SlideShare ist ein Scribd-Unternehmen logo
1 von 91
Downloaden Sie, um offline zu lesen
Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht 
Vergabedokumentation und Vergabeakte 
Thomas Ferber 
thomas@fachverlag-ferber.de 
http://www.fachverlag-ferber.de
Thomas Ferber 
Ich habe an der Technischen Universität Darmstadt Mathematik studiert und 
1989 mit Diplom abgeschlossen. 
Seit 2004 beschäftige ich mich intensiv mit dem Thema Vergaberecht. Als 
langjähriger Key-Account-Manager für den Geschäftsbereich Forschung und 
Lehre bei Sun Microsystems war ich mit den Sonderaufgaben Vergaberecht, 
Wettbewerbsrecht und Korruptionsprävention betraut. 
Mit dem 2010 gegründeten Fachverlag Thomas Ferber biete ich Fachbücher 
und Fachseminare zum Thema Vergaberecht sowie Beratungsleistungen in der 
Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren an. Die Seminar- und 
Buchreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es, das Thema Vergaberecht 
aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und 
realitätsbezogen darzustellen. Zu den Teilnehmern meiner Schulungen 
gehören sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter. 
Neben meinen offenen Schulungen bin ich als Dozent für 
Vergaberechtsschulungen bei der Kyocera Academy in Meerbusch, beim 
Behördenspiegel in Bonn und beim Kommunalen Bildungswerk in Berlin tätig. 
Mit In-House-Seminaren biete ich öffentlichen Auftraggebern und 
Unternehmen individuell zugeschnittene Seminare und Workshops an. 
Außerdem arbeite ich als Kooperationspartner mit dem Bundesanzeiger Verlag 
in Köln und Singer Preisprüfung in Hamburg zusammen. 
Ich besitze langjährige Erfahrungen mit den zahlreichen Facetten des 
Vergaberechts sowohl aus Auftraggeber- als auch aus Bietersicht. Um mein 
Profl abzurunden, studiere ich aktuell Wirtschaftsrecht an der Universität des 
Saarlandes in einem Master-Fernstudiengang. 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 2
Beispiele aus dem Leben 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 3
Beispiel 1 
VK Südbayern, 19.01.2009, Z 3 - 3 - 3194 - 1 - 39 - 11 / 08: 
„Zunächst ist das vorliegende Vergabeverfahren wegen des 
Verstoßes gegen das Transparenzgebot fehlerhaft, weil 
sämtliche vorgetragene Feststellungen nicht hinreichend 
nachvollziehbar begründet und ausreichend dokumentiert 
sind.“ 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 4
Beispiel 1 
VK Südbayern, 19.01.2009, Z 3 - 3 - 3194 - 1 - 39 - 11 / 08: 
„Der Vergabevermerk vom 20.11.2008 selbst weist außerdem 
folgende Fehler auf: 
1. Der Vergabevermerk ist nicht unterschrieben“ 
… 
7. Punkt 3.6 des Vergabevermerks beruft sich ebenfalls lediglich auf 
die Aussagen des Ingenieurbüros, eine Dokumentation der eigenen 
Entscheidungsfndung / Begründung der Vergabestelle ist nicht 
ersichtlich. 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 5
Beispiel 2 - Auftragswert 
OLG Celle, 12. Juli 2007 - 13 Verg 6/07: „Wegen der Bedeutung 
des Schwellenwertes ist es erforderlich, dass die Vergabestelle die 
ordnungsgemäße Ermittlung des geschätzten Auftragswertes in 
einem Aktenvermerk festhält. Der Vermerk muss erkennen lassen, 
dass der Auftraggeber vor der Schätzung die benötigte Leistung 
zumindest in den wesentlichen Punkten festgelegt hat. Die 
Anforderungen an die Genauigkeit der Wertermittlung und der 
Dokumentation steigen, je mehr sich der Auftragswert dem 
Schwellenwert annähert.“ 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 6
Beispiel 3 - Auftragswert 
OLG Bremen vom 26.06.2009, Verg 3/2005: 
„Der Vergabevermerk [..] enthält zwar die Angabe des 
geschätzten Auftragswertes, erläutert diesen aber nicht, so dass 
sich aus dem Vergabevermerk nicht ergibt, worauf diese 
Schätzung beruht. 
Angesichts der Wichtigkeit der Festlegung des Auftragswertes 
für die Eröfnung des Primärrechtsschutzes unterliegen diese 
Angaben der aus dem Transparenzgebot folgenden 
Dokumentationspficht und müssen daher notwendiger 
Bestandteil des Vergabevermerks sein.“ 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 7
Beispiel 4 - Dokumentationsmängel 
OLG Celle, Beschluss vom 11.02.2010, 13 Verg 16 / 09: 
Dokumentationsmängel führen im Ergebnis dazu, dass das 
Vergabeverfahren ab dem Zeitpunkt, in dem die Dokumentation 
unzureichend ist, fehlerbehaftet und in diesem Umfang zu wiederholen 
ist (OLG Düsseldorf, VergabeR 2004, 513, 514 m. w. N.. Portz in: 
Ingenstau/Korbion, VOB 16. Auf. § 30 VOB/A Rdn. 4 f.). 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 8
Beispiel 4 - Dokumentationsmängel 
OLG Celle, Beschluss vom 11.02.2010, 13 Verg 16 / 09: 
Der [..] Vergabevermerk [..] genügt den inhaltlichen Anforderungen an 
einen Vergabevermerk ebenfalls nicht. Zwar lässt er erkennen, welche 
Nebenangebote von der Antragsgegnerin gewertet wurden und 
enthält zumindest eine stichwortartige Begründung dafür. Danach 
bleiben aber auch für einen mit der Sachlage des hiesigen Vergabever­fahrens 
vertrauten Leser die Erwägungen der Antragsgegnerin bei der 
Wertung, insbesondere bezüglich der Wertbarkeit der Nebenangebote, 
weiterhin unklar. Auf welcher Grundlage die Auftraggeberin z. B. zu 
dem Schluss gelangt ist, dass bei dem Nebenangebot Nr. 9 der Beige­ladenen 
eine Gleichwertigkeit gegeben sei, erschließt sich danach 
nicht. 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 9
Zusammenfassung aus den Beispielen 
● Transparenzgebot 
● Ausreichend dokumentiert 
● Nachvollziehbar begründet 
● Unterschrift beim Vergabevermerk 
● Eigene Entscheidungsfndung/-begründung 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 10
Grundsatz der Transparenz 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 11
§ 97 GWB Allgemeine Grundsätze 
(1)Öffentliche Auftraggeber beschaffen Waren, Bau- und Dienstleistungen nach 
Maßgabe der folgenden Vorschriften im Wettbewerb und im Wege 
transparenter Vergabeverfahren. 
(2)Die Teilnehmer an einem Vergabeverfahren sind gleich zu behandeln, es sei 
denn, eine Benachteiligung ist auf Grund dieses Gesetzes ausdrücklich 
geboten oder gestattet. 
(3)Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge 
vornehmlich zu berücksichtigen. Leistungen sind in der Menge aufgeteilt 
(Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. 
Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn 
wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Wird ein Unternehmen, 
das nicht öffentlicher Auftraggeber ist, mit der Wahrnehmung oder 
Durchführung einer öffentlichen Aufgabe betraut, verpfichtet der 
Auftraggeber das Unternehmen, sofern es Unteraufträge an Dritte vergibt, 
nach den Sätzen 1 bis 3 zu verfahren 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 12
§ 97 GWB Allgemeine Grundsätze 
(1)Öffentliche Auftraggeber beschaffen Waren, Bau- und Dienstleistungen nach 
Maßgabe der folgenden Vorschriften im Wettbewerb und im Wege 
transparenter Vergabeverfahren. 
(2)Die Teilnehmer an einem Vergabeverfahren sind gleich zu behandeln, es sei 
denn, eine Benachteiligung ist auf Grund dieses Gesetzes ausdrücklich 
geboten oder gestattet. 
(3)Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge 
vornehmlich zu berücksichtigen. Leistungen sind in der Menge aufgeteilt 
(Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. 
Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn 
wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Wird ein Unternehmen, 
das nicht öffentlicher Auftraggeber ist, mit der Wahrnehmung oder 
Durchführung einer öffentlichen Aufgabe betraut, verpfichtet der 
Auftraggeber das Unternehmen, sofern es Unteraufträge an Dritte vergibt, 
nach den Sätzen 1 bis 3 zu verfahren 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 13
§ 97 GWB Allgemeine Grundsätze 
(1)Öffentliche Auftraggeber beschaffen Waren, Bau- und Dienstleistungen nach 
Maßgabe der folgenden Vorschriften im Wettbewerb und im Wege 
transparenter Vergabeverfahren. 
(2)Die Teilnehmer an einem Vergabeverfahren sind gleich zu behandeln, es 
sei denn, eine Benachteiligung ist auf Grund dieses Gesetzes ausdrücklich 
geboten oder gestattet. 
(3)Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge 
vornehmlich zu berücksichtigen. Leistungen sind in der Menge aufgeteilt 
(Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. 
Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn 
wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Wird ein Unternehmen, 
das nicht öffentlicher Auftraggeber ist, mit der Wahrnehmung oder 
Durchführung einer öffentlichen Aufgabe betraut, verpfichtet der 
Auftraggeber das Unternehmen, sofern es Unteraufträge an Dritte vergibt, 
nach den Sätzen 1 bis 3 zu verfahren 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 14
§ 97 GWB Allgemeine Grundsätze 
(1)Öffentliche Auftraggeber beschaffen Waren, Bau- und Dienstleistungen nach 
Maßgabe der folgenden Vorschriften im Wettbewerb und im Wege 
transparenter Vergabeverfahren. 
(2)Die Teilnehmer an einem Vergabeverfahren sind gleich zu behandeln, es sei 
denn, eine Benachteiligung ist auf Grund dieses Gesetzes ausdrücklich 
geboten oder gestattet. 
(3)Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öfentlicher Aufträge 
vornehmlich zu berücksichtigen. Leistungen sind in der Menge aufgeteilt 
(Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. 
Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn 
wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Wird ein 
Unternehmen, das nicht öffentlicher Auftraggeber ist, mit der Wahrnehmung 
oder Durchführung einer öffentlichen Aufgabe betraut, verpfichtet der 
Auftraggeber das Unternehmen, sofern es Unteraufträge an Dritte vergibt, 
nach den Sätzen 1 bis 3 zu verfahren 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 15
§ 2 VOL/A Grundsätze 
(1)Aufträge werden in der Regel im Wettbewerb und im Wege 
transparenter Vergabeverfahren an fachkundige, leistungsfähige 
und zuverlässige (geeignete) Unternehmen zu angemessenen 
Preisen vergeben. Dabei darf kein Unternehmen diskriminiert 
werden. 
(2)Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt 
nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Bei der Vergabe 
kann auf eine Aufteilung oder Trennung verzichtet werden, wenn 
wirtschaftliche oder technische Gründen dies erfordern. 
(3)Die Durchführung von Vergabeverfahren lediglich zur 
Markterkundung und zum Zwecke von Ertragsberechnungen ist 
unzulässig. 
(4)Bei der Vergabe sind die Vorschriften über die Preise bei 
öffentlichen Aufträgen zu beachten. 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 16
§ 2 EG VOL/A Grundsätze 
(1)Aufträge werden in der Regel im Wettbewerb und im Wege 
transparenter Vergabeverfahren an fachkundige, leistungsfähige und 
zuverlässige (geeignete) Unternehmen zu angemessenen Preisen 
vergeben. Dabei darf kein Unternehmen diskriminiert werden. 
(2)Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge 
vornehmlich zu berücksichtigen. Leistungen sind in der Menge 
aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) 
zu vergeben. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben 
werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. 
(3)Die Durchführung von Vergabeverfahren lediglich zur 
Markterkundung und zum Zwecke von Ertragsberechnungen ist 
unzulässig. 
(4)Bei der Vergabe sind die Vorschriften über die Preise bei öffentlichen 
Aufträgen zu beachten. 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 17
§ 2 VOB/A Grundsätze 
(1) 
1. Bauleistungen werden an fachkundige, leistungsfähige und 
zuverlässige Unternehmen zu angemessenen Preisen in transparenten 
Vergabeverfahren vergeben. 
2. Der Wettbewerb soll die Regel sein. Wettbewerbsbeschränkende und 
unlautere Verhaltensweisen sind zu bekämpfen. 
(2)Bei der Vergabe von Bauleistungen darf kein Unternehmen diskriminiert 
werden. 
(3)Es ist anzustreben, die Aufträge so zu erteilen, dass die ganzjährige 
Bautätigkeit gefördert wird. 
(4)Die Durchführung von Vergabeverfahren zum Zwecke der 
Markterkundung ist unzulässig. 
(5)Der Auftraggeber soll erst dann ausschreiben, wenn alle 
Vergabeunterlagen fertig gestellt sind und wenn innerhalb der 
angegebenen Fristen mit der Ausführung begonnen werden kann. 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 18
§ 2 EG VOB/A Grundsätze 
(1) 
1. Bauaufträge werden an fachkundige, leistungsfähige sowie 
gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen zu angemessenen 
Preisen in transparenten Vergabeverfahren vergeben. 
2. Der Wettbewerb soll die Regel sein. Wettbewerbsbeschränkende und 
unlautere Verhaltensweisen sind zu bekämpfen. 
(2)Bei der Vergabe von Bauleistungen darf kein Unternehmen diskriminiert 
werden. 
(3)Es ist anzustreben, die Aufträge so zu erteilen, dass die ganzjährige 
Bautätigkeit gefördert wird. 
(4)Die Durchführung von Vergabeverfahren zum Zwecke der Markterkundung 
ist unzulässig. 
(5)Der Auftraggeber soll erst dann ausschreiben, wenn alle 
Vergabeunterlagen fertig gestellt sind und wenn innerhalb der 
angegebenen Fristen mit der Ausführung begonnen werden kann. 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 19
Die Regeln zur Dokumentation in den 
Vergabeordnungen 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 20
VOB/A 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 21
§20 Abs. 1 S. 1 VOB/A Dokumentation 
Das Vergabeverfahren ist zeitnah so zu dokumentieren, dass die 
einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen, die 
maßgebenden Feststellungen sowie die Begründung der einzel-nen 
