Open Data Zugang zu Daten der Verwaltung
Offene Verwaltung – Ziel der EU - Administration „ Bürger und Wirtschaft  werden von anwenderorientierten E-Government Diensten, die  in Zusammenarbeit mit dritten  entwickelt wurden, sowie durch vermehrten  Zugang zu öffentlicher Information , verstärkter  Transparenz  und wirksamer Maßnahmen der  Beteiligung  im politischen Meinungsbildungsprozess unterstützt.“ Ministers responsible for eGovernment policy of the European Union. “Ministerial Declaration on eGovernment.” In  5th Ministerial eGovernment Conference , 6. Malmö, Sweden: se2009.eu, 2009. http://ec.europa.eu/information_society/activities/egovernment/conferences/malmo_2009/press/ministerial-declaration-on-egovernment.pdf .
Open Government Eine offene, flexible und auf Prinzipien des Miteinander beruhende Verwaltung Bürger, Wirtschaft und Verwaltung treten einander auf gleicher Augenhöhe gegenüber Berücksichtigt die Anforderungen der  Nutzer  – nicht Kostenersparnis ist primäres Ziel sondern Maximierung des Gesamtnutzens für den Staat Effizienz und Effektivitätssteigerungen unter ständiger Verbesserung der angebotenen Dienste Ziel: Österreich (Europa) zur führenden Wissensgesellschaft ausbauen
Open Government – Herausforderungen Integration des Wissens der BürgerInnen Anreizmodelle: Das alleinige elektronische Angebot von E-Services führt nicht zur Steigerung der Beteiligung oder Stärkung der Demokratie Umgang mit sozialen Netzwerken Zu wenig Erfahrungen bezüglich Schutz der eigenen Privatsphäre Wo Endet die private Nutzung und beginnt die „Amtsauskunft“? Fehlender Rechtsrahmen Auskunftsrecht vs. Datenfreiheit Fragmentierte Regelungen auf europäischer Staatenebene Umsetzungshorizont USA, Australien, Neuseeland, Großbritannien haben konkrete (tw. gesetzlich) fixierte Ziele: Gefahr, dass Österreich / Europa ins Hintertreffen kommt
Erste Schritte: Open Government durch Open Data Vollständig  – Informationen, die nicht Datenschutzbedenken oder anderer rechtlicher Beschränkungen obliegen, müssen vollständig zur Verfügung gestellt werden Zeitnah   – Der Wert an Information wird durch schnelle Bereitstellung gewahrt Barrierefrei  – Alle Bevölkerungsgruppen müssen im gleichen Umfang an der Offenheit partizipieren und profitieren können Maschinell Verarbeitbar  – Generation von Mehrwert durch einfache Verarbeitung durch Wirtschaft und Private Formatoffen  – Der Zugang wird durch offene Schnittstellen gewährleistet Lizenzfrei  – Informationen sind kostenfrei verfügbar. Regelungen betreffend der Verwendung bzw. wieder Verfügbarmachung abgeleiteter Informationen können erstellt werden
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Open Government - Open Data

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    Open Data Zugangzu Daten der Verwaltung
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    Offene Verwaltung –Ziel der EU - Administration „ Bürger und Wirtschaft werden von anwenderorientierten E-Government Diensten, die in Zusammenarbeit mit dritten entwickelt wurden, sowie durch vermehrten Zugang zu öffentlicher Information , verstärkter Transparenz und wirksamer Maßnahmen der Beteiligung im politischen Meinungsbildungsprozess unterstützt.“ Ministers responsible for eGovernment policy of the European Union. “Ministerial Declaration on eGovernment.” In 5th Ministerial eGovernment Conference , 6. Malmö, Sweden: se2009.eu, 2009. http://ec.europa.eu/information_society/activities/egovernment/conferences/malmo_2009/press/ministerial-declaration-on-egovernment.pdf .
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    Open Government Eineoffene, flexible und auf Prinzipien des Miteinander beruhende Verwaltung Bürger, Wirtschaft und Verwaltung treten einander auf gleicher Augenhöhe gegenüber Berücksichtigt die Anforderungen der Nutzer – nicht Kostenersparnis ist primäres Ziel sondern Maximierung des Gesamtnutzens für den Staat Effizienz und Effektivitätssteigerungen unter ständiger Verbesserung der angebotenen Dienste Ziel: Österreich (Europa) zur führenden Wissensgesellschaft ausbauen
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    Open Government –Herausforderungen Integration des Wissens der BürgerInnen Anreizmodelle: Das alleinige elektronische Angebot von E-Services führt nicht zur Steigerung der Beteiligung oder Stärkung der Demokratie Umgang mit sozialen Netzwerken Zu wenig Erfahrungen bezüglich Schutz der eigenen Privatsphäre Wo Endet die private Nutzung und beginnt die „Amtsauskunft“? Fehlender Rechtsrahmen Auskunftsrecht vs. Datenfreiheit Fragmentierte Regelungen auf europäischer Staatenebene Umsetzungshorizont USA, Australien, Neuseeland, Großbritannien haben konkrete (tw. gesetzlich) fixierte Ziele: Gefahr, dass Österreich / Europa ins Hintertreffen kommt
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    Erste Schritte: OpenGovernment durch Open Data Vollständig – Informationen, die nicht Datenschutzbedenken oder anderer rechtlicher Beschränkungen obliegen, müssen vollständig zur Verfügung gestellt werden Zeitnah – Der Wert an Information wird durch schnelle Bereitstellung gewahrt Barrierefrei – Alle Bevölkerungsgruppen müssen im gleichen Umfang an der Offenheit partizipieren und profitieren können Maschinell Verarbeitbar – Generation von Mehrwert durch einfache Verarbeitung durch Wirtschaft und Private Formatoffen – Der Zugang wird durch offene Schnittstellen gewährleistet Lizenzfrei – Informationen sind kostenfrei verfügbar. Regelungen betreffend der Verwendung bzw. wieder Verfügbarmachung abgeleiteter Informationen können erstellt werden
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