1. Pressemitteilung
Berlin, 29. September 2010
AMNOG darf nicht zu Lasten der Versicherten und Patienten
entkernt werden
Mit deutlichen Worten kritisiert die BARMER GEK Vorstandsvorsitzende Bir-
git Fischer die geplanten Änderungen der Regierungsfraktionen CDU/ CSU
und FDP zum Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG): „Bei der Neu-
ordnung des Arzneimittelmarktes scheint die Bundesregierung Gesundheits-
politik mit Wirtschaftspolitik zu verwechseln.“ Noch im Frühjahr habe sich die
schwarz-gelbe Koalition damit gebrüstet, das Preisdiktat der Pharmalobby zu
brechen. „Jetzt kassiert sie das eigene Gesetzesvorhaben wieder, indem die
Standards für eine Nutzenbewertung abgesenkt und unabhängige Entschei-
dungsgremien weiter geschwächt werden“, so Fischer.
Laut Änderungsantrag 4 zu Artikel 1 Nummer 13 AMNOG / § 92 SGB V soll
der Gemeinsame Bundesausschuss künftig die Unzweckmäßigkeit eines
Arzneimittels beweisen. Nur unter dieser Bedingung soll dem Gremium noch
ein Verordnungsausschluss möglich sein. Bislang reichen dafür Hinweise
zum fehlenden Nutzen eines Präparats auf Basis der vorhandenen Studien-
lage. Experten halten diese Beweislastumkehr für nicht realisierbar.
Noch weitere Änderungsanträge zum AMNOG stoßen bei der BARMER
GEK auf Skepsis. So sollen die Kriterien der Nutzenbewertung nun per
Rechtsverordnung im Bundesgesundheitsministerium festgelegt werden. Als
abwegig bezeichnet Fischer auch den Plan, Arzneimittel für seltene Erkran-
kungen und solche, die angeblich ohne wirtschaftliche Bedeutung sind, von
der Nutzenbewertung freizustellen. „Auch Arzneimittel für seltene Erkran-
kungen müssen nicht automatisch einen Zusatznutzen mit sich bringen, so-
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fern eine bisherige Therapieform existiert", so Fischer.
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„Das Gesetzesvorhaben darf jetzt nicht nachträglich entkernt werden. Die
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Definition von Bewertungskriterien muss durch unabhängige wissenschaftli- Fax: 0202 56 81 99 14 59
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