Minijob-Zentrale Minijobs im gewerblichen Bereich Stand: Mai 2013Minijob-Zentrale
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Minijob-Zentrale ist deutschlandweit die zentrale Servicestelle für die Abwicklung
des Melde- und Beitragsverfahrens zur Sozialversicherung für sämtliche geringfügige
Beschäftigungen, die sogenannten Minijobs.
Die Minijob-Zentrale führt neben dem Meldeverfahren zur Sozialversicherung und
dem Einzug der Pauschalabgaben bei allen Minijobs im gewerblichen Bereich auch
das Haushaltsscheck-Verfahren für Minijobs in Privathaushalten durch (siehe hierzu
Ausführungen unter „Versicherungsrecht“). Für diese Beschäftigungen übernimmt sie
zugleich die Anmeldung zur gesetzlichen
Unfallversicherung.
Darüber hinaus bietet die Minijob-Zentrale Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein
umfassendes
Service- und Informationsangebot aus einer Hand und berät zum
Versicherungs-,
Beitrags- und Melderecht bei geringfügigen Beschäftigungen.
Während sich die gesetzlichen Bestimmungen für die kurzfristige Beschäftigung bis
heute nie wesentlich
verändert haben, reformierte der Gesetzgeber die geringfügig
entlohnte Beschäftigung (450-Euro-Minijob) zuletzt zum 1. Januar 2013. Mit dieser Broschüre
informieren wir Sie über die wesentlichen gesetzlichen
Regelungen der Minijobs
im gewerblichen Bereich. Dabei berücksichtigt sie sowohl das bis zum 31. Dezember
2012 geltende Recht, als auch die ab dem 1. Januar 2013 geltenden Minijob-Regelungen.
Ihre Minijob-Zentrale
Bis wann muss ich arbeiten?
Werde ich von meiner Rente leben können?
Was passiert im Falle eines unvorhergesehenen Ereignisses?
Muss ich mich als junger Mensch um meine Rente sorgen?
Warum sind Frauen die größten Opfer von Rentenbetrug?
Ist es logisch, dass wir länger arbeiten?
Wie sieht es mit schweren Berufen und dem Punktesystem aus?
All diese Fragen müssen nicht wirklich sein. Weil es um Entscheidungen geht. Wir entscheiden uns für Solidarität. Entdecken Sie warum und wie in dieser Rentenzeitung.
Fast jeder zweite befragte Steirer plant, sein Vorsorgeverhalten über das „Pensionskonto Neu" ab Juni 2014 anzupassen. Darum planen 166.000 Steirer, sich zu ihrer Pensionslücke in ihrer Bank beraten lassen. Immobilienbesitz und Versicherungen gelten unverändert als beste Altersvorsorge. Dies geht aus der aktuellen Studie „Vorsorgeverhalten und Pensionskonto Neu" von GfK Austria im Auftrag von s Versicherung, Erste Bank und Sparkassen hervor. Die für den Abruf des Pensionskontos notwendige Handy Signatur kann in jeder Sparkassen- und Erste Bank-Filiale freigeschaltet werden.
Schweizer Pensionskasse und deutsches Steuerrecht iCarsten Reineke
Hallo und willkommen,
die nächsten Videos beschäftigen sich mit den schweizer Pensionskassen und der steuerlichen Behandlung in Deutschland.
Den Anfang machen wir heute mit einigen Grundlagen.
In den nächsten Wochen geht es dann um die genaue steuerliche Behandlung der Beiträge und Auszahlungen und darum, wie diese in der Einkommensteuererklärung zu erfassen sind.
Die schweizer Altersversorgung besteht aus drei Säulen.
Die erste Säule ist die AHV / IV (Alters- und Hinterbliebenenversicherung / Invalidenversicherung). Sie entspricht in etwa der deutschen gesetzl. Rentenversicherung
Die zweite Säule ist die Pensionskasse, mit der wir uns im Weiteren näher beschäftigen.