Entscheidungen in Textform festgehalten werden. 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 22
§20 Abs. 1 S. 2 VOB/A Dokumentation 
Diese Dokumentation muss mindestens enthalten: 
1. Name und Anschrift des Auftraggebers, 
2. Art und Umfang der Leistung, 
3. Wert des Auftrags, 
4. Namen der berücksichtigten Bewerber oder Bieter und Gründe für ihre 
Auswahl, 
5. Namen der nicht berücksichtigten Bewerber oder Bieter und die Gründe 
für die Ablehnung, 
6. Gründe für die Ablehnung von ungewöhnlich niedrigen Angeboten, 
7. Name des Auftragnehmers und Gründe für die Erteilung des Zuschlags auf 
sein Angebot, 
8. Anteil der beabsichtigten Weitergabe an Nachunternehmen, soweit 
bekannt, 
9. bei Beschränkter Ausschreibung, Freihändiger Vergabe Gründe für die 
Wahl des jeweiligen Verfahrens, 
10.gegebenenfalls die Gründe, aus denen der Auftraggeber auf die Vergabe 
eines Auftrags verzichtet hat. 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 23
§20 Abs. 1 S. 3 VOB/A Dokumentation 
Der Auftraggeber trifft geeignete Maßnahmen, um den 
Ablauf der mit elektronischen Mitteln durchgeführten 
Vergabeverfahren zu dokumentieren. 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 24
§20 Abs. 2 VOB/A Dokumentation 
Wird auf die Vorlage zusätzlich zum Angebot verlangter 
Unterlagen und Nachweise verzichtet, ist dies in der 
Dokumentation zu begründen. 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 25
VOL/A 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 26
§ 20 VOL/A Dokumentation 
Das Vergabeverfahren ist von Anbeginn fortlaufend zu doku-mentieren, 
so dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die 
einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen 
Entscheidungen festgehalten werden. 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 27
§ 24 EG Abs. 1 VOL/A Dokumentation 
Das Vergabeverfahren ist von Anbeginn fortlaufend zu doku-mentieren, 
so dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die 
einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen 
Entscheidungen festgehalten werden. 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 28
§ 24 EG Abs. 2 VOL/A Dokumentation 
Die Dokumentation umfasst mindestens Folgendes: 
a) den Namen und die Anschrift des öffentlichen Auftraggebers, 
Gegenstand und Wert des Auftrags, der Rahmenvereinbarung 
oder des dynamischen Beschaffungssystems, 
b) die Namen der berücksichtigten Bewerber oder Bieter und die 
Gründe für ihre Auswahl, 
c) die Namen der nicht berücksichtigten Bewerber oder Bieter und 
die Gründe für ihre Ablehnung, 
d) die Gründe für die Ablehnung von ungewöhnlich niedrigen 
Angeboten, 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 29
§ 24 EG Abs. 2 VOL/A Dokumentation 
Die Dokumentation umfasst mindestens Folgendes: 
e) den Namen des erfolgreichen Bieters und die Gründe für die 
Auswahl seines Angebots sowie - falls bekannt - den Anteil am 
Auftrag oder an der Rahmenvereinbarung, den der 
Zuschlagsempfänger an Dritte weiterzugeben beabsichtigt, 
f ) bei nicht offenen Verfahren, Verhandlungsverfahren und 
wettbewerblichen Dialogen die Gründe, die die Anwendung 
dieser Verfahrens rechtfertigen, 
g) gegebenenfalls die Gründe, aus denen die Auftraggeber auf die 
Vergabe eines Auftrags, den Abschluss einer Rahmenverein-barung 
oder die Einrichtung eines dynamischen Beschaffungs-systems 
verzichtet haben, 
h) die Gründe, aufgrund derer mehrere Teil- oder Fachlose 
zusammen vergeben werden sollen, 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 30
§ 24 EG Abs. 2 VOL/A Dokumentation 
Die Dokumentation umfasst mindestens Folgendes: 
i) die Gründe, warum der Gegenstand des Auftrags die Vorlage 
von Eignungsnachweisen erfordert und warum in diesen Fällen 
Nachweise verlangt werden müssen, die über Eigenerklärungen 
hinausgehen, 
j) die Gründe der Nichtangabe der Gewichtung der Zuschlags-kriterien. 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 31
VOF 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 32
§12 Abs. 1 VOF Dokumentation 
Das Vergabeverfahren ist von Anbeginn fortlaufend zu doku-mentieren, 
sodass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die 
einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen 
Entscheidungen festgehalten werden. 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 33
§12 Abs. 2 VOF Dokumentation 
Die Dokumentation umfasst mindestens Folgendes: 
a) den Namen und die Anschrift des Auftraggebers, Gegenstand und 
Wert des Auftrags, 
b) die Namen der berücksichtigten Bewerber oder Bieter und die 
Gründe für ihre Auswahl, 
c)die Namen der nicht berücksichtigten Bewerber oder Bieter und die 
Gründe für ihre Ablehnung, 
d) die Gründe für die Ablehnung von ungewöhnlich niedrigen 
Angeboten, 
e) den Namen des erfolgreichen Bieters und die Gründe für die 
Auswahl seines Angebots sowie - falls bekannt - den Anteil am 
Auftrag, den der Zuschlagempfänger an Dritte weiterzugeben 
beabsichtigt, 
f )die Gründe für einen Verzicht auf die Vergabe eines bekannt 
gemachten Auftrages 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 34
VSVgV 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 35
§ 43 Abs. 1 VSVgV Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten 
Das Vergabeverfahren ist von Beginn an in einem Vergabevermerk 
fortlaufend zu dokumentieren, um die einzelnen Stufen des 
Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der 
einzelnen Entscheidungen festzuhalten. 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 36
§ 43 Abs. 2 VSVgV Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten 
Der Vergabevermerk umfasst zumindest: 
1. den Namen und die Anschrift des öffentlichen Auftraggebers, Gegenstand und Wert 
des Auftrags oder der Rahmenvereinbarung, 
2. die Namen der berücksichtigten Bewerber oder Bieter und die Gründe für ihre Auswahl, 
3. die Namen der nicht berücksichtigten Bewerber oder Bieter und die Gründe für ihre 
Ablehnung, 
4. die Gründe für die Ablehnung von ungewöhnlich niedrigen Angeboten, 
5. den Namen des erfolgreichen Bieters und die Gründe für die Auswahl seines Angebots 
sowie, falls bekannt, den Anteil am Auftrag oder an der Rahmenvereinbarung, den der 
Zuschlagsempfänger an Dritte weiterzugeben beabsichtigt oder verpfichtet ist 
weiterzugeben, 
6. beim Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb und wettbewerblichen 
Dialog die in dieser Verordnung jeweils genannten Umstände oder Gründe, die die 
Anwendung dieser Verfahren rechtfertigen; gegebenenfalls die Begründung für die 
Überschreitung der Fristen gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a Satz 2 und 
Nummer 3 Buchstabe b Satz 3 sowie für die Überschreitung der Schwelle von 50 
Prozent gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a, 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 37
§ 43 Abs. 2 VSVgV Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten 
7. gegebenenfalls die Gründe, aus denen die Auftraggeber auf die Vergabe 
eines Auftrags oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung verzichtet 
haben, 
8. die Gründe, aufgrund derer mehrere Teil- oder Fachlose zusammen 
vergeben werden sollen, 
9. die Gründe, warum der Gegenstand des Auftrags die Vorlage von 
Eigenerklärungen oder von Eignungsnachweisen erfordert, 
10.die Gründe der Nichtangabe der Gewichtung der Zuschlagskriterien, 
11.gegebenenfalls die Gründe, die eine über sieben Jahre hinausgehende 
Laufzeit einer Rahmenvereinbarung rechtfertigen, und 
12.die Gründe für die Ablehnung von Angeboten. 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 38
§ 43 Abs. 3, Abs. 4 VSVgV Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten 
(3)Die Auftraggeber müssen geeignete Maßnahmen treffen, um den 
Ablauf der mit elektronischen Mitteln durchgeführten Vergabe-verfahren 
zu dokumentieren. 
(4)Auf Ersuchen der Europäischen Kommission müssen die Auftrag-geber 
den Vermerk in Kopie übermitteln oder dessen wesentlichen 
Inhalt mitteilen. 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 39
SektVO 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 40
§ 32 SektVO 
a)Auftraggeber sind verpfichtet, sachdienliche Unterlagen über 
jede Auftragsvergabe zeitnah zu erstellen und die 
Entscheidungen über die Auswahl der Unternehmen und die 
Auftragsvergabe, die Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne 
vorherige Bekanntmachung und die Nichtanwendung der 
Vergabevorschriften nachvollziehbar zu dokumentieren. 
b)Die sachdienlichen Unterlagen sind für mindestens vier Jahre ab 
Auftragsvergabe aufzubewahren. Der Kommission sind auf 
deren Verlangen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 41
Verpflichtung zur Dokumentation 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 42
Transparenz des Vergabeverfahrens 
OLG Celle, Beschluss vom 11.02.2010, 13 Verg 16 / 09: 
Die Verpfichtung, dass der öfentliche Auftraggeber den Gang und die 
wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens dokumentiert, 
dient der Transparenz des Vergabeverfahrens (§ 97 Abs. 1 GWB) und soll 
es sowohl für die Nachprüfungsinstanzen als auch für die Bieter 
überprüfbar machen. 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 43
Zeitnahe und fortlaufende 
Dokumentation 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 44
Zeitnah und fortlaufend 
OLG Celle, Beschluss vom 11.02.2010, 13 Verg 16 / 09: 
Es genügt dabei nicht, dass der Vergabevermerk erst nach Abschluss 
des Vergabeverfahrens und Zuschlagserteilung vorliegt. Vielmehr muss 
die Dokumentation aus Gründen der Transparenz und Überprüfbarkeit 
zeitnah erfolgen und laufend fortgeschrieben werden. 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 45
Zeitnah und fortlaufend 
OLG Düsseldorf, 17.03.2004, VII - Verg 1 / 04: 
Bedeutung und Funktion des Vergabevermerks würden entwertet, 
wenn man dem öfentlichen Auftraggeber gestattet, den von ihm 
geschuldeten zeitnahen Vergabevermerk im Nachhinein zu erstellen. 
Dadurch würde nicht nur die Transparenz des Vergabeverfahrens 
beeinträchtigt, deren Verwirklichung gerade auch die Pficht des 
Auftraggebers zur zeitnahen Dokumentation des Vergabeverfahrens 
und der in seinem Verlauf getrofenen Entscheidungen nebst 
Begründung dient. 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 46
Anforderungen an die Dokumentation 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 47
Anforderungen 
OLG Celle, Beschluss vom 11.02.2010, 13 Verg 16 / 09: 
[..] müssen die einzelnen Stufen des Verfahrens, die maßgeblichen 
Feststellungen und die Begründung der einzelnen Entscheidungen 
erfasst werden. Die im Vergabevermerk enthaltenen Angaben und die 
in ihm mitgeteilten Gründe für die getrofenen Entscheidungen müssen 
so detailliert sein, dass sie für einen mit der Sachlage des jeweiligen 
Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind [..] 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 48
Anforderungen an Vergabevermerk 
OLG Bremen, Beschluss vom 14.04.2005 – Verg 1/2005: 
Der Vergabevermerk muß vielmehr die Anforderungen erfüllen, die im 
Rechtsverkehr an einen Aktenvermerk gestellt werden. Dazu gehört 
neben dem Datum auch die Unterschrift des Ausstellers. Ohne diesen 
Inhalt entbehrt der Vergabevermerk seiner Verbindlichkeit als Urkunde, 
die Beweisfunktion haben soll 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 49
Anforderungen an die Dokumentation 
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.11.2013, 1 VK 37 / 13: 
Die Dokumentation einer Wertung muss so ausführlich sein, dass für 
einen außenstehenden fachkundigen Dritten bei Kenntnis des Angebots­inhalts, 
der Ablauf des Vergabeverfahrens sowie sein materieller Inhalt 
deutlich erkennbar und nachvollziehbar ist. Tatsachen und Über­legungen, 
die die in Aussicht genommene Zuschlagsentscheidung 
tragen, müssen vollständig, wahrheitsgemäß und verständlich fest­gehalten 
werden. Aufgrund der Dokumentation müssen die Rechts-mittelinstanzen 
den Gang des Vergabeverfahrens nachvollziehen und 
kontrollieren können. 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 50
Anforderungen an die Dokumentation 
VK Hessen, 12.02.2008, 69 d - VK - 01 / 2008: 
Die Vergabestelle hat aber im Rahmen der von ihr vorgenommenen 
Wertung den Transparenzgrundsatz verletzt. [..] Darüber hinaus ist aus 
dem in dem Vergabevermerk dokumentierten Wertungsvorgang auch 
nicht ersichtlich und nachvollziehbar, wie die konkrete Wertung der 
eingereichten Unterlagen und der Präsentation durchgeführt wurde. 
Insbesondere ist nicht klar, wie es zu den einzelnen konkreten 
Punktvergaben in Bezug auf die Auftragskriterien und Unterkriterien 
kam. Diesbezüglich fehlt es an einer nachvollziehbaren Begründung. 
Dadurch ist die Wertung der Angebote untereinander nicht vergleichbar. 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 51
Dokumentationspflicht zwingt nicht zu Förmelei 
VK Bund, 30.10.2006, VK 2 - 71 / 06: 
Eine Begründung in Form einer Wiederholung der Vorgaben der 
Verdingungsunterlagen stellt eine reine Förmelei dar, die keinen 
Erkenntnisgewinn mit sich bringt (s. auch Vergabekammer des Bundes, 
Beschluss v. 11. August, VK 3 – 85/05; Beschluss v. 19. September 2003, VK 
1 – 77/03). Sie führt zudem auch zu einer nicht zu rechtfertigenden 
Belastung der Vergabestelle, die sich im Regelfall einer Vielzahl von 
Angeboten gegenübersieht. Werden die Voraussetzungen erfüllt, könnte 
