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Schweizer Pensionskasse -
Beiträge und Auszahlungen
Einkommensteuerliche Behandlung in Deutschland
(lt. BMF-Schreiben vom 27.06.2019, BStBl. I 2016 S. 759)
Schweizer Pensionskasse –
III. Auszahlungen
Rentenzahlungen aus der schweizer Pensionskasse
Auszahlungen aus dem Obligatorium:
Wie Auszahlungen aus der deutschen Rentenversicherung (§ 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst.
aa EStG), welcher Anteil versteuert wird hängt vom Jahr des Renteneintritts ab, z.B. bei einem
Renteneintritt im Jahr 2019 werden 75%, bei einem Renteneintritt im Jahr 2031 werden 91% der
Rentenzahlung versteuert.
Schweizer Pensionskasse -
III. Auszahlungen
Rentenzahlungen aus der schweizer Pensionskasse
Auszahlungen aus dem Obligatorium
Ausnahme:
➢ Auszahlungen die auf vor dem 1. 1. 2005 gezahlten Beiträgen
➢ oberhalb des Beitrags des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung beruhen und
➢ der Höchstbeitrag bis zum 31. 12. 2004 über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren
überschritten wurde
➢ Auf Antrag Besteuerung mit dem Ertragsanteil (= Zahlungen aus dem Überobligatorium)
➢ (§ 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb S. 2 EStG)
Schweizer Pensionskasse -
III. Auszahlungen
Rentenzahlungen aus der schweizer Pensionskasse
Rente aus dem Obligatorium in der
Einkommensteuererklärung
Anlage R
➢ Zeile 4 / Kennzahl 100: „9“ eintragen
➢ Zeile 5 / Kennzahl 101: Rentenbetrag in EUR
➢ Umrechnungskurs 2018: 0,865
Schweizer Pensionskasse -
III. Auszahlungen
Rentenzahlungen aus der schweizer Pensionskasse
Auszahlungen aus dem Überobligatorium:
Wie Auszahlungen aus einem privaten Rentenversicherungsvertrag (§ 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a
Doppelbuchst. bb EStG) mit dem Ertragsanteil abhängig vom Alter beim Rentenbeginn, z.B. bei
Rentenbeginn im Alter von 65 Jahre werden 18% der Auszahlungen versteuert.
Schweizer Pensionskasse -
III. Auszahlungen
Rentenzahlungen aus der schweizer Pensionskasse
Rente aus dem Überobligatorium in der
Einkommensteuererklärung
Anlage R
➢ Zeile 14 / Kennzahl 130: „9“ eintragen
➢ Zeile 15 / Kennzahl 131: Rentenbetrag in EUR
➢ Umrechnungskurs 2018: 0,865
➢ Zeile 16 / Kennzahl 132: Rentenbeginn
Schweizer Pensionskasse -
III. Auszahlungen
Vorabbezüge aus der schweizer Pensionskasse
Auszahlungen aus dem Obligatorium:
Wie Auszahlungen aus der deutschen Rentenversicherung (§ 22 Nr. 1 S. Buchst. a Doppelbuchst.
aa EStG), welcher Anteil versteuert wird hängt vom Jahr des Renteneintritts ab, z.B. bei
Rentenbeginn im Jahr 2031 werden 91% der Auszahlung versteuert.
Schweizer Pensionskasse -
Beiträge und Auszahlungen
Vorabbezüge aus der schweizer Pensionskasse
Bezug aus dem Obligatorium in der
Einkommensteuererklärung (wie Rentenzahlungen)
Anlage R
➢ Zeile 4 / Kennzahl 100: „9“ eintragen
➢ Zeile 5 / Kennzahl 101: Rentenbetrag in EUR
➢ Umrechnungskurs 2018: 0,865
Schweizer Pensionskasse -
III. Auszahlungen
Vorabbezug aus der schweizer Pensionskasse
Vorabbezug aus dem Überobligatorium:
Grundsätzlich in Höhe des Zinsanteils
(ggf. Unterschied zwischen Auszahlung und geleisteten Beiträgen)
➢ Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Ausnahme: Erstmaliger Beitritt zur Pensionskasse vor dem 01.01.2005
➢ Dann steuerfrei (Lebensversicherungsprivileg)
Schweizer Pensionskasse -
III. Auszahlungen
Vorabbezug aus der schweizer Pensionskasse
Vorabbezug aus dem Überobligatorium:
Unterliegt grundsätzlich der Abgeltungsteuer
Ausnahme: Wird dieVersicherungsleistung nachVollendung des 60. Lebensjahres des
Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit demVertragsabschluss ausgezahlt, ist die
Hälfte des Unterschiedsbetrags anzusetzen. (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 EStG)
Dann keine Abgeltungsteuer
Schweizer Pensionskasse -
III. Auszahlungen
Rentenzahlungen aus der schweizer Pensionskasse
Vorabbezüge aus dem Überobligatorium in der
Einkommensteuererklärung
Anlage Kap
➢ Zeile 15 / Kennzahl 30: Zinsanteil in EUR
Schweizer
Pensionskasse -
Auszahlungen
BESCHEINIGUNG VON LEISTUNGEN IM HINBLICK AUF DIE BESTEUERUNG DURCH DEUTSCHLAND
DIESE BESCHEINIGUNG BETRIFFT DAS JAHR: ..........................................