Bei der dritten Säule handelt es sich um private Vorsorge. Sie ist nicht mit deutschen Rentenversicherungen vergleichbar. Die steuerliche Behandlung in Deutschland hängt von der Art der Anlage ab. Die Beträge sind grundsätzlich aber steuerpflichtiger Arbeitslohn
Die 2. Säule, also die Pensionskasse lässt sich in zwei Teil aufteilen. Die Säule 2a das sog. Obligatorium wird durch ein schweizer Bundesgesetz bestimmt. Sie wird wie die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland behandelt.
Die Säule 2b ist das Überobligatorium. Dieses wird durch die Pensionskasse festgelegt und entspricht in Deutschland einer privaten Rentenversicherung.
In der nächsten Woche geht es dann um die Einzelheiten zur steuerlichen Behandlung der Beiträge.
Vielen Dank und bis zur nächsten Woche.
Minijob-Zentrale Minijobs im gewerblichen Bereich Stand: Mai 2013Minijob-Zentrale
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Minijob-Zentrale ist deutschlandweit die zentrale Servicestelle für die Abwicklung
des Melde- und Beitragsverfahrens zur Sozialversicherung für sämtliche geringfügige
Beschäftigungen, die sogenannten Minijobs.
Die Minijob-Zentrale führt neben dem Meldeverfahren zur Sozialversicherung und
dem Einzug der Pauschalabgaben bei allen Minijobs im gewerblichen Bereich auch
das Haushaltsscheck-Verfahren für Minijobs in Privathaushalten durch (siehe hierzu
Ausführungen unter „Versicherungsrecht“). Für diese Beschäftigungen übernimmt sie
zugleich die Anmeldung zur gesetzlichen
Unfallversicherung.
Darüber hinaus bietet die Minijob-Zentrale Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein
umfassendes
Service- und Informationsangebot aus einer Hand und berät zum
Versicherungs-,
Beitrags- und Melderecht bei geringfügigen Beschäftigungen.
Während sich die gesetzlichen Bestimmungen für die kurzfristige Beschäftigung bis
heute nie wesentlich
verändert haben, reformierte der Gesetzgeber die geringfügig
entlohnte Beschäftigung (450-Euro-Minijob) zuletzt zum 1. Januar 2013. Mit dieser Broschüre
informieren wir Sie über die wesentlichen gesetzlichen
Regelungen der Minijobs
im gewerblichen Bereich. Dabei berücksichtigt sie sowohl das bis zum 31. Dezember
2012 geltende Recht, als auch die ab dem 1. Januar 2013 geltenden Minijob-Regelungen.
Ihre Minijob-Zentrale
Bis wann muss ich arbeiten?
Werde ich von meiner Rente leben können?
Was passiert im Falle eines unvorhergesehenen Ereignisses?
Muss ich mich als junger Mensch um meine Rente sorgen?
Warum sind Frauen die größten Opfer von Rentenbetrug?
Ist es logisch, dass wir länger arbeiten?
Wie sieht es mit schweren Berufen und dem Punktesystem aus?
All diese Fragen müssen nicht wirklich sein. Weil es um Entscheidungen geht. Wir entscheiden uns für Solidarität. Entdecken Sie warum und wie in dieser Rentenzeitung.
Fast jeder zweite befragte Steirer plant, sein Vorsorgeverhalten über das „Pensionskonto Neu" ab Juni 2014 anzupassen. Darum planen 166.000 Steirer, sich zu ihrer Pensionslücke in ihrer Bank beraten lassen. Immobilienbesitz und Versicherungen gelten unverändert als beste Altersvorsorge. Dies geht aus der aktuellen Studie „Vorsorgeverhalten und Pensionskonto Neu" von GfK Austria im Auftrag von s Versicherung, Erste Bank und Sparkassen hervor. Die für den Abruf des Pensionskontos notwendige Handy Signatur kann in jeder Sparkassen- und Erste Bank-Filiale freigeschaltet werden.
