Praxisratgeber Vergaberecht
Schwellenwerte 2014 / 2015

Bauaufträge

Liefer- und Dienstleistungsaufträge
Bereich:
Bereich:
Trinkwasser,
Trinkwasser,
Energieversorgung,
Energieversorgung,
Verkehr
Verkehr

5.186.000 Euro

414.000 Euro

Thomas Ferber
thomas@fachverlag-ferber.de
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Oberste
Oberste
Bundesbehörden
Bundesbehörden
134.000 Euro

Sonstige
Sonstige
207.000 Euro
WTO-Vergabeabkommen (GPA)
●

●

●

Mit Wirkung zum 1. Januar 1996 ist die Europäische Union
dem WTO-Vergabeabkommen (GPA) beigetreten.
Das GPA (Government Procurement Agreement) ist eine
Vereinbarung der Europäischen Union und weiterer 14
Mitglieder der Welthandelsorganisation über die
diskriminierungsfreie, transparente und rechtsstaatliche
Vergabe von öffentlichen Aufträgen.
In dieser Vereinbarung ist die Auftragshöhe, ab der die
Regeln gelten sollen, die sogenannten Schwellenwerte, in
Sonderziehungsrechten (SZR) festgeschrieben.

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Seite 2
Government Procurement Agreement

Bildquelle Erde: Nasa
Bildquelle Flaggen: Wikipedia

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Seite 3
Government Procurement Agreement
Hong-Kong
Schweiz

Norwegen

Island

Japan

EU

Liechtenstein

Kanada
Taiwan

USA
Aruba
Armenien

Israel
Singapur
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Korea

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Bildquelle Erde: Nasa
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Seite 4
WTO-Vergabeabkommen (GPA)
●

Weitere Länder führen Verhandlungen, um dem WTOVergabeabkommen (GPA) in Zukunft beizutreten.

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Seite 5
Währungseinheit SZR (Sonderziehungsrecht)
Die vom Internationalen Währungsfonds (IWF) eingeführte
Währungseinheit SZR (Sonderziehungsrecht; englisch: SDR =
Special Drawing Right) ist eine künstliche Währung und wird
durch einen Währungskorb wichtiger Weltwährungen (USDollar, Euro, Pfund Sterling und Yen) definiert.
Für den Fünfjahreszeitraum 2011-2015 ist die folgende
Gewichtung vereinbart:
●

US-Dollar = 41,9%,

●

EURO = 37,4%,

●

Yen = 9,4%,

●

Pfund Sterling= 11,3%.

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Seite 6
Währungskorb der Währungseinheit SZR

Währungskorb der Währungseinheit SZR
11,30%
9,40%

US-Dollar
EURO
YEN
Pfund Sterling

41,90%

37,40%

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Seite 7
GPA-Schwellenwerte in SZR

Bauleistungen

Liefer- und Dienstleistungsaufträge
Sektorenbereich
(Trinkwasser, Energieversorgung, Verkehr)

5.000.000 SZR

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oberste und obere
Bundesbehörden

Sonstige

400.000 SZR

130.000 SZR

200.000 SZR

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Seite 8
Schwellenwerte 2014/2015 im Überblick

Liefer- und Dienstleistungsaufträge

Bauleistungen

Sektorenbereich
(Trinkwasser, Energieversorgung, Verkehr)

Sonstige

414.000 Euro

5.186.000 Euro

oberste und obere
Bundesbehörden
134.000 Euro

207.000 Euro

Die europäischen Schwellenwerte gemäß VERORDNUNG (EU)
Nr. 1336/2013 DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2013

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Seite 9
Schwellenwerte bei Bauleistungen

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Seite 10
Bauleistungen - Sektorenbereich

offenes Verfahren

SektVO

nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren

EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen

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Seite 11
Bauleistungen – Verteidigung und Sicherheit

nicht offenes Verfahren

VOB/A-VS

Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog

EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauleistungen

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Seite 12
Bauleistungen - sonstige
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren

VOB/A Abschnitt 2

Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog

EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro
für Bauaufträge

öffentliche Ausschreibung

VOB/A Abschnitt 1

beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe

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Seite 13
Schwellenwerte bei Lieferungen und Dienstleistungen

