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Erhöhung der EEG-Kosten als
Investitionshemmnis für stromintensive
Unternehmen
IW policy paper · 3/2014
Autor: Hubertus Bardt
Telefon. 0221/4981-755
E-Mail: bardt@iwkoeln.de
2
Abstract
Im Rahmen der aktuellen deutschen und europäischen Diskussionen um die Reform
der Förderung erneuerbarer Energien wird vor allem auch die Besondere
Ausgleichsregelung infrage gestellt, mit der bisher stark stromintensive Unternehmen
weitgehend von der EEG-Umlage entlastet werden. Dies wird in der deutschen
Politik diskutiert, aber auch von der Europäischen Kommission im Rahmen eines
Beihilfeverfahrens sowie im Rahmen des Entwurfs für neue Beihilferegeln bedroht.
Eine Abschaffung oder weitgehende Einschränkung der Besonderen
Ausgleichsregelung oder vergleichbare Mehrbelastungen würde die
Investitionsbereitschaft stromintensiver Unternehmen in Deutschland erheblich
einschränken. Schon heute sind eine Desinvestition energieintensiver Unternehmen
in Deutschland und ein Ausbau der Investitionen im Ausland zu beobachten. Die
aktuelle Energiepolitik führt zu Investitionsattentismus und droht weiter
Verlagerungen nach sich zu ziehen. Dies hätte negative Folgen für ganze
Wertschöpfungsketten und die Innovationsfähigkeit nachgelagerter Branchen.
JEL-Klassifikation:
E29: Konsum, Sparen, Produktion, Beschäftigung und Investition: Sonstiges
Q48: Energie: Regierungspolitik
Q52: Umweltschutzkosten; Verteilungseffekte; Beschäftigungseffekte
3
1. Hintergrund1
Die Entlastung energieintensiver Industrien von wesentlichen Teilen der EEG-
Umlage wird immer wieder kritisiert und mitverantwortlich für einen Teil des Anstiegs
der EEG-Umlage der letzten Jahre gemacht. Dabei wird insbesondere die Besondere
Ausgleichsregelung, aber auch die Befreiung von eigenerzeugtem Strom kritisch
diskutiert. Aktuell gibt es drei relevante politische und rechtliche Entwicklungen, die
miteinander zusammenhängend alle eine Neuregelung und damit potenziell eine
nicht unerhebliche Mehrbelastung der bisher begünstigten Unternehmen zur Folge
haben werden:
- Die Europäische Kommission hat ein Beihilfeverfahren zur Überprüfung der
Rechtmäßigkeit der Besonderen Ausgleichsregelung im Erneuerbaren-
Energien-Gesetz eingeleitet.
- Die Kommission hat ferner einen Entwurf für neue Beihilfeleitlinien
veröffentlicht, die erstmals eine explizite Regelung für partielle Befreiungen
von Abgaben zur Förderung erneuerbarer Energien vorsehen.
- Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepapier sowie einen Gesetzentwurf zur
2014 anstehenden EEG-Reform vorgelegt, in dem ein Eingriff in die
Besondere Ausgleichsregelung sowie eine Belastung für eigenerzeugten
Strom vorgesehen ist.
Mit einer Abschaffung oder Einschränkung der Besonderen Ausgleichsregelung
wären bestimmte Verteilungseffekte verbunden. Durch eine Anhebung der
Umlagebeiträge für heute privilegierte Industrieunternehmen würde – bei gleich
bleibendem Stromverbrauch und gleich bleibendem Mittelbedarf für die Förderung
erneuerbarer Energien – die allgemeine EEG-Umlage für alle anderen Verbraucher
absinken. Davon würden zahlreiche Unternehmen, aber auch private Haushalte
profitieren können.
Die Entlastung würde aber auch bei einer vollständigen Abschaffung der Besonderen
Ausgleichregelung nur eine überschaubare Höhe erreichen. Ohne den Rabatt hätte
die EEG-Umlage im Jahr 2014 rund 1,35 Cent unter dem tatsächlichen Wert
gelegen. Für einen typischen Haushalt hätte dies eine monatliche Entlastung von
1
Die Analysen dieses Policy Papers basieren teilweise auf Ergebnissen eines Beratungsprojekts für
den Bundesverband der Deutschen Industrie.
4
unter 4 Euro gebracht (Abbildung 1). Bei einer Begrenzung der bisherigen Reduktion
um ein Fünftel, was einer Mindestumlage von 20 Prozent nahe käme, würde die
Umlage nur um 0,2 Cent sinken; die Ersparnis eines Haushalts läge bei 60 Cent im
Monat.
Abbildung 1: Geringe Entlastung bei Kürzung der EEG-Rabatte
Reduktion der Umlage in Cent und der monatlichen Lasten in €, 2014
Quelle: IW Köln
Umgekehrt können für die Industrieunternehmen, die bisher profitieren, erhebliche
Zusatzbelastungen entstehen. Eine vollständige Abschaffung der Besonderen
Ausgleichsregelung und eine Nachzahlung bis zur Höhe einer rechnerisch
gleichmäßigen EEG-Umlage von 4,89 Cent würde die Chemieindustrie für das Jahr
2014 mit 1,3 Milliarden Euro belasten, die Papierindustrie mit gut 600 Millionen Euro
und die verschiedenen Metallbranchen zusammen ebenfalls mit fast 1,2 Milliarden
Euro (Abbildung 2).
Dies sind aber nur theoretische Größenordnungen, die eine rechnerische
Mehrzahlung an EEG-Umlage der genannten Branchen beschreiben. Eine
weitgehende Abschaffung der Besonderen Ausgleichsregelung hätte unweigerlich
zur Folge, dass besonders große Stromverbraucher in der Industrie in Deutschland
kaum noch wettbewerbsfähig wären. Eine Reduktion der Produktion hätte aber auch
1,35 0,21
3,93 €
0,60 €
vollständige
Streichung
Reduktion um
20 Prozent
Reduktion Umlage
verbleibende Umlage
monatliche Entlastung
eines Haushalts
5
zur Folge, dass weniger Strom verbraucht und damit eine geringere Summe an EEG-
Umlage gezahlt würde. Damit kommt das notwendige Fördervolumen nicht zustande,
ohne dass die allgemeine EEG-Umlage wieder steigt. Die ohnehin schon niedrige
potenzielle Entlastung der privaten Haushalte kann auf diese Weise nicht erreicht
werden beziehungsweise würde sehr viel niedriger ausfallen.
Abbildung 2: Maximale Nachzahlungen für 2014
in Mio. Euro
Quellen: BMWi/BAFA, 2014; IW Köln
598
36
142
142
171
177
220
226
453
491
522
607
1.315
sonstige
Textil
Holz
Glas
Zement
Kunststoff/Gummi
Ernährung
Metallerzeugung/ -
bearbeitung
Stahl/Eisen
NE-Metalle
Schienenbahnen
Papier
Chemie
6
2. Hohe Abgabenbelastung bei zusammenwachsenden Strommärkten
Schon heute ist die Abgabenbelastung auf Strom für die Industrie in allen von
Eurostat ausgewiesenen Abnahmeklassen in Deutschland deutlich höher als in
anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Insbesondere in den letzten
Jahren ist dieser Abstand deutlich angestiegen, als in Deutschland die Belastung
durch das EEG immer weiter zugenommen hat.
