Prof. Dr. Marco Kalz, Prof. Dr. Christian Spannagel,
Prof. Dr. Hans-Werner Huneke
{kalz, spannagel, huneke}ph-heidelberg.de
8. Mai 2019, PH Heidelberg
DigitalPakt Schule 2019
Was ist der Digitalpakt Schule?
8. Mai 2019 Pädagogische Hochschule Heidelberg 2
• Verwaltungsvereinbarung
• Sondervermögen (5 Mrd EUR) plus Eigenanteil
der Länder (0,5 Mrd): ca. 5,5 Mrd EUR
– Ca. 137 000 EUR für jede Schule
– Ca. 500 EUR für jeden Schüler
• Bedingung: Grundgesetzänderung (Zustimmung
Bundestag 21.02.2019, Zustimmung Bundesrat
15.03.2019)
• Umsetzung in den Ländern mit eigener
Förderrichtlinie Quelle: BMBF
Wann ist ein Literature review relevant?
Pädagogische Hochschule Heidelberg 32. Mai 2019
Verwendungsbedingungen
Pädagogische Hochschule Heidelberg 4
Von den Bundesmitteln
• sollen für landesweite Initiativen 5% eingesetzt
werden (BW: 32,5 Mio EUR)
• sind weitere 5% für länderübergreifende
Initiativen vorgesehen
• Weitere Investitionsmittel in BW: 585,5 Mio EUR
8. Mai 2019
Quelle: BMBF
Ziele des Digitalpakts? (1/2)
Pädagogische Hochschule Heidelberg 5
Ziel des DigitalPakts ist es, die infrastrukturellen
Grundlagen für digitale Bildung in deutschen Schulen
zu
schaffen und Investitionshilfen als Anschub zu leisten.
Bis 2021 sollen alle Schülerinnen und Schüler zu
jeder Zeit, wenn es pädagogisch sinnvoll erscheint,
eine digitale Lernumgebung nutzen und Zugang
zum Internet haben.
8. Mai 2019
Quelle: BMBF
Ziele des Digitalpakts? (2/2)
Pädagogische Hochschule Heidelberg 6
Zweck der Finanzhilfen ist es, trägerneutral
lernförderliche und belastbare, interoperable digitale
technische Infrastrukturen sowie Lehr-Lern-
Infrastrukturen zu etablieren sowie vorhandene
Strukturen zu optimieren.
8. Mai 2019
Quelle: BMBF
Was wird gefördert? (1/3)
8. Mai 2019
Direkt förderfähig sind
• Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in
Schulgebäuden und auf Schulgeländen, Serverlösungen
(keine Breitbandanbindung, anderes Förderprogramm)
• schulisches WLAN;
• Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-
Infrastrukturen (zum Beispiel Lernplattformen,
pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen,
Portale, Cloudangebote), soweit sie im Vergleich zu
bestehenden Angeboten pädagogische oder funktionale
Vorteile bieten;
Quelle: BMBF
Was wird gefördert? (2/3)
8. Mai 2019
• Anzeige- und Interaktionsgeräte (zum Beispiel
interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger
Steuerungsgeräte) zum Betrieb in der Schule,
mit Ausnahme von Geräten für vorrangig
verwaltungsbezogene Funktionen;
• digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die
technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder
die berufsbezogene Ausbildung;
Quelle: BMBF
Was wird gefördert? (3/3)
8. Mai 2019
• schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und
Tablets mit Ausnahme von Smartphones), wenn
– falls Infrastruktur verfügbar oder beantragt
– spezifische fachliche oder pädagogische Anforderungen solche
Geräte erfordern und dies im technisch-pädagogischen
Einsatzkonzept der Schule dargestellt ist und
• bei Anträgen für allgemeinbildende Schulen die
Gesamtkosten für mobile Endgeräte für allgemeinbildende
Schulen am Ende der Laufzeit des DigitalPakts Schule
entweder
– 20 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens für alle
allgemeinbildenden Schulen pro Schulträger oder 25 000 EUR
pro Schule oder beides nicht überschreiten.
