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Prof. Dr. Klaus Hübner




University Governance



       III. Forum Hochschulräte Berlin, 09.09.2010
                                                     1
Gesetzliche Aufgaben
des Hochschulrats NRW ( § 21 HG ):

1. Beratung des Präsidiums ( oder Rektorats )

2. Aufsicht über dessen Geschäftsführung.




              III. Forum Hochschulräte Berlin, 09.09.2010
                                                            2
Insbesondere ( § 21 HG ):

1. Wahl, Abwahl und Entlastung der Mitglieder des Präsidiums

2. Zustimmungserfordernisse bezüglich Hochschulentwicklungs-
   plan, Entwurf der Zielvereinbarung mit dem Ministerium,
   Wirtschaftsplan, unternehmerische Hochschultätigkeit und
   Übernahme weiterer Aufgaben

3. Pflicht zur Stellungnahme zum Rechenschaftsbericht des
   Präsidiums, zu den Evaluationsberichten sowie zu grundsätzlichen
   Angelegenheiten von Forschung, Kunst, Lehre und Studium.

              III. Forum Hochschulräte Berlin, 09.09.2010
                                                               3
Aufgaben des AG-Aufsichtsrats ( § 111 AktG ):

Überwachung der Geschäftsführung ( des Vorstands ) durch

1. Vergangenheitsbezogene Kontrolle
2. präventive Einflussnahme auf die künftige Geschäftspolitik
   durch Beratung des Vorstands

Zustimmungspflicht des AG-Aufsichtsrates zu – durch Satzung oder
AR selbst festgelegten – “bestimmten Arten von Geschäften“
des Vorstands.
              III. Forum Hochschulräte Berlin, 09.09.2010
                                                                4
AG-Aufsichtsrat:

1. Rechenschaftspflicht gegenüber Aktionären –
   schriftlich und mündlich
2. Entlastung der Mitglieder ( = Billigung ihrer Tätigkeit )
   durch Hauptversammlung
3. Abrufbarkeit der AR-Mitglieder durch Hauptversammlung oder
   – “aus wichtigem Grund“ – durch Gericht
4. Vergütung der AR-Mitglieder
5. bei Pflichtverletzung Schadensersatzpflicht gegenüber der AG


              III. Forum Hochschulräte Berlin, 09.09.2010
                                                                  5
Deutscher Corporate Governance Kodex
( seit 2002 ):

1. gesetzliche Regelungen der Unternehmensleitung

2. anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller
     Unternehmensführung




              III. Forum Hochschulräte Berlin, 09.09.2010
                                                            6
Deutscher Corporate Governance Kodex

1. Präambel
2. Aktionäre und Hauptversammlung
3. Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat
4. Vorstand
5. Aufsichtsrat
6. Transparenz
7. Rechnungslegung und Abschlussprüfung



             III. Forum Hochschulräte Berlin, 09.09.2010
                                                           7
Deutscher Corporate Governance Kodex
Aufsichtsrat:

1. Geschäftsordnung
2. regelmäßiger Kontakt zwischen AR-Vorsitz und Vorstandsvorsitz
3. unverzügliche Information des AR-Vorsitzes durch Vorstandsvorsitz
   bei „wichtigen Ereignissen“
4. anschließende Unterrichtung der AR-Mitglieder durch AR-Vorsitz
5. Festlegung von Informations- und Berichtspflichten des Vorstands
   gegenüber dem AR

              III. Forum Hochschulräte Berlin, 09.09.2010
                                                                8
Deutscher Corporate Governance Kodex
Aufsichtsrat: (Fortsetzung)

6.  bei Bedarf Tagung des AR ohne Vorstand
7.  Bildung von fachlich qualifizierten AR-Ausschüssen
8.  Einrichtung eines Prüfungsausschusses
9.  Sicherstellung der Unabhängigkeit der AR-Mitglieder
    und Offenlegung von Interessenskonflikten
10. Festsetzung der Vorstandsvergütung durch Aufsichtsratsplenum
11. regelmäßige Überprüfung der Effizienz der AR-Tätigkeit.

