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Pflegeversicherung
Eine der größten
Befürchtungen der
Deutschen ist es,
pflegebedürftig zu werden.
Auf die Hilfe anderer
angewiesen zu sein, sich
Angehörigen, Fremden –
Pflege Kräften, Ärzten –
ausliefern zu müssen, in ein
Heim „abgeschoben“ zu
werden, das stellen sich
viele schrecklich vor. Die
Angst davor ist mit ein
Grund, warum sich die
meisten Menschen erst mit
dem Thema Pflege
beschäftigen, wenn sie
längst erforderlich ist. Mit
dem, was sie fürchten,
können sie lernen umzu-
gehen. Das zeigen
Betroffene, egal ob
Gepflegte oder Pflegende.
Die einen benötigen Hilfe,
die anderen müssen helfen.
Beratungsangebote
nutzen
Braucht ein Mensch
Unterstützung im Alltag,
sind Informationen für ihn
und seine Angehörigen
wichtig. Aufklärung über
mögliche finanzielle Hilfen,
ein Überblick über die
vielen Beratungsangebote
oder Tipps, wie
Pflegebedürftige und
Angehörige die Pflege
gemeinsam planen können.
Die Pflegekassen sind
verpflichtet, ihre
Versicherten über alle
Leistungen zu beraten.
Unterstützung und
Information bieten in viele
Regionen auch
Pflegestützpunkte und
Patientenberatungsstellen.
Serviceinformationen - Pflegezusatz
von ProExpert24
2
Hilfe aus der gesetzlichen
Pflegeversicherung
Auch wenn Menschen auf
Hilfe angewiesen sind,
wollen die meisten so
lange es geht in den
eigenen vier Wänden
leben und möglichst gut
versorgt werden.
Übernehmen Angehörige
diese Aufgabe, zahlt
die gesetzliche
Pflegeversicherung
Pflegegeld. Für die Hilfe
eines professionellen
ambulanten
Pflegedienstes oder die
Versorgung in einem
Pflegeheim übernimmt sie
einen Teil der Kosten. Der
Betrag für diese so
genannte
Pflegesachleistung ist
höher als das Pflegegeld.
Pflegesachleistung
Die Pflegesachleistung ist
eine Leistung der
Pflegeversicherung in
Deutschland nach § 36 Elftes
Buch Sozialgesetzbuch. Sie
umfasst häusliche Pflege, die
von professionellen
Pflegekräften in Form von
Grundpflege und
hauswirtschaftlicher
Versorgung erbracht wird.
Serviceinformationen - Pflegezusatz
von ProExpert24
3
Pflegegrad: Voraussetzungen
und Leistungen
Mit der Umsetzung des
Pflegestärkungsgesetz II
(PSG II) wurden die
Pflegestufen und das
Konzept des
Pflegebedarfs
abgeschafft und durch
die so genannten
Pflegegrade ersetzt.
Anstatt der vier
Pflegestufen gibt es nun
5 Pflegegrade.
Ob gesetzlich oder privat
versichert – die Pflege-
versicherung ist für alle
Pflicht, und ihre Leistungen
sind gesetzlich festgelegt.
Im Pflegefall stellt der
Versicherte einen Antrag
und erhält Besuch von
einem Gutachter. Dieser
beurteilt ob und wie viel
Hilfe nötig ist. Danach
richtet sich der Pflegegrad.
Je höher der Grad, desto
mehr finanzielle Leistungen
gibt es. Insgesamt gibt es
fünf Pflegegrade je nach
dem Umfang der
Pflegebedürfigkeit.
Entscheidendes Kriterium
ist, wie selbstständig ein
Mensch seinen Alltag noch
allein bewältigen kann.
Serviceinformationen - Pflegezusatz
von ProExpert24
4
Die gesetzliche
Pflege ist nur ein
Teilschutz
Wenn der „Pflegefall“
eintritt
Manchmal kann es ganz schnell
gehen – und ein Mensch ist
plötzlich auf Pflege angewiesen.