Schweizer Pensionskasse und deutsches Steuerrecht iCarsten Reineke
Hallo und willkommen,
die nächsten Videos beschäftigen sich mit den schweizer Pensionskassen und der steuerlichen Behandlung in Deutschland.
Den Anfang machen wir heute mit einigen Grundlagen.
In den nächsten Wochen geht es dann um die genaue steuerliche Behandlung der Beiträge und Auszahlungen und darum, wie diese in der Einkommensteuererklärung zu erfassen sind.
Die schweizer Altersversorgung besteht aus drei Säulen.
Die erste Säule ist die AHV / IV (Alters- und Hinterbliebenenversicherung / Invalidenversicherung). Sie entspricht in etwa der deutschen gesetzl. Rentenversicherung
Die zweite Säule ist die Pensionskasse, mit der wir uns im Weiteren näher beschäftigen.
Bei der dritten Säule handelt es sich um private Vorsorge. Sie ist nicht mit deutschen Rentenversicherungen vergleichbar. Die steuerliche Behandlung in Deutschland hängt von der Art der Anlage ab. Die Beträge sind grundsätzlich aber steuerpflichtiger Arbeitslohn
Die 2. Säule, also die Pensionskasse lässt sich in zwei Teil aufteilen. Die Säule 2a das sog. Obligatorium wird durch ein schweizer Bundesgesetz bestimmt. Sie wird wie die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland behandelt.
Die Säule 2b ist das Überobligatorium. Dieses wird durch die Pensionskasse festgelegt und entspricht in Deutschland einer privaten Rentenversicherung.
In der nächsten Woche geht es dann um die Einzelheiten zur steuerlichen Behandlung der Beiträge.
Vielen Dank und bis zur nächsten Woche.
Das Gehirn ist der zentrale Steuerpunkt unseres Körpers, es sagt uns, ob wir glücklich oder traurig sein sollen, ob wir Schmerzen empfinden, ob uns kalt oder warm ist.
Actitud frente a los problemas de los demás.
Esta presentación no es del Colegio. Me ha llegado por email y la quería compartir con todos-as. Si alguien la tiene registrada se eliminará previo aviso. Eskerrik asko.
Willkommen bei ForexGT!
Diese kurze Präsentation erläutert die Funktionsweise unseres Expert Advisors RaptorWPR V3.1.
RaptorWPR V3.1 ist zu einem einmaligen Preis von 39,99 EUR zu haben.
Besuchen Sie uns:
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http://shop.ForexGT.de
http://www.Facebook.com/ForexGT2013
http://google.com/+ForexgtDe
Wir tragen die Verantwortung, dass die Prämien unserer Kunden für alle fair sind. So sind wir verpflichtet, mittels Revisionen die Buchführung der Betriebe, die bei der Suva versichert sind, zu prüfen. Unsere Revisoren sind froh, dass eine Vielzahl von Revisionen direkt bei Ihnen als Treuhänder stattfinden.
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Steuerliche Betrachtung der Krankenversicherungbit-hwk-koblenz
Der Gesetzgeber musste nach der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts mit Wirkung ab 2010 den steuerlichen Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen
neu regeln. Der Referent der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz zeigt die steuerlichen Möglichkeiten für den Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen auf. Beleuchtet werden zudem die steuerlichen Möglichkeiten bei Arbeitgeberzuschüssen zu Aufwendungen des Arbeitnehmers sowie die steuerliche Behandlung in Leistungsbezügen und im Falle von Beitragsrückerstattungen.
Minijob-Zentrale Minijobs in Privathaushalten April 2013Minijob-Zentrale
Liebe Leserin, lieber Leser,
vielen Familien, Singles oder Alleinerziehenden fehlt die Zeit, alle Hausarbeiten
selbst zu erledigen. Auch ältere Menschen brauchen immer öfter
Unterstützung. Einkaufen, Aufräumen, Abwaschen, Kochen, Putzen und
Bügeln sind mehr als „ein bisschen Haushalt“. Hier kann eine Haushaltshilfe
entlasten, entweder für ein paar Stunden in der Woche, halbtags oder sogar
für den ganzen Tag.
