Grundsätzlich hat bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A unterhalb des EU-Schwellenwertes die öffentliche Ausschreibung Vorrang vor allen anderen Vergabearten. Durch das Vorliegen besonderer Umstände, der Eigenart der Leistung oder einem Auftragswert unterhalb bestimmter Wertgrenzen ist eine freihändige Vergabe zulässig.
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Thomas Ferber
Ich habe an der Technischen Universität Darmstadt Mathematik studiert und
1989 mit Diplom abgeschlossen.
Seit 2004 beschäftige ich mich intensiv mit dem Thema Vergaberecht. Als
langjähriger Key-Account-Manager für den Geschäftsbereich Forschung und
Lehre bei Sun Microsystems war ich mit den Sonderaufgaben Vergaberecht,
Wettbewerbsrecht und Korruptionsprävention betraut.
Mit dem 2010 gegründeten Fachverlag Thomas Ferber biete ich Fachbücher
und Fachseminare zum Thema Vergaberecht sowie Beratungsleistungen in der
Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren an. Die Seminar- und
Buchreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es, das Thema Vergaberecht
aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und
realitätsbezogen darzustellen. Zu den Teilnehmern meiner Schulungen
gehören sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter.
Neben meinen offenen Schulungen bin ich als Dozent für
Vergaberechtsschulungen bei der Kyocera Academy in Meerbusch, beim
Behördenspiegel in Bonn und beim Kommunalen Bildungswerk in Berlin tätig.
Mit In-House-Seminaren biete ich öffentlichen Auftraggebern und
Unternehmen individuell zugeschnittene Seminare und Workshops an.
Außerdem arbeite ich als Kooperationspartner mit dem Bundesanzeiger Verlag
in Köln und Singer Preisprüfung in Hamburg zusammen.
Ich besitze langjährige Erfahrungen mit den zahlreichen Facetten des
Vergaberechts sowohl aus Auftraggeber- als auch aus Bietersicht. Um mein
Profil abzurunden, studiere ich aktuell Wirtschaftsrecht an der Universität des
Saarlandes in einem Master-Fernstudiengang.
8. Seite 8http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Freihändige Vergabe
§ 3 Abs. 1 S. 3 VOL/A:„Freihändige Vergaben sind Verfahren, bei
denen sich die Auftraggeber mit oder auch ohne Teilnahmewett-
bewerb grundsätzlich an mehrere ausgewählte Unternehmen
wenden, um mit einem oder mehreren über die Auftragsbe-
dingungen zu verhandeln.“
§ 3 Abs. 1 S. 3 VOB/A:„Bei Freihändiger Vergabe werden
Bauleistungen ohne ein förmliches Verfahren vergeben.“
9. Seite 9http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
● Bei der freihändigen Vergabe ist der Wettbewerb am stärksten
eingeschränkt und soll deshalb nur in besonderen Ausnahmefällen
angewendet werden.
● Auf der anderen Seite bietet die freihändige Vergabe dem
Auftraggeber eine große Flexibilität bei der Gestaltung des
Vergabeverfahrens und bietet außerdem die Möglichkeit
Verhandlungen mit den Bietern über den Auftragsinhalt, die
Anforderungen, die Ausführung und den Preis zu führen.
● Die Vergabegrundsätze des Wettbewerbs und der Gleichbe-
handlung und der Transparenz müssen vom Auftraggeber
eingehalten werden.
Freihändige Vergabe
12. Seite 12http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Grundsätze
● Gebot der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit)
● Gebot der Angemessenheit der Preise
● Mittelstandsförderung - Grundsatz der Losaufteilung
● Markterkundungsverbot
● Preisvorschriften
13. Seite 13http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§ 2 Abs. 1 VOL/A Grundsätze
Aufträge werden in der Regel im Wettbewerb und im Wege
transparenter Vergabeverfahren an fachkundige,
leistungsfähige und zuverlässige (geeignete) Unternehmen
zu angemessenen Preisen vergeben. Dabei darf kein
Unternehmen diskriminiert werden.