Abbildung 3: Abgaben auf Industriestrom
Euro-Cent je KWh, Verbrauch 70 bis 150 GWh
Quellen: Eurostat; IW Köln
Dies zeigt sich beispielsweise in der Verbrauchsgruppe von 70 bis 150 GWh, die
bereits in dem Bereich liegt, in dem bei entsprechender Stromintensität die größten
EEG-Rabatte in Anspruch genommen werden können. 2007 lag die deutsche
Abgabenbelastung auf Strom für die industriellen Großverbraucher 0,3 Cent über
dem Durchschnitt der EU-27. Bis zum Jahr 2013 ist dieser Abstand auf 2,6 Cent je
Kilowattstunde angestiegen (Abbildung 3). Dabei sind die niedrigeren EEG-Umlagen
nach der Besonderen Ausgleichsregelung in dieser Empirie bereits berücksichtigt.
Eine Begrenzung der Regelung würde die Mehrbelastung von Stromverbrauchern in
Deutschland weiter erhöhen. Allein der Anteil der Abgaben auf Industriestrom zur
Förderung erneuerbarer Energien ist gemessen am Strompreis seit 2009 von gut
10 Prozent auf knapp unter 30 Prozent im Jahr 2012 angestiegen. In den meisten
0
1
2
3
4
5
Ende 2007 Anfang 2013
7
anderen EU-Ländern liegt dieser Belastungswert nur bei 5 bis 10 Prozent (European
Commission, 2014).
Zur Beurteilung des Gesamteffekts des EEG auf die europäischen
Marktpreisrelationen muss neben der strompreiserhöhenden EEG-Umlage auch ein
möglicher strompreissenkender Effekt berücksichtigt werden. Mit dem geförderten
Zubau erneuerbarer Energien werden Kraftwerke mit höheren laufenden Kosten in
bestimmten Zeiten nicht mehr eingesetzt. Anlagen mit geringeren Grenzkosten
werden zum letzten, für die Deckung der Nachfrage, notwendigen Kraftwerk und
damit preissetzend. Dieser sogenannte Merit-Order-Effekt führt zu verringerten
Strompreisen und ist beispielsweise in den Mittagsstunden mit einer hohen
Einspeisung von Solarstrom zu beobachten.
Der Merit-Order-Effekt kann in der kurzen Frist zu einer Reduktion der Stromkosten
für die Unternehmen führen, die sich an den entsprechenden Märkten (insbesondere
Spotmärkten) eindecken können. Für die längerfristige Wirkung wird jedoch ein
gegenläufiger Effekt diskutiert. So weist die Monopolkommission (2013) darauf hin,
dass der Merit-Order-Effekt langfristig eher preissteigernd wirken kann. Durch den
Einsatz erneuerbarer Energien werden fossile Kraftwerke zu weniger Stunden im
Jahr eingesetzt. Damit können Kraftwerke verstärkt eingesetzt werden, die mit einer
geringeren Betriebsstundenzahl wirtschaftlich werden können. In diesem Fall würde
sich die Merit-Order-Kurve so verändern, dass ein größerer Teil der Kraftwerke hohe
variable Kosten aufweist. Damit können Kraftwerke mit hohen laufenden Kosten
häufiger preissetzend werden. Dies bedeutet einen steigenden Preis durch die
Veränderung der Angebotsstruktur, also einen preissteigernden Merit-Order-Effekt in
der längeren Frist.
Der tendenziell preissenkende Merit-Order-Effekt tritt aber nicht isoliert auf dem
deutschen Strommarkt auf. In den letzten Jahren sind die einzelnen Strommärkte in
Europa immer weiter zusammengewachsen. Regionale Initiativen und
Zusammenschlüsse der Märkte gibt es in der Region Central Western Europe (CWE;
Deutschland-Frankreich-Belgien-Niederlande-Luxemburg), aber auch in Tschechien
und der Slowakei (Erweiterung um Ungarn geplant), Italien und Slowenien,
Skandinavien einschließlich Polen sowie zwischen dem CWE-Raum und
Großbritannien auf der einen und Skandinavien auf der anderen Seite
(Monopolkommission, 2013). Damit sind Preisbewegungen an den Strombörsen
nicht mehr national zu betrachten, sondern laufen zunehmend in einem
europäischen Gleichklang, der durch Engpässe beim grenzüberschreitenden
Netzausbau teilweise behindert wird. Eine weitere Integration des europäischen
8
Binnenmarkts für Strom wird Preisunterschiede bei den Börsenpreisen weiter
abbauen. Dies soll beispielsweise durch die Connecting Europe Facility erledigt und
mit über 5 Milliarden Euro unterstützt werden.
Die Monopolkommission (2013) hat in einer empirischen Untersuchung festgestellt,
dass die börsengehandelten Strompreise in Deutschland und den westlichen
Nachbarländern in rund 60 Prozent der Zeit identisch sind (nicht aber die
Gesamtkosten inklusive Abgaben). Eine nationale Bevorteilung von
Marktteilnehmern durch einen nicht weitergegeben Merit-Order-Effekt ist in diesen
Stunden nicht festzustellen. Das genaue Ausmaß der Weitergabe des Merit-Order-
Effekts auf die Nachbarmärkte würde eine ausführlichere Analyse des zeitlichen
Zusammenfalls von preissenkendem Effekt und Preisungleichheiten innerhalb
Europas erfordern. Mit zunehmendem Fortschritt der europäischen Integration nimmt
dieser Zusammenhang weiter zu.
Die tendenziell preissenkenden Effekte des EEG werden damit zunehmend
internationalisiert beziehungsweise europäisiert, während die EEG-Umlage nur
national zu tragen ist. Damit bleibt die Umlage ein Wettbewerbsnachteil für die Teile
der Industrie mit hohen Strompreisanteilen.
3. Investitionsschwäche der energieintensiven Industrie
Die Veränderungen der Besonderen Ausgleichsregelung sind eine potenzielle
Belastung für energieintensive Unternehmen in Deutschland. Die Investitionssituation
der betroffenen Branchen war schon in den letzten Jahren kritisch. Die drohenden
Kostensteigerungen werden die Investitionsbereitschaft der Unternehmen weiter
verringern.
Die Bilanz der Investitionen energieintensiver Unternehmen war in den letzten
Jahren negativ. Zwar wurden von den energieintensiven Branchen (Chemie,
Papier/Pappe, Glas/Keramik und Metallerzeugung /-bearbeitung) jährlich
durchschnittlich Anlageinvestitionen von 11,5 Milliarden Euro finanziert, doch blieben
die nach Abzug der Abschreibungen verbleibenden Nettoanlageinvestitionen in den
meisten Jahren negativ. Nur in einigen wenigen Jahren konnten die einzelnen
Branchen einen positiven Saldo bei den Nettoanlageinvestitionen verzeichnen. In
den Jahren seit 2000 hat sich bei den energieintensiven Branchen eine Lücke von
rund 20 Milliarden Euro an negativen Nettoanlageinvestitionen aufgebaut. In dem
Zeitraum konnten die energieintensiven Branchen ihre Abschreibungen nur zu 87
9
Prozent durch Investitionen ersetzen. In den einzelnen Jahren wurden in einigen
Branchen teilweise nicht mehr als 60 Prozent der Abschreibungen durch
Investitionen ersetzt (Abbildung 4). Die weniger energieintensiven Teile des
Verarbeitenden Gewerbes kamen im betrachteten Zeitraum hingegen auf einen
praktisch vollständigen Ausgleich der laufenden Abschreibungen.
