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Zuwendungsbescheid – und was nun?
Änderungen und Mittelabruf
NBank „Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement
– Gute Nachbarschaft “
Präsentation 23.09.2021
Seite 2
Inhaltsverzeichnis
1. Herzlich willkommen bei der NBank
2. Rechtliche Grundlagen
3. GWA – Gute Nachbarschaft
4. Anteilfinanzierung
5. Zuwendungsbescheid – und was nun?
6. Der Weg zum Geld – Mittelabruf
Seite 3
1. Herzlich willkommen bei der NBank
Die NBank ist die Investitions- und Förderbank
des Landes Niedersachsen mit Sitz in Hannover.
Am 1. Januar 2004 hat sie ihr operatives Geschäft
aufgenommen. Als eine Anstalt des öffentlichen
Rechts gehört die NBank zu 100 Prozent zum Land
Niedersachsen.
In Niedersachsen ist die NBank für die Beratung und
Bewilligung der Förderprogramme aus Landes-,
Bundes- und EU-Mitteln zuständig.
(Quelle: Wikipedia)
◼ Gründung: 2004
◼ Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts
◼ Gesellschafter: Land Niedersachsen
◼ Über 600 Mitarbeiter
◼ Bündelung der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Wohnraum- und Infrastruktur-förderung
Seite 4
2. Rechtliche Grundlagen
Niedersächsische
Landeshaushaltsordnung (LHO)
und deren Verwaltungsvorschriften
zur LHO (VV-LHO) zu § 23
Zuwendungen
Niedersächsische
Landeshaushaltsordnung (LHO)
und deren Verwaltungsvorschriften
zu § 44 Zuwendungen,
Verwaltung von Mitteln oder
Vermögensgegenständen
Allgemeine
Nebenbestimmungen
(ANBest-Gk/P)
NBank
Seite 5
3. Das GWA Team
www.nbank.de/Öffentliche-
Einrichtungen/Städtebau/Gemeinwesenarbeit-
und-Quartiersmanagement
E-Mail: Gutenachbarschaft@nbank.de
Telefon: 0511 30031-913 (Hotline)
Teamleitung
Leoni Maus
M.A. Erziehungs-
wissenschaftlerin,
Buchhändlerin
Vollzeit
Seit April 2020
Maria Kaczmarowska-Breier
Dipl. Grafik-Designerin
Vollzeit
Seit September 2020
Jennifer Tewes
Pädagogin
Bankkauffrau
Vollzeit
Seit Oktober 2020
Petra Melchior
Dipl. Kauffrau
GWA Zertifikatskurs
Vollzeit
Seit April 2004
Grundsatzthemen
Antragsphase
Antragsphase, Bewilligung,
Änderung
Mittelabruf-,
Verwendungsnachweisprüfung
Alev Shaker
Tourismusmanagerin
Vollzeit
Seit September 2021
Mittelabruf-,
Verwendungsnachweisprüfung
Seite 6
3. GWA – Gute Nachbarschaft
Das Land gewährt nach Maßgabe der Richtlinie
und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO Zuwendungen
für Maßnahmen der Gemeinwesenarbeit und
des Quartiersmanagements zur Verbesserung der
gesellschaftlichen Teilhabe und zur Stabilisierung,
Stärkung und weiteren Entwicklung der Quartiere
mit besonderen sozialen, demografischen und
integrativen Herausforderungen.
• Anteilfinanzierung: Zuschuss bis maximal
75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
maximale Förderhöhe 60.000 Euro für ein
Projekt und 120.000 Euro für mehrere
Projekte pro Jahr
• Förderzeitraum beträgt bis zu 36 Monate.