Quelle: BMBF
Was wird gefördert? (3/3)
8. Mai 2019
• Regional und landesweit (inklusive Einrichtungen der
Lehrerbildung der zweiten und dritten Phase) sind
(einschließlich Planung, Beschaffung, Entwicklung,
Aufbau und Inbetriebnahme, bestehend aus Integration,
Umsetzung und Installation), soweit sie von den Schulen
unmittelbar nutzbar sind, förderfähig:
– Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen
– Systeme, Werkzeuge und Dienste für Leistungsverbesserungen
und Erhöhung von Service-Qualität bestehender Angebote oder
die Interoperabilität bestehender oder neu zu entwickelnder
digitaler Infrastrukturen herzustellen oder zu sichern;
– Strukturen für die professionelle Administration und Wartung
digitaler Infrastrukturen im Zuständigkeitsbereich von
Schulträgern.
Quelle: BMBF
Fortbildungen
Pädagogische Hochschule Heidelberg 11
Die Länder sollten allen Lehrkräften entsprechende
Fortbildungen ermöglichen und darauf dringen, dass
diese auch wahrgenommen werden.
8. Mai 2019
Quelle: BMBF
Pädagogische Hochschule Heidelberg 12
Kooperation der Länder
1. Entwicklung und Bereitstellung geeigneter flächendeckender
Fortbildungsformate;
2. Entwicklung und Anwendung von
Qualitätssicherungsprozessen für digitale Bildungsmedien;
3. Entwicklung und Verbreitung von Lizenz- und
Nutzungsmodellen bezüglich digitaler Medien mit dem Ziel,
die Ausstattung mit digitalen Bildungsmedien zu ermöglichen
und weiterzuentwickeln;
4. Entwicklung und Implementierung von standardisierten
Schnittstellen für Lerninfrastrukturen mit dem Ziel der
Veröffentlichung entsprechender Empfehlungen sowie bei
der Sicherstellung einer Interoperabilität zur Ermöglichung
und Erleichterung länderübergreifender Lösungen.
8. Mai 2019
Quelle: BMBF
8. Mai 2019
• Entwicklung von Infrastrukturen für die flächendeckende
Förderung von Basiskompetenzen für Lehrkräfte (für
Vorbereitungsdienst und Lehrerfortbildung) für den orts-
und zeitunabhängigen Abruf von
Qualifizierungsmöglichkeiten, z. B. onlinebasierte
Angebote zu Themen wie Datenschutz und
Jugendmedienschutz.
• Entwicklung von möglichst schulnahen Infrastrukturen
zur schulinternen Fortbildung.
Beispiele von länderübergreifenden Aktivitäten
Quelle: BMBF
Beispiele von länderübergreifenden Aktivitäten
8. Mai 2019
Bildungsinfrastrukturen für z.B.
• Bereitstellung von digitalen Bildungsmedien
• Sicherstellung von Barrierefreiheit
• Suche von digitalen Bildungsmedien
• Bewertung von digitalen Bildungsmedien
• Onlinebasierte Verfahren zur Leistungsfeststellung
• Schulspezifisches Devicemanagement
• etc.
Quelle: BMBF
Pädagogische Hochschule Heidelberg 15
Wer kann Mittel beantragen? Voraussetzungen
• Land bei landesweiten Maßnahmen
• Schulträger (öffentlich / privat) bei anderen Maßnahmen
8. Mai 2019
Voraussetzungen
• technisch-pädagogisches Einsatzkonzept mit
Berücksichtigung medienpädagogischer, didaktischer und
technischer Aspekte
• Ist-/Soll-Analyse der Ausstattung und Internetanbindung
• Fortbildungsplanung für Lehrkräfte
• Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support
Quelle: BMBF
Pädagogische Hochschule Heidelberg 16
Was ist von der Förderung ausgenommen?
8. Mai 2019
Laufende Kosten der Verwaltung (Personalkosten,
Sachkosten) sowie Kosten für Betrieb, Wartung und IT-
Support der geförderten Infrastrukturen sind nicht förderfähig.
Quelle: BMBF
Pädagogische Hochschule Heidelberg 17
Was sind die Herausforderungen?
8. Mai 2019
• Synergieeffekte vs. Profilbildung
• Fortführung von regionalen und landesweiten
Initiativen
• Inklusiver Ansatz
• Kooperation mit anderen Bundesländern bei
übergreifenden Themen
• Prozesssteuerung?
• Austausch von Best Practices?
• Klassische Fortbildung vs. vernetzte Fortbildung
Pädagogische Hochschule Heidelberg 18
kalz@ph-heidelberg.de
http://twitter.com/mkalz
Vielen Dank!