die Ag sogar einfach "ja" vermerken. 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 52
Dokumentation - separate Schriftstücke 
VK Bund, 26.02.2007, VK 2 - 9 / 07: 
Ausreichend ist es vielmehr, wenn eine durchgängige Dokumentation in 
Form separater Schriftstücke die einzelnen Stufen des Verfahrens, die 
maßgeblichen Feststellungen sowie die Begründungen für die 
getrofenen Entscheidungen nachvollziehbar wiedergibt [..] 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 53
Eigenverantwortlich 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 54
Eigenverantwortlichkeit 
VK Sachsen, 01.03.2004, 1 / SVK / 005 - 04: 
Zu des Eigenaufgaben gehört es aber auch, dass der Auftraggeber die 
eigentliche Bewertung der Angebote nicht vollständig in die Hände 
dieses Dritten legt, sondern diese Bewertung sich auch nachvollziehbar 
zu eigen machen muss [..]. 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 55
Eigenverantwortlichkeit 
VK Lüneburg, 24.10.2003, 203 - VgK - 30 / 2003: 
Die Vergabeakte erweckt im übrigen den Eindruck, dass der 
Auftraggeber sich im gesamten Vergabeverfahren nahezu wie ein 
Unbeteiligter verhalten hat. [..] 
Der Auftraggeber hat somit im streitbefangenen Vergabeverfahren mit 
Ausnahme der Bevollmächtigung des Planungsbüros [..] keine ihm 
obliegende Entscheidung getrofen. 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 56
Eigenverantwortlichkeit 
VK Lüneburg, 24.10.2003, 203 - VgK - 30 / 2003: 
Der Auftraggeber hat außerdem entgegen § 30 VOB/A versäumt, 
wichtige Verfahrensschritte zu dokumentieren, so dass insbesondere 
die Berücksichtigung und der Ausschluss von Angeboten sowie die 
Angebotswertung selbst gemessen an den Vorgaben des 
Transparenzgebotes gem. § 97 Abs. 1 GWB nicht hinreichend 
nachvollziehbar sind. 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 57
Eigenverantwortlichkeit 
VK Baden-Württemberg, 21.05.2001, 1 VK 7 / 01: 
Ein Vergabefehler ist in diesem Zusammenhang allerdings darin zu 
sehen, dass sich die Vergabestelle selbst ganz ofensichtlich nicht 
eingehend mit der Angebotswertung und dem Vergabevorschlag 
befaßt hat, um sich ein eigenes Bild zu verschafen, [..] In den 
Vergabeakten ist an keiner Stelle dokumentiert, dass die Vergabestelle 
eigene Erwägungen angestellt hat. 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 58
Eigenverantwortlichkeit 
VK Baden-Württemberg, 21.05.2001, 1 VK 7 / 01: 
Sie [Vergabestelle] trägt die ausschließliche und unteilbare 
Verantwortung dafür, dass die Grundsätze der Vergabe, vor allem der 
Grundsatz des Wettbewerbs gewahrt werden (OLG Düsseldorf, 
Beschluss v. 18.10.200, Verg 3/00). Auch wenn dies in der VOB/A im 
Gegensatz zur VOL/A nicht speziell geregelt ist, handelt es sich hierbei 
um einen tragenden Grundsatz, der auch bei der Vergabe von 
Bauleistungen zu beachten ist (Daub/Eberstein, Kommentar zur VOL/A, 
§ 2 Rdn. 39). 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 59
Eigenverantwortlichkeit 
OLG München, 15.07.2005, Verg 14 / 05: 
Die Einschaltung von Planungs- oder Projektsteuerungsbüros ist in der 
Praxis zur Unterstützung der öfentlichen Auftraggeber auch üblich. 
Der Sachverständige darf aber nur zur Unterstützung des öfentlichen 
Auftraggebers eingesetzt werden; er kann also den dem 
Vergabeverfahren zugrunde liegenden Sachverhalt kaufmännisch, 
technisch oder juristisch aufbereiten. Entscheiden darf er aber nicht; die 
Kernkompetenz muss beim Auftraggeber verbleiben. Darum darf er 
zwar die Wertungsentscheidung vorbereiten, er darf sie aber nicht 
selbst trefen; dies ist alleinige Aufgabe des Auftraggebers [..] 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 60
Eigenverantwortlichkeit 
OLG München, 15.07.2005, Verg 14 / 05: 
Eine Wertung, die nicht der Auftraggeber selbst durchgeführt hat, 
verstößt gegen das Transparenzgebot sowie gegen den 
Wettbewerbsgrundsatz und ist deshalb rechtswidrig. Eine Vergabe hat 
erst dann zu erfolgen, wenn die Wertung korrekt durch den 
Auftraggeber erfolgt ist. 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 61
Nachträgliche Dokumentation 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 62
Nachgeschobene Dringlichkeitsgründe 
VK Sachsen, 10.02.2012, 1 / SVK / 001 – 12: 
Die Rechtsprechung zur Möglichkeit des Nachschiebens von 
Gründen im Vergabenachprüfungsverfahren ist umstritten: 
Überzeugend ist aber insoweit der obergerichterlichen 
Rechtsprechung. So vertritt das OLG Düsseldorf (B. v. 17.3.2004 - 
Az.: VII - Verg 1/04) die Ansicht, dass eine Heilung von 
Dokumentationsmängeln nicht zulässig sei. Eine Ausnahme sei 
nur für solche Umstände möglich, die dem Auftraggeber erst im 
Laufe des Nachprüfungsverfahrens bekannt werden [..]. 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 63
Nachgeschobene Dringlichkeitsgründe 
VK Sachsen, 10.02.2012, 1 / SVK / 001 – 12: 
Sinn und Zweck der Dokumentationspfichten des Auftraggebers 
sei es, das Verfahren objektiv transparent und überprüfbar zu 
machen. Bedeutung und Funktion des Vergabevermerks würden 
entwertet, würde man dem Auftraggeber gestatten, den 
Nachweis für ein Vorgehen, das hätte dokumentiert werden 
müssen, nachträglich zu führen (OLG München, B. v. 21.08.2008 - 
Az.: Verg 13/08) 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 64
Konsequenzen 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 65
Wiederholen des Vergabeverfahrens 
VK Hessen, 12.02.2008, 69 d - VK - 01 / 2008: 
Die Vergabestelle hat die Wertung daher nicht ausreichend in dem 
Vergabevermerk dokumentiert. [..] Die nicht vorliegende hinreichend 
detaillierte und nachvollziehbare Dokumentation führt sowohl aus der 
Sicht der Mitbewerber als auch aus der Sicht der Nachprüfungsorgane 
dazu, dass die Wertung nicht nachvollzogen und festgestellt werden 
kann, ob die Vergabestelle eine sachliche richtige Entscheidung getrofen 
hat. 
Die Vergabestelle ist daher zu verpfichten, das Vergabeverfahren ab dem 
Zeitpunkt der Präsentation zu wiederholen und eine ordnungsgemäße 
Wertung vorzunehmen, die den Ausführungen in diesem Beschluss 
entspricht. 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 66
Wiederholen des Vergabeverfahrens 
OLG Frankfurt a.M., 28.11.2006, 11 Verg 4 / 06: 
Dokumentationsmängel im Vergabeverfahren können dazu führen, dass 
das Verfahren wiederholt werden muss. [..] 
Die Mängel können deshalb nur durch eine Wiederholung des 
Vergabeverfahrens ab der Präsentation und durch eine umfassende und 
aufschlussreiche Dokumentation geheilt werden, die die 
ausschlaggebenden Entscheidungen und die für sie sprechenden 
Erwägungen hinreichend genau erkennen und nachvollziehbar werden 
lässt. 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 67
Dokumentation 
VK Bund, 26.02.2007, VK 2 - 9 / 07: 
Ausreichend ist es vielmehr, wenn eine durchgängige Dokumentation in 
Form separater Schriftstücke die einzelnen Stufen des Verfahrens, die 
maßgeblichen Feststellungen sowie die Begründungen für die 
getrofenen Entscheidungen nachvollziehbar wiedergibt [..] 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 68
Zusammenfassung 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 69
Zusammenfassung 
● Eigenverantwortlichkeit des Auftraggebers 
● Zeitnahe Dokumentation 
● Chronologisches Abfassen der einzelnen 
Vergabeschritte 
● Startet bereits mit der Vorbereitung der 
Ausschreibung 
● Datum und Unterschrift 
● Entscheidungen und Begründungen 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 70
Checkliste 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 71
Dokumentation - Vorbereitung der Ausschreibung 
● Ermittlung des Bedarfs 
● Schätzung des Auftragswertes 
● Auswahl der Vergabeart (freihändige Vergabe, 
beschränkte Ausschreibung, nicht offenes Verfahren, 
Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog) 
● Begründung der Losgrößen bzw. Verzicht auf die 
losweise Vergabe 
● Zuschlagskriterien und deren Gewichtung 
● Gründe für besondere Dringlichkeit 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 72
Dokumentation - Vorbereitung der Ausschreibung 
● Begründung für eine nicht-produktneutrale 
Ausschreibung 
● Begründung für besondere Eignungsanforderungen 
● Auftragsgegenstand: Begründung für besondere 
Eigenschaften 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 73
Dokumentation - im Vergabeverfahren 
● Welche Unternehmen haben die 
Ausschreibungsunterlagen angefordert? 
● Wann wurden die Ausschreibungsunterlagen 
versendet? 
● Wann wurden von welchen Bietern welche 
Bieterfragen gestellt? Wann wurden wem welche 
Antworten gegeben? 
● Wann wurden welche Rügen von welchen Bietern 
erteilt, wann wurde wie reagiert? 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 74
Dokumentation - im Vergabeverfahren 
● Begründung der Bewerberauswahl bei 
vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. 
● Dokumentation von Aufklärungsgesprächen und 
Präsenationen 
● Im Verhandlungsverfahren: Dokumantation der 
Verhandlungen und der Zwischenergebnisse 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 75
Dokumentation - Eingang der Angebote 
● Wann gingen welche Angebote ein? 
● Waren die Angebote ordnungsgemäß verschlossen? 
● Waren die Angebote vollständig? 
● Vieraugenprinzip? 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 76
Dokumentation - Wertung der Angebote 
● Ergebnisse der formalen Prüfung 
● Ergebnisse der Eignungsprüfung 
● Ergebnisse der Prüfung der Angemessenheit der 
Preise 
● Ergebnisse der Prüfung der Zuschlagskriterien 
● Nachforderung von Erklärungen 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 77
Dokumentation – Abschluss 
● Wann wurde wem welches Informationsschreiben zur 
beabsichtigen Zuschlagserteilung zugesendet? 
● Zuschlagserteilung 
● Gründe für die Aufhebung des Vergabeverfahrens 
● Wann wurden welche Rügen von welchen Bietern 
erteilt, wann wurde wie reagiert? 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 78
Seminare Praxisratgeber Vergaberecht 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 79
Web-Seminare zum Vergaberecht 
www.fachverlag-ferber.de/webseminare-praxisratgeber-vergaberecht.html 
Alle Termine unter www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 80
Web-Seminare zum Vergaberecht 
Fr. 19.09.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Verhandlungsverfahren 
Fr. 26.09.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Wettbewerblicher Dialog 
Fr. 17.10.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Grundlagen des Vergaberechts 
Fr. 24.10.2014, 10:00 - 11:00 Uhr SektVO 
Fr. 31.10.2014, 10:00 - 11:00 Uhr VOL/A 
Fr. 07.11.2014, 10:00 - 11:00 Uhr VOB/A 
Fr. 14.11.2014, 10:00 - 11:00 Uhr VOF 
Fr. 21.11.2014, 10:00 - 11:00 Uhr VSVgV 
Fr. 05.12.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOL/A-Ausschreibungen 
Alle Termine unter www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 81
Seminare 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 82
Seminare im September und Oktober 2014 
September: 
16.09.2014 Darmstadt: Einführung in das Vergaberecht 
17.09.2014 Darmstadt: Bieterstrategien 
Oktober: 
09.10.2014 Berlin: IT-Vergabe 
14.10.2014 Darmstadt: Einführung in das Vergaberecht 
15.10.2014 Darmstadt: Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen 
Alle Seminartermine unter http://fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 83
Seminare im November 2014 
November: 
04.11.2014 in Dortmund, Einführung in das Vergaberecht 
05.11.2014 in Dortmund, IT-Vergabe 
06.11.2014 in Dortmund, Bieterstrategien 
11.11.2014 in München, Einführung in das Vergaberecht 
12.11.2014 in München, Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen 
www.fachverlag-ferber.de/seminar-it-vergabe.html 
Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 84
Seminare im Dezember 2014 
Dezember: 
09.12.2014 in Stuttgart, Einführung in das Vergaberecht 
10.12.2014 in Stuttgart, Bieterstrategien 
16.12.2014 in Darmstadt, Einführung in das Vergaberecht 
17.12.2014 in Darmstadt, IT-Vergabe 
www.fachverlag-ferber.de/seminar-bewertungsmatrizen.html 
Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 85
Praxisratgeber Vergaberecht - Bücher 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 86
ISBN 978-3-942766-03-6 
Praxisratgeber Vergaberecht 
Fristen im Vergabeverfahren 
3. erweiterte und aktualisierte Aufage, Sept. 2013 
742 + xii Seiten, 215 Abbildungen, 50 Tabellen 
Hardcover 
69,- Euro (inkl. MwSt.) 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 87
Fristen im Vergabeverfahren 
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 88
http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 89
Vielen Dank! 
http://www.fachverlag-ferber.de 
http://vergaberecht-schulung.de 
Thomas Ferber 
thomas@fachverlag-ferber.de 
http://www.fachverlag-ferber.de 
https://twitter.com/t_ferber
Dieses Vortrag wurde mit großer Sorgfalt erarbeitet. Trotzdem können Fehler und Irrtümer nicht vollständig ausgeschlossen 
werden. Verlag und Autor übernehmen keine juristische Verantwortung und keine Haftung für inhaltliche oder 
drucktechnische Fehler sowie deren Folgen. Jeder Anwender ist daher aufgefordert, alle Angaben in eigener Verantwortung zu 
prüfen. 
Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen oder sonstigen Kennzeichen in diesem Vortrag berechtigt nicht zu 
der Annahme, dass diese von jedermann frei benutzt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um eingetragene 
Warenzeichen oder sonstige geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.

