1. Zuwendungsbescheid – und was nun?
Änderungen und Mittelabruf
NBank „Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement
– Gute Nachbarschaft “
Präsentation 23.09.2021
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Inhaltsverzeichnis
1. Herzlich willkommen bei der NBank
2. Rechtliche Grundlagen
3. GWA – Gute Nachbarschaft
4. Anteilfinanzierung
5. Zuwendungsbescheid – und was nun?
6. Der Weg zum Geld – Mittelabruf
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1. Herzlich willkommen bei der NBank
Die NBank ist die Investitions- und Förderbank
des Landes Niedersachsen mit Sitz in Hannover.
Am 1. Januar 2004 hat sie ihr operatives Geschäft
aufgenommen. Als eine Anstalt des öffentlichen
Rechts gehört die NBank zu 100 Prozent zum Land
Niedersachsen.
In Niedersachsen ist die NBank für die Beratung und
Bewilligung der Förderprogramme aus Landes-,
Bundes- und EU-Mitteln zuständig.
(Quelle: Wikipedia)
◼ Gründung: 2004
◼ Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts
◼ Gesellschafter: Land Niedersachsen
◼ Über 600 Mitarbeiter
◼ Bündelung der Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Wohnraum- und Infrastruktur-förderung
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2. Rechtliche Grundlagen
Niedersächsische
Landeshaushaltsordnung (LHO)
und deren Verwaltungsvorschriften
zur LHO (VV-LHO) zu § 23
Zuwendungen
Niedersächsische
Landeshaushaltsordnung (LHO)
und deren Verwaltungsvorschriften
zu § 44 Zuwendungen,
Verwaltung von Mitteln oder
Vermögensgegenständen
Allgemeine
Nebenbestimmungen
(ANBest-Gk/P)
NBank
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3. Das GWA Team
www.nbank.de/Öffentliche-
Einrichtungen/Städtebau/Gemeinwesenarbeit-
und-Quartiersmanagement
E-Mail: Gutenachbarschaft@nbank.de
Telefon: 0511 30031-913 (Hotline)
Teamleitung
Leoni Maus
M.A. Erziehungs-
wissenschaftlerin,
Buchhändlerin
Vollzeit
Seit April 2020
Maria Kaczmarowska-Breier
Dipl. Grafik-Designerin
Vollzeit
Seit September 2020
Jennifer Tewes
Pädagogin
Bankkauffrau
Vollzeit
Seit Oktober 2020
Petra Melchior
Dipl. Kauffrau
GWA Zertifikatskurs
Vollzeit
Seit April 2004
Grundsatzthemen
Antragsphase
Antragsphase, Bewilligung,
Änderung
Mittelabruf-,
Verwendungsnachweisprüfung
Alev Shaker
Tourismusmanagerin
Vollzeit
Seit September 2021
Mittelabruf-,
Verwendungsnachweisprüfung
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3. GWA – Gute Nachbarschaft
Das Land gewährt nach Maßgabe der Richtlinie
und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO Zuwendungen
für Maßnahmen der Gemeinwesenarbeit und
des Quartiersmanagements zur Verbesserung der
gesellschaftlichen Teilhabe und zur Stabilisierung,
Stärkung und weiteren Entwicklung der Quartiere
mit besonderen sozialen, demografischen und
integrativen Herausforderungen.
• Anteilfinanzierung: Zuschuss bis maximal
75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
maximale Förderhöhe 60.000 Euro für ein
Projekt und 120.000 Euro für mehrere
Projekte pro Jahr
• Förderzeitraum beträgt bis zu 36 Monate.
Er endet aber spätestens nach Ablauf von
36 Monaten nach Erhalt des
Bewilligungsbescheides. In Ausnahmefällen
kann mit begründetem Antrag eine
Bewilligungszeitraumverlängerung gewährt
werden
• Mindestfördersumme 10.000 Euro, bei
Gemeinden 25.000 Euro
• Maximal ein Drittel der Gesamtausgaben für
Sachausgaben
• Bürgerschaftliches Engagement in Form
von freiwilliger, unentgeltlicher Arbeit kann
mit 15,00 Euro/Std. als fiktive Ausgabe in
die Bemessungsgrundlage einbezogen
werden (Muskelhypothek)
• Personalgestellung (bereits angestelltes
Personal). Es muss eine Freistellung für die
Durchführung des Projektes vorliegen und
das Besserstellungsverbot eingehalten
werden.
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4. Anteilfinanzierung
Bei der Anteilfinanzierung beteiligt sich der Zuwendungsgeber mit einem
bestimmten Prozentsatz an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Der max.