Abbildung 4: Anteil der durch Investitionen ersetzten Abschreibungen
in Prozent
Quellen: Statistisches Bundesamt, 2013a; IW Köln
Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt einen anhaltenden und stabilen Zustand
laufender Unterinvestitionen in Branchen mit hohen Energiekostenanteilen. Der
Desinvestitionsprozess in den energieintensiven Branchen (Bardt/Kempermann,
2013; Deutsche Bank Research, 2013) signalisiert eine insgesamt kritische Situation
dieser Branchen in Deutschland. Energiekosten und die Sorge vor politischen
Veränderungen der Geschäftsgrundlage erklären diese lang andauernde
Entwicklung nicht alleine, sind aber für zukünftige Investitionen von erheblicher
Bedeutung. Bei einer fortgesetzten Verteuerung des für diese Unternehmen
besonders wichtigen Produktionsfaktors Energie in Deutschland wäre eine weitere
50%
60%
70%
80%
90%
100%
110%
120%
130%
Papier, Pappe Chemie
Glas, Keramik Metallerzeugung /-bearbeitung
10
deutliche Abnahme der Investitionsbereitschaft zu befürchten. Eine deutliche
Verteuerung von Strom durch den Wegfall oder die deutliche Kürzung der Reduktion
der EEG-Umlage im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung würde mit großer
Wahrscheinlichkeit einen beschleunigten Desinvestitionsprozess innerhalb der
energieintensiven Branchen zur Folge haben.
Abbildung 5: Rückgang des Nettoanlagevermögens
2000 bis 2011, preisbereinigt
Quellen: Statistisches Bundesamt, 2013b; IW Köln
In der Folge der kritischen Investitionssituation ist das Nettoanlagevermögen in den
energieintensiven Branchen innerhalb eines Jahrzehnts deutlich zurückgegangen.
Seit der Jahrhundertwende ist das Nettoanlagevermögen im bis zu 31 Prozent (Glas,
Keramik und Steine und Erden-industrie) gesunken (Abbildung 5). Für die
energieintensiven Branchen bedeutet der fehlende Ersatz der Abschreibungen, dass
sich die Produktionsmöglichkeiten in der Zukunft verschlechtern werden und die
wirtschaftliche Basis des wirtschaftlichen Erfolgs angegriffen wird.
Die Investitionsschwäche in Deutschland korrespondiert mit einem
überdurchschnittlichen Anstieg der deutschen Direktinvestitionen im Ausland in den
energieintensiven Industrien. Während diese im Verarbeitenden Gewerbe insgesamt
um 40 Prozent gestiegen sind, lag der Zuwachs bei den energieintensiven Branchen
außer der Chemieindustrie deutlich höher (Abbildung 6). Auch dieser Effekt ist
natürlich nicht ausschließlich auf ein höheres Energiepreisniveau in Deutschland zu
-10,8%
-11,9%
-17,5%
-30,9%
Metallerzeugung /-
bearbeitung
Chemie Papier, Pappe Glas, Keramik
11
erklären. Eine weitere regulierungsbedingte Verteuerung würde jedoch dazu
beitragen können, dass zunehmend Produktionsmöglichkeiten an ausländischen
Standorten mit einer günstigeren Energiekostensituation aufgebaut werden.
Abbildung 6: Zunahme unmittelbarer deutscher Direktinvestitionen im Ausland
Veränderung des Investitionsbestands nach Zielbranchen, 2000 bis 2011
Quellen: Deutsche Bundesbank; IW Köln
Das Investitionsverhalten der letzten Jahre ist ein erstes Anzeichen dafür, dass die
Standortbedingungen trotz der Besonderen Ausgleichsregelung für energieintensive
Unternehmen in Deutschland unzureichend sind. Eine weitere, rein nationale
Zusatzbelastung durch die Einschränkung der Besonderen Ausgleichsregelung
würde die bestehenden Probleme weiter erhöhen und erhebliche Auswirkungen auf
die Investitionsmöglichkeiten energieintensiver Unternehmen in Deutschland
befürchten lassen.
4. Investitionen werden zurückgestellt oder verlagert
Die Energiepolitik der letzten Jahre zeigt bereits negative Auswirkungen auf die
Investitionsperspektiven der Industrie. Eine drohende weitere Belastung durch eine
deutliche Begrenzung der Besonderen Ausgleichsregelung wird die
Investitionszurückhaltung in energieintensiven Branchen noch verstärken. Für 24,1
39,8%
275,9%
126,4%
15,8%
Verarbeitendes Gewerbe
Metallerzeugung und -bearbeitung
Glas, Keramik, Steine und Erden
Chemie
12
Prozent der Industrieunternehmen führen die aktuellen energiepolitischen
Rahmenbedingungen dazu, dass Investitionsentscheidungen zurückgestellt werden
(Tabelle 1). Bei größeren Unternehmen aus der Industrie und den damit
verbundenen industrienahen Dienstleistungen liegt der Anteil sogar bei 33,8 Prozent.
Die sich verändernden energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben zu
erheblichen Unsicherheiten geführt. Insbesondere die Gefahr weiter steigender
Preise in Deutschland, sei es aufgrund einer weiteren Erhöhung der EEG-Umlage
oder durch die Einschränkung geltender Ausnahmeregelungen für energieintensive
Branchen, stellen ein reales Investitionshemmnis dar.
Tabelle 1: Investitionszurückhaltung durch Energiepolitik
Tragen die aktuellen energiepolitischen Rahmenbedingungen dazu bei,
dass in Ihrem Unternehmen Investitionsentscheidungen zurückgestellt
werden?
Angaben in Prozent der Unternehmen, hochgerechnet
Branche Umsatz in Mio. Euro
Gesamt
Industrie Dienstleistung Unter 1
1 bis
unter 50
Ab 50
Ja 12,7 2,6 3,9 8,0 17,7 4,5
Eher Ja 11,4 9,0 8,9 12,9 16,1 9,4
Eher Nein 29,8 33,3 32,4 34,2 36,8 32,6
Nein 46,1 55,1 54,8 44,5 28,8 53,4
Keine
Angabe
0,0 0,0 0,0 0,3 0,6 0,0
Gesamt 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0
Quelle: IW-Unternehmervotum, Juli/August 2013, 734 Unternehmen der
Industrie/industrienahen Dienste
Ein schleichender Verlagerungsprozess wird auch deutlich, wenn Pläne der
Unternehmen betrachtet werden, aufgrund der Energiepolitik stärker im Ausland zu
investieren. 8,3 Prozent der Industrieunternehmen und sogar 27,9 Prozent der
größeren Unternehmen aus Industrie und industrienahen Dienstleistungen planen
eine Verstärkung von Neuinvestitionen im Ausland (Tabelle 2). Schon heute werden
somit Investitionen am Standort Deutschland nicht nur verzögert, sondern an andere
Standorte mit besseren energiepolitischen Rahmenbedingungen umgelenkt.
13
Tabelle 2: Verlagerung von Neuinvestitionen ins Ausland
Planen Sie aufgrund der deutschen Energiepolitik stärker als bislang,
Neuinvestitionen im Ausland zu tätigen?