8. Mai 2019

Digitalpakt Schule 2019

  • 1.
    Prof. Dr. MarcoKalz, Prof. Dr. Christian Spannagel, Prof. Dr. Hans-Werner Huneke {kalz, spannagel, huneke}ph-heidelberg.de 8. Mai 2019, PH Heidelberg DigitalPakt Schule 2019
  • 2.
    Was ist derDigitalpakt Schule? 8. Mai 2019 Pädagogische Hochschule Heidelberg 2 • Verwaltungsvereinbarung • Sondervermögen (5 Mrd EUR) plus Eigenanteil der Länder (0,5 Mrd): ca. 5,5 Mrd EUR – Ca. 137 000 EUR für jede Schule – Ca. 500 EUR für jeden Schüler • Bedingung: Grundgesetzänderung (Zustimmung Bundestag 21.02.2019, Zustimmung Bundesrat 15.03.2019) • Umsetzung in den Ländern mit eigener Förderrichtlinie Quelle: BMBF
  • 3.
    Wann ist einLiterature review relevant? Pädagogische Hochschule Heidelberg 32. Mai 2019
  • 4.
    Verwendungsbedingungen Pädagogische Hochschule Heidelberg4 Von den Bundesmitteln • sollen für landesweite Initiativen 5% eingesetzt werden (BW: 32,5 Mio EUR) • sind weitere 5% für länderübergreifende Initiativen vorgesehen • Weitere Investitionsmittel in BW: 585,5 Mio EUR 8. Mai 2019 Quelle: BMBF
  • 5.
    Ziele des Digitalpakts?(1/2) Pädagogische Hochschule Heidelberg 5 Ziel des DigitalPakts ist es, die infrastrukturellen Grundlagen für digitale Bildung in deutschen Schulen zu schaffen und Investitionshilfen als Anschub zu leisten. Bis 2021 sollen alle Schülerinnen und Schüler zu jeder Zeit, wenn es pädagogisch sinnvoll erscheint, eine digitale Lernumgebung nutzen und Zugang zum Internet haben. 8. Mai 2019 Quelle: BMBF
  • 6.
    Ziele des Digitalpakts?(2/2) Pädagogische Hochschule Heidelberg 6 Zweck der Finanzhilfen ist es, trägerneutral lernförderliche und belastbare, interoperable digitale technische Infrastrukturen sowie Lehr-Lern- Infrastrukturen zu etablieren sowie vorhandene Strukturen zu optimieren. 8. Mai 2019 Quelle: BMBF
  • 7.
    Was wird gefördert?(1/3) 8. Mai 2019 Direkt förderfähig sind • Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen, Serverlösungen (keine Breitbandanbindung, anderes Förderprogramm) • schulisches WLAN; • Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern- Infrastrukturen (zum Beispiel Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Cloudangebote), soweit sie im Vergleich zu bestehenden Angeboten pädagogische oder funktionale Vorteile bieten; Quelle: BMBF
  • 8.
    Was wird gefördert?(2/3) 8. Mai 2019 • Anzeige- und Interaktionsgeräte (zum Beispiel interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte) zum Betrieb in der Schule, mit Ausnahme von Geräten für vorrangig verwaltungsbezogene Funktionen; • digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung; Quelle: BMBF
  • 9.
    Was wird gefördert?(3/3) 8. Mai 2019 • schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones), wenn – falls Infrastruktur verfügbar oder beantragt – spezifische fachliche oder pädagogische Anforderungen solche Geräte erfordern und dies im technisch-pädagogischen Einsatzkonzept der Schule dargestellt ist und • bei Anträgen für allgemeinbildende Schulen die Gesamtkosten für mobile Endgeräte für allgemeinbildende Schulen am Ende der Laufzeit des DigitalPakts Schule entweder – 20 Prozent des Gesamtinvestitionsvolumens für alle allgemeinbildenden Schulen pro Schulträger oder 25 000 EUR pro Schule oder beides nicht überschreiten. Quelle: BMBF
  • 10.
    Was wird gefördert?(3/3) 8. Mai 2019 • Regional und landesweit (inklusive Einrichtungen der Lehrerbildung der zweiten und dritten Phase) sind (einschließlich Planung, Beschaffung, Entwicklung, Aufbau und Inbetriebnahme, bestehend aus Integration, Umsetzung und Installation), soweit sie von den Schulen unmittelbar nutzbar sind, förderfähig: – Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen – Systeme, Werkzeuge und Dienste für Leistungsverbesserungen und Erhöhung von Service-Qualität bestehender Angebote oder die Interoperabilität bestehender oder neu zu entwickelnder digitaler Infrastrukturen herzustellen oder zu sichern; – Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen im Zuständigkeitsbereich von Schulträgern. Quelle: BMBF
  • 11.
    Fortbildungen Pädagogische Hochschule Heidelberg11 Die Länder sollten allen Lehrkräften entsprechende Fortbildungen ermöglichen und darauf dringen, dass diese auch wahrgenommen werden. 8. Mai 2019 Quelle: BMBF
  • 12.
    Pädagogische Hochschule Heidelberg12 Kooperation der Länder 1. Entwicklung und Bereitstellung geeigneter flächendeckender Fortbildungsformate; 2. Entwicklung und Anwendung von Qualitätssicherungsprozessen für digitale Bildungsmedien; 3. Entwicklung und Verbreitung von Lizenz- und Nutzungsmodellen bezüglich digitaler Medien mit dem Ziel, die Ausstattung mit digitalen Bildungsmedien zu ermöglichen und weiterzuentwickeln; 4. Entwicklung und Implementierung von standardisierten Schnittstellen für Lerninfrastrukturen mit dem Ziel der Veröffentlichung entsprechender Empfehlungen sowie bei der Sicherstellung einer Interoperabilität zur Ermöglichung und Erleichterung länderübergreifender Lösungen. 8. Mai 2019 Quelle: BMBF
  • 13.
    8. Mai 2019 •Entwicklung von Infrastrukturen für die flächendeckende Förderung von Basiskompetenzen für Lehrkräfte (für Vorbereitungsdienst und Lehrerfortbildung) für den orts- und zeitunabhängigen Abruf von Qualifizierungsmöglichkeiten, z. B. onlinebasierte Angebote zu Themen wie Datenschutz und Jugendmedienschutz. • Entwicklung von möglichst schulnahen Infrastrukturen zur schulinternen Fortbildung. Beispiele von länderübergreifenden Aktivitäten Quelle: BMBF
  • 14.
    Beispiele von länderübergreifendenAktivitäten 8. Mai 2019 Bildungsinfrastrukturen für z.B. • Bereitstellung von digitalen Bildungsmedien • Sicherstellung von Barrierefreiheit • Suche von digitalen Bildungsmedien • Bewertung von digitalen Bildungsmedien • Onlinebasierte Verfahren zur Leistungsfeststellung • Schulspezifisches Devicemanagement • etc. Quelle: BMBF
  • 15.
    Pädagogische Hochschule Heidelberg15 Wer kann Mittel beantragen? Voraussetzungen • Land bei landesweiten Maßnahmen • Schulträger (öffentlich / privat) bei anderen Maßnahmen 8. Mai 2019 Voraussetzungen • technisch-pädagogisches Einsatzkonzept mit Berücksichtigung medienpädagogischer, didaktischer und technischer Aspekte • Ist-/Soll-Analyse der Ausstattung und Internetanbindung • Fortbildungsplanung für Lehrkräfte • Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support Quelle: BMBF
  • 16.
    Pädagogische Hochschule Heidelberg16 Was ist von der Förderung ausgenommen? 8. Mai 2019 Laufende Kosten der Verwaltung (Personalkosten, Sachkosten) sowie Kosten für Betrieb, Wartung und IT- Support der geförderten Infrastrukturen sind nicht förderfähig. Quelle: BMBF
  • 17.
    Pädagogische Hochschule Heidelberg17 Was sind die Herausforderungen? 8. Mai 2019 • Synergieeffekte vs. Profilbildung • Fortführung von regionalen und landesweiten Initiativen • Inklusiver Ansatz • Kooperation mit anderen Bundesländern bei übergreifenden Themen • Prozesssteuerung? • Austausch von Best Practices? • Klassische Fortbildung vs. vernetzte Fortbildung
  • 18.
    Pädagogische Hochschule Heidelberg18 kalz@ph-heidelberg.de http://twitter.com/mkalz Vielen Dank! 8. Mai 2019