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Kultur und Politik                                                                                B 1.1

                                                             Strukturen und Prozesse in der Kulturpolitik




Strukturen der Kulturpolitik in der
Bundesrepublik Deutschland




                                                           Olaf Zimmermann, Gabriele Schulz


An der Kulturpolitik sind viele Akteure auf den verschiedenen Ebenen des staatlichen Gemeinwe-
sens beteiligt. Der Prozess der Willensbildung wird auch von Verbänden und von Organisationen
des „Dritten Sektors“ beeinflusst. Der Beitrag erläutert nicht nur die Strukturen innerhalb derer sich
die Akteure bewegen, sondern beschreibt auch, wie der Willensbildungsprozess im Zusammenspiel
der unterschiedlichen Interessensvertreter funktioniert.

Gliederung                                                                                        Seite

1.     Wandel der Kulturpolitik                                                                        2
1.1    Von der Kulturförderung zur Neuen Kulturpolitik                                                 3
1.2    Kulturpolitik – ein ewiger Zankapfel zwischen Bund und Ländern                                  4
1.3    Gestaltung von Kulturpolitik                                                                    6
2.     Kulturpolitik als komplexes Geflecht                                                            6
2.1    Der Dritte Sektor                                                                               7
2.2    Die Rolle der Kommunalen Spitzenverbände                                                        8
2.3    Die Rolle von Parteien und parteinahen Stiftungen                                               9
2.4    Die Rolle der Verbände                                                                         10
2.5    Die staatliche Ebene der Kulturpolitik                                                         13
2.6    Die Rolle der Länder                                                                           13
2.7    Die Rolle des Bundes                                                                           15
2.8    Die Rolle der Europäischen Union                                                               17
3.     Kulturpolitische Einflussnahme auf die Gesetzgebung                                           19
4.     Zusammenfassung                                                                               21




                                                                                                       1
B 1.1                                                                             Kultur und Politik

Strukturen und Prozesse in der Kulturpolitik




                                1.     Wandel der Kulturpolitik
                                Kulturpolitik in der Bundesrepublik steht in enger Wechselwirkung
                                mit verschiedenen anderen Politikfeldern. Sie ist sowohl auf der
                                kommunalen als auch der Landes- und Bundesebene eingebettet in
                                den Entscheidungsrahmen von Politikbereichen, die zunächst kultur-
                                politikfern erscheinen.

                                Kulturpolitik wird zum einen über die Rahmenbedingungen bzw. die
                                Zuweisung von Finanzmitteln durch den Bund, die Länder und die
                                Kommunen gestaltet. Weitere kulturpolitische Akteure sind die Verei-
                                ne und Verbände, entweder über ihre eigenen kulturpolitischen Aktivi-
                                täten oder aber aufgrund der Einflussnahme auf Kulturpolitik. Die
                                Stiftungen gewinnen in der Kulturpolitik zunehmend an Bedeutung.
                                Sie verfügen über Finanzmittel, um jenseits der öffentlichen Kassen
                                Kultur zu finanzieren und setzen dabei spezifische Akzente. Ein
                                „schlafender Riese“ in der Kulturpolitik sind die beiden christlichen
                                Kirchen. Sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche
                                halten eine reichhaltige kulturelle Infrastruktur vor und sichern damit
                                das kulturelle Erbe. Sie investieren zugleich in die Förderung der kul-
                                turellen Breitenarbeit sowie von Künstlerinnen und Künstlern.

