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Zustandekommen von Arbeitsverhältnissen ,[object Object]
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Das Team Personal
Kompetenz der KANZLEI NICKERT Maria Winter Buchhalterin, 15 Jahre Berufserfahrung. Verena Witt ,  Steuerfachangestellte, 7 Jahre Berufserfahrung. Lisa Riehle ,  Azubi-Steuerfachangestellte.
Kompetenz der KANZLEI NICKERT Matthias Kühne Rechtsanwalt, Betriebswirt (IWW), 7 Jahre Berufserfahrung. Nadine Jablonski Rechtsanwältin, 4 Jahre Berufserfahrung. Sebastian Broß Dipl. Betriebswirt (FH), 1,5 Jahre Berufserfahrung.
Externe   Personalabteilung ,[object Object]
Quelle: DIHK, Ergebnisse Umfrage zur Demographie und Folgen, Stand Dez.2010 ,[object Object],[object Object]
Stellenanzeigen
Personalbeschaffung ,[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object]
Was   interessiert   qualifizierte   Bewerber   an   Stellenanzeigen? ,[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object]
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ,[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object]
AGG Beispiel: (BAG vom 19.08.2010, AZR 530/09) ,[object Object],[object Object],[object Object],[object Object]
Folge: ,[object Object],[object Object],[object Object]
Welche Folgen hat ein Verstoß gegen das AGG? ,[object Object],[object Object]
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Entscheidung des Gerichts: ,[object Object],[object Object],[object Object],[object Object]
Beweisfragen ,[object Object],[object Object]
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Konsequenz: ,[object Object],[object Object],[object Object]
Personalkosten-Check ,[object Object]
Gestalten von Personalkosten Controlling der Maßnahmen Branchenvergleich Ihrer Personalkosten Personalkosten-Check
Personalkosten-Check Gestalten von Personalkosten Controlling der Maßnahmen Branchenvergleich Ihrer Personalkosten
Branchenvergleich Ihrer Personalkosten Personalkosten Eigener  Betrieb Branchen- durchschnitt * in Abhängigkeit von verfügbaren Daten  Beispiel für einen Branchenvergleich für Ihre Branche,  Ihre Umsatzklasse und Ihre Region* Wir erstellen für Sie einen Vergleich mit Ihrer Branche, bei dem die Branchendaten auf Ihre betriebswirtschaftliche Auswertung zugeschnitten sind. Unsere Leistung: in % vom  Umsatz
Personalkosten-Check Gestalten von Personalkosten Controlling der Maßnahmen Branchenvergleich Ihrer Personalkosten
Gestalten von Personalkosten Beispiel: Zielsetzung Personalkosten steuern (Beschäftigung sichern) Das Ziel, dass die Personalkosten langfristig nicht über 1% pro Jahr steigen sollen, wird mit „Zwischenschritten“ für einen Soll-Ist-Vergleich in einem Plan festgehalten. Wir rechnen Ihre Personalkosten hoch: Vom einfachen Modell bis zur detaillierten Planung der Personalkosten, der anderen Kosten und des Umsatzes. Unsere Leistung:
Gestalten von Personalkosten Wir bieten Ihnen Alternativberechnungen  für einen oder mehrere Arbeitnehmer an. Unsere Leistung: Beispiel Alternativberechnung unterschiedlicher Arbeitszeitmodelle  für neue Mitarbeiter Was ist für Sie günstiger?
