Zum Thema Bieterfragen stellen sich regelmäßig sowohl aus Bieter als auch aus Auftraggebersicht die folgenden Fragestellungen: Wann sollte man als Bieter zusätzliche Auskünfte erbitten, wann sollte man rügen? Was sollte man als Bieter bei den Fragen beachten und welche Fristen sind einzuhalten? Was muss die Vergabestelle bei Bieterfragen beachten und welche Fristen müssen eingehalten werden? Wann sind Auskünfte rechtzeitig erteilt? Bis wann können Bieterfragen gestellt werden und bis wann müssen diese beantwortet werden? Wann muss die Angebotsfrist verlängert werden? Wie kann die Gleichbehandlung der Bieter gewährleistet werden?
2. Thomas Ferber
Seit 2004 Beschäftigung mit dem Vergaberecht als KeyAccount-Manager für den Bereich Forschung und Lehre
bei Sun Microsystems.
Langjährige Erfahrungen unter anderem mit komplexen
IT-Ausschreibungen, HPC-Ausschreibungen, wettbewerblichem Dialog und Verhandlungsverfahren, dem
Aufbau von effizienten Angebotsprozessen, Strategien
für Bieter , e-Vergabe, elektronischer Signatur, EVB-IT.
Mit dem 2010 gegründeten Fachverlag Thomas Ferber
biete ich Fachbücher, Fachberatung und Fachseminare
zum Vergaberecht an.
Um mein Profil abzurunden, studiere ich aktuell
Wirtschaftsrecht an der Universität des Saarlandes in
einem Master-Fernstudiengang.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 2
3. Bieterfragen – Rügen - Nachprüfungsverfahren
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 3
4. Bieterfragen – Rügen - Nachprüfungsverfahren
Bieterfragen
Erbitten Bewerber im Rahmen einer Ausschreibung zusätzliche
sachdienliche Auskünfte/Informationen zu den Vergabeunterlagen,
so spricht man von einer Bieterfrage.
Rügen
Weist der Bewerber im Rahmen einer Ausschreibung auf einen
Vergaberechtsverstoß hin, stellt dies eine Rüge dar.
Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
Antrag ein.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 4
5. Bieterfrage oder Rüge?
[..] Im Hinblick auf § 107 Abs. 3 GWB möchten wir Ihnen mitteilen,
was wir in den Verdingungsunterlagen für unzulässig halten und
bitten Sie außerdem um die Beantwortung folgender für uns noch
offener Fragen [..]
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 5
6. Bieterfrage oder Rüge?
VK Sachsen, Beschluss vom 05.05.2009, 1 / SVK / 009 - 09
[..] So enthält das Schreiben folgende Formulierung: "Im Hinblick auf § 107
Abs. 3 GWB möchten wir Ihnen mitteilen, was wir in den Verdingungsunterlagen für unzulässig halten und bitten Sie außerdem um die Beantwortung folgender für uns noch offener Fragen." Dem ist zu entnehmen,
dass die Antragstellerin bereits durch die Wahl der Formulierung deutlich
machte, ihre Rügeobliegenheit wahrnehmen zu wollen. Die als vergaberechtswidrig beanstandeten Bestandteile der Verdingungsunterlagen
wurden zudem als "unzulässig" bezeichnet.
Dass das Fax vom 19.12.2008 darüber hinaus tatsächlich Fragen enthielt,
die keinen Rügecharakter im Sinne des § 107 Abs. 3 GWB haben, hindert
nicht eine wirksame Rüge der beanstandeten Vergaberechtsverstöße. [..]
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 6
8. Warum überhaupt Bieterfragen
●
●
Missverständnisse beim Lesen, Überlesen, Übersehen, …
Missverständliche Formulierungen, nicht eindeutige
Formulierungen, Widersprüche, offensichtliche Fehler,
wettbewerbsverzerrende Anforderungen, unsinnige und nicht
notwendige Anforderungen
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 8
9. Aufklärung von Unklarheiten
●
●
Macht es immer Sinn Unklarheiten im Vorfeld aufzuklären?
Alternativstrategie: Im Angebot vermerkt der Bieter, er habe
eine bestimmte unklare Angabe in der folgenden Weise
verstanden und sein Angebot auf Basis dieses Verständnisses
erstellt.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 9
10. Aufklärung von Unklarheiten
●
●
●
Macht es immer Sinn Unklarheiten im Vorfeld aufzuklären?
Alternativstrategie: Im Angebot vermerkt der Bieter, er habe
eine bestimmte unklare Angabe in der folgenden Weise
verstanden und sein Angebot auf Basis dieses Verständnisses
erstellt.