Angaben in Prozent der Unternehmen, hochgerechnet
Branche Umsatz in Mio. Euro
Gesamt
Industrie Dienstleistung Unter 1
1 bis
unter 50
Ab 50
Ja 1,4 0,3 0,0 3,5 13,8 0,5
Eher Ja 6,9 1,3 2,0 5,0 14,1 2,4
Eher Nein 13,4 17,8 17,4 13,7 23,7 17,0
Nein 78,3 80,5 80,7 77,2 47,2 80,1
Keine
Angabe
0,0 0,1 0,0 0,7 1,2 0,1
Gesamt 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0
Quelle: IW-Unternehmervotum, Juli/August 2013, 734 Unternehmen der
Industrie/industrienahen Dienste
Energieintensive Unternehmen sind dabei stärker betroffen als die Gesamtheit der
Industrie. Vergleicht man Unternehmen mit hohen Stromverbräuchen (über 1 GWh
jährlich), aber unterschiedlichen Energieintensitäten, treten deutliche Unterschiede
zu Tage. Fast vier von fünf energieintensiven Unternehmen gehen davon aus, dass
sich bei einem 20-prozentigen Strompreisanstieg (dies entspricht bei den
energieintensiven Unternehmen einem Anstieg der EEG-Mindestumlage auf 1 Cent)
der Absatz verringert – bei den nicht-energieintensiven Firmen ist dies noch nicht
einmal jedes zweite Unternehmen (Abbildung 7). Dies dürfte bei den
energieintensiven Firmen zu wesentlich stärkeren Gewinneinbrüchen führen, als bei
den nicht-energieintensiven Unternehmen. Auch Investitionen werden von
energieintensiven Unternehmen deutlich stärker reduziert als von nicht-
energieintensiven Unternehmen. 68 Prozent der energieintensiven Unternehmen
würden ihre Investitionen also schon bei einer Mindestumlage von 1 Cent kürzen. Ein
vollständiger Wegfall der Besonderen Ausgleichregelung hätte noch dramatischere
Folgen. Auch Innovationsaktivitäten würden unter Strompreissteigerungen leiden,
insbesondere für 28 Prozent der energieintensiven Unternehmen.
14
Abbildung 7: Reaktionen der Industrie auf einen Strompreisanstieg
Veränderung in Prozent bei einem Strompreisanstieg von 20 Prozent in drei Jahren
Quelle: IW Zukunftspanel, 2012 / 2013
Eine solche Entwicklung bliebe nicht ohne Auswirkungen, die über die direkt
betroffenen Unternehmen hinausgingen. 78 Prozent der energieintensiven und 48
Prozent der nicht-energieintensiven Unternehmen würden Beschäftigung abbauen.
Eine Verlagerung von Betriebsstätten würde für 57 Prozent der energieintensiven
Unternehmen zur Diskussion stehen. Bei einer Reduktion der Besonderen
Ausgleichsregelung droht eine Beschleunigung des bislang schleichenden
Desinvestitionsprozesses energieintensiver Branchen.
5. Fazit
Die EEG-Umlage ist eine rein national wirksame Zusatzbelastung für die Industrie
und andere Stromverbraucher in Unternehmen sowie private Haushalte. Diese
nationale Belastung kann aber einen erheblichen Wettbewerbsnachteil im Vergleich
mit Anbietern in Drittländern oder anderen Mitgliedsstaaten begründen. Die
Besondere Ausgleichsregelung stellt einen Versuch dar, die Belastungen zu
neutralisieren und die Wettbewerbsverzerrungen, die das EEG auslöst, für die
16,7
36,9
46,4
48,2
38,7
27,9
57,1
77,9
78,2
67,8
Innovationen verringern
Bestrebungen zur
Verlagerung
von Betriebsstätten erhöhen
Absatz verringern
Beschäftigung verringern
Investitionen verringern
Energieintensive
Unternehmen
Nicht-energieintensive
Unternehmen
15
betroffenen Unternehmen zu reduzieren. Die Wettbewerbspositionen der
energieintensiven Unternehmen sollen damit dem Status ohne EEG-Umlage
angenähert werden.
Eine Abschaffung oder erhebliche Beschränkung der Besonderen
Ausgleichsregelung im EEG oder vergleichbare Mehrbelastungen hätten erhebliche
Zusatzkosten für stromintensive Unternehmen zur Folge. Investitionsverzicht und
Abwanderung energieintensiver Unternehmen wären je nach Ausmaß der
Belastungen zu erwarten. Schon heute ist ein Investitionsattentismus,
Desinvestitionen im Inland und der Ausbau von Investitionen im Ausland zu
beobachten. Schon die aufkommenden Zweifel am Fortbestand der Regelungen ist
ein gravierendes Investitionshindernis für stromintensive Unternehmen.
Die Wirkungen sind aber nicht auf die großen Stromverbraucher beschränkt.
Vielmehr gäbe es negative Folgewirkungen auf andere Industriebranchen.
Wertschöpfungsketten könnten nicht mehr bestehen bleiben und auch nicht ohne
weiteres ersetzt werden. Insbesondere Forschungs- und Entwicklungsnetzwerke
wären von diesen Prozessen negativ beeinflusst. Die Innovationsimpulse, die das
Verarbeitende Gewerbe bisher von energieintensiven Unternehmen erhielt, könnten
in diesem Maße nicht mehr genutzt werden. Der Ausfall energieintensiver
Unternehmen hätte somit negative Folgen für die Innovationskraft der gesamten
Industrie.
Der Verzicht auf hohe EEG-Belastungen für stromintensive Unternehmen, wie sie
heute durch die Besondere Ausgleichsregelung organisiert sind, bleibt solange
notwendig, wie nationale Sonderbelastungen durch eine nicht reduzierte EEG-
Umlage drohen. Wenn wie in diesem Fall durch nationale Lasten
Wettbewerbsverzerrungen auch innerhalb der EU drohen, muss auch ein Ausgleich
für betroffene Branchen erfolgen.
Zur Verringerung von Wettbewerbsverzerrungen innerhalb Europas müssen die
Strommärkte weiter zusammenwachsen. Einheitliche Preise und vergleichbare
Abgabenniveaus würden nationale Sonderregeln überflüssig machen, zudem den
Wettbewerb und die Versorgungsicherheit stärken sowie die Effizienz der
Stromversorgung erhöhen. Wenn es europäische Zusatzbelastungen gibt, muss über
einen einheitlich europäischen Ausgleich nachgedacht werden – wie das beim
Emissionshandel auch geschehen ist. Nationale Mehrbelastungen müssen aber auf
nationaler Ebene vermieden werden.
16
Die Industrie hat sich als bedeutender wirtschaftlicher Stabilitätsanker erwiesen. Die
Schaffung einer klimafreundlichen Energieversorgung mit einem hohen Anteil
erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung darf die Industrie nicht gefährden. Die
Energiewende braucht Effizienz und Innovationen, aber keinen falschen
Verteilungskampf zu Lasten der Industrie. Nur so kann das Ziel erreicht werden, den
Ausbau erneuerbarer Energien in einem starken industriellen Standort in
Deutschland und Europa zu verwirklichen.
