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CSU-Landesleitung, Franz Josef Strauß-Haus, Mies-van-der-Rohe-Str. 1, 80807 München
Arbeitskreis Energiewende der CSU
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An den Vorsitzenden des Arbeitskreises Wirt-
schaft und Energie, Verkehr und digitale
Infrastruktur, Bildung und Forschung, Tourismus
der CSU-Landesgruppe
Herrn MdB Karl Holmeier
- per E-Mail -
München, 24.03.2016
Forderung des CSU Arbeitskreises Energiewende (AKE)
zum Abbau von Hemmnissen beim Einsatz von Energiespeichern
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
lieber Karl Holmeier,
der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 18. Dezember 2015 umfassend und überzeu-
gend die derzeitig diskriminierenden Rahmenbedingungen für den Einsatz von Energiespei-
chern dargestellt und den daraus resultierenden Handlungsbedarf abgeleitet.
Der AKE schließt sich den Ausführungen des Bundesrats an und bittet um Berücksichtigung der
nachfolgend aufgeführten Punkte:
1. Energiespeicher spielen bei der durch die Bundesregierung beschlossenen Umstellung des
Energiesystems auf erneuerbare Energien (Kernenergieausstieg, Dekarbonisierung) eine
wichtige Rolle, die bei zunehmender Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien
noch weiter an Bedeutung zunehmen wird. Es ist deshalb eine zentrale Aufgabe, die Ent-
wicklung von Energiespeichern weiter vorabzutreiben und die bestehenden Hindernisse
beim Einsatz von Energiespeichern, u.a. durch die Belastungen durch Letztverbraucherab-
gaben, umgehend zu beseitigen.
2. 2. Energiespeicher sind zentrale Bestandteile des Netzes und innerhalb des Netzes als ein
„zeitliches Verzögerungselement“ anzusehen, mit dessen Hilfe CO2-freier Überschuss-Strom
zwischengespeichert und bei Bedarf in das Netz zurückgespeist wird. Dementsprechend
sind Energiespeicher keine Verbraucher und deshalb auch nicht wie Letztverbraucher zu
behandeln. Letztverbraucherabgaben für diese nicht verbrauchte, sondern systemdienlich
zwischengespeicherte Energie würden den dringend erforderlichen Erhalt und Ausbau von
Speichersystemen hemmen und die Stromversorgung verteuern.
3. Im Zuge fortscheitender Entwicklungen hin zu einer europäischen Energieunion wachsen
die nationalen Energiemärkte physikalisch und ökonomisch immer enger zusammen. Nach-
dem in anderen EU-Ländern geringere oder keine Letztverbraucherabgaben anfallen, hat
die deutsche Energiewirtschaft mit einem erheblichen Wettbewerbsnachteil zu kämpfen,
der nicht im Interesse der deutschen Industriepolitik sein kann. Es ist deshalb dringend ge-
boten, die Barrieren des Speicherzubaus in Deutschland zu beseitigen und damit bestmögli-
che Bedingungen für heimische Forschung und Unternehmen hinsichtlich internationaler
Absatzmärkte zu schaffen.
4. Zudem ist eine Festschreibung von einer technologieneutralen und diskriminierungsfreien
Behandlung aller Anbieter im Regelenergiemarkt unbedingt erforderlich.
Insgesamt sieht der AKE in der Stellungnahme des Bundesrats eine gute Basis für die Weiter-
entwicklung und die Flexibilisierung des Energiesystems und fordert deshalb die energiepoliti-
schen CSU MdBs auf, sich bei der Bundesregierung für die Umsetzung der zuvor aufgeführten
Punkte einzusetzen. Ansonsten ist mit einer stark verzögerten Weiterentwicklung von Energie-
speichern und deren Implementierung zu rechnen, die eine erfolgreiche und zeitgerechte Um-
setzung der Energiewende mit Sicherheit in Frage stellt.
Gerne stehe ich für Rückfragen und einen Meinungsaustausch zur Verfügung und würde mich
freuen, von Ihnen zu hören.
Ich bedanke mich sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und verbleibe im Namen des AKE
mit freundlichen Grüßen
Martin Ehrenhuber
Landesvorsitzender des AKE
Telefon: 0177-213415
E-Mail: martin@ehrenhuber.bayern