Gestalten von Personalkosten ,[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],Wir bieten Ihnen die Überprüfung der  verrechenbaren Stundensätze. Unsere Leistung: Stundensatzkalkulation  (mit Berücksichtigung von Fehltagen und Gemeinkosten)  Gewinnaufschlag Bruttogehalt 33.589 2.500 46,80 2.600 47,87 2.700 48,95 2.800 50,03 2.900 51,10
Personalkosten-Check Gestalten von Personalkosten Branchenvergleich Ihrer Personalkosten Controlling der Maßnahmen
Controlling   der Maßnahmen 04.04.11 Wirken die getroffenen Maßnahmen, z.B. durch optimale Arbeitszeitmodelle  für neue Mitarbeiter und Überprüfung verrechenbarer Stundensätze? Die Personalkosten sind nicht so stark gestiegen wie im Vorjahr und liegen geringfügig über dem geplanten Wert. Wir bieten Ihnen ein laufendes Controlling  für Personalkosten Wir bieten Ihnen ein laufendes Controlling  für Personalkosten Unsere Leistung: Bezeichnung 2009 IST 2010 IST Abweichung IST/Vorjahr absolut Abweichung prozentual 2010 Plan Abweichung IST/Plan absolut Abweichung prozentual Umsatz 2.431.336,24 2.492.119,65 60.783,41 2,50% 2.479.962,96 12.156,68 0,49% Personalkosten 953.791,51 987.651,11 33.859,60 3,55% 987.174,21 476,90 0,05%
04.04.11 Unsere Leistungen im Überblick ,[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],  
Outsourcing   Lagern Sie aus…   Konzentration auf Kernkompetenzen
Outsourcing – Lagern Sie aus… ,[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object]
Outsourcing – Typische Bereiche ,[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object]
Outsourcing – Nicht nur die Personalkosteneinsparung beachten ,[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object]
Bewerbungsverfahren / Vorstellungsgespräch
Soziale Netzwerke ,[object Object],[object Object]
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Erkundigung beim bisherigen Arbeitgeber? ,[object Object],[object Object],[object Object]
Führungszeugnis ,[object Object],[object Object],[object Object],[object Object]
Einladung zum Vorstellungsgespräch ,[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object]
Zulässige Fragen ,[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object]
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Vorstrafen ,[object Object],[object Object],[object Object],[object Object]
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Form des Arbeitsvertrags ,[object Object],[object Object],[object Object]
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Weiterer möglicher Inhalt Arbeitsvertrag ,[object Object],[object Object],[object Object],[object Object],[object Object]
§ 14 (1) Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) ,[object Object],[object Object],[object Object],[object Object]
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§ 14 (2) Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) ,[object Object]
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  • 22. Gestalten von Personalkosten Controlling der Maßnahmen Branchenvergleich Ihrer Personalkosten Personalkosten-Check
  • 23. Personalkosten-Check Gestalten von Personalkosten Controlling der Maßnahmen Branchenvergleich Ihrer Personalkosten
  • 24. Branchenvergleich Ihrer Personalkosten Personalkosten Eigener Betrieb Branchen- durchschnitt * in Abhängigkeit von verfügbaren Daten Beispiel für einen Branchenvergleich für Ihre Branche, Ihre Umsatzklasse und Ihre Region* Wir erstellen für Sie einen Vergleich mit Ihrer Branche, bei dem die Branchendaten auf Ihre betriebswirtschaftliche Auswertung zugeschnitten sind. Unsere Leistung: in % vom Umsatz
  • 25. Personalkosten-Check Gestalten von Personalkosten Controlling der Maßnahmen Branchenvergleich Ihrer Personalkosten
  • 26. Gestalten von Personalkosten Beispiel: Zielsetzung Personalkosten steuern (Beschäftigung sichern) Das Ziel, dass die Personalkosten langfristig nicht über 1% pro Jahr steigen sollen, wird mit „Zwischenschritten“ für einen Soll-Ist-Vergleich in einem Plan festgehalten. Wir rechnen Ihre Personalkosten hoch: Vom einfachen Modell bis zur detaillierten Planung der Personalkosten, der anderen Kosten und des Umsatzes. Unsere Leistung:
  • 27. Gestalten von Personalkosten Wir bieten Ihnen Alternativberechnungen für einen oder mehrere Arbeitnehmer an. Unsere Leistung: Beispiel Alternativberechnung unterschiedlicher Arbeitszeitmodelle für neue Mitarbeiter Was ist für Sie günstiger?