Minijobs in Privathaushalten werden vom Gesetzgeber besonders gefördert.
Deutlich ermäßigte Abgaben und Steuervorteile sowie die einfache Anmeldung
im sogenannten Haushaltsscheck-Verfahren erleichtern die Entscheidung,
einen Minijob im Privathaushalt bei der Minijob-Zentrale anzumelden.
Dabei wird dem Arbeitgeber im Privathaushalt die Anmeldung der Haushaltshilfe
so bequem wie möglich gemacht. So kann die Anmeldung auch
online abgegeben werden: www.minijob-zentrale.de.
Ihr Ansprechpartner für Minijobs in Privathaushalten ist die Minijob-Zentrale.
Wir übernehmen einen Großteil der sonst üblichen Arbeitgeberpflichten
sowie
die Anmeldung der Haushaltshilfe zur gesetzlichen Unfallversicherung.
Mit dieser Broschüre wollen wir Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen
zum Thema Minijobs in Privathaushalten geben. Erfahren Sie, welche
Vorteile,z.
B. steuerlich, die Anmeldung einer Haushaltshilfe hat und wie
einfach sie ist.
Ihre Minijob-Zentrale
Lage, Problematik und Lösungsansätze
in der Renten – und Pflegeversicherung. Präsentation von Andrea Paulick und Kathrin Strobel an der Fachhochschule Kehl
Effiziente Vorsorge im Spannungsfeld zwischen Wirtschaft und Staat. Was soll man tun, wenn der Staat sich uns nicht mehr leisten kann? - Eric Samuiloff (Swiss Life Select Österreich)
Der BVR warnt mit Blick auf die Riester-Rente vor einer deutlich wachsenden Rentenlücke. Gegensteuern könne eine höhere Eigenvorsorge. Vor allem die Politik sei hier gefragt mit höheren und dynamischen Fördersätzen, einem Freibetrag bei der Grundsicherung sowie geringeren Steuer- und Abgabensätzen.
Das Munich Center for the Economics of Aging (MEA) am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik hat im Auftrag des BVR die "Entwicklung der Rentenlücke und das Sparverhalten deutscher Haushalte" untersucht. Die Zusammenfassung des ersten Teils der Studie, die den Zusammenhang zwischen dem Sparverhalten deutscher Haushalte und der Rentenlücke im aktuellen Niedrigzinsumfeld analysiert, ist nun veröffentlicht. Das Papier wirft unter anderem einen Blick auf die drastischen Auswirkungen des derzeitigen Niedrigzinsniveaus, die sich verstärken, je länger die geringen Sätze bestehen.
Schweizer Pensionskasse und deutsches Steuerrecht iiiCarsten Reineke
Heute geht es um die steuerliche Behandlung der Auszahlungen und wo diese in der deutschen Steuererklärung eingetragen werden müssen.
Rentenauszahlungen aus dem Obligatorium werden wie Auszahlungen aus der deutschen (gesetzlichen) Rentenversicherung behandelt. Die Höhe der Besteuerung hängt vom Jahr des Renteneintritts ab, z.B. bei einem Renteneintritt im Jahr 2019 werden 75%, bei einem Renteneintritt im Jahr 2031 werden 91% der Rentenzahlung versteuert.
Eine Ausnahme gilt für Auszahlungen, die auf vor dem 01.01.2005 gezahlten Beiträgen beruhen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass diese Beiträge
Oberhalb des gesetzlichen Höchstbetrages zur deutschen Rentenversicherung lagen und dies für mindestens 10 Jahre der Fall war.