Aber auch dann, wenn die
Pflegebedürftigkeit schleichend
auftritt, stehen Betroffene und
ihre Familie vor vielen
Entscheidungen: Sollen sie die
Wohnung barrierefrei umbauen
– oder gleich umziehen? Und
wenn ja: in eine Pflege-WG oder
ins Pflegeheim? Und wer bezahlt
das alles?
Die Leistungen der
gesetzlichen
Pflegeversicherung
decken nur einen
Teil der Kosten im
Pflegefall ab. Den
Rest müssen
Pflegebedürftige aus
ihrer Rente oder
ihrem Vermögen
zuzahlen. Reicht das
nicht aus, springen
die Sozialhilfeträger
ein. Es kann auch
vorkommen, dass
Kinder für ihre
pflegebedürftigen 
Eltern Unterhalt
zahlen müssen.
Serviceinformationen - Pflegezusatz
von ProExpert24
5
Pflegekosten jetzt
günstig absichern!
Für alte Menschen ist das
Wohnumfeld entscheidend –
gerade wenn sie pflegebedürftig
sind.
Wichtig ist, dass es Menschen in
der Nähe gibt, die
Unterstützung bieten.
Das kann ehrenamtliche oder
auch professionelle Hilfe sein.
Bei einem kostenlosen
Beratungsgespräch erhalten Sie
Informationen welche
Leistungen und
Förderungen Ihnen zustehen:
• Welche Fördermittel gibt es für
den barrierefreien Umbau der
eigenen vier Wände?
• Welche Kriterien für das Wohnen
im Pflegeheim wichtig sind?
• Wie es sich in einer Pflege-WG
wohnt?
• Welche Leistungen die Pflegekasse
übernimmt?
• Welche Kosten Sie mit einer
privaten Pflegezusatzversicherung
günstig abfedern können?
• Sie haben noch Fragen zur privaten
Pflegezusatzversicherung? Lassen
Sie sich jetzt beraten.
Mit einer Pflege-
Zusatzversicherung
können sich
Versicherte gegen die
finanziellen Folgen
einer
Pflegebedürftigkeit
absichern. Der
Pflegezusatz dient
dabei als ergänzender
und privater Schutz.
Eine Pflege-
Zusatzversicherung
erhalten Sie bereits
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  • 1.
  • 2. Informationen Pflegeversicherung Eine der größten Befürchtungen der Deutschen ist es, pflegebedürftig zu werden. Auf die Hilfe anderer angewiesen zu sein, sich Angehörigen, Fremden – Pflege Kräften, Ärzten – ausliefern zu müssen, in ein Heim „abgeschoben“ zu werden, das stellen sich viele schrecklich vor. Die Angst davor ist mit ein Grund, warum sich die meisten Menschen erst mit dem Thema Pflege beschäftigen, wenn sie längst erforderlich ist. Mit dem, was sie fürchten, können sie lernen umzu- gehen. Das zeigen Betroffene, egal ob Gepflegte oder Pflegende. Die einen benötigen Hilfe, die anderen müssen helfen. Beratungsangebote nutzen Braucht ein Mensch Unterstützung im Alltag, sind Informationen für ihn und seine Angehörigen wichtig. Aufklärung über mögliche finanzielle Hilfen, ein Überblick über die vielen Beratungsangebote oder Tipps, wie Pflegebedürftige und Angehörige die Pflege gemeinsam planen können. Die Pflegekassen sind verpflichtet, ihre Versicherten über alle Leistungen zu beraten. Unterstützung und Information bieten in viele Regionen auch Pflegestützpunkte und Patientenberatungsstellen. Serviceinformationen - Pflegezusatz von ProExpert24 2
  • 3. Hilfe aus der gesetzlichen Pflegeversicherung Auch wenn Menschen auf Hilfe angewiesen sind, wollen die meisten so lange es geht in den eigenen vier Wänden leben und möglichst gut versorgt werden. Übernehmen Angehörige diese Aufgabe, zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung Pflegegeld. Für die Hilfe eines professionellen ambulanten Pflegedienstes oder die Versorgung in einem Pflegeheim übernimmt sie einen Teil der Kosten. Der Betrag für diese so genannte Pflegesachleistung ist höher als das Pflegegeld. Pflegesachleistung Die Pflegesachleistung ist eine Leistung der Pflegeversicherung in Deutschland nach § 36 Elftes Buch Sozialgesetzbuch. Sie umfasst häusliche Pflege, die von professionellen Pflegekräften in Form von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung erbracht wird. Serviceinformationen - Pflegezusatz von ProExpert24 3
