgeführten ausländischen Eigentumsbeschränkungen. Jegliche Ausnahmegenehmigungen werden von der zuständigen Regierungsbehörde im jeweiligen Einzelfall beurteilt. Erwartete Änderungen von ausländischen Eigentumsrestriktionen Es wird weithin erwartet, dass der Banken- und Versicherungssektor sich bald teilweise für ausländische Investoren öffnen wird. Devisenkontrolle Bescheid 11/2013 und das Gesetz über Devisenhandel erlauben Überweisungen in ausländischen Währungen nach und aus Myanmar heraus. Allerdings müssen solche Überweisungen von myanmarischen Banken durchgeführt werden, die hierzu ermächtigt sind, und zwar nach Maßgabe eines vorher festgelegten Wechselkurses. Die Zentralbank Myanmars hält tägliche Devisen-Auktionen ab, in denen Teilnehmer Bestellungen einreichen können US Dollar zu kaufen/ verkaufen. Diese Auktionen stehen sämtlichen myanmarischen Banken offen, die über eine konzessionierte Händlerlizenz verfügen. Die Stichrate („cut-off rate“) der täglichen Auktionen bildet dann die Grundlage für den Referenzwechselkurs der Zentralbank Myanmars für den jeweiligen Handelstag.
  • 7. In der Praxis: • In Bezug auf ausgehende Auslandsüberweisungen, ist es ausländisch investierten myanmarischen Firmen erlaubt Bankkonten bei einer lizensierten myanmarischen Bank dotiert in einer ausländischen Währung (in der Praxis US$) und in Kyat zu eröffnen. Der zu überweisende Kapitalbetrag wird auf das in Kyat dotierte Bankkonto gezahlt, nach Maßgabe des vorgegebenen Wechselkurses umgewandelt in die ausländische Währung und so dann auf das ausländische Konto weitergeleitet, von wo aus die ausländische Überweisung durchgeführt wird. Es ist zu beachten, dass die Zustimmung durch die MIC tatsächliche Voraussetzung für eine solche ausgehende Überweisung ist, weil die Zustimmung der MIC erforderlich ist fuer jegliche (i) Dividendenzahlung; (ii) Zinszahlung auf Darlehen; und (iii) Tilgungszahlungen auf Darlehen durch eine ausländisch investierte myanmarische Firma bevor die lizensierte myanmarische Bank die ausgehende Überweisung ausführen wird. Die MIC wird bei der Entscheidung ihre Zustimmung zu erteilen viele Faktoren miteinbeziehen, so auch, ob die ausländisch investierte myanmarische Firma ausstehende Steuerschulden hat. Für gewöhnlich wird die MIC ihre Zustimmung für eine ausgehende Überweisung innerhalb zwei bis vier Wochen geben; und • in Bezug auf eingehende Überweisungen, wird die eingehende Kapitalüberweisung auf das Bankkonto dotiert in der ausländischen Währung bei der lizensierten myanmarischen Bank gezahlt. Von diesem Bankkonto dotiert in ausländischer Währung, kann das Kapital entweder auf ein weiteres Bankkonto dotiert in ausländischer Währung weitergeleitet werden, um Zahlungen für Güter/ Gehälter etc. zu tätigen, oder aber in Kyat konvertiert werden zu dem vorgegebenen Wechselkurs (und in ein in Kyat dotiertes Konto einbezahlt werden). Es gibt verschiedene Mitteilungspflichten bezogen auf eingehende Überweisungen, so müssen zum Beispiel sämtliche solcher Überweisungen der MIC und der Zentralbank von Myanmar inklusive Beleg solcher Überweisungen angezeigt werden. Sicherungsmaßnahmen In Myanmar ist es möglich Sicherheiten über Aktien, Grund, Gebäude und Bankkonten zu erwerben. Die Zustimmung der MIC ist für sämtliche Formen der Sicherheitsstellung erforderlich. Sicherheiten an Aktien Es gibt wenige Präzedenzfälle hinsichtlich der Form der Sicherheiten, die an Aktien bestellt werden können. Allerdings scheint die Rechtsprechung nach Billigkeit Pfandrechte (mortgage) und Zusicherungen (pledge) anzuerkennen. Sämtliche solcher Sicherheiten müssen bei der DICA innerhalb 21 Tage registriert werden. Sicherheiten an Grund und Gebäuden