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  • 29. Personalkosten-Check Gestalten von Personalkosten Branchenvergleich Ihrer Personalkosten Controlling der Maßnahmen
  • 30. Controlling der Maßnahmen 04.04.11 Wirken die getroffenen Maßnahmen, z.B. durch optimale Arbeitszeitmodelle für neue Mitarbeiter und Überprüfung verrechenbarer Stundensätze? Die Personalkosten sind nicht so stark gestiegen wie im Vorjahr und liegen geringfügig über dem geplanten Wert. Wir bieten Ihnen ein laufendes Controlling für Personalkosten Wir bieten Ihnen ein laufendes Controlling für Personalkosten Unsere Leistung: Bezeichnung 2009 IST 2010 IST Abweichung IST/Vorjahr absolut Abweichung prozentual 2010 Plan Abweichung IST/Plan absolut Abweichung prozentual Umsatz 2.431.336,24 2.492.119,65 60.783,41 2,50% 2.479.962,96 12.156,68 0,49% Personalkosten 953.791,51 987.651,11 33.859,60 3,55% 987.174,21 476,90 0,05%
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  • 32. Outsourcing Lagern Sie aus… Konzentration auf Kernkompetenzen
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Hinweis der Redaktion

  1. Aktuelle Themenwahl, demografischer Wandel, Kampf um Arbeitskräfte Ablauf Abend, Fragen, Dauer ungefähr, Buffet
  2. Ehemaligen Arbeitgeber fragen wegen Qualifikation und Grund für Stellenwechsel? Datenschutzrechtlich problematisch Urteil BAG von 18.12.1984, AZR 389/83: zulässig, weil Arbeitgeber berechtigtes Interesse hat, auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers/gegen dessen Willen Pflicht des jetzigen Arbeitgebers zur Auskunft? Nein, aber er muss das Interesse des AN wahren, also wiederum doch, wahrheitsgemäß wie Zeugnis
  3. Ehemaligen Arbeitgeber fragen wegen Qualifikation und Grund für Stellenwechsel? Datenschutzrechtlich problematisch Urteil BAG von 18.12.1984, AZR 389/83: zulässig, weil Arbeitgeber berechtigtes Interesse hat, auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers/gegen dessen Willen Pflicht des jetzigen Arbeitgebers zur Auskunft? Nein, aber er muss das Interesse des AN wahren, also wiederum doch, wahrheitsgemäß wie Zeugnis
  4. Ehemaligen Arbeitgeber fragen wegen Qualifikation und Grund für Stellenwechsel? Datenschutzrechtlich problematisch Urteil BAG von 18.12.1984, AZR 389/83: zulässig, weil Arbeitgeber berechtigtes Interesse hat, auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers/gegen dessen Willen Pflicht des jetzigen Arbeitgebers zur Auskunft? Nein, aber er muss das Interesse des AN wahren, also wiederum doch, wahrheitsgemäß wie Zeugnis
  5. Ehemaligen Arbeitgeber fragen wegen Qualifikation und Grund für Stellenwechsel? Datenschutzrechtlich problematisch Urteil BAG von 18.12.1984, AZR 389/83: zulässig, weil Arbeitgeber berechtigtes Interesse hat, auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers/gegen dessen Willen Pflicht des jetzigen Arbeitgebers zur Auskunft? Nein, aber er muss das Interesse des AN wahren, also wiederum doch, wahrheitsgemäß wie Zeugnis
  6. Ehemaligen Arbeitgeber fragen wegen Qualifikation und Grund für Stellenwechsel? Datenschutzrechtlich problematisch Urteil BAG von 18.12.1984, AZR 389/83: zulässig, weil Arbeitgeber berechtigtes Interesse hat, auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers/gegen dessen Willen Pflicht des jetzigen Arbeitgebers zur Auskunft? Nein, aber er muss das Interesse des AN wahren, also wiederum doch, wahrheitsgemäß wie Zeugnis