  • 4. Pflegegrad: Voraussetzungen und Leistungen Mit der Umsetzung des Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) wurden die Pflegestufen und das Konzept des Pflegebedarfs abgeschafft und durch die so genannten Pflegegrade ersetzt. Anstatt der vier Pflegestufen gibt es nun 5 Pflegegrade. Ob gesetzlich oder privat versichert – die Pflege- versicherung ist für alle Pflicht, und ihre Leistungen sind gesetzlich festgelegt. Im Pflegefall stellt der Versicherte einen Antrag und erhält Besuch von einem Gutachter. Dieser beurteilt ob und wie viel Hilfe nötig ist. Danach richtet sich der Pflegegrad. Je höher der Grad, desto mehr finanzielle Leistungen gibt es. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade je nach dem Umfang der Pflegebedürfigkeit. Entscheidendes Kriterium ist, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch allein bewältigen kann. Serviceinformationen - Pflegezusatz von ProExpert24 4
  • 5. Die gesetzliche Pflege ist nur ein Teilschutz Wenn der „Pflegefall“ eintritt Manchmal kann es ganz schnell gehen – und ein Mensch ist plötzlich auf Pflege angewiesen. Aber auch dann, wenn die Pflegebedürftigkeit schleichend auftritt, stehen Betroffene und ihre Familie vor vielen Entscheidungen: Sollen sie die Wohnung barrierefrei umbauen – oder gleich umziehen? Und wenn ja: in eine Pflege-WG oder ins Pflegeheim? Und wer bezahlt das alles? Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken nur einen Teil der Kosten im Pflegefall ab. Den Rest müssen Pflegebedürftige aus ihrer Rente oder ihrem Vermögen zuzahlen. Reicht das nicht aus, springen die Sozialhilfeträger ein. Es kann auch vorkommen, dass Kinder für ihre pflegebedürftigen  Eltern Unterhalt zahlen müssen. Serviceinformationen - Pflegezusatz von ProExpert24 5
  • 6. Pflegekosten jetzt günstig absichern! Für alte Menschen ist das Wohnumfeld entscheidend – gerade wenn sie pflegebedürftig sind. Wichtig ist, dass es Menschen in der Nähe gibt, die Unterstützung bieten. Das kann ehrenamtliche oder auch professionelle Hilfe sein. Bei einem kostenlosen Beratungsgespräch erhalten Sie Informationen welche Leistungen und Förderungen Ihnen zustehen: • Welche Fördermittel gibt es für den barrierefreien Umbau der eigenen vier Wände? • Welche Kriterien für das Wohnen im Pflegeheim wichtig sind? • Wie es sich in einer Pflege-WG wohnt? • Welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt? • Welche Kosten Sie mit einer privaten Pflegezusatzversicherung günstig abfedern können? • Sie haben noch Fragen zur privaten Pflegezusatzversicherung? Lassen Sie sich jetzt beraten. Mit einer Pflege- Zusatzversicherung können sich Versicherte gegen die finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit absichern. Der Pflegezusatz dient dabei als ergänzender und privater Schutz. Eine Pflege- Zusatzversicherung erhalten Sie bereits für unter 15,-- Euro ! Serviceinformationen - Pflegezusatz von ProExpert24 6
  • 7. Serviceinformationen - Pflegezusatz von ProExpert24 7 Lösung einsenden und an unserer Weihnachts- Tombola teilnehmen!
  • 8. Serviceinformationen - Pflegezusatz von ProExpert24 8 Firmenstempel: