Erde an Aldebaran! Bitte kommen. Mathematik nicht nur für AußerirdischeThomas Ferber
Der Vortrag "Erde an Aldebaran: Bitte kommen! Mathematik nicht nur für Außerirdische" war Bestandteil des Hamburger Tags der Mathematik am 5. Juli 2008.
Der Vortrag zeigt auf vergnügliche und unterhaltsame Weise, dass die Mathematik durchaus universell ist. Mit Hilfe von Äpfeln wird bewiesen, dass die Mathematik als "lingua cosmica" zur interstellaren Kommunikation geeignet ist und auch auf Aldebaran oder Proxima Centauri die gleiche Mathematik "gesprochen" wird.
Eine mathematische Sammlung - kinderleichtThomas Ferber
Sind die Zahlen universell?
Mit Hilfe von Äpfeln beweise ich, dass die Mathematik als "lingua cosmica" zur interstellaren Kommunikation geeignet ist und auch auf Aldebaran oder Proxima Centauri die gleiche Mathematik "gesprochen" wird.
Bestimmung der Kreiszahl Pi mit der Pi-zza-Salami-Methode
Fachverlag Thomas Ferber UnternehmensdarstellungThomas Ferber
Das öffentliche Auftragswesen besitzt eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. In der Bundesrepublik Deutschland werden pro Jahr öffentliche Aufträge im Wert von ca. 360 Milliarden Euro vergeben. Die Gesamtzahl der Ausschreibungen schätzt man dabei auf mehr als 2,5 Millionen pro Jahr. Für die gesamte Europäische Union geht man von einem Marktvolumen bei öffentlichen Beschaffungen von mehr als 2 Billionen Euro aus.
Durch dieses hohe Marktvolumen und der Zahlungsfähigkeit der Öffentlichen Hand sind öffentliche Aufträge für Wirtschaftsunternehmen sehr interessant.
Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist allerdings streng formalisiert und inhaltlich komplex und stellt damit sowohl die Vergabestellen als auch die sich am Verfahren beteiligten Wirtschaftsunternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern.
Doch auch die Vergabestellen stehen bei der komplexen Vergaberechtsmaterie vor besonderen Herausforderungen. Eine falsche Schwellenwertberechnung, eine falsche Frist oder ein Formfehler in den Ausschreibungsunterlagen bzw. der Vergabedurchführung können die Bewerber zum Rügen oder gar zum Eröffnen eines Nachprüfungsverfahren animieren. Eine ungeschickt formulierte Leistungsbeschreibung bzw. eine nicht den Anforderungen entsprechende Bewertungsmatrix können den Erfolg des Vergabeverfahrens gefährden.
Die Anwendung des Vergaberechts in den Vergabeverfahren wird zusätzlich durch den stetigen Wandel im Vergaberecht verkompliziert und erschwert Bietern und Vergabestellen den Umgang mit den Vergabeverfahren.
Der 2010 gegründete Fachverlag Thomas Ferber unterstützt Bieter und Vergabestellen praxisnah mit Fachbücher, Fachberatung und Fachseminare zum Vergaberecht.
Rund um das Thema Bindefristen stellen sich für Auftraggeber und Bieter immer wieder eine Menge Fragen. Wie lange sollen oder dürfen Bindefristen sein? Dürfen die Bindefristen verlängert werden? Darf ich als Bieter andere Bindefristen als gefordert ansetzen? Kann ich als Bieter mein bereits abgegebenes Angebot zurückziehen? Wie reagiere ich als Bieter auf utopisch lange Bindefristen?
E-Books stellen aktuell sicherlich den größten Umbruch im Buchwesen dar. Dieser Vortrag geht auf die Besonderheiten von E-Books ein, vergleicht die verschiedenen E-Book-Formate und die Möglichkeiten des Lesens auf Computern, Tablet-PCs und speziellen E-Book-Lesegeräten. Des weiteren wird das Umwandeln von TeX/LaTeX-Dokumente in E-Book-Formate behandelt.
Fristverkürzungen beim offenen VerfahrenThomas Ferber
Die Möglichkeiten der Fristverkürzungen beim offenen Verfahren durch
Vorinformation, elektronische Bekanntmachung sowie dem Zugriff auf
Vergabeunterlagen und sonstigen zusätzlichen Unterlagen auf elektronischem Weg.