17
Literatur
Bardt, Hubertus / Kempermann, Hanno, 2013, Folgen der Energiewende für die
deutsche Industrie, Beiträge zur Ordnungspolitik aus dem Institut der deutschen
Wirtschaft Köln Nr. 58, Köln
BMWi – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie / BAFA – Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, 2014, Hintergrundinformationen zur Besonderen
Ausgleichsregelung, Berlin / Eschborn
Deutsche Bank Research, 2013, Carbon Leakage: Ein schleichender Prozess,
Frankfurt
European Commission, 2014, Energy prices and costs report; Commission staff
working document, Brussels
Monopolkommission, 2013, Sondergutachten 65, Energie 2013: Wettbewerb in
Zeiten der Energiewende, Bonn
Statistisches Bundesamt, 2013a, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen –
Beiheft Investitionen, Wiesbaden
Statistisches Bundesamt, 2013b, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen –
Inlandsproduktsberechnung, Detaillierte Jahresergebnisse, Wiesbaden

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Erhöhung der EEG-Kosten als Investitionshemmnis für stromintensive Unternehmen

  • 1. Erhöhung der EEG-Kosten als Investitionshemmnis für stromintensive Unternehmen IW policy paper · 3/2014 Autor: Hubertus Bardt Telefon. 0221/4981-755 E-Mail: bardt@iwkoeln.de
  • 2. 2 Abstract Im Rahmen der aktuellen deutschen und europäischen Diskussionen um die Reform der Förderung erneuerbarer Energien wird vor allem auch die Besondere Ausgleichsregelung infrage gestellt, mit der bisher stark stromintensive Unternehmen weitgehend von der EEG-Umlage entlastet werden. Dies wird in der deutschen Politik diskutiert, aber auch von der Europäischen Kommission im Rahmen eines Beihilfeverfahrens sowie im Rahmen des Entwurfs für neue Beihilferegeln bedroht. Eine Abschaffung oder weitgehende Einschränkung der Besonderen Ausgleichsregelung oder vergleichbare Mehrbelastungen würde die Investitionsbereitschaft stromintensiver Unternehmen in Deutschland erheblich einschränken. Schon heute sind eine Desinvestition energieintensiver Unternehmen in Deutschland und ein Ausbau der Investitionen im Ausland zu beobachten. Die aktuelle Energiepolitik führt zu Investitionsattentismus und droht weiter Verlagerungen nach sich zu ziehen. Dies hätte negative Folgen für ganze Wertschöpfungsketten und die Innovationsfähigkeit nachgelagerter Branchen. JEL-Klassifikation: E29: Konsum, Sparen, Produktion, Beschäftigung und Investition: Sonstiges Q48: Energie: Regierungspolitik Q52: Umweltschutzkosten; Verteilungseffekte; Beschäftigungseffekte
  • 3. 3 1. Hintergrund1 Die Entlastung energieintensiver Industrien von wesentlichen Teilen der EEG- Umlage wird immer wieder kritisiert und mitverantwortlich für einen Teil des Anstiegs der EEG-Umlage der letzten Jahre gemacht. Dabei wird insbesondere die Besondere Ausgleichsregelung, aber auch die Befreiung von eigenerzeugtem Strom kritisch diskutiert. Aktuell gibt es drei relevante politische und rechtliche Entwicklungen, die miteinander zusammenhängend alle eine Neuregelung und damit potenziell eine nicht unerhebliche Mehrbelastung der bisher begünstigten Unternehmen zur Folge haben werden: - Die Europäische Kommission hat ein Beihilfeverfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Besonderen Ausgleichsregelung im Erneuerbaren- Energien-Gesetz eingeleitet. - Die Kommission hat ferner einen Entwurf für neue Beihilfeleitlinien veröffentlicht, die erstmals eine explizite Regelung für partielle Befreiungen von Abgaben zur Förderung erneuerbarer Energien vorsehen. - Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepapier sowie einen Gesetzentwurf zur 2014 anstehenden EEG-Reform vorgelegt, in dem ein Eingriff in die Besondere Ausgleichsregelung sowie eine Belastung für eigenerzeugten Strom vorgesehen ist. Mit einer Abschaffung oder Einschränkung der Besonderen Ausgleichsregelung wären bestimmte Verteilungseffekte verbunden. Durch eine Anhebung der Umlagebeiträge für heute privilegierte Industrieunternehmen würde – bei gleich bleibendem Stromverbrauch und gleich bleibendem Mittelbedarf für die Förderung erneuerbarer Energien – die allgemeine EEG-Umlage für alle anderen Verbraucher absinken. Davon würden zahlreiche Unternehmen, aber auch private Haushalte profitieren können. Die Entlastung würde aber auch bei einer vollständigen Abschaffung der Besonderen Ausgleichregelung nur eine überschaubare Höhe erreichen. Ohne den Rabatt hätte die EEG-Umlage im Jahr 2014 rund 1,35 Cent unter dem tatsächlichen Wert gelegen. Für einen typischen Haushalt hätte dies eine monatliche Entlastung von 1 Die Analysen dieses Policy Papers basieren teilweise auf Ergebnissen eines Beratungsprojekts für den Bundesverband der Deutschen Industrie.
  • 4. 4 unter 4 Euro gebracht (Abbildung 1). Bei einer Begrenzung der bisherigen Reduktion um ein Fünftel, was einer Mindestumlage von 20 Prozent nahe käme, würde die Umlage nur um 0,2 Cent sinken; die Ersparnis eines Haushalts läge bei 60 Cent im Monat. Abbildung 1: Geringe Entlastung bei Kürzung der EEG-Rabatte Reduktion der Umlage in Cent und der monatlichen Lasten in €, 2014 Quelle: IW Köln Umgekehrt können für die Industrieunternehmen, die bisher profitieren, erhebliche Zusatzbelastungen entstehen. Eine vollständige Abschaffung der Besonderen Ausgleichsregelung und eine Nachzahlung bis zur Höhe einer rechnerisch gleichmäßigen EEG-Umlage von 4,89 Cent würde die Chemieindustrie für das Jahr 2014 mit 1,3 Milliarden Euro belasten, die Papierindustrie mit gut 600 Millionen Euro und die verschiedenen Metallbranchen zusammen ebenfalls mit fast 1,2 Milliarden Euro (Abbildung 2). Dies sind aber nur theoretische Größenordnungen, die eine rechnerische Mehrzahlung an EEG-Umlage der genannten Branchen beschreiben. Eine weitgehende Abschaffung der Besonderen Ausgleichsregelung hätte unweigerlich zur Folge, dass besonders große Stromverbraucher in der Industrie in Deutschland kaum noch wettbewerbsfähig wären. Eine Reduktion der Produktion hätte aber auch 1,35 0,21 3,93 € 0,60 € vollständige Streichung Reduktion um 20 Prozent Reduktion Umlage verbleibende Umlage monatliche Entlastung eines Haushalts
  • 5. 5 zur Folge, dass weniger Strom verbraucht und damit eine geringere Summe an EEG- Umlage gezahlt würde. Damit kommt das notwendige Fördervolumen nicht zustande, ohne dass die allgemeine EEG-Umlage wieder steigt. Die ohnehin schon niedrige potenzielle Entlastung der privaten Haushalte kann auf diese Weise nicht erreicht werden beziehungsweise würde sehr viel niedriger ausfallen. Abbildung 2: Maximale Nachzahlungen für 2014 in Mio. Euro Quellen: BMWi/BAFA, 2014; IW Köln 598 36 142 142 171 177 220 226 453 491 522 607 1.315 sonstige Textil Holz Glas Zement Kunststoff/Gummi Ernährung Metallerzeugung/ - bearbeitung Stahl/Eisen NE-Metalle Schienenbahnen Papier Chemie
