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Schweizer Datenrecht im Spitalsektor
Compliance im Zeichen technologischen Wandels
Philipp do Canto
lic.iur., Rechtsanwalt, Zürich
18. August 2017
Überblick
1. Einführung – Megatrend Datenschutz
2. Bearbeiter und Datenquellen
3. Aus der datenrechtlichen Begriffswelt
4. Medizinische Leistungserbringung v. Patientenschutz
5. Informierte Einwilligung (Informed Consent)
6. Fazit
publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor2
1. Einführung – Megatrend Datenschutz
publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor3
© Der Spiegel 2015
publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor
Big
Data
Stratifi-
zierung
DNA
Crispr
Privat-
sphäre
EUPerson.
Medizin
4
2. Bearbeiter und Datenquellen
publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor5
Bearbeiter und Beziehungen
publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor6
publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor
Datenquellen und –träger, Register
 Eintrittsformulare und Einwilligung
 Anamnese und Diagnose
 Krankengeschichte und Elektronisches Patientendossier
 Krankenhausinformationssysteme (KIS)
 Versichertenkarte (VO VK), Patienten-Armband
 Medizinalprodukte, Implantate
 Studien, Kohorten, Register (z.B. Krebsregister, MS-Register)
 Bio- und Genbanken, Tumorzellenbanken  HFG
 DNA (Crispr/CAS9)
 Internetplattformen, «patients like me»
7
3. Aus der datenrechtlichen Begriffswelt
publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor
§
8
publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor
 Besonders schützenswerte Personendaten =
Daten über die Gesundheit, die Intimsphäre…
 Datensammlung: jeder Bestand von Personendaten, der so aufgebaut ist, dass die
Daten nach betroffenen Personen erschliessbar sind
 Verschlüsseltes biologisches Material und gesundheitsbezogene Personendaten:
biologisches Material und Daten, die mit einer bestimmten Person über einen
Schlüssel verknüpft sind.
 Gesundheitsbezogene Personendaten: Informationen über eine… bestimmbare
Person, die sich auf deren Gesundheit oder Krankheit beziehen, einschliesslich
ihrer genetischen Daten.
Datenschutzgesetz (DSG)
Humanforschungsgesetz (HFG)
Legaldefinitionen
9
publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor
 Virtuelles Dossier, über das dezentral abgelegte behandlungsrelevante Daten aus
der Krankengeschichte einer Patientin oder eines Patienten oder ihre oder seine
selber erfassten Daten in einem Abrufverfahren in einem konkreten
Behandlungsfall zugänglich gemacht werden können.
 keine eigene Definition in Bundesgesetzen (Nennung in GUMV etc.), aber
 personenbezogene Daten
 Daten über die Gesundheit
 …
Elektronisches Patientendossier (EPDG)
«Patientendaten»
10
4. Medizinische Leistungserbringung und
Patientenschutz
publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor11
publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor
Patienten-/Arztgeheimnis (321 StGB, 11 StO FMH)
Schutz der Persönlichkeit (12 DSG/28 ZGB)
Spezialgesetzliche Einwilligungsvorschriften
Wirtschaftlichkeits-/Missbrauchskontrolle (22a, 32, 56 KVG)
Vertrauensarzt (57 KVG)
R&D, Phase III Studien (41, 432.4, 471.3, 472 Pharmakodex )
Swiss Biobanking Platform – HFG
E-health, med. Register, Meldewesen Epidemien, Individuelle Therapie
Leistungsanspruch und Persönlichkeitsschutz
12
publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor
 Übergang zum Elektronischen Patientendossier, EPDG
 Private Spitalträgerschaften – Datenschutzgesetz Bund
 kantonale Spezialvorschriften zu Datenverarbeitung und Patientenschutz
 «Patientenbezogene Daten werden nach der Erhebung anonymisiert. Sie
lassen keine Rückschlüsse auf Personen zu.»