Die absolute Mindestfrist beim offenen Verfahren unter Ausnutzung der
Fristverkürzung durch Vorinformation (auf 22 Tage) in Kombination mit
der elektronischen Bekanntmachung (Reduzierung um 7 Tage) beträgt 15 Tage.
Die Fristverkürzungen müssen allerdings angemessen sein.
Der Vortrag gibt einen Einblick in das Regelwerk des Vergaberechts und zeigt den Zusammenhang zwischen globalen Vereinbarungen wie dem Government Procurement Agreement, den europäischen Richtlinien sowie der deutschen Gesetzgebung und Vergabeverordnungen.
Fristen im Vergabeverfahren - Angebotsfrist und VeröffentlichungsfristThomas Ferber
Die Fristen in Vergabeverfahren sind ein zentrales Thema bei öffentlichen Ausschreibungen.
Der Vortrag geht im Besonderen auf die Angebotsfrist und die Veröffentlichungsfrist ein:
Wie sind die Fristen definiert, wann beginnt und wann endet die Frist? Beispiele und Grafiken verdeutlichen das Ganze.
Erde an Aldebaran! Bitte kommen. Mathematik nicht nur für AußerirdischeThomas Ferber
Der Vortrag "Erde an Aldebaran: Bitte kommen! Mathematik nicht nur für Außerirdische" war Bestandteil des Hamburger Tags der Mathematik am 5. Juli 2008.
Der Vortrag zeigt auf vergnügliche und unterhaltsame Weise, dass die Mathematik durchaus universell ist. Mit Hilfe von Äpfeln wird bewiesen, dass die Mathematik als "lingua cosmica" zur interstellaren Kommunikation geeignet ist und auch auf Aldebaran oder Proxima Centauri die gleiche Mathematik "gesprochen" wird.
Eine mathematische Sammlung - kinderleichtThomas Ferber
Sind die Zahlen universell?
Mit Hilfe von Äpfeln beweise ich, dass die Mathematik als "lingua cosmica" zur interstellaren Kommunikation geeignet ist und auch auf Aldebaran oder Proxima Centauri die gleiche Mathematik "gesprochen" wird.
Bestimmung der Kreiszahl Pi mit der Pi-zza-Salami-Methode
Fachverlag Thomas Ferber UnternehmensdarstellungThomas Ferber
Das öffentliche Auftragswesen besitzt eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. In der Bundesrepublik Deutschland werden pro Jahr öffentliche Aufträge im Wert von ca. 360 Milliarden Euro vergeben. Die Gesamtzahl der Ausschreibungen schätzt man dabei auf mehr als 2,5 Millionen pro Jahr. Für die gesamte Europäische Union geht man von einem Marktvolumen bei öffentlichen Beschaffungen von mehr als 2 Billionen Euro aus.
Durch dieses hohe Marktvolumen und der Zahlungsfähigkeit der Öffentlichen Hand sind öffentliche Aufträge für Wirtschaftsunternehmen sehr interessant.
Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist allerdings streng formalisiert und inhaltlich komplex und stellt damit sowohl die Vergabestellen als auch die sich am Verfahren beteiligten Wirtschaftsunternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern.
Doch auch die Vergabestellen stehen bei der komplexen Vergaberechtsmaterie vor besonderen Herausforderungen. Eine falsche Schwellenwertberechnung, eine falsche Frist oder ein Formfehler in den Ausschreibungsunterlagen bzw. der Vergabedurchführung können die Bewerber zum Rügen oder gar zum Eröffnen eines Nachprüfungsverfahren animieren. Eine ungeschickt formulierte Leistungsbeschreibung bzw. eine nicht den Anforderungen entsprechende Bewertungsmatrix können den Erfolg des Vergabeverfahrens gefährden.
Die Anwendung des Vergaberechts in den Vergabeverfahren wird zusätzlich durch den stetigen Wandel im Vergaberecht verkompliziert und erschwert Bietern und Vergabestellen den Umgang mit den Vergabeverfahren.
Der 2010 gegründete Fachverlag Thomas Ferber unterstützt Bieter und Vergabestellen praxisnah mit Fachbücher, Fachberatung und Fachseminare zum Vergaberecht.