Entspricht dieses Verständnis aber nicht dem, was der
Auftraggeber eindeutig erkennbar ausgeschrieben hat, so
stellt dies eine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen
dar, das zum zwangsweisen Ausschluss des Angebotes führt.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 10
11. Aufklärung von Unklarheiten
●
Der Bieter hat nicht nur das Recht, Bieterfragen zu stellen.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 11
12. Aufklärung von Unklarheiten
●
●
Der Bieter hat nicht nur das Recht, Bieterfragen zu stellen.
Er hat auch die Pflicht, Unklarheiten, missverständliche
Formulierungen, nicht eindeutige Formulierungen,
Widersprüche, offensichtliche Fehler zu erkennen und beim
Auftraggeber um Aufklärung zu bitten.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 12
13. Aufklärung von Unklarheiten
●
●
●
Der Bieter hat nicht nur das Recht Bieterfragen zu stellen.
Er hat auch die Pflicht, Unklarheiten, missverständliche
Formulierungen, nicht eindeutige Formulierungen,
Widersprüche, offensichtliche Fehler zu erkennen und beim
Auftraggeber um Aufklärung zu bitten.
Die Vergabeunterlagen sollten deshalb sofort nach Erhalt auf
Unklarheiten, missverständliche Formulierungen, nicht
eindeutige Formulierungen, Widersprüche, offensichtliche
Fehler, wettbewerbsverzerrende Anforderungen, unsinnige
und nicht notwendige Anforderungen geprüft werden.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 13
14. Beispiel 1
Bürgschaft auf erstes Anfordern
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 14
20. Beispiel
●
Technische Anforderung in der Ausschreibung: 17 Zoll LEDMonitor mit einer Auflösung von 1280 x 1024 Pixel, Helligkeit
250cd/m2
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 20
21. Beispiel
●
Technische Anforderung in der Ausschreibung: 17 Zoll LEDMonitor mit einer Auflösung von 1280 x 1024 Pixel, Helligkeit
250cd/m2
Es werden 4 Angebote zu dieser Ausschreibung abgegeben.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 21
22. Beispiel
●
●
●
●
●
Technische Anforderung in der Ausschreibung: 17 Zoll LEDMonitor mit einer Auflösung von 1280 x 1024 Pixel, Helligkeit
250cd/m2
Angebot 1: 19 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 120,- Euro
Angebot 2: 22 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1680
x 1050 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 130,- Euro
Angebot 3: 17 Zoll LCD-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 105,- Euro
Angebot 4: 17 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 300cd/m2 110,- Euro
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 22
23. Beispiel – Welches Angebot bekommt den Zuschlag?
●
●
●
●
●
Technische Anforderung in der Ausschreibung: 17 Zoll LEDMonitor mit einer Auflösung von 1280 x 1024 Pixel, Helligkeit
250cd/m2
Angebot 1: 19 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 120,- Euro
Angebot 2: 22 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1680
x 1050 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 130,- Euro
Angebot 3: 17 Zoll LCD-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 105,- Euro
Angebot 4: 17 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 300cd/m2 110,- Euro
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 23
24. Beispiel – Angebot 3
●
●
●
●
●
Technische Anforderung in der Ausschreibung: 17 Zoll LEDMonitor mit einer Auflösung von 1280 x 1024 Pixel, Helligkeit
250cd/m2
Angebot 1: 19 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 120,- Euro
Angebot 2: 22 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1680
x 1050 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 130,- Euro
Angebot 3: 17 Zoll LCD-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 105,- Euro
Angebot 4: 17 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 300cd/m2 110,- Euro
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 24
25. Beispiel – Angebot 3
●
●
Technische Anforderung in der Ausschreibung: 17 Zoll LEDMonitor mit einer Auflösung von 1280 x 1024 Pixel, Helligkeit
250cd/m2
Angebot 1: 19 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 10243Pixel, Helligkeit 250cd/m2 120,- Euro
Angebot hat zwar den günstigsten Preis, erfüllt aber die Anforderung LED-Monitor
nicht. Der Anbieter hat stattdessen einen LCD-Monitor angeboten.
