Warum brauchen Sie eine
         Berufsunfähigkeitsversicherung?




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Weil in Deutschland jeder fünfte
berufsunfähig wird.
    Pro Jahr sind es rund 300.000 Arbeitnehmer, die durch
     Krankheit oder Unfall berufsunfähig werden.

    Über 10 Prozent von ihnen trifft es vor dem 40. Lebensjahr.

    Von den gesetzlichen Rentenkassen können sie nicht mehr
     viel erwarten, denn seit dem 1. Januar 2001 ist die
     gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) abgeschafft,
     stattdessen gibt es jetzt nur noch Erwerbsminderungsrente.




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Wie war es früher:
   Bis zum 1. Januar 2001 war die Invalidenrente
    aufgeteilt in Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente.

   Berufsunfähigkeitsrente gab es für den, der im
    bisherigen Beruf zu weniger als 50 Prozent
    einsatzfähig war, dem aber noch andere Arbeiten
    zugemutet werden konnten.

   Beispiel: Eine Verkäuferin, die nicht mehr lange
    stehen darf, kann weiter an der Kasse arbeiten.
    Zusätzlich erhält sie eine Berufsunfähigkeitsrente.

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Wer ist betroffen?
   Betroffen von der Gesetzesänderung sind
    diejenigen, die jetzt Invalidenrente beantragen.

   Ab sofort wird nicht mehr zwischen Berufs- und
    Erwerbsunfähigkeit unterschieden.

   Stattdessen gibt es eine zweistufige
    Erwerbsminderungsrente, die einzig davon abhängt,
    ob der Versicherte überhaupt noch erwerbstätig
    sein kann, unabhängig von seinem bisherigen Beruf
    und den Aussichten auf dem Arbeitsmarkt.

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Die Definition der
Erwerbsunfähigkeit:
   Wer drei bis sechs Stunden am Tag arbeitsfähig ist,
    egal in welchem Beruf, erhält die halbe
    Erwerbsminderungsrente.

   Die volle Erwerbsminderungsrente, die der
    bisherigen Erwerbsunfähigkeitsrente entspricht, gibt
    es nur für diejenigen, denen keine drei Stunden
    tägliche Arbeit zugemutet werden können. Egal in
    welchem Beruf.

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Die Höhe der EU Rente:




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Davon kann im Falle des
        Falles keiner leben!



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Wen betrifft es nicht?

    Ausgenommen von dieser Regelung sind alle, die
     vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden.

    Für sie gilt der Berufsschutz weiterhin. Sie erhalten
     die halbe Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn sie nicht
     mehr im bisherigen Beruf arbeiten können.

    Jüngere Arbeitnehmer beziehen
     Erwerbsminderungsrente nur dann, wenn sie
     generell nur noch eingeschränkt oder gar nicht
     mehr berufstätig sein können.
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Die Bedingungen der EU Rente:


    Wie bisher muss man mindestens fünf Jahre lang
     Beiträge gezahlt haben, um überhaupt Anspruch
     auf die gesetzliche Rente zu erhalten.

    Neu ist, dass die Ansprüche während der ersten
     neun Jahre nur befristet gelten.

    Alle drei Jahre wird geprüft, ob der Versicherte
     nicht wieder arbeitsfähig ist.
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Wie sieht es nun genau aus?

   Für Personen die nach dem 01. Januar 1961 geboren sind, wurde die
    gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente durch die so genannte
    Erwerbsminderungsrente ersetzt.

   Mit der Erwerbsminderungsrente ist jedoch nur noch die reine
    Erwerbsunfähigkeit abgesichert.

   Dies geschieht unabhängig vom jeweiligen Berufsbild der betreffenden Person.

   Das hat zur Folge, dass jeder der berufsunfähig geworden ist auf eine
    beliebige andere Tätigkeit verwiesen werden könnte, so z.B. der Diplom
    Ingenieur der zukünftig auch als Pförtner im Extremfall arbeiten muß.

   Sollte er diese Tätigkeit auch weniger als 2 Stunden täglich ausüben können
    erhält der die volle Erwerbsminderungsrente.




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Konkret bedeutet das:
   wer mehr als 6 Stunden täglich arbeiten kann, bekommt keine
    Erwerbsminderungsrente.

   wer zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeitet, bekommt i.d.R 19% des
    Bruttogehalts als halbe Erwerbsminderungsrente.

   wer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, erhält 39% des
    Bruttogehalts als volle Erwerbsminderungsrente.

   Nur wer in den letzten 5 Jahren 36 Monate aktiv in die staatlichen
    Rentenversicherungssysteme einbezahlt hat, hat Anspruch auf
    Erwerbsminderungsrente.

   Sollte z.B. durch Arbeitslosigkeit in den letzten 5 Jahren weniger als 36
    Monate einbezahlt worden sein, besteht kein Anspruch auf eine
    Erwerbsminderungsrente.