Rund um das Thema Bindefristen stellen sich für Auftraggeber und Bieter immer wieder eine Menge Fragen. Wie lange sollen oder dürfen Bindefristen sein? Dürfen die Bindefristen verlängert werden? Darf ich als Bieter andere Bindefristen als gefordert ansetzen? Kann ich als Bieter mein bereits abgegebenes Angebot zurückziehen? Wie reagiere ich als Bieter auf utopisch lange Bindefristen?
E-Books stellen aktuell sicherlich den größten Umbruch im Buchwesen dar. Dieser Vortrag geht auf die Besonderheiten von E-Books ein, vergleicht die verschiedenen E-Book-Formate und die Möglichkeiten des Lesens auf Computern, Tablet-PCs und speziellen E-Book-Lesegeräten. Des weiteren wird das Umwandeln von TeX/LaTeX-Dokumente in E-Book-Formate behandelt.
Fristverkürzungen beim offenen VerfahrenThomas Ferber
Die Möglichkeiten der Fristverkürzungen beim offenen Verfahren durch
Vorinformation, elektronische Bekanntmachung sowie dem Zugriff auf
Vergabeunterlagen und sonstigen zusätzlichen Unterlagen auf elektronischem Weg.
Die absolute Mindestfrist beim offenen Verfahren unter Ausnutzung der
Fristverkürzung durch Vorinformation (auf 22 Tage) in Kombination mit
der elektronischen Bekanntmachung (Reduzierung um 7 Tage) beträgt 15 Tage.
Die Fristverkürzungen müssen allerdings angemessen sein.
Der Vortrag gibt einen Einblick in das Regelwerk des Vergaberechts und zeigt den Zusammenhang zwischen globalen Vereinbarungen wie dem Government Procurement Agreement, den europäischen Richtlinien sowie der deutschen Gesetzgebung und Vergabeverordnungen.
Fristen im Vergabeverfahren - Angebotsfrist und VeröffentlichungsfristThomas Ferber
Die Fristen in Vergabeverfahren sind ein zentrales Thema bei öffentlichen Ausschreibungen.
Der Vortrag geht im Besonderen auf die Angebotsfrist und die Veröffentlichungsfrist ein:
Wie sind die Fristen definiert, wann beginnt und wann endet die Frist? Beispiele und Grafiken verdeutlichen das Ganze.
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht Januar - Dezember 2015. Die Seminare der Reihe Praxisratgeber Vergaberecht finden 2015 in Berlin, Darmstadt, Dortmund, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart statt.
Themen sind: Einführung in das Vergaberecht, Einführung in das Preisrecht, IT-Vergabe, Bieterstrategien, Vergabestrategien für Auftraggeber, Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen, Vergabeverfahren im Bereich Verteidigung und Sicherheit
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht November - Dezember 2014Thomas Ferber
Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.
Der Vortrag wurde im Rahmen der Web-Seminare Praxisratgeber Vergaberecht gehalten und beschäftigt sich mit den Besonderheiten des Verhandlungsverfahrens.
Der Vortrag wurde im Rahmen der Web-Seminare Praxisratgeber Vergaberecht gehalten und beschäftigt sich mit den Besonderheiten des wettbewerblichen Dialogs im Vergabeverfahren.
Ein wettbewerblicher Dialog ist ein Verfahren
zur Vergabe besonders komplexer Aufträge.
Der Vortrag wurde im Rahmen der Web-Seminare Praxisratgeber Vergaberecht gehalten und beschäftigt sich mit den Vergabeverfahren für Lieferungen und Leistungen gemäß VOL/A.
Der öffentliche Auftraggeber ist gemäß dem Grundsatz der Transparenz verpflichtet das Vergabeverfahren zu dokumentieren. Die Dokumentation muss aber zeitnah erfolgen und muss laufend fortgeschrieben werden.
Die Dokumentation muss die einzelnen Stufen des Vergabeverfahrens mit den wesentlichen Feststellungen und Begründungen der einzelnen Entscheidungen enthalten. Die Angaben müssen detailliert genug sein, um nachvollziehbar zu sein.