●
●
●
Angebot 2: 22 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1680
x 1050 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 130,- Euro
Angebot 3: 17 Zoll LCD-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 105,- Euro
Angebot 4: 17 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 300cd/m2 110,- Euro
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 25
26. Beispiel – Angebot 3
●
●
●
●
●
Technische Anforderung in der Ausschreibung: 17 Zoll LEDMonitor mit einer Auflösung von 1280 x 1024 Pixel, Helligkeit
250cd/m2
Angebot 1: 19 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 120,- Euro
Angebot 2: 22 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1680
x 1050 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 130,- Euro
Angebot 3: 17 Zoll LCD-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 105,- Euro
Angebot 4: 17 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 300cd/m2 110,- Euro
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 26
27. Beispiel – Angebot 4
●
●
●
●
●
Technische Anforderung in der Ausschreibung: 17 Zoll LEDMonitor mit einer Auflösung von 1280 x 1024 Pixel, Helligkeit
250cd/m2
Angebot 1: 19 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 120,- Euro
Angebot 2: 22 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1680
x 1050 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 130,- Euro
Angebot 3: 17 Zoll LCD-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 105,- Euro
Angebot 4: 17 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 300cd/m2 110,- Euro
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 27
28. Beispiel – Angebot 4
●
●
●
Technische Anforderung in der Ausschreibung: 17 Zoll LEDMonitor mit einer Auflösung von 1280 x 1024 Pixel, Helligkeit
250cd/m2
Angebot 1: 19 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 10244Pixel, Helligkeit Helligkeit des2Displays als gefordert, gefordert waren
Angebot hat zwar eine bessere 250cd/m 120,- Euro
aber genau 250cd/m2 und nicht mindestens 250cd/m2. Das Angebot erfüllt deshalb
Angebot 2: 22 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1680
die funktionalen Anforderungen nicht und muss ausgeschlossen werden.
x 1050 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 130,- Euro
●
●
Angebot 3: 17 Zoll LCD-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 105,- Euro
Angebot 4: 17 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 300cd/m2 110,- Euro
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 28
29. Beispiel – Angebot 4
●
●
●
●
●
Technische Anforderung in der Ausschreibung: 17 Zoll LEDMonitor mit einer Auflösung von 1280 x 1024 Pixel, Helligkeit
250cd/m2
Angebot 1: 19 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 120,- Euro
Angebot 2: 22 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1680
x 1050 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 130,- Euro
Angebot 3: 17 Zoll LCD-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 105,- Euro
Angebot 4: 17 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 300cd/m2 110,- Euro
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 29
30. Beispiel – Angebot 1
●
●
●
●
●
Technische Anforderung in der Ausschreibung: 17 Zoll LEDMonitor mit einer Auflösung von 1280 x 1024 Pixel, Helligkeit
250cd/m2
Angebot 1: 19 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 120,- Euro
Angebot 2: 22 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1680
x 1050 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 130,- Euro
Angebot 3: 17 Zoll LCD-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 105,- Euro
Angebot 4: 17 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 300cd/m2 110,- Euro
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 30
31. Beispiel – Angebot 1
●
●
●
●
Technische Anforderung in der Ausschreibung: 17 Zoll LEDMonitor mit einer Auflösung von 1280 x 1024 Pixel, Helligkeit
250cd/m2
Angebot 1: 19 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 120,- Euro
Angebot 2: 22 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1680
x 1050 Pixel, eine größere 250cd/m2 130,- Euro
Angebot 1 hat zwarHelligkeitDisplay-Diagonale als gefordert, gefordert waren
aber genau 17 Zoll Diagonale und nicht mindestens 17 Zoll. Das Angebot erfüllt
deshalb die funktionalen Anforderungen nicht und muss ausgeschlossen werden.
Angebot 3: 17 Zoll LCD-Monitor mit einer Auflösung von
1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 105,- Euro
●
Angebot 4: 17 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 300cd/m2 110,- Euro
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 31
32. Beispiel – Angebot 1
●
●
●
●
●
Technische Anforderung in der Ausschreibung: 17 Zoll LEDMonitor mit einer Auflösung von 1280 x 1024 Pixel, Helligkeit
250cd/m2
Angebot 1: 19 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 120,- Euro
Angebot 2: 22 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1680
x 1050 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 130,- Euro
Angebot 3: 17 Zoll LCD-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 105,- Euro
Angebot 4: 17 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 300cd/m2 110,- Euro
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 32
33. Beispiel – Angebot 2
●
●
●
●
●
Technische Anforderung in der Ausschreibung: 17 Zoll LEDMonitor mit einer Auflösung von 1280 x 1024 Pixel, Helligkeit
250cd/m2
Angebot 1: 19 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 120,- Euro
Angebot 2: 22 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1680
x 1050 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 130,- Euro
Angebot 3: 17 Zoll LCD-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 105,- Euro
Angebot 4: 17 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 300cd/m2 110,- Euro
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 33
34. Beispiel – Angebot 2
●
●
●
●
●
Technische Anforderung in der Ausschreibung: 17 Zoll LEDMonitor mit einer Auflösung von 1280 x 1024 Pixel, Helligkeit
250cd/m2
Angebot 1: 19 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 120,- Euro
Angebot 2: 22 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1680
x 1050 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 130,- Euro
Angebot 3: 17 Zoll LCD-Monitor mit einer Auflösung von 1280
Angebot 2 erfüllt weder die Anforderungen an die Bildschirmdiagonale noch an die
x 1024 Das Angebot erfüllt deshalb die funktionalen Anforderungen nicht und
Pixel, Helligkeit 250cd/m2 105,- Euro
Auflösung.
muss ausgeschlossen werden.
