2. 2 EBS Executive Education
Die EBS Business School – heute Teil der So ist dieses das erste Executive Education-
Weiterbildung an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht – Programm seiner Art auf Universitätsniveau
EBS Universität für gehört seit ihrer Gründung zu den Pionieren
betriebswirtschaftlicher Forschung, Lehre
in Deutschland, das sich dem immer be-
deutsamer werdenden Thema der Honorar-
Wirtschaft und Recht und Weiterbildung. 1971 als erste private
Business School Deutschlands gestartet, hat
beratung widmet. Aufbauend auf einem mit
dem Kontaktstudium Finanzökonomie
sich die EBS Business School nicht nur in erworbenen ganzheitlichen Private Finance-
der Primärausbildung von Diplom-, Bache- Beratungswissen fokussiert das Kompakt-
lor- und Master-Studenten einen exzellen- studium Honorarberatung auf alle für die
ten Ruf in Wissenschaft und Wirtschaft erar- Tätigkeit als Honorarberater relevanten
beitet. Frühzeitig hat sie außerdem die rechtlich, steuerlich, regulatorisch und be-
Bedürfnisse professioneller Executive Edu- triebswirtschaftlich wichtigen Themenfelder.
cation identifiziert. In der Weiterbildung Damit bietet es nicht nur bereits als Hono-
sind wir nunmehr seit Jahrzehnten erfolg- rarberatern tätigen Finanzdienstleistern,
reich auf dem Markt etabliert und genießen sondern jedem, der sich näher mit diesem
einen erstklassigen Ruf durch die optimale Themenfeld und dessen Implikationen auf
Verbindung von Wissenschaft, Internationa- Beratungs- und Geschäftsmodelle befassen
lität und klarer Praxisorientierung. Mit mehr möchte, fundiertes Expertenwissen.
als 3.000 Teilnehmern gehört die EBS Exe-
cutive Education heute zu den wichtigsten Die Wissenschaftler des PFI Private Finance
Anbietern universitärer Weiterbildung in Institute beschäftigen sich bereits seit län-
Deutschland. gerem mit dem Thema Honorarberatung,
insbesondere auch im Kontext der Regulie-
Das seit über 15 Jahren unter der Marke der rung des deutschen Finanzdienstleistungs-
EBS Finanzakademie existierende Weiter- sektors. Hierzu haben sie nicht nur die
bildungsangebot des PFI Private Finance deutschlandweit größte Studie zur „Zukunft
Institute gehört zu den ersten Angeboten des unabhängigen Finanzdienstleistungs-
der EBS Business School im Executive Edu- vertriebs“ durchgeführt, sondern arbeiten
cation-Bereich. Mit ihrem Kontaktstudium auch im politischen Willensbildungsprozess
Finanzökonomie war die EBS Finanzaka- eng mit Berufsverbänden, Verbraucher-
demie Geburtshelfer des Financial Planning- schützern und der Politik zusammen. Folg-
Gedankens in Deutschland. Als Gründungs- lich ist auch das Kompaktstudium Honorar-
mitglied des Financial Planning Standards beratung das Ergebnis einer perfekten Sym-
Board Deutschland e.V. hat es so die Zer- biose wissenschaftlicher Forschung, Lehre
tifizierung zum Certified Financial Planner und Weiterbildung, bei der die Forschungs-
(CFP) nach Kontinentaleuropa geholt. ergebnisse des PFI Private Finance Institute
für die Praxis nutzbar gemacht werden.
Heute ist Financial Planning eines der zen-
Professor Dr. Rolf Tilmes
tralen Dienstleistungsangebote im geho- Insofern wünsche ich Ihnen im Namen der
Dekan EBS Business School
benen Privatkundengeschäft. Das Kontakt- EBS Universität für Wirtschaft und Recht
studium Finanzökonomie hat sich zur Refe- und der EBS Executive Education viel Freude
renz bei der Ausbildung zum Certified und Erfolg beim Kompaktstudium Honorar-
Financial Planner (CFP) etabliert. Neben den beratung und begrüße Sie herzlich auf
Klassiker sind zusätzliche Weiterbildungs- unserem Campus in Wiesbaden und im
studiengänge in den Bereichen Beratungs- Rheingau.
kompetenz, Alternative Investments und
Capital Market Products getreten, die mit so Wir freuen uns auf Sie!
renommierten Partnern wie der Deutschen
Börse oder dem Bundesverband Alternative
Investments (BAI) konzipiert und durchge-
führt werden.
Auch mit dem neuen Kompaktstudium
Honorarberatung erfüllt die EBS Executive
Education wiederum ihre Innovatoren-Rolle.
3. EBS Executive Education 3
weniger Beratung als vielmehr produkt- Die Erfahrung zeigt, dass viele Berater be-
Kompaktstudium orientierter Vertrieb gewesen ist. Ein solcher reits in der Umstellung auf das neue Vergü-
Honorarberatung geschäftspolitischer Ansatz stellt Kunden
nicht zufrieden. Indem Kundenbedürfnisse
tungsmodell scheitern und Honorarberatung
somit nicht nachhaltig anbieten können.
unerkannt bzw. unverstanden bleiben, ent- Fundierte Kenntnisse in den entscheiden-
stehen erhebliche Friktionen zwischen dem den Bereichen können den Übergang zur
anbieterseitigen Beratungsprozess und dem Honorarberatung erleichtern.
Nachfrageverhalten der Kunden.