Grundsätzlich hat bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A unterhalb des EU-Schwellenwertes die öffentliche Ausschreibung Vorrang vor allen anderen Vergabearten. Durch das Vorliegen besonderer Umstände, der Eigenart der Leistung oder einem Auftragswert unterhalb bestimmter Wertgrenzen ist eine freihändige Vergabe zulässig.
Praxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei VergabeverfahrenThomas Ferber
Welche Umstände müssen vorliegen damit ein Auftraggeber in einem Vergabeverfahren sich auf die besondere Dringlichkeit berufen kann und die Vergabe freihändig bzw. im Verhandlungsverfahren durchführen können.
Welche Umstände sind dem Verhalten des Auftraggebers zuzurechnen, was ist eine selbstverschuldete Dringlichkeit?
Welche dringlichen Gründe kommen in Betracht? Welche Möglichkeiten der Fristverkürzungen bestehen überhaupt?
Grundsätzlich hat bei Vergabeverfahren gemäß VOB/A unterhalb des EU-Schwellenwertes die öffentliche Ausschreibung Vorrang vor allen anderen Vergabearten. Durch das Vorliegen besonderer Umstände, der Eigenart der Leistung oder einem Auftragswert unterhalb bestimmter Wertgrenzen ist eine freihändige Vergabe zulässig.
Bei Rahmenvereinbarungen handelt es sich um zweistufige Verfahren. In der ersten Stufe wird die Rahmenvereinbarung durch die bekannten Vergabeverfahren wie z.B. öffentliche Ausschreibung oder offenes Verfahren ausgeschrieben und vergeben. In der zweiten Stufe werden dann auf Grundlage der vereinbarten Rahmenvertrages Einzelaufträge durchgeführt.
Rahmenvereinbarungen können mit einem oder auch mit mehreren Unternehmen geschlossen werden und sind vor allem bei sich wiederholenden Beschaffungen von Vorteil.
Gemäß § 19 EG Abs. 8 VOL/A berücksichtigen die Auftraggeber bei der Wertung der Angebote entsprechend der bekannt gegebenen Gewichtung vollständig und ausschließlich die Kriterien, die in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannt sind.
Gemäß § 19 EG Abs. 9 VOL/A müssen die Kriterien durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt sein. Kriterien können beispielsweise sein: Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebskosten, Lebenszykluskosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe, Lieferzeitpunkt und Lieferungs- oder Ausführungsfrist.
Die Kriterien können in Ausschlusskriterien und Bewertungskriterien unterschieden werden.
Ausschlusskriterien sind sogenannte KO-Kriterien. Wird die als Ausschlusskriterium gekennzeichnete Anforderung nicht erfüllt, führt dies zum zwangsweisen Ausschluss des Angebotes. Bei Bewertungskriterien wird die Anforderung mit Punkten bewertet. Um die unterschiedliche Bedeutung der Kriterien zu berücksichtigen, können die Wertungen auch noch mit Gewichten versehen werden. Die Kriterien und deren Gewichtung müssen in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen genannt werden.
Bewertungsmatrizen können mannigfaltig gestaltet sein. Im Vortrag werden einige Beispiele gezeigt unter anderem auch die Richtwertmethode und die erweiterte Richtwertmethode nach UfAB V.
Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" des Fachverlags Thomas Ferber versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.
Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist streng formalisiert, inhaltlich komplex und ständigen Veränderungen unterworfen und stellt damit sowohl die Vergabestellen als auch die am Verfahren beteiligten Wirtschaftsunternehmen vor erhebliche Herausforderungen.
Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern.
Doch auch die Vergabestellen stehen bei der komplexen Vergaberechtsmaterie vor besonderen Herausforderungen. Eine falsche Schwellenwertberechnung, eine falsche Frist oder ein Formfehler in den Ausschreibungsunterlagen bzw. der Vergabedurchführung können die Bewerber zum Rügen oder gar zum Eröffnen eines Nachprüfungsverfahrens veranlassen . Eine ungeschickt formulierte Leistungsbeschreibung bzw. eine nicht den Anforderungen entsprechende Bewertungsmatrix können den Erfolg des Vergabeverfahrens gefährden.
Um so wichtiger ist eine intensive Beschäftigung mit dem aktuellen Vergaberecht sowohl für Bieter als auch für Auftraggeber.
Die Seminar- und Buchreihe „Praxisratgeber Vergaberecht“ vermittelt Ihnen die komplexen Sachverhalte des Vergaberechts verständlich und praxisorientiert.