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Gründe für Berufsunfähigkeit:




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Deshalb privat absichern!
                 - Aber wie?




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Was ist eine
Berufsunfähigkeitsversicherung?
   Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der
    Unfallversicherung der bekannteste Zweig der
    Invaliditätsversicherung.

   Sie kann als Zusatzversicherung
    (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, BUZ) zu einer
    Lebensversicherung oder Rentenversicherung abgeschlossen
    werden.

   Oder als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU)
    abgeschlossen werden. Was am meisten Sinn macht.


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Die Leistungen im allgemeinen:
    Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherten eine
     vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, wenn er den zuletzt
     ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann.

    Eine typische Definition von Berufsunfähigkeit in
     Versicherungsbedingungen lautet: "Vollständige
     Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge
     Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich
     nachzuweisen sind, voraussichtlich für die Dauer von mindestens
     6 Monaten (Prognosezeitraum) außer Stande ist, seinen Beruf,
     wie er vor Eintritt der Krankheit, Körperverletzung oder des
     Kräfteverfalles beschaffen war, auszuüben."




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Verweisungsrechte der Versicherungen:
   Dies bedeutet, dass der Versicherungsgeber die Leistung
    ablehnen kann, wenn die versicherte Person auf einen
    anderen Beruf verwiesen werden kann, der „ihrer bisherigen
    Lebensstellung“ sowie „Ausbildung und Erfahrung“ entspricht.

   In der Rechtsprechung gilt die bisherige Lebensstellung nach
    derzeitigem Stand oft auch dann als gewahrt, wenn das
    Einkommen 20 % niedriger ist als zuvor. Ein Beispiel für eine
    solche abstrakte Verweisung wäre:

   Ein Chirurg kann auch nach Verlust eines Fingers noch
    Sprechstunden halten oder als ärztlicher Berater tätig sein.
    Das Risiko, einen derartigen Arbeitsplatz zu finden, liegt dann
    beim Versicherten.


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   Die Abstrakte Verweisung ist heutzutage nur
    noch selten bei aktuellen Tarifen zu finden,
    ist aber in nahezu jedem älteren Vertrag
    vereinbart. Zu beachten ist allerdings, dass
    viele Versicherer nach einem Ausscheiden
    aus dem Berufsleben (z.B. wegen
    Mutterschutz, Elternzeit, Arbeitslosigkeit) nur
    vorübergehend (häufig 3-5 Jahre) auf das
    abstrakte Verweisungsrecht verzichten.



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Mögliche Faktoren für die Höhe der
Versicherungsprämie:
   Das Alter, bis zu welchem die Berufsunfähigkeitsrente maximal gezahlt
    wird (Leistungsdauer oder Leistungszeit), kann bei den heute
    angebotenen Tarifen in der Regel bis höchstens zum vollendeten 65.
    Lebensjahr vereinbart werden, teilweise bereits bis zum 67.
    Lebensjahr. Hierbei orientiert sich die Versicherungsbranche an der so
    genannten Regelaltersrente der Gesetzlichen Rentenversicherung.
    Davon abweichend kann bei den meisten angebotenen Tarifen die
    Versicherungsdauer gesondert vereinbart werden: Sie beschreibt das
    Alter, bis zu dem der Versicherungsfall eintreten muss, um einen
    Leistungsanspruch gegenüber dem Versicherer zu haben. So kann
    beispielsweise eine Versicherungsdauer bis zum 55. Lebensjahr und
    eine Leistungsdauer bis zum 65. Lebensjahr vereinbart werden. In
    diesem Fall würde bei Eintritt der Berufsunfähigkeit bis zum 55.
    Lebensjahr bis zum 65. Lebensjahr eine Rente gezahlt werden.



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Berufsgruppen:
   Viele Versicherer differenzieren in vier Berufsgruppen, von denen oft
    der Beitrag oder sogar der Tarif abhängt. Hierbei handelt es sich um
    die individuelle Risikoeinstufung nahezu aller denkbaren Berufe.
    Während z. B. ein Apotheker statistisch selten berufsunfähig wird,
    wird ein Gastronom dies sehr häufig. Hier wendet man wie auch in
    der privaten Krankenversicherung das so genannte Individualprinzip
    an, was in der Regel zu verschiedenen Beiträgen je nach Einstufung
    des zu versichernden Risikos führt. Der Gastronom zahlt somit einen
    wesentlich höheren Beitrag als der Apotheker. Für Berufe mit
    höherem Risiko (z. B. handwerkliche Berufe, aber auch Lehrer) wird
    üblicherweise die tariflich zulässige Versicherungsdauer bis zum
    vollendeten 55. oder 60. Lebensjahr begrenzt, oder es werden
    Höchstversicherungsgrenzen festgelegt. Wer den falschen Beruf
    versichert hat, verstößt somit u. U. unwissentlich gegen die
    Annahmerichtlinie des Versicherers und gefährdet seinen
    Versicherungsschutz, da der Versicherer wegen Verletzung der
    vorvertraglichen Anzeigepflicht den Vertrag anfechten oder von ihm
    zurücktreten kann.
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Auswahlkriterien:
             Laut Finanztest zeichnen sich gute Verträge durch folgende Kriterien in den
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     Verzicht auf eine abstrakte Verweisung. Hierbei verzichtet der Versicherer darauf, den
      Versicherungsnehmer auf ähnliche Tätigkeiten zu verweisen, die ggf. noch ausgeübt werden
      können (Beispiel: Chirurg mit Handlähmung könnte als ärztlicher Gutachter arbeiten).