Dies ist das Ziel des Kompaktstudiums
Als transparentes Beratungsmodell zielt Ho- Honorarberatung. In 5 Tagen werden alle
norarberatung auf eine Zusammenführung relevanten Themenbereiche bearbeitet, die
von Kunden- und Beraterinteressen ab und im Bereich der Honorarberatung von ent-
bietet somit einen Ansatz, die genannten scheidender Bedeutung sind. Dazu zählen
Probleme zu beheben. nicht nur vertiefende Fach-, Rechts- und
Prozesskenntnisse, sondern auch soziale
Rückenwind bekommt die Honorarberatung Kompetenzen, die in der praktischen Arbeit
unter anderem durch das nachhaltige von Honorarberatern gefragt sind. Damit
Engagement des Bundesministeriums für ergänzt das Kompaktstudium in idealer
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher- Weise ein bereits über das Kontaktstudium
schutz (BMELV). Dieses setzt sich auf Finanzökonomie oder die Zertifizierung zum
regulatorischer Ebene mit der „Qualitäts- DIN-ISO geprüften privaten Finanzplaner /
offensive Verbraucherfinanzen“ für mehr Certified Financial Planner erworbenes ganz-
Transparenz in der Finanzberatung ein und heitliches Beratungswissen.
fördert die Verbreitung der Honorarberatung
ausdrücklich. Erfolgreiche Absolventen erhalten ein
Kaum ein anderes Thema wird derzeit im Universitätszertifikat mit dem Titel Honorar-
Finanzdienstleistungsvertrieb so stark und Der Umstieg auf Honorarberatung, wenn berater (EBS).
kontrovers diskutiert wie das der Honorar- auch nur als Ergänzung zum herkömm-
beratung. Die Debatte um enttäuschte Kun- lichen Geschäftsmodell, ist jedoch alles Als Online-Ergänzung zum Präsenzstudium
den, schlechte Beratungsqualität und Fehl- andere als leicht. Neben rechtlichen und haben Teilnehmer und Dozenten exklusiven
anreize in Vergütungssystemen wird durch steuerlichen Besonderheiten sind insbeson- Zugang zum EBS.Net, dem Extranet des PFI
die leidvollen persönlichen Erfahrungen dere Beratungs- und Geschäftsmodell Private Finance Institute / EBS Finanzaka-
breiter Bevölkerungsschichten in Form von grundlegend neu zu konzipieren. So müs- demie. Hier können sich die Teilnehmer in
Vermögens- und Vertrauensverlusten ver- sen das Dienstleistungsangebot überdacht Diskussions-Foren untereinander oder mit
stärkt. und darauf aufbauende Honorarmodelle Dozenten austauschen, auf zusätzliche /
unter Wirtschaftlichkeitsaspekten kalkuliert ergänzende Informationen sowie aktuelle
Bei vielen Kunden herrscht insbesondere werden. Nicht zuletzt geht es darum, die Forschungsergebnisse des PFI Private Finance
Unzufriedenheit mit der Art der Finanz- Honorarforderung gegenüber Kunden legiti- Institute zugreifen und den Bibliotheks-
beratung, die in der Retrospektive oftmals mieren zu können. bestand einsehen.
Das Dilemma der Honorarberatung „ Honorarberatung ist zwar noch
keine Garantie, dass in der
50 Nennungshäufigkeit in % Beratung nichts mehr falsch
läuft. Aber es besteht nicht
40 mehr der Interessensgegensatz
37%
34% zwischen Anleger und Berater,
30 der die Hauptursache schlech-
ter oder falscher Beratung ist.“
20 21% 20% 21%
16%
12% 13% Arno Gottschalk,
10 9% Verbraucherzentrale Bremen
8%
3% 5%
00 0% 1%
< ¤50 ¤50 – ¤100 ¤101 – ¤150 ¤151 – ¤200 > ¤200 keine Zah- weiß
pro Stunde pro Stunde pro Stunde pro Stunde pro Stunde lungsbereit- nicht
schaft / nie
Beraterseitig vermutete Zahlungsbreitschaft des Kunden
Beraterseitig geforderte Stundensatzhöhe, um Honorarberatung anzubieten
Befragt wurden 775 unabhängige Finanzdienstleister, die bislang noch keine Honorarberatung anbieten. Quelle: Private Finance Institute,
EBS Business School: Studie zur Zukunft des unabhängigen Finanzdienstleistungsvertriebs in Deutschland, Oestrich-WInkel 2009
4. 4 EBS Executive Education
Programminhalte
1 Rechtliche Grundlagen 2.3 Kundenstruktur
für Honorarberater 2.3.1 Privatpersonen
2.3.2 Personenunternehmen
1.1 Aufsichtsrecht
2.3.3 Kapitalgesellschaften
1.1.1 Abgrenzung erlaubnispflichtiger und
erlaubnisfreier Tätigkeiten 2.4 Beratungsleistungen in der privaten
1.1.2 Ausnahmen von der Zulassungspflicht Finanzplanung und deren steuerliche
Beurteilung
1.2 Verhaltenspflichten nach WpHG
2.4.1 Vorbehaltsaufgaben
1.2.1 Protokollierungspflichten
2.4.2 Vermögensnachfolgeberatung
1.2.2 Kundenklassifizierung
2.4.3 Portfolio- und Wertpapierberatung
1.2.3 Anleger- und objektgerechte Beratung
2.4.4 Versicherungsberatung
1.2.4 WpHG-Bogen
2.4.5 Immobilienberatung
1.3 Honorarberatung im Versicherungs-
2.4.6 Beteiligungsberatung
bereich
1.3.1 Abgrenzung von Versicherungsberatung
2.5 Family Office Dienstleitungen
und Versicherungsvermittlung 2.6 Vermögenscontrolling und -reporting
1.3.2 Nettotarifauslegung des früheren BAV
1.3.3 Zulässigkeit der entgeltlichen Beratung
bei der Versicherungsvermittlung 3 Aktuelles regulatorisches
1.4 Rechtliche Grenzen der Honorarbe- Umfeld
ratung durch Rechtsdienstleistungs- 3.1 Honorarberatung im Spannungsfeld
und Steuerberatungsgesetz zwischen nationalen und euro-
1.5 Umgang mit Vertriebsvergütungen päischen regulatorischen Herausfor-
1.5.1 Zulässigkeit von Vertriebsvergütungen bei derungen
der Honorarberatung 3.2 Aktuelles und Neuerungen aus Sicht
1.5.2 Darstellung der Rechtsprechung der Honorarberatung am Finanzplatz
1.5.3 Rechtliche Gestaltung der Durchleitung Deutschland
„ Bislang haben viele Bankkunden
von Vertriebsvergütungen 3.2.1 Aktuelles aus Anleger- und Verbraucher-
das Gefühl, die Anlageprodukte
1.6 Vertragsgestaltung bei der Honorar- schutz
würden kostenlos vermittelt.