Angebot 4: 17 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 300cd/m2 110,- Euro
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 34
35. Beispiel
●
●
●
●
●
Technische Anforderung in der Ausschreibung: 17 Zoll LEDMonitor mit einer Auflösung von 1280 x 1024 Pixel, Helligkeit
250cd/m2
Angebot 1: 19 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 120,- Euro
Angebot 2: 22 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1680
x 1050 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 130,- Euro
Angebot 3: 17 Zoll LCD-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 250cd/m2 105,- Euro
Angebot 4: 17 Zoll LED-Monitor mit einer Auflösung von 1280
x 1024 Pixel, Helligkeit 300cd/m2 110,- Euro
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 35
36. Beispiel
●
●
Keiner der Bieter konnte die Anforderungen der
Ausschreibungen erfüllen.
Durch Bieterfragen hätte man den Auftraggeber auf
ungeschickte Formulierungen hinweisen können und dem
Auftraggeber die Gelegenheit gegeben unter Umständen
Änderungen an den Anforderungen mitzuteilen.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 36
37. Beispiel - Bieterfragen
●
●
Technische Anforderung in der Ausschreibung: 17 Zoll LEDMonitor mit einer Auflösung von 1280 x 1024 Pixel, Helligkeit
250cd/m2
Bieterfrage 1: Sind auch Monitore mit mehr als 17 Zoll
Bildschirmdiagonale erlaubt?
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 37
38. Beispiel - Bieterfragen
●
●
●
Technische Anforderung in der Ausschreibung: 17 Zoll LEDMonitor mit einer Auflösung von 1280 x 1024 Pixel, Helligkeit
250cd/m2
Bieterfrage 1: Sind auch Monitore mit mehr als 17 Zoll
Bildschirmdiagonale erlaubt?
Bieterfrage 2: Sind auch Monitore mit mehr als 250cd/m2
Helligkeit erlaubt?
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 38
39. Beispiel - Bieterfragen
●
●
●
●
Technische Anforderung in der Ausschreibung: 17 Zoll LEDMonitor mit einer Auflösung von 1280 x 1024 Pixel, Helligkeit
250cd/m2
Bieterfrage 1: Sind auch Monitore mit mehr als 17 Zoll
Bildschirmdiagonale erlaubt?
Bieterfrage 2: Sind auch Monitore mit mehr als 250cd/m2
Helligkeit erlaubt?
Bieterfrage 3: Sind auch Monitore mit LCD-Technologie
erlaubt?
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 39
40. Beispiel - Bieterfragen
●
●
●
●
●
Technische Anforderung in der Ausschreibung: 17 Zoll LEDMonitor mit einer Auflösung von 1280 x 1024 Pixel, Helligkeit
250cd/m2
Bieterfrage 1: Sind auch Monitore mit mehr als 17 Zoll
Bildschirmdiagonale erlaubt?
Bieterfrage 2: Sind auch Monitore mit mehr als 250cd/m2
Helligkeit erlaubt?
Bieterfrage 3: Sind auch Monitore mit LCD-Technologie
erlaubt?
Bieterfrage 4: Sind auch Monitore mit einer größeren
Auflösung als 1280 x 1024 Pixel erlaubt?
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 40
41. Beispiel - strategisch ungeschickte Bieterfragen
●
●
●
Technische Anforderung in der Ausschreibung: 17 Zoll LEDMonitor mit einer Auflösung von 1280 x 1024 Pixel, Helligkeit
250cd/m2
Ich bin der einzige Anbieter der 17 Zoll Monitore mit 310cd/m2
Helligkeit anbieten kann.
Bieterfrage: Sind auch 17 Zoll Monitore mit 310cd/m2
Helligkeit erlaubt?
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 41
42. Beispiel – strategisch ungeschickte Bieterfragen
●
●
●
●
Technische Anforderung in der Ausschreibung: 17 Zoll LEDMonitor mit einer Auflösung von 1280 x 1024 Pixel, Helligkeit
250cd/m2
Ich bin der einzige Anbieter der 17 Zoll Monitore mit 310cd/m2
Helligkeit anbieten kann.
Bieterfrage: Sind auch 17 Zoll Monitore mit 310cd/m2
Helligkeit erlaubt?
Strategischer Vorteil für meine Mitbewerber: Der
Auftraggeber beantwortet meine Bieterfrage und teilt die
Antwort allen Bewerbern mit. Die Mitbewerber wissen jetzt,
dass ich an der Ausschreibung teilnehme und je nach Antwort
des Auftraggebers, wie gut meine Chancen in diesem Wettbewerb stehen.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 42
43. Beispiel - strategisch geschickte Bieterfragen
●
●
●
●
Technische Anforderung in der Ausschreibung: 17 Zoll LEDMonitor mit einer Auflösung von 1280 x 1024 Pixel, Helligkeit
250cd/m2
Ich bin der einzige Anbieter der 17 Zoll Monitore mit 310cd/m2
Helligkeit anbieten kann.
Bieterfrage: Sind auch 17 Zoll Monitore mit 310cd/m2
Helligkeit erlaubt?
Bieterfrage: Sind auch Monitore mit mehr als 250cd/m2
Helligkeit erlaubt?
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 43
44. Bieterfragen – Strategie
●
●
●
●
Wenn ich der einzige Anbieter bin, der die in der
Ausschreibung geforderte Spezifikation anbieten kann, dann
stelle ich keine Bieterfragen!
In der Regel werden die Antworten zu meinen anonymisierten
Fragen allen Bewerbern zur Verfügung gestellt!
Wenn ich Bieterfragen stellen muss, dann überlege ich genau,
was ich durch die Frage über mich verrate und ob mir die
Antwort einen Nutzen bringt.
Ich analysiere die Fragen meiner Mitbewerber sehr genau und
versuche daraus Rückschlüsse zu ziehen.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 44
48. Frist zur Beantwortung von Bieterfragen
Die Fristlängen zur Auskunftserteilung für Vergabeverfahren ab
Erreichen der Schwellenwerte bewegen sich zwischen 4 und 6
Tagen vor Ablauf der Angebotsfrist und finden sich in den
folgenden Paragraphen:
●
§ 12 EG Abs. 8, VOL/A
●
§ 7 Abs. 3 VOF
●
§ 12 EG Abs. 7 VOB/A
●
§ 12 VS Abs. 7 VOB/A
●
§ 19 Abs. 2 SektVO
●
§ 20 Abs. 5 VSVgV
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 48
49. § 12 EG Abs. 8, VOL/A
Die Auftraggeber müssen rechtzeitig angeforderte
zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und
das Anschreiben spätestens 6 Tage, beim nicht offenen
Verfahren oder beschleunigten Verhandlungsverfahren
spätestens 4 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilen.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 49
50. § 7 Abs. 3 VOF
Die Auftraggeber müssen rechtzeitig angeforderte,
zusätzliche Auskünfte über die Aufgaben spätestens 6
Tage, im Beschleunigten Verfahren spätestens 4 Tage
vor Ablauf der Bewerbungsfrist, erteilen.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 50
51. § 12 EG Abs. 7, VOB/A
Rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind spätestens sechs Kalendertage vor
Ablauf der Angebotsfrist allen Bewerbern in gleicher
Weise zu erteilen. Bei nicht offenen Verfahren und
beschleunigten Verhandlungsverfahren nach § 10 EG
Absatz 2 Nummer 6a beträgt diese Frist vier
Kalendertage.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 51
52. § 12 VS Abs. 7, VOB/A
Rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind spätestens sechs Kalendertage vor
Ablauf der Angebotsfrist allen Bewerbern in gleicher
Weise zu erteilen. Bei nicht offenen Verfahren und
beschleunigten Verhandlungsverfahren nach § 10 VS
Absatz 1 Nummer 6a beträgt diese Frist vier
Kalendertage.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 52
53. § 19 Abs. 2 SektVO
Zusätzliche Auskünfte zu den Unterlagen hat der
Auftraggeber spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf
der Eingangsfrist für Angebote zu erteilen, sofern die
zusätzlichen Auskünfte rechtzeitig angefordert worden
sind.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 53
54. § 20 Abs. 5 VSVgV
Die Auftraggeber müssen rechtzeitig angeforderte
zusätzliche Informationen über die Vergabeunterlagen,
die Beschreibung oder die unterstützenden Unterlagen
im Falle des nicht offenen Verfahrens spätestens sechs
Tage oder im Falle des beschleunigten Verhandlungsverfahrens spätestens vier Tage vor Ablauf der für die
Einreichung von Angeboten festgelegten Frist übermitteln.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 54
55. Frist zur Beantwortung von Bieterfragen
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 55
56. Fristbeginn gemäß § 187 BGB
§ 187 Absatz 1 BGB
Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines
Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung
der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der
Zeitpunkt fällt.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 56
57. Fristbeginn gemäß Art. 3 EWG/Euratom Nr. 1182/71
Artikel 3 EWG/Euratom Nr. 1182/71
Ist für den Anfang einer nach Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren
bemessenen Frist der Zeitpunkt maßgebend, in welchem ein Ereignis
eintritt oder eine Handlung vorgenommen wird, so wird bei der
Berechnung dieser Frist der Tag nicht mitgerechnet, in den das
Ereignis oder die Handlung fällt.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 57
58. Frist zur Beantwortung von Bieterfragen
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 58
59. Frist zur Beantwortung von Bieterfragen
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 59
60. Frist zur Beantwortung von Bieterfragen
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 60
61. Frist zur Beantwortung von Bieterfragen
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 61
62. Frist zur Beantwortung von Bieterfragen
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 62
63. Frist zur Beantwortung von Bieterfragen
Kann die Frist zur Beantwortung von Bieterfragen vom Auftraggeber nicht eingehalten werden, so sind die Angebotsfristen entsprechend zu verlängern.