Dann werden die Auszahlungen (die auf diesen Beiträgen beruhen) auf Antrag nur mit dem Ertragsanteil (wie Zahlungen aus dem Überobligatorium) besteuern.
In der Einkommensteuererklärung sind die Rentenzahlungen aus dem Obligatorium in der Anlage R zu erfassen.
In Zeile 4 / Kennzahl 100 muss eine „9“ eintragen werden
In Zeile 5 / Kennzahl 101 ist der Rentenbetrag im Jahr, in EUR zu erfassen.
Rentenzahlungen aus dem Überobligatorium werden wie Auszahlungen aus einem privaten Rentenversicherungsvertrag mit dem Ertragsanteil abhängig vom Alter beim Rentenbeginn besteuert, z.B. bei Rentenbeginn im Alter von 65 Jahre werden 18% der Auszahlungen versteuert.
In der Einkommensteuererklärung sind auch die Rentenzahlungen aus dem Überobligatorium in der Anlage R zu erfassen.
In Zeile 14 / Kennzahl 130 eine „9“ eintragen
In Zeile 15 / Kennzahl 131 den Rentenbetrag im Jahr in EUR
Und in Zeile 16 / Kennzahl 132 den Rentenbeginn
Vorabbezüge, z.B. Einmalauszahlungen, aus dem Obligatorium einer schweizer Pensionskasse werden so wie Rentenzahlungen behandelt und sein in der Einkommensteuererklärung in der Anlage R auch so zu erfassen.
Vorabbezug aus dem Überobligatorium unterliegen mit dem Zinsanteil der Besteuerung. Falls keine andere Ermittlung des Zinsanteil vorliegt, mit dem Unterschied zwischen Auszahlung und den entsprechenden Einzahlungen in die Pensionskasse.
Eine Ausnahme besteht bei einem Vorabbezug, wenn der Beitritt zu der betreffenden Pensionskasse vor dem 01.01.2005 erfolgte. In diesem Fall ist die Auszahlung steuerfrei (Lebensversicherungsprivileg).
Der steuerpflichtige Zinsanteil unterliegt der Abgeltungsteuer von ca. 26,4% (ohne Kirchensteuer).
Das gilt nicht, wenn die Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgte und die Auszahlung erst nach mindestens 12 Jahren nach dem Vertragsabschluss vorgenommen wurde. In diesem Fall ist nur die Hälfte des Zinsanteils zu besteuern. Dann aber mit dem regulären Einkommensteuersatz.
In der Einkommensteuererklärung sind Vorabbezüge aus dem Überobligatorium in der Anlage Kap, in Zeile 15, Kennzahl 34 zu erfassen.
Eine Bescheinigung der schweizer Pensionskassen über die Auszahlungen sollte ungefähr so aussehen.
2. Agenda
Allgemeiner Teil
3-Säulen-System der Schweiz
Aktuelles aus der 1., 2. und 3. Säule
Steuern
Die möglichen Lebensereignisse/-phasen einer Frau
Heirat / Hausfrau
Wiedereinstieg
Scheidung
Partnerschaft / Patchwork
Karriere
Frühpensionierung
Zusammenfassung
2
4. Allgemeiner Teil: Aktuelles aus der 1. Säule
Altersstruktur der Bevölkerung und deren Entwicklung sind von Bedeutung für die
Ausgestaltung des Sozialversicherungssystems
1 : 9.5
1948
1 : 4.0
2000
1 : 2.3
2040
4
6. Allgemeiner Teil: Aktuelles aus der 2. Säule
Bei der Pensionierung wird das vorhandene Altersguthaben (inklusive den Zinsgutschriften)
in eine Rente umgewandelt.
Umwandlungssatz definiert die jährliche Rente in Prozent des Altersguthabens.
Achtung: Der Umwandlungssatz für das Überobligatorium ist erfahrungsgemäss wesentlich
tiefer als für den gesetzlichen Teil (Obligatorium).
