Barrierefrei  -geht uns am Arsch vorbei ?!http://liechtenecker.at
Barrierefreies InternetEine barrierefreie Webseite sollte so gestaltet sein, dass der Inhalt gut strukturiert aufgebaut ist, so dass für jeden und alle Zugänglichkeit besteht. Ist das nicht der Fall, kann man sogar soweit gehen, dass solche Barrieren im Web eine Diskriminierung bedeuten.
Diskriminierung?!Behindertengleichstellungsgesetz> 01.01.2006 „.. Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“E-Government-Gesetz – E-GovG> 01.01.2008 "..ist Vorsorge dafür zu treffen, dass behördliche Internetauftritte so gestaltet sind, dass internationale Standards über die Web-Zugänglichkeit auch hinsichtlich des barrierefreien Zugangs für behinderte Menschen eingehalten werden"
Diskriminierung?!Bundesverfassungsgesetz> 1994 “Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.“Urheberrechtsgesetz> 2001 “..Benutzung eines erschienenen Werkes durch Vervielfältigung für an behinderte Personen in einer für sie geeigneten Form, soweit ihnen wegen ihrer Behinderung der Zugang zum Werk durch sinnliche Wahrnehmung eines erschienenen Werkstücks nicht möglich oder erheblich erschwert ist.“
Diskriminierung?!Zustellgesetz> 01.03.2004 „Die von einem Zustelldienst … zu erbringenden Leistungen sind so zu gestalten, dass nach dem jeweiligen Stand der Technik der barrierefreie Zugang zu diesen Dienstleistungen für behinderte Menschen gewährleistet ist.”Zusammengefasst gelten die Gesetze für kommerzielle Webseitenangebote.
GrundlageWCAG 1.0 (seit Dezember 2008 WCAG 2.0)Die Web Content AccessibilityGuidelines(WCAG) sind eine Empfehlung der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortium (W3C) zur barrierefreien Gestaltung aller Inhalte von Webseiten.
BehinderungenWer ist behindert? Ab wann ist ein Mensch behindert? Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz definiert Behinderung in § 3 folgendermaßen: „Behinderung im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen, die geeignet ist, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erschweren. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als voraussichtlich sechs Monaten.“
BehinderungenArten von BehinderungSehbehinderungen: Star, Makula-Degeneration, Farbblindheiten, Netzhautablösungen, Blindheit Körperliche Behinderungen: Schädigung d.zentralen Nervensystems, Einschränkung Wirbelsäule, motorische Störungen, SpastizitätGeistige Behinderungen: Epilepsie, Dyslexie (Leseschwäche), neurale Störungen (grelle Farben), Lernbehinderungen, AblenkbarkeitSprachliche Behinderungen: Autismus, TaubstummHörschäden: Schwerhörigkeit, Spätertaubung, Gehörlosigkeit
Behinderungen10 % der  BevölkerungIn Österreich ca 60.000 eingeschränkte Internetuser
WCAGWCAG 1.0 seit Mai 1999 EmpfehlungsstatusWCAG 2.0 (mehr als 9 Jahre Beratung)11. Dezember 2008 veröffentlicht-> Setzt mehr auf HTML und CSS / FrontendOffene Diskussion - Kommentare4 Grundstätze:Wahrnehmbar, Nutzbar, Verständlich, Robust
SurfverhaltenDas etwas andere SurfverhaltenMauslos, Screenreader, Brailletastatur, Userstylesheet, Zoomsoftware, Brailledrucker
WCAG 2.0 – Level A,AA,AAALevel AStrukturelle NavigationÜberschriftenhierarchieSkiplinksKonsistentes NavigationskonzeptSemantisches MarkupWebstandardkonform: Listen, Datentabellen, Formulare
WCAG 2.0 – Level A,AA,AAALevel AAccesskeys (Vorsicht!)Sinnvolle lineare Anordnung der InhalteAudio und Video mit Untertitel, Video mit SpracherklärungSwitch für 2. Webseitenversion
WCAG 2.0 – Level A,AA,AAALevel AASitemapSuchfunktion (Label)Ankerpunkte (Inhalt) am Beginn eines längeren ContentsSwitch für 2. WebseitenversionKontraste (Kontrastregler)Schriftvergrösserung
WCAG 2.0 – Level A,AA,AAALevel AAButton für Ausschalten der TextgrafikenSuchfunktion (Label)Valide Formulare
WCAG 2.0 – Level A,AA,AAALevel AAAGebärdenvideos - ZeichenspracheBreadcrumbsContainer prozentuell skalierbarLink auf Home (Logo od. Header)Videos mit kompletter AudiobeschreibungLeichte Sprache – barrierefrei Texten
WCAG 2.0 – Level A,AA,AAALevel AAASkalierbare FormularelementeSummary Akronyme und Abkürzungen im Source ausgezeichnetSeitenhilfe und/oder GlossarColor Switcher / Alternative Version
Was jetzt?WCAG – eine Empfehlung ? Gesetz?