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Seite 14
Liefer- und Dienstleistungen - Sektorenbereich

offenes Verfahren

SektVO

nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren

EU-Schwellenwert = 414.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen

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Seite 15
Liefer- und Dienstleistungen – Verteidigung und Sicherheit

nicht offenes Verfahren

VSVgV

Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog

EU-Schwellenwert = 414.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen

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Seite 16
Liefer- und Dienstleistungen – obere und oberste Bundesbehörden
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren

VOL/A Abschnitt 2

Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog

EU-Schwellenwert = 134.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen der
obersten oder oberen Bundesbehörden
öffentliche Ausschreibung

VOL/A Abschnitt 1

beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf

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Seite 17
Liefer- und Dienstleistungen - sonstige
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren

VOL/A Abschnitt 2

Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog

EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen

öffentliche Ausschreibung

VOL/A Abschnitt 1

beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf

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Seite 18
Gültig ab 1. Januar 2014
Die Europäische Kommission hat die Schwellenwerte mit Wirkung
zum 1. Januar 2014 angepasst und im Amtsblatt der Europäischen
Union am 14. Dezember (L335) veröffentlicht (VERORDNUNG (EU)
Nr. 1336/2013 DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2013 zur
Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die
Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren).
Durch die mittlerweile vorhandene dynamische Verweisung in der
VgV (Vergabeverordnung), der Sektorenverordnung (SektVO) sowie
der Verordnung für Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) wird auf
die jeweils angepasste Verordnung der EU verwiesen. Eine
Anpassung im deutschen Recht ist nicht mehr erforderlich.

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Seite 19
Netto
Bei den Schwellenwerten handelt es sich immer um Netto-Werte
ohne Umsatzsteuer.
Richtline 2004/18/EG
Artikel 7 Schwellenwerte für öffentliche Aufträge
Diese Richtlinie gilt für die Vergabe öffentlicher Aufträge, die nicht aufgrund der Ausnahmen nach den
Artikeln 10 und 11 und nach den Artikeln 12 bis 18 ausgeschlossen sind und deren geschätzter Wert netto
ohne Mehrwertsteuer (MwSt) die folgenden Schwellenwerte erreicht oder überschreitet: [..]
Richtline 2004/17/EG
Artikel 16 Schwellenwerte für öffentliche Aufträge
Diese Richtlinie gilt für Aufträge, die nicht aufgrund der Ausnahme nach den Artikeln 19 bis 26 oder nach
Artikel 30 in Bezug auf die Ausübung der betreffenden Tätigkeit ausgeschlossen sind und deren geschätzter
Wert ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) die folgenden Schwellenwerte nicht unterschreitet: [..]
Richtline 2009/81/EG
Artikel 8 Schwellenwerte für Aufträge
Diese Richtlinie gilt für die Aufträge, deren geschätzter Wert ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) die folgenden
Schwellenwerte nicht unterschreitet: [..]

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Seite 20
Vergaberechtsübersicht
Government Procurement Agreement
(GPA)

EG-Vertrag, EG-Vergaberichtlinien

Internationales Recht

EU-Recht

Nationales Recht
Haushaltsrecht
BHO, LHO, GemHVO

GWB Teil 4

VgV

VOL/A (2. Abschnitt),
VOB/A (2. Abschnitt),
VOF

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SektVO

VSVgV

VOB/A
3. Abschn.

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Verw.-Vorschriften

VOL/A (1. Abschnitt),
VOB/A (1. Abschnitt)

Seite 21
Seminare zum Thema Schwellenwerte
und Schätzung des Auftragswertes

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Fachverlag Thomas Ferber

Seite 22
11.09.2014 Behördenspiegel in Bonn
Schwellenwerte, Wertgrenzen und Schätzung des Auftragswertes
http://www.fuehrungskraefte-forum.de/?page_id=4478

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Seite 23
08.10.2014 Kommunales Bildungswerk in Berlin
Vergaberecht – Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswerts
www.kbw.de Seminarcode: 1008BFA250

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Seite 24
Seminare Praxisratgeber Vergaberecht

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Seite 25
Seminar - Einführung

