1. Kernforderungen des AKU und AKE zum EEG 2016
München, 09.05.2016
Konkretisierung auf Basis des Referentenentwurfs zum EEG 2016
Die Landesvorstände des AKU und AKE befassten sich am 03.05.2016 mit
Kernforderungen zum EEG aus bayerischer Sicht. Unsere Vorschläge sollen die Position
Bayerns in den Verhandlungen unterstützen.
1. Verbrauchsnahen Ausbau im Süden sichern – weiteren Ausbau regional steuern
- Zur Vermeidung eines wachsenden Netzausbaubedarfes, vor allem in den
Übertragungsnetzen, muss der weitere Ausbau dezentral und möglichst nah an
den Verbrauchszentren erfolgen.
- Der Zubau im Süden (Rheinland Pfalz, Saarland, Hessen, Baden Württemberg,
Bayern) muss mindestens 30 % des Gesamtausbaus betragen. Um diesen Zubau
zu erreichen, ist ein wettbewerblicher Steuerungsmechanismus zu entwickeln.
- Das Referenzertragsmodell für Wind onshore reicht für eine regionale Steuerung
nicht aus, da im Süden Deutschlands zum Beispiel erheblich höhere Boden- und
Pachtpreise finanziert werden müssen.
2. Biomasse muss unverzichtbarer Bestandteil des EEG 2016 bleiben
- Die Abqualifizierung des Biogases als zu teure Energiequelle wird den Tatsachen
nicht gerecht. Die Speicherfunktion und der bedarfsgerechte Einsatz der
Biomasse können zumindest bis zur Entwicklung konkurrenzfähiger anderer
Speichersysteme eine wichtige volkswirtschaftliche Funktion übernehmen.
- Wir fordern daher, den Bestandsanlagen die Möglichkeit einer Ausschreibung
im Gesetz zu eröffnen. Eine Verordnungsermächtigung ist entschieden abzulehnen,
weil damit die Entscheidung über den Fortbestand dieser Technologie allein in der
Hand des Bundeswirtschaftsministeriums läge.
- Der Neubaukorridor muss 100 MW pro Jahr netto betragen.
3. Sicherung der Akteursvielfalt bei Ausschreibungen
- Wir fordern die Realisierung des vom Bayerischen Kabinett am 12.04.2016
beschlossenen garantierten Zuschlags für regionale Kleinanbieter und die
Übertragung des letzten Gebotspreises auf diese Anbieter.
2. - Die bisherigen Vorschläge des Bundeswirtschaftsministeriums zur Sicherung der
Akteursvielfalt sind völlig unzureichend.
- Kleine regionale Anbieter tragen erheblich zum Erfolg des Gesamtprojekts
Energiewende bei. Das Gesicht der Energiewende mit dem ursprünglichen Ziel
einer breiten Bürgerbeteiligung muss aus Sicht der CSU unbedingt erhalten
bleiben.
- Die Regelungen zur Akteursvielfalt müssen für die Ausschreibungen aller
Technologien gelten.
- Wir empfehlen erneut, kleine Stadt- und Gemeindewerke in das Modell der
regionalen Kleinanbieter einzubeziehen.
- Die regionale Verankerung soll sich nicht auf Landkreise beziehen, sondern auf
einen bestimmten Umkreis wie zum Beispiel 50 Kilometer.
4. Photovoltaik
- Die im Referentenentwurf vorgesehene Bagatellgrenze von 1 MW muss erhalten
werden.
- Wir plädieren jedoch dafür, dass sich Anlagen unter 1 MW freiwillig an
Ausschreibungen beteiligen können.
- Die Festlegung, wonach 100 % des ausgeschriebenen Stromes in das öffentliche
Netz eingespeist werden müssen, lehnen wir entschieden ab. Auch Anlagen für
den (teilweisen) Eigenverbrauch müssen die Möglichkeit haben, an
Ausschreibungen teilzunehmen.
- Die Rahmenbedingungen für den Photovoltaikbereich müssen so gestaltet
werden, dass ein jährlicher Zubau von 2,5 GW erreicht wird.
5. Wasserkraft
Die derzeitigen Festvergütungssätze für Wasserkraft sind nicht auskömmlich.
Wasserkraft muss in die Ausschreibungen einbezogen werden, um ausreichende
Vergütungen zu erreichen.