1. Zuwendungsbescheid – und was nun?
Änderungen und Mittelabruf
NBank „Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement
– Gute Nachbarschaft “
Präsentation 14.03.2024
2. Seite 2
Inhaltsverzeichnis
1. GWA – Gute Nachbarschaft
2. Anteilfinanzierung
3. Zuwendungsbescheid – und was nun?
4. Änderungsbescheid
4.1. Änderungen im Kosten- und Finanzierungsplan
4.2. Änderungen des Bewilligungszeitraumes
4.3. Ansprechpartnerinnen bei Änderungen
5. Der Weg zum Geld – Mittelabruf
5.1. Mittelabruf Formular
5.2. Mittelabruf – Zahlenmäßiger Nachweis
5.3. Mittelabruf – rechnerische Regeln
5.4. Mittelabruf – zwei Möglichkeiten
5.5. Mittelabruf – Unterlagen
5.6. Mittelabruf – wo finde ich alle Informationen?
5.7. Mittelabruf – Vergabe
5.8. Ansprechpartnerinnen beim Mittelabruf
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1. Das GWA Team
Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement - Gute Nachbarschaft (nbank.de)
E-Mail: Gutenachbarschaft@nbank.de
Telefon: 0511 30031-9913 (Hotline)
Medja Bayir
Antragsphase,
Bewilligung,
Änderung
Sarah Schulze
Antragsphase,
Bewilligung,
Änderung
Maria Kaczmarowska-
Breier
Mittelabruf-,
Verwendungsnachweis-
prüfung
Alev Shaker
Mittelabruf-,
Verwendungsnachweis-
prüfung
Teamleitung
Petra Melchior
4. Seite 4
1. GWA – Gute Nachbarschaft
Das Land gewährt nach Maßgabe
der Richtlinie und der VV/VV-P/Gk
zu § 23 und 44 LHO Zuwendungen
für Maßnahmen der
Gemeinwesenarbeit und des
Quartiersmanagements zur
Verbesserung der gesellschaftlichen
Teilhabe und zur Stabilisierung,
Stärkung und weiteren Entwicklung
der Quartiere mit besonderen
sozialen, demografischen und
integrativen Herausforderungen.
• Anteilfinanzierung: Zuschuss bis maximal
75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
maximale Förderhöhe 60.000 Euro für ein
Projekt und 120.000 Euro für mehrere
Projekte pro Jahr
• Förderzeitraum beträgt bis zu 36 Monate.
Er endet aber spätestens nach Ablauf von
36 Monaten nach Erhalt des
Bewilligungsbescheides. In Ausnahmefällen
kann mit begründetem Antrag eine
Verlängerung des Bewilligungszeitraums
gewährt werden
• Mindestfördersumme 10.000 Euro, bei
Gemeinden 25.000 Euro
• Maximal ein Drittel der Gesamtausgaben für
Sachausgaben
• Bürgerschaftliches Engagement in Form
von freiwilliger, unentgeltlicher Arbeit kann
mit 15,00 Euro/Std. als fiktive Ausgabe in
die Bemessungsgrundlage einbezogen
werden (Muskelhypothek)
• Personalgestellung (bereits angestelltes
Personal). Es muss eine Freistellung für die
Durchführung des Projektes vorliegen und
das Besserstellungsverbot eingehalten
werden.
5. Seite 5
2. Anteilfinanzierung
Bei der Anteilfinanzierung beteiligt sich der Zuwendungsgeber mit einem
bestimmten Prozentsatz an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Der max.
Fördersatz in dieser Förderung beträgt 75 % und ist im Zuwendungsbescheid
festgelegt.
Verringern sich die Ausgaben, vermindern sich anteilig sowohl die
Zuwendung als auch der Eigenmittelanteil des Zuwendungsempfängers.
Erhöhen sich die Ausgaben, erhöht sich die Zuwendung nicht. Die
zusätzlichen Ausgaben müssen mit dem Eigenanteil gedeckt werden.
Die im Zuwendungsbescheid bewilligte Zuwendung kann nur durch eine
Nachbewilligung erhöht werden. Bei erhöhten Ausgaben besteht in
Ausnahmefällen die Möglichkeit, einen Antrag für eine Nachbewilligung
zu stellen.