11.03.2014 in Darmstadt
18.03.2014 in Dortmund
25.03.2014 in München
08.04.2014 in Darmstadt
06.05.2014 in Darmstadt
13.05.2014 in Leipzig
01.07.2014 in München
08.07.2014 in Darmstadt

http://vergaberecht-schulung.de/seminar-einf%C3%BChrung-vergaberecht.html

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Seite 26
Seminar - Bieterstrategien

12.03.2014 Darmstadt
20.03.2014 Dortmund

http://vergaberecht-schulung.de/seminar-vergaberecht-bieterstrategien.html

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Seite 27
Seminar - IT-Vergabe

19.03.2014 in Dortmund
26.03.2014 in München
07.05.2013 in Darmstadt
14. 05.2014 in Leipzig
02.07.2014 in München
09.10.2014 in Berlin

http://vergaberecht-schulung.de/seminar-it-vergabe.html

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Seite 28
Seminar - HPC-Vergabe

26. 06.2014 in Leipzig

http://vergaberecht-schulung.de/seminar-hpc-vergabe.html

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Seite 29
Intensivseminar = Einführung + IT-Vergabe

18. - 19.03.2014 in Dortmund
25. - 26.03.2014 in München
06. - 07.05.2014 in Darmstadt
13. - 14.05.2014 in Leipzig
01. - 02.07.2014 in München
Sonderpreis für zwei Tage Seminar
1.050,- Euro (zzgl. Ust.)
1. Tag Einführung in das Vergaberecht
2. Tag IT-Vergabe

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Seite 30
ISBN 978-3-942766-03-6

Praxisratgeber Vergaberecht
Fristen im Vergabeverfahren
3. erweiterte und aktualisierte Auflage, Sept. 2013
742 + xii Seiten, 215 Abbildungen, 50 Tabellen
Hardcover
69,- Euro (inkl. MwSt.)

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Seite 31
Fristen im Vergabeverfahren

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Seite 32
Vielen Dank!

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Thomas Ferber
thomas@fachverlag-ferber.de
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Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen oder sonstigen Kennzeichen in diesem Buch berechtigt nicht zu
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Warenzeichen oder sonstige geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.