beratung 3.2.2 Neue zivilrechtliche Anforderungen beim
Das ist ein Trugschluss. Sobald
Vertrieb von Finanzprodukten
ein Preisschild auf dem Produkt
3.2.3 Wertpapierhandelsgesetz: Erfahrungsaus-
klebt, kann der Kunde ent- tausch und Behandlung aktueller Praxis-
scheiden, ob er nicht doch lie- 2 Steuerliche Grundlagen
fragen aus Sicht der Honorarberatung
ber einen unabhängigen Hono- für Honorarberater 3.2.4 Umsetzung der Ergebnisse im Bereich der
rarberater einschaltet. Der 2.1 Allgemeine Steuergrundlagen Wirtschaftspolitik der G8- und G20-Gipfel
sollte nach meiner Auffassung 2.1.1 Besteuerung des Honorarberaters durch die Bundesregierung
unabhängig beraten und nicht 3.2.5 Leitlinien des Bankenverbandes zur Stär-
2.1.2 Steuerliche Berücksichtigung von
am Produktvertrieb verdienen. Beratungskosten kung des Anlegervertrauens
Auf diese Weise könnte in 3.2.6 Verbraucherinformationsblatt bei Finanz-
2.2 Organisationsstruktur des Honorar-
Deutschland ein neuer Markt dienstleistungen
beraters
für Honorarberater entstehen.“ 3.2.7 Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes
2.2.1 Personenunternehmen
und Verbesserung der Funktionsfähigkeit
Bundesministerin Ilse Aigner 2.2.2 Kapitalgesellschaften des Kapitalmarktes
im Handelsblatt-Interview 3.2.8 Vorschläge für eine verbraucherorientierte
Reform der Finanzaufsicht
3.2.9 Schaffung eines eigenständigen Berufs-
standes für Honorarberater: Aktueller
Stand und Ausblick
5. EBS Executive Education 5
„ Wir brauchen dringend eine ganz-
heitliche und wirklich unabhängige Dozentenspiegel
Honorarberatung als Gegenpol zu
den Verkäufern von Banken und
Finanzvertrieben.“
Achim Tiffe, Direktor des Instituts
für Finanzdienstleistungen Hamburg
3.3 Aktuelles und Neuerungen 5 Geschäfts-, Vertriebs- Neben Wissenschaftlern werden insbeson-
aus Sicht der Honorarberatung dere führende Praktiker mit umfassender
im europäischen Kontext
und Honorarmodelle – aus
Marktexpertise als Dozenten hinzugezogen.
3.3.1 Europäische Rechtsharmonisierung im
der Praxis für die Praxis
Finanzdienstleistungsbereich 5.1 Von der Provisions- zur Honorarbera- Bähr, Alexander
3.3.2 EU-Finanzdienstleistungen – Allgemeine tung Geschäftsführer, brevis financial strategies
politische Strategie 5.2 Vom Business Plan zum finalen GmbH, Neustadt
3.3.3 Pläne der EU zur Regulierung von Alter- Geschäftsmodell – Stolpersteine und
nativen Investmentfonds Erfolgsfaktoren Balzer, Dr. Peter
3.3.4 Reform der OGAW IV-Richtlinie 5.3 Wachstumsmodelle in der Honorar- Rechtsanwalt, Partner, Balzer Kühne Lang,
3.3.5 EU-Kommission verbessert Anlegerschutz beratung Rechtsanwälte Partnerschaft, Bonn
und Effizienz auf EU-Investmentfonds-
5.4 Regulatorische Aufhängung und
markt Kreuser, Christian
Positionierung
3.3.6 Key Investor Information im Rahmen der Generalbevollmächtigter Private Banking,
OGAW IV 5.5 Back-Office und Verwaltung quirin bank AG, Berlin
3.3.7 EU-Regulierung der Finanzdienstleistun- 5.6 Bestimmung des Leistungskataloges
gen für nachhaltiges Wachstum: Aktueller 5.7 Honorar- und Vergütungsmodelle Kühn, Stefanie, CFP
Stand und Auswirkungen Private Finanzplanung Kühn e.K., Grafing
in der Praxis
3.3.8 Harmonisierung und Stärkung der Finanz- bei München
aufsicht in Europa 5.8 Produktvermittlung – Angebot,
Abwicklung und Abrechnung
3.4 Regulatorische Entwicklungslinien Michalowski, Klaus, CFP
und Trends in der Honorarberatung Steuerberater, Kanzlei Michalowski, Bochum
6 Finanzprodukte
in der Honorarberatung Mohn, Dorothea
4 Beratungsprozess und Fachbereich Finanzdienstleistungen, Referat
6.1 Kosten, Kostenmessung und deren
ethische Grundsätze der Ausweis bei Finanzprodukten
Kapitalanlage/Altersvorsorge, Verbraucher-
Honorarberatung zentrale Bundesverband e.V., Berlin
6.2 Produkt- und Kostentransparenz bei
4.1 Ganzheitliche Honorarberatung Finanzprodukten Nickel, Hans
4.2 Financial Planning in der Honorarbe- 6.3 Nettotarife bei Finanzprodukten Geschäftsführer, Institut für Europäisches
ratung Vermögensmanagement, Rheinbach
6.4 Richtiger Umgang mit Provisionen
4.2.1 Beratungsziele und Restriktionen und Retrozessionen
4.2.2 Nachfrageverhalten und Anbieterstruktur Ortmann, Dr. Mark, CFP
4.2.3 Financial Planning-Prozess Geschäftsführer, ITA – Institut für Transpa-
4.2.4 Grundsätze ordnungsmäßiger Finanz-
renz in der Altersvorsorge GmbH
planung
Springstein, Rainer, CFP
4.3 Ethik
Geschäftsführer, Garbe Sringstein Albers
4.3.1 Grundzüge der Wirtschaftsethik
Finanzplanung GmbH, Bremen
4.3.2 Berufsbild und Selbstverständnis von
Honorarberatern
Tilmes, Prof. Dr. Rolf, CFP, HonCFEP, M.M.