GATS, Konvention                Die internationale Kulturpolitik hat in den vergangenen Jahren an
Kulturelle Vielfalt             Bedeutung gewonnen. Beginnend mit den Verhandlungen um GATS
                                (Generell Agreement on Trade and Services) mussten die kulturpoliti-
                                schen Akteure dieser politischen Ebene verstärkte Aufmerksamkeit
                                schenken. Hier geht es darum, Kultur und Medien vor einer allseitigen
                                Ökonomisierung und Liberalisierung zu schützen und das in Deutsch-
                                land bestehende System der öffentlichen Kulturförderung sowie des
                                gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu erhalten.
                                Seit der Verabschiedung der „Konvention Kulturelle Vielfalt“ im Ok-
                                tober 2005 liegt nunmehr ein völkerrechtliches Instrument vor, um
                                eine einseitige ökonomische Betrachtung von Kultur und Medien zu
                                verhindern. Dieses völkerrechtliche Instrument muss nun von mindes-
                                tens 25 Mitgliedsstaaten der UNESCO ratifiziert werden, bevor es in
                                Kraft tritt.

                                Kulturpolitik ist in den letzten Jahren komplexer geworden. Sie muss
                                im Verbund mit anderen Politikfeldern gesehen werden und darf nicht
                                isoliert betrachtet werden.




2
Kultur und Politik                                                                                 B 1.1

                                                              Strukturen und Prozesse in der Kulturpolitik




1.1 Von der Kulturförderung zur Neuen Kulturpolitik

Seit der Entwicklung der Neuen Kulturpolitik zu Beginn der 70er-                      Kulturpolitik als
Jahre wird Kulturpolitik als Gesellschaftspolitik verstanden. Konzent-             Gesellschaftspolitik
rierte sich Kulturpolitik zuvor in erster Linie auf Förderpolitik und den
Erhalt bzw. die Schaffung von Kultureinrichtungen der so genannten
Hochkultur, rückten im Laufe der 70er-Jahre andere mit der Kultur
und der Kulturpolitik verbundene Bereiche in das Blickfeld politischer
Entscheidungen. Die Entstehung der Soziokultur, die Ausweitung der
kulturellen Bildung auf die unterschiedlichen kulturellen Sparten und
verschiedene andere kulturpolitische Initiativen trugen dazu bei, dass
Kulturpolitik seit den 70er-Jahren in einem umfassenderen Sinne ver-
standen und betrieben wird.

Daneben haben insbesondere die Arbeiten von Fohrbeck und Wiesand                           Soziale Lage
– erst im Spiegel-Institut für Projektstudien, dann im Zentrum für                         der Künstler
Kulturforschung – einen maßgeblichen Anteil zu einer breiteren Defi-
nition von Kultur und Kulturpolitik beigetragen. Die Studien von
Fohrbeck und Wiesand zur sozialen Lage der Künstler1 eröffneten
neue Sichtweisen auf die Produktionsbedingungen von Kultur. An-
hand von Datenmaterial wurde die soziale Lage der Künstler darge-
legt. Die Autoren wiesen empirisch nach, dass die Mehrzahl der
Künstler nicht kranken- und rentenversichert war. Der große Verdienst
dieser Arbeit ist, dass damit der Blick für die Rahmenbedingungen
von Kunst und Kultur geschaffen und in der Nachfolge geschärft wur-
de. Die Verabschiedung des Künstlersozialversicherungsgesetzes im
Jahre 1982 ist das Ergebnis der langjährigen Bemühungen von Fohr-
beck, Wiesand und anderen Kulturpolitikern für die Einbeziehung von
Künstlern in das Sozialversicherungssystem.

Aber nicht nur im Hinblick auf die direkte soziale Lage der Künstler
waren diese Arbeiten wegweisend. Sie machten zugleich deutlich,
dass die Entwicklung von Kunst und Kultur grundsätzlich von der
Steuerpolitik, von der Wirtschaftspolitik und von der Rechtspolitik
abhängt. Es wurde damit der Sprung von der alleinigen Betrachtung
der Kulturpolitik als Förderpolitik zur Kulturpolitik als Gestaltung von
Rahmenbedingungen gemacht. Dass dabei die Förderpolitik aufgrund
der vornehmlichen Finanzierung von Kultur in der Bundesrepublik
durch die öffentlichen Hände nicht obsolet wurde, versteht sich von
selbst.

