2. 1
Themen
1. Steueranreiz wird weiterhin verhandelt ......................................................................................... 2
2. Veranstaltungshinweise.................................................................................................................. 3
3. 2
1. Steueranreiz wird weiterhin verhandelt
Entgegen zahlreicher Presseberichte laufen die Verhandlungen über den Steueranreiz für die ener-
getische Gebäudesanierung weiter. Vonseiten der Bundesregierung gibt es nun die Erwägung, „alle
Optionen erneut zu prüfen“. Dazu gehört auch, die Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu verhan-
deln. Eine Entscheidung soll bis zur parlamentarischen Sommerpause 2015 vorliegen.
Bayern und Sachsen sehen keine Notwendigkeit einer Gegenfinanzierung und befürworten den Steu-
eranreiz. Andere Bundesländer bewerten den Steueranreiz als Zuschussförderung mit Rechtsan-
spruch. Damit sei dieser nicht steuerbar. Insbesondere für Bundesländer mit sogenannter Haushalts-
notlage ist ein Steuerausfall nicht hinnehmbar. Modelle zur Gegenrechnung, dass ein investierter
Euro rund acht Euro Investitionen nach sich zieht, werden von den zuständigen Finanzministerien als
zu invalide angesehen. Diese Sichtweise hat ihre Ursache auch in den Haushaltsordnungen, da viele
Länder noch in der Kameralistik rechnen, eine Methode, die wenig Spielraum lässt.
Es gibt nun den Vorschlag von einigen Bundesländern, wie etwa Baden-Württemberg, den Steueran-
reiz zunächst von allen Bundesländern erneut zu verhandeln. Insbesondere Stadtstaaten – mit einer
geringen Eigentumsquote – sowie alle Bundesländern mit Haushaltsnotlage sollen keine zusätzliche
Belastung erfahren. Darüber hinaus wurde von Baden-Württemberg und anderen SPD-regierten Lan-
desregierungen vorgeschlagen, den Steueranreiz durch die Aufhebung des Umsatzsteuerprivilegs für
Übernachtungen im Hotel zu finanzieren.
Von einigen Bundesländern wird zudem ins Spiel gebracht, dass etwa die Landes-Förderbanken eige-
ne Programme zur energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude einführen. Dies könnte ergänzt
werden um das Modell Baden-Württembergs – der Null-Finanzierung für Wohneigentümergemein-
schaften (WEG). Die Landesbank Baden-Württemberg senkt die KfW-Finanzierung bei WEG auf null
Prozent. Gleichzeitig übernimmt die Bank eine Bürgschaft für die WEG.
Unabhängig von einer Einigung zum Steueranreiz, streben Bund und Bundesländer eine Vereinfa-
chung und Weiterentwicklung der KfW-Förderung an. Durch den aktuellen Stillstand beim Steueran-
reiz, wird vonseiten der professionellen Energieberatung ein weiteres Modell in die Diskussion ein-
gebracht. Die Tilgungszuschüsse bei den KfW-Programmen sollen merklich erhöht werden, wenn ein
qualitätsvoller Sanierungsfahrplan durch unabhängige Energieberater erstellt wird. Insbesondere bei
Einzelmaßnahmen könnte solch ein Modell greifen.
Ergänzende Informationen:
Das vom Bund vorgestellte Abschreibungsmodell zeichnet die KfW-Förderung nach. Eine Investition
in der Höhe von 10.000 EUR würde eine Abschreibung von 110 EUR pro Jahr über den Zeitraum von
zehn Jahren ermöglichen. Bei den Beratungen wurde nicht berücksichtigt, wie der Energieberater
finanziert werden soll, der die Maßnahme sachlich prüft und diese gerichtsfest gegenüber dem Fi-
nanzamt als richtig ausgeführt bewertet.
Bei allen Bundesländern ist zu bedenken, dass ab 2020 die Schuldengrenze greift, das heißt keine
Neuverschuldung erlaubt ist.
4. 3
2. Veranstaltungshinweise
KfW-Kolloquium: Zukunft Wohnen 2050
in Kooperation mit dem Bundesarbeitskreis Altbauerneuerung e.V. (BAKA)
Datum: 10. März 2015
Zeit: 10:30 bis 16:30 Uhr
Ort: KfW, Historischer Kassensaal, Behrenstraße 33, 10117 Berlin
nuances übernimmt für diese Veranstaltung die Medienpartnerschaft.
eza!-partner-tag 2015: Neue Qualität für Bau und Energie
Eine Veranstaltung des eza! energie- und umweltzentrum allgäu e.V.
Datum: 11. März 2015
Zeit: 09:00 bis 17:30 Uhr
Ort: Hochschule Kempten, Gebäude W, Bahnhofstr. 61-63, 87435 Kempten
nuances-Geschäftsführer Markus Rosenthal spricht zu Energieeffizienz als Medienthema.