4.3.3 Ethische Grundsätze in der Honorar- Vize-Präsident, EBS Universität für Wirt-
beratung
schaft und Recht; Dekan, EBS Business
School; Professor, Stiftungslehrstuhl für
Private Finance and Wealth Management,
Geschäftsführer, EBS Executive Education
GmbH, Oestrich-Winkel
Ein Beirat aus hochrangigen Vertretern der
Finanzdienstleistungsbranche unterstützt
die Wissenschaftliche Leitung des PFI Pri-
vate Finance Institute / EBS Finanzakademie
bei der Anpassung des Studienprogramms
an die aktuellen und stetig im Wandel
begriffenen Bedürfnisse der Praxis.
6. 6 EBS Executive Education
„ Dem Verbraucher muss im
Zulassungsvoraussetzungen Beratungsgespräch klar sein, ob
er es mit einem Vermittler zu
tun hat, der vom Verkauf von
Finanzprodukten profitiert und
für den die Beratung eine not-
wendige Vorstufe darstellt, oder
mit einem unabhängigen Bera-
ter, der von der Beratungs-
leistung lebt (Honorar) und der
Finanzprodukte entweder über-
Als Bewerber zum Kompaktstudium Hono- haupt nicht verkauft oder
rarberatung werden zugelassen: hieran nichts verdient. […]
1. Personen mit abgeschlossenem Studium Zur besseren Unterscheidbarkeit
an einer Universität, Fachhochschule oder und Verlässlichkeit soll ein
Berufsakademie (BA), insbesondere in Berufsbild des Honorarberaters/
den Studiengängen Betriebswirtschafts- unabhängigen Finanzberaters
lehre, Volkswirtschaftslehre, Rechtswis- geschaffen und rechtlich ver-
senschaft und Verwaltungswissenschaft. ankert werden.“
2. Personen, die die für die Teilnahme erfor- Bundesministerium für
derliche Eignung im Beruf oder auf ande- Ernährung, Landwirtschaft und
re Weise erworben haben, insbesondere: Verbraucherschutz (BMELV)
– Absolventen der EBS Executive Education,
der Frankfurt School of Finance & Manage-
ment, der Akademie Deutscher Genossen-
schaften, der Sparkassenakademie, einer
Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie
(VWA) sowie staatlich geprüfte Betriebs-
wirte der Fachrichtung Wohnungswirt-
schaft und Realkredit,
– Bankfachwirte, Sparkassenfachwirte, Ver-
sicherungsfachwirte, Fachwirte für Finanz-
dienstleistungen, Verwaltungsfachwirte
und Fachwirte in der Grundstücks- und
Wohnungswirtschaft sowie Personen,
die bereits Erfahrungen mit der Honorar-
Das Kompaktstudium Honorarberatung ist beratung gesammelt haben. „ Qualitätsprobleme in der
für folgende Adressaten konzipiert: Finanzvermittlung sind am effi-
Alle Bewerber sollten über die allgemeine zientesten aufzulösen, wenn der
• Freie Finanzdienstleister, die bereits auf Hochschulreife, die fachgebundene Hoch- Interessenskonflikt Beratung
Honorarbasis arbeiten oder eine Ände- schulreife oder die Fachhochschulreife versus Produktverkauf aufgelöst
rung ihres Vergütungsmodells in Betracht verfügen. Vergleichbare ausländische Stu- wird. Im Idealfall kauft der
ziehen. dienabschlüsse oder Berufsqualifikationen Verbraucher Beratung neutral
werden anerkannt. Über die Zulassung zum und unabhängig ein und setzt
• Führungsnachwuchs- und Fachkräfte von Kompaktstudium entscheidet die Wissen- die Ergebnisse anschließend mit
Banken, Sparkassen und Finanzdienst- schaftliche Leitung. anderen Anbietern um.“
leistungsgesellschaften, die sich ein-
gehend mit dem Geschäftsmodell der Bitte reichen Sie folgende Unterlagen beim Studie „Anforderungen an
Honorarberatung beschäftigen möchten. Private Finance Institute / EBS Finanzakade- Finanzvermittler – mehr Quali-
mie ein, wenn Sie sich um einen Studien- tät, bessere Entscheidungen“
• Endkunden mit entsprechendem Ver- platz im Kompaktstudium Honorarberatung im Auftrag des Bundesministeri-
mögen, die sich nicht nur auf ihre Berater bewerben wollen: ums für Ernährung, Landwirt-
verlassen möchten. schaft und Verbraucherschutz
• Bewerbungsbogen
• Lebenslauf mit Angabe des Ausbildungs-
weges und des bisherigen beruflichen
Werdegangs
• Abschriften oder Ablichtungen der Zeug-
nisse
• Begründung des Antrags auf Zulassung
• zwei Lichtbilder (Passbildgröße)
7. EBS Executive Education 7
Studienphasen, -termine und -ort Studiengebühren
Das Kompaktstudium Honorarberatung be- Die Studiengebühren für das Kompakt-
steht aus einer Blockphase von 5 Präsenz- studium Honorarberatung betragen
tagen (Dienstag bis Samstag) zzgl. der Zeit ¤ 2.250,00 zzgl. MwSt. in gesetzlicher Höhe
für das Erbringen der Prüfungsleistung. und sind wie folgt zur Zahlung fällig:
Ein Studientag dauert zwischen 8 Stunden
(von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr) und 10 Stun- Bei Erhalt des Zulassungs-
den (bis 19:00 Uhr). bescheids ¤ 750,00
Vier Wochen vor Beginn
Die Gruppengröße wird auf ca. 40 Teilneh- des Kompaktstudiums ¤ 1.500,00
mer je Kurs beschränkt. Das Studium findet jeweils zzgl. gesetzl. MwSt.
im EBS Executive Education Center in
Oestrich-Winkel statt.