14. Seite 14http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§ 2 Abs. 2 VOL/A Grundsätze
Leistungen sind in der Menge aufgeteilt (Teillose) und
getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben.
Bei der Vergabe kann auf eine Aufteilung oder Trennung
verzichtet werden, wenn wirtschaftliche oder technische
Gründen dies erfordern.
15. Seite 15http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§ 2 Abs. 3 VOL/A Grundsätze
Die Durchführung von Vergabeverfahren lediglich zur Markt-
erkundung und zum Zwecke von Ertragsberechnungen ist
unzulässig.
19. Seite 19http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Mindestanzahl der Bieter
§ 3 Abs 1, Satz 4 VOL/A:„Bei Beschränkten Ausschreibungen
und Freihändigen Vergaben sollen mehrere - grundsätzlich
mindestens drei - Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert
werden.“
20. Seite 20http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Beschränkte Ausschreibung
Mindestanzahl der Bieter
Unter Umständen müssen aber auch strengere Regeln
beachtet werden. Z. B.
§ 3 Abs 7 Beschaffungsordnung der Freien und Hansestadt
Hamburg vom 1.3.2009 in der Fassung vom 1.6.2013:„Bei
Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb sind
grundsätzlich mindestens sechs geeignete Unternehmen zur
Abgabe eines Angebots aufzufordern. Das Unterschreiten der
Mindestzahl bedarf einer ausdrücklichen, nachvollziehbaren
und zu dokumentierenden Begründung.“
24. Seite 24http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 lit a) VOL/A: „nach Aufhebung einer
Öffentlichen oder Beschränkten Ausschreibung eine
Wiederholung kein wirtschaftliches Ergebnis verspricht,“
25. Seite 25http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 lit b) VOL/A:„im Anschluss an
Entwicklungsleistungen Aufträge in angemessenem
Umfang und für angemessene Zeit an Unternehmen,
die an der Entwicklung beteiligt waren, vergeben
werden müssen,“
26. Seite 26http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit c) VOL/A:„es sich um die Lieferung von
Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zur
Erfüllung wissenschaftlich-technischer Fachaufgaben
auf dem Gebiet von Forschung, Entwicklung und
Untersuchung handelt, die nicht der Aufrechterhaltung
des allgemeinen Dienstbetriebs und der Infrastruktur
einer Dienststelle des Auftraggebers dienen,“
27. Seite 27http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig
§3 Abs. 5 lit d) VOL/A:„bei geringfügigen
Nachbestellungen im Anschluss an einen bestehenden
Vertrag kein höherer Preis als für die ursprüngliche
Leistung erwartet wird, und die Nachbestellungen
insgesamt 20 vom Hundert des Wertes der
ursprünglichen Leistung nicht über-schreiten,“
28. Seite 28http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit e) VOL/A:„Ersatzteile oder Zubehörstücke
zu Maschinen und Geräten vom Lieferanten der
ursprünglichen Leistung beschafft werden sollen und
diese Stücke in brauchbarer Ausführung von anderen
Unternehmen nicht oder nicht unter wirtschaftlichen
Bedingungen bezogen werden können,“
30. Seite 30http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit g) VOL/A:„die Leistung aufgrund von
Umständen, die die Auftraggeber nicht voraussehen
konnten, besonders dringlich ist und die Gründe für die
besondere Dringlichkeit nicht dem Verhalten der
Auftraggeber zuzuschreiben sind,“
31. Seite 31http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit h) VOL/A„die Leistung nach Art und
Umfang vor der Vergabe nicht so eindeutig und
erschöpfend beschrieben werden kann, dass
hinreichend vergleichbare Angebote erwartet werden
können,“
32. Seite 32http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit i) VOL/A:„sie durch Ausführungsbe-
stimmungen von einem Bundesminister –
gegebenenfalls Landesminister - bis zu einem
bestimmten Höchstwert zugelassen ist.“
33. Seite 33http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit j) VOL/A:„Aufträge ausschließlich an
Werkstätten für behinderte Menschen vergeben werden
sollen,“
34. Seite 34http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit k) VOL/A:„Aufträge ausschließlich an