Zum Thema Bieterfragen stellen sich regelmäßig sowohl aus Bieter als auch aus Auftraggebersicht die folgenden Fragestellungen: Wann sollte man als Bieter zusätzliche Auskünfte erbitten, wann sollte man rügen? Was sollte man als Bieter bei den Fragen beachten und welche Fristen sind einzuhalten? Was muss die Vergabestelle bei Bieterfragen beachten und welche Fristen müssen eingehalten werden? Wann sind Auskünfte rechtzeitig erteilt? Bis wann können Bieterfragen gestellt werden und bis wann müssen diese beantwortet werden? Wann muss die Angebotsfrist verlängert werden? Wie kann die Gleichbehandlung der Bieter gewährleistet werden?
Praxisratgeber Vergaberecht - Frist zum Versenden der VergabeunterlagenThomas Ferber
Beim offenen Verfahren müssen die Vergabeunterlagen spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen zugesandt werden. Dies gilt selbstverständlich nur dann, wenn die Unterlagen nicht auf elektronischem Weg vollständig, frei und direkt verfügbar sind.
Der folgende Vortrag aus dem Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefristen beschäftigt sich mit wichtigen Fragestellungen rund um das Thema Bindefristen und gibt Antworten dazu. Im Einzelnen werden behandelt:
Die Bedeutung der Bindefristen. Wie lange sollen oder dürfen Bindefristen sein? Dürfen die Bindefristen verlängert werden?
Darf ich als Bieter andere Bindefristen als gefordert ansetzen? Kann ich als Bieter mein bereits abgegebenes Angebot zurückziehen? Wie reagiere ich als Bieter auf utopisch lange Bindefristen?
Die einstündigen kostenfreien Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.
Praxisratgeber Vergaberecht, VOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenw...Thomas Ferber
Unterhalb der Schwellenwerte stehen für Vergabeverfahren im Bereich der VOL/A die Vergabearten Direktkauf, freihändige Vergaben, beschränkte Ausschreibung und öffentliche Ausschreibung zur Verfügung. Die öffentliche Ausschreibung hat Vorrang vor der beschränkten Ausschreibung und der freihändigen Vergabe. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine beschränkte Ausschreibung bzw. eine freihändige Vergabe zulässig.
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht Januar - Dezember 2015. Die Seminare der Reihe Praxisratgeber Vergaberecht finden 2015 in Berlin, Darmstadt, Dortmund, Hamburg, Leipzig, München und Stuttgart statt.
Themen sind: Einführung in das Vergaberecht, Einführung in das Preisrecht, IT-Vergabe, Bieterstrategien, Vergabestrategien für Auftraggeber, Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen, Vergabeverfahren im Bereich Verteidigung und Sicherheit
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht November - Dezember 2014Thomas Ferber
Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.
Der Vortrag wurde im Rahmen der Web-Seminare Praxisratgeber Vergaberecht gehalten und beschäftigt sich mit den Besonderheiten des Verhandlungsverfahrens.
Der Vortrag wurde im Rahmen der Web-Seminare Praxisratgeber Vergaberecht gehalten und beschäftigt sich mit den Besonderheiten des wettbewerblichen Dialogs im Vergabeverfahren.
Ein wettbewerblicher Dialog ist ein Verfahren
zur Vergabe besonders komplexer Aufträge.
Der Vortrag wurde im Rahmen der Web-Seminare Praxisratgeber Vergaberecht gehalten und beschäftigt sich mit den Vergabeverfahren für Lieferungen und Leistungen gemäß VOL/A.
Der öffentliche Auftraggeber ist gemäß dem Grundsatz der Transparenz verpflichtet das Vergabeverfahren zu dokumentieren. Die Dokumentation muss aber zeitnah erfolgen und muss laufend fortgeschrieben werden.
Die Dokumentation muss die einzelnen Stufen des Vergabeverfahrens mit den wesentlichen Feststellungen und Begründungen der einzelnen Entscheidungen enthalten. Die Angaben müssen detailliert genug sein, um nachvollziehbar zu sein.