Das Kompaktstudium Honorarberatung fügt
Die genauen Studientermine finden Sie auf sich nahtlos in das hochwertige Executive
dem beigelegten Terminblatt oder unter Education-Angebot der EBS Finanzakademie
www.ebs-finanzakademie.de. ein. Dabei ergänzt das erworbene Spezial-
wissen insbesondere das Curriculum des
Kontaktstudiums Finanzökonomie um für
Honorarberater besonders relevante Sach-
verhalte und rundet das Qualifikationsprofil
der Absolventen optimal ab.
Für Absolventen von Kontakt-, Intensiv- und
Kompaktstudiengängen der EBS Executive
Education unter wissenschaftlicher Leitung
des PFI Private Finance Institute / EBS Fi-
nanzakademie sowie für Certified Financial
Planner (CFP) und Certified Foundation and
Estate Planner (CFEP) betragen die Studien-
Köln Kassel gebühren ¤ 2.100,00 zzgl. MwSt. Der Rabatt
g i wird mit der 2. Teilzahlung verrechnet.
A3
A5
A66
NW-Kreuz
Koblenz
g Eltville A66 Wiesbaden Bei gleichzeitiger Buchung der Stufe I des
Oestrich-
Frankfurt/M. Kontaktstudiums Finanzökonomie, reduzie-
B4
Winkel West- A648
2
Kreuz ren sich die Studiengebühren auf ¤ 1.750,00
A3
Rhein
43
A6
A6
71
zzgl. MwSt.
A6
Mainz Ffm.-
1
Ingelheim Kreuz
A6
Bingen
A3
0
A60
Im Falle der Annahme des Antrags auf Zu-
lassung durch die EBS Executive Education
A67
A6
3
A5
B 48
A6
1
GmbH erhält der Bewerber eine Buchungs-
28
s s a
B4
Darmstadt Basel Würzburg
Bad Kreuznach Alzey bestätigung mit Angabe der anfallenden
Studiengebühren und der Zahlungstermine
sowie die Gebührenrechnung über den
ersten Teilbetrag (Inskriptionsgebühr).
Prüfungsleistungen im Erstversuch sind in
den Studiengebühren enthalten, auch der
vom Prüfungsamt festgelegte erste Nach-
schreibetermin ist kostenfrei. Mit jeder An-
meldung zu einem weiteren Nachschreibe-
termin fallen Kosten in Höhe von ¤ 150,00
zzgl. MwSt. an.
8. 8 EBS Executive Education
sung zum Studium auf einer nichtanfechtbaren Personen. Der EBS Executive Education GmbH
Allgemeine Entscheidung des Zulassungsausschusses. Ein steht es jedoch im Einzelfall frei, das Programm
Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. auch mit einer geringeren Anzahl von angemel-
Geschäfts- Durch Übersendung einer schriftlichen Zulas- deten Teilnehmern durchzuführen. Hat der Teil-
sungsbestätigung der EBS Executive Education nehmer bereits Studiengebühren an die EBS Exe-
bedingungen GmbH an den Bewerber kommt zwischen diesen cutive Education GmbH gezahlt, werden ihm
Beteiligten das Vertragsverhältnis zustande. Die diese in gezahlter Höhe erstattet. Weitergehende
bei der Bewerbung eingereichten Unterlagen Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
gem. Ziff. 2.2 e. werden Vertragsbestandteil.
5.2 Ein Rücktritt seitens des Teilnehmers ist nur
Gemeinsam mit der Zulassungsbestätigung erhält
bis zum ersten Veranstaltungstag möglich. Im
der zugelassene Teilnehmer die erste Gebühren-
Falle des Rücktritts wird eine Schadenspauschale
rechnung sowie gegebenenfalls eine Übersicht
in Höhe von 75 % der Studiengebühren erhoben,
1 Gegenstand des Vertrages über die weiteren Zahlungstermine.
wenn kein qualifizierter Ersatzteilnehmer gefun-
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingun- 3.2 Teilnehmer, die von ihrem Arbeitgeber zum den werden kann. Wenn es der EBS Executive
gen für Leistungen der EBS Executive Education Studiengang angemeldet werden, treten gegen- Education GmbH gelingt, den freiwerdenden Stu-
GmbH im Rahmen des Kompaktstudiums Hono- über der EBS Executive Education GmbH gesamt- dienplatz mit einem anderen qualifizierten
rarberatung (im Folgenden „Studiengang“) regeln schuldnerisch als Vertragspartner auf. Sollte sei- Bewerber zu besetzen, reduziert sich die Scha-
die Erbringung von Schulungsleistungen im Rah- tens des anmeldenden Auftraggebers keine Zah- denspauschale auf 25 % der Studiengebühren.
men des Studiengangs sowie sonstige hiermit im lung der Studiengebühren erfolgen, so ist die EBS Die Schadenspauschale umfasst auch den ent-
Zusammenhang stehende Leistungen. Die Wis- Executive Education GmbH berechtigt, diese gangenen Gewinn der EBS Executive Education
senschaftliche Leitung des Studiengangs liegt direkt dem einzelnen Teilnehmer dieses Arbeit- GmbH. Die darüber hinaus bereits gezahlten Stu-
beim Private Finance Institute / EBS Finanzakade- gebers in Rechnung zu stellen. Die Gültigkeit von diengebühren werden erstattet. Dem Teilnehmer
mie. Die Vertragsleistungen und die Teilnahme- Vereinbarungen im Innenverhältnis zwischen steht der Nachweis offen, dass der EBS Executive
voraussetzungen sind im jeweiligen veröffentlich- dem Teilnehmer und seinem Arbeitgeber bleiben Education GmbH kein oder ein wesentlich gerin-
ten Katalog (Papierform oder elektronisch im hiervon unberührt. gerer Schaden entstanden ist. Weitergehende
Internet unter http:// www.ebs-finanzakademie. Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
4 Zahlungsbedingungen, Verzug
de) enthalten. Vertragspartner sind die EBS Exe- 5.3 Nach Zulassung zum Studiengang ist das
cutive Education GmbH sowie der zum Studien- 4.1 Rechnungen der EBS Executive Education
Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages
gang zugelassene Teilnehmer. GmbH sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur
durch den Teilnehmer ausgeschlossen. Dieses gilt
Zahlung fällig.