Weitere ähnliche Inhalte

Was ist angesagt?

Praxisratgeber Vergaberecht - Wertgrenzen der 16 Bundesländer für freihändige...
Praxisratgeber Vergaberecht - Wertgrenzen der 16 Bundesländer für freihändige...Praxisratgeber Vergaberecht - Wertgrenzen der 16 Bundesländer für freihändige...
Praxisratgeber Vergaberecht - Wertgrenzen der 16 Bundesländer für freihändige...Thomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/A
Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/APraxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/A
Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/AThomas Ferber
 
Grundlagen Vergaberecht
Grundlagen VergaberechtGrundlagen Vergaberecht
Grundlagen VergaberechtThomas Ferber
 
Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefristen
Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - BindefristenWeb-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefristen
Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - BindefristenThomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren
Praxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei VergabeverfahrenPraxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren
Praxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei VergabeverfahrenThomas Ferber
 
Angebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A
Angebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/AAngebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A
Angebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/AThomas Ferber
 
Fristen im Vergabeverfahren - Angebotsfrist und Veröffentlichungsfrist
Fristen im Vergabeverfahren - Angebotsfrist und VeröffentlichungsfristFristen im Vergabeverfahren - Angebotsfrist und Veröffentlichungsfrist
Fristen im Vergabeverfahren - Angebotsfrist und VeröffentlichungsfristThomas Ferber
 

Was ist angesagt? (8)

Praxisratgeber Vergaberecht - Wertgrenzen der 16 Bundesländer für freihändige...
Praxisratgeber Vergaberecht - Wertgrenzen der 16 Bundesländer für freihändige...Praxisratgeber Vergaberecht - Wertgrenzen der 16 Bundesländer für freihändige...
Praxisratgeber Vergaberecht - Wertgrenzen der 16 Bundesländer für freihändige...
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/A
Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/APraxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/A
Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/A
 
Grundlagen Vergaberecht
Grundlagen VergaberechtGrundlagen Vergaberecht
Grundlagen Vergaberecht
 
Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefristen
Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - BindefristenWeb-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefristen
Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefristen
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren
Praxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei VergabeverfahrenPraxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren
Praxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren
 
Angebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A
Angebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/AAngebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A
Angebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A
 
Fristen im Vergabeverfahren - Angebotsfrist und Veröffentlichungsfrist
Fristen im Vergabeverfahren - Angebotsfrist und VeröffentlichungsfristFristen im Vergabeverfahren - Angebotsfrist und Veröffentlichungsfrist
Fristen im Vergabeverfahren - Angebotsfrist und Veröffentlichungsfrist
 
FYROM
FYROMFYROM
FYROM
 

Andere mochten auch

Tour du monde
Tour du mondeTour du monde
Tour du mondeguimera
 
Boîte à outils pour le formateur en bibliothèque
Boîte à outils pour le formateur en bibliothèqueBoîte à outils pour le formateur en bibliothèque
Boîte à outils pour le formateur en bibliothèqueHelene Weber
 
Instructions ZEISS Victory Mono 3x12 | Optics Trade
Instructions ZEISS Victory Mono 3x12 | Optics TradeInstructions ZEISS Victory Mono 3x12 | Optics Trade
Instructions ZEISS Victory Mono 3x12 | Optics TradeOptics-Trade
 
Integração contínua em PHP com Jenkins
Integração contínua em PHP com JenkinsIntegração contínua em PHP com Jenkins
Integração contínua em PHP com JenkinsGilmar Pupo
 
Call for Tenders - Château de Versailles
Call for Tenders - Château de VersaillesCall for Tenders - Château de Versailles
Call for Tenders - Château de VersaillesClara Rua
 
Atelier 27e Région / Démocratie en réseaux, 28/11/11
Atelier 27e Région / Démocratie en réseaux, 28/11/11Atelier 27e Région / Démocratie en réseaux, 28/11/11
Atelier 27e Région / Démocratie en réseaux, 28/11/11Stéphane VINCENT
 
Comprendre la crise financière (2009)
Comprendre la crise financière (2009) Comprendre la crise financière (2009)
Comprendre la crise financière (2009) Philippe Watrelot
 
Une introduction au e-commerce (ICHEC 2012)
Une introduction au e-commerce (ICHEC 2012)Une introduction au e-commerce (ICHEC 2012)
Une introduction au e-commerce (ICHEC 2012)David Hachez
 
Les Barbares Attaquent l'immobilier
Les Barbares Attaquent l'immobilierLes Barbares Attaquent l'immobilier
Les Barbares Attaquent l'immobilierTheFamily
 
Gestion des dépendances dans un projet PHP - Forum PHP 2012
Gestion des dépendances dans un projet PHP - Forum PHP 2012Gestion des dépendances dans un projet PHP - Forum PHP 2012
Gestion des dépendances dans un projet PHP - Forum PHP 2012Jean-Marc Fontaine
 
Scientific Method Variables (Teach)
Scientific Method Variables (Teach)Scientific Method Variables (Teach)
Scientific Method Variables (Teach)Moira Whitehouse
 
Deep Dive into SharePoint Topologies and Server Architecture for SharePoint 2013
Deep Dive into SharePoint Topologies and Server Architecture for SharePoint 2013Deep Dive into SharePoint Topologies and Server Architecture for SharePoint 2013
Deep Dive into SharePoint Topologies and Server Architecture for SharePoint 2013K.Mohamed Faizal
 
The Science of Website Redesign
The Science of Website RedesignThe Science of Website Redesign
The Science of Website RedesignHubSpot
 

Andere mochten auch (20)

European Paradise Holiday
European Paradise HolidayEuropean Paradise Holiday
European Paradise Holiday
 
Tour du monde
Tour du mondeTour du monde
Tour du monde
 
Modelisation et maquettage 2015
Modelisation et maquettage 2015Modelisation et maquettage 2015
Modelisation et maquettage 2015
 
Immuno-Oncology: An Evolving Approach to Cancer Care
Immuno-Oncology: An Evolving Approach to Cancer CareImmuno-Oncology: An Evolving Approach to Cancer Care
Immuno-Oncology: An Evolving Approach to Cancer Care
 
Boîte à outils pour le formateur en bibliothèque
Boîte à outils pour le formateur en bibliothèqueBoîte à outils pour le formateur en bibliothèque
Boîte à outils pour le formateur en bibliothèque
 
Etudes marketing vf
Etudes marketing vfEtudes marketing vf
Etudes marketing vf
 
Instructions ZEISS Victory Mono 3x12 | Optics Trade
Instructions ZEISS Victory Mono 3x12 | Optics TradeInstructions ZEISS Victory Mono 3x12 | Optics Trade
Instructions ZEISS Victory Mono 3x12 | Optics Trade
 