  • 8. Ein Unternehmen, das im Anwendungsbereich des „Ausländischen Investitionsgesetzes“ tätig wird, kann Langzeit-Pachtverträge eingehen, vorausgesetzt, die MIC stimmt zu. Die Zustimmung des Verpächters/ Eigentümers ist ebenfalls erforderlich. Steht das Grundstück im Eigentum der Regierung, ist außerdem die Zustimmung der Regierung erforderlich. Die Verpflichtung über unbewegliches Vermögen muss registriert werden beim Grundbuchamt (innerhalb vier Monate vom Tag der Durchführung an) und bei der DICA (innerhalb 21 Tage). Bankkonten Es gibt einen Präzedenzfall in Bezug auf Sicherheiten, die an einem Bankkonto eines Joint- Venture Unternehmens in Myanmar bestellt wurde. Die Bestellung einer solchen Sicherheit an einem Unternehmenskontos scheint aber nach myanmarischen Recht vollstreckbar zu sein (auch wenn bisher ungetestet). Mögliche Akquise-Strukturen Investitionsvehikel Die geläufigen Investitionsvehikel in Myanmar sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Personengesellschaften (partnerships), Niederlassungen und Repräsentanzen. Gesellschaften mit beschränkter Haftung Im Allgemeinen, gibt es zwei Arten von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, zwischen denen ein ausländischer Investor in Myanmar wählen kann. Zum einen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Gesellschaftsgesetzes von 1914 (dem Gesellschaftsgesetz); zum anderen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem ausländischen Investitionsgesetzes. Eine Gesellschaft, die unter dem ausländischen Investitionsgesetzes tätig wird muss zwar auch unter dem Gesellschaftsgesetz registriert werden, aber berechtigt zu bestimmten steuerlichen Anreizen (siehe Sektion 6 für mehr Details). In der Praxis wird ein ausländischer Investor in der Regel eine Registrierung unter dem ausländischen Investitionsgesetz vornehme, außer der Umfang der geplanten Investition ist gering. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann entweder als private oder öffentliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung bestehen. Unter der derzeitigen Police sind öffentliche Gesellschaften nicht zugänglich für ausländische Investitionen. Eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss zwischen zwei und fünfzig Aktionären haben. Anteile, die von einer myanmarischen Kapitalgesellschaft gehalten werden, oder Einzelpersonen einer myanmarischen Kapitalgesellschaft, welche nicht nach dem ausländischen Investitionsgesetz tätig wird, dürfen nicht in eine ausländische Gesellschaft oder Einzelperson zurückgeführt werden.
  • 9. Eine myanmarische Aktiengesellschaft, die unter dem ausländischen Investitionsgesetz tätig wird, brauch für jeglichen Aktientransfer innerhalb der Gesellschaft die Zustimmung der MIC. Wenn die MIC-Zustimmung bewilligt wird, muss die MIC-Zustimmung zusammen mit dem Antrag solch eine Aktienübertragung registrieren zu lassen bei der DICA eingereicht werden. Es ist unter ausländischen Investoren üblich Anteile an Zweckgesellschaften im Ausland (‚SPV‘) zu halten, so dass bei Investitionsbedarf der Ausländer, Anteile der Zweckgesellschaft verkaufen kann, anstatt Anteile einer Gesellschaft im Lande (um den Bedarf der MIC-Zustimmung zu vermeiden). Personengesellschaften Nach derzeitiger Gesetzeslage erlaubt die Regierung keinen ausländischen Einzelpersonen oder Gesellschaften eine Personengesellschaft zu gründen, weil die Regierung erachtet, dass im Gegensatz zum Gesellschaftsgesetz, welches Gesellschaften mit beschränkter Haftung reguliert, der DICA nur unzureichende Bestimmungen zur Verfügung stehen, die Personalgesellschaften hinreichend zu kontrollieren. Repräsentanzen Eine Repräsentanz wird durch eine ausländische Gesellschaft nach dem Gesellschaftsgesetz statuiert und ist nicht befugt Geschäftsaktivitäten nachzugehen