2 Bewerbung auch für den Fall, dass die für einen Aufenthalt
4.2 Der Teilnehmer ist nur dann berechtigt, fälli- am Veranstaltungsort gegebenenfalls erforderli-
2.1 Das Angebot des Studiengangs durch die ge Forderungen zu mindern oder nicht zu zahlen, chen Aufenthaltsgenehmigungen oder Visa bei
EBS Executive Education GmbH erfolgt stets frei- sofern der Anbieter die Begründung für Beanstan- den zuständigen staatlichen Stellen nicht oder
bleibend. dungen akzeptiert hat. Insbesondere berechtigt verspätet erteilt werden. Dieses gilt darüber hin-
2.2 Der Antrag auf Zulassung zum Studiengang die nur zeitweise Teilnahme am Programm oder aus für den Fall, dass Prüfungsleistungen, unab-
muss vom Bewerber schriftlich an das Private das Nichterreichen des Bildungsziels (etwa Nicht- hängig davon, ob sie Voraussetzung für die Teil-
Finance Institute / EBS Finanzakademie, Haupt- bestehen von Prüfungen) nicht zu einer Minde- nahme an nachfolgenden Teilen des Studien-
straße 31, 65375 Oestrich-Winkel, gerichtet wer- rung der Vergütung. Ferner ist das Ausbleiben gangs sind oder nicht, endgültig nicht bestanden
den. Dem Antrag auf Zulassung sind die nach- erwarteter Zuschüsse Dritter zu den Bildungsauf- sein sollten, der Teilnehmer von den gegebenen-
folgend aufgeführten Unterlagen vollständig bei- wendungen kein berechtigter Grund für eine Zah- falls folgenden Prüfungen ausgeschlossen und
zufügen: lungsverweigerung. ein Titel nicht mehr erworben werden kann. Die
Vorlesungsveranstaltungen können weiterhin
a. Lebenslauf mit Angabe des Ausbildungs- 4.3 Bei Nichteinhaltung einer Zahlungsfrist ist
besucht werden; hierüber wird eine Teilnahme-
weges und des bisherigen beruflichen die EBS Executive Education GmbH berechtigt,
bestätigung ausgestellt. Die Verpflichtung zur Tra-
Werdegangs den Teilnehmer von dem Studiengang auszu-
gung der Gesamtstudiengebühr bleibt auf jeden
schließen, sofern sie nach Ablauf der jeweiligen
b. zwei aktuelle Lichtbilder Fall bestehen. Das Recht zur außerordentlichen
Zahlungsfrist eine angemessene Nachfrist zur
Kündigung des Vertrages bleibt hiervon jedoch
c. Abschriften oder Ablichtungen der erforder- Zahlung gesetzt hat und gegenüber dem Teil-
unberührt.
lichen Zeugnisse nehmer schriftlich erklärt hat, sie werde ihn nach
erfolglosem Ablauf der Nachfrist vom Studium 5.4 Die EBS Executive Education GmbH kann
d. Begründung des Antrags auf Zulassung zum ausschließen. nach Beginn des Studiengangs nur bei Vorliegen
Studiengang eines wichtigen Grundes mit sofortiger Wirkung
4.4 Bei Zahlungsverzug ist die EBS Executive
e. eine unterzeichnete und mit Datum verse- schriftlich kündigen. Eine Rückerstattung der Stu-
Education GmbH berechtigt, Verzugszinsen in
hene Erklärung des Bewerbers, aus der sich diengebühr ist in diesem Falle ausgeschlossen.
Höhe von 5 % p. a. über dem jeweils gültigen
ergibt, dass er die „Geschäftsbedingungen“, Dies gilt insbesondere im Falle einer schuldhaften
Basiszinssatz zu berechnen. Dem Teilnehmer ist
die „Prüfungsordnung“ sowie die „Studien- Täuschung im Rahmen des Bewerbungs- oder
der Nachweis, dass ein geringerer Schaden ent-
gebühren und Zahlungsbedingungen“ kennt Prüfungsverfahrens und für den Fall, dass der
standen ist, nicht abgeschnitten.
und als Vertragsbestandteil anerkennt. Teilnehmer durch sein persönliches Verhalten
5 Rücktrittsrechte, Vertragsaufhebung, (z.B. wiederholte Störung des Programms, Ver-
3 Zulassung Änderungen stoß gegen wesentliche vertragliche Pflichten,
3.1 Der Wissenschaftliche Leiter des Studien- Abgabe unzutreffender Erklärungen im Zulas-
5.1 Die EBS Executive Education GmbH ist bis
gangs entscheidet im Falle der Erfüllung der sungsverfahren) Anlass für eine solche Kündi-
drei Wochen vor Beginn des Studiengangs be-
Zulassungskriterien (abgeschlossenes Studium gung gibt. Die EBS Executive Education GmbH ist
rechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, sofern
und/oder Berufserfahrung) im eigenen Ermessen in den vorgenannten Fällen jederzeit berechtigt,
sich bis zu diesem Zeitpunkt eine nicht hinrei-
über die Zulassung des Bewerbers zum Studien- den entsprechenden Teilnehmer vom Studien-
chende Teilnehmerzahl für den Studiengang
gang. Im Falle einer erforderlichen Anerkennung gang auszuschließen. Sie behält im Falle eines
angemeldet hat. Als nicht hinreichend gilt grund-
vergleichbarer Qualifikationen basiert die Zulas- durch den Teilnehmer veranlassten Ausschlusses
sätzlich eine Teilnehmerzahl von weniger als 15
ihren Anspruch auf die volle Vergütung.