Es müssen aber alle Bewerber darüber informiert werden!
§ 12 EG Abs. 9 VOL/A
Können die Angebote nur nach einer Ortsbesichtigung oder
Einsichtnahme in nicht übersandte Vergabeunterlagen erstellt
werden oder konnten die Fristen nach Absatz 7 oder 8 nicht
eingehalten werden, so sind die Angebotsfristen entsprechend zu
verlängern.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 63
64. OLG Dresden WVerg 1/00 14.04.2000
Die Vergabestelle verletzt den Gleichbehandlungsgrundsatz des GWB
§ 97 Abs 2, [..] wenn sie zunächst [..] als Termin der Angebotsabgabe
einen vor dem Eröffnungstermin liegenden Tag benennt, dann aber
die Angebotsfrist bis zum Eröffnungstermin verlängert, ohne
sämtliche Bieter entsprechend zu informieren.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 64
65. Frist zur Beantwortung von Bieterfragen
Gibt es zu den Vergabeunterlagen Fragen, so können die
Bieter zusätzliche Auskünfte darüber verlangen. Der Auftraggeber muss rechtzeitig beantragte Auskünfte innerhalb festgelegter Fristen beantworten.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 65
66. Frist zur Beantwortung von Bieterfragen
Ist für die Wahrung der Frist zur Beantwortung von Bieterfragen
das Absenden der Antwort oder das Empfangen beim Bewerber
entscheidend?
http://www.fachverlag-ferber.de
?
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 66
71. Bis wann können Bieterfragen gestellt werden?
http://www.fachverlag-ferber.de
?
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 71
72. Bis wann können Bieterfragen gestellt werden?
§ 12 EG Abs. 8 VOL/A
Die Auftraggeber müssen rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben spätestens 6
Tage, beim nicht offenen Verfahren oder beschleunigten Verhandlungsverfahren spätestens 4 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist
erteilen.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 72
73. Rechtzeitig angefordert?
Horn in Müller/Wrede (Hrsg.). VOL/A Kommentar.
3. Aufl. 2010, §12 EG Rn. 45
hält für den Regelfall von einfach zu beantwortenden Fragen an den
Auftraggeber einen Tag vor der Frist für zusätzliche Auskünfte für
fristgerecht.
Dagegen
von Wietersheim in Ingenstau/Korbion. VOB Kommentar,
17. Auflage 2010, §12a VOB/A Rn. 18
hält einen Tag vor dem Fristende für Auskünfte für in der Regel nicht
mehr ausreichend.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 73
74. Rechtzeitig angefordert?
●
●
●
●
Der Auftraggeber muss die Möglichkeit haben, Fragen
fristgerecht beantworten zu können.
Es kommt auf den Umfang und die Komplexität der
Fragestellungen an.
Die Bieter tragen die Verantwortung, die Unterlagen frühzeitig
zu prüfen und auftretende Fragen rechtzeitig zu stellen, so
dass der Auftraggeber die Möglichkeit bekommt, auch
komplexe Fragestellungen fristgerecht beantworten zu
können.
Eine generelle Frist, bis wann die Fragen gestellt werden
müssen, lässt sich also nicht nennen, da dies im Einzelfall von
der Komplexität und dem Umfang der Frage abhängt.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 74
78. Vertraulichkeitsgebot - Geheimwettbewerb
§ 12 Abs. 4 VOL/A; § 15 EG Abs. 12 VOL/A
Die Namen der Unternehmen, die Vergabeunterlagen erhalten oder
eingesehen haben, sind vertraulich zu behandeln.
§ 12 Abs. 6 VOB/A
Die Namen der Bewerber, die Vergabeunterlagen erhalten oder
eingesehen haben, sind geheim zu halten.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 78
79. Vertraulichkeitsgebot - Geheimwettbewerb
●
Es ist im eigenen Interesse des Auftraggebers einen
Geheimwettbewerb durchzuführen und damit wettbewerbsverzerrende Absprachen der Bieter nicht zu fördern.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 79
80. Vertraulichkeitsgebot - Geheimwettbewerb
●
●
Antworten zu Bieterfragen müssen anonymisiert werden. Der
Name des fragenden Bieters darf nicht veröffentlicht werden.
