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Erklärung des AKE für ein Verbot von Fracking zur Förderung von
unkonventionellen Erdgas- und Erdölvorkommen
Der CSU Arbeitskreis Energiewende (AKE) spricht sich gegen den Einsatz von
Technologien zur Förderung von unkonventionellen Erdgas- und Erdölvorkommen
(Fracking) aus, weil dabei tiefe Gesteinsschichten unter Einsatz von teilweise
krebserregenden oder giftigen Chemikalien aufgebrochen werden, um
eingelagerte Erdgas- oder Ölvorkommen zu fördern. Ein weiteres Problem sieht
der AKE in der Frage der Entsorgung des teils giftigen, radioaktiven und
quecksilberhalten Lagerstättenwassers. Aus Sicht des AKE können beim
unkonventionellen Fracking Risiken durch die Verschmutzung von Grundwasser
nicht ausgeschlossen werden. Der Schutz unseres Grund- und Trinkwassers muss
jedoch höchste Priorität haben. Da die Vermarktung von fossilen Energien mittels
Fracking internationalen Weltmarktpreisen unterliegt, ist dieses Verfahren auch
unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten bei den derzeit niedrigen Erdöl- und
Erdgaspreisen fraglich.
Der AKE Landesvorsitzende Martin Ehrenhuber kommentiert: „Die potenziell
schädlichen Auswirkungen der eingesetzten Chemikalien beim Fracking auf
Mensch und Natur sind unklar und bergen ein hohes Risiko. Des weiteren sollten
wir uns auf eine Abkehr von fossilen Energieträgern konzentrieren, um die
internationalen Klimaschutzziele zu erreichen“.
Der AKE fordert ein Bekenntnis des Bundestags und der Bundesregierung für die
Unversehrtheit der natürlichen Lebensgrundlagen, für ein erneuerbares
Energiesystem und für die Klimaschutzziele. Mit der Energiewende hat sich die
Bundesregierung für ein emissionsfreies Energiesystem entschieden. Fracking bei
unkonventionellen Erdgas- und Erdölvorkommen in Deutschland zuzulassen,
würde diesem Weg widersprechen und klimaschädliche Emissionen erhöhen,
anstatt sie zu reduzieren.
“Fracking ist energie- und klimapolitisch ein Irrweg”, postuliert der AKE
Landesvorsitzende Ehrenhuber.
Der AKE verweist darauf, dass die Bundesregierung, bzw. das BMWI sowie das
BMUB seit Anfang April 2015 nahezu untätig dabei ist, einen regulativen Rahmen
für Fracking zu entwickeln. Der AKE fordert von der Bundesregierung, im
Bundesrecht ein Verbot des Einsatzes von Fracking zur Aufsuchung und
Gewinnung von Kohlenwasserstoffen zu verankern.
Laut einer EMNID-Umfrage von Mitte April sprechen sich über 80 Prozent der
Befragten Bundesbürger eindeutig für ein Fracking-Verbot aus.
Der AKE unterstützt die Haltung der Bayerischen Staatsregierung für ihre
Ablehnung zur Erschließung unkonventioneller Gas- und Erdölvorkommen mittels
Fracking unter Verwendung wassergefährdender und toxischer Substanzen in
Bayern.
Abschließend verweist der AKE auf die Gutachten aus den Jahren 2012 und 2014
des Umweltbundesamtes zu den Umweltauswirkungen auf Fracking.
(https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaesser/grundwasser/nutzu
ng-belastungen/fracking)
München, 6. Mai 2016

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Erklärung des AKE für ein Frackingverbot

  • 1. Erklärung des AKE für ein Verbot von Fracking zur Förderung von unkonventionellen Erdgas- und Erdölvorkommen Der CSU Arbeitskreis Energiewende (AKE) spricht sich gegen den Einsatz von Technologien zur Förderung von unkonventionellen Erdgas- und Erdölvorkommen (Fracking) aus, weil dabei tiefe Gesteinsschichten unter Einsatz von teilweise krebserregenden oder giftigen Chemikalien aufgebrochen werden, um eingelagerte Erdgas- oder Ölvorkommen zu fördern. Ein weiteres Problem sieht der AKE in der Frage der Entsorgung des teils giftigen, radioaktiven und quecksilberhalten Lagerstättenwassers. Aus Sicht des AKE können beim unkonventionellen Fracking Risiken durch die Verschmutzung von Grundwasser nicht ausgeschlossen werden. Der Schutz unseres Grund- und Trinkwassers muss jedoch höchste Priorität haben. Da die Vermarktung von fossilen Energien mittels Fracking internationalen Weltmarktpreisen unterliegt, ist dieses Verfahren auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten bei den derzeit niedrigen Erdöl- und Erdgaspreisen fraglich. Der AKE Landesvorsitzende Martin Ehrenhuber kommentiert: „Die potenziell schädlichen Auswirkungen der eingesetzten Chemikalien beim Fracking auf Mensch und Natur sind unklar und bergen ein hohes Risiko. Des weiteren sollten wir uns auf eine Abkehr von fossilen Energieträgern konzentrieren, um die internationalen Klimaschutzziele zu erreichen“. Der AKE fordert ein Bekenntnis des Bundestags und der Bundesregierung für die Unversehrtheit der natürlichen Lebensgrundlagen, für ein erneuerbares Energiesystem und für die Klimaschutzziele. Mit der Energiewende hat sich die Bundesregierung für ein emissionsfreies Energiesystem entschieden. Fracking bei unkonventionellen Erdgas- und Erdölvorkommen in Deutschland zuzulassen, würde diesem Weg widersprechen und klimaschädliche Emissionen erhöhen, anstatt sie zu reduzieren. “Fracking ist energie- und klimapolitisch ein Irrweg”, postuliert der AKE Landesvorsitzende Ehrenhuber.
  • 2. Der AKE verweist darauf, dass die Bundesregierung, bzw. das BMWI sowie das BMUB seit Anfang April 2015 nahezu untätig dabei ist, einen regulativen Rahmen für Fracking zu entwickeln. Der AKE fordert von der Bundesregierung, im Bundesrecht ein Verbot des Einsatzes von Fracking zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen zu verankern. Laut einer EMNID-Umfrage von Mitte April sprechen sich über 80 Prozent der Befragten Bundesbürger eindeutig für ein Fracking-Verbot aus. Der AKE unterstützt die Haltung der Bayerischen Staatsregierung für ihre Ablehnung zur Erschließung unkonventioneller Gas- und Erdölvorkommen mittels Fracking unter Verwendung wassergefährdender und toxischer Substanzen in Bayern. Abschließend verweist der AKE auf die Gutachten aus den Jahren 2012 und 2014 des Umweltbundesamtes zu den Umweltauswirkungen auf Fracking. (https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaesser/grundwasser/nutzu ng-belastungen/fracking) München, 6. Mai 2016