9. EBS Executive Education 9
5.5 Die Wahl der eingesetzten Methoden und Executive Education GmbH vor. Kein Teil der 9 Datenschutz
Hilfsmittel obliegen der EBS Executive Education Unterlagen darf – auch nicht auszugsweise –
9.1 Der Teilnehmer wird hiermit gemäß Bundes-
GmbH. Geringfügige Änderungen in den Inhalten ohne schriftliche Genehmigung der EBS Executive
datenschutzgesetz davon unterrichtet, dass die
und der Zeitdauer des Studiengangs bleiben vor- Education GmbH vervielfältigt, verarbeitet, verän-
EBS Executive Education GmbH seine vollständige
behalten. Sie berechtigen den Teilnehmer nicht dert, verbreitet, noch sonst zur öffentlichen Wie-
Anschrift sowie weitere auftragsspezifische
zur Vertragskündigung. Sollten Referenten ihre dergabe verwendet werden. Eine Vervielfältigung
Details in maschinenlesbarer Form speichert und
Teilnahme absagen müssen, bemüht sich die EBS der Unterrichtsmaterialien durch den Teilnehmer
für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben,
Executive Education GmbH um eine Verschiebung zu Lernzwecken im Rahmen des Studiengangs
maschinell verarbeitet. Die EBS Executive Edu-
der Veranstaltung oder einen geeigneten Ersatz- bleibt von dem vorgenannten Verbot unberührt.
cation GmbH gewährleistet die vertrauliche Be-
referenten. Für den Fall, dass wesentliche Stu-
7.2 In dem Studiengang wird ggf. Software einge- handlung dieser Daten.
dieninhalte ausfallen, ermäßigt sich die Studien-
setzt, die durch Urheber- und Markenrechte
gebühr anteilig. Eine weitergehende Haftung der 9.2 Die EBS Executive Education GmbH verpflich-
geschützt ist. Diese Software darf weder kopiert
EBS Executive Education GmbH ist ausgeschlos- tet sich, die ihr vom Teilnehmer mitgeteilten per-
noch in sonstiger maschinenlesbarer Form verar-
sen. sonenbezogenen Daten, insbesondere Name, An-
beitet und nicht aus dem Seminarraum entfernt
schrift, Alter, Rechnungsangaben, vertraulich zu
5.6 Die Wahl von Zeit und Ort der Programm- werden. Zum Schutz der Systeme der EBS Execu-
behandeln. Sie wird durch entsprechende Maß-
durchführung obliegt der EBS Executive Education tive Education GmbH dürfen Software und Datei-
nahmen (§ 9 BDSG) und die Verpflichtung ihrer
GmbH. Sie behält sich vor, den angekündigten en, die der Teilnehmer selbst mitbringt, nur nach
Mitarbeiter dafür Sorge tragen, dass diese Ver-
zeitlichen Beginn des Programms zu ändern oder ausdrücklicher Genehmigung durch die EBS Exe-
schwiegenheitspflicht während der Laufzeit der
den Ort der Programmdurchführung zu verlegen, cutive Education GmbH auf den Schulungsrech-
Inanspruchnahme von Leistungen der EBS Execu-
falls dies aus organisatorischen Gründen notwen- nern verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen
tive Education GmbH und nach deren Ende auf-
dig wird. Der Teilnehmer kann innerhalb von behält sich die EBS Executive Education GmbH
rechterhalten bleibt.
einer Woche ab Datum der Änderungsmitteilung Schadensersatzforderungen vor.
von dem Vertrag zurücktreten und Rückerstat- 9.3 Die EBS Executive Education GmbH ist berech-
8 Haftung
tung der bereits gezahlten Vergütung verlangen, tigt, die personenbezogenen Daten zum Zwecke
insoweit ihm eine Teilnahme zu den neuen Be- 8.1 Die EBS Executive Education GmbH haftet der Beratung, Werbung und Marktforschung zu
dingungen aus organisatorischen Gründen nicht bei vorsätzlich verursachten Schäden in voller nutzen. Sofern durch den Geschäftsbetrieb erfor-
zumutbar ist. Weitergehende Ansprüche des Teil- Höhe. Im Falle grob fahrlässig verursachter Schä- derlich, kann die EBS Executive Education GmbH
nehmers sind ausgeschlossen. Eine Verlegung den haftet die EBS Executive Education GmbH personenbezogene Daten im Rahmen der Auf-
des zeitlichen Beginns um weniger als zwei Stun- hingegen nur in Höhe des vorhersehbaren Scha- tragsdatenverarbeitung an beauftragte Stellen
den sowie eine Verlegung des Ortes innerhalb dens, der durch die Sorgfaltspflicht verhindert weiterleiten. Dabei wird eine zweckgebundene
des Rhein-Main-Gebietes berechtigt den Teilneh- werden soll. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet und vertrauliche Verarbeitung gewährleistet. Eine
mer grundsätzlich nicht zu Rücktritt oder Ver- die EBS Executive Education GmbH nur im Falle Weitergabe der personenbezogenen Daten der
tragskündigung. der Verletzung einer so vertragswesentlichen Teilnehmer an Dritte, insbesondere zu den vorge-
Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks nannten Zwecken, ist ausgeschlossen, sofern der
gefährdet ist. In diesem Fall haftet die EBS Execu- Teilnehmer nicht dazu sein ausdrückliches Ein-
6 Widerrufsbelehrung
tive Education GmbH gegenüber den Teilnehmern verständnis erklärt.
