Workshop "Social Media für Journalisten" an der Fachhochschule Kiel (November 2012)
Workshop "Social Media for Journalists" at the University of Applied Sciences in Kiel (November 2012)
Jeder 10. Mensch ist in Facebook. Google+ hat schon knapp 20 Millionen User. By the way: Google+ gibt es erst seit dem 28. Juni! Die Präsentation gibt einen kleinen Überblick.
Jeder 10. Mensch ist in Facebook. Google+ hat schon knapp 20 Millionen User. By the way: Google+ gibt es erst seit dem 28. Juni! Die Präsentation gibt einen kleinen Überblick.
Grundlagen und Potenziale von Facebook & Co. - Social MediaUlrich Winchenbach
Folien zur Veranstaltungsreihe "Grundlagen und Potenziale von Facebook & Co.: Social Media in Verein, Betrieb und Verwaltung " der MFG Innovationsagentur für IT und Medien Baden-Württemberg von Januar bis März 2014 in Zusammenarbeit mit der Akademie Ländlicher Raum Baden-Württemberg und der Arbeitsgemeinschaft der LandFrauenverbände Baden-Württemberg. Hashtag #LandFrauenBW; Weitere Infos: http://innovation.mfg.de/de/standort/bildung-forschung/aus-und-weiterbildung/erneut-social-media-fur-landfrauen-aus-dem-landle-1.22345
Social Media Marketing
- Was sind Soziale Medien?
- Unterschiede zu klassischen Medien.
- Wer nutzt Soziale Medien?
- Wie werden Soziale Medien genutzt?
- Auftreten in den Sozialen Medien!
Das senkrechtstarter Social Media Network Pinterest boomt. Auf der Präsentation finden sich einige How-To's und Tips zum effektiven Einsatz von Pinterest.
Für freie Journalisten wird es immer wichtiger: unternehmerisch zu handeln. Diese Folien zu meinem Seminar an der Akademie für Publizistik zeigen, welche Geschäftsmodelle im Web möglich sind.
Socialmedia: Strategie, Setup, Campaign, Evaluation zur Fête de la Musique Be...TEAMKBX
Einmal alles Bitte: Social Media Strategie, Set-up, Campaign und Evaluation der sechswöchigen Aufmerksamkeitskampagne zur Fête de la Musique in Berlin 2010.
Veröffentlichen von Musik-Inhalten auf facebook und twitterDigiMediaL_musik
Zertifikatskurs "DigiMediaL - Strategisches Musikmarketing im Internet" an der UdK Berlin
Schon mit wenigen Klicks kann jeder ohne fremde Hilfe eine Facebook-Page einrichten. Was, bitteschön, soll denn tagein tagaus auf dieser Facebook-Page gepostet werden? Wen wollen Sie womit erreichen? Und wozu?
Autor: Matthias Krebs
http://www.digimedial.udk-berlin.de
Xing, LinkedIN, Twitter, YouTube, Facebook – es gibt über 280 Plattformen in denen Menschen in Form von Bildern, Kommentaren, Videos o. ä. öffentlich miteinander kommunizieren. Wo mache ich aber was? Wann nutze ich welche Plattform?
Wie kann Web 2.0 und Social Media in der Katholischen Kirche Schweiz zum Einsatz kommen. Welche Herausforderungen stellt sich den pastoralen Mitarbeitern? Viele der Fragen werden im Vierwochenkurs der deutschsprachigen Diözesen behandelt.
Grundlagen und Potenziale von Facebook & Co. - Social MediaUlrich Winchenbach
Folien zur Veranstaltungsreihe "Grundlagen und Potenziale von Facebook & Co.: Social Media in Verein, Betrieb und Verwaltung " der MFG Innovationsagentur für IT und Medien Baden-Württemberg von Januar bis März 2014 in Zusammenarbeit mit der Akademie Ländlicher Raum Baden-Württemberg und der Arbeitsgemeinschaft der LandFrauenverbände Baden-Württemberg. Hashtag #LandFrauenBW; Weitere Infos: http://innovation.mfg.de/de/standort/bildung-forschung/aus-und-weiterbildung/erneut-social-media-fur-landfrauen-aus-dem-landle-1.22345
Social Media Marketing
- Was sind Soziale Medien?
