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Facebook & Recht - Urheber- und datenschutzrechtliche Fragen bei der Facebook Schnittstelle (API)
- 2. Der Referent: RA Dr. Carsten Ulbricht
IT-Recht / Gewerblicher Rechtsschutz
und Datenschutz
Spezialisierung: Internet, Social Web &
Enterprise 2.0
Blog „Web 2.0, Social Media & Recht“
unter
www.rechtzweinull.de
www.twitter.com/intertainment
© RA Dr. Ulbricht 2012
- 3. Überblick
A. Gesetze und Richtlinien von Facebook
B. Datenschutz
C. Urheberrecht und Verwertung
nutzergenerierter Inhalte
D. Gewinnspiele
E. Facebook Developer PR Guidelines
F. Resümee
© RA Dr. Ulbricht 2012
- 4. @ bicyclist
Habe meine Tausenderscheine jetzt nach Erscheinungsjahr sortiert
und in vier Billi Regale eingelagert. #twitternfuerdieschufa
@ Inkariam
gerade Tarantino überredet mein Leben zu verfilmen. Hat mich einige
Kraft und zwei Villen in Südafrika gekostet. #twitternfürdieschufa
Schufa plant Sammlung von Daten aus
Sozialen Medien soll bitte ein neues
@ JustElex
Die Bank hat angerufen, mein Konto ist voll. Ich
aufmachen.. # Piraten#Twitternfürdieschufa#schufa
www.kurzlink.de/schufa
@ Rakkox
Der Breughel sieht echt blöd aus über der Couch. Ich glaube, ich hole
den Vermeer wieder aus dem Keller. #twitternfürdieschufa
© RA Dr. Ulbricht 2012 4
- 5. Developer
Nutzungsbedingungen der App
Facebook Guidelines Datenschutzerklärung der App
Nutzungsbedingungen
Datenschutzerklärung
© RA Dr. Ulbricht 2012 5
- 6. A. Gesetzliche Grundlagen
Telemediengesetz (TMG)
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Urheberrecht (UrhG)
Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)
Markenrecht (MarkenG)
© RA Dr. Ulbricht 2012
- 7. A. Regelungsrahmen bei Facebook
Erklärung der Rechte und Pflichten
Datenverwendungsrichtlinien
Nutzungsbedingungen für Facebook Seiten
Plattfform Richtlinien
Bereich für Markengenehmigungen
Standards der Facebook-Gemeinschaft
Richtlinien für Werbeanzeigen
Richtlinien für Facebook Credits
Zahlungsbedingungen
Rechtsfolge: Teilweise oder vollständige Einstellung
der Bereitstellung von Facebook möglich (Nr. 15)
© RA Dr. Ulbricht 2012
- 8. A. Regelungsrahmen bei Facebook
Reaktion bei Löschung/Sperrung
Kontaktaufnahme/Informationsbeschaffung
schwierig
Rechtliche Schritte
Ansprüche bei unzulässiger Sperrung eines
Internet-Accounts (OLG Brandenburg, Az. 6
W 183/08)
© RA Dr. Ulbricht 2012
- 10. B. Datenschutzrechtliche Implikationen
Datenschutz vs. Web 2.0
Datenschutzskandale
Netz der Daten („Datenkrake“ Facebook)
Social Networks (Profile privat/Business)
Unsichere Datennetze
Personensuchmaschinen („Netz vergisst
nicht“)
Vorratsdatenspeicherung
© RA Dr. Ulbricht 2012 10
- 11. B. Datenschutzrechtliche Implikationen
Datenschutz
Schutz personenbezogener Daten vor
Mißbrauch
Recht auf informationelle
Selbstbestimmung
Wesentliche Regelungen im
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), in
den Landesdatenschutzgesetzen
(LDSG) und im Telemediengesetz (TMG)
Keyword: personenbezogene Daten
© RA Dr. Ulbricht 2012 11
- 12. B. Datenschutzrechtliche Implikationen
Personenbezogene Daten
Definition in § 3 Abs. 1 BDSG
„Personenbezogene Daten sind
Einzelangaben über persönliche oder
sachliche Verhältnisse einer bestimmten
oder bestimmbaren natürlichen Person.“
„Einfallstor“ für Datenschutz
sehr weit zu verstehen alle Informationen zu
der Person umfasst
ABER:
nur für lebende Personen
nicht für juristische Personen
© RA Dr. Ulbricht 2012
- 13. B. Datenschutzrechtliche Implikationen
BDSG regelt
Erhebung, Speicherung und
Nutzung („Datenverwendung“) von
personenbezogenen Daten
Datenverwendung zulässig, wenn
gesetzlich erlaubt oder mit
Einwilligung (§ 4 Abs.1 BDSG)
Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
© RA Dr. Ulbricht 2012 13
- 14. B. Datenschutzrechtliche Implikationen