Die Gründung des Deutschen Kulturrates im Jahr 1981 war die folge-                     Gründung des
richtige Entwicklung aus einer stärker ordnungspolitischen Definition           Deutschen Kulturrates
der Kulturpolitik. Der Deutsche Kulturrat ist der Spitzenverband der
Bundeskulturverbände. Seine unmittelbaren Mitglieder sind die 8
Sektionen, die die künstlerischen Sparten repräsentieren. Den Sektio-
nen wiederum gehören Bundeskulturverbände der unterschiedlichen
Bereiche des kulturellen Lebens an – von den Verbänden der Künstler
über die der Kultureinrichtungen, der Kulturvereine bis zu den Ver-




                                                                                                        3
B 1.1                                                                             Kultur und Politik

Strukturen und Prozesse in der Kulturpolitik




                                bänden der Kulturwirtschaft. Gemeinsames Ziel dieser sehr verschie-
                                denen Organisationen ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen
                                für Kunst und Kultur. Dazu gehört ganz wesentlich der Versuch, die
                                Bundesgesetzgebung zu beeinflussen und dadurch die Rahmenbedin-
                                gungen für die unterschiedlichen Bereiche des kulturellen Lebens zu
                                verbessern. Die Besonderheit des Deutschen Kulturrates besteht darin,
                                dass hier Verbände unter einem Dach zusammenarbeiten, die an ande-
                                ren Orten sich gegenüberstehen und miteinander verhandeln. Die ge-
                                meinsamen im Deutschen Kulturrat erarbeiteten Positionen erhalten
                                durch das Zusammenwirken der verschiedenen Akteure eine beson-
                                ders hohe Verbindlichkeit.

                                1.2 Kulturpolitik – ein ewiger Zankapfel zwischen
                                    Bund und Ländern

Föderalismusreform              Wer die Debatten zur Föderalismusreform in den Jahren 2003 bis
                                2006 verfolgt hat, konnte zum Eindruck gelangen, dass der Bund die
                                gesamte Kulturpolitik an sich reißen wolle und die Länder auch noch
                                dieses Politikfeldes beraubt werden sollen. Dieses war und ist mitnich-
                                ten der Fall. Der Bund hat seit jeher kulturpolitische Kompetenzen
                                und hat diese schon immer wahrgenommen. Eine Reihe von Instituti-
                                onen werden bereits seit Jahren vom Bund finanziell unterstützt, ohne
                                das bisher das Sitzland in seiner kulturpolitischen Kompetenz be-
                                schnitten oder geschmälert wurde. Der Unterschied zu vorherigen
                                Jahrzehnten besteht darin, dass der Bund seine kulturpolitischen
                                Kompetenzen seit einigen Jahren selbstbewusster wahrnimmt und
                                dass die Länder nicht zuletzt aufgrund des europäischen Einigungs-
                                prozesses an Gestaltungsmöglichkeiten verlieren. Kultur- und Bil-
                                dungspolitik wurden daher im Prozess der Föderalismusreform von
                                den Ländern als ihr ureigenstes Handlungsfeld reklamiert. Sie haben
                                darauf gedrungen, dass die kultur- und bildungspolitischen Hand-
                                lungsspielräume des Bundes beschnitten werden und konnten sich
                                damit, nach einem ersten Scheitern der Föderalismusreform im De-
                                zember 2004, im Juni 2006 durchsetzen.

                                Seit der Gründung der Bundesrepublik war Kulturpolitik ein Konflikt-
                                thema zwischen Bund und Ländern gewesen. Nach der Instrumentali-
                                sierung von Kultur und Kulturpolitik im Dritten Reich erschien die
                                Kulturhoheit der Länder manchem Politiker geradezu als einzig denk-
                                bare Lehre. Dass der Föderalismus ein besonders hohes Gut ist, was
                                gerade der Kultur nutzt, wurde im Zuge der Föderalismusreform im-
                                mer wieder vorgebracht. Vergessen wurde bei allem Berufen auf die
                                große kulturelle und kulturpolitische Vergangenheit der Länder, dass
                                die meisten Länder erst nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet wur-
                                den, dass es sich bei ihnen um künstliche Gebilde und nicht etwa über
                                Jahrhunderte gewachsene Gebiete mit eigenen Traditionen handelt,
                                und vor allem, dass es die Alliierten waren, die Deutschland föderal
                                organisieren wollten, nicht zuletzt deshalb, um ein Erstarken Deutsch-
                                lands zu verhindern.