Er endet aber spätestens nach Ablauf von
36 Monaten nach Erhalt des
Bewilligungsbescheides. In Ausnahmefällen
kann mit begründetem Antrag eine
Bewilligungszeitraumverlängerung gewährt
werden
• Mindestfördersumme 10.000 Euro, bei
Gemeinden 25.000 Euro
• Maximal ein Drittel der Gesamtausgaben für
Sachausgaben
• Bürgerschaftliches Engagement in Form
von freiwilliger, unentgeltlicher Arbeit kann
mit 15,00 Euro/Std. als fiktive Ausgabe in
die Bemessungsgrundlage einbezogen
werden (Muskelhypothek)
• Personalgestellung (bereits angestelltes
Personal). Es muss eine Freistellung für die
Durchführung des Projektes vorliegen und
das Besserstellungsverbot eingehalten
werden.
Seite 7
4. Anteilfinanzierung
Bei der Anteilfinanzierung beteiligt sich der Zuwendungsgeber mit einem
bestimmten Prozentsatz an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Der max.
Prozentsatz beträgt 75 % und ist im Zuwendungsbescheid festgelegt.
▪ Verringern sich die Ausgaben, vermindern sich sowohl die Zuwendung als
auch der Eigenmittelanteil des Zuwendungsempfängers anteilig.
▪ Erhöhen sich die Ausgaben, erhöht sich die Zuwendung nicht. Die
zusätzlichen Ausgaben müssen mit dem Eigenanteil gedeckt werden.
Die im Zuwendungsbescheid bewilligte Zuwendung kann nur durch eine
Nachbewilligung erhöht werden. Bei erhöhten Ausgaben besteht in
Ausnahmefällen die Möglichkeit, einen Antrag für eine Nachbewilligung
zu stellen.
Seite 8
6. Verwendungsnachweis
4. Mittelabruf
5. Zuwendungsbescheid – und was nun?
Thema heute:
3. Änderung zur Bewilligung
1. Antrag
2. Bewilligung
Dokument
folgt
5. Zwischennachweis
Unterschrift
Seite 9
6. Änderungsbescheid
Eine Änderungsmitteilung muss erfolgen, wenn wesentliche inhaltliche
und/oder finanzielle Änderungen in der Umsetzung des Projekts eintreten
bzw. vorgenommen werden sollen. Dies kann einen Änderungsbescheid
zur Folge haben.
▪ Beispiele:
o Änderungen im Kosten- und Finanzierungsplan
o Entstehende Änderungen im Laufe des Projekts
o Verlängerung des Bewilligungszeitraums
Seite 10
▪ Bsp. Abweichungen zum Ausgaben- und Finanzierungsplan:
Anpassung der verschiedenen Ausgabenpositionen aus dem Kosten- und
Finanzierungsplan
➢ Mitteilung an NBank mit Erläuterung notwendig.
Nur bei ANBest-P zutreffend:
Bis zu 20 % bei Ausgleich in anderer Kostenposition → kein Änderungsbescheid
Ab 20% Verschiebung der Kostenpositionen → Mitteilung inkl. Begründung an die NBank, Prüfung und
Genehmigung erforderlich → Änderungsbescheid erfolgt
▪ Bsp. Verlängerung des Bewilligungszeitraums:
In Ausnahmefällen kann mit begründetem Antrag eine
Bewilligungszeitraumverlängerung gewährt werden. Die Verlängerung ist zwingend
vor Ablauf des eigentlichen Projekt-Zeitraums zu beantragen.
➢ Ausführliche und triftige Begründung notwendig - Prüfung durch NBank in
Abstimmung mit MU
➢ Änderungsbescheid
6. Änderungsbescheid
Seite 11
6. Änderungsbescheid
➢ Grundlegend: Mitteilungspflicht nach Nr. 5 der ANBest-P/ ANBest-GK
Alle Änderungen frühzeitig bei der NBank anzeigen und mit Begründung
beantragen. Zustimmung der NBank abwarten.
Beratung und Fragestellungen zum Thema Änderungsbescheid beantworten
Ihnen gern
Leoni Maus und Jennifer Tewes.