Webseitenbetreiber 001010100101001010010100100110101010010001010001
001001001010010101001010101010010011111001010110 Nutzer
101010100101010010100101001010101001001010110101
PROBLEM:
Weitergabe von
personenbezogenen Daten
Serviceanbieter
© RA Dr. Ulbricht 2012
- 15. B. Datenschutzrechtliche Implikationen
Problemfälle im Social Web
Google Analytics & Co
„I-Like“ Button
Weitere Social Plugins
Weiterführend:
Google Analytics www.kurzlink.de/analytics
Facebook Like Button www.kurzlink.de/like
© RA Dr. Ulbricht 2012
- 16. B. Datenschutzrechtliche Implikationen
Lösungsmöglichkeiten für Social Plugins
Keine Social Plugins
Zwei-Klick Buttons
Problem: Hinreichende Aufklärung
Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 8.12.2011:
„Wenn sie die über ein Plugin mögliche Datenver-
arbeitung nicht überblicken, dürfen sie daher solche
Plugins nicht ohne weiteres in das eigene Angebot
einbinden.“ siehe www.kurzlink.de/beschluss
Datenschutzbehörden wohl vorübergehend bereit,
Ersatzlösungen zu akzeptieren (vgl. 30.Tätigkeits-
bericht des Landesbeauftragten Datenschutz Ba-Wü
(S.73))
© RA Dr. Ulbricht 2012
- 17. B. Datenschutzrechtliche Implikationen
Einwilligung (§ 4a BDSG)
Aufklärung über Datennutzung
Schriftlich (auch elektronisch möglich)
GRUNDSATZ: Zwang)
Freie Entscheidung (ohne
Informierten Entscheidung
Pflicht zur Aufklärung vor Beginn der
Datenverarbeitung
Aufklärung über Widerrufsmöglichkeiten
© RA Dr. Ulbricht 2012 17
- 18. B. Datenschutzrechtliche Implikationen
Zentralnorm § 28 Abs.1 Nr.1 und 2 BDSG
§ 28 Abs.1 Nr.1 BDSG:
Datenmumgang ist erforderlich für
Begründung, Durchführung, Beendigung
eines Schuldverhältnisses
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- 19. B. Datenschutzrechtliche Implikationen
§ 28 Abs.1 Nr.3 BDSG
Erheben, Speichern, Verändern oder
Übermitteln von öffentlich zugänglichen
Daten zulässig, soweit schutzwürdige
Interessen des Betroffenen an dem
Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung
gegenüber dem berechtigten Interesse der
verantwortlichen Stelle nicht offensichtlich
überwiegen
© RA Dr. Ulbricht 2012 19
- 20. B. Datenschutzrechtliche Implikationen
Keine personenbezogene Daten bei
„Pseudonymisierung“
Veränderung der Daten durch Schlüssel
Ohne Schlüssel kein Personenbezug
„Anonymisierung“
Löschen von Identifizierungsmerkmalen
Re-Anonymisierung unmöglich oder
unverhältnismäßig
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- 22. B. Datenschutzrechtliche Implikationen
Folge von Verstößen gegen BDSG
§ 44 BDSG: Strafnorm (hohe Anforderungen)
§ 43 BDSG: Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis
300 TEUR
§ 7 BDSG Unterlassungs- und
Schadenersatzansprüche des geschädigten
Betroffenen
Rufschaden
© RA Dr. Ulbricht 2012 22
- 23. B. Datenschutzrechtliche Implikationen
Übersicht über wesentliche Grundprinzipien:
Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
Informationspflichten (d.h. Aufklärung
über Zweck, Art und Umfang der DV)
Grundsatz der Datensparsamkeit
Grundsatz der Zweckbindung
Widerrufsmöglichkeit
Auskunftsmöglichkeit
Löschungsmöglichkeit
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- 25. C. Urheberrecht
Urheberrechtsgesetz (UrhG)
§ 1 UrhG Schutz von Werken der Literatur,
Kunst & Wissenschaft
§ 2 UrhG Sprachwerke
Werke der Musik
Lichtbildwerke
Filmwerke
Hinreichende Schöpfungshöhe
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- 26. C. Urheberrecht
Bei
persönlichen geistigen Schöpfungen
mit hinreichender Schöpfungshöhe
Fotos
„automatischer“ Schutz
keine Registrierung
keine Kennzeichnung erforderlich
Veröffentlichung nur mit Zustimmung des
Urhebers/Nutzungsberechtigten
Veröffentlichung im Internet ist keine Freigabe
zur Nutzung
© RA Dr. Ulbricht 2012 26
- 27. C. Urheberrecht
Rechte des Urhebers