im Sinne einer kommerziellen oder Umsatz generierenden Struktur (das Buero kann zum Beispiel kein Handel treiben in Myanmar). Gleichwohl ist es der Repräsentanz erlaubt als Kontaktperson für ihre Zentrale aufzutreten und Marktforschung und -analyse zu betreiben. Nach dem Gesellschaftsgesetz bedarf die Repräsentanz der Erlaubnis und Registrierung durch die DICA. Die erforderlichen Dokumente, die eingereicht werden müssen, um die Erlaubnis der DICA zu erhalten, sind: (i) ein Bewilligungsbeschluss des Aufsichtsrates der ausländischen Gesellschaft in Myanmar ein Buero einzurichten und (ii) Fotokopien der Reisepässe eines jeden Geschäftsführers und Aktionärs (soweit es sich um Einzelpersonen handelt). Außerdem müssen die Geschäftsführer der ausländischen Gesellschaft eine Zusage unterschreiben, in Myanmar keinen Handel zu betreiben. Nach derzeitiger Rechtslage ist die Erlaubnis fünf Jahre ab dem tag der Ausstellung gültig und muss alle fünf Jahre erneuert werden. Im allgemeinen dauert es etwa sechs Monate, um eine Repräsentanz zu eröffnen. Derzeit eröffnen eine Reihe von Banken und Versicherungsunternehmen Repräsentanzen, weil es ihnen noch nicht gestattet ist in Myanmar Handel zu treiben. Niederlassungen Der Prozess zur Errichtung einer Repräsentanz sowie zur Errichtung einer Niederlassung in Myanmar ist der selbe. Der einzige Unterschied liegt darin, dass die Repräsentanz in Myanmar keinen Handel treiben darf.
  • 10. Mindestgesellschaftskapital Grundsätzlich gibt es in Myanmar keine Anforderungen im Sinne eines Mindestgesellschaftskapitals. Akquisitionsstrukturen Eine Unternehmenskauf (Akquise) in Myanmar kann entweder in Form eines Ankaufs der Wirtschaftsgüter oder Aktien erfolgen. Indessen wird die Akquise aber in der Regel als Aktienkauf durchgeführt. Wie oben dargelegt, bedarf die Akquise von Aktienanteilen der Einwilligung der MIC. Bei der Akquise von Stammaktien kann der ausländischer Käufer entweder bereits existierende Aktien erwerben oder neue Aktien an der Ziel-Gesellschaft zeichnen lassen, oder eine Mischung aus beiden vornehmen. Beim Ankauf von Wirtschaftsgüter durch einen ausländischen Investor, kann der Kauf durch die Übertragung der Titel an den jeweiligen Wirtschaftsgütern, inklusive Abtretung oder Novation etwaiger Verträge. Es ist darauf hinzuweisen, dass bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern für gewöhnlich die vorherige Zustimmung der Belegschaft zum Übergang ihres Beschäftigungsverhältnisses sowie des Vertragspartners einzuholen ist. Veränderung des Aktienkapitals Für jegliche Änderungen der Kapitalstruktur in dem Unternehmen, ist die Zustimmung der MIC erforderlich. In der Praxis, gilt dies für jegliche Kapitalreduzierung sowie –erhöhung, inklusive der Umwandlung eines Wandelkredites in Stammkapital (equity capital). Hinsichtlich des Falles, dass Kapital ins Ausland/ Inland fliest, verweisen wir auf den obigen Abschnitt Devisenkontrolle. In Bezug auf Joint-Venture Vereinbarungen, erfordert jede Kapitalreduzierung durch ein inländisches Joint-Venture Unternehmen zusätzlich eine besondere Beschluss, welche durch ein myanmarisches Gericht zu bestätigen ist. Gläubiger des inländischen Joint-Venture Unternehmens steht es frei gegen die Kapitalreduzierung Einspruch einzulegen. Voraussichtlich wird es 10 bis zwölf Monate dauern, um eine entsprechende Entscheidung durch das Gericht zu erwirken. Optionsgeschäfte (“put and call options”) Optionsgeschäfte werden in Myanmar anerkannt. Vorzugsaktien und unterschiedliche Aktienklassen Das Aktienkapital einer myanmarischen Gesellschaft kann in verschiedene Klassen eingeteilt werden – zum Beispiel in Vorzugsaktien, welche in Myanmar anerkannt werden. Ein