Prozentsatz beträgt 75 % und ist im Zuwendungsbescheid festgelegt.
▪ Verringern sich die Ausgaben, vermindern sich sowohl die Zuwendung als
auch der Eigenmittelanteil des Zuwendungsempfängers anteilig.
▪ Erhöhen sich die Ausgaben, erhöht sich die Zuwendung nicht. Die
zusätzlichen Ausgaben müssen mit dem Eigenanteil gedeckt werden.
Die im Zuwendungsbescheid bewilligte Zuwendung kann nur durch eine
Nachbewilligung erhöht werden. Bei erhöhten Ausgaben besteht in
Ausnahmefällen die Möglichkeit, einen Antrag für eine Nachbewilligung
zu stellen.
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6. Verwendungsnachweis
4. Mittelabruf
5. Zuwendungsbescheid – und was nun?
Thema heute:
3. Änderung zur Bewilligung
1. Antrag
2. Bewilligung
Dokument
folgt
5. Zwischennachweis
Unterschrift
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6. Änderungsbescheid
Eine Änderungsmitteilung muss erfolgen, wenn wesentliche inhaltliche
und/oder finanzielle Änderungen in der Umsetzung des Projekts eintreten
bzw. vorgenommen werden sollen. Dies kann einen Änderungsbescheid
zur Folge haben.
▪ Beispiele:
o Änderungen im Kosten- und Finanzierungsplan
o Entstehende Änderungen im Laufe des Projekts
o Verlängerung des Bewilligungszeitraums
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▪ Bsp. Abweichungen zum Ausgaben- und Finanzierungsplan:
Anpassung der verschiedenen Ausgabenpositionen aus dem Kosten- und
Finanzierungsplan
➢ Mitteilung an NBank mit Erläuterung notwendig.
Nur bei ANBest-P zutreffend:
Bis zu 20 % bei Ausgleich in anderer Kostenposition → kein Änderungsbescheid
Ab 20% Verschiebung der Kostenpositionen → Mitteilung inkl. Begründung an die NBank, Prüfung und
Genehmigung erforderlich → Änderungsbescheid erfolgt
▪ Bsp. Verlängerung des Bewilligungszeitraums:
In Ausnahmefällen kann mit begründetem Antrag eine
Bewilligungszeitraumverlängerung gewährt werden. Die Verlängerung ist zwingend
vor Ablauf des eigentlichen Projekt-Zeitraums zu beantragen.
➢ Ausführliche und triftige Begründung notwendig - Prüfung durch NBank in
Abstimmung mit MU
➢ Änderungsbescheid
6. Änderungsbescheid
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6. Änderungsbescheid
➢ Grundlegend: Mitteilungspflicht nach Nr. 5 der ANBest-P/ ANBest-GK
Alle Änderungen frühzeitig bei der NBank anzeigen und mit Begründung
beantragen. Zustimmung der NBank abwarten.
Beratung und Fragestellungen zum Thema Änderungsbescheid beantworten
Ihnen gern
Leoni Maus und Jennifer Tewes.
Persönlich unter der Hotline: 0511 30031-913 oder per E-Mail an
Gutenachbarschaft@nbank.de
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7. Der Weg zum Geld – Mittelabruf
Die Zuwendung darf nur zur Erfüllung des im
Zuwendungsbescheid bestimmten Zwecks verwendet werden.
Die Zuwendung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.
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7. Mittelabruf
Das Formular „Mittelanforderung Land Gemeinwesenarbeit und
Quartiersmanagement - Gute Nachbarschaft“ ist bei der NBank vollständig
ausgefüllt und unterschrieben im Original (postalisch) einzureichen.
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7. Mittelabruf
Fördermittel dürfen nur abgerufen werden:
▪ Nach Erstattungsprinzip: Für bereits gezahlte Rechnungen
▪ Prognostizierte Ausgaben, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach
Auszahlung zur Begleichung fälliger Zahlungen benötigt werden.
Können ausgezahlte Zuwendungen ganz oder teilweise nicht innerhalb von zwei Monaten zur
Erfüllung des Zuwendungszweckes verwendet werden, sind sie unverzüglich zurückzuzahlen. Eine
neue Anforderung ist innerhalb des Bewilligungszeitraumes jederzeit wieder möglich.
Hinweis: Werden nicht fristgerecht verwendete Mittel nicht zurückgezahlt, sind sie zu verzinsen
(s. § 49a Nr. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)).
