Die bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) wurde am 1. September 2010 eingeführt und zielt darauf ab, finanziell benachteiligte Personen zu unterstützen; die monatliche Leistung beträgt 744 Euro und wird auf 12 Monate ausgezahlt. Die BMS soll nicht die Sozialhilfe ersetzen, sondern ein einheitliches Mindestniveau bieten und schränkt die Anspruchsvoraussetzungen ein, um die Arbeitsbereitschaft der Bezieher zu fördern. Trotz anfänglicher Bedenken hinsichtlich der Finanzierbarkeit wird die BMS als volkswirtschaftlich sinnvoll eingeschätzt, da sie die Kaufkraft stärkt und zur Stabilisierung des BIP beiträgt.