In der eigenen Dokumentation des Auftraggebers muss
dagegen jedes Detail und damit auch der Bietername
ordentlich dokumentiert werden.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 80
81. Gleichbehandlung der Bieter
§ 12 Absatz 7 VOB/A
Erbitten Bewerber zusätzliche sachdienliche Auskünfte über die
Vergabeunterlagen, so sind diese Auskünfte allen Bewerbern unverzüglich in gleicher Weise zu erteilen.
§ 17 Nr 6 Absatz 2 VOL/A (2006)
Werden einem Bewerber wichtige Aufklärungen über die geforderte
Leistung oder die Grundlagen seiner Preisermittlung gegeben, so sind
sie auch den anderen Bewerbern gleichzeitig mitzuteilen.
In der Neufassung der VOL/A 2009 zwar nicht mehr ausdrücklich
enthalten, durch die Grundprinzipien von Transparenz und
Gleichbehandlung können diese aber abgeleitet werden (siehe
dazu 1. VK Sachsen, 10.05.2011 - Az. 1/SVK/009-11).
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 81
82. Bieterfragen
Aus Sicht des Auftraggebers
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 82
83. Bieterfragen aus Sicht des Auftraggebers
Bei der Beantwortung muss die Gleichbehandlung der Bewerber
beachtet werden:
●
Antworten zur gleichen Zeit geben
●
Antworten an alle Bewerber geben
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 83
84. Bieterfragen aus Sicht des Auftraggebers
●
●
●
Für Fragen und Antworten ist keine feste Form
vorgeschrieben. Aus Gründen der Dokumentation und
Beweisbarkeit sollte der Auftraggeber die Fragen per E-Mail
oder Fax vorschreiben und die Antworten ebenfalls per E-Mail
oder Fax vornehmen.
Zur Dokumentation sollten die Fax-Protokolle und die E-Mails
inklusive Empfangsbestätigungen in die Vergabeakte abgelegt
werden.
Die anderen Empfänger dürfen nicht sichtbar sein (z.B. E-MailVerteiler).
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 84
85. Bieterfragen aus Sicht des Auftraggebers
●
●
Einrichtung eines strukturierten Frage-Antwort-Prozesses
(Klärungsprozess).
Damit alle Bewerber der Ausschreibung Kenntnis über die
Ergebnisse des Frage-Antwort-Prozesses erhalten, sollten sich
alle Bewerber formlos unter der folgenden E-Mail-Adresse
xxxxxxx@yyyyy anmelden und mindestens einen bis maximal
vier Ansprechpartner mit Namen, Telefonnummer, Faxnummer
und E-Mail-Adresse benennen.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 85
86. Bieterfragen aus Sicht des Auftraggebers
●
●
Die benannten Ansprechpartner werden in den Verteiler
aufgenommen und fortlaufend über den Stand des FrageAntwort-Prozesses informiert.
Hinweis, dass die Bewerber selbst verantwortlich dafür sind,
wenn die angemeldeten Personen in Urlaub oder krank sind,
dass die Antworten zur Klärung von Fragen weitergeleitet und
auch gelesen werden können.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 86
87. Bieterfragen aus Sicht des Auftraggebers
●
●
Bieterfragen müssen vor dem Versenden der Antworten
anonymisiert werden.
Die Antworten müssen allen Bewerbern zur Verfügung gestellt
werden (Grundsatz der Gleichbehandlung).
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 87
88. Bieterfragen aus Sicht des Auftraggebers
●
●
●
Der Auftraggeber ist zur unverzüglichen und gleich
behandelnden Auskunftserteilung verpflichtet.
Auch Verständnisfragen müssen beantwortet werden.
Alles detailliert und vollständig in der Vergabeakte
dokumentieren!
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 88
89. Dokumentation
●
●
●
●
Der Auftraggeber hat gemäß § 20 VOL/A und § 24 EG VOL/A
die Verpflichtung die Stufen des Verfahrens von Beginn an
fortlaufend zu dokumentieren.
OLG Brandenburg 03.08.1999 - 6 Verg 1/99
Die Bestimmungen über den Vergabevermerk dienen der
Umsetzung des vergaberechtlichen Transparenzgebotes.
Von der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Bieter ein
subjektives Recht nach § 97 Abs. 7 GWB auf ausreichende
Dokumentation des Vergabeverfahrens hat.
Ein Verstoß gegen die Dokumentationspflicht stellt somit eine
Verletzung subjektiver Bieterrechte dar und kann die
Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens begründen.