  • 11. ausländischer Investor kann jedoch keine Vorzugsaktien halten, welche umwandelbar in normale Aktien sind. Ein Ausländer kann Aktien mit dem Recht auf Stimmengewichtung halten. „Nominee“ Strukturen „Nominee“ Strukturen (Gebilde, nach denen Personen Aktien für Dritte halten) sind in Myanmar nicht zulässig. Unternehmensverfassung Unternehmensführung und Beschlussfassung Die Mustersatzung, welche von den Behörden in Myanmar verwendet wird, wird zumeist durch die Gesellschaften übernommen. Die Unternehmensführung einer Gesellschaft wird im allgemeinen durch den Vorstand ausgeübt. Nichtsdestotrotz können bestimmte Angelegenheiten nach dem Gesellschaftsgesetz an die Zustimmung der Aktionäre gebunden werden, darunter: Abänderung des Gesellschaftsmemorandums; Abänderung des Gesellschaftsvertrages; Änderung des Gesellschaftsnamens; Minderung der autorisierten Gesellschaftskapitals; Reorganisation des Gesellschaftskapitals; freiwillige oder durch Gericht angeordnete Abwicklung der Gesellschaft; Ersetzung eines Geschäftsführers; Festlegung der Vergütung der Geschäftsführer; Fassung des Dividendenbeschlusses. Nationalität- / Wohnsitzanforderungen an Geschäftsführer einer Gesellschaft Es existiert keine Vorschrift dahingehend, dass Geschäftsfüherer Staatsangehörige oder Bewohner Myanmars sein müssen. Gewährleistung einer effektiven Kontrolle über die Gesellschaft Soweit im Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist, ist die Anwesenheit und Abstimmung der Mehrheit der Gesellschafter erforderlich, um gewöhnliche Aktionärsbeschlüsse zu fassen. Aktionäre, die mehr als 50% der Stimmrechte halten, sind daher in der Lage die Meisten Angelegenheiten der Gesellschaft, inklusive der Benennung der Geschäftsführer, effektiv zu kontrollieren. Allerdings bedürfen bestimmte Aktionärsbeschlüsse einer Zweidrittelmehrheit, so die Amtsenthebung eines Geschäftsführers, die Reduktion des Aktienkapitals und Änderungen des Gesellschaftsvertrages.
  • 12. Öffentlicher Markt Myanmar hat einen direkten Börsenhandelsplatz, dass myanmarischen Zentrum für Wertpapier- Handel (MSEC). Derzeit sind lediglich zwei Firmen im MSEC gelistet und deren Aktien werden nur selten gehandelt. Das Wertpapierhandelsgesetz von 2013 ist vor kurzen ergangen und ermächtigt, MSEC durch einer neuen Börse zu ersetzen, die voraussichtlich 2015 eröffnen wird. Unter diesem Gesetz werden auch Börsenregularien erarbeitet. Das Wertpapiergesetz regelt nicht, ob es Ausländer erlaubt sein wird, an der neuen Börse zu handeln. Noch wurden keine Regularien gemäß dem Gesetz veröffentlicht. Kartellrecht und Zusammenschlusskontrollrechte Derzeit gibt es in Myanmar weder ein branchenübergreifendes Wettbewerbsrecht, noch Zusammenschlusskontrollregularien, obwohl die Regierung aktuell die Einführung solcher Regularien erwägt. Mit der Mitgliedschaft bei ASEAN, hat sich Myanmar verpflichtet Wettbewerbsregularien bis 2015 einzuführen. Besteuerung Körperschaftsteuer Ortsansässige Gesellschaften werden nach ihren Welteinkommen besteuert, inklusive Einkommen aus Quellen außerhalb Myanmars. Eine ortsansässige Gesellschaft ist jede Gesellschaft, festgelegt und begründet nach dem Gesellschaftsgesetz. Gesellschaften die gemäß dem Gesellschaftsgesetz registriert wurden, werden als ortsansässige Gesellschaften behandelt. Allerdings werden Gesellschaften registriert gemäß dem ausländischen Investitionsgesetz nicht auf Grundlage ihres ausländischen Einkommens besteuert. Nicht-ortsansässige Gesellschaften werden nur nach Maßgabe ihres Einkommens besteuert, welches sie in Myanmar generiert haben. Grundsätzlich werden Niederlassungen und Repräsentanzen als nicht ortsansässige Gesellschaften qualifiziert. Der Tarif der Kapitalsteuer hängt von dem Typus des Steuerzahlers ab. Unternehmens- / Gesellschaftstypus Steuertarif Ortsansässige Gesellschaft (im Sinne des Gesellschaftsgesetzes oder des Ausländischen Investitionsgesetzes) 25% Niederlassung/ Repräsentanz, welche nach Maßgabe des ausländischen Investitionsgesetzes operiert 25%