  7. Ehemaligen Arbeitgeber fragen wegen Qualifikation und Grund für Stellenwechsel? Datenschutzrechtlich problematisch Urteil BAG von 18.12.1984, AZR 389/83: zulässig, weil Arbeitgeber berechtigtes Interesse hat, auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers/gegen dessen Willen Pflicht des jetzigen Arbeitgebers zur Auskunft? Nein, aber er muss das Interesse des AN wahren, also wiederum doch, wahrheitsgemäß wie Zeugnis
  8. Ehemaligen Arbeitgeber fragen wegen Qualifikation und Grund für Stellenwechsel? Datenschutzrechtlich problematisch Urteil BAG von 18.12.1984, AZR 389/83: zulässig, weil Arbeitgeber berechtigtes Interesse hat, auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers/gegen dessen Willen Pflicht des jetzigen Arbeitgebers zur Auskunft? Nein, aber er muss das Interesse des AN wahren, also wiederum doch, wahrheitsgemäß wie Zeugnis
  9. Ehemaligen Arbeitgeber fragen wegen Qualifikation und Grund für Stellenwechsel? Datenschutzrechtlich problematisch Urteil BAG von 18.12.1984, AZR 389/83: zulässig, weil Arbeitgeber berechtigtes Interesse hat, auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers/gegen dessen Willen Pflicht des jetzigen Arbeitgebers zur Auskunft? Nein, aber er muss das Interesse des AN wahren, also wiederum doch, wahrheitsgemäß wie Zeugnis
  10. Nichteinstellung: Entschädigung beträgt max. 3 Monatsgehälter, wenn der Beschäftigte auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre.
  11. Nichteinstellung: Entschädigung beträgt max. 3 Monatsgehälter, wenn der Beschäftigte auch bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden wäre.
  12. Ehemaligen Arbeitgeber fragen wegen Qualifikation und Grund für Stellenwechsel? Datenschutzrechtlich problematisch Urteil BAG von 18.12.1984, AZR 389/83: zulässig, weil Arbeitgeber berechtigtes Interesse hat, auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers/gegen dessen Willen Pflicht des jetzigen Arbeitgebers zur Auskunft? Nein, aber er muss das Interesse des AN wahren, also wiederum doch, wahrheitsgemäß wie Zeugnis
  13. Ehemaligen Arbeitgeber fragen wegen Qualifikation und Grund für Stellenwechsel? Datenschutzrechtlich problematisch Urteil BAG von 18.12.1984, AZR 389/83: zulässig, weil Arbeitgeber berechtigtes Interesse hat, auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers/gegen dessen Willen Pflicht des jetzigen Arbeitgebers zur Auskunft? Nein, aber er muss das Interesse des AN wahren, also wiederum doch, wahrheitsgemäß wie Zeugnis
  14. Ehemaligen Arbeitgeber fragen wegen Qualifikation und Grund für Stellenwechsel? Datenschutzrechtlich problematisch Urteil BAG von 18.12.1984, AZR 389/83: zulässig, weil Arbeitgeber berechtigtes Interesse hat, auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers/gegen dessen Willen Pflicht des jetzigen Arbeitgebers zur Auskunft? Nein, aber er muss das Interesse des AN wahren, also wiederum doch, wahrheitsgemäß wie Zeugnis
  15. Ehemaligen Arbeitgeber fragen wegen Qualifikation und Grund für Stellenwechsel? Datenschutzrechtlich problematisch Urteil BAG von 18.12.1984, AZR 389/83: zulässig, weil Arbeitgeber berechtigtes Interesse hat, auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers/gegen dessen Willen Pflicht des jetzigen Arbeitgebers zur Auskunft? Nein, aber er muss das Interesse des AN wahren, also wiederum doch, wahrheitsgemäß wie Zeugnis