     Sechs-Monats-Prognose: Der Versicherungsnehmer muss für voraussichtlich sechs Monate
      (nicht drei Jahre wie oft in der Vergangenheit) berufsunfähig sein.
     Anerkennung ab Beginn, rückwirkende Zahlung in den ersten 6 Monaten: dies ist vorteilhaft,
      da gerade in der Anfangsphase einer Berufsunfähigkeit häufig zusätzliche Behandlungskosten
      anfallen.

     Rückwirkende Zahlung für mindestens drei Jahre bei verspäteter Meldung: Oft wird eine
      Erkrankung unterschätzt und niemand rechnet mit einer dauernden Berufsunfähigkeit oder die
      Angehörigen wissen gar nicht, dass eine Versicherung existiert. Daher ist dieses Kriterium
      wichtig.

     Zinslose Stundung auf Antrag: Während der Versicherer über die Gewährung der Rente
      entscheidet, hat der Betroffene meist kein Einkommen. Gerade in dieser Phase wäre es
      schlecht, wenn der Versicherungsschutz verloren ginge, da die Beiträge nicht gezahlt werden
      können.

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   Nachversicherungsgarantie: Erhöhung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung bei
    besonderen Ereignissen wie Heirat oder Jobwechsel, als Alternative oder besser noch
    zusätzlich zur Dynamik.

   Eine garantierte Rentensteigerung während der Auszahlungsphase der BU-Rente zum
    Ausgleich der Inflation (2-3% pro Jahr). Andernfalls läge der Verlust der Kaufkraft schon
    nach 25 Jahren konstanter Rente bei 50%. Einige Anbieter bieten alternativ zumindest
    eine mögliche (aber nicht garantierte) Rentensteigerung aus den insgesamt
    erwirtschafteten Überschüssen an.

   Begrenzung des Rücktrittsrechts der Gesellschaft auf 5 Jahre oder kürzer

   Klare Regelung befristeter Anerkenntnisse

   Verzicht auf Nachprüfung während einer befristeten Anerkennung

   Verzicht auf § 41 VVG: Dieses Kriterium ist besonders wichtig, da § 41 des
    Versicherungsvertragsgesetzes der Gesellschaft erlaubt, nachträglich vom Vertrag
    zurückzutreten oder den Beitrag zu erhöhen, wenn bereits bei Vertragsbeginn ein
    erhöhtes Risiko vorlag, das aber dem Versicherten nicht bekannt war. Wichtig ist, dass
    die Versicherungsbedingungen Kündigungs- und Beitragserhöhungsrecht aus diesem
    Grund ausschließen.

   Weltweiter Versicherungsschutz
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Welchen Schutz bietet Ihnen die Barmenia?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung Barmenia SoloBU ist eine
eigenständige Versicherung und daher nicht an andere
Vorsorgeprodukte gekoppelt.

Wird die versicherte Person vor Ablauf der Versicherungsdauer
berufsunfähig, ergibt sich Folgendes:

              Eine Berufsunfähigkeitsrente, die im Falle der
              Berufsunfähigkeit längstens bis zum Ablauf der
              Leistungsdauer gezahlt wird.

              Zahlung einer einmaligen Übergangshilfe im
              Berufsunfähigkeitsfall (wenn vereinbart). Die Höhe der
              Übergangshilfe ist an die vereinbarte Rentenhöhe der
              Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt und beträgt sechs
              Monatsrenten.

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Bei Eintritt bestimmter Ereignisse (z. B. Heirat oder
Geburt) innerhalb vorgegebener Grenzen haben die
Versicherten ein Recht auf :


Nachversicherungsgarantie
Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz ohne
erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden kann.




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Weitere Vorteile:
                                       100 % Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit
Leistungen
Prognosezeitraum                       Nur 6 Monate: wenn abzusehen ist, dass die
                                       Fähigkeit zur beruflichen Tätigkeit
                                       voraussichtlich länger als sechs Monate
                                       geringer als 50 % sein wird, gilt dieser Zustand
                                       als Beginn der Berufsunfähigkeit.