  • 6. 6 2. Hohe Abgabenbelastung bei zusammenwachsenden Strommärkten Schon heute ist die Abgabenbelastung auf Strom für die Industrie in allen von Eurostat ausgewiesenen Abnahmeklassen in Deutschland deutlich höher als in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Insbesondere in den letzten Jahren ist dieser Abstand deutlich angestiegen, als in Deutschland die Belastung durch das EEG immer weiter zugenommen hat. Abbildung 3: Abgaben auf Industriestrom Euro-Cent je KWh, Verbrauch 70 bis 150 GWh Quellen: Eurostat; IW Köln Dies zeigt sich beispielsweise in der Verbrauchsgruppe von 70 bis 150 GWh, die bereits in dem Bereich liegt, in dem bei entsprechender Stromintensität die größten EEG-Rabatte in Anspruch genommen werden können. 2007 lag die deutsche Abgabenbelastung auf Strom für die industriellen Großverbraucher 0,3 Cent über dem Durchschnitt der EU-27. Bis zum Jahr 2013 ist dieser Abstand auf 2,6 Cent je Kilowattstunde angestiegen (Abbildung 3). Dabei sind die niedrigeren EEG-Umlagen nach der Besonderen Ausgleichsregelung in dieser Empirie bereits berücksichtigt. Eine Begrenzung der Regelung würde die Mehrbelastung von Stromverbrauchern in Deutschland weiter erhöhen. Allein der Anteil der Abgaben auf Industriestrom zur Förderung erneuerbarer Energien ist gemessen am Strompreis seit 2009 von gut 10 Prozent auf knapp unter 30 Prozent im Jahr 2012 angestiegen. In den meisten 0 1 2 3 4 5 Ende 2007 Anfang 2013
  • 7. 7 anderen EU-Ländern liegt dieser Belastungswert nur bei 5 bis 10 Prozent (European Commission, 2014). Zur Beurteilung des Gesamteffekts des EEG auf die europäischen Marktpreisrelationen muss neben der strompreiserhöhenden EEG-Umlage auch ein möglicher strompreissenkender Effekt berücksichtigt werden. Mit dem geförderten Zubau erneuerbarer Energien werden Kraftwerke mit höheren laufenden Kosten in bestimmten Zeiten nicht mehr eingesetzt. Anlagen mit geringeren Grenzkosten werden zum letzten, für die Deckung der Nachfrage, notwendigen Kraftwerk und damit preissetzend. Dieser sogenannte Merit-Order-Effekt führt zu verringerten Strompreisen und ist beispielsweise in den Mittagsstunden mit einer hohen Einspeisung von Solarstrom zu beobachten. Der Merit-Order-Effekt kann in der kurzen Frist zu einer Reduktion der Stromkosten für die Unternehmen führen, die sich an den entsprechenden Märkten (insbesondere Spotmärkten) eindecken können. Für die längerfristige Wirkung wird jedoch ein gegenläufiger Effekt diskutiert. So weist die Monopolkommission (2013) darauf hin, dass der Merit-Order-Effekt langfristig eher preissteigernd wirken kann. Durch den Einsatz erneuerbarer Energien werden fossile Kraftwerke zu weniger Stunden im Jahr eingesetzt. Damit können Kraftwerke verstärkt eingesetzt werden, die mit einer geringeren Betriebsstundenzahl wirtschaftlich werden können. In diesem Fall würde sich die Merit-Order-Kurve so verändern, dass ein größerer Teil der Kraftwerke hohe variable Kosten aufweist. Damit können Kraftwerke mit hohen laufenden Kosten häufiger preissetzend werden. Dies bedeutet einen steigenden Preis durch die Veränderung der Angebotsstruktur, also einen preissteigernden Merit-Order-Effekt in der längeren Frist. Der tendenziell preissenkende Merit-Order-Effekt tritt aber nicht isoliert auf dem deutschen Strommarkt auf. In den letzten Jahren sind die einzelnen Strommärkte in Europa immer weiter zusammengewachsen. Regionale Initiativen und Zusammenschlüsse der Märkte gibt es in der Region Central Western Europe (CWE; Deutschland-Frankreich-Belgien-Niederlande-Luxemburg), aber auch in Tschechien und der Slowakei (Erweiterung um Ungarn geplant), Italien und Slowenien, Skandinavien einschließlich Polen sowie zwischen dem CWE-Raum und Großbritannien auf der einen und Skandinavien auf der anderen Seite (Monopolkommission, 2013). Damit sind Preisbewegungen an den Strombörsen nicht mehr national zu betrachten, sondern laufen zunehmend in einem europäischen Gleichklang, der durch Engpässe beim grenzüberschreitenden Netzausbau teilweise behindert wird. Eine weitere Integration des europäischen
  • 8. 8 Binnenmarkts für Strom wird Preisunterschiede bei den Börsenpreisen weiter abbauen. Dies soll beispielsweise durch die Connecting Europe Facility erledigt und mit über 5 Milliarden Euro unterstützt werden. Die Monopolkommission (2013) hat in einer empirischen Untersuchung festgestellt, dass die börsengehandelten Strompreise in Deutschland und den westlichen Nachbarländern in rund 60 Prozent der Zeit identisch sind (nicht aber die Gesamtkosten inklusive Abgaben). Eine nationale Bevorteilung von Marktteilnehmern durch einen nicht weitergegeben Merit-Order-Effekt ist in diesen Stunden nicht festzustellen. Das genaue Ausmaß der Weitergabe des Merit-Order- Effekts auf die Nachbarmärkte würde eine ausführlichere Analyse des zeitlichen Zusammenfalls von preissenkendem Effekt und Preisungleichheiten innerhalb Europas erfordern. Mit zunehmendem Fortschritt der europäischen Integration nimmt dieser Zusammenhang weiter zu. Die tendenziell preissenkenden Effekte des EEG werden damit zunehmend internationalisiert beziehungsweise europäisiert, während die EEG-Umlage nur national zu tragen ist. Damit bleibt die Umlage ein Wettbewerbsnachteil für die Teile der Industrie mit hohen Strompreisanteilen. 3. Investitionsschwäche der energieintensiven Industrie Die Veränderungen der Besonderen Ausgleichsregelung sind eine potenzielle Belastung für energieintensive Unternehmen in Deutschland. Die Investitionssituation der betroffenen Branchen war schon in den letzten Jahren kritisch. Die drohenden Kostensteigerungen werden die Investitionsbereitschaft der Unternehmen weiter verringern. Die Bilanz der Investitionen energieintensiver Unternehmen war in den letzten Jahren negativ. Zwar wurden von den energieintensiven Branchen (Chemie, Papier/Pappe, Glas/Keramik und Metallerzeugung /-bearbeitung) jährlich durchschnittlich Anlageinvestitionen von 11,5 Milliarden Euro finanziert, doch blieben die nach Abzug der Abschreibungen verbleibenden Nettoanlageinvestitionen in den meisten Jahren negativ. Nur in einigen wenigen Jahren konnten die einzelnen Branchen einen positiven Saldo bei den Nettoanlageinvestitionen verzeichnen. In den Jahren seit 2000 hat sich bei den energieintensiven Branchen eine Lücke von rund 20 Milliarden Euro an negativen Nettoanlageinvestitionen aufgebaut. In dem Zeitraum konnten die energieintensiven Branchen ihre Abschreibungen nur zu 87
