2. Notwendigkeit der KWL Niedrigenergiehaus Heizsystem und mechanische Wohnungslüftung, keine Pflicht Passivhaus Hocheffiziente Haustechnik nur in Verbindung mit einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Bestandsgebäude nach der Sanierung mit möglichst kostengünstiger Technik.
3. Normen ENEV §5 (1) Wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich Fugen ist dauerhaft luftundurchlässig auszuführen. DIN 1946 T.6, DIN 18017 T.3 Planmäßige Volumenströme müssen witterungsunabhängig erreicht werden. DIN 4108 T.2 “Auf ausreichenden Luftwechsel ist aus Gründen der Hygiene, der Begrenzung der Raumluftfeuchte sowie ggf. der Zuführung von Verbrennungsluft nach bauaufsichtlichen Vorschriften zu achten. Dies ist in der Regel der Fall, wenn während der Heizperiode ein auf das Luftvolumen innerhalb der Systemgrenze bezogener durchschnittlicher Luftwechsel von 0,5 h -1 bei der Planung sichergestellt ist.” Dies entspricht im Wesentlichen auch den in der Wissenschaft gewonnenen Erkenntnissen.
6. „ blower door“ Messung nach DIN EN 13829 Grenzwert bei 50 Pa nach EnEV Anhang 4 Nr.2: -Gebäude mit RLT = 1,5 h -1 -Gebäude ohne RLT = 3 h -1 Das entspricht einem Luftwechsel bei 4 Pa: -Gebäude mit RLT = 0,1-0,15 h -1 -Gebäude ohne RLT = 0,2-0,3 h -1