  16. Ehemaligen Arbeitgeber fragen wegen Qualifikation und Grund für Stellenwechsel? Datenschutzrechtlich problematisch Urteil BAG von 18.12.1984, AZR 389/83: zulässig, weil Arbeitgeber berechtigtes Interesse hat, auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers/gegen dessen Willen Pflicht des jetzigen Arbeitgebers zur Auskunft? Nein, aber er muss das Interesse des AN wahren, also wiederum doch, wahrheitsgemäß wie Zeugnis
  17. Die Frage muss dann dementsprechend gestaltet sein, z.B. „Erfüllen Sie die wesentlichen und erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen zur Ausübung Ihrer vorgesehenen Tätigkeit, so dass Beeinträchtigungen des betrieblichen Ablaufs (z.B. erhebliche Einschränkungen Ihrer Leistungsfähigkeit für die beabsichtigte Tätigkeit, konkrete Ansteckungs- oder Verletzungsgefahren für Kollegen oder Kunden), ggfs. unter Inanspruchnahme von Hilfsmitteln oder nach Umgestaltung des Arbeitsplatzes, ausgeschlossen oder auf ein unwesentliches Maß begrenzt werden können?“
  18. Die Frage muss dann dementsprechend gestaltet sein, z.B. „Erfüllen Sie die wesentlichen und erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen zur Ausübung Ihrer vorgesehenen Tätigkeit, so dass Beeinträchtigungen des betrieblichen Ablaufs (z.B. erhebliche Einschränkungen Ihrer Leistungsfähigkeit für die beabsichtigte Tätigkeit, konkrete Ansteckungs- oder Verletzungsgefahren für Kollegen oder Kunden), ggfs. unter Inanspruchnahme von Hilfsmitteln oder nach Umgestaltung des Arbeitsplatzes, ausgeschlossen oder auf ein unwesentliches Maß begrenzt werden können?“
  19. Die Frage muss dann dementsprechend gestaltet sein, z.B. „Erfüllen Sie die wesentlichen und erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen zur Ausübung Ihrer vorgesehenen Tätigkeit, so dass Beeinträchtigungen des betrieblichen Ablaufs (z.B. erhebliche Einschränkungen Ihrer Leistungsfähigkeit für die beabsichtigte Tätigkeit, konkrete Ansteckungs- oder Verletzungsgefahren für Kollegen oder Kunden), ggfs. unter Inanspruchnahme von Hilfsmitteln oder nach Umgestaltung des Arbeitsplatzes, ausgeschlossen oder auf ein unwesentliches Maß begrenzt werden können?“
  20. Die Frage muss dann dementsprechend gestaltet sein, z.B. „Erfüllen Sie die wesentlichen und erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen zur Ausübung Ihrer vorgesehenen Tätigkeit, so dass Beeinträchtigungen des betrieblichen Ablaufs (z.B. erhebliche Einschränkungen Ihrer Leistungsfähigkeit für die beabsichtigte Tätigkeit, konkrete Ansteckungs- oder Verletzungsgefahren für Kollegen oder Kunden), ggfs. unter Inanspruchnahme von Hilfsmitteln oder nach Umgestaltung des Arbeitsplatzes, ausgeschlossen oder auf ein unwesentliches Maß begrenzt werden können?“
  21. Die Frage muss dann dementsprechend gestaltet sein, z.B. „Erfüllen Sie die wesentlichen und erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen zur Ausübung Ihrer vorgesehenen Tätigkeit, so dass Beeinträchtigungen des betrieblichen Ablaufs (z.B. erhebliche Einschränkungen Ihrer Leistungsfähigkeit für die beabsichtigte Tätigkeit, konkrete Ansteckungs- oder Verletzungsgefahren für Kollegen oder Kunden), ggfs. unter Inanspruchnahme von Hilfsmitteln oder nach Umgestaltung des Arbeitsplatzes, ausgeschlossen oder auf ein unwesentliches Maß begrenzt werden können?“