Pragmatisch = PraktischWCAG – eine Empfehlung ? Gesetz?Es gibt Schlichtungsverfahren in Österreich:- derstandard.at, orf.at, easybank.com, oeticket.at, etc..Pragmatische Lösungen sind gefragtTatsächliche Zugänglichkeitsproblemebetroffene PersonenVerfahren überwiegend zugunsten der Kläger
Reality CheckVor dem Webprojekt ist nach dem WebprojektBarrierefreie Thematiken einplanenBetroffene Personen einbeziehenStatus. Fortschritt veröffentlichenUmsetzung 1:1 WCAG nicht möglichWCAG zu technisch, zu trocken
Thesen
ThesenTypische Aussagen„Wo kein Richter, da kein Kläger“„Gebärdensprache wenn Text?“„Kostet zuviel Geld“„Keine Zeit, Keine Ressourcen“„Die Techniken und Möglichkeiten der Behinderten sind nicht genug fortgeschritten“
Prioritäten setzenDie wichtigsten BestandteileSemantisches MarkupHeadline HierarchieSkiplinksKorrekte DatentabellenKorrekte  FormularelementeNavigationsstrukturSuche und Sitemap
VorteileBarrierefreie Webangebote kommen jeden zuguteSuchmaschinen sind blindErhöht UsabilitySilver SurferSauberes FrontendSkalierbarkeit / WartbarkeitWirschaftlich: Usererweiterung um 10%
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Barrierefrei

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    Barrierefrei -gehtuns am Arsch vorbei ?!http://liechtenecker.at
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    Barrierefreies InternetEine barrierefreieWebseite sollte so gestaltet sein, dass der Inhalt gut strukturiert aufgebaut ist, so dass für jeden und alle Zugänglichkeit besteht. Ist das nicht der Fall, kann man sogar soweit gehen, dass solche Barrieren im Web eine Diskriminierung bedeuten.
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    Diskriminierung?!Behindertengleichstellungsgesetz> 01.01.2006 „..Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“E-Government-Gesetz – E-GovG> 01.01.2008 "..ist Vorsorge dafür zu treffen, dass behördliche Internetauftritte so gestaltet sind, dass internationale Standards über die Web-Zugänglichkeit auch hinsichtlich des barrierefreien Zugangs für behinderte Menschen eingehalten werden"
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    Diskriminierung?!Bundesverfassungsgesetz> 1994 “Niemanddarf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.“Urheberrechtsgesetz> 2001 “..Benutzung eines erschienenen Werkes durch Vervielfältigung für an behinderte Personen in einer für sie geeigneten Form, soweit ihnen wegen ihrer Behinderung der Zugang zum Werk durch sinnliche Wahrnehmung eines erschienenen Werkstücks nicht möglich oder erheblich erschwert ist.“
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    Diskriminierung?!Zustellgesetz> 01.03.2004 „Dievon einem Zustelldienst … zu erbringenden Leistungen sind so zu gestalten, dass nach dem jeweiligen Stand der Technik der barrierefreie Zugang zu diesen Dienstleistungen für behinderte Menschen gewährleistet ist.”Zusammengefasst gelten die Gesetze für kommerzielle Webseitenangebote.
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    GrundlageWCAG 1.0 (seitDezember 2008 WCAG 2.0)Die Web Content AccessibilityGuidelines(WCAG) sind eine Empfehlung der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortium (W3C) zur barrierefreien Gestaltung aller Inhalte von Webseiten.
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    BehinderungenWer ist behindert?Ab wann ist ein Mensch behindert? Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz definiert Behinderung in § 3 folgendermaßen: „Behinderung im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen, die geeignet ist, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erschweren. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als voraussichtlich sechs Monaten.“
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    BehinderungenArten von BehinderungSehbehinderungen:Star, Makula-Degeneration, Farbblindheiten, Netzhautablösungen, Blindheit Körperliche Behinderungen: Schädigung d.zentralen Nervensystems, Einschränkung Wirbelsäule, motorische Störungen, SpastizitätGeistige Behinderungen: Epilepsie, Dyslexie (Leseschwäche), neurale Störungen (grelle Farben), Lernbehinderungen, AblenkbarkeitSprachliche Behinderungen: Autismus, TaubstummHörschäden: Schwerhörigkeit, Spätertaubung, Gehörlosigkeit
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    Behinderungen10 % der BevölkerungIn Österreich ca 60.000 eingeschränkte Internetuser
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    WCAGWCAG 1.0 seitMai 1999 EmpfehlungsstatusWCAG 2.0 (mehr als 9 Jahre Beratung)11. Dezember 2008 veröffentlicht-> Setzt mehr auf HTML und CSS / FrontendOffene Diskussion - Kommentare4 Grundstätze:Wahrnehmbar, Nutzbar, Verständlich, Robust
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    SurfverhaltenDas etwas andereSurfverhaltenMauslos, Screenreader, Brailletastatur, Userstylesheet, Zoomsoftware, Brailledrucker
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    WCAG 2.0 –Level A,AA,AAALevel AStrukturelle NavigationÜberschriftenhierarchieSkiplinksKonsistentes NavigationskonzeptSemantisches MarkupWebstandardkonform: Listen, Datentabellen, Formulare
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    WCAG 2.0 –Level A,AA,AAALevel AAccesskeys (Vorsicht!)Sinnvolle lineare Anordnung der InhalteAudio und Video mit Untertitel, Video mit SpracherklärungSwitch für 2. Webseitenversion
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    WCAG 2.0 –Level A,AA,AAALevel AASitemapSuchfunktion (Label)Ankerpunkte (Inhalt) am Beginn eines längeren ContentsSwitch für 2. WebseitenversionKontraste (Kontrastregler)Schriftvergrösserung
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    WCAG 2.0 –Level A,AA,AAALevel AAButton für Ausschalten der TextgrafikenSuchfunktion (Label)Valide Formulare
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    WCAG 2.0 –Level A,AA,AAALevel AAAGebärdenvideos - ZeichenspracheBreadcrumbsContainer prozentuell skalierbarLink auf Home (Logo od. Header)Videos mit kompletter AudiobeschreibungLeichte Sprache – barrierefrei Texten
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    WCAG 2.0 –Level A,AA,AAALevel AAASkalierbare FormularelementeSummary Akronyme und Abkürzungen im Source ausgezeichnetSeitenhilfe und/oder GlossarColor Switcher / Alternative Version
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    Pragmatisch = PraktischWCAG– eine Empfehlung ? Gesetz?Es gibt Schlichtungsverfahren in Österreich:- derstandard.at, orf.at, easybank.com, oeticket.at, etc..Pragmatische Lösungen sind gefragtTatsächliche Zugänglichkeitsproblemebetroffene PersonenVerfahren überwiegend zugunsten der Kläger
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    Reality CheckVor demWebprojekt ist nach dem WebprojektBarrierefreie Thematiken einplanenBetroffene Personen einbeziehenStatus. Fortschritt veröffentlichenUmsetzung 1:1 WCAG nicht möglichWCAG zu technisch, zu trocken
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    ThesenTypische Aussagen„Wo keinRichter, da kein Kläger“„Gebärdensprache wenn Text?“„Kostet zuviel Geld“„Keine Zeit, Keine Ressourcen“„Die Techniken und Möglichkeiten der Behinderten sind nicht genug fortgeschritten“
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    Prioritäten setzenDie wichtigstenBestandteileSemantisches MarkupHeadline HierarchieSkiplinksKorrekte DatentabellenKorrekte FormularelementeNavigationsstrukturSuche und Sitemap
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    VorteileBarrierefreie Webangebote kommenjeden zuguteSuchmaschinen sind blindErhöht UsabilitySilver SurferSauberes FrontendSkalierbarkeit / WartbarkeitWirschaftlich: Usererweiterung um 10%
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