Praxisratgeber Vergaberecht
Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen

Thomas Ferber
thomas@fachverlag-ferber.de
http://www.fachverlag-ferber.de
Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen

Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Fristen im Vergabeverfahren

Seite 2
§ 12 EG Abs. 7 VOL/A

Machen die Auftraggeber die Vergabeunterlagen und
alle zusätzlichen Unterlagen nicht auf elektronischem
Weg frei, direkt und vollständig verfügbar und sind die
Vergabeunterlagen und die zusätzlichen Unterlagen
rechtzeitig angefordert worden, so müssen die
Auftraggeber die genannten Unterlagen innerhalb von
6 Tagen nach Eingang des Antrags an die Unternehmen
absenden.

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§ 12 EG Abs. 4 VOB/A

Werden bei offenen Verfahren die Vergabeunterlagen
nicht auf elektronischem Weg frei zugänglich, direkt
und vollständig zur Verfügung gestellt, werden sie den
Bewerbern unverzüglich, spätestens aber innerhalb von
sechs Kalendertagen nach Eingang des Antrags in
geeigneter Weise zugesandt, sofern dieser Antrag
rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen
ist.

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Seite 4
§ 19 Abs. 1 SektVO

Macht der Auftraggeber die Vergabeunterlagen und alle
zusätzlichen Unterlagen nicht auf elektronischem Weg
vollständig verfügbar, hat er diese Unterlagen unverzüglich, jedoch spätestens am sechsten Kalendertag
nach Eingang eines entsprechenden Antrags an die
Unternehmen zu senden, sofern dieser Antrag rechtzeitig innerhalb der Eingangsfrist für Angebote eingegangen war.

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Wann ist die Frist erfüllt?

●
●

Versand der Unterlagen oder
Ankommen der Unterlagen beim
Bewerber?

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Seite 6
Fristerfüllung
Zur Fristerfüllung reicht es nach verschiedener Meinung aus,
wenn die Vergabeunterlagen innerhalb der Frist versandt wurden.
Auf den Eingang beim Bieter kommt es nicht an. Der
Auftraggeber sollte sich deshalb bewusst darüber sein, dass dies
zu einer weiteren Verkürzung der realen Bearbeitungszeit der
Bieter führt.

(siehe z. B. Schubert in Willenbruch/Wieddekind. Vergaberecht Kompaktkommentar, ".
2. Aufl. 2011, § 12a VOB/A, Rn. 16; Horn in Müller-Wrede. VOL/A Kommentar, 2010, §
12 EG Rn. 26)

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Seite 7
Netto-Bearbeitungszeit

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Seite 8
Empfehlung an Auftraggeber

Stellen Sie die Vergabeunterlagen und alle
dazugehörigen Dokumente auf elektronischem
Weg frei, direkt und vollständig zur Verfügung.

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Seite 9
Anforderung der Vergabeunterlagen

Terminsetzung für die Anforderung
der Vergabeunterlagen?

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Seite 10
VK Sachsen, 19.04.2012, 1/SKV/009-12
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass es keine gesetzliche
Grundlage für die Festlegung einer abschließenden Frist zur
Abforderung der Angebotsunterlagen von mehr als sechs Tagen vor
Ablauf der Angebotsabgabefrist gibt, weshalb ein Auftraggeber bis 6
Tage vor Ablauf der Angebotsabgabefrist verpflichtet ist, einem
Interessenten die Verdingungsunterlagen auszureichen.

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Seite 11
OLG Düsseldorf 21.12.2005, VII - Verg 75/05
In ihrem Beschluss verweist die VK Sachsen unter anderem auf
eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (21.12.2005, VII - Verg
75/05), dass eine Vergabestelle im Rahmen des Möglichen und
Zumutbaren grundsätzlich auch nach Ablauf der Abforderungsfrist verpflichtet ist, dem Bieter die Vergabeunterlagen erneut
zuzusenden, wenn diese z.B. auf dem Postweg verloren gegangen
sind.

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Seite 12
ISBN 978-3-942766-03-6

Praxisratgeber Vergaberecht
Fristen im Vergabeverfahren
3. erweiterte und aktualisierte Auflage, Sept. 2013
742 + xii Seiten, 215 Abbildungen, 50 Tabellen
Hardcover
69,- Euro (inkl. MwSt.)
59,90 Euro (inkl. MwSt.) Subskriptionspreis bis 31.10.2013

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Seite 13
Fristen im Vergabeverfahren

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Seite 14
Seminare Praxisratgeber Vergaberecht

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Seite 15
Seminar - Einführung