Rückwirkende Leistung                  Hält in Zweifelsfällen die Unfähigkeit zur
                                       beruflichen Tätigkeit nach sechs Monaten
                                       noch an, gilt die Fortdauer dieses Zustandes
                                       als Berufsunfähigkeit, und zwar rückwirkend
                                       von Beginn an!

                                       Verzicht auf die Möglichkeit der abstrakten
Verweisung                             Verweisung auf andere Berufe für Berufstätige
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Vorläufiger Versicherungsschutz für den Fall
Vorläufiger
                                       der BU.
Versicherungsschutz
Kriegsereignisse                       Leistung auch bei BU durch Kriegsereignisse
                                       im Ausland, wenn die versicherte Person nicht
                                       aktiv beteiligt war.

                                       Volle Leistungen auch bei Pflegebedürftigkeit.
Pflegebedürftigkeit
Berufsgruppen                          Durch die Einteilung in 10 Berufsgruppen wird
                                       Ihre persönliche Situation genau
                                       berücksichtigt. Darüber hinaus bieten wir
                                       Studenten eine "echte"
                                       Berufsunfähigkeitsversicherung.

                                       Keine Erwerbsunfähigkeits-Klausel bei
Erwerbsunfähigkeits-                   Auszubildenden. Die Einschätzung erfolgt
Klausel                                nach dem zukünftigen Beruf.

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Höhe der BU-Rente                      Die Monatsrente kann bis zu 2/3 des
                                       monatlichen Bruttoeinkommens aus eigener
                                       Tätigkeit betragen. Bei Hausfrauen, Schülern
                                       und Studenten bis zu 1.000 EUR monatlich.

Dynamik                                Planmäßige Erhöhung der Beiträge und
                                       Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung.

                                       Keine Verpflichtung zur Umschulung.
Umschulung
Beruf                                  Bei Ausscheiden aus dem Beruf z. B. wegen
                                       Mutterschutz, Erziehungsurlaub,
                                       Arbeitslosigkeit oder als Hausfrau bleibt der
                                       zuletzt ausgeübte Beruf versichert.

                                       Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Geltungsbereich
                                       Zinslose Stundung der Beiträge bis zur
Stundung der Beiträge                  endgültigen Leistungsentscheidung.
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Flexible Gestaltung von Versicherungs- und
Vertragsgestaltung                     Leistungsdauer.

                            Für Humanmediziner und Zahnärzte gilt die
Infektionsklausel für Ärzte besonders wichtige "erweiterte
                            Infektionsklausel".




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In ihrem aktuellen Rating (Stand 03/2011) zur
Berufsunfähigkeit (BU) hat MORGEN &
MORGEN erneut den Barmenia BU-Tarifen
die Bestnote "ausgezeichnet" verliehen!




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Die renommierte Rating-Agentur Franke & Bornberg
hat den neuen BU-Versicherungen der Barmenia
Lebensversicherung a. G. im BU-Produktrating (2012)
erneut die Bestnote "FFF" (ausgezeichnet)
verliehen:




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               Tel.: 0211 / 6797922
               Mobil: 0172 / 9343452
               Fax: 0211 / 6797945

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Warum brauchen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