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Olaf Zimmermann, Gabriele Schulz: Strukturen der Kulturpolitik in der Bundesrepublik Deutschland

  • 1. Kultur und Politik B 1.1 Strukturen und Prozesse in der Kulturpolitik Strukturen der Kulturpolitik in der Bundesrepublik Deutschland Olaf Zimmermann, Gabriele Schulz An der Kulturpolitik sind viele Akteure auf den verschiedenen Ebenen des staatlichen Gemeinwe- sens beteiligt. Der Prozess der Willensbildung wird auch von Verbänden und von Organisationen des „Dritten Sektors“ beeinflusst. Der Beitrag erläutert nicht nur die Strukturen innerhalb derer sich die Akteure bewegen, sondern beschreibt auch, wie der Willensbildungsprozess im Zusammenspiel der unterschiedlichen Interessensvertreter funktioniert. Gliederung Seite 1. Wandel der Kulturpolitik 2 1.1 Von der Kulturförderung zur Neuen Kulturpolitik 3 1.2 Kulturpolitik – ein ewiger Zankapfel zwischen Bund und Ländern 4 1.3 Gestaltung von Kulturpolitik 6 2. Kulturpolitik als komplexes Geflecht 6 2.1 Der Dritte Sektor 7 2.2 Die Rolle der Kommunalen Spitzenverbände 8 2.3 Die Rolle von Parteien und parteinahen Stiftungen 9 2.4 Die Rolle der Verbände 10 2.5 Die staatliche Ebene der Kulturpolitik 13 2.6 Die Rolle der Länder 13 2.7 Die Rolle des Bundes 15 2.8 Die Rolle der Europäischen Union 17 3. Kulturpolitische Einflussnahme auf die Gesetzgebung 19 4. Zusammenfassung 21 1
  • 2. B 1.1 Kultur und Politik Strukturen und Prozesse in der Kulturpolitik 1. Wandel der Kulturpolitik Kulturpolitik in der Bundesrepublik steht in enger Wechselwirkung mit verschiedenen anderen Politikfeldern. Sie ist sowohl auf der kommunalen als auch der Landes- und Bundesebene eingebettet in den Entscheidungsrahmen von Politikbereichen, die zunächst kultur- politikfern erscheinen. Kulturpolitik wird zum einen über die Rahmenbedingungen bzw. die Zuweisung von Finanzmitteln durch den Bund, die Länder und die Kommunen gestaltet. Weitere kulturpolitische Akteure sind die Verei- ne und Verbände, entweder über ihre eigenen kulturpolitischen Aktivi- täten oder aber aufgrund der Einflussnahme auf Kulturpolitik. Die Stiftungen gewinnen in der Kulturpolitik zunehmend an Bedeutung. Sie verfügen über Finanzmittel, um jenseits der öffentlichen Kassen Kultur zu finanzieren und setzen dabei spezifische Akzente. Ein „schlafender Riese“ in der Kulturpolitik sind die beiden christlichen Kirchen. Sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche halten eine reichhaltige kulturelle Infrastruktur vor und sichern damit das kulturelle Erbe. Sie investieren zugleich in die Förderung der kul- turellen Breitenarbeit sowie von Künstlerinnen und Künstlern. GATS, Konvention Die internationale Kulturpolitik hat in den vergangenen Jahren an Kulturelle Vielfalt Bedeutung gewonnen. Beginnend mit den Verhandlungen um GATS (Generell Agreement on Trade and Services) mussten die kulturpoliti- schen Akteure dieser politischen Ebene verstärkte Aufmerksamkeit schenken. Hier geht es darum, Kultur und Medien vor einer allseitigen Ökonomisierung und Liberalisierung zu schützen und das in Deutsch- land bestehende System der öffentlichen Kulturförderung sowie des gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu erhalten. Seit der Verabschiedung der „Konvention Kulturelle Vielfalt“ im Ok- tober 2005 liegt nunmehr ein völkerrechtliches Instrument vor, um eine einseitige ökonomische Betrachtung von Kultur und Medien zu verhindern. Dieses völkerrechtliche Instrument muss nun von mindes- tens 25 Mitgliedsstaaten der UNESCO ratifiziert werden, bevor es in Kraft tritt. Kulturpolitik ist in den letzten Jahren komplexer geworden. Sie muss im Verbund mit anderen Politikfeldern gesehen werden und darf nicht isoliert betrachtet werden. 2