A: BESCHEINIGUNG Renten
Rentenleistungen total: ........................................................................
davon obligatorischer Anteil: ........................................................................
B: BESCHEINIGUNG KAPITALLEISTUNGEN (OHNE TODESFALLKAPITALIEN)
Kapitalleistungen total: ........................................................................
davon obligatorischer Anteil: ........................................................................
C: BESCHEINIGUNG TODESFALLKAPITALIEN
Todesfallkapital total: ........................................................................
davon obligatorischer Anteil1
: ........................................................................
Altersguthaben vor Todesfall: ........................................................................
davon Altersguthaben gemäss BVG: ........................................................................
1 Im Verhältnis, in dem vor dem Todesfall die Austrittsleistung aus BVG-Guthaben bestand, gilt das Todesfallkapital als
obligatorische Leistung.
Schweizer Pensionskasse -
III. Auszahlungen
Bei Fragen:
Carsten Reineke
Steuerberater, Fachberater für internationales
Steuerrecht
Höhrenbergstr. 6b, 78476 Allensbach, Deutschland
Telefon: +49 7533 9960 288
Email: c.reineke@steuerberater-reineke.de
Homepage: www.steuerberater-reineke.de

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Schweizer Pensionskasse und deutsches Steuerrecht iii

  • 1. Schweizer Pensionskasse - Beiträge und Auszahlungen Einkommensteuerliche Behandlung in Deutschland (lt. BMF-Schreiben vom 27.06.2019, BStBl. I 2016 S. 759)
  • 2. Schweizer Pensionskasse – III. Auszahlungen Rentenzahlungen aus der schweizer Pensionskasse Auszahlungen aus dem Obligatorium: Wie Auszahlungen aus der deutschen Rentenversicherung (§ 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG), welcher Anteil versteuert wird hängt vom Jahr des Renteneintritts ab, z.B. bei einem Renteneintritt im Jahr 2019 werden 75%, bei einem Renteneintritt im Jahr 2031 werden 91% der Rentenzahlung versteuert.
  • 3. Schweizer Pensionskasse - III. Auszahlungen Rentenzahlungen aus der schweizer Pensionskasse Auszahlungen aus dem Obligatorium Ausnahme: ➢ Auszahlungen die auf vor dem 1. 1. 2005 gezahlten Beiträgen ➢ oberhalb des Beitrags des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung beruhen und ➢ der Höchstbeitrag bis zum 31. 12. 2004 über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren überschritten wurde ➢ Auf Antrag Besteuerung mit dem Ertragsanteil (= Zahlungen aus dem Überobligatorium) ➢ (§ 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb S. 2 EStG)
  • 4. Schweizer Pensionskasse - III. Auszahlungen Rentenzahlungen aus der schweizer Pensionskasse Rente aus dem Obligatorium in der Einkommensteuererklärung Anlage R ➢ Zeile 4 / Kennzahl 100: „9“ eintragen ➢ Zeile 5 / Kennzahl 101: Rentenbetrag in EUR ➢ Umrechnungskurs 2018: 0,865
  • 5. Schweizer Pensionskasse - III. Auszahlungen Rentenzahlungen aus der schweizer Pensionskasse Auszahlungen aus dem Überobligatorium: Wie Auszahlungen aus einem privaten Rentenversicherungsvertrag (§ 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG) mit dem Ertragsanteil abhängig vom Alter beim Rentenbeginn, z.B. bei Rentenbeginn im Alter von 65 Jahre werden 18% der Auszahlungen versteuert.