  • 9. 9 Prozent durch Investitionen ersetzen. In den einzelnen Jahren wurden in einigen Branchen teilweise nicht mehr als 60 Prozent der Abschreibungen durch Investitionen ersetzt (Abbildung 4). Die weniger energieintensiven Teile des Verarbeitenden Gewerbes kamen im betrachteten Zeitraum hingegen auf einen praktisch vollständigen Ausgleich der laufenden Abschreibungen. Abbildung 4: Anteil der durch Investitionen ersetzten Abschreibungen in Prozent Quellen: Statistisches Bundesamt, 2013a; IW Köln Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt einen anhaltenden und stabilen Zustand laufender Unterinvestitionen in Branchen mit hohen Energiekostenanteilen. Der Desinvestitionsprozess in den energieintensiven Branchen (Bardt/Kempermann, 2013; Deutsche Bank Research, 2013) signalisiert eine insgesamt kritische Situation dieser Branchen in Deutschland. Energiekosten und die Sorge vor politischen Veränderungen der Geschäftsgrundlage erklären diese lang andauernde Entwicklung nicht alleine, sind aber für zukünftige Investitionen von erheblicher Bedeutung. Bei einer fortgesetzten Verteuerung des für diese Unternehmen besonders wichtigen Produktionsfaktors Energie in Deutschland wäre eine weitere 50% 60% 70% 80% 90% 100% 110% 120% 130% Papier, Pappe Chemie Glas, Keramik Metallerzeugung /-bearbeitung
  • 10. 10 deutliche Abnahme der Investitionsbereitschaft zu befürchten. Eine deutliche Verteuerung von Strom durch den Wegfall oder die deutliche Kürzung der Reduktion der EEG-Umlage im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung würde mit großer Wahrscheinlichkeit einen beschleunigten Desinvestitionsprozess innerhalb der energieintensiven Branchen zur Folge haben. Abbildung 5: Rückgang des Nettoanlagevermögens 2000 bis 2011, preisbereinigt Quellen: Statistisches Bundesamt, 2013b; IW Köln In der Folge der kritischen Investitionssituation ist das Nettoanlagevermögen in den energieintensiven Branchen innerhalb eines Jahrzehnts deutlich zurückgegangen. Seit der Jahrhundertwende ist das Nettoanlagevermögen im bis zu 31 Prozent (Glas, Keramik und Steine und Erden-industrie) gesunken (Abbildung 5). Für die energieintensiven Branchen bedeutet der fehlende Ersatz der Abschreibungen, dass sich die Produktionsmöglichkeiten in der Zukunft verschlechtern werden und die wirtschaftliche Basis des wirtschaftlichen Erfolgs angegriffen wird. Die Investitionsschwäche in Deutschland korrespondiert mit einem überdurchschnittlichen Anstieg der deutschen Direktinvestitionen im Ausland in den energieintensiven Industrien. Während diese im Verarbeitenden Gewerbe insgesamt um 40 Prozent gestiegen sind, lag der Zuwachs bei den energieintensiven Branchen außer der Chemieindustrie deutlich höher (Abbildung 6). Auch dieser Effekt ist natürlich nicht ausschließlich auf ein höheres Energiepreisniveau in Deutschland zu -10,8% -11,9% -17,5% -30,9% Metallerzeugung /- bearbeitung Chemie Papier, Pappe Glas, Keramik
  • 11. 11 erklären. Eine weitere regulierungsbedingte Verteuerung würde jedoch dazu beitragen können, dass zunehmend Produktionsmöglichkeiten an ausländischen Standorten mit einer günstigeren Energiekostensituation aufgebaut werden. Abbildung 6: Zunahme unmittelbarer deutscher Direktinvestitionen im Ausland Veränderung des Investitionsbestands nach Zielbranchen, 2000 bis 2011 Quellen: Deutsche Bundesbank; IW Köln Das Investitionsverhalten der letzten Jahre ist ein erstes Anzeichen dafür, dass die Standortbedingungen trotz der Besonderen Ausgleichsregelung für energieintensive Unternehmen in Deutschland unzureichend sind. Eine weitere, rein nationale Zusatzbelastung durch die Einschränkung der Besonderen Ausgleichsregelung würde die bestehenden Probleme weiter erhöhen und erhebliche Auswirkungen auf die Investitionsmöglichkeiten energieintensiver Unternehmen in Deutschland befürchten lassen. 4. Investitionen werden zurückgestellt oder verlagert Die Energiepolitik der letzten Jahre zeigt bereits negative Auswirkungen auf die Investitionsperspektiven der Industrie. Eine drohende weitere Belastung durch eine deutliche Begrenzung der Besonderen Ausgleichsregelung wird die Investitionszurückhaltung in energieintensiven Branchen noch verstärken. Für 24,1 39,8% 275,9% 126,4% 15,8% Verarbeitendes Gewerbe Metallerzeugung und -bearbeitung Glas, Keramik, Steine und Erden Chemie
  • 12. 12 Prozent der Industrieunternehmen führen die aktuellen energiepolitischen Rahmenbedingungen dazu, dass Investitionsentscheidungen zurückgestellt werden (Tabelle 1). Bei größeren Unternehmen aus der Industrie und den damit verbundenen industrienahen Dienstleistungen liegt der Anteil sogar bei 33,8 Prozent. Die sich verändernden energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben zu erheblichen Unsicherheiten geführt. Insbesondere die Gefahr weiter steigender Preise in Deutschland, sei es aufgrund einer weiteren Erhöhung der EEG-Umlage oder durch die Einschränkung geltender Ausnahmeregelungen für energieintensive Branchen, stellen ein reales Investitionshemmnis dar. Tabelle 1: Investitionszurückhaltung durch Energiepolitik Tragen die aktuellen energiepolitischen Rahmenbedingungen dazu bei, dass in Ihrem Unternehmen Investitionsentscheidungen zurückgestellt werden? Angaben in Prozent der Unternehmen, hochgerechnet Branche Umsatz in Mio. Euro Gesamt Industrie Dienstleistung Unter 1 1 bis unter 50 Ab 50 Ja 12,7 2,6 3,9 8,0 17,7 4,5 Eher Ja 11,4 9,0 8,9 12,9 16,1 9,4 Eher Nein 29,8 33,3 32,4 34,2 36,8 32,6 Nein 46,1 55,1 54,8 44,5 28,8 53,4 Keine Angabe 0,0 0,0 0,0 0,3 0,6 0,0 Gesamt 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 Quelle: IW-Unternehmervotum, Juli/August 2013, 734 Unternehmen der Industrie/industrienahen Dienste Ein schleichender Verlagerungsprozess wird auch deutlich, wenn Pläne der Unternehmen betrachtet werden, aufgrund der Energiepolitik stärker im Ausland zu investieren. 8,3 Prozent der Industrieunternehmen und sogar 27,9 Prozent der größeren Unternehmen aus Industrie und industrienahen Dienstleistungen planen eine Verstärkung von Neuinvestitionen im Ausland (Tabelle 2). Schon heute werden somit Investitionen am Standort Deutschland nicht nur verzögert, sondern an andere Standorte mit besseren energiepolitischen Rahmenbedingungen umgelenkt.