Schwellenwerte 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht

  • 1.
    Praxisratgeber Vergaberecht Schwellenwerte 2014/ 2015 Bauaufträge Liefer- und Dienstleistungsaufträge Bereich: Bereich: Trinkwasser, Trinkwasser, Energieversorgung, Energieversorgung, Verkehr Verkehr 5.186.000 Euro 414.000 Euro Thomas Ferber thomas@fachverlag-ferber.de http://www.fachverlag-ferber.de Oberste Oberste Bundesbehörden Bundesbehörden 134.000 Euro Sonstige Sonstige 207.000 Euro
  • 2.
    WTO-Vergabeabkommen (GPA) ● ● ● Mit Wirkungzum 1. Januar 1996 ist die Europäische Union dem WTO-Vergabeabkommen (GPA) beigetreten. Das GPA (Government Procurement Agreement) ist eine Vereinbarung der Europäischen Union und weiterer 14 Mitglieder der Welthandelsorganisation über die diskriminierungsfreie, transparente und rechtsstaatliche Vergabe von öffentlichen Aufträgen. In dieser Vereinbarung ist die Auftragshöhe, ab der die Regeln gelten sollen, die sogenannten Schwellenwerte, in Sonderziehungsrechten (SZR) festgeschrieben. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 2
  • 3.
    Government Procurement Agreement BildquelleErde: Nasa Bildquelle Flaggen: Wikipedia http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 3
  • 4.
  • 5.
    WTO-Vergabeabkommen (GPA) ● Weitere Länderführen Verhandlungen, um dem WTOVergabeabkommen (GPA) in Zukunft beizutreten. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 5
  • 6.
    Währungseinheit SZR (Sonderziehungsrecht) Dievom Internationalen Währungsfonds (IWF) eingeführte Währungseinheit SZR (Sonderziehungsrecht; englisch: SDR = Special Drawing Right) ist eine künstliche Währung und wird durch einen Währungskorb wichtiger Weltwährungen (USDollar, Euro, Pfund Sterling und Yen) definiert. Für den Fünfjahreszeitraum 2011-2015 ist die folgende Gewichtung vereinbart: ● US-Dollar = 41,9%, ● EURO = 37,4%, ● Yen = 9,4%, ● Pfund Sterling= 11,3%. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 6
  • 7.
    Währungskorb der WährungseinheitSZR Währungskorb der Währungseinheit SZR 11,30% 9,40% US-Dollar EURO YEN Pfund Sterling 41,90% 37,40% http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 7
  • 8.
    GPA-Schwellenwerte in SZR Bauleistungen Liefer-und Dienstleistungsaufträge Sektorenbereich (Trinkwasser, Energieversorgung, Verkehr) 5.000.000 SZR http://www.fachverlag-ferber.de oberste und obere Bundesbehörden Sonstige 400.000 SZR 130.000 SZR 200.000 SZR Fachverlag Thomas Ferber Seite 8
  • 9.
    Schwellenwerte 2014/2015 imÜberblick Liefer- und Dienstleistungsaufträge Bauleistungen Sektorenbereich (Trinkwasser, Energieversorgung, Verkehr) Sonstige 414.000 Euro 5.186.000 Euro oberste und obere Bundesbehörden 134.000 Euro 207.000 Euro Die europäischen Schwellenwerte gemäß VERORDNUNG (EU) Nr. 1336/2013 DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2013 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 9
  • 10.
  • 11.
    Bauleistungen - Sektorenbereich offenesVerfahren SektVO nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro für Bauleistungen http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 11
  • 12.
    Bauleistungen – Verteidigungund Sicherheit nicht offenes Verfahren VOB/A-VS Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro für Bauleistungen http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 12
  • 13.
    Bauleistungen - sonstige offenesVerfahren nicht offenes Verfahren VOB/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 5.186.000 Euro für Bauaufträge öffentliche Ausschreibung VOB/A Abschnitt 1 beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 13
  • 14.
    Schwellenwerte bei Lieferungenund Dienstleistungen http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 14
  • 15.
    Liefer- und Dienstleistungen- Sektorenbereich offenes Verfahren SektVO nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren EU-Schwellenwert = 414.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 15
  • 16.
    Liefer- und Dienstleistungen– Verteidigung und Sicherheit nicht offenes Verfahren VSVgV Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 414.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 16
  • 17.
    Liefer- und Dienstleistungen– obere und oberste Bundesbehörden offenes Verfahren nicht offenes Verfahren VOL/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 134.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen der obersten oder oberen Bundesbehörden öffentliche Ausschreibung VOL/A Abschnitt 1 beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe Direktkauf http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 17
  • 18.
    Liefer- und Dienstleistungen- sonstige offenes Verfahren nicht offenes Verfahren VOL/A Abschnitt 2 Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog EU-Schwellenwert = 207.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen öffentliche Ausschreibung VOL/A Abschnitt 1 beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe Direktkauf http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 18
  • 19.
