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Seminar Praxisratgeber Vergaberecht
Angebotsfrist
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Wertung

Fristen im Vergabeverfahren – Informations- und Wartefrist

Vergabebekanntmachung
Vergabebekanntmachung

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Tag 1

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Tag 8

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Die sorgfältige, objektive, realistische und nachvollziehbare Schätzung
MO
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des Auftragswertes ist von zentraler Bedeutung für das Vergabeverfahren
Tag 14

Tag 15

Thomas Ferber
thomas@fachverlag-ferber.de
http://www.fachverlag-ferber.de

Zuschlagserteilung
Zuschlagserteilung
Thomas Ferber
Seit 2004 Beschäftigung mit dem Vergaberecht als KeyAccount-Manager für den Bereich Forschung und Lehre
bei Sun Microsystems.
Langjährige Erfahrungen unter anderem mit komplexen
IT-Ausschreibungen, HPC-Ausschreibungen, wettbewerblichem Dialog und Verhandlungsverfahren, dem
Aufbau von effizienten Angebotsprozessen, Strategien
für Bieter , e-Vergabe, elektronischer Signatur.
Mit dem 2010 gegründeten Fachverlag Thomas Ferber
biete ich Fachbücher, Fachberatung und Fachseminare
zum Vergaberecht an.

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 2
Informations- und Wartepflicht

http://www.fachverlag-ferber.de

Fachverlag Thomas Ferber

Seite 3
§ 101a Abs. 1 Satz 1 GWB

Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
●

●

●

über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
angenommen werden soll,
über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses
unverzüglich in Textform zu informieren.

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Seite 4
Textform

Textform bedeutet, dass aus Dokumentations- und
Nachweisgründen eine mündliche oder telefonische
Information nicht ausreichend ist.
Der Auftraggeber kann aber zwischen Brief, Fax oder
auch E-Mail frei wählen, wenn der Empfänger durch
Mitteilung seiner E-Mail-Anschrift, Fax-Nummer oder
durch sonstige Weise zu erkennen gegeben hat, dass
er mit einer Übermittlung per E-Mail oder Fax
einverstanden ist.(siehe hierzu Ellenberger in Palandt, BGB, § 126b Rn. 3)

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über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
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Europäischen Union.

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Seite 17
ISBN 978-3-942766-03-6

Praxisratgeber Vergaberecht
Fristen im Vergabeverfahren
3. erweiterte und aktualisierte Auflage, Sept. 2013
742 + xii Seiten, 215 Abbildungen, 50 Tabellen
Hardcover
69,- Euro (inkl. MwSt.)
59,90 Euro (inkl. MwSt.) Subskriptionspreis bis 31.10.2013

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Weitere Informationen

www.vergaberecht-schulung.de

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Beratung
Profitieren Sie als Bieter und als Auftraggeber von meiner langjährigen
Erfahrung mit öffentlichen Ausschreibungen und nutzen Sie meine
Beratungsleistungen in der Vorbereitung und Durchführung von
Vergabeverfahren:
●

komplexe IT-Beschaffungen

●

High-Performance-Computing-Ausschreibungen

●

●

●

Wettbewerblicher Dialog und Verhandlungsverfahren bei komplexen ITBeschaffungen
Sinnvolle Gestaltung von Bewertungsmatrizen für Auftraggeber
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Bietern