Integração contínua em PHP com Jenkins
Integração contínua em PHP com JenkinsIntegração contínua em PHP com Jenkins
Integração contínua em PHP com Jenkins
 
Call for Tenders - Château de Versailles
Call for Tenders - Château de VersaillesCall for Tenders - Château de Versailles
Call for Tenders - Château de Versailles
 
Atelier 27e Région / Démocratie en réseaux, 28/11/11
Atelier 27e Région / Démocratie en réseaux, 28/11/11Atelier 27e Région / Démocratie en réseaux, 28/11/11
Atelier 27e Région / Démocratie en réseaux, 28/11/11
 
Bora Bora
Bora BoraBora Bora
Bora Bora
 
Comprendre la crise financière (2009)
Comprendre la crise financière (2009) Comprendre la crise financière (2009)
Comprendre la crise financière (2009)
 
Une introduction au e-commerce (ICHEC 2012)
Une introduction au e-commerce (ICHEC 2012)Une introduction au e-commerce (ICHEC 2012)
Une introduction au e-commerce (ICHEC 2012)
 
Formal & informal organisational
Formal & informal organisationalFormal & informal organisational
Formal & informal organisational
 
Les Barbares Attaquent l'immobilier
Les Barbares Attaquent l'immobilierLes Barbares Attaquent l'immobilier
Les Barbares Attaquent l'immobilier
 
Gestion des dépendances dans un projet PHP - Forum PHP 2012
Gestion des dépendances dans un projet PHP - Forum PHP 2012Gestion des dépendances dans un projet PHP - Forum PHP 2012
Gestion des dépendances dans un projet PHP - Forum PHP 2012
 
Scientific Method Variables (Teach)
Scientific Method Variables (Teach)Scientific Method Variables (Teach)
Scientific Method Variables (Teach)
 
Deep Dive into SharePoint Topologies and Server Architecture for SharePoint 2013
Deep Dive into SharePoint Topologies and Server Architecture for SharePoint 2013Deep Dive into SharePoint Topologies and Server Architecture for SharePoint 2013
Deep Dive into SharePoint Topologies and Server Architecture for SharePoint 2013
 
Osce obstetrics for undergraduate
Osce obstetrics for undergraduateOsce obstetrics for undergraduate
Osce obstetrics for undergraduate
 
The Science of Website Redesign
The Science of Website RedesignThe Science of Website Redesign
The Science of Website Redesign
 

Ähnlich wie Vergabedokumentation und Vergabeakte

Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen bei Bieterfragen
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen bei BieterfragenPraxisratgeber Vergaberecht - Fristen bei Bieterfragen
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen bei BieterfragenThomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Informations und-wartefrist
Praxisratgeber Vergaberecht - Informations und-wartefristPraxisratgeber Vergaberecht - Informations und-wartefrist
Praxisratgeber Vergaberecht - Informations und-wartefristThomas Ferber
 
Evaluierung Spruchverfahren: Stellungnahme des Deutschen Anwaltsvereins
Evaluierung Spruchverfahren: Stellungnahme des Deutschen AnwaltsvereinsEvaluierung Spruchverfahren: Stellungnahme des Deutschen Anwaltsvereins
Evaluierung Spruchverfahren: Stellungnahme des Deutschen AnwaltsvereinsMartin Arendts
 
Präsentation europarechtliche perspektive_dlk_ortner
Präsentation europarechtliche perspektive_dlk_ortnerPräsentation europarechtliche perspektive_dlk_ortner
Präsentation europarechtliche perspektive_dlk_ortnerjunk5001
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen
Praxisratgeber Vergaberecht - Frist zum Versenden der VergabeunterlagenPraxisratgeber Vergaberecht - Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen
Praxisratgeber Vergaberecht - Frist zum Versenden der VergabeunterlagenThomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen
Praxisratgeber Vergaberecht - BieterfragenPraxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen
Praxisratgeber Vergaberecht - BieterfragenThomas Ferber
 
Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 6/2013
Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 6/2013Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 6/2013
Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 6/2013SpruchZ
 
Online-Befragungen: ADV-Vertrag für mehr Sicherheit
Online-Befragungen: ADV-Vertrag für mehr SicherheitOnline-Befragungen: ADV-Vertrag für mehr Sicherheit
Online-Befragungen: ADV-Vertrag für mehr SicherheitLamaPoll
 
0711 decision by district court hamburg
0711 decision by district court hamburg0711 decision by district court hamburg
0711 decision by district court hamburgkrsmith80
 

Ähnlich wie Vergabedokumentation und Vergabeakte (11)

Bindefristen
BindefristenBindefristen
Bindefristen
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen bei Bieterfragen
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen bei BieterfragenPraxisratgeber Vergaberecht - Fristen bei Bieterfragen
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen bei Bieterfragen
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Informations und-wartefrist
Praxisratgeber Vergaberecht - Informations und-wartefristPraxisratgeber Vergaberecht - Informations und-wartefrist
Praxisratgeber Vergaberecht - Informations und-wartefrist
 
Evaluierung Spruchverfahren: Stellungnahme des Deutschen Anwaltsvereins
Evaluierung Spruchverfahren: Stellungnahme des Deutschen AnwaltsvereinsEvaluierung Spruchverfahren: Stellungnahme des Deutschen Anwaltsvereins
Evaluierung Spruchverfahren: Stellungnahme des Deutschen Anwaltsvereins
 
Präsentation europarechtliche perspektive_dlk_ortner
Präsentation europarechtliche perspektive_dlk_ortnerPräsentation europarechtliche perspektive_dlk_ortner
Präsentation europarechtliche perspektive_dlk_ortner
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen
Praxisratgeber Vergaberecht - Frist zum Versenden der VergabeunterlagenPraxisratgeber Vergaberecht - Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen
Praxisratgeber Vergaberecht - Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen
Praxisratgeber Vergaberecht - BieterfragenPraxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen
Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen
 
Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 6/2013
Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 6/2013Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 6/2013
Spruchverfahren aktuell (SpruchZ) Nr. 6/2013
 
Online-Befragungen: ADV-Vertrag für mehr Sicherheit
Online-Befragungen: ADV-Vertrag für mehr SicherheitOnline-Befragungen: ADV-Vertrag für mehr Sicherheit
Online-Befragungen: ADV-Vertrag für mehr Sicherheit
 
Compliance & Procurement für KMU & EPU aus Auftragnehmersicht
Compliance & Procurement für KMU & EPU aus AuftragnehmersichtCompliance & Procurement für KMU & EPU aus Auftragnehmersicht
Compliance & Procurement für KMU & EPU aus Auftragnehmersicht
 
0711 decision by district court hamburg
0711 decision by district court hamburg0711 decision by district court hamburg
0711 decision by district court hamburg
 

Mehr von Thomas Ferber

Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht 2015
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht 2015Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht 2015
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht 2015Thomas Ferber
 
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht November - Dezember 2014
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht November - Dezember 2014Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht November - Dezember 2014
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht November - Dezember 2014Thomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Rahmenvereinbarungen
Praxisratgeber Vergaberecht - RahmenvereinbarungenPraxisratgeber Vergaberecht - Rahmenvereinbarungen
Praxisratgeber Vergaberecht - RahmenvereinbarungenThomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen
Praxisratgeber Vergaberecht - BewertungsmatrizenPraxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen
Praxisratgeber Vergaberecht - BewertungsmatrizenThomas Ferber
 
Seminare Praxisratgeber Vergaberecht - 2014
Seminare Praxisratgeber Vergaberecht - 2014Seminare Praxisratgeber Vergaberecht - 2014
Seminare Praxisratgeber Vergaberecht - 2014Thomas Ferber
 
Seminarprogramm 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
Seminarprogramm 2014 - Praxisratgeber VergaberechtSeminarprogramm 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
Seminarprogramm 2014 - Praxisratgeber VergaberechtThomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Regeln zur Schätzung des Auftragswertes
Praxisratgeber Vergaberecht - Regeln zur Schätzung des AuftragswertesPraxisratgeber Vergaberecht - Regeln zur Schätzung des Auftragswertes
Praxisratgeber Vergaberecht - Regeln zur Schätzung des AuftragswertesThomas Ferber
 
Schwellenwerte 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
Schwellenwerte 2014 - Praxisratgeber VergaberechtSchwellenwerte 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
Schwellenwerte 2014 - Praxisratgeber VergaberechtThomas Ferber
 
Angebotsfrist beim offenen Vergabeverfahren gemäß VOB/A
Angebotsfrist beim offenen Vergabeverfahren gemäß VOB/AAngebotsfrist beim offenen Vergabeverfahren gemäß VOB/A
Angebotsfrist beim offenen Vergabeverfahren gemäß VOB/AThomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen und Termine
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen und TerminePraxisratgeber Vergaberecht - Fristen und Termine
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen und TermineThomas Ferber
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes
Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des AuftragswertesPraxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes
Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des AuftragswertesThomas Ferber
 

Mehr von Thomas Ferber (12)

Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht 2015
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht 2015Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht 2015
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht 2015
 
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht November - Dezember 2014
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht November - Dezember 2014Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht November - Dezember 2014
Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht November - Dezember 2014
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Rahmenvereinbarungen
Praxisratgeber Vergaberecht - RahmenvereinbarungenPraxisratgeber Vergaberecht - Rahmenvereinbarungen
Praxisratgeber Vergaberecht - Rahmenvereinbarungen
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen
Praxisratgeber Vergaberecht - BewertungsmatrizenPraxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen
Praxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen
 
Seminare Praxisratgeber Vergaberecht - 2014
Seminare Praxisratgeber Vergaberecht - 2014Seminare Praxisratgeber Vergaberecht - 2014
Seminare Praxisratgeber Vergaberecht - 2014
 
Seminarprogramm 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
Seminarprogramm 2014 - Praxisratgeber VergaberechtSeminarprogramm 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
Seminarprogramm 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Regeln zur Schätzung des Auftragswertes
Praxisratgeber Vergaberecht - Regeln zur Schätzung des AuftragswertesPraxisratgeber Vergaberecht - Regeln zur Schätzung des Auftragswertes
Praxisratgeber Vergaberecht - Regeln zur Schätzung des Auftragswertes
 
Schwellenwerte 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
Schwellenwerte 2014 - Praxisratgeber VergaberechtSchwellenwerte 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
Schwellenwerte 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht
 
Angebotsfrist beim offenen Vergabeverfahren gemäß VOB/A
Angebotsfrist beim offenen Vergabeverfahren gemäß VOB/AAngebotsfrist beim offenen Vergabeverfahren gemäß VOB/A
Angebotsfrist beim offenen Vergabeverfahren gemäß VOB/A
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen und Termine
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen und TerminePraxisratgeber Vergaberecht - Fristen und Termine
Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen und Termine
 
Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes
Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des AuftragswertesPraxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes
Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes
 