- Unterschiede zu klassischen Medien.
- Wer nutzt Soziale Medien?
- Wie werden Soziale Medien genutzt?
- Auftreten in den Sozialen Medien!
Das senkrechtstarter Social Media Network Pinterest boomt. Auf der Präsentation finden sich einige How-To's und Tips zum effektiven Einsatz von Pinterest.
Für freie Journalisten wird es immer wichtiger: unternehmerisch zu handeln. Diese Folien zu meinem Seminar an der Akademie für Publizistik zeigen, welche Geschäftsmodelle im Web möglich sind.
Socialmedia: Strategie, Setup, Campaign, Evaluation zur Fête de la Musique Be...TEAMKBX
Einmal alles Bitte: Social Media Strategie, Set-up, Campaign und Evaluation der sechswöchigen Aufmerksamkeitskampagne zur Fête de la Musique in Berlin 2010.
Veröffentlichen von Musik-Inhalten auf facebook und twitterDigiMediaL_musik
Zertifikatskurs "DigiMediaL - Strategisches Musikmarketing im Internet" an der UdK Berlin
Schon mit wenigen Klicks kann jeder ohne fremde Hilfe eine Facebook-Page einrichten. Was, bitteschön, soll denn tagein tagaus auf dieser Facebook-Page gepostet werden? Wen wollen Sie womit erreichen? Und wozu?
Autor: Matthias Krebs
http://www.digimedial.udk-berlin.de
Xing, LinkedIN, Twitter, YouTube, Facebook – es gibt über 280 Plattformen in denen Menschen in Form von Bildern, Kommentaren, Videos o. ä. öffentlich miteinander kommunizieren. Wo mache ich aber was? Wann nutze ich welche Plattform?
Wie kann Web 2.0 und Social Media in der Katholischen Kirche Schweiz zum Einsatz kommen. Welche Herausforderungen stellt sich den pastoralen Mitarbeitern? Viele der Fragen werden im Vierwochenkurs der deutschsprachigen Diözesen behandelt.
Sind Social Media im Jahr 2014 noch aus dem Journalismus wegzudenken? Wie profitieren deutschsprachige Medien von Facebook und Co.? Und wie konkurrieren die Social Networks bereits mit klassischen Medien um Aufmerksamkeit und Werbemarkt? Ein Vortrag zum Status quo von Social Media im deutschsprachigen Journalismus.
Welche Bedeutung kann Social Media in der Unternehmenskommunikation haben, und welche Strategien gibt es für kleine und mittlere Unternehmen? Die Präsentation zeigt einen Ausschnitt aus dem Workshop von FÖHR Agentur für Wissenstransfer 2012.
Die sind die Folien zu einem halbtägigen Workshop über den digitalen Wandel im Journalismus (v.a. Social Web), den ich am 28.5.2011, für Teilnehmer eines Seminars der Initiative Wissenschaftsjournalismus gegeben habe.
"Social Media - Medienzukunft Medienrealität"Jörg Friedrich
Eine kleine Einführung für alle nicht Social Media lebenden ;-)
"Social Media - Medienzukunft Medienrealität"
Die sogenannten Sozialen Netzwerke spielen heute eine wichtige Rolle in unserem Kommunikationsverhalten. Gerade Kinder sind in der schon angebrochenen Medienzukunft zuhause und werden durch die aktuelle Präsenz von Smartphones und Sozialen Netzwerken geprägt. Aber wissen wir wirklich was sich dahinter verbirgt und wie die neuen Medien uns und unsere alltägliche Kommunikation verändert? Der Vortrag zeigt aber in kurzweiliger Form an vielen Beispielen wie wir und unsere Kinder mit der digitalen und weltweiten Wissensgesellschaft umgehen können.
a) Social Media - was ist das eigentlich alles?
b) Facebook, Twitter, Foursquare und mehr
c) Darf Social Media auch cool sein?