  • 1.
    Warum brauchen Sieeine Berufsunfähigkeitsversicherung? Hauptvertretung der Barmenia: Dipl. Ök. Karsten Wallrabe - weitere Informationen unter: www.karsten.wallrabe.barmenia.de
  • 2.
    Weil in Deutschlandjeder fünfte berufsunfähig wird.  Pro Jahr sind es rund 300.000 Arbeitnehmer, die durch Krankheit oder Unfall berufsunfähig werden.  Über 10 Prozent von ihnen trifft es vor dem 40. Lebensjahr.  Von den gesetzlichen Rentenkassen können sie nicht mehr viel erwarten, denn seit dem 1. Januar 2001 ist die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) abgeschafft, stattdessen gibt es jetzt nur noch Erwerbsminderungsrente. Hauptvertretung der Barmenia: Dipl. Ök. Karsten Wallrabe - weitere Informationen unter: www.karsten.wallrabe.barmenia.de
  • 3.
    Wie war esfrüher:  Bis zum 1. Januar 2001 war die Invalidenrente aufgeteilt in Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente.  Berufsunfähigkeitsrente gab es für den, der im bisherigen Beruf zu weniger als 50 Prozent einsatzfähig war, dem aber noch andere Arbeiten zugemutet werden konnten.  Beispiel: Eine Verkäuferin, die nicht mehr lange stehen darf, kann weiter an der Kasse arbeiten. Zusätzlich erhält sie eine Berufsunfähigkeitsrente. Hauptvertretung der Barmenia: Dipl. Ök. Karsten Wallrabe - weitere Informationen unter: www.karsten.wallrabe.barmenia.de
  • 4.
    Wer ist betroffen?  Betroffen von der Gesetzesänderung sind diejenigen, die jetzt Invalidenrente beantragen.  Ab sofort wird nicht mehr zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit unterschieden.  Stattdessen gibt es eine zweistufige Erwerbsminderungsrente, die einzig davon abhängt, ob der Versicherte überhaupt noch erwerbstätig sein kann, unabhängig von seinem bisherigen Beruf und den Aussichten auf dem Arbeitsmarkt. Hauptvertretung der Barmenia: Dipl. Ök. Karsten Wallrabe - weitere Informationen unter: www.karsten.wallrabe.barmenia.de
  • 5.
    Die Definition der Erwerbsunfähigkeit:  Wer drei bis sechs Stunden am Tag arbeitsfähig ist, egal in welchem Beruf, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente.  Die volle Erwerbsminderungsrente, die der bisherigen Erwerbsunfähigkeitsrente entspricht, gibt es nur für diejenigen, denen keine drei Stunden tägliche Arbeit zugemutet werden können. Egal in welchem Beruf. Hauptvertretung der Barmenia: Dipl. Ök. Karsten Wallrabe - weitere Informationen unter: www.karsten.wallrabe.barmenia.de
  • 6.
    Die Höhe derEU Rente: Hauptvertretung der Barmenia: Dipl. Ök. Karsten Wallrabe - weitere Informationen unter: www.karsten.wallrabe.barmenia.de
  • 7.
    Davon kann imFalle des Falles keiner leben! Hauptvertretung der Barmenia: Dipl. Ök. Karsten Wallrabe - weitere Informationen unter: www.karsten.wallrabe.barmenia.de
  • 8.
    Wen betrifft esnicht?  Ausgenommen von dieser Regelung sind alle, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden.  Für sie gilt der Berufsschutz weiterhin. Sie erhalten die halbe Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn sie nicht mehr im bisherigen Beruf arbeiten können.  Jüngere Arbeitnehmer beziehen Erwerbsminderungsrente nur dann, wenn sie generell nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr berufstätig sein können. Hauptvertretung der Barmenia: Dipl. Ök. Karsten Wallrabe - weitere Informationen unter: www.karsten.wallrabe.barmenia.de
  • 9.
    Die Bedingungen derEU Rente:  Wie bisher muss man mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt haben, um überhaupt Anspruch auf die gesetzliche Rente zu erhalten.  Neu ist, dass die Ansprüche während der ersten neun Jahre nur befristet gelten.  Alle drei Jahre wird geprüft, ob der Versicherte nicht wieder arbeitsfähig ist. Hauptvertretung der Barmenia: Dipl. Ök. Karsten Wallrabe - weitere Informationen unter: www.karsten.wallrabe.barmenia.de
  • 10.
    Wie sieht esnun genau aus?  Für Personen die nach dem 01. Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente durch die so genannte Erwerbsminderungsrente ersetzt.  Mit der Erwerbsminderungsrente ist jedoch nur noch die reine Erwerbsunfähigkeit abgesichert.  Dies geschieht unabhängig vom jeweiligen Berufsbild der betreffenden Person.  Das hat zur Folge, dass jeder der berufsunfähig geworden ist auf eine beliebige andere Tätigkeit verwiesen werden könnte, so z.B. der Diplom Ingenieur der zukünftig auch als Pförtner im Extremfall arbeiten muß.  Sollte er diese Tätigkeit auch weniger als 2 Stunden täglich ausüben können erhält der die volle Erwerbsminderungsrente. Hauptvertretung der Barmenia: Dipl. Ök. Karsten Wallrabe - weitere Informationen unter: www.karsten.wallrabe.barmenia.de