Checkliste
ChecklisteCheckliste
Checkliste
 

Vergabedokumentation und Vergabeakte

  • 1. Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht Vergabedokumentation und Vergabeakte Thomas Ferber thomas@fachverlag-ferber.de http://www.fachverlag-ferber.de
  • 2. Thomas Ferber Ich habe an der Technischen Universität Darmstadt Mathematik studiert und 1989 mit Diplom abgeschlossen. Seit 2004 beschäftige ich mich intensiv mit dem Thema Vergaberecht. Als langjähriger Key-Account-Manager für den Geschäftsbereich Forschung und Lehre bei Sun Microsystems war ich mit den Sonderaufgaben Vergaberecht, Wettbewerbsrecht und Korruptionsprävention betraut. Mit dem 2010 gegründeten Fachverlag Thomas Ferber biete ich Fachbücher und Fachseminare zum Thema Vergaberecht sowie Beratungsleistungen in der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren an. Die Seminar- und Buchreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Zu den Teilnehmern meiner Schulungen gehören sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter. Neben meinen offenen Schulungen bin ich als Dozent für Vergaberechtsschulungen bei der Kyocera Academy in Meerbusch, beim Behördenspiegel in Bonn und beim Kommunalen Bildungswerk in Berlin tätig. Mit In-House-Seminaren biete ich öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen individuell zugeschnittene Seminare und Workshops an. Außerdem arbeite ich als Kooperationspartner mit dem Bundesanzeiger Verlag in Köln und Singer Preisprüfung in Hamburg zusammen. Ich besitze langjährige Erfahrungen mit den zahlreichen Facetten des Vergaberechts sowohl aus Auftraggeber- als auch aus Bietersicht. Um mein Profl abzurunden, studiere ich aktuell Wirtschaftsrecht an der Universität des Saarlandes in einem Master-Fernstudiengang. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 2
  • 3. Beispiele aus dem Leben http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 3
  • 4. Beispiel 1 VK Südbayern, 19.01.2009, Z 3 - 3 - 3194 - 1 - 39 - 11 / 08: „Zunächst ist das vorliegende Vergabeverfahren wegen des Verstoßes gegen das Transparenzgebot fehlerhaft, weil sämtliche vorgetragene Feststellungen nicht hinreichend nachvollziehbar begründet und ausreichend dokumentiert sind.“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 4
  • 5. Beispiel 1 VK Südbayern, 19.01.2009, Z 3 - 3 - 3194 - 1 - 39 - 11 / 08: „Der Vergabevermerk vom 20.11.2008 selbst weist außerdem folgende Fehler auf: 1. Der Vergabevermerk ist nicht unterschrieben“ … 7. Punkt 3.6 des Vergabevermerks beruft sich ebenfalls lediglich auf die Aussagen des Ingenieurbüros, eine Dokumentation der eigenen Entscheidungsfndung / Begründung der Vergabestelle ist nicht ersichtlich. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 5
  • 6. Beispiel 2 - Auftragswert OLG Celle, 12. Juli 2007 - 13 Verg 6/07: „Wegen der Bedeutung des Schwellenwertes ist es erforderlich, dass die Vergabestelle die ordnungsgemäße Ermittlung des geschätzten Auftragswertes in einem Aktenvermerk festhält. Der Vermerk muss erkennen lassen, dass der Auftraggeber vor der Schätzung die benötigte Leistung zumindest in den wesentlichen Punkten festgelegt hat. Die Anforderungen an die Genauigkeit der Wertermittlung und der Dokumentation steigen, je mehr sich der Auftragswert dem Schwellenwert annähert.“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 6
  • 7. Beispiel 3 - Auftragswert OLG Bremen vom 26.06.2009, Verg 3/2005: „Der Vergabevermerk [..] enthält zwar die Angabe des geschätzten Auftragswertes, erläutert diesen aber nicht, so dass sich aus dem Vergabevermerk nicht ergibt, worauf diese Schätzung beruht. Angesichts der Wichtigkeit der Festlegung des Auftragswertes für die Eröfnung des Primärrechtsschutzes unterliegen diese Angaben der aus dem Transparenzgebot folgenden Dokumentationspficht und müssen daher notwendiger Bestandteil des Vergabevermerks sein.“ http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 7
  • 8. Beispiel 4 - Dokumentationsmängel OLG Celle, Beschluss vom 11.02.2010, 13 Verg 16 / 09: Dokumentationsmängel führen im Ergebnis dazu, dass das Vergabeverfahren ab dem Zeitpunkt, in dem die Dokumentation unzureichend ist, fehlerbehaftet und in diesem Umfang zu wiederholen ist (OLG Düsseldorf, VergabeR 2004, 513, 514 m. w. N.. Portz in: Ingenstau/Korbion, VOB 16. Auf. § 30 VOB/A Rdn. 4 f.). http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 8
  • 9. Beispiel 4 - Dokumentationsmängel OLG Celle, Beschluss vom 11.02.2010, 13 Verg 16 / 09: Der [..] Vergabevermerk [..] genügt den inhaltlichen Anforderungen an einen Vergabevermerk ebenfalls nicht. Zwar lässt er erkennen, welche Nebenangebote von der Antragsgegnerin gewertet wurden und enthält zumindest eine stichwortartige Begründung dafür. Danach bleiben aber auch für einen mit der Sachlage des hiesigen Vergabever­fahrens vertrauten Leser die Erwägungen der Antragsgegnerin bei der Wertung, insbesondere bezüglich der Wertbarkeit der Nebenangebote, weiterhin unklar. Auf welcher Grundlage die Auftraggeberin z. B. zu dem Schluss gelangt ist, dass bei dem Nebenangebot Nr. 9 der Beige­ladenen eine Gleichwertigkeit gegeben sei, erschließt sich danach nicht. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 9
  • 10. Zusammenfassung aus den Beispielen ● Transparenzgebot ● Ausreichend dokumentiert ● Nachvollziehbar begründet ● Unterschrift beim Vergabevermerk ● Eigene Entscheidungsfndung/-begründung http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 10
  • 11. Grundsatz der Transparenz http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 11
  • 12. § 97 GWB Allgemeine Grundsätze (1)Öffentliche Auftraggeber beschaffen Waren, Bau- und Dienstleistungen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren. (2)Die Teilnehmer an einem Vergabeverfahren sind gleich zu behandeln, es sei denn, eine Benachteiligung ist auf Grund dieses Gesetzes ausdrücklich geboten oder gestattet. (3)Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Wird ein Unternehmen, das nicht öffentlicher Auftraggeber ist, mit der Wahrnehmung oder Durchführung einer öffentlichen Aufgabe betraut, verpfichtet der Auftraggeber das Unternehmen, sofern es Unteraufträge an Dritte vergibt, nach den Sätzen 1 bis 3 zu verfahren http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 12
  • 13. § 97 GWB Allgemeine Grundsätze (1)Öffentliche Auftraggeber beschaffen Waren, Bau- und Dienstleistungen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren. (2)Die Teilnehmer an einem Vergabeverfahren sind gleich zu behandeln, es sei denn, eine Benachteiligung ist auf Grund dieses Gesetzes ausdrücklich geboten oder gestattet. (3)Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Wird ein Unternehmen, das nicht öffentlicher Auftraggeber ist, mit der Wahrnehmung oder Durchführung einer öffentlichen Aufgabe betraut, verpfichtet der Auftraggeber das Unternehmen, sofern es Unteraufträge an Dritte vergibt, nach den Sätzen 1 bis 3 zu verfahren http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 13
  • 14. § 97 GWB Allgemeine Grundsätze (1)Öffentliche Auftraggeber beschaffen Waren, Bau- und Dienstleistungen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren. (2)Die Teilnehmer an einem Vergabeverfahren sind gleich zu behandeln, es sei denn, eine Benachteiligung ist auf Grund dieses Gesetzes ausdrücklich geboten oder gestattet. (3)Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Wird ein Unternehmen, das nicht öffentlicher Auftraggeber ist, mit der Wahrnehmung oder Durchführung einer öffentlichen Aufgabe betraut, verpfichtet der Auftraggeber das Unternehmen, sofern es Unteraufträge an Dritte vergibt, nach den Sätzen 1 bis 3 zu verfahren http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 14
  • 15. § 97 GWB Allgemeine Grundsätze (1)Öffentliche Auftraggeber beschaffen Waren, Bau- und Dienstleistungen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren. (2)Die Teilnehmer an einem Vergabeverfahren sind gleich zu behandeln, es sei denn, eine Benachteiligung ist auf Grund dieses Gesetzes ausdrücklich geboten oder gestattet. (3)Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öfentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Wird ein Unternehmen, das nicht öffentlicher Auftraggeber ist, mit der Wahrnehmung oder Durchführung einer öffentlichen Aufgabe betraut, verpfichtet der Auftraggeber das Unternehmen, sofern es Unteraufträge an Dritte vergibt, nach den Sätzen 1 bis 3 zu verfahren http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 15
  • 16. § 2 VOL/A Grundsätze (1)Aufträge werden in der Regel im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige (geeignete) Unternehmen zu angemessenen Preisen vergeben. Dabei darf kein Unternehmen diskriminiert werden. (2)Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Bei der Vergabe kann auf eine Aufteilung oder Trennung verzichtet werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründen dies erfordern. (3)Die Durchführung von Vergabeverfahren lediglich zur Markterkundung und zum Zwecke von Ertragsberechnungen ist unzulässig. (4)Bei der Vergabe sind die Vorschriften über die Preise bei öffentlichen Aufträgen zu beachten. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 16
  • 17. § 2 EG VOL/A Grundsätze (1)Aufträge werden in der Regel im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige (geeignete) Unternehmen zu angemessenen Preisen vergeben. Dabei darf kein Unternehmen diskriminiert werden. (2)Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. (3)Die Durchführung von Vergabeverfahren lediglich zur Markterkundung und zum Zwecke von Ertragsberechnungen ist unzulässig. (4)Bei der Vergabe sind die Vorschriften über die Preise bei öffentlichen Aufträgen zu beachten. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 17
  • 18. § 2 VOB/A Grundsätze (1) 1. Bauleistungen werden an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu angemessenen Preisen in transparenten Vergabeverfahren vergeben. 2. Der Wettbewerb soll die Regel sein. Wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen sind zu bekämpfen. (2)Bei der Vergabe von Bauleistungen darf kein Unternehmen diskriminiert werden. (3)Es ist anzustreben, die Aufträge so zu erteilen, dass die ganzjährige Bautätigkeit gefördert wird. (4)Die Durchführung von Vergabeverfahren zum Zwecke der Markterkundung ist unzulässig. (5)Der Auftraggeber soll erst dann ausschreiben, wenn alle Vergabeunterlagen fertig gestellt sind und wenn innerhalb der angegebenen Fristen mit der Ausführung begonnen werden kann. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 18
  • 19. § 2 EG VOB/A Grundsätze (1) 1. Bauaufträge werden an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen zu angemessenen Preisen in transparenten Vergabeverfahren vergeben. 2. Der Wettbewerb soll die Regel sein. Wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen sind zu bekämpfen. (2)Bei der Vergabe von Bauleistungen darf kein Unternehmen diskriminiert werden. (3)Es ist anzustreben, die Aufträge so zu erteilen, dass die ganzjährige Bautätigkeit gefördert wird. (4)Die Durchführung von Vergabeverfahren zum Zwecke der Markterkundung ist unzulässig. (5)Der Auftraggeber soll erst dann ausschreiben, wenn alle Vergabeunterlagen fertig gestellt sind und wenn innerhalb der angegebenen Fristen mit der Ausführung begonnen werden kann. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 19
  • 20. Die Regeln zur Dokumentation in den Vergabeordnungen http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 20
  • 22. §20 Abs. 1 S. 1 VOB/A Dokumentation Das Vergabeverfahren ist zeitnah so zu dokumentieren, dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen, die maßgebenden Feststellungen sowie die Begründung der einzel-nen Entscheidungen in Textform festgehalten werden. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 22
  • 23. §20 Abs. 1 S. 2 VOB/A Dokumentation Diese Dokumentation muss mindestens enthalten: 1. Name und Anschrift des Auftraggebers, 2. Art und Umfang der Leistung, 3. Wert des Auftrags, 4. Namen der berücksichtigten Bewerber oder Bieter und Gründe für ihre Auswahl, 5. Namen der nicht berücksichtigten Bewerber oder Bieter und die Gründe für die Ablehnung, 6. Gründe für die Ablehnung von ungewöhnlich niedrigen Angeboten, 7. Name des Auftragnehmers und Gründe für die Erteilung des Zuschlags auf sein Angebot, 8. Anteil der beabsichtigten Weitergabe an Nachunternehmen, soweit bekannt, 9. bei Beschränkter Ausschreibung, Freihändiger Vergabe Gründe für die Wahl des jeweiligen Verfahrens, 10.gegebenenfalls die Gründe, aus denen der Auftraggeber auf die Vergabe eines Auftrags verzichtet hat. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 23