Grundsätzlich hat bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A unterhalb des EU-Schwellenwertes die öffentliche Ausschreibung Vorrang vor allen anderen Vergabearten. Durch das Vorliegen besonderer Umstände, der Eigenart der Leistung oder einem Auftragswert unterhalb bestimmter Wertgrenzen ist eine freihändige Vergabe zulässig.
Praxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei VergabeverfahrenThomas Ferber
Welche Umstände müssen vorliegen damit ein Auftraggeber in einem Vergabeverfahren sich auf die besondere Dringlichkeit berufen kann und die Vergabe freihändig bzw. im Verhandlungsverfahren durchführen können.
Welche Umstände sind dem Verhalten des Auftraggebers zuzurechnen, was ist eine selbstverschuldete Dringlichkeit?
Welche dringlichen Gründe kommen in Betracht? Welche Möglichkeiten der Fristverkürzungen bestehen überhaupt?
Grundsätzlich hat bei Vergabeverfahren gemäß VOB/A unterhalb des EU-Schwellenwertes die öffentliche Ausschreibung Vorrang vor allen anderen Vergabearten. Durch das Vorliegen besonderer Umstände, der Eigenart der Leistung oder einem Auftragswert unterhalb bestimmter Wertgrenzen ist eine freihändige Vergabe zulässig.
Bei Rahmenvereinbarungen handelt es sich um zweistufige Verfahren. In der ersten Stufe wird die Rahmenvereinbarung durch die bekannten Vergabeverfahren wie z.B. öffentliche Ausschreibung oder offenes Verfahren ausgeschrieben und vergeben. In der zweiten Stufe werden dann auf Grundlage der vereinbarten Rahmenvertrages Einzelaufträge durchgeführt.
Rahmenvereinbarungen können mit einem oder auch mit mehreren Unternehmen geschlossen werden und sind vor allem bei sich wiederholenden Beschaffungen von Vorteil.
Gemäß § 19 EG Abs. 8 VOL/A berücksichtigen die Auftraggeber bei der Wertung der Angebote entsprechend der bekannt gegebenen Gewichtung vollständig und ausschließlich die Kriterien, die in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannt sind.
Gemäß § 19 EG Abs. 9 VOL/A müssen die Kriterien durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt sein. Kriterien können beispielsweise sein: Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebskosten, Lebenszykluskosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe, Lieferzeitpunkt und Lieferungs- oder Ausführungsfrist.
Die Kriterien können in Ausschlusskriterien und Bewertungskriterien unterschieden werden.
Ausschlusskriterien sind sogenannte KO-Kriterien. Wird die als Ausschlusskriterium gekennzeichnete Anforderung nicht erfüllt, führt dies zum zwangsweisen Ausschluss des Angebotes. Bei Bewertungskriterien wird die Anforderung mit Punkten bewertet. Um die unterschiedliche Bedeutung der Kriterien zu berücksichtigen, können die Wertungen auch noch mit Gewichten versehen werden. Die Kriterien und deren Gewichtung müssen in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen genannt werden.
Bewertungsmatrizen können mannigfaltig gestaltet sein. Im Vortrag werden einige Beispiele gezeigt unter anderem auch die Richtwertmethode und die erweiterte Richtwertmethode nach UfAB V.
Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" des Fachverlags Thomas Ferber versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.
Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist streng formalisiert, inhaltlich komplex und ständigen Veränderungen unterworfen und stellt damit sowohl die Vergabestellen als auch die am Verfahren beteiligten Wirtschaftsunternehmen vor erhebliche Herausforderungen.
Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern.
Doch auch die Vergabestellen stehen bei der komplexen Vergaberechtsmaterie vor besonderen Herausforderungen. Eine falsche Schwellenwertberechnung, eine falsche Frist oder ein Formfehler in den Ausschreibungsunterlagen bzw. der Vergabedurchführung können die Bewerber zum Rügen oder gar zum Eröffnen eines Nachprüfungsverfahrens veranlassen . Eine ungeschickt formulierte Leistungsbeschreibung bzw. eine nicht den Anforderungen entsprechende Bewertungsmatrix können den Erfolg des Vergabeverfahrens gefährden.
Um so wichtiger ist eine intensive Beschäftigung mit dem aktuellen Vergaberecht sowohl für Bieter als auch für Auftraggeber.