d) Outernet - Mediennutzung auf Tablet und Smartphone
e) Was Unternehmen und die Werbewelt möchten
f) Wir stehen erst am Anfang - ein spektakulärer Blick in die Zukunft
Speaker: Jörg Friedrich ist Designer, Fachkfm. für Marketing, Trainer, Keynotespeaker und lebt Social Media. Beratung rund um Social Media Marketing, Trendforschung und Medien sind seine täglichen Kernelemente. Als Vater von zwei digital Natives (w7, m9) und Elternbeirat verknüpft Jörg Friedrich Anspruch von Business und privatem Umfeld im Umgang mit der digitalen Medienzukunft. Einen kleinen Einblick gewährt Jörg Friedrich unter www.joergfriedrich.eu und www.buntesland.de.
Twitter für Medienunternehmen : Social Media Forum 2010Ulrike Langer
Warum sollen Medien twittern? Wie baut man eine Fangemeinde über Twitter auf? Von wem kann ich lernen (Best Cases)? Wie kann man Twitter für die journalistische Recherche nutzen? Welche Tools erweitern die Funktionalität von Twitter? Solche Fragen werden in dieser Präsentation beantwortet. Ich habe sie am 22. März in einem Seminar zum Auftakt des Social Media Forums in Hamburg gezeigt.
Teaching and Learning Experience Design – der Ruf nach besserer Lehre: aber wie?Isa Jahnke
Der Ruf danach, dass es bessere Lehre geben muss oder das Lehre verbessert werden sollte, ist nicht neu. Es gibt auch schon seit längerer Zeit Rufe danach, dass Lehre der Forschung in Universitäten gleichgestellt werden soll. (Und in den letzten Jahren ist in Deutschland auch einiges an positiven Entwicklungen geschehen, z.B. durch die Aktivitäten des Stifterverbands). Wie kann die Verbesserung der Lehre weitergehen? Fehlt etwas in dieser Entwicklung? Ja, sagt dieser Beitrag, der zum Nachdenken und Diskutieren anregen soll. In diesem Beitrag wird ein forschungsbasierter Ansatz zur Diskussion gestellt. Es wird argumentiert, dass Lehre nur dann besser wird, wenn es mit den Prinzipen der Wissenschaft und Forschung angegangen wird (d.h. gestalten, Daten erheben, auswerten, verbessern). Es benötigt neue Verhaltensregeln oder -prinzipien bei der Gestaltung von Lehrveranstaltungen. Das bedeutet zum Beispiel das Prinzipien der Evidenzbasierung und wissenschaftliche Herangehensweisen im Lehr-Lerndesign als zentrales Fundament etabliert werden sollte. Evidenzbasierung hier meint, folgt man der Logik der Forschung, dass Lehrveranstaltungen als Intervention verstanden werden. Mit dieser Intervention werden Studierende befähigt, bestimmte vorab festgelegte Kompetenzen zu entwickeln. Und die Frage, die sich bei jeder Lehr-Lernveranstaltung dann stellt, ist, ob diese Objectives bzw. Learning Outcomes auch erreicht wurden. Klar ist, dass die subjektive Lehrevaluation der Studierenden oder auch die Notengebnung nicht ausreichen, um diese Frage zu beantworten. Hierfür gibt es eine Reihe von Methoden, die genutzt werden können, z.B. aus dem Bereich des User- / Learning Experience Design. Diese Methoden umfassen unter anderem Usability-Tests, Learner Experience Studies, Pre-/Post-Tests, und Follow-up Interviews. Diese können zur Gestaltung und Erfassung von effektiven, effizienten und ansprechenden digitalen Lerndesigns verwendet (Reigeluth 1983, Honebein & Reigeluth, 2022).
Der Beitrag will die Entwicklung zur Verbesserung von Lehre weiter pushen. Neue Ideen in die Bewegung bringen. Als Gründungsvizepräsidentin der UTN hab ich die Chance, hier ein neues Fundament für eine gesamte Uni zu legen. Wird das Gelingen? Ist dieser Ansatz, den ich hier vorstelle, eine erfolgsversprechende Option dafür? Hier können sich die TeilnehmerInnen an dieser Entwicklung beteiligen.