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  • 1. Seminar Praxisratgeber Vergaberecht Angebotsfrist Angebotsfrist Wartefrist Wertung Fristen im Vergabeverfahren – Informations- und Wartefrist Vergabebekanntmachung Vergabebekanntmachung MO DI MI DO FR SA SO Tag 1 Tag 2 Tag 3 Tag 4 Tag 5 Tag 6 MO DI MI DO FR SA SO Tag 7 Tag 8 Tag 9 Tag 10 Tag 11 Tag 12 Abgabetermin Angebote Abgabetermin Angebote Auswahlentscheidung Auswahlentscheidung Tag 13 Die sorgfältige, objektive, realistische und nachvollziehbare Schätzung MO DI MI DO FR SA SO des Auftragswertes ist von zentraler Bedeutung für das Vergabeverfahren Tag 14 Tag 15 Thomas Ferber thomas@fachverlag-ferber.de http://www.fachverlag-ferber.de Zuschlagserteilung Zuschlagserteilung
  • 2. Thomas Ferber Seit 2004 Beschäftigung mit dem Vergaberecht als KeyAccount-Manager für den Bereich Forschung und Lehre bei Sun Microsystems. Langjährige Erfahrungen unter anderem mit komplexen IT-Ausschreibungen, HPC-Ausschreibungen, wettbewerblichem Dialog und Verhandlungsverfahren, dem Aufbau von effizienten Angebotsprozessen, Strategien für Bieter , e-Vergabe, elektronischer Signatur. Mit dem 2010 gegründeten Fachverlag Thomas Ferber biete ich Fachbücher, Fachberatung und Fachseminare zum Vergaberecht an. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 2
  • 4. § 101a Abs. 1 Satz 1 GWB Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, ● ● ● über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 4
  • 5. Textform Textform bedeutet, dass aus Dokumentations- und Nachweisgründen eine mündliche oder telefonische Information nicht ausreichend ist. Der Auftraggeber kann aber zwischen Brief, Fax oder auch E-Mail frei wählen, wenn der Empfänger durch Mitteilung seiner E-Mail-Anschrift, Fax-Nummer oder durch sonstige Weise zu erkennen gegeben hat, dass er mit einer Übermittlung per E-Mail oder Fax einverstanden ist.(siehe hierzu Ellenberger in Palandt, BGB, § 126b Rn. 3) http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 5
  • 6. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 6
  • 7. § 101a Abs. 1 Satz 3 GWB Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 7
  • 8. Informations- und Wartepflicht – per Post http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 8
  • 9. § 101a Abs. 1 Satz 4 GWB Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 9
  • 10. Informations- und Wartepflicht - elektronisch http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 10
  • 11. Informations- und Wartepflicht - elektronisch http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 11
  • 12. § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 12
  • 13. Fristbeginn, Fristende Die Frist wird nach den §§ 187 ff. BGB berechnet. Endet die Frist an einem Sonn- oder Feiertag oder an einem Samstag, so verlängert sie sich nicht auf den nächsten Werktag. Da beim Ende der Frist der Informations- und Wartepflicht keine Handlung vorzunehmen ist, ist § 193 BGB nicht anwendbar. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 13
  • 14. § 101a Abs. 2 GWB Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 14
  • 15. § 101b Abs. 1 GWB Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 15
  • 16. § 101b Abs. 2 Satz 1 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 16
  • 17. § 101b Abs. 2 Satz 2 GWB Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 17
  • 18. ISBN 978-3-942766-03-6 Praxisratgeber Vergaberecht Fristen im Vergabeverfahren 3. erweiterte und aktualisierte Auflage, Sept. 2013 742 + xii Seiten, 215 Abbildungen, 50 Tabellen Hardcover 69,- Euro (inkl. MwSt.) 59,90 Euro (inkl. MwSt.) Subskriptionspreis bis 31.10.2013 http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 18
  • 20. Beratung Profitieren Sie als Bieter und als Auftraggeber von meiner langjährigen Erfahrung mit öffentlichen Ausschreibungen und nutzen Sie meine Beratungsleistungen in der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren: ● komplexe IT-Beschaffungen ● High-Performance-Computing-Ausschreibungen ● ● ● Wettbewerblicher Dialog und Verhandlungsverfahren bei komplexen ITBeschaffungen Sinnvolle Gestaltung von Bewertungsmatrizen für Auftraggeber Aufbau von effizienten Angebotsprozessen für öffentliche Ausschreibungen bei Bietern ● Strategien für Bieter zur erfolgreichen Teilnahme an Ausschreibungen ● e-Vergabe, elektronische Signatur ● Erstellung von Leistungsbeschreibungen für Auftraggeber ● Korruptionsprävention http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 20