  • 13. Niederlassung/ Repräsentanz, welche nicht nach Maßgabe des ausländischen Investitionsgesetzes operiert 35% Kapitalsteuer Einkommen abgeleitet aus sämtlichen Vermögenswerten innerhalb Myanmars, etwa Gewinne aus dem Verkauf oder der Übertragung von Vermögenswerten (z.B. Grund, Gebäude, Fahrzeuge oder Vermögenswerte einer Gesellschaft, die wiederum in Aktien, Schuldscheinen und ähnlichen Konstruktionen bestehen können), wird qualifiziert als Einkommen generiert in Myanmar. Dieses Einkommen ist nach den folgenden Tarifen besteuerbar. Unternehmens- / Gesellschaftstypus Steuertarif Kapitalsteuer (außer der Übertragung von Aktien innerhalb einer Öl und Gas Firma, für die ein Steuersatz zwischen 40% und 50% gilt) ∙ Ortsansässige Gesellschaften ∙ Nicht ortsansässige Niederlassungen/ Repräsentanzen 10% 40% Quellensteuer Im Folgenden Beispiele auf welche sich die Quellensteuer bezieht: ∙ Zinsen – Keine Steuer wird einbehalten auf Zinsen, die an eine ortsansässige Firma gezahlt werden; der Tarif für Zinsen, welche an eine nicht ortsansässige Firma gezahlt wird, beträgt 15%. ∙ Lizenz-Tantiemen - Lizenz-Tantiemen, die an eine ortsansässige Firma gezahlt werden unterliegen einer Quellensteuer in Höhe von 15%; der Tarif beträgt 20% für Lizenz- Tantiemen, die an eine nicht ortsansässige Firma gezahlt werden. ∙ Niederlassungsremittanz-Steuer (branch remmittance tax)- es wird keine entsprechende Steuer erhoben.
  • 14. ∙ Sonstiges – Beträge gezahlt an ortsansässige Firmen für die Beschaffung von Güter innerhalb des Landes und die Darbietung von Dienstleistungen unterliegen einer 2% Quellensteuer; der Tarif beträgt 3,5%, wenn die Zahlung an eine nicht ortsansässige Firma erfolgte. Ausschuettungen Eine Quellensteuer auf Ausschüttungen an ortsansässige oder nicht ortsansässige Firmen wird nicht erhoben. Stempelsteuer und Verrechnungspreise Eine Stempelsteuer wird auf verschiedene Instrumente erhoben, etwa auf den Verkauf oder die Übertragung von unbeweglichen Vermögen, Aktien oder Schuldscheinen. Die Stempelsteuer variiert, abhängig von dem jeweiligen Instrumenten-Typus, welches besteuert wird. So zum Beispiel beträgt die Besteuerung beim Transferieren von Aktien 0,3% des Gesamtwertes der Aktien, die übertragen wurden. Derzeit gibt es keine Verrechnungsprei-Gesetze in Myanmar. Steuerfreijahre Gemäß den Vorschiften des ehemaligen ausländischen Investitionsgesetzes von 1988, wurden den Investoren drei Steuerfreijahre gewährt. Die drei Steuerfreijahre wurden auf fünf Jahre erhöht, beginnend mit der Aufnahme der Geschäfte gemäß dem ausländischen Investitionsgesetz und für Gesellschaften gegründet nach dem ausländischen Investitionsgesetz. Zusätzlich können Exportunternehmen eine 50% Steuererleichterung gewährt werden und zwar auf Profite, die durch Exportgüter entstanden sind. Verluste, die in den ersten zwei Jahren nach dem Ende der Steuerfreijahre angefallen sind, können bis zu weitere drei Jahre mitgenommen werden. Doppelbesteuerungsabkommen Myanmar hat Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Vereintem Königreich, Malaysia, Singapur, Vietnam, Thailand, Korea, Laos und Indien abgeschlossen und ratifiziert. Außerdem ist Myanmar Doppelbesteuerungsabkommen mit min Indonesien und Bangladesch eingegangen, allerdings müssen diese noch ratifiziert werden. Offshore-Aktienübertragungen Offshore-Aktienübertragungen in eine Offshore-Beteiligungsgesellschaft, welche Aktien an einer myanmarischen Gesellschaft hält, sind derzeit nicht steuerpflichtig in Myanmar. Anti-Korruption Myanmar wird allgemeinhin wahrgenommen als ein Land mit einem hohen Mass an Korruption. Der Transparancy International (TI) Korruptionswahrnehmungsindex, welcher Staaten danach