Persönlich unter der Hotline: 0511 30031-913 oder per E-Mail an
Gutenachbarschaft@nbank.de
Seite 12
7. Der Weg zum Geld – Mittelabruf
Die Zuwendung darf nur zur Erfüllung des im
Zuwendungsbescheid bestimmten Zwecks verwendet werden.
Die Zuwendung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.
Seite 13
7. Mittelabruf
Das Formular „Mittelanforderung Land Gemeinwesenarbeit und
Quartiersmanagement - Gute Nachbarschaft“ ist bei der NBank vollständig
ausgefüllt und unterschrieben im Original (postalisch) einzureichen.
Seite 14
7. Mittelabruf
Fördermittel dürfen nur abgerufen werden:
▪ Nach Erstattungsprinzip: Für bereits gezahlte Rechnungen
▪ Prognostizierte Ausgaben, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach
Auszahlung zur Begleichung fälliger Zahlungen benötigt werden.
Können ausgezahlte Zuwendungen ganz oder teilweise nicht innerhalb von zwei Monaten zur
Erfüllung des Zuwendungszweckes verwendet werden, sind sie unverzüglich zurückzuzahlen. Eine
neue Anforderung ist innerhalb des Bewilligungszeitraumes jederzeit wieder möglich.
Hinweis: Werden nicht fristgerecht verwendete Mittel nicht zurückgezahlt, sind sie zu verzinsen
(s. § 49a Nr. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)).
Seite 15
7. Mittelabruf
Je nachdem für welche Kostenpositionen Mittel abgerufen werden, sind folgende
Unterlagen vorzulegen:
immer:
▪ Formular Mittelanforderung postalisch im Original
▪ Zahlenmäßiger Nachweis – Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement
(Anlagen 1a und 1b)
▪ Kopien der Rechnungen/ Nachweise zu jeder Position im Zahlenmäßigen Nachweis
(außer zu prognostizierten Ausgaben)
ggf:
▪ Arbeitsverträge, Lohnjournale, Qualifikationsnachweise und das Formular „Beschreibung
der Projekttätigkeiten (Tätigkeitsbeschreibung Land)“ bei Förderung von Personalausgaben
▪ Formular Honorarkräfte – Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement (Vergaberecht muss
beachtet werden). Informationen zur Vergabe: https://www.nbank.de/suche/index.jsp?searchTerm=vergabe
▪ Formular Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeiten und unterschriebene Stundenzettel von
den ehrenamtlich tätigen Personen
▪ Übersicht Vergleichsangebote Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement (Anlage 1c)
▪ Erklärung zur Umsatzsteuer im Original (falls abweichend zum Zeitpunkt der Antragstellung)
Seite 16
7. Mittelabruf
Alle notwendigen Formulare und Informationen finden Sie im Download-Bereich der
Förderprogrammseite unter Öffentliche Einrichtungen > Städtebau >
Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement:
https://www.nbank.de/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/St%C3%A4dtebau/Gemeinwesenarbeit-und-Quartiersmanagement/index.jsp
Achtung: Das Formular „Zahlenmäßiger Nachweis -
Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement“ finden Sie
auf der Förderprogrammseite im Download-Bereich unter
Formulare Verwendungsnachweis
Seite 17
7. Mittelabruf
• Anforderungen zur Vergabe von Aufträgen bei privaten
Zuwendungsempfängern (Einhaltung der ANBest-P) finden Sie unter
folgendem link:
https://www.nbank.de/suche/index.jsp?searchTerm=ANBest-P
• Anforderungen zur Vergabe von Aufträgen bei öffentlichen Antragstellern,
(Einhaltung der AnBest-GK (Gebietskörperschaften)), finden Sie unter
folgendem link:
https://www.nbank.de/suche/index.jsp?searchTerm=ANBest-GK
• Alle Informationen zur Vergabe finden Sie unter folgendem link:
https://www.nbank.de/suche/index.jsp?searchTerm=vergabe
Seite 18
7. Mittelabruf
Zahlenmäßiger Nachweis – Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement
(Anlagen 1a und 1b)
Achtung: Das Formular „Zahlenmäßiger Nachweis - Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement“ finden
Sie auf der Förderprogrammseite im Download-Bereich unter Formulare Verwendungsnachweis.