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 89
90. OLG Naumburg 1 Verg 2/01 23.07.2001
Die Vergabestelle hat ihre Pflicht zur Erteilung zusätzlicher Auskünfte
[..] gegenüber der Beteiligten [..] verletzt.
[..] können die Bieter eines Vergabeverfahrens von der Vergabestelle
während des Laufes der Angebotsfrist sachdienliche Auskünfte
verlangen; die Vergabestelle ist zur unverzüglichen und (natürlich
auch) inhaltlich zutreffenden Beantwortung dieser Anfragen
verpflichtet. Als sachdienlich ist dabei jede Auskunft zu verstehen, die
mit der Vergabe oder der Ausführung der Bauleistung im
Zusammenhang steht, also Auskünfte über technische Fragen
ebenso wie solche, die für die vom Bewerber vorzunehmende
Preiskalkulation von Bedeutung sein können [..]
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 90
91. OLG Naumburg 1 Verg 2/01 23.07.2001
[..] Die Auskunftspflicht des öffentlichen Auftraggebers dient der
Einhaltung eines fairen, mit möglichst großer Beteiligung geführten
Wettbewerbs und damit auch der Gleichbehandlung der beteiligten
Bewerber (vgl. Kratzenberg aaO., § 17 VOB/A Rn. 48). [..]
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 91
92. OLG Naumburg 1 Verg 2/01 23.07.2001
[..] Die Auskunft hat hier auch zu einer konkreten Verletzung des
Wettbewerbsprinzips (§ 97 Abs. 1 GWB, § 2 Nr. 1 VOB/A) geführt, denn
hierdurch wurde die Beteiligte zu 1) von der Abgabe eines
entsprechenden Nebenangebotes abgehalten. In der nachfolgenden
Wertung des gleich lautenden Nebenangebotes eines anderen
Bieters, der M. GmbH, liegt zudem eine Ungleichbehandlung der am
Vergabeverfahren beteiligten Bieter (Verstoß gegen § 97 Abs. 2 GWB,
§ 2 Nr. 2 VOB/A). [..]
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 92
94. ISBN 978-3-942766-03-6
Praxisratgeber Vergaberecht
Fristen im Vergabeverfahren
3. erweiterte und aktualisierte Auflage, Sept. 2013
742 + xii Seiten, 215 Abbildungen, 50 Tabellen
Hardcover
69,- Euro (inkl. MwSt.)
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 94
97. Seminar - Einführung
11.03.2014 in Darmstadt
18.03.2014 in Dortmund
25.03.2014 in München
08.04.2014 in Darmstadt
06.05.2014 in Darmstadt
13.05.2014 in Leipzig
01.07.2014 in München
08.07.2014 in Darmstadt
http://vergaberecht-schulung.de/seminar-einf%C3%BChrung-vergaberecht.html
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 97
98. Seminar - Bieterstrategien
12.03.2014 Darmstadt
20.03.2014 Dortmund
http://vergaberecht-schulung.de/seminar-vergaberecht-bieterstrategien.html
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 98
99. Seminar - IT-Vergabe
19.03.2014 in Dortmund
26.03.2014 in München
07.05.2013 in Darmstadt
14. 05.2014 in Leipzig
02.07.2014 in München
09.10.2014 in Berlin
http://vergaberecht-schulung.de/seminar-it-vergabe.html
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 99
100. Intensivseminar = Einführung + IT-Vergabe
18. - 19.03.2014 in Dortmund
25. - 26.03.2014 in München
06. - 07.05.2014 in Darmstadt
13. - 14.05.2014 in Leipzig
01. - 02.07.2014 in München
Sonderpreis für zwei Tage Seminar
1.050,- Euro (zzgl. Ust.)
1. Tag Einführung in das Vergaberecht
2. Tag IT-Vergabe
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 100
101. Web-Seminare zum Vergaberecht
21.02.2014: Bieterfragen
28.02.2014: VOB/A, Angebotsfrist und Fristverkürzungen
07.03.2014: Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes
http://www.fachverlag-ferber.de
Fachverlag Thomas Ferber
Seite 101
104. Dieses Vortrag wurde mit großer Sorgfalt erarbeitet. Trotzdem können Fehler und Irrtümer nicht vollständig ausgeschlossen
werden. Verlag und Autor übernehmen keine juristische Verantwortung und keine Haftung für inhaltliche oder
drucktechnische Fehler sowie deren Folgen. Jeder Anwender ist daher aufgefordert, alle Angaben in eigener Verantwortung
zu prüfen.
Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen oder sonstigen Kennzeichen in diesem Buch berechtigt nicht zu
der Annahme, dass diese von jedermann frei benutzt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um eingetragene
Warenzeichen oder sonstige geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.