  22. Die Frage muss dann dementsprechend gestaltet sein, z.B. „Erfüllen Sie die wesentlichen und erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen zur Ausübung Ihrer vorgesehenen Tätigkeit, so dass Beeinträchtigungen des betrieblichen Ablaufs (z.B. erhebliche Einschränkungen Ihrer Leistungsfähigkeit für die beabsichtigte Tätigkeit, konkrete Ansteckungs- oder Verletzungsgefahren für Kollegen oder Kunden), ggfs. unter Inanspruchnahme von Hilfsmitteln oder nach Umgestaltung des Arbeitsplatzes, ausgeschlossen oder auf ein unwesentliches Maß begrenzt werden können?“
  23. Ehemaligen Arbeitgeber fragen wegen Qualifikation und Grund für Stellenwechsel? Datenschutzrechtlich problematisch Urteil BAG von 18.12.1984, AZR 389/83: zulässig, weil Arbeitgeber berechtigtes Interesse hat, auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers/gegen dessen Willen Pflicht des jetzigen Arbeitgebers zur Auskunft? Nein, aber er muss das Interesse des AN wahren, also wiederum doch, wahrheitsgemäß wie Zeugnis
  24. Ehemaligen Arbeitgeber fragen wegen Qualifikation und Grund für Stellenwechsel? Datenschutzrechtlich problematisch Urteil BAG von 18.12.1984, AZR 389/83: zulässig, weil Arbeitgeber berechtigtes Interesse hat, auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers/gegen dessen Willen Pflicht des jetzigen Arbeitgebers zur Auskunft? Nein, aber er muss das Interesse des AN wahren, also wiederum doch, wahrheitsgemäß wie Zeugnis
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  26. Ehemaligen Arbeitgeber fragen wegen Qualifikation und Grund für Stellenwechsel? Datenschutzrechtlich problematisch Urteil BAG von 18.12.1984, AZR 389/83: zulässig, weil Arbeitgeber berechtigtes Interesse hat, auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers/gegen dessen Willen Pflicht des jetzigen Arbeitgebers zur Auskunft? Nein, aber er muss das Interesse des AN wahren, also wiederum doch, wahrheitsgemäß wie Zeugnis
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  28. Ehemaligen Arbeitgeber fragen wegen Qualifikation und Grund für Stellenwechsel? Datenschutzrechtlich problematisch Urteil BAG von 18.12.1984, AZR 389/83: zulässig, weil Arbeitgeber berechtigtes Interesse hat, auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers/gegen dessen Willen Pflicht des jetzigen Arbeitgebers zur Auskunft? Nein, aber er muss das Interesse des AN wahren, also wiederum doch, wahrheitsgemäß wie Zeugnis
  29. Ehemaligen Arbeitgeber fragen wegen Qualifikation und Grund für Stellenwechsel? Datenschutzrechtlich problematisch Urteil BAG von 18.12.1984, AZR 389/83: zulässig, weil Arbeitgeber berechtigtes Interesse hat, auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers/gegen dessen Willen Pflicht des jetzigen Arbeitgebers zur Auskunft? Nein, aber er muss das Interesse des AN wahren, also wiederum doch, wahrheitsgemäß wie Zeugnis
  30. Ehemaligen Arbeitgeber fragen wegen Qualifikation und Grund für Stellenwechsel? Datenschutzrechtlich problematisch Urteil BAG von 18.12.1984, AZR 389/83: zulässig, weil Arbeitgeber berechtigtes Interesse hat, auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers/gegen dessen Willen Pflicht des jetzigen Arbeitgebers zur Auskunft? Nein, aber er muss das Interesse des AN wahren, also wiederum doch, wahrheitsgemäß wie Zeugnis
  31. Ehemaligen Arbeitgeber fragen wegen Qualifikation und Grund für Stellenwechsel? Datenschutzrechtlich problematisch Urteil BAG von 18.12.1984, AZR 389/83: zulässig, weil Arbeitgeber berechtigtes Interesse hat, auch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers/gegen dessen Willen Pflicht des jetzigen Arbeitgebers zur Auskunft? Nein, aber er muss das Interesse des AN wahren, also wiederum doch, wahrheitsgemäß wie Zeugnis