Anlage 1a „Einnahmen“
Anlage 1b „Ausgaben“
Die prognostizierte Ausgaben
müssen auch eingetragen werden
Seite 19
7. Mittelabruf
Bitte beachten Sie folgende rechnerischen Regeln:
Die Summe der im Mittelabruf-Formular eingetragenen Ausgaben (Beispiel:
10.000,00 Euro) muss mit der Summe der im Zahlenmäßigen Nachweis
eingetragenen Ausgaben und der Ausgaben, die den
Belegen/Nachweisen/Lohnjournalen etc. zu entnehmen sind, übereinstimmen!
Seite 20
Bitte beachten Sie, dass eine Auszahlung nur mit vollständigen und korrekten
Unterlagen erfolgen kann.
Beratung und Fragestellungen zum Thema Mittelabruf beantwortet Ihnen gern
Maria Kaczmarowska-Breier.
Persönlich unter der Telefonnummer: 0511 30031-163 oder per E-Mail an
Gutenachbarschaft@nbank.de
7. Mittelabruf
Seite 21
Informationen und Merkblätter
Im Download-Bereich der Förderprogrammseite unter Öffentliche Einrichtungen > Städtebau >
Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement:
https://www.nbank.de/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/St%C3%A4dtebau/Gemeinwesenarbeit-und-Quartiersmanagement/index.jsp
• Merkblatt zum Mittelabruf Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement (Gute
Nachbarschaft) (22.09.2021)
• Merkblatt Berücksichtigung von Ehrenamt (Muskelhypothek) (28.04.2021)
• Merkblatt Besserstellungsverbot (15.07.2020)
• Leitfaden zum Verwendungsnachweis Gute Nachbarschaft (18.11.2020)
• Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) ab
01.03.2020 (01.03.2020)
• Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung - Gebietskörperschaften
(ANBest-GK) (01.11.2009)
• §§23 und 44 LHO und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften (07.12.2020)
• Merkblatt zur Personalgestellung folgt (in Vorbereitung)
Die NBank ist die Investitions- und
Förderbank des Landes Niedersachsen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Rufen Sie uns gern an:
Hotline 0511-30031-913

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  • 1. Zuwendungsbescheid – und was nun? Änderungen und Mittelabruf NBank „Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement – Gute Nachbarschaft “ Präsentation 23.09.2021
  • 2. Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Herzlich willkommen bei der NBank 2. Rechtliche Grundlagen 3. GWA – Gute Nachbarschaft 4. Anteilfinanzierung 5. Zuwendungsbescheid – und was nun? 6. Der Weg zum Geld – Mittelabruf
  • 3. Seite 3 1. Herzlich willkommen bei der NBank Die NBank ist die Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen mit Sitz in Hannover. Am 1. Januar 2004 hat sie ihr operatives Geschäft aufgenommen. Als eine Anstalt des öffentlichen Rechts gehört die NBank zu 100 Prozent zum Land Niedersachsen. In Niedersachsen ist die NBank für die Beratung und Bewilligung der Förderprogramme aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln zuständig. (Quelle: Wikipedia) ◼ Gründung: 2004 ◼ Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts ◼ Gesellschafter: Land Niedersachsen ◼ Über 600 Mitarbeiter ◼ Bündelung der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Wohnraum- und Infrastruktur-förderung