§ 12 UrhG § 14, 39 UrhG
Veröffentlichungsrecht Enstellungs- und
Änderungsverbot
§ 15 III UrhG
Recht der öffentlichen Wiedergabe
§ 16 UrhG § 17 UrhG
Vervielfältigungsrecht Verbreitungsrecht
Umfassendes Verwertungsrechte
© RA Dr. Ulbricht 2012
- 28. C. Urheberrecht
Maxime:
Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken nur
mit Zustimmung des Urhebers
Übertragung von Rechten möglich
Einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht
Zeitliche und räumliche Beschränkung
Umfang des Nutzungsrechts (z.B. CC)
Nutzung in verschiedenen Medien
Vergütung
Regelung in Lizenzvereinbarung
© RA Dr. Ulbricht 2012
- 29. C. Urheberrecht
Du musst sicherstellen, dass du alle zum Kopieren,
Anzeigen, Verbreiten, Schalten, Liefern und
öffentlichen Vorführen jeglichen Inhalts deiner
bzw. innerhalb deiner Anwendung erforderlichen
Rechte gegenüber den Facebook-Nutzern in allen
Ländern, in denen du die Inhalte zur Verfügung
stellst, besitzt bzw. gesichert hast (B.2. PlattfomR)
Du bist für jegliche im Zusammenhang mit Inhalten
deiner bzw. innerhalb deiner Anwendung
erforderliche Lizenzerteilung, Berichterstattung
sowie Auszahlungsverpflichtung gegenüber Dritten
verantwortlich (B.3. PlattformR)
© RA Dr. Ulbricht 2012 29
- 30. C. Urheberrecht
Veranstalter Teilnehmer
Wertschöpfung §
§
§
§
§
© RA Dr. Ulbricht 2012 30
- 31. C. Urheberrecht
Elementare Regelungen:
Nutzungsrechte übertragen
Haftung bei Rechtsverletzung
© RA Dr. Ulbricht 2012 31
- 32. C. Urheberrecht
Teilnahmebedingungen Mr.Wong Logo Contest (Nr.7):
Bei der Abgabe der Logo-Darstellung versichern Sie Folgendes:
"Ich garantiere, dass ich der ausschließliche Urheber des bei Mister Wong.com
eingereichten Materials bin. Sofern meine Darstellung gewinnt, werden Mister
Wong.com und seine Lizenznehmer die Darstellung möglicherweise
abdrucken, bewerben, veröffentlichen, darstellen, bearbeiten, verändern
sowie Bearbeitungen meines Werks vornehmen oder das Material auf andere
Weise für jedweden Zweck, in jedweder Form in jedwedem Medium
nutzen…..
Der Teilnehmer stellt Mister Wong von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich
staatlicher Institutionen und Verwertungsgesellschaften frei, die geltend
machen, dass durch die zur Verfügung gestellten Materialien die Rechte
Dritter verletzt werden, oder dass die Materialien in sonstiger Weise
rechtswidrig sind. Werden solche Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen
gegenüber Mister Wong geltend gemacht, wird der Teilnehmer Mister Wong
von diesen Ansprüchen unverzüglich freistellen, Mister Wong bei der
Rechtsverteidigung die notwendige Unterstützung bieten und Mister Wong
von den Kosten der Rechtsverteidigung freistellen."
© RA Dr. Ulbricht 2012 32
- 33. C. Urheberrecht
(Weiter-)verwertung nutzergenerierter
Inhalte möglich
Transparente und faire Gestaltung
Nutzungsrechte übertragen
Verteilung der rechtlichen Risiken
© RA Dr. Ulbricht 2012 33
- 35. D. Gewinnspiele
1. Promotions auf Facebook sind im Rahmen der Anwendungen auf facebook.com zu
organisieren, entweder auf einer Canvasseite oder über eine Anwendung auf dem Reiter
einer Facebook-Seite.
2. Promotions auf Facebook müssen folgende Elemente enthalten:
a. Eine vollständige Freistellung von Facebook von jedem Teilnehmer.
Gesetzliche Vorgaben
b. Anerkennung, dass die Promotion in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt
oder organisiert wird bzw. in keiner Verbindung zu Facebook steht.
Transparenz die Informationen [dem/den Empfänger(n) der
c. Offenlegung, dass der Teilnehmer
Informationen] und nicht Facebook bereitstellt.
Datenschutzrecht
3. Du darfst keine Facebook-Funktionen zur automatischen Registrierung bzw. Teilnahme an der
Promotion nutzen. Wettbewerbsrecht
Beispielsweise darf das Anklicken von „Gefällt mir“ auf einer Seite bzw.