Betrag UWS Altersrente
Altersguthaben bei Pensionierung 100‘000 6.80% 6‘800
Altersguthaben bei Pensionierung 100‘000 6.10% 6‘100
Altersguthaben bei Pensionierung 700‘000 42‘7006.10%
6
9. Allgemeiner Teil: Aktuelles aus der 3. Säule
9
Säule 3a: gebundene Vorsorge (Banksparen, 3a-Policen)
AHV-pflichtiges Einkommen
Arbeitnehmerinnen, Selbständigerwerbende
Arbeitslose, solange sie Taggelder von der ALV beziehen
Säule 3b: freie Vorsorge (Sparkonti, Depot, 3b-Policen)
84'240
6'739
33'696
(max. 20 %)
10. Allgemeiner Teil: Steuern
10
1. Säule:
Abzug der AHV / IV / EO / ALV-Beiträge
(auch AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige)
AHV Rente ist 100 % zu versteuern
2. Säule:
Einkäufe in die Maximalleistungen der Pensionskasse
Einkäufe auch bei Vorsorgelücke durch Scheidung möglich
Nach WEF Bezug (Wohneigentumsförderung): steueroptimierter Einkauf in Pensionskasse erst nach
Rückzahlung WEF Bezug (steuerneutral) möglich
Kapitalauszahlung steuerpflichtig (Kapitalleistungssteuer)
3. Säule:
Steuerlicher Abzug des 3a Beitrags
3a Kapitalauszahlung steuerpflichtig (Kapitalleistungssteuer)
11. Allgemeiner Teil: Steuern
11
Mögliche Beiträge Peter und Lisa Berger:
je CHF 6'739.– pro Jahr (CHF 13'478)
Grenzsteuersatz: 27.4 %
Steuerbares Einkommen alt CHF 100'000.– CHF 16'900.–
Steuerbares Einkommen neu CHF 86'522.– CHF 13'200.–
Steuerersparnis pro Jahr CHF 3'700.–
(Beispiel durchschnittliche SG-Gemeinde, inkl. Kirche, Tarif verheiratet)
12. Kapitalleistungssteuern Kanton St. Gallen (2014)
12
auf Pensionskassen- und 3a-Guthaben, Stadt St. Gallen, inkl. Kirche und Bund
Ein gestaffelter Bezug lohnt sich Vermögenssteuer 100'000 = ca. 485.‒/Jahr
13. Agenda
Allgemeiner Teil
3-Säulen-System der Schweiz
Aktuelles aus der 1., 2. und 3. Säule
Steuern
Die möglichen Lebensereignisse/-phasen einer Frau
Heirat / Hausfrau
Wiedereinstieg
Scheidung
Partnerschaft / Patchwork
Karriere
Frühpensionierung
Zusammenfassung
13
14. Die möglichen Lebensereignisse/-phasen einer Frau
14
Einstieg
Berufsleben
Karriere
Früh-/
Pensionierung
Verlust
Lebenspartner
Scheidung
Kind /
Erziehung
Wiedereinstieg
Beruf
Kinder in
Schule
Alleinerziehung
Kinder aus
dem Haus
20 30 40 50 60 70 80
Partnerschaft / Patchwork
Vermögen
Einkommen
Heirat /
Hausfrau
Weiterbildung
16. Informationen aus 1., 2. und 3. Säule
Während der Ehe sind AHV-Beiträge bezahlt
durch Ehegatte
Max. AHV-Ehegattenrente CHF 42‘120
Keine obligatorische Unfallversicherung
Keine berufliche Vorsorge
Keine 3a Beiträge möglich
Keine gesetzlich begünstigte Altersvorsorge
Wichtige Hinweise und Tipps
Unfalleinschluss bei der Krankenkasse
Rentenleistungen im Invaliditäts- oder Todesfall fliessen
nur aus der 1. Säule.
Im Todesfall erhält der Witwer nur eine AHV-Rente sofern
die Kinder unter 18 Jahre alt sind.