Die Seminar- und Buchreihe „Praxisratgeber Vergaberecht“ vermittelt Ihnen die komplexen Sachverhalte des Vergaberechts verständlich und praxisorientiert.
Zum Thema Bieterfragen stellen sich regelmäßig sowohl aus Bieter als auch aus Auftraggebersicht die folgenden Fragestellungen: Wann sollte man als Bieter zusätzliche Auskünfte erbitten, wann sollte man rügen? Was sollte man als Bieter bei den Fragen beachten und welche Fristen sind einzuhalten? Was muss die Vergabestelle bei Bieterfragen beachten und welche Fristen müssen eingehalten werden? Wann sind Auskünfte rechtzeitig erteilt? Bis wann können Bieterfragen gestellt werden und bis wann müssen diese beantwortet werden? Wann muss die Angebotsfrist verlängert werden? Wie kann die Gleichbehandlung der Bieter gewährleistet werden?
Praxisratgeber Vergaberecht - Frist zum Versenden der VergabeunterlagenThomas Ferber
Beim offenen Verfahren müssen die Vergabeunterlagen spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen zugesandt werden. Dies gilt selbstverständlich nur dann, wenn die Unterlagen nicht auf elektronischem Weg vollständig, frei und direkt verfügbar sind.
Der folgende Vortrag aus dem Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefristen beschäftigt sich mit wichtigen Fragestellungen rund um das Thema Bindefristen und gibt Antworten dazu. Im Einzelnen werden behandelt:
Die Bedeutung der Bindefristen. Wie lange sollen oder dürfen Bindefristen sein? Dürfen die Bindefristen verlängert werden?
Darf ich als Bieter andere Bindefristen als gefordert ansetzen? Kann ich als Bieter mein bereits abgegebenes Angebot zurückziehen? Wie reagiere ich als Bieter auf utopisch lange Bindefristen?
Die einstündigen kostenfreien Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.
Praxisratgeber Vergaberecht, VOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenw...Thomas Ferber
Unterhalb der Schwellenwerte stehen für Vergabeverfahren im Bereich der VOL/A die Vergabearten Direktkauf, freihändige Vergaben, beschränkte Ausschreibung und öffentliche Ausschreibung zur Verfügung. Die öffentliche Ausschreibung hat Vorrang vor der beschränkten Ausschreibung und der freihändigen Vergabe. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine beschränkte Ausschreibung bzw. eine freihändige Vergabe zulässig.
Praxisratgeber Vergaberecht, VOL/A – Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenw...
Vergaberecht News One-Pager
1. Vergaberecht-News Januar 2012
● Neue Schwellenwerte im Sektorenbereich (Trinkwasser-, Energieversorgung, Verkehr) ab
1. Januar 2012:
– Bauleistungen: 5.000.000 Euro
– Lieferungen und Leistungen: 400.000 Euro
● Für Vergabeverfahren gemäß VOL, VOB und VOF gelten die alten Schwellenwerte
solange weiter, bis die Schwellenwerte in der Vergabeverordnung (VgV) geändert werden.
Schwellenwert alt Schwellenwert neu
Bauleistungen 4.845.000 Euro 5.000.000 Euro
Lieferungen und Leistungen, Oberste Bundesbehörden 125.000 Euro 130.000 Euro
Lieferungen und Leistungen, sonst. 193.000 Euro 200.000 Euro
● Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit: Mit dem
Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit,
dass am 14. Dezember in Kraft getreten ist und Änderungen an GWB und VgV zur Folge
hatte, ist der erste Schritt in die neue noch zu schaffende Vergabeverordnung Verteidigung
und Sicherheit (VSVgV) getan. Bis zum Inkrafttreten der VSVgV gilt: Bei aktuellen
Vergabeverfahren sind sowohl das Gesetz gegen Wettbwerbsbeschränkungen (GWB) als
auch die Rundschreiben des BMWi vom 26.7.2011 sowie vom 21.12.2011 zu
berücksichtigen.
● Verankerung der Energieeffizienz in der Vergabeverordnung (VgV) und
Sektorenverordnung (SektVO) →
Bei Leistungsbeschreibungen sollen Anforderungen an die Energieeffizenz gestellt werden.
Die Energieeffizienz ist als Zuschlagskriterium angemessen zu berücksichtigen. ...
www.fachverlag-ferber.de