Gewinnen Sie mit dem Slideshare von Public Sector Law den Überblick über wesentliche Begriffe und Rechtsgrundlagen zum Datenschutz im Schweizer Spitalsektor.
7. publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor
Datenquellen und –träger, Register
Eintrittsformulare und Einwilligung
Anamnese und Diagnose
Krankengeschichte und Elektronisches Patientendossier
Krankenhausinformationssysteme (KIS)
Versichertenkarte (VO VK), Patienten-Armband
Medizinalprodukte, Implantate
Studien, Kohorten, Register (z.B. Krebsregister, MS-Register)
Bio- und Genbanken, Tumorzellenbanken HFG
DNA (Crispr/CAS9)
Internetplattformen, «patients like me»
7
8. 3. Aus der datenrechtlichen Begriffswelt
publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor
§
8
9. publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor
Besonders schützenswerte Personendaten =
Daten über die Gesundheit, die Intimsphäre…
Datensammlung: jeder Bestand von Personendaten, der so aufgebaut ist, dass die
Daten nach betroffenen Personen erschliessbar sind
Verschlüsseltes biologisches Material und gesundheitsbezogene Personendaten:
biologisches Material und Daten, die mit einer bestimmten Person über einen
Schlüssel verknüpft sind.
Gesundheitsbezogene Personendaten: Informationen über eine… bestimmbare
Person, die sich auf deren Gesundheit oder Krankheit beziehen, einschliesslich
ihrer genetischen Daten.
Datenschutzgesetz (DSG)
Humanforschungsgesetz (HFG)
Legaldefinitionen
9
10. publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor
Virtuelles Dossier, über das dezentral abgelegte behandlungsrelevante Daten aus
der Krankengeschichte einer Patientin oder eines Patienten oder ihre oder seine
selber erfassten Daten in einem Abrufverfahren in einem konkreten
Behandlungsfall zugänglich gemacht werden können.
keine eigene Definition in Bundesgesetzen (Nennung in GUMV etc.), aber
personenbezogene Daten
Daten über die Gesundheit
…
Elektronisches Patientendossier (EPDG)
«Patientendaten»
10
13. publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor
Übergang zum Elektronischen Patientendossier, EPDG
Private Spitalträgerschaften – Datenschutzgesetz Bund
kantonale Spezialvorschriften zu Datenverarbeitung und Patientenschutz
«Patientenbezogene Daten werden nach der Erhebung anonymisiert. Sie
lassen keine Rückschlüsse auf Personen zu.»
SG Gesetz über die Spitalplanung und –finanzierung (SPFG)
Pflicht zur Führung einer Krankengeschichte
Nur zweckmässige Datenerfassung
Statistik und Meldepflichten
Auswahl gesetzlicher Safeguards
13
15. publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor
Datenschutz allgemein: «Einwilligung erst gültig, wenn sie nach
angemessener Information freiwillig erfolgt. Bei der Bearbeitung von
besonders schützenswerten Personendaten oder Persönlichkeitsprofilen
muss die Einwilligung zudem ausdrücklich erfolgen» 4 V DSG
Humanforschung: «Erst wenn diese Einwilligung vorliegt, dürfen das
biologische Material beziehungsweise die Daten für das
Forschungsprojekt verwendet werden.» 18 III HFG
Elektronisches Patientendossier: schriftliche Einwilligung, Widerruf
EPDG
Genetische Untersuchungen: Zustimmung und Widerruf. Recht auf
Nichtwissen.
5 GUMG
Konkrete Einwilligung in Datenbearbeitung
15
16. publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor
Im Vordergrund steht die Einwilligung in die Behandlung
Datenbearbeitung erfasst? Passus im Eintrittsformular
Elektronisches Patientendossier
Standesordnung FMH:
Aufklärungspflicht, Geheimhaltungspflicht, Auskunftsrecht des
Patienten; Datenerhebung = [/]
verständliche Form, sorgfältige Abwägung der Informationen
Medizinische v. datenschutzrechtliche Einwilligung
16
18. publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor
Medizinische Datennetze wachsen zusammen
Erhebliche Chancen, u.a. in der medizinischen Genetik
Anonymisierung v. Identifizierbarkeit, person. Medizin
Regulierungsdynamik, Aufsichts-/Durchsetzungsproblematik
Wirksame Missbrauchsprävention erforderlich
Aufklärung erforderlich: Interne compliance/Patientenwissen
18
19. Über Public Sector Law
publicsector.ch
Public Sector Law ist Ihre spezialisierte
Anwaltskanzlei für öffentliches Wirtschafts-
recht.
Die Kernbereiche sind:
• Gesundheitswesen
• öff. Beschaffungswesen (Submissionen)
• öff. Infrastruktur und Versorgung, «Utilities"
• Organisations- und Finanzhaushaltsrecht
Public Sector Law unterstützt Sie mit
Rechtsgutachten, Verträgen und
Prozessvertretungen.
Philipp do Canto berät seit über 17 Jahren
Klienten aus dem öffentlichen Sektor.
Vor der Gründung von Public Sector Law
arbeitete er für ein Departement des Bundes, in
Wirtschaftskanzleien sowie einer grossen
Beratungsfirma.
Philipp do Canto publiziert Fachbeiträge,
ist Mitglied des Schweizerischen und
Zürcherischen Anwaltsverbands sowie im
Vorstand diverser Fachorganisationen.
PUBLIC SECTOR LAW
Buckhauserstrasse 1
CH- 8048 Zürich
info@publicsector.ch
19