11.03.2014 in Darmstadt
18.03.2014 in Dortmund
25.03.2014 in München
08.04.2014 in Darmstadt
06.05.2014 in Darmstadt
13.05.2014 in Leipzig
01.07.2014 in München
08.07.2014 in Darmstadt

http://vergaberecht-schulung.de/seminar-einf%C3%BChrung-vergaberecht.html

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Seite 16
Seminar - Bieterstrategien

12.03.2014 Darmstadt
20.03.2014 Dortmund

http://vergaberecht-schulung.de/seminar-vergaberecht-bieterstrategien.html

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Seite 17
Seminar - IT-Vergabe

19.03.2014 in Dortmund
26.03.2014 in München
07.05.2013 in Darmstadt
14. 05.2014 in Leipzig
02.05.2014 in München

http://vergaberecht-schulung.de/seminar-it-vergabe.html

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Seite 18
Intensivseminar = Einführung + IT-Vergabe

18. - 19.03.2014 in Dortmund
25. - 26.03.2014 in München
06. - 07.05.2014 in Darmstadt
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1.050,- Euro (zzgl. Ust.)
1. Tag Einführung in das Vergaberecht
2. Tag IT-Vergabe

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Seite 19
Web-Seminare zum Vergaberecht

21.02.2014: Bieterfragen
28.02.2014: VOB/A, Angebotsfrist und Fristverkürzungen
07.03.2014: Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes

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Seite 20
Vielen Dank!

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http://www.vergaberecht-schulung.de

Thomas Ferber
thomas@fachverlag-ferber.de
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Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen oder sonstigen Kennzeichen in diesem Buch berechtigt nicht zu
der Annahme, dass diese von jedermann frei benutzt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um eingetragene
Warenzeichen oder sonstige geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.

Praxisratgeber Vergaberecht - Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen

  • 1.
    Praxisratgeber Vergaberecht Frist zumVersenden der Vergabeunterlagen Thomas Ferber thomas@fachverlag-ferber.de http://www.fachverlag-ferber.de
  • 2.
    Frist zum Versendender Vergabeunterlagen Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Fristen im Vergabeverfahren Seite 2
  • 3.
    § 12 EGAbs. 7 VOL/A Machen die Auftraggeber die Vergabeunterlagen und alle zusätzlichen Unterlagen nicht auf elektronischem Weg frei, direkt und vollständig verfügbar und sind die Vergabeunterlagen und die zusätzlichen Unterlagen rechtzeitig angefordert worden, so müssen die Auftraggeber die genannten Unterlagen innerhalb von 6 Tagen nach Eingang des Antrags an die Unternehmen absenden. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Fristen im Vergabeverfahren Seite 3
  • 4.
    § 12 EGAbs. 4 VOB/A Werden bei offenen Verfahren die Vergabeunterlagen nicht auf elektronischem Weg frei zugänglich, direkt und vollständig zur Verfügung gestellt, werden sie den Bewerbern unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sechs Kalendertagen nach Eingang des Antrags in geeigneter Weise zugesandt, sofern dieser Antrag rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen ist. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Fristen im Vergabeverfahren Seite 4
  • 5.
    § 19 Abs.1 SektVO Macht der Auftraggeber die Vergabeunterlagen und alle zusätzlichen Unterlagen nicht auf elektronischem Weg vollständig verfügbar, hat er diese Unterlagen unverzüglich, jedoch spätestens am sechsten Kalendertag nach Eingang eines entsprechenden Antrags an die Unternehmen zu senden, sofern dieser Antrag rechtzeitig innerhalb der Eingangsfrist für Angebote eingegangen war. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Fristen im Vergabeverfahren Seite 5
  • 6.
    Wann ist dieFrist erfüllt? ● ● Versand der Unterlagen oder Ankommen der Unterlagen beim Bewerber? Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Fristen im Vergabeverfahren Seite 6
  • 7.
    Fristerfüllung Zur Fristerfüllung reichtes nach verschiedener Meinung aus, wenn die Vergabeunterlagen innerhalb der Frist versandt wurden. Auf den Eingang beim Bieter kommt es nicht an. Der Auftraggeber sollte sich deshalb bewusst darüber sein, dass dies zu einer weiteren Verkürzung der realen Bearbeitungszeit der Bieter führt. (siehe z. B. Schubert in Willenbruch/Wieddekind. Vergaberecht Kompaktkommentar, ". 2. Aufl. 2011, § 12a VOB/A, Rn. 16; Horn in Müller-Wrede. VOL/A Kommentar, 2010, § 12 EG Rn. 26) Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Fristen im Vergabeverfahren Seite 7
  • 8.
    Netto-Bearbeitungszeit Seminar Praxisratgeber Vergaberecht– Fristen im Vergabeverfahren Seite 8
  • 9.
    Empfehlung an Auftraggeber StellenSie die Vergabeunterlagen und alle dazugehörigen Dokumente auf elektronischem Weg frei, direkt und vollständig zur Verfügung. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Fristen im Vergabeverfahren Seite 9
  • 10.
    Anforderung der Vergabeunterlagen Terminsetzungfür die Anforderung der Vergabeunterlagen? Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Fristen im Vergabeverfahren Seite 10
  • 11.
    VK Sachsen, 19.04.2012,1/SKV/009-12 Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass es keine gesetzliche Grundlage für die Festlegung einer abschließenden Frist zur Abforderung der Angebotsunterlagen von mehr als sechs Tagen vor Ablauf der Angebotsabgabefrist gibt, weshalb ein Auftraggeber bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsabgabefrist verpflichtet ist, einem Interessenten die Verdingungsunterlagen auszureichen. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Fristen im Vergabeverfahren Seite 11
  • 12.
    OLG Düsseldorf 21.12.2005,VII - Verg 75/05 In ihrem Beschluss verweist die VK Sachsen unter anderem auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (21.12.2005, VII - Verg 75/05), dass eine Vergabestelle im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren grundsätzlich auch nach Ablauf der Abforderungsfrist verpflichtet ist, dem Bieter die Vergabeunterlagen erneut zuzusenden, wenn diese z.B. auf dem Postweg verloren gegangen sind. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Fristen im Vergabeverfahren Seite 12
  • 13.
    ISBN 978-3-942766-03-6 Praxisratgeber Vergaberecht Fristenim Vergabeverfahren 3. erweiterte und aktualisierte Auflage, Sept. 2013 742 + xii Seiten, 215 Abbildungen, 50 Tabellen Hardcover 69,- Euro (inkl. MwSt.) 59,90 Euro (inkl. MwSt.) Subskriptionspreis bis 31.10.2013 Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Fristen im Vergabeverfahren Seite 13
  • 14.
    Fristen im Vergabeverfahren SeminarPraxisratgeber Vergaberecht – Fristen im Vergabeverfahren Seite 14
  • 15.
    Seminare Praxisratgeber Vergaberecht SeminarPraxisratgeber Vergaberecht – Fristen im Vergabeverfahren Seite 15
  • 16.
    Seminar - Einführung 11.03.2014in Darmstadt 18.03.2014 in Dortmund 25.03.2014 in München 08.04.2014 in Darmstadt 06.05.2014 in Darmstadt 13.05.2014 in Leipzig 01.07.2014 in München 08.07.2014 in Darmstadt http://vergaberecht-schulung.de/seminar-einf%C3%BChrung-vergaberecht.html Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Fristen im Vergabeverfahren Seite 16
  • 17.
    Seminar - Bieterstrategien 12.03.2014Darmstadt 20.03.2014 Dortmund http://vergaberecht-schulung.de/seminar-vergaberecht-bieterstrategien.html Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Fristen im Vergabeverfahren Seite 17
  • 18.
    Seminar - IT-Vergabe 19.03.2014in Dortmund 26.03.2014 in München 07.05.2013 in Darmstadt 14. 05.2014 in Leipzig 02.05.2014 in München http://vergaberecht-schulung.de/seminar-it-vergabe.html Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Fristen im Vergabeverfahren Seite 18
  • 19.
    Intensivseminar = Einführung+ IT-Vergabe 18. - 19.03.2014 in Dortmund 25. - 26.03.2014 in München 06. - 07.05.2014 in Darmstadt 13. - 14.05.2014 in Leipzig 01. - 02.07.2014 in München Sonderpreis für zwei Tage Seminar 1.050,- Euro (zzgl. Ust.) 1. Tag Einführung in das Vergaberecht 2. Tag IT-Vergabe Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Fristen im Vergabeverfahren Seite 19
  • 20.
    Web-Seminare zum Vergaberecht 21.02.2014:Bieterfragen 28.02.2014: VOB/A, Angebotsfrist und Fristverkürzungen 07.03.2014: Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes Seminar Praxisratgeber Vergaberecht – Fristen im Vergabeverfahren Seite 20
  • 21.
  • 22.
    Dieses Vortrag wurdemit großer Sorgfalt erarbeitet. Trotzdem können Fehler und Irrtümer nicht vollständig ausgeschlossen werden. Verlag und Autor übernehmen keine juristische Verantwortung und keine Haftung für inhaltliche oder drucktechnische Fehler sowie deren Folgen. Jeder Anwender ist daher aufgefordert, alle Angaben in eigener Verantwortung zu prüfen. Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen oder sonstigen Kennzeichen in diesem Buch berechtigt nicht zu der Annahme, dass diese von jedermann frei benutzt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um eingetragene Warenzeichen oder sonstige geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.