    Gültig ab 1.Januar 2014 Die Europäische Kommission hat die Schwellenwerte mit Wirkung zum 1. Januar 2014 angepasst und im Amtsblatt der Europäischen Union am 14. Dezember (L335) veröffentlicht (VERORDNUNG (EU) Nr. 1336/2013 DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2013 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren). Durch die mittlerweile vorhandene dynamische Verweisung in der VgV (Vergabeverordnung), der Sektorenverordnung (SektVO) sowie der Verordnung für Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) wird auf die jeweils angepasste Verordnung der EU verwiesen. Eine Anpassung im deutschen Recht ist nicht mehr erforderlich. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 19
  • 20.
    Netto Bei den Schwellenwertenhandelt es sich immer um Netto-Werte ohne Umsatzsteuer. Richtline 2004/18/EG Artikel 7 Schwellenwerte für öffentliche Aufträge Diese Richtlinie gilt für die Vergabe öffentlicher Aufträge, die nicht aufgrund der Ausnahmen nach den Artikeln 10 und 11 und nach den Artikeln 12 bis 18 ausgeschlossen sind und deren geschätzter Wert netto ohne Mehrwertsteuer (MwSt) die folgenden Schwellenwerte erreicht oder überschreitet: [..] Richtline 2004/17/EG Artikel 16 Schwellenwerte für öffentliche Aufträge Diese Richtlinie gilt für Aufträge, die nicht aufgrund der Ausnahme nach den Artikeln 19 bis 26 oder nach Artikel 30 in Bezug auf die Ausübung der betreffenden Tätigkeit ausgeschlossen sind und deren geschätzter Wert ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) die folgenden Schwellenwerte nicht unterschreitet: [..] Richtline 2009/81/EG Artikel 8 Schwellenwerte für Aufträge Diese Richtlinie gilt für die Aufträge, deren geschätzter Wert ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) die folgenden Schwellenwerte nicht unterschreitet: [..] http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 20
  • 21.
    Vergaberechtsübersicht Government Procurement Agreement (GPA) EG-Vertrag,EG-Vergaberichtlinien Internationales Recht EU-Recht Nationales Recht Haushaltsrecht BHO, LHO, GemHVO GWB Teil 4 VgV VOL/A (2. Abschnitt), VOB/A (2. Abschnitt), VOF http://www.fachverlag-ferber.de SektVO VSVgV VOB/A 3. Abschn. Fachverlag Thomas Ferber Verw.-Vorschriften VOL/A (1. Abschnitt), VOB/A (1. Abschnitt) Seite 21
  • 22.
    Seminare zum ThemaSchwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 22
  • 23.
    11.09.2014 Behördenspiegel inBonn Schwellenwerte, Wertgrenzen und Schätzung des Auftragswertes http://www.fuehrungskraefte-forum.de/?page_id=4478 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 23
  • 24.
    08.10.2014 Kommunales Bildungswerkin Berlin Vergaberecht – Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswerts www.kbw.de Seminarcode: 1008BFA250 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 24
  • 25.
  • 26.
    Seminar - Einführung 11.03.2014in Darmstadt 18.03.2014 in Dortmund 25.03.2014 in München 08.04.2014 in Darmstadt 06.05.2014 in Darmstadt 13.05.2014 in Leipzig 01.07.2014 in München 08.07.2014 in Darmstadt http://vergaberecht-schulung.de/seminar-einf%C3%BChrung-vergaberecht.html http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 26
  • 27.
    Seminar - Bieterstrategien 12.03.2014Darmstadt 20.03.2014 Dortmund http://vergaberecht-schulung.de/seminar-vergaberecht-bieterstrategien.html http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 27
  • 28.
    Seminar - IT-Vergabe 19.03.2014in Dortmund 26.03.2014 in München 07.05.2013 in Darmstadt 14. 05.2014 in Leipzig 02.07.2014 in München 09.10.2014 in Berlin http://vergaberecht-schulung.de/seminar-it-vergabe.html http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 28
  • 29.
    Seminar - HPC-Vergabe 26.06.2014 in Leipzig http://vergaberecht-schulung.de/seminar-hpc-vergabe.html http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 29
  • 30.
    Intensivseminar = Einführung+ IT-Vergabe 18. - 19.03.2014 in Dortmund 25. - 26.03.2014 in München 06. - 07.05.2014 in Darmstadt 13. - 14.05.2014 in Leipzig 01. - 02.07.2014 in München Sonderpreis für zwei Tage Seminar 1.050,- Euro (zzgl. Ust.) 1. Tag Einführung in das Vergaberecht 2. Tag IT-Vergabe http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 30
  • 31.
    ISBN 978-3-942766-03-6 Praxisratgeber Vergaberecht Fristenim Vergabeverfahren 3. erweiterte und aktualisierte Auflage, Sept. 2013 742 + xii Seiten, 215 Abbildungen, 50 Tabellen Hardcover 69,- Euro (inkl. MwSt.) http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 31
  • 32.
  • 33.
  • 34.
    Dieses Vortrag wurdemit großer Sorgfalt erarbeitet. Trotzdem können Fehler und Irrtümer nicht vollständig ausgeschlossen werden. Verlag und Autor übernehmen keine juristische Verantwortung und keine Haftung für inhaltliche oder drucktechnische Fehler sowie deren Folgen. Jeder Anwender ist daher aufgefordert, alle Angaben in eigener Verantwortung zu prüfen. Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen oder sonstigen Kennzeichen in diesem Buch berechtigt nicht zu der Annahme, dass diese von jedermann frei benutzt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um eingetragene Warenzeichen oder sonstige geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.