Ist die Tragbarkeit der Liegenschaft im Invaliditäts- und
Todesfall noch gegeben?
Zahlt die Pensionskasse Ihres Ehegatten eine
Witwenrente an Sie aus?
(ohne Kinder nur unter best. Voraussetzungen)
Wie regeln Sie Ihre eigene Altersvorsorge?
Heirat / Hausfrau
20. Informationen aus 1., 2. und 3. Säule
Einkommenssplitting beantragen
Sind Sie erwerbstätig?
AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige
Teilung des Pensionskassen- sowie 3a-Guthabens,
welches während der Ehe angespart wurde.
Erwerbseinkommen muss neu für zwei Haushalte reichen
Wichtige Hinweise und Tipps
Sind Leistungskürzungen entstanden?
Überprüfen Sie Ihre Leistungen im Invaliditätsfall sowie
im Todesfall.
Wie hoch ist Ihr Einnahmebedarf?
Ist die Tragbarkeit der Liegenschaft weiterhin gegeben?
Frühzeitig juristische Beratung beanspruchen
Scheidung
22. Informationen aus 1., 2. und 3. Säule
Ohne Erwerbstätigkeit sind Sie AHV-beitragspflichtig.
AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige
Keine plafonierte AHV-Rente wie bei Ehegatten
Keine gesetzlichen Hinterlassenenleistungen für
Lebenspartner (je nach Pensionskasse möglich)
getrennte Steuerveranlagung
Wichtige Hinweise und Tipps
Vorsicht bei Schenkungen an Lebenspartner
=> Schenkungssteuer
Erbschaftssteuer unter Konkubinatspaaren
Erben: Partner ist kein gesetzlicher Erbe, ohne
erbrechtliche Regelung kein Erbanspruch
Erbrechtliche Regelung sehr zu empfehlen bei Patchwork
und auch Konkubinat
Gegenseitige Tragbarkeit der Liegenschaft im Invaliditäts-
sowie Todesfall
Partnerschaft / Patchwork
24. Informationen aus 1., 2. und 3. Säule
Pensionskasse, max. versichertes Einkommen
gem. BVG CHF 59'670 (entspricht einem Bruttolohn von
CHF 84'240)
Unfallversicherung nur bis CHF 126'000
Bei Selbständigkeit ohne Pensionskasse sind durch
3a Beiträge (max. CHF 33'696) nur Löhne bis ca.
CHF 168'000 «versichert» (Steuerabzug).
Wichtige Hinweise und Tipps
Überprüfen Sie Ihren Pensionskassenausweis.
Bis zu welchem Lohn sind Sie gegen Unfall versichert?
Besteht allenfalls ein UVG-Zusatz?
Bei höheren Löhnen entsprechen die
Invaliditätsleistungen allenfalls nicht dem
gewünschten Bedarf.
Ein Vergleich zwischen Pensionskasse und Versicherung
bei selbständig Erwerbenden könnte
sich lohnen.
Karriere
26. Informationen aus 1., 2. und 3. Säule
Vorbezug der AHV ist möglich
Wie hoch ist Ihre AHV – Rente?
AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige
In den letzten Jahren vor Pensionierung werden i.d.R. die
höchsten Sparbeiträge in die Pensionskasse einbezahlt.
Tiefere Umwandlungssätze und geringere Altersguthaben
(fehlende Alters- und Zinsgutschriften) tiefere Altersrente
Staffelung der vorhandenen 3a Konti
Wichtige Hinweise und Tipps
Kapitalbezug: Frist von 36 Monaten nach Einkauf in die
Pensionskasse einhalten
Ist eine Frühpensionierung finanzierbar?
Kann der Lebensstandard weiterhin gehalten werden trotz
Frühpensionierung?
Kapitalbezug oder Rente genau überprüfen: Was können
Sie sich leisten? Was macht aus steuerlicher Sicht Sinn?