Besuch eines Ortes nicht zur automatischen Registrierung bzw. Teilnahme eines Teilnehmers an
einer Promotion führen.
4. Du darfst die Registrierung bzw. Teilnahme nicht davon abhängig machen, dass der Nutzer
Vorgaben von Facebook
bestimmte Handlungen unter Verwendung von irgendwelchen Facebook-Funktionen
durchführt, außer dem Anklicken von „Gefällt mir“ auf einer Seite, des Besuchs eines Ortes
oder der Verbindung mit deiner Anwendung. Beispielsweise darfst du für die Registrierung bzw.
Regeln für Promotions
Teilnahme nicht zur Bedingung machen, dass dem Nutzer ein Pinnwandeintrag gefällt bzw.
der Nutzer ein Foto kommentiert oder eines an einer Pinnwand postet.
Promotion = Wettbewerbe, Werbegeschenke
5. Du darfst keine Facebook-Funktionen – wie z. B. die „Gefällt mir“-Schaltfläche – zur
Abstimmung über eineund Preisausschreiben
Promotion verwenden.
6. Du darfst die Gewinner nicht über Facebook benachrichtigen, wie z. B. über Facebook-
Nachrichten, -Chat oder -Beiträge in Profilen bzw. auf Facebook-Seiten.
7. …..
© RA Dr. Ulbricht 2012 35
- 36. D. Gewinnspiele
Teilnahme-/Gewinnspielbedingungen:
1. Teilnehmerkreis
2. Beginn und Ende
3. Gewinn
4. Auswahlprozess transparent regeln
5. Ggfls. Nutzungsrechte übertragen
6. Facebook Spezifika
7. Datenschutzhinweise
8. Rechtsweg ist ausgeschlossen
© RA Dr. Ulbricht 2012 36
- 38. E. Facebook Developer PR Guidelines
Verbotene Wörter in der Beziehung Unter-
nehmen zu Facebook
partner, partnership
strategic
commitment
collaboration
exclusive
© RA Dr. Ulbricht 2012
- 39. E. Facebook Developer PR Guidelines
Verbotene Wörter im Hinblick auf
technische Integration
Once drafted, send your press release or blog
Frictionless
post to platformPR@fb.com, and someone from
the Facebook Corporate Communications team
Seamless sharing
will respond to you with edits or final approval
passive business days of receipt.
within 5
automatic
You may not distribute or publish your news
instant receive written approval from
until you
Auto-share
Facebook.
© RA Dr. Ulbricht 2012
- 40. E. Facebook Developer PR Guidelines
Weitere Richtlinien
Do not use the term “Open!Graph” when!speaking to
consumers
Do not use “actions” or “objects” when speaking to
consumers
Do not refer to you integration as “the first ever” or “the first
in the industry.“ … You may refer to your app as “among
the first” or “one of the first.”
Use “people” or “Facebook members” instead of the
word“users”
Use “app” instead of “application”
Use “integrated with Facebook” or “Facebook integration”
or “app on Facebook” instead of “Facebook Platform”
© RA Dr. Ulbricht 2012
- 41. E. Facebook Developer PR Guidelines
Trademark Information
At the foot of your release, please include
the following trademark line: Facebook®
is a registered trademark!of Facebook
Inc.
Facebook Developer PR Guidelines
rechtlich teilweise irrelevant
In Deutschland vor allem
markenrechtliche Grenzen zu beachten
© RA Dr. Ulbricht 2012
- 43. Weiterführende Links
Übersicht “Social Media & Recht„
(www.kurzlink.de/socialweb )
Social Media Marketing & Recht – Dos and Donts beim Werben
im Social Web
(www.kurzlink.de/some)
Einräumung von Nutzungsrechten bei Facebook, Youtube &Co
(www.kurzlink.de/nutzungsrechte)
Urteil des LG Berlin: Facebook Nutzungsbedingungen und
Datenschutzerklärung teilweise rechtswidrig
(www.kurzlink.de/terms)
Social Media Richtlinien – (Rechtliche) Leitplanken schaffen
Medienkompetenz
(www.kurzlink.de/medienkompetenz )
Wem „gehören“ Social Media Accounts ?
(http://kurzlink.de/account)
© RA Dr. Ulbricht 2012
- 45. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit...
RA Dr. Carsten Ulbricht M.C.L.
Hölderlinplatz 5
D-70193 Stuttgart
.com/intertainment
Tel. +49 711 228545-0
Fax +49 711 2265570
culbricht@diempartner.de
© RA Dr. Ulbricht 2012