SG Gesetz über die Spitalplanung und –finanzierung (SPFG)
 Pflicht zur Führung einer Krankengeschichte
 Nur zweckmässige Datenerfassung
 Statistik und Meldepflichten
Auswahl gesetzlicher Safeguards
13
5. Informierte Einwilligung (Informed Consent)
publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor14
publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor
 Datenschutz allgemein: «Einwilligung erst gültig, wenn sie nach
angemessener Information freiwillig erfolgt. Bei der Bearbeitung von
besonders schützenswerten Personendaten oder Persönlichkeitsprofilen
muss die Einwilligung zudem ausdrücklich erfolgen» 4 V DSG
 Humanforschung: «Erst wenn diese Einwilligung vorliegt, dürfen das
biologische Material beziehungsweise die Daten für das
Forschungsprojekt verwendet werden.» 18 III HFG
 Elektronisches Patientendossier: schriftliche Einwilligung, Widerruf
EPDG
 Genetische Untersuchungen: Zustimmung und Widerruf. Recht auf
Nichtwissen.
5 GUMG
Konkrete Einwilligung in Datenbearbeitung
15
publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor
 Im Vordergrund steht die Einwilligung in die Behandlung
 Datenbearbeitung erfasst?  Passus im Eintrittsformular
 Elektronisches Patientendossier
 Standesordnung FMH:
 Aufklärungspflicht, Geheimhaltungspflicht, Auskunftsrecht des
Patienten; Datenerhebung = [/]
 verständliche Form, sorgfältige Abwägung der Informationen
Medizinische v. datenschutzrechtliche Einwilligung
16
7. Fazit
publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor17
publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor
 Medizinische Datennetze wachsen zusammen
 Erhebliche Chancen, u.a. in der medizinischen Genetik
 Anonymisierung v. Identifizierbarkeit, person. Medizin
 Regulierungsdynamik, Aufsichts-/Durchsetzungsproblematik
 Wirksame Missbrauchsprävention erforderlich
 Aufklärung erforderlich: Interne compliance/Patientenwissen
18
Über Public Sector Law
publicsector.ch
Public Sector Law ist Ihre spezialisierte
Anwaltskanzlei für öffentliches Wirtschafts-
recht.
Die Kernbereiche sind:
• Gesundheitswesen
• öff. Beschaffungswesen (Submissionen)
• öff. Infrastruktur und Versorgung, «Utilities"
• Organisations- und Finanzhaushaltsrecht
Public Sector Law unterstützt Sie mit
Rechtsgutachten, Verträgen und
Prozessvertretungen.
Philipp do Canto berät seit über 17 Jahren
Klienten aus dem öffentlichen Sektor.
Vor der Gründung von Public Sector Law
arbeitete er für ein Departement des Bundes, in
Wirtschaftskanzleien sowie einer grossen
Beratungsfirma.
Philipp do Canto publiziert Fachbeiträge,
ist Mitglied des Schweizerischen und
Zürcherischen Anwaltsverbands sowie im
Vorstand diverser Fachorganisationen.
PUBLIC SECTOR LAW
Buckhauserstrasse 1
CH- 8048 Zürich
info@publicsector.ch
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Danke!
publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor
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weiss, dass die darin enthaltenen Angaben Rechtsänderungen und sonstigen Anpassungen unterworfen sind. Entsprechend bleiben Ergänzungen
vorbehalten. Trotz bestmöglicher Akkuranz übernimmt Public Sector Law keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Diese Präsentation
wurde von Public Sector Law erarbeitet und ist urheberrechtlich geschützt. Sie enthält vertrauliche Informationen. Sie dürfen daher ohne
vorgängige Erlaubnis weder an Dritte ausserhalb der Adressatin weiter gegeben oder dupliziert noch veröffentlicht werden. © 2017 Public Sector
Law
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EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
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Schlüsselfaktoren im Schweizer Spitaldatenschutz

  • 1. Schweizer Datenrecht im Spitalsektor Compliance im Zeichen technologischen Wandels Philipp do Canto lic.iur., Rechtsanwalt, Zürich 18. August 2017
  • 2. Überblick 1. Einführung – Megatrend Datenschutz 2. Bearbeiter und Datenquellen 3. Aus der datenrechtlichen Begriffswelt 4. Medizinische Leistungserbringung v. Patientenschutz 5. Informierte Einwilligung (Informed Consent) 6. Fazit publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor2
  • 3. 1. Einführung – Megatrend Datenschutz publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor3
  • 4. © Der Spiegel 2015 publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor Big Data Stratifi- zierung DNA Crispr Privat- sphäre EUPerson. Medizin 4
  • 5. 2. Bearbeiter und Datenquellen publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor5
  • 6. Bearbeiter und Beziehungen publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor6
  • 7. publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor Datenquellen und –träger, Register  Eintrittsformulare und Einwilligung  Anamnese und Diagnose  Krankengeschichte und Elektronisches Patientendossier  Krankenhausinformationssysteme (KIS)  Versichertenkarte (VO VK), Patienten-Armband  Medizinalprodukte, Implantate  Studien, Kohorten, Register (z.B. Krebsregister, MS-Register)  Bio- und Genbanken, Tumorzellenbanken  HFG  DNA (Crispr/CAS9)  Internetplattformen, «patients like me» 7
  • 8. 3. Aus der datenrechtlichen Begriffswelt publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor § 8
  • 9. publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor  Besonders schützenswerte Personendaten = Daten über die Gesundheit, die Intimsphäre…  Datensammlung: jeder Bestand von Personendaten, der so aufgebaut ist, dass die Daten nach betroffenen Personen erschliessbar sind  Verschlüsseltes biologisches Material und gesundheitsbezogene Personendaten: biologisches Material und Daten, die mit einer bestimmten Person über einen Schlüssel verknüpft sind.  Gesundheitsbezogene Personendaten: Informationen über eine… bestimmbare Person, die sich auf deren Gesundheit oder Krankheit beziehen, einschliesslich ihrer genetischen Daten. Datenschutzgesetz (DSG) Humanforschungsgesetz (HFG) Legaldefinitionen 9
  • 10. publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor  Virtuelles Dossier, über das dezentral abgelegte behandlungsrelevante Daten aus der Krankengeschichte einer Patientin oder eines Patienten oder ihre oder seine selber erfassten Daten in einem Abrufverfahren in einem konkreten Behandlungsfall zugänglich gemacht werden können.  keine eigene Definition in Bundesgesetzen (Nennung in GUMV etc.), aber  personenbezogene Daten  Daten über die Gesundheit  … Elektronisches Patientendossier (EPDG) «Patientendaten» 10
  • 11. 4. Medizinische Leistungserbringung und Patientenschutz publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor11
  • 12. publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor Patienten-/Arztgeheimnis (321 StGB, 11 StO FMH) Schutz der Persönlichkeit (12 DSG/28 ZGB) Spezialgesetzliche Einwilligungsvorschriften Wirtschaftlichkeits-/Missbrauchskontrolle (22a, 32, 56 KVG) Vertrauensarzt (57 KVG) R&D, Phase III Studien (41, 432.4, 471.3, 472 Pharmakodex ) Swiss Biobanking Platform – HFG E-health, med. Register, Meldewesen Epidemien, Individuelle Therapie Leistungsanspruch und Persönlichkeitsschutz 12