  • 3. Kultur und Politik B 1.1 Strukturen und Prozesse in der Kulturpolitik 1.1 Von der Kulturförderung zur Neuen Kulturpolitik Seit der Entwicklung der Neuen Kulturpolitik zu Beginn der 70er- Kulturpolitik als Jahre wird Kulturpolitik als Gesellschaftspolitik verstanden. Konzent- Gesellschaftspolitik rierte sich Kulturpolitik zuvor in erster Linie auf Förderpolitik und den Erhalt bzw. die Schaffung von Kultureinrichtungen der so genannten Hochkultur, rückten im Laufe der 70er-Jahre andere mit der Kultur und der Kulturpolitik verbundene Bereiche in das Blickfeld politischer Entscheidungen. Die Entstehung der Soziokultur, die Ausweitung der kulturellen Bildung auf die unterschiedlichen kulturellen Sparten und verschiedene andere kulturpolitische Initiativen trugen dazu bei, dass Kulturpolitik seit den 70er-Jahren in einem umfassenderen Sinne ver- standen und betrieben wird. Daneben haben insbesondere die Arbeiten von Fohrbeck und Wiesand Soziale Lage – erst im Spiegel-Institut für Projektstudien, dann im Zentrum für der Künstler Kulturforschung – einen maßgeblichen Anteil zu einer breiteren Defi- nition von Kultur und Kulturpolitik beigetragen. Die Studien von Fohrbeck und Wiesand zur sozialen Lage der Künstler1 eröffneten neue Sichtweisen auf die Produktionsbedingungen von Kultur. An- hand von Datenmaterial wurde die soziale Lage der Künstler darge- legt. Die Autoren wiesen empirisch nach, dass die Mehrzahl der Künstler nicht kranken- und rentenversichert war. Der große Verdienst dieser Arbeit ist, dass damit der Blick für die Rahmenbedingungen von Kunst und Kultur geschaffen und in der Nachfolge geschärft wur- de. Die Verabschiedung des Künstlersozialversicherungsgesetzes im Jahre 1982 ist das Ergebnis der langjährigen Bemühungen von Fohr- beck, Wiesand und anderen Kulturpolitikern für die Einbeziehung von Künstlern in das Sozialversicherungssystem. Aber nicht nur im Hinblick auf die direkte soziale Lage der Künstler waren diese Arbeiten wegweisend. Sie machten zugleich deutlich, dass die Entwicklung von Kunst und Kultur grundsätzlich von der Steuerpolitik, von der Wirtschaftspolitik und von der Rechtspolitik abhängt. Es wurde damit der Sprung von der alleinigen Betrachtung der Kulturpolitik als Förderpolitik zur Kulturpolitik als Gestaltung von Rahmenbedingungen gemacht. Dass dabei die Förderpolitik aufgrund der vornehmlichen Finanzierung von Kultur in der Bundesrepublik durch die öffentlichen Hände nicht obsolet wurde, versteht sich von selbst. Die Gründung des Deutschen Kulturrates im Jahr 1981 war die folge- Gründung des richtige Entwicklung aus einer stärker ordnungspolitischen Definition Deutschen Kulturrates der Kulturpolitik. Der Deutsche Kulturrat ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände. Seine unmittelbaren Mitglieder sind die 8 Sektionen, die die künstlerischen Sparten repräsentieren. Den Sektio- nen wiederum gehören Bundeskulturverbände der unterschiedlichen Bereiche des kulturellen Lebens an – von den Verbänden der Künstler über die der Kultureinrichtungen, der Kulturvereine bis zu den Ver- 3