  • 13. 13 Tabelle 2: Verlagerung von Neuinvestitionen ins Ausland Planen Sie aufgrund der deutschen Energiepolitik stärker als bislang, Neuinvestitionen im Ausland zu tätigen? Angaben in Prozent der Unternehmen, hochgerechnet Branche Umsatz in Mio. Euro Gesamt Industrie Dienstleistung Unter 1 1 bis unter 50 Ab 50 Ja 1,4 0,3 0,0 3,5 13,8 0,5 Eher Ja 6,9 1,3 2,0 5,0 14,1 2,4 Eher Nein 13,4 17,8 17,4 13,7 23,7 17,0 Nein 78,3 80,5 80,7 77,2 47,2 80,1 Keine Angabe 0,0 0,1 0,0 0,7 1,2 0,1 Gesamt 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 Quelle: IW-Unternehmervotum, Juli/August 2013, 734 Unternehmen der Industrie/industrienahen Dienste Energieintensive Unternehmen sind dabei stärker betroffen als die Gesamtheit der Industrie. Vergleicht man Unternehmen mit hohen Stromverbräuchen (über 1 GWh jährlich), aber unterschiedlichen Energieintensitäten, treten deutliche Unterschiede zu Tage. Fast vier von fünf energieintensiven Unternehmen gehen davon aus, dass sich bei einem 20-prozentigen Strompreisanstieg (dies entspricht bei den energieintensiven Unternehmen einem Anstieg der EEG-Mindestumlage auf 1 Cent) der Absatz verringert – bei den nicht-energieintensiven Firmen ist dies noch nicht einmal jedes zweite Unternehmen (Abbildung 7). Dies dürfte bei den energieintensiven Firmen zu wesentlich stärkeren Gewinneinbrüchen führen, als bei den nicht-energieintensiven Unternehmen. Auch Investitionen werden von energieintensiven Unternehmen deutlich stärker reduziert als von nicht- energieintensiven Unternehmen. 68 Prozent der energieintensiven Unternehmen würden ihre Investitionen also schon bei einer Mindestumlage von 1 Cent kürzen. Ein vollständiger Wegfall der Besonderen Ausgleichregelung hätte noch dramatischere Folgen. Auch Innovationsaktivitäten würden unter Strompreissteigerungen leiden, insbesondere für 28 Prozent der energieintensiven Unternehmen.
  • 14. 14 Abbildung 7: Reaktionen der Industrie auf einen Strompreisanstieg Veränderung in Prozent bei einem Strompreisanstieg von 20 Prozent in drei Jahren Quelle: IW Zukunftspanel, 2012 / 2013 Eine solche Entwicklung bliebe nicht ohne Auswirkungen, die über die direkt betroffenen Unternehmen hinausgingen. 78 Prozent der energieintensiven und 48 Prozent der nicht-energieintensiven Unternehmen würden Beschäftigung abbauen. Eine Verlagerung von Betriebsstätten würde für 57 Prozent der energieintensiven Unternehmen zur Diskussion stehen. Bei einer Reduktion der Besonderen Ausgleichsregelung droht eine Beschleunigung des bislang schleichenden Desinvestitionsprozesses energieintensiver Branchen. 5. Fazit Die EEG-Umlage ist eine rein national wirksame Zusatzbelastung für die Industrie und andere Stromverbraucher in Unternehmen sowie private Haushalte. Diese nationale Belastung kann aber einen erheblichen Wettbewerbsnachteil im Vergleich mit Anbietern in Drittländern oder anderen Mitgliedsstaaten begründen. Die Besondere Ausgleichsregelung stellt einen Versuch dar, die Belastungen zu neutralisieren und die Wettbewerbsverzerrungen, die das EEG auslöst, für die 16,7 36,9 46,4 48,2 38,7 27,9 57,1 77,9 78,2 67,8 Innovationen verringern Bestrebungen zur Verlagerung von Betriebsstätten erhöhen Absatz verringern Beschäftigung verringern Investitionen verringern Energieintensive Unternehmen Nicht-energieintensive Unternehmen
  • 15. 15 betroffenen Unternehmen zu reduzieren. Die Wettbewerbspositionen der energieintensiven Unternehmen sollen damit dem Status ohne EEG-Umlage angenähert werden. Eine Abschaffung oder erhebliche Beschränkung der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG oder vergleichbare Mehrbelastungen hätten erhebliche Zusatzkosten für stromintensive Unternehmen zur Folge. Investitionsverzicht und Abwanderung energieintensiver Unternehmen wären je nach Ausmaß der Belastungen zu erwarten. Schon heute ist ein Investitionsattentismus, Desinvestitionen im Inland und der Ausbau von Investitionen im Ausland zu beobachten. Schon die aufkommenden Zweifel am Fortbestand der Regelungen ist ein gravierendes Investitionshindernis für stromintensive Unternehmen. Die Wirkungen sind aber nicht auf die großen Stromverbraucher beschränkt. Vielmehr gäbe es negative Folgewirkungen auf andere Industriebranchen. Wertschöpfungsketten könnten nicht mehr bestehen bleiben und auch nicht ohne weiteres ersetzt werden. Insbesondere Forschungs- und Entwicklungsnetzwerke wären von diesen Prozessen negativ beeinflusst. Die Innovationsimpulse, die das Verarbeitende Gewerbe bisher von energieintensiven Unternehmen erhielt, könnten in diesem Maße nicht mehr genutzt werden. Der Ausfall energieintensiver Unternehmen hätte somit negative Folgen für die Innovationskraft der gesamten Industrie. Der Verzicht auf hohe EEG-Belastungen für stromintensive Unternehmen, wie sie heute durch die Besondere Ausgleichsregelung organisiert sind, bleibt solange notwendig, wie nationale Sonderbelastungen durch eine nicht reduzierte EEG- Umlage drohen. Wenn wie in diesem Fall durch nationale Lasten Wettbewerbsverzerrungen auch innerhalb der EU drohen, muss auch ein Ausgleich für betroffene Branchen erfolgen. Zur Verringerung von Wettbewerbsverzerrungen innerhalb Europas müssen die Strommärkte weiter zusammenwachsen. Einheitliche Preise und vergleichbare Abgabenniveaus würden nationale Sonderregeln überflüssig machen, zudem den Wettbewerb und die Versorgungsicherheit stärken sowie die Effizienz der Stromversorgung erhöhen. Wenn es europäische Zusatzbelastungen gibt, muss über einen einheitlich europäischen Ausgleich nachgedacht werden – wie das beim Emissionshandel auch geschehen ist. Nationale Mehrbelastungen müssen aber auf nationaler Ebene vermieden werden.
  • 16. 16 Die Industrie hat sich als bedeutender wirtschaftlicher Stabilitätsanker erwiesen. Die Schaffung einer klimafreundlichen Energieversorgung mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung darf die Industrie nicht gefährden. Die Energiewende braucht Effizienz und Innovationen, aber keinen falschen Verteilungskampf zu Lasten der Industrie. Nur so kann das Ziel erreicht werden, den Ausbau erneuerbarer Energien in einem starken industriellen Standort in Deutschland und Europa zu verwirklichen.
  • 17. 17 Literatur Bardt, Hubertus / Kempermann, Hanno, 2013, Folgen der Energiewende für die deutsche Industrie, Beiträge zur Ordnungspolitik aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Nr. 58, Köln BMWi – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie / BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, 2014, Hintergrundinformationen zur Besonderen Ausgleichsregelung, Berlin / Eschborn Deutsche Bank Research, 2013, Carbon Leakage: Ein schleichender Prozess, Frankfurt European Commission, 2014, Energy prices and costs report; Commission staff working document, Brussels Monopolkommission, 2013, Sondergutachten 65, Energie 2013: Wettbewerb in Zeiten der Energiewende, Bonn Statistisches Bundesamt, 2013a, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen – Beiheft Investitionen, Wiesbaden Statistisches Bundesamt, 2013b, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen – Inlandsproduktsberechnung, Detaillierte Jahresergebnisse, Wiesbaden