             III. Forum Hochschulräte Berlin, 09.09.2010
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       III. Forum Hochschulräte Berlin, 09.09.2010
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University Governance

  • 1. Prof. Dr. Klaus Hübner University Governance III. Forum Hochschulräte Berlin, 09.09.2010 1
  • 2. Gesetzliche Aufgaben des Hochschulrats NRW ( § 21 HG ): 1. Beratung des Präsidiums ( oder Rektorats ) 2. Aufsicht über dessen Geschäftsführung. III. Forum Hochschulräte Berlin, 09.09.2010 2
  • 3. Insbesondere ( § 21 HG ): 1. Wahl, Abwahl und Entlastung der Mitglieder des Präsidiums 2. Zustimmungserfordernisse bezüglich Hochschulentwicklungs- plan, Entwurf der Zielvereinbarung mit dem Ministerium, Wirtschaftsplan, unternehmerische Hochschultätigkeit und Übernahme weiterer Aufgaben 3. Pflicht zur Stellungnahme zum Rechenschaftsbericht des Präsidiums, zu den Evaluationsberichten sowie zu grundsätzlichen Angelegenheiten von Forschung, Kunst, Lehre und Studium. III. Forum Hochschulräte Berlin, 09.09.2010 3
  • 4. Aufgaben des AG-Aufsichtsrats ( § 111 AktG ): Überwachung der Geschäftsführung ( des Vorstands ) durch 1. Vergangenheitsbezogene Kontrolle 2. präventive Einflussnahme auf die künftige Geschäftspolitik durch Beratung des Vorstands Zustimmungspflicht des AG-Aufsichtsrates zu – durch Satzung oder AR selbst festgelegten – “bestimmten Arten von Geschäften“ des Vorstands. III. Forum Hochschulräte Berlin, 09.09.2010 4
  • 5. AG-Aufsichtsrat: 1. Rechenschaftspflicht gegenüber Aktionären – schriftlich und mündlich 2. Entlastung der Mitglieder ( = Billigung ihrer Tätigkeit ) durch Hauptversammlung 3. Abrufbarkeit der AR-Mitglieder durch Hauptversammlung oder – “aus wichtigem Grund“ – durch Gericht 4. Vergütung der AR-Mitglieder 5. bei Pflichtverletzung Schadensersatzpflicht gegenüber der AG III. Forum Hochschulräte Berlin, 09.09.2010 5
  • 6. Deutscher Corporate Governance Kodex ( seit 2002 ): 1. gesetzliche Regelungen der Unternehmensleitung 2. anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung III. Forum Hochschulräte Berlin, 09.09.2010 6
  • 7. Deutscher Corporate Governance Kodex 1. Präambel 2. Aktionäre und Hauptversammlung 3. Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat 4. Vorstand 5. Aufsichtsrat 6. Transparenz 7. Rechnungslegung und Abschlussprüfung III. Forum Hochschulräte Berlin, 09.09.2010 7
  • 8. Deutscher Corporate Governance Kodex Aufsichtsrat: 1. Geschäftsordnung 2. regelmäßiger Kontakt zwischen AR-Vorsitz und Vorstandsvorsitz 3. unverzügliche Information des AR-Vorsitzes durch Vorstandsvorsitz bei „wichtigen Ereignissen“ 4. anschließende Unterrichtung der AR-Mitglieder durch AR-Vorsitz 5. Festlegung von Informations- und Berichtspflichten des Vorstands gegenüber dem AR III. Forum Hochschulräte Berlin, 09.09.2010 8
  • 9. Deutscher Corporate Governance Kodex Aufsichtsrat: (Fortsetzung) 6. bei Bedarf Tagung des AR ohne Vorstand 7. Bildung von fachlich qualifizierten AR-Ausschüssen 8. Einrichtung eines Prüfungsausschusses 9. Sicherstellung der Unabhängigkeit der AR-Mitglieder und Offenlegung von Interessenskonflikten 10. Festsetzung der Vorstandsvergütung durch Aufsichtsratsplenum 11. regelmäßige Überprüfung der Effizienz der AR-Tätigkeit. III. Forum Hochschulräte Berlin, 09.09.2010 9
  • 10. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. III. Forum Hochschulräte Berlin, 09.09.2010 10