Justizvollzugsanstalten vergeben werden sollen,“
35. Seite 35http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Eine Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn
§3 Abs. 5 lit l) VOL/A:„für die Leistung aus besonderen
Gründen nur ein Unternehmen in Betracht kommt.“
37. Seite 37http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
VOL/A - Wertgrenze für Direktkauf
EU-Schwellenwert
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
38. Seite 38http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Abhängig von Bundesländerregelung
Abhängig von Bundesländerregelung
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Abhängig von Bundesländerregelung
Abhängig von Bundesländerregelung
39. Seite 39http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Baden-Württemberg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Baden-Württemberg = 10.000 Euro*)
(Behörden und Betriebe des Landes)
Baden-Württemberg = 10.000 Euro*)
(Behörden und Betriebe des Landes)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Baden-Württemberg = 40.000 Euro*)
(Behörden und Betriebe des Landes)
Baden-Württemberg = 40.000 Euro*)
(Behörden und Betriebe des Landes)
*) Quelle: Beschaffungsordnung vom 17.12.2007 (Az.: 1-0230.0/135)
40. Seite 40http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Bayern - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Bayern (Auftraggeber des Landes) = 25.000 Euro*)
Bayern (Auftraggeber des Landes) = 25.000 Euro*)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
*) Quelle: Wertgrenzen bei Ausschreibungen im Freistaat Bayern (Stand 31.05.2013), Auftragsberatungsstelle Bayern e.V.
41. Seite 41http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Bayern - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Bayern (Kommunen) = 30.000 Euro*)
Bayern (Kommunen) = 30.000 Euro*)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Bayern (Kommunen) = 100.000 Euro*)
Bayern (Kommunen) = 100.000 Euro*)
*) Quelle: Wertgrenzen bei Ausschreibungen im Freistaat Bayern (Stand 31.05.2013), Auftragsberatungsstelle Bayern e.V.
42. Seite 42http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Berlin - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Berlin = 7.500 Euro*)
Berlin = 7.500 Euro*)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Berlin = 25.000 Euro*)
Berlin = 25.000 Euro*)
*) Quelle: Gemeinsames Rundschreiben SenStadtUm VI A / SenWirtschaft, Technologie und Forschung II F Nr. 07/ 2011 Vergabe-und Vertragswesen
Sowie § 55 Landeshaushaltsordnung mit Ausführungsvorschriften, Stand 2012
43. Seite 43http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Brandenburg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Brandenburg = 20.000 Euro*)
(Beschaffungsstellen des Landes)
Brandenburg = 20.000 Euro*)
(Beschaffungsstellen des Landes)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Brandenburg = 20.000 Euro*)
(Beschaffungsstellen des Landes)
Brandenburg = 20.000 Euro*)
(Beschaffungsstellen des Landes)
*) Quelle: Verwaltungsvorschrift zu § 55 Landeshaushaltsordnung
44. Seite 44http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Brandenburg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Brandenburg = 100.000 Euro*)
(Kommunen)
Brandenburg = 100.000 Euro*)
(Kommunen)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Brandenburg = 100.000 Euro*)
(Kommunen)
Brandenburg = 100.000 Euro*)
(Kommunen)
*) Quelle: § 30 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung- KomHKV, vom 14. Februar 2008, zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Juni 2010
§ 25 a GemHVO, Änderung vom 28.06.2010
45. Seite 45http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Bremen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Bremen = 10.000 Euro*)
Bremen = 10.000 Euro*)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Bremen = 40.000 Euro*)
Bremen = 40.000 Euro*)
*) Quelle: Bremisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Tariftreue- und Vergabegesetz)
