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Kleinunternehmer und
EU
Dienstleistungen (Einkauf)
Kleinunternehmer und
EU
Einkauf von Dienstleistungen durch Kleinunternehmer von
Unternehmern im Ausland
Grundsätzlich:
 Es gelten für Kleinunternehmer die gleichen Regelungen wir für andere
Unternehmer
 Auch Kleinunternehmer sind Unternehmer
Kleinunternehmer und
EU
Einkauf von Dienstleistungen durch Kleinunternehmer von
Unternehmern im Ausland
Die meisten Dienstleistungen, die:
 von einem im Ausland ansässigen Unternehmer
an
 einen inländischen Unternehmer (auch Kleinunternehmer) ausgeführt werden,
gelten als in Deutschland erbracht (§ 3a Abs. 2 UStG)
Kleinunternehmer und
EU
Einkauf von Dienstleistungen durch Kleinunternehmer von
Unternehmern im Ausland
Diese Dienstleistungen unterliegen (grundsätzlich) der deutschen Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer muss aber nicht vom ausländischen Unternehmer angemeldet
werden,
 Sondern von dem inländischen Unternehmer (Käufer) - § 13b Abs. 5 UStG
 Auch Kleinunternehmer: (§ 19 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 13b Abs. 8 UStG)
Kleinunternehmer und
EU
Einkauf von Dienstleistungen durch Kleinunternehmer von
Unternehmern im Ausland
Ist der Käufer zum Vorsteuerabzug berichtigt, kann er die Umsatzsteuer in der
gleichen Umsatzsteuer-Voranmeldung wieder abziehen
 Es ergibt sich keine Nettozahlung
Kleinunternehmer und
EU
Einkauf von Dienstleistungen durch Kleinunternehmer von
Unternehmern im Ausland
Ist der Käufer zum Vorsteuerabzug berichtigt, kann er die Umsatzsteuer in der
gleichen Umsatzsteuer-Voranmeldung wieder abziehen
 Es ergibt sich keine Nettozahlung
 Kleinunternehmer sind nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt!
 Es ergibt sich also eine (netto) Umsatzsteuerschuld für den
Kleinunternehmer
Kleinunternehmer und
EU
Einkauf von Dienstleistungen durch Kleinunternehmer von
Unternehmern im Ausland
Häufige Fälle bei Kleinunternehmern:
 Onlinewerbung: Google oder Facebook ads
 Software: MS Office365
Kleinunternehmer und
EU
Einkauf von Dienstleistungen durch Kleinunternehmer von
Unternehmern im Ausland
Beispiel:
• Kleinunternehmer K schaltet Onlinewerbung bei einem im Ausland ansässigen
Unternehmen.
• Der ausländische Unternehmer stellt eine Rechnung über EUR 500 (ohne Ust
Ausweis)
 K schuldet aus der bezogenen Leistung Umsatzsteuer i.H.v. (EUR 500 x 19 %
=) EUR 95
 Die Umsatzsteuer ist nicht als Vorsteuer abzugsfähig (§ 19 Abs. 1 Satz 4
UStG).
Kleinunternehmer und
EU
Einkauf von Dienstleistungen durch Kleinunternehmer von
Unternehmern im Ausland
Der Kleinunternehmer muss, wenn er solche Dienstleistungen einkauft:
 Für das betreffende Quartal eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben (§ 18
Abs. 4 UStG, A 18.2 Abs. 2 S. UStAE)
 In Quartalen in denen keine Dienstleistungen eingekauft werden, für die der
Kleinunternehmer die Umsatzsteuer schuldet, muss keine Voranmeldung
abgeben werden
 Eine Umsatzsteuererklärung (für das Kalenderjahr) abgeben
Kleinunternehmer und
EU
Einkauf von Dienstleistungen durch Kleinunternehmer von
Unternehmern im Ausland
Erfassung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (2019)
 Beim Einkauf aus anderen EU-Staaten:
 Zeile 48, Kennziffer 46 und 47
 In anderen Fällen, z.B. beim Einkauf aus nicht EU-Staaten
 Zeile 50, Kennziffer 84 und 85
Kleinunternehmer und
EU
Einkauf von Dienstleistungen durch Kleinunternehmer von
Unternehmern im Ausland
Erfassung in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung (2019)
 Beim Einkauf aus anderen EU-Staaten:
 Zeile 100, Kennziffer 846 und 847
 In anderen Fällen, z.B. beim Einkauf aus nicht EU-Staaten
 Zeile 102, Kennziffer 877 und 878
Kleinunternehmer und
EU
Einkauf von Dienstleistungen durch Kleinunternehmer von
Unternehmern im Ausland
Sonstiges:
Der leistende Unternehmer (Unternehmer, der die Dienstleistung erbringt) muss in
seiner Rechnung auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Kunde)
hinweisen
 Ein fehlender Hinweis ändert aber nicht an der Steuerschuldnerschaft des
Leistungsempfängers
Kleinunternehmer und
EU
Bei Fragen:
Carsten Reineke
Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht
Höhrenbergstr. 6b, 78476 Allensbach, Deutschland
Telefon: +49 7533 9960 288
Email: c.reineke@steuerberater-reineke.de
Homepage: www.steuerberater-reineke.de