Planen Sie Ihre Pensionierung frühzeitig und erstellen Sie Ihren
persönlichen Pensionsplan mit einem Finanzplaner.
Frühpensionierung
27. Tipps für jede Lebenssituation
27
Bestellen Sie einen AHV-Auszug.
Lassen Sie sich eine Vorsorgeanalyse erstellen zur Kalkulation Ihrer Invaliditäts-
und Todesfallleistungen.
Tätigen Sie Einkäufe in Ihre Pensionskasse nur nach Abklärung folgender Punkte:
Wie hoch ist der Einkaufsbetrag für die Maximalleistungen?
Wie «fit» ist Ihre Pensionskasse?
Wer ist im Todesfall begünstigt?
Werden nebst Ihren Altersleistungen auch Ihre Risikoleistungen verbessert?
Welche Fristen gilt es einzuhalten (3-Jahres-Frist bei Kapitalauszahlung)?
Zahlen Sie möglichst den Maximalbetrag in die Säule 3a ein.
Steuerersparnis
Vorsorge (Alter und Risiko)
Indirekte Amortisation
28. Wie wir Sie unterstützen können
28
Vorsorgeanalyse
Bestellung der AHV-Auszüge bei Ihrer Ausgleichskasse
Berechnung der Leistungen bei kurzfristiger und langfristiger Invalidität aufgrund Krankheit und Unfall
Berechnung der Leistungen im Todesfall
Überprüfung der Tragbarkeit Ihrer Liegenschaft im Invaliditätsfall und im Todesfall
Angebot an 3a- und 3b – Versicherungen
Pensionsplanung
Bestellung der AHV-Auszüge bei Ihrer Ausgleichskasse
Berechnung Ihrer AHV-Rente zum Pensionierungszeitpunkt (allenfalls Vorbezug)
Liquiditätsplanung
Steueroptimierung
Entscheidungsgrundlage Pensionierungszeitpunkt
Entscheidungsgrundlage Rente oder Kapitalbezug aus der Pensionskasse
Auszahlung der Vorsorgegelder
Ideale Hypothekarhöhe ab Pensionierung
Ehegüter- Erbrechtsberatung / Steuern
29. Agenda
Allgemeiner Teil
3-Säulen-System der Schweiz
Aktuelles aus der 1., 2. und 3. Säule
Steuern
Die möglichen Lebensereignisse/-phasen einer Frau
Heirat / Hausfrau
Wiedereinstieg
Scheidung
Partnerschaft / Patchwork
Karriere
Frühpensionierung
Zusammenfassung
29
30. Im Grunde genommen nicht, aber sie müssen sich in Bezug auf das Familienleben
andere Fragen stellen als die Männer.
Aufgrund der Biographie einer Frau (Kinderpause, Teilzeit, etc.) weist ihre
Altersvorsorge in der Regel mehr Lücken auf.
Am besten sorgt die Frau so vor, als hätte sie keinen «Ernährer», muss also
eigenständig vorsorgen. Die Frau kann sich nicht darauf verlassen, dass erst
«der Tod uns scheide».
70 Prozent der Sozialhilfebezüger im Rentenalter sind Frauen, die sich
ein Leben lang in falscher Sicherheit wiegten (Scheidung nach langer Ehe).
Aufgrund der höheren Lebenserwartung ist es wichtig, dass die Frauen möglichst
früh anfangen zu sparen, damit sie sich das hohe Alter leisten können.
Um den bisherigen Lebensstandard nach Pensionierung aufrecht zu halten,
benötigt man 70 bis 90 Prozent des bisherigen Einkommens.
Frauen haben in der 2. Säule auf dem überobligatorischen Teil erfahrungsgemäss
einen tieferen Umwandlungssatz (rund 0.2 %), was eine kleinere Rente bedeutet.
Zusammenfassung: Müssen Frauen anders vorsorgen?
30