  • 11.
    Konkret bedeutet das:  wer mehr als 6 Stunden täglich arbeiten kann, bekommt keine Erwerbsminderungsrente.  wer zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeitet, bekommt i.d.R 19% des Bruttogehalts als halbe Erwerbsminderungsrente.  wer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, erhält 39% des Bruttogehalts als volle Erwerbsminderungsrente.  Nur wer in den letzten 5 Jahren 36 Monate aktiv in die staatlichen Rentenversicherungssysteme einbezahlt hat, hat Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.  Sollte z.B. durch Arbeitslosigkeit in den letzten 5 Jahren weniger als 36 Monate einbezahlt worden sein, besteht kein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Hauptvertretung der Barmenia: Dipl. Ök. Karsten Wallrabe - weitere Informationen unter: www.karsten.wallrabe.barmenia.de
  • 12.
    Gründe für Berufsunfähigkeit: Hauptvertretungder Barmenia: Dipl. Ök. Karsten Wallrabe - weitere Informationen unter: www.karsten.wallrabe.barmenia.de
  • 13.
    Deshalb privat absichern! - Aber wie? Hauptvertretung der Barmenia: Dipl. Ök. Karsten Wallrabe - weitere Informationen unter: www.karsten.wallrabe.barmenia.de
  • 14.
    Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?  Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der Unfallversicherung der bekannteste Zweig der Invaliditätsversicherung.  Sie kann als Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, BUZ) zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung abgeschlossen werden.  Oder als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) abgeschlossen werden. Was am meisten Sinn macht. Hauptvertretung der Barmenia: Dipl. Ök. Karsten Wallrabe - weitere Informationen unter: www.karsten.wallrabe.barmenia.de
  • 15.
    Die Leistungen imallgemeinen:  Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dem Versicherten eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, wenn er den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann.  Eine typische Definition von Berufsunfähigkeit in Versicherungsbedingungen lautet: "Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für die Dauer von mindestens 6 Monaten (Prognosezeitraum) außer Stande ist, seinen Beruf, wie er vor Eintritt der Krankheit, Körperverletzung oder des Kräfteverfalles beschaffen war, auszuüben." Hauptvertretung der Barmenia: Dipl. Ök. Karsten Wallrabe - weitere Informationen unter: www.karsten.wallrabe.barmenia.de
  • 16.
    Verweisungsrechte der Versicherungen:  Dies bedeutet, dass der Versicherungsgeber die Leistung ablehnen kann, wenn die versicherte Person auf einen anderen Beruf verwiesen werden kann, der „ihrer bisherigen Lebensstellung“ sowie „Ausbildung und Erfahrung“ entspricht.  In der Rechtsprechung gilt die bisherige Lebensstellung nach derzeitigem Stand oft auch dann als gewahrt, wenn das Einkommen 20 % niedriger ist als zuvor. Ein Beispiel für eine solche abstrakte Verweisung wäre:  Ein Chirurg kann auch nach Verlust eines Fingers noch Sprechstunden halten oder als ärztlicher Berater tätig sein. Das Risiko, einen derartigen Arbeitsplatz zu finden, liegt dann beim Versicherten. Hauptvertretung der Barmenia: Dipl. Ök. Karsten Wallrabe - weitere Informationen unter: www.karsten.wallrabe.barmenia.de
  • 17.
    Die Abstrakte Verweisung ist heutzutage nur noch selten bei aktuellen Tarifen zu finden, ist aber in nahezu jedem älteren Vertrag vereinbart. Zu beachten ist allerdings, dass viele Versicherer nach einem Ausscheiden aus dem Berufsleben (z.B. wegen Mutterschutz, Elternzeit, Arbeitslosigkeit) nur vorübergehend (häufig 3-5 Jahre) auf das abstrakte Verweisungsrecht verzichten. Hauptvertretung der Barmenia: Dipl. Ök. Karsten Wallrabe - weitere Informationen unter: www.karsten.wallrabe.barmenia.de
  • 18.
    Mögliche Faktoren fürdie Höhe der Versicherungsprämie:  Das Alter, bis zu welchem die Berufsunfähigkeitsrente maximal gezahlt wird (Leistungsdauer oder Leistungszeit), kann bei den heute angebotenen Tarifen in der Regel bis höchstens zum vollendeten 65. Lebensjahr vereinbart werden, teilweise bereits bis zum 67. Lebensjahr. Hierbei orientiert sich die Versicherungsbranche an der so genannten Regelaltersrente der Gesetzlichen Rentenversicherung. Davon abweichend kann bei den meisten angebotenen Tarifen die Versicherungsdauer gesondert vereinbart werden: Sie beschreibt das Alter, bis zu dem der Versicherungsfall eintreten muss, um einen Leistungsanspruch gegenüber dem Versicherer zu haben. So kann beispielsweise eine Versicherungsdauer bis zum 55. Lebensjahr und eine Leistungsdauer bis zum 65. Lebensjahr vereinbart werden. In diesem Fall würde bei Eintritt der Berufsunfähigkeit bis zum 55. Lebensjahr bis zum 65. Lebensjahr eine Rente gezahlt werden. Hauptvertretung der Barmenia: Dipl. Ök. Karsten Wallrabe - weitere Informationen unter: www.karsten.wallrabe.barmenia.de