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Ausland und Kleinunternehmer Einkauf von Dienstleistungen

  • 2. Kleinunternehmer und EU Einkauf von Dienstleistungen durch Kleinunternehmer von Unternehmern im Ausland Grundsätzlich:  Es gelten für Kleinunternehmer die gleichen Regelungen wir für andere Unternehmer  Auch Kleinunternehmer sind Unternehmer
  • 3. Kleinunternehmer und EU Einkauf von Dienstleistungen durch Kleinunternehmer von Unternehmern im Ausland Die meisten Dienstleistungen, die:  von einem im Ausland ansässigen Unternehmer an  einen inländischen Unternehmer (auch Kleinunternehmer) ausgeführt werden, gelten als in Deutschland erbracht (§ 3a Abs. 2 UStG)
  • 4. Kleinunternehmer und EU Einkauf von Dienstleistungen durch Kleinunternehmer von Unternehmern im Ausland Diese Dienstleistungen unterliegen (grundsätzlich) der deutschen Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer muss aber nicht vom ausländischen Unternehmer angemeldet werden,  Sondern von dem inländischen Unternehmer (Käufer) - § 13b Abs. 5 UStG  Auch Kleinunternehmer: (§ 19 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 13b Abs. 8 UStG)
  • 5. Kleinunternehmer und EU Einkauf von Dienstleistungen durch Kleinunternehmer von Unternehmern im Ausland Ist der Käufer zum Vorsteuerabzug berichtigt, kann er die Umsatzsteuer in der gleichen Umsatzsteuer-Voranmeldung wieder abziehen  Es ergibt sich keine Nettozahlung
  • 6. Kleinunternehmer und EU Einkauf von Dienstleistungen durch Kleinunternehmer von Unternehmern im Ausland Ist der Käufer zum Vorsteuerabzug berichtigt, kann er die Umsatzsteuer in der gleichen Umsatzsteuer-Voranmeldung wieder abziehen  Es ergibt sich keine Nettozahlung  Kleinunternehmer sind nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt!  Es ergibt sich also eine (netto) Umsatzsteuerschuld für den Kleinunternehmer
  • 7. Kleinunternehmer und EU Einkauf von Dienstleistungen durch Kleinunternehmer von Unternehmern im Ausland Häufige Fälle bei Kleinunternehmern:  Onlinewerbung: Google oder Facebook ads  Software: MS Office365
  • 8. Kleinunternehmer und EU Einkauf von Dienstleistungen durch Kleinunternehmer von Unternehmern im Ausland Beispiel: • Kleinunternehmer K schaltet Onlinewerbung bei einem im Ausland ansässigen Unternehmen. • Der ausländische Unternehmer stellt eine Rechnung über EUR 500 (ohne Ust Ausweis)  K schuldet aus der bezogenen Leistung Umsatzsteuer i.H.v. (EUR 500 x 19 % =) EUR 95  Die Umsatzsteuer ist nicht als Vorsteuer abzugsfähig (§ 19 Abs. 1 Satz 4 UStG).
  • 9. Kleinunternehmer und EU Einkauf von Dienstleistungen durch Kleinunternehmer von Unternehmern im Ausland Der Kleinunternehmer muss, wenn er solche Dienstleistungen einkauft:  Für das betreffende Quartal eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben (§ 18 Abs. 4 UStG, A 18.2 Abs. 2 S. UStAE)  In Quartalen in denen keine Dienstleistungen eingekauft werden, für die der Kleinunternehmer die Umsatzsteuer schuldet, muss keine Voranmeldung abgeben werden  Eine Umsatzsteuererklärung (für das Kalenderjahr) abgeben
  • 10. Kleinunternehmer und EU Einkauf von Dienstleistungen durch Kleinunternehmer von Unternehmern im Ausland Erfassung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung (2019)  Beim Einkauf aus anderen EU-Staaten:  Zeile 48, Kennziffer 46 und 47  In anderen Fällen, z.B. beim Einkauf aus nicht EU-Staaten  Zeile 50, Kennziffer 84 und 85
  • 11. Kleinunternehmer und EU Einkauf von Dienstleistungen durch Kleinunternehmer von Unternehmern im Ausland Erfassung in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung (2019)  Beim Einkauf aus anderen EU-Staaten:  Zeile 100, Kennziffer 846 und 847  In anderen Fällen, z.B. beim Einkauf aus nicht EU-Staaten  Zeile 102, Kennziffer 877 und 878
  • 12. Kleinunternehmer und EU Einkauf von Dienstleistungen durch Kleinunternehmer von Unternehmern im Ausland Sonstiges: Der leistende Unternehmer (Unternehmer, der die Dienstleistung erbringt) muss in seiner Rechnung auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Kunde) hinweisen  Ein fehlender Hinweis ändert aber nicht an der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
  • 13. Kleinunternehmer und EU Bei Fragen: Carsten Reineke Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht Höhrenbergstr. 6b, 78476 Allensbach, Deutschland Telefon: +49 7533 9960 288 Email: c.reineke@steuerberater-reineke.de Homepage: www.steuerberater-reineke.de