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Diem Partner Mfg Twitter In Der Unternehmenskommunikation
- 1. Twitter in der Unternehmenskommunikation
13.10.2009
Stuttgart
© RA Dr. Ulbricht 2009
- 2. Der Referent: Dr. Carsten Ulbriccht
IT-Recht / Gewerblicher Rechtsschutz
und Datenschutz
Beratung von Unternehmen in den
Bereichen Web 2.0 & Enterprise 2.0
Blog „Web 2.0 & Recht“ unter
www.rechtzweinull.de
© RA Dr. Ulbricht 2009 2
- 3. Überblick
A. Twitter und Recht
B. Dos and Donts
C. Eigene Erfahrungen
D. Zusammenfassung
© RA Dr. Ulbricht 2009 3
- 5. A. Twitter & Recht
eignen sich zum Transport von
(meinungsrelevanten) Inhalten
sind klassischerweise vernetzt
haben Verletzungspotential
erlauben Interaktion
enthalten „Content“ – neu geschaffenen und
anderweitig beschafften
finden im Internet statt
© RA Dr. Ulbricht 2009 5
- 6. A. Twitter & Recht
Warum müssen Unternehmen etwas
über den rechtlichen Rahmen wissen ?
Sie treten mit Inhalten nach außen –
werden sichtbar
Dafür gibt es besondere „Spielregeln“
Hohe Relevanz bei geschäflicher
Twitternutzung
© RA Dr. Ulbricht 2009 6
- 7. A. Twitter & Recht
Welche Vorschriften sind anwendbar?
Allgemeine Vorschriften
GRUNDGESETZ
Strafrecht Zivilrecht
ergänzt und modifiziert durch
Spezifische Vorschriften: Internet, Presse, Medien
TDG MDStV
RfStV
TelemedienG (neu)
Geistiges Eigentum
© RA Dr. Ulbricht 2009 7
- 9. B. Dos and Donts
Account Name
Ähnlich Domain (umfangreiche
Rechtsprechung)
Markenverletzung
Fake-Accounts
Vorsicht bei
Marken
Namen von Unternehmen und von
Prominenten
Titeln von Zeitschriften, Firmen und Software
Städtenamen
staatliche Einrichtungen
© RA Dr. Ulbricht 2009 9
- 10. B. Dos and Donts
Account Name
Vorherige Prüfung
Eigener Name (www.namechk.com)
Sonderfall: Kritische Auseinandersetzung
muss zum Ausdruck kommen
© RA Dr. Ulbricht 2009 10
- 11. B. Dos and Donts
Profilbild
Urheberrechte
Recht am eigenen Bild
Markenzeichen
Vorsicht bei
fremde Fotografien
Abbildungen anderer Personen
Markenzeichen oder Unternehmenslogos
© RA Dr. Ulbricht 2009 11
- 12. B. Dos and Donts
Impressumspflicht
Informationspflichten nach § 5 TMG und
§§ 54, 55 RfStV
Für geschäftsmässige Telemedien
Impressumspflicht sehr umstritten
WIE BITTE ???
Wer ganz sicher gehen will
Link zum Impressum im Feld “Web”
Angaben in der Hintergrundgrafik
© RA Dr. Ulbricht 2009 12
- 13. B. Dos and Donts
Inhalte:
Differenzierung zwischen Tatsachen-
behauptung und Meinungsäußerung
Tatsachen sollten wahr, Meinungs-
äußerungen sollten vertretbar sein
Art. 5 GG schützt die Meinungsfreiheit
Unabhängig von Qualität oder auch
Anonymität
© RA Dr. Ulbricht 2009 13
- 14. B. Dos and Donts
Wettbewerbsrecht
Verschleierte Wettbewerbshandlungen
verstoßen gegen § 4 Nr.3 UWG
Unternehmen klar erkennbar
Direct Messages können als Spam
deklariert werden (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG)
Gemässigter Einsatz / keine Massenmails
© RA Dr. Ulbricht 2009 14
- 15. B. Dos and Donts
Linkhaftung
Verantwortlichkeit für Links / Short Links
abhängig vom Kontext
möglich bei Zu-eigenmachen von
rechtswidrigen Inhalten
individuelles „Distanzieren“
Link Disclaimer wirkungslos
© RA Dr. Ulbricht 2009 15
- 16. B. Dos and Donts
Urheberrecht
Schutzfähigkeit von „Tweets“
Notwendige Schöpfungshöhe
In der Regel kein Urheberrechtschutz
Re-tweeten wohl zulässig
Schutzfähigkeit bei Twitter Streams !!!
Zustimmung einholen (Zitate / Mashups)
© RA Dr. Ulbricht 2009 16
- 17. B. Dos and Donts
Social Media Guidelines
regeln Umgang mit Social Media
Grenzziehung privat – geschäftlich
Arbeitsrechtliche Implikationen
Kennzeichnung „offizielles Account“
„Twitter“ im Intranet
Enterprise 2.0
Verschiedene Businesslösungen
© RA Dr. Ulbricht 2009 17
- 19. C. Eigene Erfahrungen
.com/intertainment
Einsatz von HootSuite
Gute Vernetzung
Neuer Input
Mandatskontakte und Aufträge
„Twitter is a must“
stärkere Nutzung als Kommunikationskanal
Vernetzung in die USA
© RA Dr. Ulbricht 2009 19
- 20. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit...
RA Dr. Carsten Ulbricht M.C.L.
Hölderlinplatz 5
D-70193 Stuttgart
.com/intertainment
Tel. +49 711 228545-0
Fax +49 711 2265570
culbricht@diempartner.de
© RA Dr. Ulbricht 2009 20