  • 15. einstuft, nach welchem Masse der öffentliche Sektor als korrupt empfunden wird, rangiert Myanmar auf Platz 157 von 177 Ländern begutachtet in 2013. Daraus ergibt sich eine bescheidene Verbesserung gegenueber 2007, als Myanmar als der korrupteste Staat geführt wurde. TI charakterisiert Myanmar als ein Land, dass „großen Herausforderungen einheimischer Korruption“ gegenüber stehe; auch wenn Daten bezüglich des Ausmaßes der Korruption im Lande Mangelware bleiben. Myanmar hat einen Flickenteppich an Regularien bezogen auf Korruption, und Bestechung ist seit dem Antikorruptionsrecht von 1948 ein Verbrechen. Darüberhinaus hat Myanmar die UN- Konvention gegen Korruption (UNAC) unterschrieben und 2012 ratifiziert. In Übereinstimmung mit seinen Verpflichtungen nach der UNAC, hat Myanmar 2013 ein Antikorruptionsgesetz erlassen. Dieses Gesetz zielt auf die Beseitigung von Bestechung ab und stellt einen schlüssigeren Ansatz dar, als der früher geltende Flickenteppich an Regelungen bezüglich Korruption. Während das Gesetz zwar grundsätzlich das Bestechen oder die Annahme von Bestechungshingaben durch Beamte von Myanmar verbietet, ist es zu früh, um beurteilen zu können, in welchem Masse das Gesetz tatsächlich durchgesetzt werden wird. Firmen, die Geschäfte in Myanmar vornehmen müssen Acht geben, damit sie nicht versehentlich lokale oder auch andere Antikorruptionsbestimmungen verletzen, welche exterritoriale Wirkung entfalten. Soweit möglich, sollten Firmen in besonderer Weise die im Verkehr erforderliche Sorgfalt (due diligence) einhalten in Bezug auf Mittler, Zwischenhändler und anderen Joint- Venture Partnern, und zwar sowohl beim eingehen als auch bei der Realisierung von Geschäftsbeziehungen. Eine weitere Hürde derer sich Firmen bewusst werden sollten, ist die genaue Vorstellung darüber, mit wem sie zu tun haben (insbesondere ob der Verbreitung von Staat und Militär in Handelsfirmen), um zu vermeiden unbewusst gegen geltendes Recht (so zum Beispiel das „US Foreign Corrupt Practices Act“) zu verstoßen, welches im Speziellen den Umgang mit Staatsbediensteten bedient. Verschiedenes Öffentlich verfügbare Information Eine einfache Firmensuche ist auf der Internetseite von DICA möglich, wo die folgenden Informationen gesammelt werden können: Name der Gesellschaft, Registrierungsnummer, Verfallsdatum des Gesellschaftszertifikats, Geschäftsaktivitäten und Name der Geschäftsführer. Neue Entwicklungen New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
  • 16. 2013 trat Myanmar dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche von 1958 bei. Sobald die Regierung die Konvention implementiert hat - indem sie entsprechende inländische Gesetze adaptiert - sind myanmarische Gerichte verpflichtet internationale Schiedsklauseln anzuerkennen sowie internationale Schiedssprüche, die in anderen Mitgliedsstaaten erlassen wurden, durchzusetzen. Ausländische Investoren in Myanmar haben dann die Möglichkeit im Vorfeld ein neutrales Schiedstribunal im Ausland zu ernennen, um jegliche potentielle Streitigkeiten beizulegen. Voraussichtlich wird die Regierung entsprechende nationale Regelungen noch in diesem Jahr (2014) erlassen. Neufassung des Gesellschaftsrechtsgesetzes In Juli 2013 hat die myanmarische Regierung angekündigt, das Gesellschaftsrechtsstatut von 1914 zu überarbeiten und neuzufassen. Der Zweck der Neufassung liegt darin, das Gesetz mit internationalen Standards in Einklang zu bringen. Es wird erwartet, dass ein Entwurf des neuen myanmarischen Gesellschaftsrechtsstatuts dem Parlament zur ersten