vom 24. November 2009 i. V. m. der Ergänzung vom 12.04.2011
46. Seite 46http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Hamburg - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Hamburg = 50.000 Euro*)
Hamburg = 50.000 Euro*)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Hamburg = 100.000 Euro*)
Hamburg = 100.000 Euro*)
*) Quelle: Beschaffungsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 1.3.2009 in der Fassung vom 1.6.2013
47. Seite 47http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Hessen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Hessen = 100.000 Euro*)
Hessen = 100.000 Euro*)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Hessen = 200.000 Euro*)
Hessen = 200.000 Euro*)
*) Quelle: Hessisches Vergabegesetz vom 25. März 2013 bzw. gemeinsamer Runderlass Öffentliches Auftragswesen (StAnz. Nr. 51/2013 S. 1561)
Gemäß § 4 Abs. 5 HVgG ist vor Beschränkter Ausschreibung und Freihändiger Vergabe ein öffentliches Interessenbekundungsverfahren ab einem geschätzten
Auftragswert bei Lieferungen ab 50 000 Euro je Auftrag und bei und Dienst- und Werkleistungen ab 80 000 Euro je Auftrag durchzuführen.
48. Seite 48http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§9 HVgG Vergabefreigrenzen
§ 9 Abs. 2 HVgV:„Sind nach Abs. 1 Satz 1 keine anderen
Vergabefreigrenzen festgesetzt, betragen diese für
1. Bauleistungen je Gewerk (Fachlos):
a) bei Beschränkter Ausschreibung 1 Million Euro,
b) bei Freihändiger Vergabe 100 000 Euro,
2. Lieferungen und Leistungen je Auftrag:
a) bei Beschränkter Ausschreibung weniger als 200 000 Euro,
b) bei Freihändiger Vergabe 100 000 Euro, soweit dem Recht der
Europäischen Union nicht entgegensteht.“
49. Seite 49http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§4 HVgG Vergabearten
§ 4 Abs. 5 HVgV:„Vor Beschränkter Ausschreibung und
Freihändiger Vergabe ist ein öffentliches Interessenbekundungs-
verfahren ab einem geschätzten Auftragswert bei
1. Bauleistungen ab 100 000 Euro je Gewerk (Fachlos),
2. Lieferungen ab 50 000 Euro je Auftrag
3. und Dienst- und Werkleistungen ab 80 000 Euro je Auftrag
durchzuführen.
50. Seite 50http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Mecklenburg-Vorpommern - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro*)
Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro*)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro*)
Mecklenburg-Vorpommern = 100.000 Euro*)
*) Quelle: Vergabe öffentlicher Aufträge mit geringen Auftragswerten (Wertgrenzenerlass), Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und
Tourismus vom 21. Januar 2013 – V140-611-00020-2012/051-005
51. Seite 51http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Niedersachsen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Niedersachsen = 25.000 Euro*)
Niedersachsen = 25.000 Euro*)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Niedersachsen = 50.000 Euro*)
Niedersachsen = 50.000 Euro*)
*) Quelle: Nds. Wertgrenzenverordnung (NwertVO)
52. Seite 52http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
NRW - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
NRW (Auftraggeber des Landes) = 15.000 Euro*)
NRW (Auftraggeber des Landes) = 15.000 Euro*)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
NRW (Auftraggeber des Landes) =
50.000 Euro (ohne Teilnahmewettbewerb)*)
100.000 Euro (mit Teilnahmewettbewerb)*)
NRW (Auftraggeber des Landes) =
50.000 Euro (ohne Teilnahmewettbewerb)*)
100.000 Euro (mit Teilnahmewettbewerb)*)
*) Quelle: Wertgrenzenerlass vom Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17. Dezember 2012
53. Seite 53http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
NRW - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
NRW (Kommunen) = 100.000 Euro*)
NRW (Kommunen) = 100.000 Euro*)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
NRW (Kommunen) = 100.000 Euro*)
NRW (Kommunen) = 100.000 Euro*)
*) Quelle: RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 6.12.2012–34-48.07.01/01-169/12*) Quelle: RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 6.12.2012–34-48.07.01/01-169/12*) Quelle: RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 6.12.2012–34-48.07.01/01-169/12