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7. Mittelabruf
Je nachdem für welche Kostenpositionen Mittel abgerufen werden, sind folgende
Unterlagen vorzulegen:
immer:
▪ Formular Mittelanforderung postalisch im Original
▪ Zahlenmäßiger Nachweis – Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement
(Anlagen 1a und 1b)
▪ Kopien der Rechnungen/ Nachweise zu jeder Position im Zahlenmäßigen Nachweis
(außer zu prognostizierten Ausgaben)
ggf:
▪ Arbeitsverträge, Lohnjournale, Qualifikationsnachweise und das Formular „Beschreibung
der Projekttätigkeiten (Tätigkeitsbeschreibung Land)“ bei Förderung von Personalausgaben
▪ Formular Honorarkräfte – Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement (Vergaberecht muss
beachtet werden). Informationen zur Vergabe: https://www.nbank.de/suche/index.jsp?searchTerm=vergabe
▪ Formular Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeiten und unterschriebene Stundenzettel von
den ehrenamtlich tätigen Personen
▪ Übersicht Vergleichsangebote Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement (Anlage 1c)
▪ Erklärung zur Umsatzsteuer im Original (falls abweichend zum Zeitpunkt der Antragstellung)
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7. Mittelabruf
Alle notwendigen Formulare und Informationen finden Sie im Download-Bereich der
Förderprogrammseite unter Öffentliche Einrichtungen > Städtebau >
Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement:
https://www.nbank.de/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/St%C3%A4dtebau/Gemeinwesenarbeit-und-Quartiersmanagement/index.jsp
Achtung: Das Formular „Zahlenmäßiger Nachweis -
Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement“ finden Sie
auf der Förderprogrammseite im Download-Bereich unter
Formulare Verwendungsnachweis
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7. Mittelabruf
• Anforderungen zur Vergabe von Aufträgen bei privaten
Zuwendungsempfängern (Einhaltung der ANBest-P) finden Sie unter
folgendem link:
https://www.nbank.de/suche/index.jsp?searchTerm=ANBest-P
• Anforderungen zur Vergabe von Aufträgen bei öffentlichen Antragstellern,
(Einhaltung der AnBest-GK (Gebietskörperschaften)), finden Sie unter
folgendem link:
https://www.nbank.de/suche/index.jsp?searchTerm=ANBest-GK
• Alle Informationen zur Vergabe finden Sie unter folgendem link:
https://www.nbank.de/suche/index.jsp?searchTerm=vergabe
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7. Mittelabruf
Zahlenmäßiger Nachweis – Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement
(Anlagen 1a und 1b)
Achtung: Das Formular „Zahlenmäßiger Nachweis - Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement“ finden
Sie auf der Förderprogrammseite im Download-Bereich unter Formulare Verwendungsnachweis.
Anlage 1a „Einnahmen“
Anlage 1b „Ausgaben“
Die prognostizierte Ausgaben
müssen auch eingetragen werden
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7. Mittelabruf
Bitte beachten Sie folgende rechnerischen Regeln:
Die Summe der im Mittelabruf-Formular eingetragenen Ausgaben (Beispiel:
10.000,00 Euro) muss mit der Summe der im Zahlenmäßigen Nachweis
eingetragenen Ausgaben und der Ausgaben, die den
Belegen/Nachweisen/Lohnjournalen etc. zu entnehmen sind, übereinstimmen!
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Bitte beachten Sie, dass eine Auszahlung nur mit vollständigen und korrekten
Unterlagen erfolgen kann.
Beratung und Fragestellungen zum Thema Mittelabruf beantwortet Ihnen gern
Maria Kaczmarowska-Breier.
Persönlich unter der Telefonnummer: 0511 30031-163 oder per E-Mail an
Gutenachbarschaft@nbank.de
7. Mittelabruf
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Informationen und Merkblätter
Im Download-Bereich der Förderprogrammseite unter Öffentliche Einrichtungen > Städtebau >
Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement:
https://www.nbank.de/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/St%C3%A4dtebau/Gemeinwesenarbeit-und-Quartiersmanagement/index.jsp
• Merkblatt zum Mittelabruf Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement (Gute
Nachbarschaft) (22.09.2021)
• Merkblatt Berücksichtigung von Ehrenamt (Muskelhypothek) (28.04.2021)
• Merkblatt Besserstellungsverbot (15.07.2020)
• Leitfaden zum Verwendungsnachweis Gute Nachbarschaft (18.11.2020)
• Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) ab
01.03.2020 (01.03.2020)
• Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung - Gebietskörperschaften
(ANBest-GK) (01.11.2009)
• §§23 und 44 LHO und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften (07.12.2020)
• Merkblatt zur Personalgestellung folgt (in Vorbereitung)
22. Die NBank ist die Investitions- und
Förderbank des Landes Niedersachsen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Rufen Sie uns gern an:
Hotline 0511-30031-913