Lesung in 2014 vorgelegt werden wird. Beispiele an UGeschäftstätigkeitenU vorbehaltlich ausländischer Eigentumsbeschränkungen Finanzinstitutionen Banken Gesperrt für ausländische Investitionen. Jedoch können ausländische Banken Repräsentanzen eröffnen. Versicherungen Gesperrt für ausländische Investitionen. Jedoch können ausländische Versicherungen Repräsentanzen eröffnen. Wertpapiere Gesperrt für ausländische Investitionen. Energie Elektrizitaet Gasbetriebene Kraftwerke sind für gewöhnlich in ein „Errichten-Betreiben-Transferieren Regime“ (BOT) eingegliedert, wobei ausländische Investoren 100% der myanmarischen Einrichtung besitzen kann, welche in das BOT-Regime mit der Regierung eintritt. Oel und Gas Die Erforschung, Entwicklung und Produktion von Öl und Gas steht ausländischen Öl-Firmen bei einem Vertragsschluss mit der Öl- und Gas-Firma offen. Blöcke werden zuerkannt gemäß einer öffentlichen und kompetitiven Ausschreibung. Infrastruktur, Bergbau und Rohstoffe Infrastruktur Ausländische Investitionen sind grundsätzlich erlaubt, allerdings mit der Bestimmung, dass die nachfolgenden Bauprojekte im Rahmen
  • 17. eines Joint-Ventures mit einer inländischen, myanmarischen Firma/ Myanmarer durchzuführen sind: - Verkehrsentwicklung, etwa die Errichtung von Brücken, Straßen und Unterführungen - Die Errichtung von Golfplätzen und - resorts - Die Errichtung von Wohn- und Apartmenthäusern zum Verkauf - Die Errichtung von Buero- und Geschäftszentren zum Verkauf - Die Errichtung von Wohnhäusern in Wohngebieten im Zusammenhang mit Industriegebieten zum Verkauf oder zur Vermietung - die Errichtung kostengünstiger Gebäude; und - die Errichtung neuer Städte Geschäftstätigkeiten im Bereich Infrastruktur und Bauprojekten bedürfen der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Bergbau Ausländische Investitionen in großangelegte Bergbauprojekte sind gestattet (z.B. kommerzielle Produktion von Mineralien, die erhebliche Investitionen und Aufwendungen erfordert, oder spezielles technisches Wissen und Methoden). Andere Bergbauprojekte sind ausländischen Investitionen nicht zugänglich. Ein jedes Bergbauprojekt bedarf der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und dem Erwerb einer Bergbaugenehmigung, welche für gewöhnlich auf 15 Jahre beschränkt ist mit der Option sie bis zu viermal erneuern zu lassen (jede Erneuerung kann bis zu einer Länge von 5 Jahren erteilt werden).
  • 18. Beispiele an Geschäftstätigkeiten vorbehaltlich ausländischer Eigentumsbeschränkungen Technologie und Innovation Medien Ausländische Investitionen sind erlaubt, allerdings kann ein ausländischer Investor nur Anteile an einem Geschäft halten, das entweder auf Printmedien oder Rundfunk ausgerichtet ist, nicht aber beide Aktivitäten nachgeht. Einzelhandel Ausländische Investitionen in diesem Sektor werden voraussichtlich nach 2015 erlaubt werden, jedoch mit einer Mindestinvestition von 30 Millionen US Dollar. Forstwirtschaft Holzverarbeitung Ausländische Investoren können im Wege eines Joint-Ventures mit einem Myanmaren/ einer Firma in myanmarischen Eigentum bis zu 25 % des Kapitals eines Geschäfts halten, das Holzverarbeitung betreibt. Weiter- und halbverarbeitete Produkte Ausländische Investoren können im Wege eines Joint-Ventures mit einem Myanmaren/ einer Firma in myanmarischen Eigentum bis zu 35 % des Kapitals eines Geschäfts halten, das Weiter und halbverarbeitete Produkte herstellt. High-Tech Fabrikation, welche eine große Investitionssumme erfordert Ausländische Investoren können im Wege eines Joint-Ventures mit einem Myanmaren/ einer Firma in myanmarischen Eigentum bis zu 49 % des Kapitals eines Geschäfts halten, das High-Tech Fabrikationen nachgeht, welche eine große Investitionssumme erfordern.