  • 4. Seite 4 2. Rechtliche Grundlagen Niedersächsische Landeshaushaltsordnung (LHO) und deren Verwaltungsvorschriften zur LHO (VV-LHO) zu § 23 Zuwendungen Niedersächsische Landeshaushaltsordnung (LHO) und deren Verwaltungsvorschriften zu § 44 Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest-Gk/P) NBank
  • 5. Seite 5 3. Das GWA Team www.nbank.de/Öffentliche- Einrichtungen/Städtebau/Gemeinwesenarbeit- und-Quartiersmanagement E-Mail: Gutenachbarschaft@nbank.de Telefon: 0511 30031-913 (Hotline) Teamleitung Leoni Maus M.A. Erziehungs- wissenschaftlerin, Buchhändlerin Vollzeit Seit April 2020 Maria Kaczmarowska-Breier Dipl. Grafik-Designerin Vollzeit Seit September 2020 Jennifer Tewes Pädagogin Bankkauffrau Vollzeit Seit Oktober 2020 Petra Melchior Dipl. Kauffrau GWA Zertifikatskurs Vollzeit Seit April 2004 Grundsatzthemen Antragsphase Antragsphase, Bewilligung, Änderung Mittelabruf-, Verwendungsnachweisprüfung Alev Shaker Tourismusmanagerin Vollzeit Seit September 2021 Mittelabruf-, Verwendungsnachweisprüfung
  • 6. Seite 6 3. GWA – Gute Nachbarschaft Das Land gewährt nach Maßgabe der Richtlinie und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO Zuwendungen für Maßnahmen der Gemeinwesenarbeit und des Quartiersmanagements zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe und zur Stabilisierung, Stärkung und weiteren Entwicklung der Quartiere mit besonderen sozialen, demografischen und integrativen Herausforderungen. • Anteilfinanzierung: Zuschuss bis maximal 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximale Förderhöhe 60.000 Euro für ein Projekt und 120.000 Euro für mehrere Projekte pro Jahr • Förderzeitraum beträgt bis zu 36 Monate. Er endet aber spätestens nach Ablauf von 36 Monaten nach Erhalt des Bewilligungsbescheides. In Ausnahmefällen kann mit begründetem Antrag eine Bewilligungszeitraumverlängerung gewährt werden • Mindestfördersumme 10.000 Euro, bei Gemeinden 25.000 Euro • Maximal ein Drittel der Gesamtausgaben für Sachausgaben • Bürgerschaftliches Engagement in Form von freiwilliger, unentgeltlicher Arbeit kann mit 15,00 Euro/Std. als fiktive Ausgabe in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden (Muskelhypothek) • Personalgestellung (bereits angestelltes Personal). Es muss eine Freistellung für die Durchführung des Projektes vorliegen und das Besserstellungsverbot eingehalten werden.
  • 7. Seite 7 4. Anteilfinanzierung Bei der Anteilfinanzierung beteiligt sich der Zuwendungsgeber mit einem bestimmten Prozentsatz an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Der max. Prozentsatz beträgt 75 % und ist im Zuwendungsbescheid festgelegt. ▪ Verringern sich die Ausgaben, vermindern sich sowohl die Zuwendung als auch der Eigenmittelanteil des Zuwendungsempfängers anteilig. ▪ Erhöhen sich die Ausgaben, erhöht sich die Zuwendung nicht. Die zusätzlichen Ausgaben müssen mit dem Eigenanteil gedeckt werden. Die im Zuwendungsbescheid bewilligte Zuwendung kann nur durch eine Nachbewilligung erhöht werden. Bei erhöhten Ausgaben besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, einen Antrag für eine Nachbewilligung zu stellen.