6. Seite 6
6. Verwendungsnachweis
4. Mittelabruf
3. Zuwendungsbescheid – und was nun?
Thema heute:
3. Änderung zur Bewilligung
1. Antrag
2. Bewilligung
Inhaltlicher
Zwischennachweis,
nur bei der LAG
einzureichen
5. Zwischennachweis
Unterschrift
7. Seite 7
4. Änderungsbescheid
Eine Änderungsmitteilung muss erfolgen, wenn wesentliche inhaltliche
und/oder finanzielle Änderungen in der Umsetzung des Projekts eintreten bzw.
vorgenommen werden sollen. Dies kann einen Änderungsbescheid zur Folge
haben.
Grundlegend: Es besteht eine Mitteilungspflicht nach Nr. 5 der ANBest-P/
ANBest-GK. Alle Änderungen sind frühzeitig bei der NBank anzuzeigen und mit
entsprechender Begründung zu beantragen. Die Zustimmung der NBank in
Form eines Änderungsbescheides ist abzuwarten.
8. Seite 8
4.1. Änderungen im Kosten- und Finanzierungsplan (KOFI)
Anpassung der verschiedenen Ausgabenpositionen aus dem Kosten- und
Finanzierungsplan
Mitteilung an NBank mit Erläuterung notwendig
20% Regelung bei Verschiebungen innerhalb der Kostenpositionen
4.2 Änderung des Bewilligungszeitraumes
In Ausnahmefällen kann mit begründetem Antrag eine Verlängerung des
Bewilligungszeitraums gewährt werden. Die Verlängerung ist zwingend vor Ablauf
des eigentlichen Projekt-Zeitraums zu beantragen.
Ausführliche und triftige Begründung notwendig - Prüfung durch NBank
in Abstimmung mit Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
Änderungsbescheid
4. Änderungsbescheid
9. Seite 9
4.3 Ansprechpartnerinnen bei Änderungen
Beratung und Fragestellungen zum Thema Änderungsbescheid beantworten
Ihnen gern:
Medja Bayir
Persönlich unter der Telefonnummer: 0511 30031-8161
und
Sarah Schulze
Persönlich unter der Telefonnummer: 0511 30031-8135
oder unter der Hotline: 0511 30031-9913
und per E-Mail an gutenachbarschaft@nbank.de
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5. Der Weg zum Geld – Mittelabruf
Die Zuwendung darf nur zur Erfüllung des im
Zuwendungsbescheid bestimmten Zwecks verwendet werden. Die
Zuwendung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.
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5.1 Mittelabruf Formular
Das Formular
„Mittelanforderung Land
Gemeinwesenarbeit und
Quartiersmanagement -
Gute Nachbarschaft“ ist bei
der NBank vollständig
ausgefüllt und
unterschrieben im Original
(postalisch) einzureichen.
Seite 1
13. Seite 13
5.2 Mittelabruf – Zahlenmäßiger Nachweis
Zahlenmäßiger Nachweis – Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement
(Anlagen 1a und 1b)
Achtung: Das Formular „Zahlenmäßiger Nachweis - Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement“ finden
Sie auf der Förderprogrammseite im Downloadbereich unter „Formulare Verwendungsnachweis“.
Anlage 1a „Einnahmen“
14. Seite 14
5.2 Mittelabruf – Zahlenmäßiger Nachweis
Zahlenmäßiger Nachweis – Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement
(Anlagen 1a und 1b)
Anlage 1b „Ausgaben“
15. Seite 15
5.3 Mittelabruf – rechnerische Regeln
Bitte beachten Sie die folgenden rechnerischen Regeln:
Die Summe der im Mittelabruf-Formular eingetragenen Ausgaben (Beispiel:
10.000,00 Euro) muss mit der Summe der im Zahlenmäßigen Nachweis
eingetragenen Ausgaben und der Ausgaben, die den
Belegen/Nachweisen/Lohnjournalen etc. zu entnehmen sind, übereinstimmen!
16. Seite 16
5.4 Mittelabruf – zwei Möglichkeiten
Fördermittel dürfen nur abgerufen werden:
Nach Erstattungsprinzip: Für bereits gezahlte Rechnungen
Prognostizierte Ausgaben, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach
Auszahlung zur Begleichung fälliger Zahlungen benötigt werden.