4. Mehr als 2 Milliarden Videos
werden abgerufen – jeden Tag.
Mehr als 24 Stunden Videomaterial
werden hochgeladen – jede Minute.
christian möller •° theinformationsociety.org
5. Weltweit nutzen 430 Millionen
Menschen Facebook
- allein auf ihren
mobilen Endgeräten.
Insgesamt hat Facebook 1.000
Millionen aktive Nutzer
- davon 24 Millionen in
Deutschland.
christian möller •° theinformationsociety.org
22. Facebook in Schleswig-Holstein
• 354.060 Facebook-Nutzer in S-H
• 320.860 zwischen 14 und 49 Jahren
• 56.420 im Alter 49+
• 29.980 mit Hochschulstudium
40. “It's like a new global telephone network, except
that, rather than carry voice and data, its
"content" is personal profiles and connections;
rich media; real-time messaging; and an endless
array of features, functions, and third-party
apps. For many online users, Facebook is to our
era as revolutionary as the telephone was a
century earlier.”
- Jeffrey F. Rayport
Harvard Business Review Blog
http://blogs.hbr.org/cs/2011/02/what_is_facebook_is_becoming.html
91. Journalisten & Medien bei
Facebook
Welche Medien-Präsenz bei
Facebook eignet sich als
besonders gutes (oder
schlechtes) Beispiel nach
formalen und inhaltlichen
Kriterien?
christian möller •° theinformationsociety.org
92. Journalisten & Medien bei
Facebook
Ihre Ergebnisse
christian möller •° theinformationsociety.org
114. Grassroot Journalismus
The people formerly known as the audience are
those who were on the receiving end of a
media system that ran one way, in a
broadcasting pattern, with high entry fees and a
few firms competing to speak very loudly while
the rest of the population listened in isolation
from one another— and who today are not in a
situation like that at all.
- Jay Rosen, NYU, 2006
154. Ihr soziales Netzwerk?
• Wie können Journalisten soziale Netzwerke
nutzen?
• Wen würden Sie in den sozialen
Netzwerken erreichen wollen?
• Welche Plattformen wären für Journalisten
am besten geeignet?
• Welche Inhalte würden Sie
veröffentlichen?
christian möller •° theinformationsociety.org
158. Social Media Compliance
• Social Media Policy
• Richtlinie, wie Mitarbeiter im Web
2.0 kommunizieren
• auch ohne eigenen
Unternehmensauftritt
• Mitbestimmungsrecht Betriebsrat
• Umsetzung als
Betriebsvereinbarung
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159. Social Media Guide
• Rufschädigungen und Ehrverletzungen
vermeiden
• Geschäftsgeheimnisse wahren
• Persönlichkeits- und Urheberrechte achten
• keine getarnte Werbung
• keine irreführenden Werbeaussagen, keine
vergleichende Werbung
• Versand von Werbemails nur nach vorheriger
Zustimmung
• Datenschutzbestimmungen
• Nutzungsbedingungen der jeweiligen
Plattformen beachten
• transparente Kommunikation
christian möller •° theinformationsociety.org
160. Monitoring & Evaluierung
• Netvibes
• monitor.wildfireapp.com
• klout.com
• likester.com
• www.monitter.com
• Facebook Ads
• Whitepaper: Social Media Analyse
allfacebook.de: http://goo.gl/7KdDv
christian möller •° theinformationsociety.org
162. Grundlagen
• Art. 5 GG
• Pressegesetze der Länder
• Rundfunkstaatsvertrag (RStV)
• Telemediengesetz (TMG)
• Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
• Jugendmedienschutzstaatsvertrag
(JMStV)
• Etc.
163. Art. 5 GG
1. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und
Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus
allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu
unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der
Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden
gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
2. Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften
der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen
zum Schutze der Jugend und in dem Recht der
persönlichen Ehre.
3. Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.
Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur
Verfassung.
