Ab dem 1. Januar 2012 gelten die neuen EU-Schwellenwerte für öffentliche Aufträge, die festgelegt wurden: 5.000.000 Euro für Bauleistungen und 200.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen, wobei für oberste und obere Bundesbehörden die Schwellenwerte 130.000 Euro resp. 400.000 Euro betragen. Diese Schwellenwerte werden alle zwei Jahre von der EU-Kommission überprüft und entsprechend dem durchschnittlichen Tageskurs des Euros in Sonderziehungsrechten (SZR) angepasst. Während für den Sektorbereich die neuen Schwellenwerte unmittelbar gelten, dürfen Mitgliedstaaten strengere Werte festlegen, was bedeutet, dass in bestimmten Verfahren die alten, strengeren Schwellenwerte weiterhin Anwendung finden können, bis sie aktualisiert werden.