  • 24. §20 Abs. 1 S. 3 VOB/A Dokumentation Der Auftraggeber trifft geeignete Maßnahmen, um den Ablauf der mit elektronischen Mitteln durchgeführten Vergabeverfahren zu dokumentieren. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 24
  • 25. §20 Abs. 2 VOB/A Dokumentation Wird auf die Vorlage zusätzlich zum Angebot verlangter Unterlagen und Nachweise verzichtet, ist dies in der Dokumentation zu begründen. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 25
  • 27. § 20 VOL/A Dokumentation Das Vergabeverfahren ist von Anbeginn fortlaufend zu doku-mentieren, so dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen festgehalten werden. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 27
  • 28. § 24 EG Abs. 1 VOL/A Dokumentation Das Vergabeverfahren ist von Anbeginn fortlaufend zu doku-mentieren, so dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen festgehalten werden. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 28
  • 29. § 24 EG Abs. 2 VOL/A Dokumentation Die Dokumentation umfasst mindestens Folgendes: a) den Namen und die Anschrift des öffentlichen Auftraggebers, Gegenstand und Wert des Auftrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems, b) die Namen der berücksichtigten Bewerber oder Bieter und die Gründe für ihre Auswahl, c) die Namen der nicht berücksichtigten Bewerber oder Bieter und die Gründe für ihre Ablehnung, d) die Gründe für die Ablehnung von ungewöhnlich niedrigen Angeboten, http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 29
  • 30. § 24 EG Abs. 2 VOL/A Dokumentation Die Dokumentation umfasst mindestens Folgendes: e) den Namen des erfolgreichen Bieters und die Gründe für die Auswahl seines Angebots sowie - falls bekannt - den Anteil am Auftrag oder an der Rahmenvereinbarung, den der Zuschlagsempfänger an Dritte weiterzugeben beabsichtigt, f ) bei nicht offenen Verfahren, Verhandlungsverfahren und wettbewerblichen Dialogen die Gründe, die die Anwendung dieser Verfahrens rechtfertigen, g) gegebenenfalls die Gründe, aus denen die Auftraggeber auf die Vergabe eines Auftrags, den Abschluss einer Rahmenverein-barung oder die Einrichtung eines dynamischen Beschaffungs-systems verzichtet haben, h) die Gründe, aufgrund derer mehrere Teil- oder Fachlose zusammen vergeben werden sollen, http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 30
  • 31. § 24 EG Abs. 2 VOL/A Dokumentation Die Dokumentation umfasst mindestens Folgendes: i) die Gründe, warum der Gegenstand des Auftrags die Vorlage von Eignungsnachweisen erfordert und warum in diesen Fällen Nachweise verlangt werden müssen, die über Eigenerklärungen hinausgehen, j) die Gründe der Nichtangabe der Gewichtung der Zuschlags-kriterien. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 31
  • 33. §12 Abs. 1 VOF Dokumentation Das Vergabeverfahren ist von Anbeginn fortlaufend zu doku-mentieren, sodass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen festgehalten werden. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 33
  • 34. §12 Abs. 2 VOF Dokumentation Die Dokumentation umfasst mindestens Folgendes: a) den Namen und die Anschrift des Auftraggebers, Gegenstand und Wert des Auftrags, b) die Namen der berücksichtigten Bewerber oder Bieter und die Gründe für ihre Auswahl, c)die Namen der nicht berücksichtigten Bewerber oder Bieter und die Gründe für ihre Ablehnung, d) die Gründe für die Ablehnung von ungewöhnlich niedrigen Angeboten, e) den Namen des erfolgreichen Bieters und die Gründe für die Auswahl seines Angebots sowie - falls bekannt - den Anteil am Auftrag, den der Zuschlagempfänger an Dritte weiterzugeben beabsichtigt, f )die Gründe für einen Verzicht auf die Vergabe eines bekannt gemachten Auftrages http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 34
  • 36. § 43 Abs. 1 VSVgV Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten Das Vergabeverfahren ist von Beginn an in einem Vergabevermerk fortlaufend zu dokumentieren, um die einzelnen Stufen des Verfahrens, die einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen Entscheidungen festzuhalten. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 36
  • 37. § 43 Abs. 2 VSVgV Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten Der Vergabevermerk umfasst zumindest: 1. den Namen und die Anschrift des öffentlichen Auftraggebers, Gegenstand und Wert des Auftrags oder der Rahmenvereinbarung, 2. die Namen der berücksichtigten Bewerber oder Bieter und die Gründe für ihre Auswahl, 3. die Namen der nicht berücksichtigten Bewerber oder Bieter und die Gründe für ihre Ablehnung, 4. die Gründe für die Ablehnung von ungewöhnlich niedrigen Angeboten, 5. den Namen des erfolgreichen Bieters und die Gründe für die Auswahl seines Angebots sowie, falls bekannt, den Anteil am Auftrag oder an der Rahmenvereinbarung, den der Zuschlagsempfänger an Dritte weiterzugeben beabsichtigt oder verpfichtet ist weiterzugeben, 6. beim Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb und wettbewerblichen Dialog die in dieser Verordnung jeweils genannten Umstände oder Gründe, die die Anwendung dieser Verfahren rechtfertigen; gegebenenfalls die Begründung für die Überschreitung der Fristen gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a Satz 2 und Nummer 3 Buchstabe b Satz 3 sowie für die Überschreitung der Schwelle von 50 Prozent gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a, http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 37
  • 38. § 43 Abs. 2 VSVgV Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten 7. gegebenenfalls die Gründe, aus denen die Auftraggeber auf die Vergabe eines Auftrags oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung verzichtet haben, 8. die Gründe, aufgrund derer mehrere Teil- oder Fachlose zusammen vergeben werden sollen, 9. die Gründe, warum der Gegenstand des Auftrags die Vorlage von Eigenerklärungen oder von Eignungsnachweisen erfordert, 10.die Gründe der Nichtangabe der Gewichtung der Zuschlagskriterien, 11.gegebenenfalls die Gründe, die eine über sieben Jahre hinausgehende Laufzeit einer Rahmenvereinbarung rechtfertigen, und 12.die Gründe für die Ablehnung von Angeboten. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 38
  • 39. § 43 Abs. 3, Abs. 4 VSVgV Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten (3)Die Auftraggeber müssen geeignete Maßnahmen treffen, um den Ablauf der mit elektronischen Mitteln durchgeführten Vergabe-verfahren zu dokumentieren. (4)Auf Ersuchen der Europäischen Kommission müssen die Auftrag-geber den Vermerk in Kopie übermitteln oder dessen wesentlichen Inhalt mitteilen. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 39
  • 41. § 32 SektVO a)Auftraggeber sind verpfichtet, sachdienliche Unterlagen über jede Auftragsvergabe zeitnah zu erstellen und die Entscheidungen über die Auswahl der Unternehmen und die Auftragsvergabe, die Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung und die Nichtanwendung der Vergabevorschriften nachvollziehbar zu dokumentieren. b)Die sachdienlichen Unterlagen sind für mindestens vier Jahre ab Auftragsvergabe aufzubewahren. Der Kommission sind auf deren Verlangen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 41
  • 42. Verpflichtung zur Dokumentation http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 42
  • 43. Transparenz des Vergabeverfahrens OLG Celle, Beschluss vom 11.02.2010, 13 Verg 16 / 09: Die Verpfichtung, dass der öfentliche Auftraggeber den Gang und die wesentlichen Entscheidungen des Vergabeverfahrens dokumentiert, dient der Transparenz des Vergabeverfahrens (§ 97 Abs. 1 GWB) und soll es sowohl für die Nachprüfungsinstanzen als auch für die Bieter überprüfbar machen. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 43
  • 44. Zeitnahe und fortlaufende Dokumentation http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 44
  • 45. Zeitnah und fortlaufend OLG Celle, Beschluss vom 11.02.2010, 13 Verg 16 / 09: Es genügt dabei nicht, dass der Vergabevermerk erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens und Zuschlagserteilung vorliegt. Vielmehr muss die Dokumentation aus Gründen der Transparenz und Überprüfbarkeit zeitnah erfolgen und laufend fortgeschrieben werden. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 45
  • 46. Zeitnah und fortlaufend OLG Düsseldorf, 17.03.2004, VII - Verg 1 / 04: Bedeutung und Funktion des Vergabevermerks würden entwertet, wenn man dem öfentlichen Auftraggeber gestattet, den von ihm geschuldeten zeitnahen Vergabevermerk im Nachhinein zu erstellen. Dadurch würde nicht nur die Transparenz des Vergabeverfahrens beeinträchtigt, deren Verwirklichung gerade auch die Pficht des Auftraggebers zur zeitnahen Dokumentation des Vergabeverfahrens und der in seinem Verlauf getrofenen Entscheidungen nebst Begründung dient. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 46
  • 47. Anforderungen an die Dokumentation http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 47
  • 48. Anforderungen OLG Celle, Beschluss vom 11.02.2010, 13 Verg 16 / 09: [..] müssen die einzelnen Stufen des Verfahrens, die maßgeblichen Feststellungen und die Begründung der einzelnen Entscheidungen erfasst werden. Die im Vergabevermerk enthaltenen Angaben und die in ihm mitgeteilten Gründe für die getrofenen Entscheidungen müssen so detailliert sein, dass sie für einen mit der Sachlage des jeweiligen Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind [..] http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 48
  • 49. Anforderungen an Vergabevermerk OLG Bremen, Beschluss vom 14.04.2005 – Verg 1/2005: Der Vergabevermerk muß vielmehr die Anforderungen erfüllen, die im Rechtsverkehr an einen Aktenvermerk gestellt werden. Dazu gehört neben dem Datum auch die Unterschrift des Ausstellers. Ohne diesen Inhalt entbehrt der Vergabevermerk seiner Verbindlichkeit als Urkunde, die Beweisfunktion haben soll http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 49
  • 50. Anforderungen an die Dokumentation VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.11.2013, 1 VK 37 / 13: Die Dokumentation einer Wertung muss so ausführlich sein, dass für einen außenstehenden fachkundigen Dritten bei Kenntnis des Angebots­inhalts, der Ablauf des Vergabeverfahrens sowie sein materieller Inhalt deutlich erkennbar und nachvollziehbar ist. Tatsachen und Über­legungen, die die in Aussicht genommene Zuschlagsentscheidung tragen, müssen vollständig, wahrheitsgemäß und verständlich fest­gehalten werden. Aufgrund der Dokumentation müssen die Rechts-mittelinstanzen den Gang des Vergabeverfahrens nachvollziehen und kontrollieren können. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 50
  • 51. Anforderungen an die Dokumentation VK Hessen, 12.02.2008, 69 d - VK - 01 / 2008: Die Vergabestelle hat aber im Rahmen der von ihr vorgenommenen Wertung den Transparenzgrundsatz verletzt. [..] Darüber hinaus ist aus dem in dem Vergabevermerk dokumentierten Wertungsvorgang auch nicht ersichtlich und nachvollziehbar, wie die konkrete Wertung der eingereichten Unterlagen und der Präsentation durchgeführt wurde. Insbesondere ist nicht klar, wie es zu den einzelnen konkreten Punktvergaben in Bezug auf die Auftragskriterien und Unterkriterien kam. Diesbezüglich fehlt es an einer nachvollziehbaren Begründung. Dadurch ist die Wertung der Angebote untereinander nicht vergleichbar. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 51
  • 52. Dokumentationspflicht zwingt nicht zu Förmelei VK Bund, 30.10.2006, VK 2 - 71 / 06: Eine Begründung in Form einer Wiederholung der Vorgaben der Verdingungsunterlagen stellt eine reine Förmelei dar, die keinen Erkenntnisgewinn mit sich bringt (s. auch Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 11. August, VK 3 – 85/05; Beschluss v. 19. September 2003, VK 1 – 77/03). Sie führt zudem auch zu einer nicht zu rechtfertigenden Belastung der Vergabestelle, die sich im Regelfall einer Vielzahl von Angeboten gegenübersieht. Werden die Voraussetzungen erfüllt, könnte die Ag sogar einfach "ja" vermerken. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 52
  • 53. Dokumentation - separate Schriftstücke VK Bund, 26.02.2007, VK 2 - 9 / 07: Ausreichend ist es vielmehr, wenn eine durchgängige Dokumentation in Form separater Schriftstücke die einzelnen Stufen des Verfahrens, die maßgeblichen Feststellungen sowie die Begründungen für die getrofenen Entscheidungen nachvollziehbar wiedergibt [..] http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 53