164. Art. 5 GG
• Art. 5 GG schützt die Meinungsfreiheit
• Differenzierung zwischen Tatsachen-
behauptung und Meinungsäußerung
• Tatsachen sollten wahr, Meinungs-
äußerungen sollten vertretbar sein
165. RStV
• Webseiten brauchen keine Lizenz
• Online-Radios müssen sich registrieren
• „non-lineare audio-visuelle Medien―
brauchen keine Lizenz
• Lizenzpflicht für „lineare audio-visuelle
Medien―
166. Linkhaftung
• Verantwortlichkeit für Links / Short Links
abhängig vom Kontext
• möglich bei Zu-eigenmachen von
rechtswidrigen Inhalten
• individuelles „Distanzieren―
• Link Disclaimer wirkungslos
167. Markenrecht
• Fremde Marken- oder
Unternehmensbezeichnungen
• DPMA Recherche
• Watchblog: kritische Distanz muss
erkennbar sein
168. Impressumspflicht
• Webseiten fallen unter das
Telemediengesetz
• Impressumspflicht nach 5 TMG und
54, 55 RfStV
• Für geschäftsmäßige Telemedien
• Laut Bundesgerichtshof muss das
Impressum für durchschnittliche Nutzer
leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar
(„2-Klick-Regel―) und ständig verfügbar
sein.
169. 5 Abs. 1 TMG
Diensteanbieter haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar
zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen
zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit
ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen
Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in
das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie
89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen
worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach 27a des
Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach 139c der Abgabenordnung
besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter
Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.
172. Photos
• Rechte der abgebildeten Personen
– schriftliche Einverständniserklärung einholen (bei
Kindern: der Erziehungsberechtigten)
• Rechte des Fotografen
– Fotos (auch Grafiken und Zeichnungen) sind
urheberrechtlich geschützt;
– Bildrechte von der Fotografin/vom Fotografen
„unbefristet und uneingeschränkt― abtreten lassen
• Sonstige Rechte
– Achtung bei Abbildung von Markenartikeln, Logos
etc.
173. Kunsturhebergesetz (KunsturhG)
• Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der
bildenden Künste und der Photographie vom 9. Januar
1907
– Recht am eigenen Bild
• „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten
verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der
Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine
Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten
bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der
Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten.
( 22 KunstUrhG)
174. Kunsturhebergesetz (KunsturhG)
Ausnahmen
1. Personen der Zeitgeschichte
• absolute Personen der Zeitgeschichte
• relative Personen der Zeitgeschichte
• abgestuftes Schutzkonzept
2. Personen als Beiwerk;
3. Bilder von Versammlungen und Aufzügen;
4. höheres Interesse der Kunst.
Aber: Privatsphäre vs. Werbezwecke
175. Kunsturhebergesetz (KunsturhG)
Ohne die nach 22 erforderliche Einwilligung
dürfen verbreitet und zur Schau gestellt
werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk
neben einer Landschaft oder sonstigen
Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und
ähnlichen Vorgängen, an denen die
dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt
sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung
einem höheren Interesse der Kunst dient.
176.
177.
178.
179.
180.
181.
182. UWG
• Wettbewerbswidrig
– Herabsetzung oder Verunglimpfung von
Kennzeichen, Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten
oder geschäftlichen Verhältnissen ( 4 Nr. 7 UWG)
– Tatsachenbehauptungen, die geeignet sind, den
Betrieb des Unternehmens oder den Kredit des
Unternehmens zu schädigen ( 4 Nr. 8 UWG)
– den Werbecharakter von geschäftlichen Handlungen
verschleiern
– enge Grenzen für den Vergleich mit Wettbewerbern
183. Checkliste
• Ist der Urheber des Bildes oder des Fotos
mit der Nutzung einverstanden?
• Ist die auf dem Bild abgelichtete Person
mit der Veröffentlichung auf Facebook
einverstanden?
• Verstößt der Inhalt des Bildes oder des
Fotos gegen die Facebook-Bedingungen
oder allgemeine Gesetze?
184. Wie sieht es aus mit…?
• Selbst erstellte Bilder
• Im Auftrag erstellte Bilder
• Abbildungen von Mitarbeitern und Gästen
• Stock-Archive Bilder
• Web-Fundstücke
• Personen der absoluten Zeitgeschichte für
Werbezwecke