6.1 Dem Teilnehmer – wenn er Verbraucher und allein auf Ersatz des Schadens, der typisch und
10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
nicht Kaufmann ist – steht ein Widerrufsrecht vorhersehbar war. Sollte die EBS Executive Educa-
gem. § 312 b BGB und § 312 d BGB in Verbindung tion GmbH zum Ersatz vergeblicher Aufwendun- 10.1 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der
mit § 355 BGB zu. Die Vertragserklärung kann gen verpflichtet sein, gilt das vorstehende ent- Bundesrepublik Deutschland.
innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Grün- sprechend.
10.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem
den in Textform oder durch Rücksendung der
8.2 Die EBS Executive Education GmbH haftet Vertragsverhältnis ist Wiesbaden, wenn die im
Sache widerrufen werden. Die Frist beginnt frühe-
nicht für den Verlust, die Beschädigung oder den Klageweg in Anspruch zu nehmende Vertrags-
stens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung
Untergang von Sachen des Teilnehmers im Zu- partei nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz
der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absen-
sammenhang mit der Durchführung des Studien- oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gel-
dung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten
gangs, soweit dies nicht auf vorsätzliches oder tungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt
an: EBS Executive Education GmbH, Hauptstraße
grob fahrlässiges Verhalten der EBS Executive oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
31, 65375 Oestrich-Winkel. Die Pflicht zur Leistung
Education GmbH zurückzuführen ist. im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
seitens der EBS Executive Education GmbH
ist. Wiesbaden ist weiter Gerichtsstand, sofern
besteht erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Das 8.3 Die EBS Executive Education GmbH haftet
der Vertragspartner der EBS Executive Education
Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn mit aus- nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Auf-
GmbH Kaufmann oder eine Handelsgesellschaft
drücklicher Zustimmung des Teilnehmers die EBS ruhr, Kriegs- und Naturereignisse sowie sonstige,
ist.
Executive Education GmbH mit der Ausführung von ihnen nicht zu vertretende Vorkommnisse
der Dienstleistung begonnen hat oder der Teil- (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Ver- 11 Schriftform und Fortbestehen des Vertrages
nehmer diese selbst veranlasst hat. fügung in- und ausländischer staatlicher Stellen)
11.1 Die Parteien verpflichten sich, Änderungen
oder auf nicht schuldhaft verursachte, technische
6.2 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die und Ergänzungen der Vertragsbedingungen
Störungen, etwa des EDV-Systems, zurückzufüh-
beiderseits empfangenen Leistungen zurückzu- schriftlich zu treffen. Dieses gilt auch für die
ren sind. Als höhere Gewalt gelten auch Compu-
gewähren und gegebenenfalls bezogene Nutzung Schriftformerfordernis gem. dieser Ziffer 11 der
terviren oder vorsätzliche Angriffe auf EDV-Syste-
(z. B. Zinsen) herauszugeben. Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
me durch „Hacker“, sofern jeweils angemessene
Schutzvorkehrungen hiergegen getroffen wurden. 11.2 Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbe-
7 Urheberrechte, Nutzungsrechte standteile bleibt die Fortgeltung des Vertrages im
8.4 Soweit die Haftung der EBS Executive Edu-
übrigen unberührt.
7.1 Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des cation GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist,
Nachdrucks und der Vervielfältigung der Schu- gilt dies auch für ihre Angestellte, Arbeitnehmer,
lungsunterlagen – auch als elektronische Doku- Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Stand September 2010
mente (z.B. im PDF-Format) – und Lernprogram-
me, oder von Teilen daraus, behält sich die EBS
11. Bewerbungsbogen bitte einsenden an: P Ich beantrage die Zulassung zum
Kompaktstudium Honorarberatung
Private Finance Institute / . Jahrgang, Starttermin:
Daten bitte eintragen, siehe Terminblatt
EBS Finanzakademie
Hauptstraße 31
65375 Oestrich-Winkel
GERMANY
Titel, Name, Vorname
Geburtsdatum und -ort
Schulbildung P Allgemeine Hochschulreife P Fachhochschulreife P Sonstige:
Privat
Straße, Nr.
PLZ, Ort Bundesland
Phone Fax
Mobil E-Mail
Geschäftlich
Firma
Position Abteilung
Straße, Nr.
PLZ, Ort Bundesland
Phone Fax
Mobil E-Mail
Präferierte Post P privat P geschäftlich
Kontaktadresse E-Mail P privat P geschäftlich
Persönliches Mitglied bei P IMMOEBS P ExEBS
12. Institutionelle Bildung
Universität
Ort Fachrichtung Abschluss Datum
Fachhochschule
Berufsakademie/VWA
Berufsausbildung
Sonstiges
Berufserfahrung P Freier Finanzdienstleister P Kreditinstitut P Steuerberater
P Versicherungsmakler P Volks- und Raiffeisenbank P Rechtsanwalt
P Versicherungsvermittler P Sparkasse P Notar
P Immobilienmakler P Privatbankhaus P Sonstige:
P Immobilienvermittler P Versicherungsgesellschaft
P Sachverständiger P Immobiliengesellschaft
Jahre (insgesamt)
Jahre im Bereich Finanzdienstleistungen
Kostenübernahme P durch den Arbeitgeber P persönlich (bitte aus versicherungstechnischen Gründen angeben)
Erklärung Hiermit bestätige ich verbindlich die Richtigkeit meines Antrags auf Zulassung zum Kompaktstudium Honorarberatung. Die Geschäfts-
bedingungen sowie die Studiengebühren und Zahlungsbedingungen der EBS Executive Education GmbH habe ich zur Kenntnis genommen
und erkenne sie als Vertragsbestandteil an.
Ort, Datum Unterschrift Bewerber
Falls Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden:
Firmenstempel Unterschrift Arbeitgeber
KHB 08_2010
13. Termine 1. Jahrgang
Kompaktstudium Blockphase 02. – 06. November 2010
Honorarberatung Klausur: 04. Dezember 2010
2. Jahrgang
Blockphase 11. – 15 April 2011
Klausur 07. Mai 2011