  • 4. B 1.1 Kultur und Politik Strukturen und Prozesse in der Kulturpolitik bänden der Kulturwirtschaft. Gemeinsames Ziel dieser sehr verschie- denen Organisationen ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur. Dazu gehört ganz wesentlich der Versuch, die Bundesgesetzgebung zu beeinflussen und dadurch die Rahmenbedin- gungen für die unterschiedlichen Bereiche des kulturellen Lebens zu verbessern. Die Besonderheit des Deutschen Kulturrates besteht darin, dass hier Verbände unter einem Dach zusammenarbeiten, die an ande- ren Orten sich gegenüberstehen und miteinander verhandeln. Die ge- meinsamen im Deutschen Kulturrat erarbeiteten Positionen erhalten durch das Zusammenwirken der verschiedenen Akteure eine beson- ders hohe Verbindlichkeit. 1.2 Kulturpolitik – ein ewiger Zankapfel zwischen Bund und Ländern Föderalismusreform Wer die Debatten zur Föderalismusreform in den Jahren 2003 bis 2006 verfolgt hat, konnte zum Eindruck gelangen, dass der Bund die gesamte Kulturpolitik an sich reißen wolle und die Länder auch noch dieses Politikfeldes beraubt werden sollen. Dieses war und ist mitnich- ten der Fall. Der Bund hat seit jeher kulturpolitische Kompetenzen und hat diese schon immer wahrgenommen. Eine Reihe von Instituti- onen werden bereits seit Jahren vom Bund finanziell unterstützt, ohne das bisher das Sitzland in seiner kulturpolitischen Kompetenz be- schnitten oder geschmälert wurde. Der Unterschied zu vorherigen Jahrzehnten besteht darin, dass der Bund seine kulturpolitischen Kompetenzen seit einigen Jahren selbstbewusster wahrnimmt und dass die Länder nicht zuletzt aufgrund des europäischen Einigungs- prozesses an Gestaltungsmöglichkeiten verlieren. Kultur- und Bil- dungspolitik wurden daher im Prozess der Föderalismusreform von den Ländern als ihr ureigenstes Handlungsfeld reklamiert. Sie haben darauf gedrungen, dass die kultur- und bildungspolitischen Hand- lungsspielräume des Bundes beschnitten werden und konnten sich damit, nach einem ersten Scheitern der Föderalismusreform im De- zember 2004, im Juni 2006 durchsetzen. Seit der Gründung der Bundesrepublik war Kulturpolitik ein Konflikt- thema zwischen Bund und Ländern gewesen. Nach der Instrumentali- sierung von Kultur und Kulturpolitik im Dritten Reich erschien die Kulturhoheit der Länder manchem Politiker geradezu als einzig denk- bare Lehre. Dass der Föderalismus ein besonders hohes Gut ist, was gerade der Kultur nutzt, wurde im Zuge der Föderalismusreform im- mer wieder vorgebracht. Vergessen wurde bei allem Berufen auf die große kulturelle und kulturpolitische Vergangenheit der Länder, dass die meisten Länder erst nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet wur- den, dass es sich bei ihnen um künstliche Gebilde und nicht etwa über Jahrhunderte gewachsene Gebiete mit eigenen Traditionen handelt, und vor allem, dass es die Alliierten waren, die Deutschland föderal organisieren wollten, nicht zuletzt deshalb, um ein Erstarken Deutsch- lands zu verhindern. 4