  • 8. Seite 8 6. Verwendungsnachweis 4. Mittelabruf 5. Zuwendungsbescheid – und was nun? Thema heute: 3. Änderung zur Bewilligung 1. Antrag 2. Bewilligung Dokument folgt 5. Zwischennachweis Unterschrift
  • 9. Seite 9 6. Änderungsbescheid Eine Änderungsmitteilung muss erfolgen, wenn wesentliche inhaltliche und/oder finanzielle Änderungen in der Umsetzung des Projekts eintreten bzw. vorgenommen werden sollen. Dies kann einen Änderungsbescheid zur Folge haben. ▪ Beispiele: o Änderungen im Kosten- und Finanzierungsplan o Entstehende Änderungen im Laufe des Projekts o Verlängerung des Bewilligungszeitraums
  • 10. Seite 10 ▪ Bsp. Abweichungen zum Ausgaben- und Finanzierungsplan: Anpassung der verschiedenen Ausgabenpositionen aus dem Kosten- und Finanzierungsplan ➢ Mitteilung an NBank mit Erläuterung notwendig. Nur bei ANBest-P zutreffend: Bis zu 20 % bei Ausgleich in anderer Kostenposition → kein Änderungsbescheid Ab 20% Verschiebung der Kostenpositionen → Mitteilung inkl. Begründung an die NBank, Prüfung und Genehmigung erforderlich → Änderungsbescheid erfolgt ▪ Bsp. Verlängerung des Bewilligungszeitraums: In Ausnahmefällen kann mit begründetem Antrag eine Bewilligungszeitraumverlängerung gewährt werden. Die Verlängerung ist zwingend vor Ablauf des eigentlichen Projekt-Zeitraums zu beantragen. ➢ Ausführliche und triftige Begründung notwendig - Prüfung durch NBank in Abstimmung mit MU ➢ Änderungsbescheid 6. Änderungsbescheid
  • 11. Seite 11 6. Änderungsbescheid ➢ Grundlegend: Mitteilungspflicht nach Nr. 5 der ANBest-P/ ANBest-GK Alle Änderungen frühzeitig bei der NBank anzeigen und mit Begründung beantragen. Zustimmung der NBank abwarten. Beratung und Fragestellungen zum Thema Änderungsbescheid beantworten Ihnen gern Leoni Maus und Jennifer Tewes. Persönlich unter der Hotline: 0511 30031-913 oder per E-Mail an Gutenachbarschaft@nbank.de
  • 12. Seite 12 7. Der Weg zum Geld – Mittelabruf Die Zuwendung darf nur zur Erfüllung des im Zuwendungsbescheid bestimmten Zwecks verwendet werden. Die Zuwendung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.
  • 13. Seite 13 7. Mittelabruf Das Formular „Mittelanforderung Land Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement - Gute Nachbarschaft“ ist bei der NBank vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original (postalisch) einzureichen.
  • 14. Seite 14 7. Mittelabruf Fördermittel dürfen nur abgerufen werden: ▪ Nach Erstattungsprinzip: Für bereits gezahlte Rechnungen ▪ Prognostizierte Ausgaben, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung zur Begleichung fälliger Zahlungen benötigt werden. Können ausgezahlte Zuwendungen ganz oder teilweise nicht innerhalb von zwei Monaten zur Erfüllung des Zuwendungszweckes verwendet werden, sind sie unverzüglich zurückzuzahlen. Eine neue Anforderung ist innerhalb des Bewilligungszeitraumes jederzeit wieder möglich. Hinweis: Werden nicht fristgerecht verwendete Mittel nicht zurückgezahlt, sind sie zu verzinsen (s. § 49a Nr. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)).