54. Seite 54http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Rheinland-Pfalz - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Rheinland-Pfalz = 15.000 Euro*)
Rheinland-Pfalz = 15.000 Euro*)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
*) Quelle: Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung vom 13.12.2011
55. Seite 55http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Saarland - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Saarland (IuK-Bereich) = 15.000 Euro*)
Saarland = 10.000 Euro*)
Saarland (IuK-Bereich) = 15.000 Euro*)
Saarland = 10.000 Euro*)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Saarland = 25.000 Euro*)
Saarland = 25.000 Euro*)
*) Quelle: Beschaffungsrichtlinien vom 16. September.2008, veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes vom 23. Oktober 2008
56. Seite 56http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Sachsen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Sachsen = 25.000 Euro*)
Sachsen = 25.000 Euro*)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
*) Quelle: § 4 Abs. 1 Sächsisches Vergabegesetz – SächsVergabeG vom 14. Februar 2013
57. Seite 57http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Sachsen-Anhalt - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Sachsen-Anhalt = 25.000 Euro*)
Sachsen-Anhalt = 25.000 Euro*)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Sachsen-Anhalt = 50.000 Euro*)
Sachsen-Anhalt = 50.000 Euro*)
*) Quelle: Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 8.12.2010 – 42-32570-20
58. Seite 58http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Schleswig-Holstein - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Schleswig-Holstein = 100.000 Euro*)
Schleswig-Holstein = 100.000 Euro*)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Schleswig-Holstein = 100.000 Euro*)
Schleswig-Holstein = 100.000 Euro*)
*) Quelle: Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung (SHVgVO) vom 28.11.2013
59. Seite 59http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Thüringen - Wertgrenzen bei Liefer- und Dienstleistungen
EU-Schwellenwert = 207.000 Euro
für Liefer- und Dienstleistungen
VOL/A Abschnitt 2
VOL/A Abschnitt 1
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
öffentliche Ausschreibung
beschränkte Ausschreibung
freihändige Vergabe
Direktkauf
Thüringen = 20.000 Euro*)
Thüringen = 20.000 Euro*)
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
500 Euro
§ 3 Abs. 6 VOL/A
Thüringen = 50.000 Euro*)
Thüringen = 50.000 Euro*)
*) Quelle: Vergabe-Mittelstandsrichtlinie Thüringen, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 02/2011
61. Seite 61http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§ 19 Abs. 2 Satz 1 VOL/A
Die Auftraggeber informieren nach Beschränkten
Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen
Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von drei
Monaten über jeden vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert
von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer auf Internetportalen oder
ihren Internetseiten.
62. Seite 62http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§ 19 Abs. 2 Satz 2 VOL/A
Diese Information enthält mindestens folgende Angaben:
- Name des Auftraggebers und dessen Beschaffungsstelle sowie
deren Adressdaten,
- Name des beauftragten Unternehmens; soweit es sich um eine
natürliche Person handelt, ist deren Einwilligung einzuholen
oder die Angabe zu anonymisieren,
- Vergabeart,
- Art und Umfang der Leistung,
- Zeitraum der Leistungserbringung.
63. Seite 63http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§ 19 Abs. 3 VOL/A
Die Auftraggeber können die Informationen zurückhalten, wenn
die Weitergabe den Gesetzesvollzug vereiteln würde oder sonst
nicht im öffentlichen Interesse läge, oder die berechtigten
Geschäftsinteressen von Unternehmen oder den fairen
Wettbewerb beeinträchtigen würde.