  • 19.
    Berufsgruppen:  Viele Versicherer differenzieren in vier Berufsgruppen, von denen oft der Beitrag oder sogar der Tarif abhängt. Hierbei handelt es sich um die individuelle Risikoeinstufung nahezu aller denkbaren Berufe. Während z. B. ein Apotheker statistisch selten berufsunfähig wird, wird ein Gastronom dies sehr häufig. Hier wendet man wie auch in der privaten Krankenversicherung das so genannte Individualprinzip an, was in der Regel zu verschiedenen Beiträgen je nach Einstufung des zu versichernden Risikos führt. Der Gastronom zahlt somit einen wesentlich höheren Beitrag als der Apotheker. Für Berufe mit höherem Risiko (z. B. handwerkliche Berufe, aber auch Lehrer) wird üblicherweise die tariflich zulässige Versicherungsdauer bis zum vollendeten 55. oder 60. Lebensjahr begrenzt, oder es werden Höchstversicherungsgrenzen festgelegt. Wer den falschen Beruf versichert hat, verstößt somit u. U. unwissentlich gegen die Annahmerichtlinie des Versicherers und gefährdet seinen Versicherungsschutz, da der Versicherer wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht den Vertrag anfechten oder von ihm zurücktreten kann. Hauptvertretung der Barmenia: Dipl. Ök. Karsten Wallrabe - weitere Informationen unter: www.karsten.wallrabe.barmenia.de
  • 20.
    Auswahlkriterien: Laut Finanztest zeichnen sich gute Verträge durch folgende Kriterien in den Versicherungsbedingungen aus:  Verzicht auf eine abstrakte Verweisung. Hierbei verzichtet der Versicherer darauf, den Versicherungsnehmer auf ähnliche Tätigkeiten zu verweisen, die ggf. noch ausgeübt werden können (Beispiel: Chirurg mit Handlähmung könnte als ärztlicher Gutachter arbeiten).  Sechs-Monats-Prognose: Der Versicherungsnehmer muss für voraussichtlich sechs Monate (nicht drei Jahre wie oft in der Vergangenheit) berufsunfähig sein.  Anerkennung ab Beginn, rückwirkende Zahlung in den ersten 6 Monaten: dies ist vorteilhaft, da gerade in der Anfangsphase einer Berufsunfähigkeit häufig zusätzliche Behandlungskosten anfallen.  Rückwirkende Zahlung für mindestens drei Jahre bei verspäteter Meldung: Oft wird eine Erkrankung unterschätzt und niemand rechnet mit einer dauernden Berufsunfähigkeit oder die Angehörigen wissen gar nicht, dass eine Versicherung existiert. Daher ist dieses Kriterium wichtig.  Zinslose Stundung auf Antrag: Während der Versicherer über die Gewährung der Rente entscheidet, hat der Betroffene meist kein Einkommen. Gerade in dieser Phase wäre es schlecht, wenn der Versicherungsschutz verloren ginge, da die Beiträge nicht gezahlt werden können. Hauptvertretung der Barmenia: Dipl. Ök. Karsten Wallrabe - weitere Informationen unter: www.karsten.wallrabe.barmenia.de
  • 21.
    Nachversicherungsgarantie: Erhöhung der Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung bei besonderen Ereignissen wie Heirat oder Jobwechsel, als Alternative oder besser noch zusätzlich zur Dynamik.  Eine garantierte Rentensteigerung während der Auszahlungsphase der BU-Rente zum Ausgleich der Inflation (2-3% pro Jahr). Andernfalls läge der Verlust der Kaufkraft schon nach 25 Jahren konstanter Rente bei 50%. Einige Anbieter bieten alternativ zumindest eine mögliche (aber nicht garantierte) Rentensteigerung aus den insgesamt erwirtschafteten Überschüssen an.  Begrenzung des Rücktrittsrechts der Gesellschaft auf 5 Jahre oder kürzer  Klare Regelung befristeter Anerkenntnisse  Verzicht auf Nachprüfung während einer befristeten Anerkennung  Verzicht auf § 41 VVG: Dieses Kriterium ist besonders wichtig, da § 41 des Versicherungsvertragsgesetzes der Gesellschaft erlaubt, nachträglich vom Vertrag zurückzutreten oder den Beitrag zu erhöhen, wenn bereits bei Vertragsbeginn ein erhöhtes Risiko vorlag, das aber dem Versicherten nicht bekannt war. Wichtig ist, dass die Versicherungsbedingungen Kündigungs- und Beitragserhöhungsrecht aus diesem Grund ausschließen.  Weltweiter Versicherungsschutz Hauptvertretung der Barmenia: Dipl. Ök. Karsten Wallrabe - weitere Informationen unter: www.karsten.wallrabe.barmenia.de
  • 22.