  • 55. Eigenverantwortlichkeit VK Sachsen, 01.03.2004, 1 / SVK / 005 - 04: Zu des Eigenaufgaben gehört es aber auch, dass der Auftraggeber die eigentliche Bewertung der Angebote nicht vollständig in die Hände dieses Dritten legt, sondern diese Bewertung sich auch nachvollziehbar zu eigen machen muss [..]. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 55
  • 56. Eigenverantwortlichkeit VK Lüneburg, 24.10.2003, 203 - VgK - 30 / 2003: Die Vergabeakte erweckt im übrigen den Eindruck, dass der Auftraggeber sich im gesamten Vergabeverfahren nahezu wie ein Unbeteiligter verhalten hat. [..] Der Auftraggeber hat somit im streitbefangenen Vergabeverfahren mit Ausnahme der Bevollmächtigung des Planungsbüros [..] keine ihm obliegende Entscheidung getrofen. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 56
  • 57. Eigenverantwortlichkeit VK Lüneburg, 24.10.2003, 203 - VgK - 30 / 2003: Der Auftraggeber hat außerdem entgegen § 30 VOB/A versäumt, wichtige Verfahrensschritte zu dokumentieren, so dass insbesondere die Berücksichtigung und der Ausschluss von Angeboten sowie die Angebotswertung selbst gemessen an den Vorgaben des Transparenzgebotes gem. § 97 Abs. 1 GWB nicht hinreichend nachvollziehbar sind. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 57
  • 58. Eigenverantwortlichkeit VK Baden-Württemberg, 21.05.2001, 1 VK 7 / 01: Ein Vergabefehler ist in diesem Zusammenhang allerdings darin zu sehen, dass sich die Vergabestelle selbst ganz ofensichtlich nicht eingehend mit der Angebotswertung und dem Vergabevorschlag befaßt hat, um sich ein eigenes Bild zu verschafen, [..] In den Vergabeakten ist an keiner Stelle dokumentiert, dass die Vergabestelle eigene Erwägungen angestellt hat. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 58
  • 59. Eigenverantwortlichkeit VK Baden-Württemberg, 21.05.2001, 1 VK 7 / 01: Sie [Vergabestelle] trägt die ausschließliche und unteilbare Verantwortung dafür, dass die Grundsätze der Vergabe, vor allem der Grundsatz des Wettbewerbs gewahrt werden (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 18.10.200, Verg 3/00). Auch wenn dies in der VOB/A im Gegensatz zur VOL/A nicht speziell geregelt ist, handelt es sich hierbei um einen tragenden Grundsatz, der auch bei der Vergabe von Bauleistungen zu beachten ist (Daub/Eberstein, Kommentar zur VOL/A, § 2 Rdn. 39). http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 59
  • 60. Eigenverantwortlichkeit OLG München, 15.07.2005, Verg 14 / 05: Die Einschaltung von Planungs- oder Projektsteuerungsbüros ist in der Praxis zur Unterstützung der öfentlichen Auftraggeber auch üblich. Der Sachverständige darf aber nur zur Unterstützung des öfentlichen Auftraggebers eingesetzt werden; er kann also den dem Vergabeverfahren zugrunde liegenden Sachverhalt kaufmännisch, technisch oder juristisch aufbereiten. Entscheiden darf er aber nicht; die Kernkompetenz muss beim Auftraggeber verbleiben. Darum darf er zwar die Wertungsentscheidung vorbereiten, er darf sie aber nicht selbst trefen; dies ist alleinige Aufgabe des Auftraggebers [..] http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 60
  • 61. Eigenverantwortlichkeit OLG München, 15.07.2005, Verg 14 / 05: Eine Wertung, die nicht der Auftraggeber selbst durchgeführt hat, verstößt gegen das Transparenzgebot sowie gegen den Wettbewerbsgrundsatz und ist deshalb rechtswidrig. Eine Vergabe hat erst dann zu erfolgen, wenn die Wertung korrekt durch den Auftraggeber erfolgt ist. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 61
  • 63. Nachgeschobene Dringlichkeitsgründe VK Sachsen, 10.02.2012, 1 / SVK / 001 – 12: Die Rechtsprechung zur Möglichkeit des Nachschiebens von Gründen im Vergabenachprüfungsverfahren ist umstritten: Überzeugend ist aber insoweit der obergerichterlichen Rechtsprechung. So vertritt das OLG Düsseldorf (B. v. 17.3.2004 - Az.: VII - Verg 1/04) die Ansicht, dass eine Heilung von Dokumentationsmängeln nicht zulässig sei. Eine Ausnahme sei nur für solche Umstände möglich, die dem Auftraggeber erst im Laufe des Nachprüfungsverfahrens bekannt werden [..]. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 63
  • 64. Nachgeschobene Dringlichkeitsgründe VK Sachsen, 10.02.2012, 1 / SVK / 001 – 12: Sinn und Zweck der Dokumentationspfichten des Auftraggebers sei es, das Verfahren objektiv transparent und überprüfbar zu machen. Bedeutung und Funktion des Vergabevermerks würden entwertet, würde man dem Auftraggeber gestatten, den Nachweis für ein Vorgehen, das hätte dokumentiert werden müssen, nachträglich zu führen (OLG München, B. v. 21.08.2008 - Az.: Verg 13/08) http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 64
  • 66. Wiederholen des Vergabeverfahrens VK Hessen, 12.02.2008, 69 d - VK - 01 / 2008: Die Vergabestelle hat die Wertung daher nicht ausreichend in dem Vergabevermerk dokumentiert. [..] Die nicht vorliegende hinreichend detaillierte und nachvollziehbare Dokumentation führt sowohl aus der Sicht der Mitbewerber als auch aus der Sicht der Nachprüfungsorgane dazu, dass die Wertung nicht nachvollzogen und festgestellt werden kann, ob die Vergabestelle eine sachliche richtige Entscheidung getrofen hat. Die Vergabestelle ist daher zu verpfichten, das Vergabeverfahren ab dem Zeitpunkt der Präsentation zu wiederholen und eine ordnungsgemäße Wertung vorzunehmen, die den Ausführungen in diesem Beschluss entspricht. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 66
  • 67. Wiederholen des Vergabeverfahrens OLG Frankfurt a.M., 28.11.2006, 11 Verg 4 / 06: Dokumentationsmängel im Vergabeverfahren können dazu führen, dass das Verfahren wiederholt werden muss. [..] Die Mängel können deshalb nur durch eine Wiederholung des Vergabeverfahrens ab der Präsentation und durch eine umfassende und aufschlussreiche Dokumentation geheilt werden, die die ausschlaggebenden Entscheidungen und die für sie sprechenden Erwägungen hinreichend genau erkennen und nachvollziehbar werden lässt. http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 67
  • 68. Dokumentation VK Bund, 26.02.2007, VK 2 - 9 / 07: Ausreichend ist es vielmehr, wenn eine durchgängige Dokumentation in Form separater Schriftstücke die einzelnen Stufen des Verfahrens, die maßgeblichen Feststellungen sowie die Begründungen für die getrofenen Entscheidungen nachvollziehbar wiedergibt [..] http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 68
  • 70. Zusammenfassung ● Eigenverantwortlichkeit des Auftraggebers ● Zeitnahe Dokumentation ● Chronologisches Abfassen der einzelnen Vergabeschritte ● Startet bereits mit der Vorbereitung der Ausschreibung ● Datum und Unterschrift ● Entscheidungen und Begründungen http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 70
  • 72. Dokumentation - Vorbereitung der Ausschreibung ● Ermittlung des Bedarfs ● Schätzung des Auftragswertes ● Auswahl der Vergabeart (freihändige Vergabe, beschränkte Ausschreibung, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog) ● Begründung der Losgrößen bzw. Verzicht auf die losweise Vergabe ● Zuschlagskriterien und deren Gewichtung ● Gründe für besondere Dringlichkeit http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 72
  • 73. Dokumentation - Vorbereitung der Ausschreibung ● Begründung für eine nicht-produktneutrale Ausschreibung ● Begründung für besondere Eignungsanforderungen ● Auftragsgegenstand: Begründung für besondere Eigenschaften http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 73
  • 74. Dokumentation - im Vergabeverfahren ● Welche Unternehmen haben die Ausschreibungsunterlagen angefordert? ● Wann wurden die Ausschreibungsunterlagen versendet? ● Wann wurden von welchen Bietern welche Bieterfragen gestellt? Wann wurden wem welche Antworten gegeben? ● Wann wurden welche Rügen von welchen Bietern erteilt, wann wurde wie reagiert? http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 74
  • 75. Dokumentation - im Vergabeverfahren ● Begründung der Bewerberauswahl bei vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. ● Dokumentation von Aufklärungsgesprächen und Präsenationen ● Im Verhandlungsverfahren: Dokumantation der Verhandlungen und der Zwischenergebnisse http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 75
  • 76. Dokumentation - Eingang der Angebote ● Wann gingen welche Angebote ein? ● Waren die Angebote ordnungsgemäß verschlossen? ● Waren die Angebote vollständig? ● Vieraugenprinzip? http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 76
  • 77. Dokumentation - Wertung der Angebote ● Ergebnisse der formalen Prüfung ● Ergebnisse der Eignungsprüfung ● Ergebnisse der Prüfung der Angemessenheit der Preise ● Ergebnisse der Prüfung der Zuschlagskriterien ● Nachforderung von Erklärungen http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 77
  • 78. Dokumentation – Abschluss ● Wann wurde wem welches Informationsschreiben zur beabsichtigen Zuschlagserteilung zugesendet? ● Zuschlagserteilung ● Gründe für die Aufhebung des Vergabeverfahrens ● Wann wurden welche Rügen von welchen Bietern erteilt, wann wurde wie reagiert? http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 78
  • 79. Seminare Praxisratgeber Vergaberecht http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 79
  • 80. Web-Seminare zum Vergaberecht www.fachverlag-ferber.de/webseminare-praxisratgeber-vergaberecht.html Alle Termine unter www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 80
  • 81. Web-Seminare zum Vergaberecht Fr. 19.09.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Verhandlungsverfahren Fr. 26.09.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Wettbewerblicher Dialog Fr. 17.10.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Grundlagen des Vergaberechts Fr. 24.10.2014, 10:00 - 11:00 Uhr SektVO Fr. 31.10.2014, 10:00 - 11:00 Uhr VOL/A Fr. 07.11.2014, 10:00 - 11:00 Uhr VOB/A Fr. 14.11.2014, 10:00 - 11:00 Uhr VOF Fr. 21.11.2014, 10:00 - 11:00 Uhr VSVgV Fr. 05.12.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOL/A-Ausschreibungen Alle Termine unter www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 81
  • 83. Seminare im September und Oktober 2014 September: 16.09.2014 Darmstadt: Einführung in das Vergaberecht 17.09.2014 Darmstadt: Bieterstrategien Oktober: 09.10.2014 Berlin: IT-Vergabe 14.10.2014 Darmstadt: Einführung in das Vergaberecht 15.10.2014 Darmstadt: Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen Alle Seminartermine unter http://fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 83
  • 84. Seminare im November 2014 November: 04.11.2014 in Dortmund, Einführung in das Vergaberecht 05.11.2014 in Dortmund, IT-Vergabe 06.11.2014 in Dortmund, Bieterstrategien 11.11.2014 in München, Einführung in das Vergaberecht 12.11.2014 in München, Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen www.fachverlag-ferber.de/seminar-it-vergabe.html Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 84
  • 85. Seminare im Dezember 2014 Dezember: 09.12.2014 in Stuttgart, Einführung in das Vergaberecht 10.12.2014 in Stuttgart, Bieterstrategien 16.12.2014 in Darmstadt, Einführung in das Vergaberecht 17.12.2014 in Darmstadt, IT-Vergabe www.fachverlag-ferber.de/seminar-bewertungsmatrizen.html Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 85
  • 86. Praxisratgeber Vergaberecht - Bücher http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 86
  • 87. ISBN 978-3-942766-03-6 Praxisratgeber Vergaberecht Fristen im Vergabeverfahren 3. erweiterte und aktualisierte Aufage, Sept. 2013 742 + xii Seiten, 215 Abbildungen, 50 Tabellen Hardcover 69,- Euro (inkl. MwSt.) http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 87
  • 88. Fristen im Vergabeverfahren http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber Seite 88
  • 90. Vielen Dank! http://www.fachverlag-ferber.de http://vergaberecht-schulung.de Thomas Ferber thomas@fachverlag-ferber.de http://www.fachverlag-ferber.de https://twitter.com/t_ferber
  • 91. Dieses Vortrag wurde mit großer Sorgfalt erarbeitet. Trotzdem können Fehler und Irrtümer nicht vollständig ausgeschlossen werden. Verlag und Autor übernehmen keine juristische Verantwortung und keine Haftung für inhaltliche oder drucktechnische Fehler sowie deren Folgen. Jeder Anwender ist daher aufgefordert, alle Angaben in eigener Verantwortung zu prüfen. Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen oder sonstigen Kennzeichen in diesem Vortrag berechtigt nicht zu der Annahme, dass diese von jedermann frei benutzt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um eingetragene Warenzeichen oder sonstige geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.