  • 13. publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor  Übergang zum Elektronischen Patientendossier, EPDG  Private Spitalträgerschaften – Datenschutzgesetz Bund  kantonale Spezialvorschriften zu Datenverarbeitung und Patientenschutz  «Patientenbezogene Daten werden nach der Erhebung anonymisiert. Sie lassen keine Rückschlüsse auf Personen zu.» SG Gesetz über die Spitalplanung und –finanzierung (SPFG)  Pflicht zur Führung einer Krankengeschichte  Nur zweckmässige Datenerfassung  Statistik und Meldepflichten Auswahl gesetzlicher Safeguards 13
  • 14. 5. Informierte Einwilligung (Informed Consent) publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor14
  • 15. publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor  Datenschutz allgemein: «Einwilligung erst gültig, wenn sie nach angemessener Information freiwillig erfolgt. Bei der Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten oder Persönlichkeitsprofilen muss die Einwilligung zudem ausdrücklich erfolgen» 4 V DSG  Humanforschung: «Erst wenn diese Einwilligung vorliegt, dürfen das biologische Material beziehungsweise die Daten für das Forschungsprojekt verwendet werden.» 18 III HFG  Elektronisches Patientendossier: schriftliche Einwilligung, Widerruf EPDG  Genetische Untersuchungen: Zustimmung und Widerruf. Recht auf Nichtwissen. 5 GUMG Konkrete Einwilligung in Datenbearbeitung 15
  • 16. publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor  Im Vordergrund steht die Einwilligung in die Behandlung  Datenbearbeitung erfasst?  Passus im Eintrittsformular  Elektronisches Patientendossier  Standesordnung FMH:  Aufklärungspflicht, Geheimhaltungspflicht, Auskunftsrecht des Patienten; Datenerhebung = [/]  verständliche Form, sorgfältige Abwägung der Informationen Medizinische v. datenschutzrechtliche Einwilligung 16
  • 18. publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor  Medizinische Datennetze wachsen zusammen  Erhebliche Chancen, u.a. in der medizinischen Genetik  Anonymisierung v. Identifizierbarkeit, person. Medizin  Regulierungsdynamik, Aufsichts-/Durchsetzungsproblematik  Wirksame Missbrauchsprävention erforderlich  Aufklärung erforderlich: Interne compliance/Patientenwissen 18
  • 19. Über Public Sector Law publicsector.ch Public Sector Law ist Ihre spezialisierte Anwaltskanzlei für öffentliches Wirtschafts- recht. Die Kernbereiche sind: • Gesundheitswesen • öff. Beschaffungswesen (Submissionen) • öff. Infrastruktur und Versorgung, «Utilities" • Organisations- und Finanzhaushaltsrecht Public Sector Law unterstützt Sie mit Rechtsgutachten, Verträgen und Prozessvertretungen. Philipp do Canto berät seit über 17 Jahren Klienten aus dem öffentlichen Sektor. Vor der Gründung von Public Sector Law arbeitete er für ein Departement des Bundes, in Wirtschaftskanzleien sowie einer grossen Beratungsfirma. Philipp do Canto publiziert Fachbeiträge, ist Mitglied des Schweizerischen und Zürcherischen Anwaltsverbands sowie im Vorstand diverser Fachorganisationen. PUBLIC SECTOR LAW Buckhauserstrasse 1 CH- 8048 Zürich info@publicsector.ch 19
  • 20. Danke! publicsector.ch Datenrecht im Spitalsektor Disclaimer: Diese Präsentation dient zu Illustrationszwecken und enthält insbesondere keine Garantie- oder Leistungsversprechen. Die Adressatin weiss, dass die darin enthaltenen Angaben Rechtsänderungen und sonstigen Anpassungen unterworfen sind. Entsprechend bleiben Ergänzungen vorbehalten. Trotz bestmöglicher Akkuranz übernimmt Public Sector Law keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Diese Präsentation wurde von Public Sector Law erarbeitet und ist urheberrechtlich geschützt. Sie enthält vertrauliche Informationen. Sie dürfen daher ohne vorgängige Erlaubnis weder an Dritte ausserhalb der Adressatin weiter gegeben oder dupliziert noch veröffentlicht werden. © 2017 Public Sector Law 20