    Welchen Schutz bietetIhnen die Barmenia? Die Berufsunfähigkeitsversicherung Barmenia SoloBU ist eine eigenständige Versicherung und daher nicht an andere Vorsorgeprodukte gekoppelt. Wird die versicherte Person vor Ablauf der Versicherungsdauer berufsunfähig, ergibt sich Folgendes: Eine Berufsunfähigkeitsrente, die im Falle der Berufsunfähigkeit längstens bis zum Ablauf der Leistungsdauer gezahlt wird. Zahlung einer einmaligen Übergangshilfe im Berufsunfähigkeitsfall (wenn vereinbart). Die Höhe der Übergangshilfe ist an die vereinbarte Rentenhöhe der Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt und beträgt sechs Monatsrenten. Hauptvertretung der Barmenia: Dipl. Ök. Karsten Wallrabe - weitere Informationen unter: www.karsten.wallrabe.barmenia.de
  • 23.
    Bei Eintritt bestimmterEreignisse (z. B. Heirat oder Geburt) innerhalb vorgegebener Grenzen haben die Versicherten ein Recht auf : Nachversicherungsgarantie Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden kann. Hauptvertretung der Barmenia: Dipl. Ök. Karsten Wallrabe - weitere Informationen unter: www.karsten.wallrabe.barmenia.de
  • 24.
    Weitere Vorteile: 100 % Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit Leistungen Prognosezeitraum Nur 6 Monate: wenn abzusehen ist, dass die Fähigkeit zur beruflichen Tätigkeit voraussichtlich länger als sechs Monate geringer als 50 % sein wird, gilt dieser Zustand als Beginn der Berufsunfähigkeit. Rückwirkende Leistung Hält in Zweifelsfällen die Unfähigkeit zur beruflichen Tätigkeit nach sechs Monaten noch an, gilt die Fortdauer dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit, und zwar rückwirkend von Beginn an! Verzicht auf die Möglichkeit der abstrakten Verweisung Verweisung auf andere Berufe für Berufstätige Hauptvertretung der Barmenia: Dipl. Ök. Karsten Wallrabe - weitere Informationen unter: www.karsten.wallrabe.barmenia.de
  • 25.
    Vorläufiger Versicherungsschutz fürden Fall Vorläufiger der BU. Versicherungsschutz Kriegsereignisse Leistung auch bei BU durch Kriegsereignisse im Ausland, wenn die versicherte Person nicht aktiv beteiligt war. Volle Leistungen auch bei Pflegebedürftigkeit. Pflegebedürftigkeit Berufsgruppen Durch die Einteilung in 10 Berufsgruppen wird Ihre persönliche Situation genau berücksichtigt. Darüber hinaus bieten wir Studenten eine "echte" Berufsunfähigkeitsversicherung. Keine Erwerbsunfähigkeits-Klausel bei Erwerbsunfähigkeits- Auszubildenden. Die Einschätzung erfolgt Klausel nach dem zukünftigen Beruf. Hauptvertretung der Barmenia: Dipl. Ök. Karsten Wallrabe - weitere Informationen unter: www.karsten.wallrabe.barmenia.de
  • 26.
    Höhe der BU-Rente Die Monatsrente kann bis zu 2/3 des monatlichen Bruttoeinkommens aus eigener Tätigkeit betragen. Bei Hausfrauen, Schülern und Studenten bis zu 1.000 EUR monatlich. Dynamik Planmäßige Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung. Keine Verpflichtung zur Umschulung. Umschulung Beruf Bei Ausscheiden aus dem Beruf z. B. wegen Mutterschutz, Erziehungsurlaub, Arbeitslosigkeit oder als Hausfrau bleibt der zuletzt ausgeübte Beruf versichert. Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Geltungsbereich Zinslose Stundung der Beiträge bis zur Stundung der Beiträge endgültigen Leistungsentscheidung. Hauptvertretung der Barmenia: Dipl. Ök. Karsten Wallrabe - weitere Informationen unter: www.karsten.wallrabe.barmenia.de
  • 27.
    Flexible Gestaltung vonVersicherungs- und Vertragsgestaltung Leistungsdauer. Für Humanmediziner und Zahnärzte gilt die Infektionsklausel für Ärzte besonders wichtige "erweiterte Infektionsklausel". Hauptvertretung der Barmenia: Dipl. Ök. Karsten Wallrabe - weitere Informationen unter: www.karsten.wallrabe.barmenia.de
  • 28.
    In ihrem aktuellenRating (Stand 03/2011) zur Berufsunfähigkeit (BU) hat MORGEN & MORGEN erneut den Barmenia BU-Tarifen die Bestnote "ausgezeichnet" verliehen! Hauptvertretung der Barmenia: Dipl. Ök. Karsten Wallrabe - weitere Informationen unter: www.karsten.wallrabe.barmenia.de
  • 29.
    Die renommierte Rating-AgenturFranke & Bornberg hat den neuen BU-Versicherungen der Barmenia Lebensversicherung a. G. im BU-Produktrating (2012) erneut die Bestnote "FFF" (ausgezeichnet) verliehen: Hauptvertretung der Barmenia: Dipl. Ök. Karsten Wallrabe - weitere Informationen unter: www.karsten.wallrabe.barmenia.de
  • 30.
    Fordern Sie jetztIhr unverbindliches Angebot an: Dipl. Ök. Karsten Wallrabe c/o Barmenia Versicherung Grafenberger Allee 78 40237 Düsseldorf Tel.: 0211 / 6797922 Mobil: 0172 / 9343452 Fax: 0211 / 6797945 E-Mail: karsten.wallrabe@barmenia.de Bitte nutzen Sie folgendes Anfrageformular: Beauftragung zur Abgabe eines Angebotes Hauptvertretung der Barmenia: Dipl. Ök. Karsten Wallrabe - weitere Informationen unter: www.karsten.wallrabe.barmenia.de