Können ausgezahlte Zuwendungen ganz oder teilweise nicht innerhalb von zwei Monaten zur
Erfüllung des Zuwendungszweckes verwendet werden, sind sie unverzüglich zurückzuzahlen. Eine
neue Anforderung ist innerhalb des Bewilligungszeitraumes jederzeit wieder möglich.
Hinweis: Werden nicht fristgerecht verwendete Mittel nicht zurückgezahlt, sind sie zu verzinsen
(s. § 49a Nr. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)).
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5.5 Mittelabruf Unterlagen
Je nachdem für welche Kostenpositionen Mittel abgerufen werden, sind folgende
Unterlagen vorzulegen:
immer:
Formular Mittelanforderung postalisch im Original
Zahlenmäßiger Nachweis – Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement
(Anlagen 1a und 1b)
Kopien der Rechnungen/ Nachweise zu jeder Position im Zahlenmäßigen Nachweis
(außer zu prognostizierten Ausgaben)
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5.5 Mittelabruf Unterlagen
ggf:
Arbeitsverträge, Lohnjournale, Qualifikationsnachweise, Formulare „Eingesetztes Personal“
und „Beschreibung der geplanten Projekttätigkeit“ bei Förderung von Personalausgaben
Formular Honorarkräfte – Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement (Vergaberecht muss
beachtet werden). Informationen zur Vergabe: Downloadcenter (nbank.de)
Formular Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeiten und unterschriebene Stundenzettel von
den ehrenamtlich tätigen Personen
Übersicht Vergleichsangebote Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement (Anlage 1c)
Erklärung zur Umsatzsteuer im Original (falls abweichend zum Zeitpunkt der Antragstellung)
Belege über den Geldfluss, wenn Ihr Verwendungsnachweis (nach dem Projektabschluss!)
vom Rechnungsprüfungsamt oder einem Steuerberater nicht testiert wird. Für die
Personalausgaben sind diese Belege obsolet, die Lohnjournale sind als Geldflussnachweise
ausreichend.
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5.6 Mittelabruf – wo finde ich alle
Informationen?
Alle notwendigen Formulare und Informationen finden Sie im Download-Bereich der
Förderprogrammseite unter aktuelle Förderprogramme> Gemeinwesenarbeit und
Quartiersmanagement – Gute Nachbarschaft > Downloads
Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement - Gute Nachbarschaft (nbank.de)
Hinweis: Die für den Mittelabruf erforderliche Formulare befinden
sich unter der Bezeichnung „FORMULARE MITTELABRUF“ oder
„FORMULARE VERWENDUNGSNACHWEIS“
20. Seite 20
5.7 Mittelabruf – Vergabe
Anforderungen zur Vergabe von Aufträgen bei privaten
Zuwendungsempfängern (Einhaltung der ANBest-P) finden Sie unter
folgendem Link: Downloadcenter (nbank.de)
Anforderungen zur Vergabe von Aufträgen bei öffentlichen Antragstellern,
(Einhaltung der AnBest-GK (Gebietskörperschaften)), finden Sie unter
folgendem Link: Downloadcenter (nbank.de)
Alle Informationen zur Vergabe finden Sie unter folgendem Link:
Downloadcenter (nbank.de)
21. Seite 21
Bitte beachten Sie, dass eine Auszahlung nur mit vollständigen und korrekten
Unterlagen erfolgen kann.
Wir bitten Sie, das „Merkblatt zum Mittelabruf Gemeinwesenarbeit und
Quartiersmanagement (Gute Nachbarschaft)“ als Hilfe zu beachten.
Alle notwendigen Formulare und Informationen finden Sie im Download-Bereich der Förderprogrammseite unter
aktuelle Förderprogramme> Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement – Gute Nachbarschaft > Downloads
Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement - Gute Nachbarschaft (nbank.de)
Beratung und Fragestellungen zum Thema Mittelabruf beantworten Ihnen gern:
Maria Kaczmarowska-Breier
Persönlich unter der Telefonnummer: 0511 30031-9163
und Alev Shaker
Persönlich unter der Telefonnummer: 0511 30031-8899
oder per E-Mail an gutenachbarschaft@nbank.de
5.8 Ansprechpartnerinnen beim Mittelabruf
22. Die NBank ist die Investitions- und
Förderbank des Landes Niedersachsen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Rufen Sie uns gern an:
Hotline 0511-30031-9913