64. Seite 64http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§ 19 Abs. 1 VOL/A
Nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote, Informationen
Die Auftraggeber teilen unverzüglich, spätestens innerhalb von
15 Tagen nach Eingang eines entsprechenden Antrags, den nicht
berücksichtigten Bietern die Gründe für die Ablehnung ihres
Angebotes, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen
Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters und den
nicht berücksichtigten Bewerbern die Gründe für ihre
Nichtberücksichtigung mit.
65. Seite 65http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§ 20 VOL/A Dokumentation
Das Vergabeverfahren ist von Anbeginn fortlaufend zu
dokumentieren, so dass die einzelnen Stufen des Verfahrens, die
einzelnen Maßnahmen sowie die Begründung der einzelnen
Entscheidungen festgehalten werden.
66. Seite 66http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
§20 Abs. 2 VOB/A Dokumentation
Wird auf die Vorlage zusätzlich zum Angebot verlangter
Unterlagen und Nachweise verzichtet, ist dies in der
Dokumentation zu begründen.
67. Seite 67http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
● Bei der freihändigen Vergabe ist der Wettbewerb am stärksten
eingeschränkt und soll deshalb nur in besonderen Ausnahmefällen
angewendet werden.
● Auf der anderen Seite bietet die freihändige Vergabe dem
Auftraggeber eine große Flexibilität bei der Gestaltung des
Vergabeverfahrens und bietet außerdem die Möglichkeit
Verhandlungen mit den Bietern über den Auftragsinhalt, die
Anforderungen, die Ausführung und den Preis zu führen.
● Die Vergabegrundsätze des Wettbewerbs, der Gleichbehandlung
und der Transparenz müssen vom Auftraggeber eingehalten
werden.
Zusammenfassung
68. Seite 68http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Die Freihändigen Vergabe ist zulässig, wenn
● Der Auftragswert unterhalb der vorgegebenen Wertgrenzen liegt
oder
● Ein sachlicher Grund gemäß § 3 Abs. 5 vorliegt.
Zusammenfassung
70. Seite 70http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Web-Seminare zum Vergaberecht
Alle Termine unter www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html
www.fachverlag-ferber.de/webseminare-praxisratgeber-vergaberecht.html
71. Seite 71http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminar – Einführung in das Vergaberecht
Alle Seminartermine unter http://fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html
http://fachverlag-ferber.de/seminar-einführung.html
72. Seite 72http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminar - Bieterstrategien
Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html
www.fachverlag-ferber.de/seminar-bieterstrategien.html
73. Seite 73http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminar - IT-Vergabe
Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html
www.fachverlag-ferber.de/seminar-it-vergabe.html
74. Seite 74http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminar – IT-Intensivseminar (2-tägig)
Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html
www.fachverlag-ferber.de/intensivseminar.html
75. Seite 75http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
Seminar – Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen
Alle Seminartermine unter www.fachverlag-ferber.de/terminübersicht.html
www.fachverlag-ferber.de/seminar-bewertungsmatrizen.html
78. Seite 78http://www.fachverlag-ferber.de Fachverlag Thomas Ferber
ISBN 978-3-942766-03-6
3. erweiterte und aktualisierte Auflage, Sept. 2013
742 + xii Seiten, 215 Abbildungen, 50 Tabellen
Hardcover
69,- Euro (inkl. MwSt.)
Praxisratgeber Vergaberecht
Fristen im Vergabeverfahren
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Die Wiedergabe von Warenbezeichnungen, Handelsnamen oder sonstigen Kennzeichen in diesem Vortrag berechtigt nicht zu
der Annahme, dass diese von jedermann frei benutzt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um eingetragene
Warenzeichen oder sonstige geschützte Kennzeichen handeln, wenn sie nicht eigens als solche gekennzeichnet sind.