  • 15. Seite 15 7. Mittelabruf Je nachdem für welche Kostenpositionen Mittel abgerufen werden, sind folgende Unterlagen vorzulegen: immer: ▪ Formular Mittelanforderung postalisch im Original ▪ Zahlenmäßiger Nachweis – Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement (Anlagen 1a und 1b) ▪ Kopien der Rechnungen/ Nachweise zu jeder Position im Zahlenmäßigen Nachweis (außer zu prognostizierten Ausgaben) ggf: ▪ Arbeitsverträge, Lohnjournale, Qualifikationsnachweise und das Formular „Beschreibung der Projekttätigkeiten (Tätigkeitsbeschreibung Land)“ bei Förderung von Personalausgaben ▪ Formular Honorarkräfte – Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement (Vergaberecht muss beachtet werden). Informationen zur Vergabe: https://www.nbank.de/suche/index.jsp?searchTerm=vergabe ▪ Formular Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeiten und unterschriebene Stundenzettel von den ehrenamtlich tätigen Personen ▪ Übersicht Vergleichsangebote Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement (Anlage 1c) ▪ Erklärung zur Umsatzsteuer im Original (falls abweichend zum Zeitpunkt der Antragstellung)
  • 16. Seite 16 7. Mittelabruf Alle notwendigen Formulare und Informationen finden Sie im Download-Bereich der Förderprogrammseite unter Öffentliche Einrichtungen > Städtebau > Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement: https://www.nbank.de/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/St%C3%A4dtebau/Gemeinwesenarbeit-und-Quartiersmanagement/index.jsp Achtung: Das Formular „Zahlenmäßiger Nachweis - Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement“ finden Sie auf der Förderprogrammseite im Download-Bereich unter Formulare Verwendungsnachweis
  • 17. Seite 17 7. Mittelabruf • Anforderungen zur Vergabe von Aufträgen bei privaten Zuwendungsempfängern (Einhaltung der ANBest-P) finden Sie unter folgendem link: https://www.nbank.de/suche/index.jsp?searchTerm=ANBest-P • Anforderungen zur Vergabe von Aufträgen bei öffentlichen Antragstellern, (Einhaltung der AnBest-GK (Gebietskörperschaften)), finden Sie unter folgendem link: https://www.nbank.de/suche/index.jsp?searchTerm=ANBest-GK • Alle Informationen zur Vergabe finden Sie unter folgendem link: https://www.nbank.de/suche/index.jsp?searchTerm=vergabe
  • 18. Seite 18 7. Mittelabruf Zahlenmäßiger Nachweis – Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement (Anlagen 1a und 1b) Achtung: Das Formular „Zahlenmäßiger Nachweis - Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement“ finden Sie auf der Förderprogrammseite im Download-Bereich unter Formulare Verwendungsnachweis. Anlage 1a „Einnahmen“ Anlage 1b „Ausgaben“ Die prognostizierte Ausgaben müssen auch eingetragen werden
  • 19. Seite 19 7. Mittelabruf Bitte beachten Sie folgende rechnerischen Regeln: Die Summe der im Mittelabruf-Formular eingetragenen Ausgaben (Beispiel: 10.000,00 Euro) muss mit der Summe der im Zahlenmäßigen Nachweis eingetragenen Ausgaben und der Ausgaben, die den Belegen/Nachweisen/Lohnjournalen etc. zu entnehmen sind, übereinstimmen!
  • 20. Seite 20 Bitte beachten Sie, dass eine Auszahlung nur mit vollständigen und korrekten Unterlagen erfolgen kann. Beratung und Fragestellungen zum Thema Mittelabruf beantwortet Ihnen gern Maria Kaczmarowska-Breier. Persönlich unter der Telefonnummer: 0511 30031-163 oder per E-Mail an Gutenachbarschaft@nbank.de 7. Mittelabruf
  • 21. Seite 21 Informationen und Merkblätter Im Download-Bereich der Förderprogrammseite unter Öffentliche Einrichtungen > Städtebau > Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement: https://www.nbank.de/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/St%C3%A4dtebau/Gemeinwesenarbeit-und-Quartiersmanagement/index.jsp • Merkblatt zum Mittelabruf Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement (Gute Nachbarschaft) (22.09.2021) • Merkblatt Berücksichtigung von Ehrenamt (Muskelhypothek) (28.04.2021) • Merkblatt Besserstellungsverbot (15.07.2020) • Leitfaden zum Verwendungsnachweis Gute Nachbarschaft (18.11.2020) • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) ab 01.03.2020 (01.03.2020) • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung - Gebietskörperschaften (ANBest-GK) (01.11.2009) • §§23 und 44 LHO und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften (07.12.2020) • Merkblatt zur Personalgestellung folgt (in Vorbereitung)
  • 22. Die NBank ist die Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Rufen Sie uns gern an: Hotline 0511-30031-913