  • 6. Schweizer Pensionskasse - III. Auszahlungen Rentenzahlungen aus der schweizer Pensionskasse Rente aus dem Überobligatorium in der Einkommensteuererklärung Anlage R ➢ Zeile 14 / Kennzahl 130: „9“ eintragen ➢ Zeile 15 / Kennzahl 131: Rentenbetrag in EUR ➢ Umrechnungskurs 2018: 0,865 ➢ Zeile 16 / Kennzahl 132: Rentenbeginn
  • 7. Schweizer Pensionskasse - III. Auszahlungen Vorabbezüge aus der schweizer Pensionskasse Auszahlungen aus dem Obligatorium: Wie Auszahlungen aus der deutschen Rentenversicherung (§ 22 Nr. 1 S. Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG), welcher Anteil versteuert wird hängt vom Jahr des Renteneintritts ab, z.B. bei Rentenbeginn im Jahr 2031 werden 91% der Auszahlung versteuert.
  • 8. Schweizer Pensionskasse - Beiträge und Auszahlungen Vorabbezüge aus der schweizer Pensionskasse Bezug aus dem Obligatorium in der Einkommensteuererklärung (wie Rentenzahlungen) Anlage R ➢ Zeile 4 / Kennzahl 100: „9“ eintragen ➢ Zeile 5 / Kennzahl 101: Rentenbetrag in EUR ➢ Umrechnungskurs 2018: 0,865
  • 9. Schweizer Pensionskasse - III. Auszahlungen Vorabbezug aus der schweizer Pensionskasse Vorabbezug aus dem Überobligatorium: Grundsätzlich in Höhe des Zinsanteils (ggf. Unterschied zwischen Auszahlung und geleisteten Beiträgen) ➢ Einkünfte aus Kapitalvermögen. Ausnahme: Erstmaliger Beitritt zur Pensionskasse vor dem 01.01.2005 ➢ Dann steuerfrei (Lebensversicherungsprivileg)
  • 10. Schweizer Pensionskasse - III. Auszahlungen Vorabbezug aus der schweizer Pensionskasse Vorabbezug aus dem Überobligatorium: Unterliegt grundsätzlich der Abgeltungsteuer Ausnahme: Wird dieVersicherungsleistung nachVollendung des 60. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit demVertragsabschluss ausgezahlt, ist die Hälfte des Unterschiedsbetrags anzusetzen. (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 EStG) Dann keine Abgeltungsteuer
  • 11. Schweizer Pensionskasse - III. Auszahlungen Rentenzahlungen aus der schweizer Pensionskasse Vorabbezüge aus dem Überobligatorium in der Einkommensteuererklärung Anlage Kap ➢ Zeile 15 / Kennzahl 30: Zinsanteil in EUR
  • 12. Schweizer Pensionskasse - Auszahlungen BESCHEINIGUNG VON LEISTUNGEN IM HINBLICK AUF DIE BESTEUERUNG DURCH DEUTSCHLAND DIESE BESCHEINIGUNG BETRIFFT DAS JAHR: .......................................... A: BESCHEINIGUNG Renten Rentenleistungen total: ........................................................................ davon obligatorischer Anteil: ........................................................................ B: BESCHEINIGUNG KAPITALLEISTUNGEN (OHNE TODESFALLKAPITALIEN) Kapitalleistungen total: ........................................................................ davon obligatorischer Anteil: ........................................................................ C: BESCHEINIGUNG TODESFALLKAPITALIEN Todesfallkapital total: ........................................................................ davon obligatorischer Anteil1 : ........................................................................ Altersguthaben vor Todesfall: ........................................................................ davon Altersguthaben gemäss BVG: ........................................................................ 1 Im Verhältnis, in dem vor dem Todesfall die Austrittsleistung aus BVG-Guthaben bestand, gilt das Todesfallkapital als obligatorische Leistung.
  • 13. Schweizer Pensionskasse - III. Auszahlungen Bei Fragen: Carsten Reineke Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht Höhrenbergstr. 6b, 78476 Allensbach, Deutschland Telefon: +49 7533 9960 288 Email: c.reineke@steuerberater-reineke.de Homepage: www.steuerberater-reineke.de